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Nr. 185
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Erstes Matt.
154. Jahrgang
Dienstag 9. August 1904
SG
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt str den Kreis Gießen
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Die heutige Yummer umfaßt 8 Seiten.
Regierungsvortage und Kammeröeschlüsse über die HSaylrechtsabänderung.
R. B. Darmstadt, 8. Aug.
Wie schon nach der ersten Beratung der WahlrechtS- oorlage im Jahre 1902, so ist jetzt auch nach der von der zweiten Kammer erfolgten Annahme des Gesetzentwurfs, betr. die Landstände, eine übersichtliche Gegenüberstellung der Re- gieningSvorlage und der Fassung, welche die Kammer derselben durch ihre jüngsten Beschlüsse gegeben hat, als Land- tagSdrrrcksache erschienen. ES ist das ein ebenso nützliches, wie notwendiges Werk, denn bei der nervösen Hast und Eile, mit der die ganze Wahlrechtsvorlage und ihre 63 Paragraphen in der Kannner durchgepeitscht wurde, dürsten selbst dem aufmerksamsten Zuhörer mancherlei Mißverstände oder Unklarheiten mit untergelausen sein, die sich nun an der Hand des offiziellen Aktenstücks leicht korrigieren lassen. Die zweite Kammer resp. ihr Wahlrechtsausschuß hat, wie man aus der Gegenüberstellung leicht ersehen kann, in dem Negierungsentwurf tüchtig herumgearbeitet, mehr sogar, als in einem wohlüberlegten und bedächtig ausgearbeiteten Entwurf mit schwerwiegenden Verfassungsänderungen erforderlich gewesen wäre. Die Verbesserungslust erstreckte sich bis auf den Titel der Vorlage, der in »Gesetzentwurf, betreffend den Landtag anstatt »die Landstände* mngewandelt wurde. Demnach würde auch die Einleitung zu allen zukünftigen Gesetzentwürfen zu lauten haben: »Wir haben mit Zustimmung Unseres getreuen Landtags verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:* Und Art. 1 deS vorliegenden Gesetzentwurfs lautet demgemäß: »Der Landtag des Großherzogtums besteht aus zwei Kammern*. Gleichzeitig aber hat die Kammer auch ihre eigene Firma geändert; daS »hohe Haus* nennt sich in dem Gesetz nicht mehr die zweite Kammer, welche Bezeichnung noch die Negierungkvorlage durchweg angewandt hatte, sondern die »Kammer der Abgeordneten^, der Titel des anderen Hauses bleibt dagegen die »erste Kammer*. Man hüte sich also in Zukunft, den Respekt zu^erletzen und schlankweg von der »zweiten Kammer* zu sp^eh/n; sie will fortan »die Kammer der Abgeordneten* titirtt 1 sein, und der loyale Staatsbürger wird dabei die Einfügung des Wörtchens »hohe* gewiß nicht vergessen!
Die von der Kammer vollzogenen materiellen Ab- ä derungen der Regierungsvorlage sind dem Leser auS unseren ausführlichen Kammerberichten bekannt. Die wichtigste ist iic des Art. 3 inbetreff der Vermehrung der Mandate von 50 auf 55 durch die Zuteilung je eines neuen Sitzes an die 5 größten Städte.
Uebrigens hat die Kammer — was bisher noch sehr wenig beachtet wurde — nicht etwa eine gleichmäßige Einteilung der ländlichen Mandate vollzogen, sondern sich darauf beschränkt, jeder der drei Provinzen ein neues ländliches Mandat zu zuteilen. Da man aber gleichzeitig Oberhessen zwei (Alsfeld und Friedberg) und Rheinhessen eins (Bingen) wieder genommen hat, so würde 'in Zukunft Oberhessen mit insgesamt 16 Abgeordneten dieselbe Zahl behalten, wie bisher, Rheinhessen mit 16 Abgeordneten zwei mehr als bisher und Starkenburg mit 23 Mandaten drei Mandate mehr erhalten. Von nur nebensächlicher Bedeutung ist bei der Fassung der Art. 3, daß die Kammer die Bezeichnung »Landgemeinden* im Negierungsentwurf vermieden und dagegen folgendes Monstrum von Satz beigefügt hat: »Die nach Maßgabe der Bevölkerungszisser zu erfolgende Neueinteilung der nach Ziffer II zu bildenden 43 Wahlkreise ergibt sich auS Art. 19 dieses Gesetzes.*
Die hier so stilvoll erfolgte Geburtsanzeige dieses Artikels 19 entspricht nun auch ganz diesem zweiten Schmerzenskinde der Kammermehrheit. Er enthält die neue ländliche Wahlkreiseinteilung.
