Nr. 107
Samstag, 7. Mai 1904
154. Jahrg.
Erschein» ttgltd> mtt «uSnahm» bei Gonntaql.
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General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen.
Parlamentarische Perl>a»Slnngen.
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Deutscher Reichstag.
45. Sitzung vom 6. Mai.
1 Uhr. Das Haus ist ungemein schwach beseht.
Am Bunüesratstisch: von Tirpitz u. a.
Eingegangen ist der Gesetzentlvurf betr. Entlastung des Reichsgerichts.
Zunächst wird ein schleuniger Antrag auf Einstellung einer gegen den Abg. Bruhn (Antis.) schwebenden Privatklage a n - genommen.
Sodann tritt das Haus in die Beratung der zum Etat der Marine gestellten Resolution Gröber ein, welche eine Beseitigung des heutigen Mißverhältnisses in der Bestrafung von Verfehlungen der Untergebenen gegen Vorgesetzte im Vergleich zu der Verfehlung der Vorgesetzten gegen Untergebene im Militärstrafgesetzbuch verlangt.
Diese Resolution war einer Kommission überwiesen worden, welche die Resolution Gröber in folgender abgeänderten Form angenommen hat:
„Die verbündeten Regierungen um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, welcher im Militärstrafgesehbuch § 97 Ws. 1 die Minimalstrafen erheblich h e r a b s e tz t."
Wg. Gröber (Zentr.) referiert als Berichterstatter über die Verhandlungen der Kommission.
Staatssekretär v. Tirpitz: Wenn auch die Kommission die ursprüngliche Resolution wesentlich abgeschwächt hat, so iü sie doch noch immer von großer Tragweite, und ich kann Sie daher nur bitten, die Resolution abzulehnen.
Abg. von Normann (lonf.): Ich habe, wie früher schon, zu erklären, daß meine politischen Freunde gegen die Resolution sind, da sie in ihr eine Gefährdung der Disziplin erblicken, zu ber* wir nie und niemmermehr die Hand bieten werden.
Abg. Hagemann (notl.): Der Gedanke der ursprünglichen Resolution Gröber war uns sympathisch, wir stießen uns aber an der Form, die Art und Weise, wie die Resolution abgefaßt war, sagte uns nicht zu. Diese Bedenken sind jetzt durch die Kommiffion beseitigt. Es ist der Vergleich zwischen den Strafen für Verfehlungen der Vorgesetzten und der Untergebenen, der für uns ein Stein des Anstoßes war, beseitigt worden. Ich glaube, ich brauche meine Freunde und mich nicht gegen den Verdacht in Schutz zu nehmen, als wollten wir die Disziplin der Armee untergraben. Wir wollen sie im Gegenteil aufrecht erhalten wissen. Wer wir sind der Ansicht, sie wird nicht gefährdet, wenn man die bessernde Hand da anlegt, wo man sie anlegen kann. Im Kriegsgericht ist oft das Bedauern ausgesprochen worden, daß man zu einer bestimmten Strafe greifen müsse, weil dies die gesetzliche Mindeststrafe sei. Das veranlaßt uns, für die Resolution einzutreten. Durch eine derartige Maßregel werden ja dem erkennenden Gerichte in keiner Weise die Hände gebunden. Wir wollen ja nicht die höchste Strafe herabsetzen, sondern die Mindeststrafe. Und man muß zugestehen, daß es in der Tat Fälle gibt, wo die Mindeststrafe von 1 Jahr weit über das Maß besten hinausgeht, was für leichte Vergehen gebührt. \
Abg. Dr. Müller (Meiningen, freif. Vp.): Es ist mir unverständlich, wie Herr von Normann in einem derartigen Antrag eine Untergrabung der Disziplin erblicken kann. Uns liegt dies durchaus fern. Aber wir erachten eine vollständige Revision des Militäcstraf- gesetzbuches für durchaus notwendig, vor allem eine Revision des Beschwerderechts.
