Ausgabe 
7.5.1904 Viertes Blatt
 
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Nr. 107

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.

VieSiehener Zamilienblatter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der Hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Viertes Blatt. 154. Jahrgang

Siebener Anzeiger

Samstag 7. Mai 1904

Rotationsdruck und Verlag der BrÜhl'schen Universttätsdruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition ».Druckerei: Schulstr.K, Tel. Nr. 61. Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.

General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Gietzen.

Are Arbeiten des Aeichstags.

Eine Vertagung des Reichstags von Mitte Juni bis Anfang November darf jetzt als sehr wahrscheinlich angesehen werden. Denn wollte man nicht vertagen, sondern schließen, so würden wichtige gesetz­geberische Vorarbeiten vergebens geleistet worden sein, und das kann insbesondere mit Rücksicht auf das Börsen- gesetz, die Kaufmannsgerichte, den Servis- taris und andere teils schon eingebrachte, teils noch zu erwartende Entwürfe weder die Regierung noch der Reichs­tag wünschen.

Vor Pfingsten wird aller Voraussicht nach nur der Etat und die Reichsfinanzreform erledigt werden. In der Finanzierung des Haushalts sind im letzten Augen­blick Schwierigkeiten entstanden, die den Bundesstaaten großen Kummer bereiten. Der Reichstag hat 17 Millionen von der Zuschußanleihe auf die Matrikularbeiträge über­tragen, sodaß die Bundesstaaten im ganzen etwa 41 Mill. Mark in diesem Jahre an die Reichskasse abzuführen hätten, ohne dafür in lieberweisungen eine Gegenleistung zu finden. Alle Versuche der einzelstaatlichen Bundesratsvertreter, den Reichstag umzustimmen, sind bisher gescheitert. Die Linke beruft sich auf die Verfassung, welche die Matrikular­beiträge als Deckung für den Notfall vorsieht. Die Rechte will auf den Bundesrat durch die Mehrbelastung einen Druck dahin ausüben, daß derselbe endlich ^ur Kündigung der Handelsverträge schreitet und da­durch ein früheres Inkrafttreten der erhöhten Zoll­sätze herbeiführt. Auch das Zentrum hat sich bisher gegenüber dsen Anregungen, die Einnahmeziffern im Etat für Zölle und Verbrauchssteuern zu Gunsten der Einzel­staaten zu erhöhen, ablehnend verhalten. Bis zur dritten Lesung werden die Mitglieder des Bundesrats alles daran setzen, zur Einbringung von Anträgen, welche auf die Entlastung der Einzel st aaten gerichtet sind.

Von der Re i chs s in an z re f or m ist nur ein gering­fügiger Rest übrig geblieben, die Herrn v. Stengel indes genügt, seinen Rücktrittsgedanken auszugeben. Genehmigt hat die Budgetkommission lediglich eine Einschränkung der Franckensleinfchen Klausel und die voii keiner Seite ernst­haft bestrittene Verwendung der Ueberschüsse zur Schulden­tilgung. Abgelehnt hat sie dagegen den Hauptvorschlag des Entwurfs, der dahin ging, daß der budgetmäßige Be­trag der von den Bundesstaaten aufzubringenden Matrix kularbeiträge in der Regel der von ihnen in den fünf Vorjahren durchschnittlich empfangenen Ueberweisungen nicht übersteigen soll. Die beschlossene Aenderung der Franckensteinschen Klausel besteht darin, daß die Erträge aus den Zöllen und der Tabaksteuer nicht mehr wie bisher den Einzelstaaten zufließen, sondern dem Reich verbleiben. Als Ueberweisungssteuern gelten künftig nur die Branntweinverbrauchsabgabe, die Reichsstempel­abgabe, die Maischbottich- uird Branntweinmaterialsteuer. Es werden hiernach in der Folgezeit nicht 5600 Millionen, sondern nur etwa 200 Millionen zwischen Reich u li d B u n d e s st a a t e n h i n - u n d h e r g e s ch o b e n. Das ist alles. Besteh en bleibt dagegen das SystemderMa- tr i tu l arb e rtr äge, «dessen Aufhebung oder Außer­kraftsetzung das eigentliche Ziel der Reichsfinanzresormer war. Die Abschaffung der Matrikularbeiträge würde gleich­bedeutend mit der Einführung neuer Steuern sein; denn wenn sich Fehlbeträge ergeben und die Bundesstaaten zu deren Deckung nicht herangezogcn werden können, so muß das Reich das Fehlende selbst beschaffen, d. h. es muß, sosald die vorhandenen Finanzquellen nicht ausreichen, neue erschließen. Um dieser unangenehmen Konsequenz zu ent- qehen, haben sämtliche Mitglieder der Kommission mit der einzigen Ausnahme des frcikonservativen Abg. Dr. Arendt gegeii den § 3 des Stengelschen Finanzentwurfs gestimmt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß das Plenum des Reichs­tages dem Beschluß seiner Kommission beitreten wird.