Ganz originell ist, wie sich in diesem Artikel 19 daS böse Gewissen der Väter dieser Wahlkreiseinteilung verrät. Die Regierung hatte hier u. a. den Satz aufgestellt: »Die Wahlkreise sollen je ein zusammenhängendes Ganzes bilden und eine annähernd gleichgroße Zahl Einwohner enthalten. In der nach dem Ausschußantrag von der Kammer eingenommenen Fassung lautet jetzt der Passus: »Die Wahlkreise sollen, soweit möglich, ein zusammenhängendes Ganzes bilden" re. Die Kammer gesteht also in einem die Grundlagen der Verfassung abändernden Gesetze offen zu, daß tn ihrer Wahlkreiseinteilung die Absicht der Regierung, für jeden Wahlkreis ein zusammenhängendes Ganzes zu bilden, nur »soweit möglich* gelungen sei.
Von den weiteren Abänderungen der Negrernngsvor- lage sei hervorgehoben, daß die Kammer die im Art.2 analog der Mandatsvermehrnng für die Kammer der Ab- geordnet, ,i von der Regiennng vorgeschlagene Berechtigung des Landesberrn, auch für die erste Kammer drei tocttae Mitglieder ans Len .Meisen der Bürgermeister mit Stabte- ordnnng au ernennen, einfach wieder gestrichen hat Wir meinen, daß bei dem so außerordentlich stenerkraftig empor- blüheiwen Städtewesen in Hessen eine Verstärkung der ersten Kammer gerade auS diesen Kreisen sehr am Platze fein würde ferner ist bemerkenswert die Bestimmung tu Art. *3, daß sich die flam/mer das Recht vorbehält, bei der lln- giltigkeitserklärnng einer Wahl auch dann, wenn die Neuwahl innerhalb s« ch<S Monaten erfolgt neue Wähler
listen für den ganzen Wahlkreis ober für einzelne Teile desselben anzuordnen. IN den Artikeln 26 und 43 sind nähere Bestimmungen über das Recht der Ablehnung eines Amtes als Wahlvorsteher bezw. als Beisitzer in der Kreis- Wahlkommission getroffen. Zur Ablehnung berechtigen in beiden Fällen: 1. anhaltende Krankheit, 2. ein Alter von über 60 Jahren und 3. sonstige als hinreichende Entschuldigung anzufehenbe besondere Grunde. Wer sich ohne solche GÄlnde das Amt an^unehmen weigert, kann mit einer Geldstrafe von 3—20 Mk. belegt werden Nach Art 46 kann für das Ehrenamt der Wahlvorsteher, Beisitzer und Protokollführer eine vom Gemeinderat festzufetzenbe, aus der Gemeindekasse zu leistende Vergütung gewährt werden. Diese Bestimmung wurde von der Kammer trotz des Widerspruchs der Regierung und des Hinweises auf die Nichtbesoldung dieser Demter bei Reichstagswahlen gutgeheißen, dürfte aber kaum Gesetz werden. Art. 54 bestimmt als Zusatz der Kammer zur Regierungsvorlage, daß Mitglieder einer Wahlkommission, welche vorsätzlich ober „grob- fahrlässig" — ein neues Kuppelwort! — sich eine Verletzung wesentlicher Vorschiristen über das Wahlverfahren zu schulden kommen lassen, vom Kreisausschuß in eine Ordnungsstrafe von 3—100 Mk. genommen werden können. Im Art 62 endlich hat die Kammer no*ch ausführliche Bestimmungen über das Ausscheiden der Abgeordneten im Falle des Inkrafttretens des Gesetzes in den Jahren 1905 und 1908 getroffen.