Abg. Singer (Soz.): Wir werden für den Antrag stimmen. Wir sind mit dem Vorredner der Meinung, daß eine Revision des Militärstrafgesetzbuches unumgänglich ist. Die ursprüngliche Resolution Gröber gefiel uns besser, da sie aber aussichtslos ist, werden wir für die Resolution der Kommission stimmen. Von einer Gefährdung der Disziplin kann keine Rede fein, mit diesem Begriff haben bekanntlich auch die Anhänger des Spießrutenlaufens und der Prügelstrafe operiert.
Wg. DaLbach (Zentr.): Ich weiß nicht, was für Folgen der Staatssekretär von der Resolufton befürchtet. Die Strafen müssen herabgesetzt werden, damit es nicht immer wieder vorkommt, daß unsere Leute zur Verzweiflung und zum Selbstmord getrieben werden. SBenn Soldaten durch fortgesetzte Mißhandlungen veranlaßt werden, ihren Peiniger anzugreifen, so ist das nur allzu begreiflich und muß nicht so drakonisch bestraft werden. Der Reichstag als der natürliche Anwalt der Soldaten muffe darauf bringen. Redner führt eine Anzahl von Fällen an, u. a. auch den bekannten Heidelberger Fall, in denen Soldaten zu ungemein hohen Strafen, acht und zehn Jahren Gefängnis, verurteilt sind, während Unteroffiziere nur mit Mittelarrest bestraft wurden.
Abg. v. Starborff (Reichsp.): Auch meine Freunde wünschen dringend, daß die Soldatenmißhandlungen beseitigt werden. Ob aber ber Weg, ben die Resolution vorschlägt, ber richtige ist, glaube ich nicht. Wir können nicht bie Verantwortung dafür übernehmen, daß die Disziplin gelockert wird. Noch sind wir Gott sei Dank nicht so weit, daß die Herren Dasbach und Singer bestimmen, wie die Disziplin gehandhabt werden soll. Der Abg. Dasbach führte eine Anzahl von Fällen an und erzählte auch, daß ein Unteroffizier, der seine Untergebenen gemißhandelt hatte, nur zu fünf Wochen Mittelarrest veruteilt wurde. Ich weiß nicht, ob der Abg. Dasbach schon im Mittelarrest gesessen hat (große Heiterkeit), das ist eine sehr strenge Strafe.
Bayerischer Militärbevollmächtigter v. EndreS: Herr Dasbach bat gesagt, daß der Reichstag der natürliche Anwalt der Soldaten sei. Namens des bayerischen Offizierkorps gestatte ich mir, zu konstatieren: der Anwalt der Soldaten ist auch heute noch ber Offizier. (Lebhafter Widerspruch links. Zuruf von ben Sozialdemokraten: der Staatsanwalt!) Und der Offizier wird sich diese hohe Aufgabe nicht aus der Hand nehmen lassen, auch nicht durch die hier gehörten schlimmsten Vorwürfe und Verleumdungen .... (Glocke des Präsidenten.)
Präsident Graf Ballestrem (unterbrechend): Herr Bevollmächtigter zum Bundesrat! Sie dürfen hier im Hause nicht sagen, daß von Mitgliedern dieses Hauses Verleumdungen ausgestoßen sind! (Lebhafte Zustimmung links.) Das verstößt gegen die Ordnung des Hauses! (Beifall links.)
Bayerischer Militärbevollmächtigter v. EndreS fortfahrend: Das war nur ein lapsus linguae. Ich habe gemeint, baS Offizierskorps wird sich seine Aufgabe als Anwalt des Soldaten auch nicht durch die Verleumdungen, die heute ausgesprochen werden, aus der Hand nehmen lassen, und auch nicht dadurch, daß hier im Haus gesagt wird, die Anwaltschaft liege im Reichstage, wenn unwürdige Mitglieder des Offiziertorps sich ihrer Pflicht als Anwalt der Soldaten nicht bewußt sind; der Stand als solcher wird sie stets hochhalten.