Nach'Pfingsten will man nur noch diejenigen Vorlagen erledigen, die ihrer Natur nach dringlich sind und einen mehr technischen Charakter tragen. Dazu gehört das/Reblaus- gefetz, das gegenwärtig in einer Spezialkommission beraten wird, und die Münznooelle. Schwieriger wäre schon die 'Weiterberatung des Entwurfs betreffend die Kauf- mannsgerichtc, da hierbei zweifelhafte Abstimmungen vorkonmien, die Beschlußfähigkeit des Hauses also die Voraus- setzung des Gelingens bildet. Nach Pfingsten aber wird es kauni noch möglich fein, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Reichstags in Berlin zusammenzuhalten. Aus diesem Grunde wäre es auch aussichtslos, die Plenarberatungen über das Börsengesetz noch im Juni 311 beginnen, ganz abgesehen davon, daß die Kommission bis dahin ihre Arbeiten beendet haben dürfte. An diese schwierigen Aufgaben wird deshalb der Reichstag wohl erst im Herbst herantreten. Auch die Beratung des Servistarifs kann bis dahin verschoben werden, wenn man dem Gesetze rückwirkende Kraft vom 1. April 1904 an verleiht.

Zu der Menge der schon vorhandenen Vorlagen sollen noch drei weitere kommen: ein dritter Nachtrag für West- afrika, ein Entwurf betreffend Entlastuna des Reichs - gerichtS und die Militärpensionsnoveile. Der Gang der Dinge in Südwestafrika hat eine steigende Beun­ruhigung hervorgerufen, und es wird immer schwerer, mit der Kritik zurückzuhalten. Wie man über die Maßnahmen des Herrn Leutwein auch denken mag, die Rivalitäten zwischen den beiden Obersten hätten unter allen Umständen

vermieden werden muffen. Infolge der Verwaltungsmißgriffe steht sich daö Reich der Notwendigkeit gegenüber, immer neue Opfer zu bringen, um seinen Besitzstand gegenüber den Aufständischen zu sichern. Die Freude an den Kolonien wird durch diese unverhältnismäßig hohen Kosten beeinträchtigt.

Ob die Militärpensionsnovelle schon jetzt oder erst im Herbst vorgelegt wird, ist unter den obwaltenden Umständen für die Verabschiedung gleichgilttg. Augenblicklich befindet sich der Entwurf in den Ausschüssen des Bundesrats und wird dort einer Beratung unterzogen.

