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10.6.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 134

Freitag, 10. Juni 1904

Gießener Anzeiger

Erscheint llqll® tritt VuSnahme bet Sonntogfl.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen.

cm dieser

Mg Dove (freif. Vergg.): Eigentliche Gründe gegen das Frauenwahlrecht fmb von keiner Seite angeführt. Das Verhalten der Herren erinnert an das Lessingsche Wort:

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Maßnahmen gegen die Reblaus getroffen werden, aus der Kaue des betr. Einzelstaates.

Hierzu liegt der eingangs (in der Rede des Abg. Schulze) mit­geteilte sozialdemokratische Antrag Auer und Gen. vor.

Abg. Dr. Wolff (wirtsch. Verein.) beantragt, die Entschädi- gungspflicht auch bei einem Veräußerungsverbot ju statuieren, findet aber beim Hause keinen Anklang.

Ein Rcgicrungskommiffnr erklärt, der Antrag Wolff würde das Zustandekommen des Gesetzes auf das schwerste gefährden. Da­gegen könne er sich mit dem sozialdemokratischen Anträge einver­standen erklären, insoweit er die Regierungsvorlage wiederherstellen wolle.

Abg. Sartorius (freis. Vpt.) tritt für den Kominissionsbeschluß ein, der den Bundesstaaten die Enischädigungspslicht auferlegt. Man müße der Tendenz der Regierung, alles auf die Kreise und Pro­vinzen abzuwälzen, entgegentreten.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.) hält ebenfalls an der Kommissions­fassung fest.

Abg. Frhr. v. Hehl (nat.-lib.) wendet sich gegen den sozial­demokratischen Antrag, der die kleinen Lagen zu Gunsten der großen belasten würde. In Rheinhessen hätten in den letzten zehn Jahren die guten Lagen nur ein Prozent Ertrag gegeben.

Nach kurzer weiterer Beratung wird der § 6 unter Ablehnung der beiden Anttäge in der Kommissionsfassung an­genommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Sodann wird das ganze Gesetz in der Gesamtabstim- mung einfrimnug angenommen.

Hieraus wird die zweite Beratung des Gesetzentwurfes, be­treffend die Kaufmannsgerichte bei § 5 ff. (Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte) fortgesetzt.

8 5 wird chne Debatte angenommen, ebenso die §§ 6 und 7, welche feststellen, daß durch die Zuständigkeit eines Kaufmanns­gerichtes die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ausgeschlossen wird und daß die Zusammensetzung des Gerichts durch das Statut zu regeln ist.

Nach § 8 fallen die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Kaufmannsgerichte den Gemeinden oder weiteren Kommunal- verbänden zur Last.

Parlamentarische Pertzanvlnnsten.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

84. Sitzung vom 9. Juni.

1 ItEjr. Das Haus ist äußerst schwach besetzt.

Am Bundesratstische: Bei Beginn der Sitzung nur Kom­missare.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Beratung des Gesetzes betreffend die Bekämpfung der Reb­laus.

In der Generaldebattte verbreitet sich

Abg. Schulze (Soz.) über die verschiedenen Methoden der Be­kämpfung der Reblaus und empfiehlt sodann Annahme eines An­trages, den die Sozialdemokraten zu 8 6 des Gesetzes, der von der Entschädigung für vernichtete Reben handelt, gestellt haben. Dieser Antrag enthält in seinem ersten Teile im wesentlichen die in der Regierungsvorlage bestehenden Bestimmungen. Der zweite Teil des Anttages lautet:Werden Jnteressentenverbände zur Ausbringung der Entschädigung ober eines Teiles derselben gebildet, so sind die Beitragssätze progressiv nach dem Ertragswert des dem Weinbau dienenden Besitzes zu gestalten." Redner bemerkt zu diesem Anträge: Das Gesetz enthält auch nach unserer Ansicht nach verschiedenen Richtungen hin Verbesserungen. Aber eine volle Wirksamkeit zur Bekämpfung der Seuche kann es nur entfalten, wenn auch die Winzer selbst an seiner Durchführung finanziell interessiert werden. Die Schwachen und Schwächsten können durch Jnteressentenverbände über weite Gegenden hin gegen eine allzu hohe Belastung genügend versichert werden. In dieser Frage der Landeskultur kommt es in erster Linie auf die Vertretung der Interessen des Weinbaues an. Das habe ich neulich auch ausgeführt, nicht, wie der Abg. Gröber mir unterschoben hat, gesagt, daß wir nicht die Interessen der kleinen Besitzer verträten. Wenn Sie aber diese an der Durchführung des Gesetzes nicht finanziell interessieren, wird das neue Gesetz ebenso wirkungslos bleiben, wie es das alte gewesen ist.

