Ausgabe 
29.12.1903 Zweites Blatt
 
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Nr. 304

. A 153. Jahrgang

Dienstag ?S9. Drzemder 1903

Grfdjein- täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Dt^Gletzener FamlUenblätter- werden dem Anzeiger viermal wöchemlich beigelegt Der »Hrsstkche Laudwirt" erjdjemt monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

verantwortlich tflt den aCgertftiKP

P. Willko. tüt den Anzeigenteil:

Rotationsdruck unb Vertag 6« Brühllche» Universilälsdruckerei (P irisch Ecdenj» Vietzen,

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Die heutige Fiummer umfaßt 8 Seiten.

Mas man vom Kinder-Schutzgcfetz wissen muß.

(Originalartikel deöGieß. Anz.")

Nachdruck verboten.

L

Das Kinder-Schutzgesetz, das am 1. Januar 1904 in Ätaft tritt, greift tief Hinern in mancherlei Verhältnisse, die sich mit der Entwickelung des gewerblichen Lebens in den letzten Dezennien herausgebildet haben. Es beseitigt zum großen Teile Mißstände auf dem Gebiete der Kinder­arbeit, uni), indem es die törperliche und geistige Wohlfahrt der Kinder fördert und ihnen die Arbeitsfähigkeit für ihr ferneres Leben sichert, wirkt es zum Segen für tausende Kinder nicht nur, sondern auch znm Beßren der Nation, der es für die Zürnst ein gesundes, nicht vor der Zeit durch Ueberanstrengungen erschöpftes Geschlecht überliefern will. Das Gesetz gibt den Kindern das Recht aus Jugend zurück, es schützt sie vor der mißbräuchtichxn Ausnutzung ihrer Arbeitskraft. Das ist das Eharalterftiische des Gesetzes und ein ganz neues Moment in unserer sozialpolitischen Gesetz­gebung, daß es nicht Halt macht an der Schwelle des Haus.s. sondern es wagt, in die Rechte der Eltern über ihre Kinder einzugreifen. Ein freundlicher Zug des Ge­setzes ist es jedoch^ daß es sich bestrebt, bei den Kindern nicht den Eindruck auflommen zu lassen, als ob sie vor der Ausbeutung durch ihre Eltern geschützt werden müßten; es hat deshalb für die Beschäftigung der eigenen Kinder einen größeren Spielraum gelassen und durfte das auch wohl tun, da in der Regel doch den Eltern zugetraut werden darf, daß sie auch ohne Zwang auf das Wohl ihrer Kinder- bedacht sind.

Bereits durch die Gewerbeordnung war die Kinder­arbeit in Fabriken verboten, das neue Gesetz regelt die Kinderarbeit außerhalb der Fabriken, es um­faßt jegliche Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben im Sinne der Gewerbeordnung, insbesondere die Haus­industrie. Lediglich die Beschäftigung der Kinder in der Land- und Forstwirtschaft und im Gesindedienst ist von der Regelung ausgeschlossen.

Bei der Ernte also, beim Vieh hüten, können Kinder auch in Zukunft unbeschränkt beschäftigt werden, ebenso, wenn sie Stellungen als Knecht oder Dienstmädchen angenommen haben. Auch könnte ein Knabe als Schreiber bei einem Anwalt oder Notar be­schäftigt werden, denn auf diese Betriebe findet die Gewerbe­ordnung keine Anwendung. Aus demselben Grunde unter­liegt auch die Beschäftigung von Kindern in der Fische­rei, in der Landschaftsgärtnerei (wohl aber in der Handelsgärtuerei), und beim Betriebe öffentlicher Fähren nicht den Bestimmungen des Gesetzes. Gesetzlich wird auch nichts dagegen einzuwenden sein, wenn eine Jagdgesellschaft Kinder in Dienst nimmt, wenn ein Gelehrter durch einen Schüler ein Manuskript ab­schreiben läßt, wenn ein Landschaftsmaler seine Staffelei, ein L e h r e r die S ch ü l e r h e s t e durch einen Jungen fort­tragen läßt, denn in solchen Fällen liegt kein gewerblicher Betrieb vor.