Unentschieden ist noch, wie die Flut von Resolutionen behandelt werden soll, die zum Etat gestellt worden sind. Der Präsident hatte früher gemeint, diese noch vor der dritten Lesung auf die Tagesordnung setzen zu können. Davon kann jetzt nicht mehr die Rede sein, da vor allem der Etat zu Stande kommen muß, wenn nicht ein neues Notgesetz über den Mai hinaus erlassen werden soll. So wie die Dinge sich gestaltet haben, bleibt nichts anderes übrig, als die Re­solutionen gelegentlich mit einzuschieben und es dann dem Plenum zu überlassen, wie lange es sich mit dieser fruchtlosen Arbeit beschäftigen will. Vielleicht übt man Selbstbeschränk­ung, sobald in dem früheren Beginn der Sommerferien eine Belohnung dafür winkt. Ganz können die Parteien freilich auf die Resolutionen, die nur eine andere Form von Initiativ­anträgen darstellen, nicht verzichten. Anderenfalls wäre die eigene Initiative des Hauses während dieser Session völlig lahmgelegt. Zweckmäßig wäre eine Verständigung dahin, daß jede Partei die ihr besonders wichtig erscheinenden Reso­lutionen aussondert und sich mit deren Behandlung begnügt, während die übrigen zurückgezogen werden.

Eine Vertagung ist an sich nicht erwünscht, denn sie be­lastet die neue Session mit den Resten der alten und engt dadurch die Bewegungsfreiheit ein. Doch sie läßt sich dies- mal kaum vermeiden.

Aus Kiadl und Kund.

Gießen, den 7. Mai 1904.

Der N a ch d r u ck unserer durch Korrespondenzzeichen gekennzeich­neten Originalartikel ist nur unter Zitat desGieß. Anz." gestaltet.

. Landesuniversität. Bis Freitag den 6. Mai haben sich neu eingeschrieben 237 Studierende, darunter 24 Theologen, 46 Juristen, 32 Mediziner, 22 Veterinär­mediziner, 113 Angehörige der philosophischen Fakultät. Die zweite Immatrikulation hat heute (Samstag) mittag statt­gefunden. Die dritte (letzte) ist auf den 14. Mai festgesetzt.

* * Promenaden konzert findet morgen, Sonntag, um halb 12 Uhr in der Südanlage mit folgendem Programm statt: 1. Ouvertüre z. Op.Des Falkners Braut" von Marschner. 2. Einzug der Gäste (Tannhäuser") von Wagner. 3. Mimosa-Walzer von Jones. 4. Potpourri a. d. Afcika- reise von Suppö.

* * Gemälde-Ausstellung am Brand. Die erst seit 14 Tagen ausgestellte interessante Kollektion Zeich­nungen und Gemälde von Pros. E. Zimmermann ist morgen, Sonntag, zum letztenmale hier ausgestellt. Sie gelangt von hier nach Hannover zur Ausstellung. Von Montag ab bleibt die Ausstellung wegen vollständigen Wechsels der Gemälde 4 Tage geschlossen.

Ueberfahren. Ein Radfahrer aus Gießen rannte, indem er kein Signal gab, in Klein-Linden das sieben Jahre alte Kind des Schlossers N. um und fügte ihm be­deutende Verletzungen am Gesicht und am rechten Bein zu.

** D er Ausschuß des landwirtschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen tagte am Donnerstag hier im HotelZum Prinzen Kurl". Der Sitzung wohnten als Vertreter der Großh. Staatsregierung Ministerialrat Braun, und des Hess. Landwirtschasts- rates, Generalsekretär Dr. Müller bei. Nach Erledigung einiger geschäftlicher Angelegenheiten wurde als Haupt- gegenstand der Tagesordnung der Voranschlag für 1905 beraten. balanciert in Einnahme und Ausgabe in Höhe von rund 141000 Ml. Hierin befindet sich der Staatszuschuß von ca. 90 000 Mk. Auf die einzelnen Zweige der Land­wirtschaft entfallen hiervon: für Förderung der Rindvieh­zucht'79 850 Mk., der Schweinezucht 2880 Mk., der Ziegen­zucht 2640 Mk., der Geflügelzucht 1600 Mk., des Obst- und Gemüsebaues 3440 Mk., für Unterhaltung einer Molkerei­schule 8000 Mk., für Förderung sonstiger Zweige der Land­wirtschaft 2678 Mk. Ebenfalls wurden in der Sitzung die Voranschläge der 4 Jungvieh- und Fohlenweiden genehmigt. Die Stelle eines Zuchtverwalters wurde dem Kontroll­assistenten Magnus aus Wollerup auf Alsen übertragen. Dieser wird vom 1. Juni die Funktion als Zuchtverwalter übernehmen. Genehmigt wurde weiterhin die Durch­führung eines Imports von Zuchtschweinen aus dem Ammerland in Oldenburg für Mitglieder der Schweine­zuchtvereine. Aus Antrag des Zuchthofinhabers, Herrn W. Kunkel zu Eschenrod, wurde derselbe von seiner Verpflicht­ung, den seither bestehenden Zuchthof wetterhin zu unter­halten, entbunden.