Abg. Erzberger (Zetttr.): Wir können den Standpunkt des Vorredners in keiner Weise teilen. Wir sind der Ansicht, daß dadurch die Reblausgefahr nur vergrößert wird. Der einzelne Be­sitzer wird, wenn er eine Reblaus entdeckt, sich hüten, das zur An­zeige zu bringen, weil er sich dadurch selbst ans Messer liefert. Ich ersuche Sie, den sozialdemokratischen Anttag abzulehnen.

Städte um freie Hergabe des Grund und Bodens angegangen usw. Man dürfe dem Fiskus nie irgend welche Noblesse ziitraiien; umso­weniger liege hier ein Anlas; vor, ihm eine Last abzunehmen. Das Gesetz würde durch die Annahme seines Anttages gewiß nicht ge­fährdet werden; bei dem Reblausgesetz habe man ja auch die Entschädigungspflicht dem Staate auferlegt, gegen den Willen der Regierung. Was dort möglich war, werde auch hier möglich fein. Die Kosten für die eigentlichen Aufgaben des Staates müßten auch vom Staate sctksi getragen werden und sollten ihm nicht von den Gemeinden abgenommen werden.

Geheimrat Easpar erwidert, die Annahme dieses Antrages würde das Gesetz schwer gefährden. Der Anttag passe auch garnicht in die Vorlage hinein, da die Kaufmannsgerichte doch als gemeind­liche Einrichtungen gedacht seien.

Abg. Raab (Antts.) erklärt, seine Freunde würden für den Anttag Gothein sttmmen.

Abg. Tove (freis. Vergg.): Herr von Miquel hat gesagt:Wer zahlt, gewinnt Einfluß." Will der Staats Einfluß haben, so muß er auch zahlen.

Staatssekretär Graf Posadowsky: Gewiß sind auch die Ge­werbe- und Kaufmannsgerichte ein Ausfluß der Staatshoheit. Daraus folgt aber noch lange nicht, daß die Gemeinden nicht die Kosten für dieselben zu tragen haben. Unzweifelhaft ist auch die Polizei ein Ausfluß der Staatshoheit. Trotzdem haben in allen großen Städten die Gemeinden die Kosten für Die Polizei zu zahlen. Wenn es nach den Deduktionen der Vorredner gehen sollte, so müßte die Gewerbepolizei, die Sanitätspolizei usw. vom Staatssäckel be­zahlt werden. Das geht doch nicht. Es muß hier beim Hergebrachten bleiben und wir können feine Ausnahme von der bisherigen Regel machen. Ich bitte Sie dringend, den Anttag Gothein abzu­lehnen.

Der Antrag Gothein wird gegen die Stimmen bet Linken unb Antisemiten abgelehnt. §8 wirb in ber Kom­missionsfassung angenommen, ebenso ohne Debatte § 9, ber von der Zusammensetzung der Kaufmannsgerichte handelt.

Die Kommission hat einen § 9a eingefügt, der bestimmt, daß zum Mitglied des Kaufmannsgerichts nicht berufen werden können Personen weiblichen Geschlechts, Ausländer usw.

Hierzu liegen zwei Abänderungsanträge Müller- Meiningen (freis. Vp.) und Auer (Soz.) vor. die die Stteichung der Bestimmung, daß Personen weiblichen Geschlechts nicht Mtt- glieder des Kaufmannsgerichis werden können, verlangen.