Sind in den vorstehend bezeichneten wichtigeren Bestimmungen verschtebene Kammerbeschlüffe enthalten, die im Interesse der Bevölkerung und namentlich der Wählerschaft dringend einer Abänderung bedürfen, so kann man andererseits außer den eingangs erwähnten Titulaturänderungen auch daS hier und da hervortretende Bestreben der Kammer willkommen heißen, sprachreinigend oder -verbessernd zu wirken. Mit Recht will sie V. statt des protestantischen Geistlichem' einen „Geistlichen der evangeffchen Landeskirche" in die erste Kammer berufen, anstatt des „Rekurses" Beschwerde erhoben sehen, und bergt mehr.
per Krieg zwisHen Japan und Kußland.
Die Kampfe vor Port Arthnr.
Ein Telegramm des Statthalters Alexejew aus Mulden vom 7. d. M. an den Kaiser lautet: Der Kommandant des Geschwaders in Pott Atthur meldet unter dem 7. d. M.: Die zur Beschießung der feindlichen Posittonen ausgelaufenen Kreuzer „Bajan", „As kold", „Palla da" und „9?on>i f" und die Kanonenboote wurden von den feindlichen Schiffen „T i ch i n j e n", „Itsukuschim a", „M a t s u s ch i m a", Tschijod a", zwei Kreuzern 2. Klasse uitb dreißig Torpedobooten angegriffen. Ein achtzölliges Geschoß des Kr'uzers „23 a i a n" erplediette am Heck der „Jtsukuschima", die aus der Schlachtordnung ausscheiden mußte, worauf alle feindlichen Schiffe wandten und in das offene Meer zurückfuhren. Tubei stieß der Kreuzer „Tschijoda" aus eine unserer Verteidigungsminen auf und wurde leck. Mit dem Vordetteil tief im Wasser fuhr er in der Richtung auf Tali enwan ab. Durch einen Schuß der Batterie 22 wurde ein japanisches Kanonenboot getroffen. Dm 27. Juli, als die Japaner einen allgemeinen Angriff zu 'Lande unternahmen, wurden zur Unterstützung des rechten Flügels auf V-tten Stössels die Schiffe „Bajan" unter dem Breitwimpel des Kapitäns ersten Ranges Reitzenstein, „Retwisan", „Pallada", ,,ASkold", das Kanonenboot „Otwasckmi" unter der Flagge deS Kontreadmirals Leschinski, „Gremjaschtschi", „Giljak", der Kreuzer „Nowik" und zwölf Torpedoboote auSgeschickt. Unter fortwährendem Schießen einiger vorausfahrender Schiffe gelangten sie nach Lungantan und beschossen von dort die japanischen Stellungen bis 3 Uhr. Bei der mit denselben Vorsichtsmaßregeln unternommenen Rückfahtt auf der Reede explodierte eine Mine unter einem Baggerschiss. Kontteadmiral Withöst zählte am 30. Juli bei Pott Atthur fünf Panzerschiffe, vier gepanzette Kreuzer und zehn andere Kreuzer, sowie 48 Torpedoboote des Feindes. .
Tie Russ. Tclegr.-A§. meldet au- Mukden vom 8. d. M.: Tie Kämpfe vom 26., £7. und 28. Juli fanden mindestens zehn Werst von Port Arthur statt. Es scheint daß die russischen Batterien tihif der Landseite an diesen Gefechten nicht teilnahmen.
Russische Muchtliuge,
die Port Arthur am 4. August verlassen haben, geben an, daß die japanischen Truppen, die Has Fort Wolfshügel erobert haben, jetzt im Tale, nur eine Werst von der Festung entfernt verschanzt sind. Man behauptet, daß der japanische Kreuzer, der auf eine Mine gestoßen war in unmittelbarer Nähe ber Cristova-Batterie gesunken ist. ,Tas nissische Kriegsschiss „Bojan" habe nur ein kleines Loch oberhalb der Wasserlinie, hcrvoraer-ufcn durch die Explosion einer im Hafeneinaange tteibenden Mine. Die Japaner besetzten die Louisa-Bücht und landen Truppen mit der voraussick-tlichcn Absicht, die Stadt von Westen her anzugreifen. Seit dem 28. Juli hätte kein bedeutenderes Gefecht stattgesslndcn. Tie russische Artillerie beunruhigte die Japaner sottgcsetzt bei dem Versuch, mit Laufgräben vorzugchen.