Wenn ferner gesagt worden ist, daß die Disziplin in ber Armee durch bie Resolution nicht gefährdet werden könnte, so möchte ich konstatieren, daß es vielleicht noch nie eine Zeit gegeben hat, in ber
die Disziplin in der deutschen Armee so gefährdet war, wie heute. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Es ist ja selbswerständlich, daß die politischen Parteien durch die Rekruten ihre Anschauungen in die Armee hineinzubringen suchen, und daß das, was mit Recht oder mft Unrecht von Mißständen in der Armee erzählt wird, nicht geeignet ist, die Disziplin zu fördern. Es wird daher immer schwerer, diese auftecht zu erhalten. Und es sollte um so mehr alles vermieden werden, was geeignet ist, diese Aufgabe noch zu erschweren.
Abg. Dr. Spahn (Ztr.) tritt für die Resolution ein. Der Richter muß in der Lage sein, auf mildernde Umstände erkennen zu können. Die Gerechtigkeit steht höher als die Disziplin. Nichts isl verderblicher aktz ungerechte Bestrafung. Wir konnten nicht weiter gehen, weil wir uns, wenn wir überhaupt etwas erreichen wollten, Beschränkung auferlegen mußten.
Abg. Gothein (freif. Vgg.): Ich muß gegen die Worte des Generals von Endres protestieren, daß nur ber Offizier ber Anwalt ber Solbaten ist. Der Offizier hat hier kein Monopol. Auch der Reichstag muß Anwalt des Soldaten fein, besonders deshalb, weil der Offizier oft Anwalt, Kläger und Richter in einer Person ist. Herr Spahn hat ganz Recht, die Gerechtigkeit steht höher als die Disziplin. Ein ungerechtes Urteil erschüttert die Disziplin.
Abg. Dr. Müller-Sagan (freif. Vp.): Auch ich muß Widerspruch gegen die Worte deS Generals von Endres erheben, wonach dem Reichstag die Anwalffchaft für die Soldaten nicht zustehe. Es klang ja gerade so, als ob das Heer getrennt wäre vom Volke. Der Reichstag hat nicht Halt zu machen vor dem Heere. Derartige Anschauungen patzten in die Zeit des ancien regime, aber heute nicht mehr. Die Herren wollen aber überhaupt keinen Fortschritt in der Armee, deshalb sträuben sie sich selbst gegen diese Resolution, die nur verlangt, datz die Mindeststrafen herabgesetzt werden.
General von Endres: Ich sehe immer mehr ein, daß man hier im Reichstage mit der größten Sorgfalt seinen Ausdruck wählen muß. Es ist mir jetzt hier der Vorwurf gemacht worden, ich hätte gesagt, es sei nicht Aufgabe des Reichstags, für das Wohl der Soldaten zu wachen. Das ist mir gar nicht eingefallen. Ich habe von der Aeußerung des Herrn Dasbach denselben exklusiven Eindruck gehabt, wie ihn Herr Dr. Müller von meiner Aeußerung gehabt hat. Ich habe geglaubt, daß der Herr Wg. Müller-Dasbach (Heiterkeit) die Anwalffchaft für den Soldaten ausschließlich dem Reichstag zu- schreibe. Und da antwortete ich ihm unvorsichtig, wie ich schon zugegeben habe, die natürliche Anwalffchaft der Soldaten liege bei den Offizieren. Damit habe ich durchaus nicht ausschließen wollen, daß auch der Reichstag sich der Soldaten annehme.
Abg. Singer (Soz.): Wenn der General von Endres einen Unterschied macht zwischen einem natürlichen und einem unnatürlichen Anwalt, so kann er mit dem unnatürlichen doch nur den Reichstag gemeint haben. (Heiterkeit.) Dies kann seine Position aber nicht verbessern. Ich gebe zu, daß der Offizier eigentlich der natürliche Anwalt sein sollte, er ist es aber nicht mehr. Die 2Borte des Generals zielten auch auf die Sozialdemokraten, aber diese sind stets gute Soldaten gewesen, wir sagen immer unseren jungen Leuten, in der Armee sehr vorsichtig zu sein, da ihnen das sonst sehr schlecht bekommen könnte. Sorgen Sie dafür, daß die Mißhandlungen schwinden, dann werden auch die Sozialdemokraten in ber Armee weniger werden.