Mit der Beratung des § 9a ist auch die Beratung des § 12 verbunden, der vom akttven Wahlrecht handelt. Die Kommission hat die Regierungsvorlage, die das Wahlrecht an das 25. Jahr geknüpft hat, dahin abgeändert, daß das Wahlrecht bereits den 21jährigen gegeben wird. Ferner hat sie auch den F r a u e n das aktive Wahl­recht gegeben.

Staatssettetär Graf Posadowsky: Ich muh hier die Erklärung wiederholen, die ich schon in der Kommission abgegeben habe: die verbündeten Regierungen können weder das aktive noch das passive Wahlrecht für die Frauen zu den Kaufmannsgerichten annehmen. Das Gesetz kann nicht zustande kommen, wenn der Beschluß der Kommission in § 9a vom Plenum nicht gutgeheißen und in § 12 ' die Regierungsvorlage nicht wiederhergestellt wird.

Da ich einmal das Wort habe, so möchte ich auch über das Proportionalwahlverfahren zu den Kaufmannsgerichten sprechen. Ich erkenne an, daß das Proportionalwahlverfahren ein durchaus gesunder Gedanke ist und daß es bei den Gewerbegerichten auch er­freuliche Erfolge erzielt hat, aber die ganze Einrichtung ist so neu, baß es bringenb erwünscht ist, ba§ Proportionalwahlverfahren nicht obligatorisch zu machen, fonbern wie bet ben Gewerbegerichtswahlen fakultativ zu gestalten. Ich bitte Sie, auch in biefer Beziehung ber Regierungsvorlage zuzustimmen.

Abg. Trimborn (Ztt.): Ich kann mich wetterer Betrachtungen zum Frauensttmmrecht enthalten, nachdem die Regierung erklärt har, daß davon das ganze Gesetz abhänge. Zudem sind die Ansichren meiner Freunde über diesen Punkt geteilt. Ein Teil meiner freunde will den Frauen auch nicht einmal das aktive Wahlrecht zuerkennen, aus Besorgnis, daß das der erste Schritt sei zu weiterer polttischer Betätigung der Frauen. Auf keinen Fall aber wollen

Abg. Dr. Blankenhorn (nat.-lib.): Der Abg. Schulze hat hier­von den verschiedenen Bekämpfungsarten gesprochen. Das ist ja alles sckon in der ersten Lesung erörtert worden. Darüber sich zu unterhalten, hat keinen Zweck mehr. Das eine steht fest, hätte man zur richtigen Zeit bas Gesetz gehabt, so wären wir nicht soweit ge­kommen, baß ber sächsische Weinbau ganz in Frage gestellt ist. Der Anttag ber Sozialbemokraten bietet in seinem ersten Teile nichts neues. Darüber brauche ich also kein Wort mehr zu sagen. Zum zweiten Teile möchte ich hinsichtlich ber Abstufung der Beiträge zu den Jnteressentenverbänden sagen: Die Besitzer der mittleren Lagen machen in der Regel ein weit besseres Geschäft als die der sogenann­ten guten Lagen, z. B. soll sich Hochheim garnicht rentieren. Es wäre also ganz verkehrt, die Beiträge nach der Crescenz abzustufen. Nicht ber Großgrunbbesitzer ist im Weinbau maßgebend, sondern die kleinen Leute sind es. Ich bitte Sie, ben Anttag ber Sozial- demottchen abzulehnen. Die Winzer haben mit bem Sauerwurm unb mit ber Reblaus genug zu tun, nun kommen auch noch die Sozialdemottaten. (Heiterkeit.) Daß die Winzer auch noch diesen Kampf aufnehmen, können Sie nicht verlangen.