General Stosiel Selbstmord?
Tie Mannschaft einer in Tschifu eingetroffenen Dschunke berichtet höchst zweifelhaft aus Port Atthur, General Stössel habe Sewstmord begangen. ,Tie russischen Truppen bereiteten sich offenbar zur ueb ergäbe vor; sie beantwotteten das japanische Feuer nicht mehr.
In der Mandschurei.
Ein Telearamm des Generals S a ch a r o w an den Gem'ralstab front 7. d. M. besagt: Bei der Mandschureiarmee sind bis zum Mittag des 7. August keine Veränderungen eingettelen.
Wie der Nuss. Tclegr.-Ag. auS Liaujaug gemeldet lvird, waren die G r ü n d e für den letzten R ü ck z n g der Russen folgende: Die Abteilung des Generals Ssasulitsch zog sich.unter Zurücklassung ihrer Nachhut auf die Höhen bei Kongulin auf die Hauptstellungen zurück. Die Truppen hielten bis zum Abend 'tand, machten mehreremale Gegenangriffe und Marien den Feind zurück. Am Abend kam die Meldung, daß die Abteilung des Generals Kaschtal ins kn durch atvet Divisionen Japaner -um Rückzug gezwungen war, wodurch sich 'der linke Flügel des
Korps Ssasulitsch ohne Deckung befand. Da man nun eine Um- gehuna durch den Fenrd befürchtete, wurde aus der ganzen Linie der Befehl zum Rückzug gegeben. Die Japaner nahmen nicht an. daß wir uns zurückzogen, und setzten den ganzen Tag die Beschießung auf die von uns verlassenen Stellungen fort. Erst bei Anbruch der Nacht rückten sie vor die besetzten Rettungen, als sich unsere Truppen bereits hirtter Ä a i t s ch e n g befanden. Das Dagestan- Reiterregiment zeichnete sich durch eine glänzerrde Attacke aus, die es unteimahm, um ein durch die Japaner fast schon umzingeltes Bataillon zu befreien. Es richtete ein furchtbare- Blutbad an.
Ans dem Rückzug.
Der Kriegsberichterstatter der ^,Daily Mail" tn Kurokis Hauptquartier drahtet front Motienpaß am 7. Augusttz Die Russen halten jetzt die Linie zwischen An ping und Langtsetchan. Die haben Beobachtungsposten wenige Meilen westlich von Tuschuling, wo sie sich verschanzen und Erdwerke aufwerfen. Teile der russischen Süd» arrnee ziehen sich beständig zurück.
Das Verhalten des französischen Konsularagenteu in Niutschwang.
Das Ministerium des Auswärttgen in PariZ erhielt noch keine Bestätigung der Meldung fron der Verhaftung des französischen Konsularalenten in Niu- tschwang. Es hält die Me ldung aber für richtig. Der Agent war einige Tage fror der Besetzung Mutschwangs ernannt worden. Japan machte Einwendungen wegen der Opportunität der Ernennung. Nachdem aber Erklärungen zwischen den Gesandten Frankreichs und Japans in Pekirrg^ ausgetauscht worden waren, erkannte der japarnsche Geschäftsträger an, daß Frankreich 'ein volles Recht zur @r* nennung habe. Er telegraphierte an seine Regierung in, diesem Sinne, späterhin soll die Verhaftung erfolgt sein. In Paris glaubt man, daß das Platzkonnncmdo dem Bev- treter Frankreichs mißtraute, weil die abziehenden Russe» ihn mit der Wahrung ihrer Interessen, iTisbesondere dem Schutze der russischen Staatsbank betrauten.
Pie Beratung des bayerischen ßisenbahnetals.