General von EndreS: Auf die letzten Aeuherungen des Abg. Singer will ich nicht eingehen, diese Fragen sind hier so oft erörtert, und außerdem sind die Grundanschauungen in den Lebens- anschauungen doch zu verschieden. Nur eins möchte ich sagen: Ich habe keinen Unterschied zwischen einem natürlichen und einem unnatürlichen Anwalt gemacht. Der Gegensatz von natürlich ist künstlich. Und da muß ich sagen, daß ich den Abg. Singer für einen künstlichen Anwalt halte. (Große Heiterkeit.)
Wg. Hagemann (nat.-lib.) wioerholt, datz die Resoluffon ja in keiner Weise das Gericht zwinge, eine mildere Strafe zu verhängen; es gebe ihm blotz die Möglichkeit, dies zu zu tun, wo es ihm angemeffen erscheine.
Abg. von fiarborff (Rp): Wenn es sich um eine allgemeine Revision des Militärstrafgesetzbuches handeln würde, wäre es etwas ganz anderes. Bedenklich ist nur in meinen Augen, datz man einen speziellen Punkt herausgreist. In der Frage der Armee nehme ich mich in acht, eine „eigene" Meinung zu haben. Denn die Armee ist der roener de bronze für die Zukunft unseres Vaterlandes.
Damit schließt die Diskussion.
Die Resolution wird gegen die Stimmen der Rechten
angenommen.
Es folgen Petitionen.
Eine Petition auf Erhöhung des Ruhegehalts ber vor dem 1. April in ben Ruhestand versetzten Beamten, Offiziere usw. wirb ber Regierung als Material überwiesen.
Einige Saccharinhändler bitten um Erteilung ber Erlaubnis zur Einfuhr unb zum Verkauf von Süßstoff.
Die Kommission beantragt, diese Petitionen der Regierung als M a t er i a I zu überweisen.
Abg. Rimpau (nat.-lib.) beantragt Uebergang zur Tagesordnung.
Abg. Speck (Ztr ) findet die Wünsche ber Händler nicht so unberechtigt und befürwortet ben Kommissionsbeschluß.
Abg. Gothein (freif. Vgg.): Die Petitionen sind veranlaßt durch bie überstürzte Annahme des unseligen Süßstoffgesetzes. Als seinerzeit erst bekannt gemacht wurde, datz die Brüsseler Zuckerkonvention am 1. September 1902 in Kraft treten sollte, reichte ich einen Antrag ein des Inhalts, daß auch bad Süßstoffgesetz am 1. September 1902 in Kraft treten sollte. Ich wollte ihn ausführlich begründen, aber ber Führer ber konservativen Fraktion Graf Lim- burg-Stirum sagte mir, ich sollte mich nicht in rednerische Unkosten stürzen. Er werde dafür sorgen, bah seine Fraftion für meinen Antrag stimmte. Ich beschränkte mich daher auf wenige Worte, und die Folge war, daß von den Äonservaffven ganze drei Mann für den Antrag stimmten. (Heiterkeit. Zuruf: Aber wenn Sie erst ausführlich gesprochen hätten. Große Heiterkeit.) Als ich nachher Graf Limburg zur Rede stellte, meinte er, ja, in den jetzigen erregten Zeiten hat man manchmal nicht die Mehrheit seiner Partei hinter sich. (Heiterkeit.) Es ist sehr auffallend, daß gerade die National-Liberalen jetzt den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung stellen unb sich dabei von ben Konservativen unterstützen lassen. Das aHerminbeftc ist ja doch, datz wir die Petition der Regierung als Material überweisen.