Abg. Dr. David (Soz.) wendet sich gegen den Abg. Groeber, der neulich behauptet habe, daß die Sozialdemokraten nach ihrer eigenen Angabe nicht die Interessen der kleinen Weinbauern schützen wollen. Das habe niemand gesagt; der Abg. Schulze habe namens der sozialdemokratischen Fraktion nur erklärt, daß es sich um ein Gesetz zum Schutze des Weinbaues, nicht um ein Gesetz zum Schutze der kleinen Weinbauern handle. Der Abg. Groeber habe die Worte von Schulze emstellt und Abg. Erzberger habe die grobe Entstellung des Herrn Groeber noch vergröbert. (Heiterkeit.) Das zeige wieder, wie wenig eine gewiße Partei das Gebot achte: Du sollst kein falsch Zeugnis ablegen .nüber Deinen Nächsten. (Sehr gut! bei ben Soz.) In Wirklichkeit nehme bie Sozialdemokratie die Interessen des kleinen Mannes und des Mittelstandes viel bester wahr als das Zentrum. In ihrer Haltung gegenüber diesem Ge­setze befinde sich die Sozialdemokratie im Einklang mit der Regie­rung, also in guter Gesellschaft. (Lachen bei den bürgerlichen Par­teien, Beifall bet ben Soz.)

Abg. Delsor (Els.) polemisiert gegen ben Vorredner, ber als freiwilliger Regierungskommissar aufgetreten sei, unb schilbert die Schädigung des elsässischen Weinbaues durch die Reblaus. Man habe gesagt, daß bei einer hohen Entschädigung der Besitzer ein Interesse daran besitze, Rebläuse in seinem Weinberg zu haben. Das sei doch wohl nur ein Scherz gewesen, denn bann könnte man ja ebenso gut sagen, daß jemand daran interessiert fei, Filzläuse zu haben. (Stürmische Heiterkeit.)

Abg. Erzberger (Ztr.) hält dem Abg. Dr. David gegenüber feine Behauptung aufrecht, daß tatsächlich der Abg. Schulze erklärt habe, die Sozialdemottatie habe nicht die Interessen des kleinen

Abg. Lipinski (Soz.) ersucht dringend um Annahme des sozialdemokratischen Abänoerungsanttages unb ferner, an bet Kommissionsfassung in § 12 festzuhalten. Die Haltung des Abgeordneten Trimborn sei mehr als verwunderlich. Herr Trimborn habe ja gerade in ber Kommission genau in dem­selben Sinne gesprochen unb Anträge gestellt, unb jetzt sei er um­gefallen. Vor dem Machtwort ber Regierung schrecke er zurück. Solch eine Politik könnten bie Sozialdemokraten nicht mitmachen.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (freif. Vp.): Herr Trimborn hat uns eine sehr unangenehme Ucbcrrafdjung bereitet. Seine Logik war die: der Tapfere weicht zurück. Nun, die Handlungsgehülfen werden ihm dafür danken. Das wird er schon sehen, ©tauben Sie, durch eine derartige Haltung noch irgend etwas von den Regie­rungen erreichen zu können? Wenn Sie der Regierung nie die Zähne zeigen, bekommen Sie nie etwas von ihr. Wir werden dem Anträge Trimborn auf Wiederherstellung ber Regierungsvorlage in § 12 auf keinen Fall zustimmen und wir wüsten es uns eigentlich noch sehr überlegen, ob man derartige tiefgreifende Aenderungen von einem beschlußunfähigen Hause beschließen laßen darf. ES handelt sich hier um eine Frage von großer sozialer Bedeutung. Es handelt sich darum, der Frau, die wirtschaftliche Lasten trägt, auch wirt­schaftliche Rechte zu geben; nicht um eine politische, um eine staats­bürgerliche Frage handelt es sich hier, wie Herr Trimborn meinte, sondern um eine eminent wirtschaftlich-sozialpolitische. Wenn daS Gesetz an dem Widerstand der verbündeten Regierungen schettem würde, dann würden bie berhünbeten Regierungen auch allein bie Verantwortung bafür treffen. Es ist ja kein Wunber, daß bie Re­gierung eine solche Haltung einnimmt, wenn bie ausschlaggebende Partei in dieser Weise vor ijjr beständig zurückweicht. Daher kommt es denn auch, daß die Regierung in so rein geschäftlichen Fragen, w'e in der Vertagungsfrage, eine solche scharfe Sprache führt. Die Frau soll einfach auf dem Altar des Kompromißes geopfert werden. Da kann doch von einer ausgleichenden Gerechtigkeit keine Rede sein. Daß das wirtschaftliche Jntereße ber weiblichen Angestellten nicht durch ihre männlichen Kollegen in genügenber Weise gewahrt wird, das wird mir jeder zugeben, ber weiß, daß bie männlichen unb weiblichen Angestellten wie Hund und Katze zusammenleben. (Wiberspruch im Zentrum.) In einer Zeit, wo die grauen fast zu «amtlichen Stubienzweigen zugelassen sinb, wo sie auf allen mög* l'ckien Gebieten bereits Hervorragendes leisten, wo sie sozialpolitisch tätig sinb, man benfe nur an die Ausführungen bes Grafen Posa­dowsky über bie weiblichen Gewerbeinspektoren, ist eS boppelt un­verständlich, wenn man bie Frau von einer einfachen Vertretung ihrer wirtschaftlichen Rechte ausschließt. Ich bitte um Annahme unseres Antrages. (Beifall links.)