In bem am 8. dS. MtS. erschienenen Bericht über die Sitzung deS Finanzausschusses bet bayerischen Kammer der ReichSrÜte vom 4. August, in welcher der Staatsb ahn- Etat beraten wurde, wird u. a. mitgeteilt: Prinz Ludwig legte in längeren Ausführungen bar, bie Tarifmaßnahmen der preußischen Staatsbahnen beeinflußten bedeutsam den deutschen Binnenschiffahttsverkehr, besonders auf der Elbe und der Oder, die vollständige Abgabefreiheit auf dem Rheinstrom und der Elbe wirke verkehrsfürdernd. Werde die Main» kanalisatin bis Aschaffenburg und noch weiter durch- gefühtt, so sei dort die Belebung des Verkehrs ebenso wahrscheinlich, wie Frankfutt a. M. dadurch begünstigt sei, WaS die Donaufrage anlange, so bettihre sie sich mit der Main- t’rage. Wie sich zur Förderung der Tonaudampsschiffahrt eine Reihe Staaten vereinigten, so könnte dies in ähnlicher Weise bezüglich des MainS und der westlichen Wasserstraßen geschehen. Die deutschen Staaten sollten miteinander nnd nicht gegeneinander arbeiten. Heber die Donaudampfschiffahtt äußerte er sich vor einigen Jahren in Straubing, er fand damals wenig Zllstimmung. Um so mehr freue eS ihn, daß nunmehr Bayern und Preußen der Süddeutschen Donau-DampsschiffahrtS-Gesellschaft entgegen* gekommen seien. Sämtliche anderen Donau-Darnpffchissährtk* Gesellschaften, die östetteichische, ungarische, rumänische, serbische und die russische bezögen bedeutende Subventionen von ihren Staaten. Einzig und allein die Deutschen erhielten bisher keine Subventionen. Er regte die Gewährung einer solchen durch daS Reich seinerzeit an. Wenn nun auch den deutschen Gesellschaften keine Unterstützung gewähtt worden sei, so sei man ihnen doch auf einer anderen Weise entgegen* gekommen, dicS sei auch die Sache der Billigkeit und liege im Interesse deS ganzen Reiches. Denn eS sei wünschenswert, daß man den Verkehr auf den Straßen zum Schwarzen Meere, durch deutsche Gesellschaften, auf die mau größeren Einfluß habe, bewerkstelligen könne, als daß man nur auf außerdeutsche Gesellschaften angewiesen sei. Er begrüße daher von Herzen die Maßnahluen, und wünsche, daß sie möglichst ausgedehnt würden.
Rach den Darlegungen des Prinzen Ludwig wurde die Generaldebatte über den Eisenbahnetat geschlossen. In der Spezialdebatte betonte zunächst der Verkehrsnunister, daß die Einfühttmg der vierten Wa gen kl ässe auf den rechtsrheinischen Bahnen BapernS unzukömmlich ist; die Ermäßigung der Personentarife in Bayern sei besser durch die Ausbildung des Vorortverkehrs herbeizuführen. ReichSrat Elemm empfiehlt die Einfühnmg der vierten Wagenklasse. Beim Etatskapitel Banar^lagen erörtern Aller, Elemm und Präsident v. Lercheil- feld bie Frage der Errichtung von eigenen bayerischen Schienenwalzwerken. Prinz Llldwig führt dapl auk. die staatlichen Werke müßten unbedingt in gleicher Weise betrieben werden wie Privatunternehnllmgen, sonst können sie sich nicht rentieren. Die in Bayern bestehenden staatlichen Eisenwerke würden nur mit Rücksicht auf die tn den betreffenden Gegenden beschäftigten Arbeiter noch sortbettieben Die Errichtung staatlicher Werke habe große Schwierigkeiten; abgesehen von der Arbeiter- und Kostenfrage, fommc auch m Betracht, daß außerordentlich schwer entsprechende Direktoren zu gewinnen seien. Die Direktoren würden Staatsbeamte ein, nun könne man aber unmöglich den Direktor einet olchen Werkes ebenso bezahlen, wie dies von bei Privat- inbnftrie geschehe, weil er sonst besser gestellt wäre als bei höchste Beamte des - laateS. AllerdinoS würde er bu gleiche