Abg. Frhr. von Nichthofen-DammSdorf (lonf.): Von den Abmachungen des Grafen Limburg mit Herrn Gothein ist mir nichts bekannt. Graf Limburg hätte mich wob. in Kenntnis gesetzt. Ich kann nur annehmen, daß Herr Gotl.in ihn mißverstanden hat. Im übrigen kann gar keine Rede b-'oon sein, daß bas Süßstoff- gesetz übereilt burdjberatcn unb ar .nommen worden ist. Im Gegenteil, es ist außerordentlich ndlich vorberaten worden. Ich bitte Sie, den Antrag Rimpau ' nehmen, damit im Volke nicht etwa gar die Meinung auffoniu tz dem Reichstag schon wieder Zweifel an dem Sutzstoffgesetz ^fliegen sind.
Ministerialdirektor v. Fischer bittet um Annahme des Antrages Rimpau. Es könne sich jetzt nicht mehr darum handeln, das Süßstofsgesetz selber zu kritisieren, sondern man müsse sich auf den Standpunkt des gegebenen Gesetzes selber stellen.
Abg. Dr. Paasche (nat.-lib.) führt aus, daß von einem über, eilten Vorgehen bei eajaffung dieses Gesetzes gar nicht die Rede sein könne. Das Gesetz sei seinerzeit mit erdrückender Mehrheit angenommen worden. Die Petitonen der Bündler seien um so weniger berechtigt, als das Gesetz gewiß nicht mit großer Strenge durchgeführt würde. Der Uebergang zur Tagesordnung sei durchaus berechtigt.
Wg. Gothein (freif. Vgg): Dem Wg. Frhrn. von Richthofen erwidere ich: Graf Limburg hat mir gefügt: „W i r werden für ben Antrag stimmen." Da Graf Limburg im allgemeinen nicht im pluraJis majestatis zu sprechen pflegt, so mutzte ich wohl annehmen, baß er seine Fraktion gemeint hat, zumal er mir ausdrücklich sagte, ich falle mich nicht in rednerische Unkosten stürzen, da die Annahme des Antrages gesichert sei. (Zuruf: Hätten Sie nur nicht gesprochen! Heiterkeit.)
Abg. Frhr. v. Richthofcn (kons.): Der Wg. Gothein bestätigt durch seine Mitteilung nur das, was ich gesagt habe. Im übrigen gestehe ich offen, daß ich wirklich nicht weiß, ob Herr Abg. Gothein durch eine längere Rede mehr erreicht hätte, als durch seine kurzen Ausführungen. (Heiterkeit.)
In der darauf folgenden Absffmmung wird ber Antrag Rimpau gegen bie Stimmen ber Rechten, ber National-Liberalen und einiger Zentrumsabgeordneter abgelehnt.
Es bleibt beim Kommis sionsbeschl u ß.
Die Vereinigung schleswigscher Arbeitgeberverbänbe bittet untenn 16. Dezember 1903 ben Reichstag, in erster Linie bie Einführung einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit den Arbeitern unb ihren Organisationen selbst zu überlassen; in zweiter Linie bei etwaiger Einführung einer solchen Versicherung seitens des Staates bie Kosten derselben nicht ben burch bie soziale Gesetzgebung schon stark belasteten Arbeitgebern, fonbern denjenigen Staatsbürgern aufzuerlegen, zu bereu eigenstem Vorteil bie Einrichtung getroffen werde. Die am 10. Juni 1903 in Grimma ver- fammclten Vertreter des über 8000 Mitglieder zählenden Verbandes sächsischer Bäckerinnungen „Saxonia" erklären ausdrücklich, daß der Handwerkerstand eine weitere Belastung zu Gunsten einer staatlichen Arbeitslosenversicherung nicht zu tragen vermöge, weil dadurch die Existenz- und Konkurrenzfähigkeit desselben vollständig untergraben werde. Sie wünschen, daß der Reichstag diesem Beschluß Rechnung trägt.
Die Petitionskommission beantragt, diese Petitionen der Regierung als Material zu überweisen.
Nach einigen Ausführungen des Abg. Molkenduhr (Soz.) tritt das Haus dem Kommissionsbeschlutz bei. Eine Anzahl Sozialdemokraten ftimrnt dagegen.