Abg Beck (Heidelberg, nat.-lib.): Ich habe bei ber ersten Lesung nicht namens meiner Fraktion, sondern lediglich, wie ich auch ausdrücklich betonte, in meinem eigenen Namen für die Ausdehnung beS Wahlrechts auf bie Frauen gesprochen. Die Ansichten barüber sinb in meiner Fraktion auch heute noch geteilt. Meine Anschauung habe ich nur nach schwerem Entschluß geänbert. Es wäre nur ein Ast der Billigkeit gewesen, wenn wir ben Frauen bas Wahlrecht ge­wahrt hatten. Aber machen wir uns bie Folgen klar! Selbst solche Regierungen, btt dem Gesetz sympathisch gegenüberstehen, haben sich tn ber Kommission gegen bas Frauenwahlrecht ausgesprochen. Was hatten Sie also erreicht, wenn Sie das Frauenwahlrecht einführten NN" die Regierung das Gesetz infolgedessen für unannehmbar er­klärte? Ein Beschluß, ben Frauen bas Wahlrecht zu geben, würbe gleichbebeutenb sein mit einem Verschwinden des Gesetzes auf Nimmerwiedersehen. Sie hätten dann verhindert, daß die Hand- ungsgehilfen zu einer raschen Rechtsprechung kommen, an der sie ewst beteiligt sind. Dieser Vorteil ist für uns so bebutenb, daß h)ir, um ihn zu erreichen, in diesem einen Punkte nachgeben. Denn wir erblicken in dem Zustandekommen des Gesetzes einen wesent- lichen Fortschritt. Tie Verantwortung, bie wir burch unsere Votum zu tragen haben, tragen wir sehr gern, wenn auch in erster Linie die Regierung sie zu fragen hat. Wir wollen alles tun, damit ba§ Zustandekommen des Gesetzes, von dem toir uns reichen Segen ver- prechen, nicht gefährdet wirb. Sorgen auch Sie bafür, daß ba3 Ersetz nicht zu Falle kommt durch eine Bestimmung, die gegenüber (Befall.)" Bedeutung des Gesetzes nur von geringer Bedeutung fit.

Abg. Gothein (freif. Vgg.) begründet einen Anttag, wonach die Kosten dem betreffenben Bundesstaate auferlegt werden sollen. Die kommunalen Lasten seien ohnehin groß genug. Früher habe es der Staat wenigstens als seine eigentliche Aufgabe erachtet, für das höhere Schulwesen zu sorgen, jetzt müßten auch dazu die Gemeinden zum großen Teil beitragen. Wenn irgendwo eine Eisenbahndirektion oder sonstige staatliche Anstalt errichtet werde, bann würben die

»Ich flieh', um öfter noch zu sttetten, Ruf Fips, der Kern von tapfern Leuten. Das heißt, so übersetz' ich ihn,

(ni r Ich flieh', um öfter noch zu flieh'n." (Große Heiterkeit.)