** Die deutschen Versicherungsanstalten haben auf Grund des Jnvalidenversicherungsgesetzes im Jahre 1903 an Invalidenrenten 92 859 000 Mk., Kcanken- renten 2 240 000 Mk., Altersrenten 22128000 Mk., Bei­traaserstattungen 7 600 000 Mk., insgesamt also nahezu 125 Millionen Mark angewiesen. Die Jnvalidenversichssr-

ungsanstalt für das Gr 0 ß herz0 g tu m Hessen hat im Jahre 1903 an Rentenzahlungen 1772000 Mk., an Bei­tragserstattungen 153 000 Mk., im ganzen also 1925 000 Mark zur Auszahlung angewiesen. Als freiwillige Leistung hat sie außerdem ca. 400 000 Mk. für Heilversahrenszwecke verwendet.

hr. Die Folgen der unterlassenen Impf­ung. Nach dem Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874 muß jedes Kind vor Ablauf des au/f sein Geburtsjahr folgen­den Kalenderjahres, und jedes Schulkind in dem Jahre, in welchem es sein zwöftes Lebensjahr zurücklegt, geimpft werden. Die Impfung darf nur bei zweien gesetzlich vor­gesehenen Gründen unterbleiben, einmal, wenn durch ein ärztliches Zeugnis dargetan ist, daß das, Kind kränklich ist und ohne Gefahr für sein Leben und seine Gesundheit nicht geimpft werden könnte, andernfalls, wenn ein schul­pflichtiges Kind in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat. Um die Impfung zu erleichtern, richtet der Staat bekanntlich öffentliche unentgeltliche Impf­ungen ein und stellt öffentliche Jmpfärzte cm, niemand ist aber gehalten, diese öffentlichen Jmpsgelegenheiten zu be­nutzen, vielmehr kann das impspflichttge Kind auch von jedein im deutschen Reiche approbierten Arzt rechtsgiltig geimpft werden. Die Impfung durch Heilkünstler und Kurpfuscher ist dagegen wertlos, und es machen sich diese Personen sogar strafbar, wenn sie unbefugterweise Impf­ungen vornehmen. Es herrscht vielfach der Glaube, daß die Verpflichtung bestehe, in Fällen, wo das Kind privatim geimpft wird, dies der Behörde anzuzeigen oder den Jmps- scheiii sofort vorzulegen. Dies ist durchaus nicht nötig. Ebenso ist es unbetannt, daß das Kind nicht gerade in der Zeit geimpft werden muß, wo die öffentlichen Impf­ungen stattfinden, vielmehr beträgt die Frist hierzu noch das ganze laufende Jahr bis zum 31. Dezember. Den Nachweis der erfolgten Impfung vorher zu fordern, ist die Behörde nicht berechtigt- Wenn demnach ein Kind am 1. Januar 1903 geboren ist, so ist der letzte Termin, bis zu welchem das Mrch geimpft werden muß, der 31. De­zember 1904. Immerhin ist es nicht rätlich, die Impfung bis zu diesem äußersten Termin hinauszuschieben. Wenn nun die Impfung ohne gesetzlichen Grund, also ohne daß Blattern überstanden wurden oder eine ärztlich bescheinigte Krankheit vorliegt, unterblieben ist, so werden Eltern, Pslegeeltern und Vormünder mit einer Geldstrafe von 50 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Die Strafe ist demnach erst nach Ablauf des letzten obengenannten Tages zulässig. Daß diese Strafe nicht eine einmalige zu sein braucht, sondern öfters wiederholt werden kann, ent­sprechend der wiederholten Aufforderung, das Kind impfen zu lassen, haben die Entscheidungen mehrerer Oberlandes- geriet)te dargetan. Sie kann so oft wiederholt werden, als es die zuständige Behörde für angemessen erachtet. Einer jeden erneuten Bestrafung muß natürlich eine neue Aufforderung zur Nachholung der Impfung vorausgegangen sein. Dieselbe Strafe wie für die unterlassene Jmvfung ist angedroht für den Fall, daß das Kind nicht zur Besich­tigung gebracht wird, um festzustellen, ob es wirklich wegen Krankheit nicht geimpft werden kann. Bei fortge­setzter Weigerung, der Jmpfpflicht nachzukommen, sowie behufs endgiltiger Entscheidung der Frage, ob eine Ge­fahr für Leben und Gesundheit noch sortbesteht, ist zwangs­weise Vorführung der Jmpfpslichtigen zulässig. Endlich gibt es noch eine Strafbestimmung für den Fall, daß das Kind zwar geimpft wurde, aber der Nachweis hierfür durch Vorlage des Impfscheines nicht geführt wird.