Der „Bund deutscher Stellmacher- und Wagner-Innungen" zu Berlin bittet um Abänderung des § 100 f. ber Gewerbeord- nung. Es sei unbebingt nottoenbig, baß Bestimmte Anhaltspunkte geschaffen werden, wonach fesffteht, welcher Betrieb cm handwerksmäßiger unb welcher ein F a b r i k b e t r i e b sei. Der Bunb macht in feiner Petition auch gleich beftimmte Vorschläge.
Die Kommission beantragt, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.
Nach einigen Ausführungen des Wg. Dr. Pachnicke (freif. Vgg.) unb bes Geheimrats Spielhagen tritt das Haus dem K o m» missionsbeschluß bei.
Die Kommission beantragt, eine Petition des Vorstandes der Vereinigung der Maler, Lackierer, Anstreicher, Tüncher und Weißbinder, betr. Erlaß eines Verbotes der Verwendung usw. von Bleifarben ber* Dtegierung zur Erwägung zu überweisen, mit dem Ersuchen, sofort dahin zu wirken, daß auf Grund des § 120c ber Gewerbeordnung durch eine Verordnung des Bundesrats ausreichende Schutzvorschriften gegen die Gefahren der Bleiweißverwendung erlassen werden.
Wg. Meyer (kons.) fordert, daß Bleiweißfarben nur in gebundener Form in den Handel gebracht werden dürfen, wenn man sie ganz verbiete, würde man viele Tausende Arbeiter brotlos machen.
Abg. Wurm (Soz.) weist darauf hin, daß unwahre Gutachten über bie Ungefährlichkeit des Bleiweiß der Kommiffion unterbreitet seien, wünscht ein gänzliches Verbot der Bleiweißverwendung und beantragt, die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen.
Geheimrat v. Strecker teilt mit, daß dem Bundesrat in nächster Zeit eine Vorlage zugehen wird, die die Bekämpfung der Gewerbe- kronkheiten der Maler zum Gegenstand hätte. Die Vorlage fei fertig, lieber ben Inhalt könnte er natürlich noch nichts sagen.
Wg. Dr. Beumer (nat.-lib.): Alles, waS geschehen kann, muß geschehen. Wir werben daher für die Resolution ber Kommission stimmen. Eine anbere Frage ist freilich, ob nur ein radikales Verbot helfen kann. Und da sind wir anderer Meinung als die Sozialdemokraten. Man darf nicht mit so rauher Hand in bie Erwerbsmöglichkeit ganzer Arbeiterkategorien eingreifen.
Nach kurzer weiterer Debatte wirb der Antrag Wurm abgelehnt.
Das Haus tritt dem Kommissionsbeschluß bei.
Eine Petition des Apothekers E. Kempf-Dessau um eine anderweitige Regelung des Apotbekenwesens (Einführung der reinen Personalkonzession) wird zur Erwägung überwiesen.
Eine Pefftion des wesffälischen HandwerkerbunbeS, bie Bestimmungen des Gesetzes betr. bie Beschlagnahme des Arbeits- unb Dienstlohns bahin zu änbern, baß auch ein bestimmter Prozentsatz des Lohnes unter 1200 Mk. beschlagnahmt werben kann, wirb durch Uebergang zur Tagesordnung erlebigt.
Die Kommission beantragt ferner, über eine Petition auf ausnahmslose Bestrafung bes Streikposten stehens durch Uebergang zur Tagesordnung zu erledigen, unb eine anbere Petition auf Gewährung beS vollen Koalitionsrechtes unb gesetzlicher Anerkennung ber Berufsvereine zur Erwägung zu überweisen.
Abg. Dr. Pachnicke (freif. Vgg.) beantragt, bie letzte Petition zur Berücksichtigung zu überweisen.
Der Antrag wird angenommen, bezüglich ber ersten Petition bleibt es bei bem Kommissionsbeschlutz.
Petitionen betr. Aenderung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich der Pfandleiher und über den Immobilien- Verkehr werden teils durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt, teils als Material überwiesen.
Sodann vertagt sich das \iud auf Sonnabend 1 Uhr. (Rechnungsfachen und lex Stengel.)
Schluß 6 Uhr.