Irgendwo müßen wir doch damit anfangen, den Frauen in der -ßrapS gleiche Rechte zu geben. Gerade hier ist der Punkt, wo toir am besten ansetzen können, beim im Handelsberuf waren Frau unb Mann von jeher gleichberechtigt. Die Scherze über bie .$l^-n-fSung hören immer mehr auf, bie Frauen sinb bestrebt, lich Die wirkliche Vorbilbung für ihre Aemter zu verschaffen, unb das erkennen immer wettere Kreise an. Wenn das Gesetz an dem tfrauenihmmrecht scheitert, so trägt einzig und allein die Regierung die Verantwortung, die hier auftritt und erklärt:Gründe haben wir nicht, aber wir wollen es." (Beifall links.)

Abg. Sattmann (Antis.): Meine Freunde sind durch den Plötz- ^ch^n Umfall der großen Parteien des Hauses überrascht. Deshalb können totr noch keine bestimmte Stellung

nehmen. Ein Teil meiner Freunde ist für das

Frauenstimmrecht trotz des Verhaltens von Anita Augs- Purg, die die Männer als notwendiges Uebel bezeichnet hat. Wtt wollen nicht gleiches mtt gleichem vergelten unb etwa sagen, daß dicie Dame eine üble Notwendigkeit ist. (Heiterkeit.) Ein anderer Teil meiner Freunde ist gegen das Frauenwahlrecht, sowohl gegen das aktive, wie gegen das passive.

Hierauf vertagt das Haus die Wetterberatung auf F r e i t a g 1 Uhr. (Außerdem Wahlprüfungen.)

toir in diesem Punkte das ganze Gesetz scheitern laßen. Wtt werden daher nicht für bie Abänderungsanträge stimmen.

Ferner beanttage ich zu 8 12, die Regierungsvorlage wieber- herzustellen, d. h. ben Frauen DaS aktive Wahlrecht zu nehmen unb das Wahlrecht von 21 auf 25 Jahre wieder heraufzusetzen. Wtt können, nachdem die Regeirung ausdrücklich erklärt hat, das Gesetz würde, falls diesen Bedingungen nicht entsprochen wttd, schettem, diese Verantwortung nicht übernehmen.

Weinbauers wahrzunehmen. Im übrigen befinde man sich nicht immer in der besten Gesellschaft, wenn man zusammen mit dem Bundesrat marschiert (Heiterkeit) natürlich nur sachlich.

Abg. Dr. Muller-Sagan (freis. Vp.) ist der Ansicht, daß die Entschädigungen vom Staate gezahlt werden müßen, da die Aus­rodungen im Interesse der Allgemeinheit liegen. Er werde für das Gesetz stimmen, das er für einen Fortschritt halte, und hoffe, daß es loyal ausgeführt werde.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Schüler (Ztt.), Dr. David (Soz.) und Erzberger (Ztt.) schließt die General­debatte.

In Der Spezialdebatte werden bie §§ 1 unb 2 (allge­meine Bestimmungen unb Bekämpfungsmaßnahmen) bebattelos an­genommen.

Bei § 3 (Verbot des Versandes, ber Ein- unb Ausfuhr von bewurzelten Neben oder Blindreben über bie Grenzen eines Wein- baubezirkes) begrünbet

Abg. Schcllhorn (natl.) einen Anttag, wonach die höheren Ver­waltungsbehörden Ausnahmen von diesem Verbot für Blindreben ganz allgemein erlassen können, während die Vorlage Ausnahmen nur gestatten will für Wurzelreben zu Gunsten einer Person, die in beiden in Befracht kommenden Bezirken Rebpflanzungen besitzt.

Der qu. Anttag wird angenommen.

Die §§ 4 unb 5 (Anzeigepflicht bei Reblausverbacht usw.) werden ohne Debatte vom Hause genehmigt.

§ 6 handelt von der Entschädigung für Pflanzungen, bie burch

x. Henning (kons.) hält bie Frage des FrauentoahlrechtS nicht für so bedeutend, um daran eventuell das ganze Gesetz scheitern zu lassen. Allerdings wäre der größte Tett seiner Freunde gern bereit gewesen, den Frauen das aktive Wahlrecht Stelle zu gewähren.