)( Grün berg, 5. Mai. Vom schönsten Wetter be­günstigt wurde heute der diesjährige Himmelfahrtsmarkt abgehalten. Aufgetrieben waren 1075 Schweine und 46 Stück Rindvieh. Der Handel in Schweinen wickelte sich flott ab, und die Preise stellten sich auf 3545 und 5570 Mark pro Paar. Seit einiger Zeit kann man hier in der Nähe des Tannenkopfes mehrere Fasanen beobachten; man nimmt an, daß sie sich hierher verirrt haben.

r Staden, 5. Mai. Um über das Projekt einer Bahn von Friedberg nach Ranstadt zu beraten, fand heute hier eine große Versammlung statt. Es waren dazu erschienen die Kreisräte von Friedberg und Büdingen, die Landtags­abgeordneten Damm-Friedberg und Erk-Nidda; aus den in­teressierten Gemeinden waren die Bürgermeister und viele Gemeinderäte erschienen. Den Vorsitz führte Bürgermeister Stahl-Friedberg. Es wurde darauf hingewiesen, daß das Projekt seiner Zeit von der Ständekammer mit dem Projekt Butzbach-Lich unter denselben Bedingungen gutgeheißen worden sei. Da nun darüber mehrere Jahre hingegangen sind und es nicht ausgeführt wurde, soll die Sache weiter verfolgt werden. Es wurde dazu ein Komitee, aus jeder Gemeinde 3 Herren, bestimmt. 1800 Mark wurden zusammen von den Gemeinden zu Vorarbeiten zugesagt. Das Komitee soll sich dann mit der Firma Leop u. Cie.-Berlin in Verbindung setzen.

)( Beltershain, 6. Mai. Lehrer Seip von hier begeht am 7. Mai sein 25jähriges Dienstjubiläum. Der Jubilar hat seine Tätigkeit als Lehrer in den 25 Jahren ununterbrochen zum Segen unserer Jugend und der Gemeinde ausgeübt.

)( Freienseen, 6. Mai. Gestern Morgen gegen 8 Uhr ging über das Seental ein dichter Schneefall nieder, heute gegen mittag, während die Höhen des Vogelsberger noch in Weiß gehüllt waren, entluden sich über unsere Gegend mehrere heftige Gewitter.