Im übrigen aber ist es gleichgiltig, ob die Kinder auf Grund eines Arbeitsvertrages oder aus Grund eines FamUienverhältuijses arbeiten, ob sie Lohn bekommen oder nicht, ob sie nur gelegentlich aushelfen oder dauernd beschäftigt werden. Es tut auch nichts zur Sache, ob die Arbeit in einer eigentlichen Werkstätte stattfindet oder in Räumen, die sonst zu anderen Zwecken, zum schlafen, wohnen, kochen dienen, oder auch im Freien. So­bald es sich nicht um eigentlich häusliche Verrichtungen, sondern ulm gewerbliche Arbeit handelt, sind die Be- sliuunungen des Gesetzes maßgebend.

Als Kinder im Sinne dieses Gesetzt gelten Knaben und Mädchen unter 13 Jahren, sowie die Knaben und Mäd­chen über 13 Jahre, die noch zum Besuche der Volks­schule verpflichtet sind. Es unterstehen also sämtliche Kinder, die noch volksschulpflichtig sind, dem

In einer ganzen Reihe von Betrieben ist die Kinderarbeit überhaupt verboten.

Daß das Verbot der Beschäftigung von schulpflichtigen Kindern in Fabriken bereits durch die Gewerbeordnung ausgesprochen ist, wurde schon erwähnte Äuch alle sonstigen bis heute erlassenen Borscipnften, durch die die Beschäftigung von Kindern geregelt ist, bleiben neben den Bestimmungen des Kinderschuhgesetzes in Krast und werden durch sie er- aünzt. Demnach ist die Beschäftigung von schulpflichtigen Kindern verboten bei der Zündholzfabrikatron, in Wälz­end Hammerwerken, in Hechxlräumen, int Betriebe der An- laaen in denen Thomasschlacke gemahlen oder gelagert wird ' in Glashütten u. dgl., bei der Herstellung elektrischer Äkkumulatoreu und Alkalichromaten, bet der Verarbeitung Bon Cichorien, in Zuckerraffinerien, Melasseentzuckerungs­anstalten, in Werkstätten der Kleider- und Wäsche- konfektion, die nichthaustndustrtell" sind und tm Hausierhandel (soweit nicht die Ortsbehorde für be- ffimmte Zeitabschnitte Ausnahmen gestaltet hat).

' Durch die kaiserliche Verordnung vom 9. Juli 1900 die Arbeit von schulpflichtigen i fremden) Kindern^ in werfllätten mit Motorbetrieb verboten worden, aras Kinderschutzgesetz dehnt dieses Verbot auf alle Kinder aus

Zukunft dürfen also in Werkstätten, in denen nicht nur vorüb -gehend Motoren lausen, mögen sie nun durch Tamvf Gas, Benzin, Elektrizität oder wuper gecrteben werden Kinder nicht mehr beschäftigt werden. (Aus die vom Bundesrat zugelassener^Ausnahmen wer en wir noch 211 ftrrecüen kommen.) Sodann rst ote niuoeraroeit oer boten bei Bauten aller Art, in Z i e g e l e l e n, B r u ch e n beuu Per]onenftryrw- 5 Kellereien (b. i. Lager-, &»)»& «roßen Anzahl von Be-

trieben, wo schädliche Einwirkungen auf den jugendlichen Organismus zu befürchten sind. Das Gesetz führt folgende auf:

Werkstätten zur Anfertigung von Schieferwaren, Schiefertafeln unb Griffeln, mit Ausnahme von Werk­stätten, in denen lediglich das Färben, Bemalen und Be­kleben sowie die Verpackung von Griffeln und das Färben, Liniieren und Einrahmen von Schiefertafeln erfolgt. Werkstätten der Steinmetzen, Steirihauer. Werkstätten der Steinbohrer, -schleifer und -Polierer. Kalkbrenne­reien, Gipsbrennereien. Werkstätten der Töpfer. Werk­stätten der Glasbläser, -ätzer, -feyleifer oder -mattierer, mit Ausnahme der Werkstätten der Glasbläser, in denen aus­schließlich vor der Lampe geblasen wird. lLpiegelbelege- reien. Werkstätten, in denen Gegenstände auf galvaui- schem Wege durch Vergolden, Versilbern, Vernickeln u. dgl. mit Metallüberzügen versehen werden oder in denen Gegen­stände auf galoanoplastisa-em Wege hergestellt werden. Werkstätten, in denen Blei- und Zinnspiclwaren bemalt werden. Blei-, Zink-, Rot- und G-elkgnßurLien unb sonstige Metallgießereien. Werkstätten der Lautier und Bronzeure. Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, pint oderLegierungen oreier Metalle bearbeitet ooer verarbeitet werden, mit Aus­nahme von Werkstätten, in denen ausschließlich eigene Kinder und diese lediglich mit Sortieren ober Zusammen­setzen von Uhrenbestauoteiven beschäftigt werden. Metall- schleifereien und -polirereien. Feilenhauereien. Harnisch­malereien, Bleianknüpsereien. Werkstätten, in denen Quecksilber verwandt wird. Werkstätten zur Herstellung von Explosivstoffen, Feuerwerks körpern, Zündhölzern uno sonstigen Zündwaren. Abdeckereien. Werkstätten, in denen Gespinnste, Gewebe und dergleichen mittelst chemi­scher Agenrien gebleicht werden. Färbereien. Lumpen- sortierereien. Felleinsalzereien, Gerbereien. Werkstätten zur Verfertigung von Gummi-, Guttapercha- und Kant- schukwaren. Werkstätten zur Verfertigung von Polster­waren. Roßhaarspinnereien. Werkstätten der Perl­mutterbearbeitung. Haar- und Borstenzurichlereiem Bürsten- und Pinselmachereien, sofern mit ausländischem tierischem Material gearbeitet wird. BLttsederr.ünignngs- anstalten. Chemische Waschanstalten. Werkstätten der Maler und A n st r e t ch e r.

Untersagt ist auch jede Beschäftigung von Kindern bei öffentlichen t h e a t r a l i s ch e n V o r st c l l u n g e n und anderen öffentlichen Schaustellungen. Nur bei solchen Vorstellungen, bei denen ein höheresJnter- esse Ker Kunst oder Wissenschaft obwaltet, kann die untere Verwaltungsbehöroe Ausnahmen gestatten, sie muß aber vorher die SaMlaussichtsbehörde (Kreisschiul- inspektor) um ihre Meinung hören.

Tiefe Ausnahmen fino an keine Bestimmung des Ge­setzes über Sonntagsruhe, Schutzalter, Tauer der Beschäf­tigung usw. gebunden. Wohl aber ist vor Erteilung der Genehmigung zu prüfen, ob der Beschäftigung von Kin­dern überhaupt und in der in Aussicht genommenen Zahl sowie von Kindern der betr. Altersstufe und zin der an­gegebenen Tageszeit Bedenken entgegen stehen, und ob die Person des Leiters des Unternehmens genügende Sicherheit dafür bietet, daß die Kinder vor sittlichen Gefahren behütet bleiben. Ferner ist zur Vermeidung von Gesundheits­schädigungen der Kinder dafür Sorge zu tragen, daß das Auftreten in angemessenen Zwischenräumen erfolgt. Bei Zirkus aufführungen, Ar tistenVorstellungen auf Va­riete bühnen usw. werden Kinder keine Verwendung mehr finden dürfen. Da der Kinderschutz sich auf alle innerhalb Deutschlands beschäftigten Kinder erstreckt, werden auch aus­ländische Artisten ohne Kinder auftreten müssen. Das Gesetz spricht nur von öffentlichen Vorstellungen. Handelt es sich also um Aufführungen im geschlossenen Kreise, dann steht dem Auftreten von Kindern nichts im Wege. Das­selbe ist bei Vorstellungen der Fall, die nicht des Erwerbs wegen veranstaltet werben, also bei Wohltätigkeits- Vorstellungen. Heber die Mitwiriung von Kindern in Musikaufführungen enthält das Gesetz keine Bestimmung.

VoMisM Tagesschau.

Die Hessen in Sens.

Gin Mitkämpfer aus jenen Tagen, Herr E. Sinnig- sohn, aus Michelstadt stammend und früher in Darm­stadt wohnhaft, jetzt Schweizer, deraber Hessen und seine Krieger nicht verleumden lassen toilV', schreibt demDarmst. D. A." aus seiner jetzigen Heimat, Zürich, über Selbsterlebtes in Sens im wesentlichen folgendes: Vorerst möchte ich Nach­weisen, daß das schöne Städtchen Sens an der Yonne am 28. und 29. November zum zweitenmale von Hessen besetzt war, und zwar von einem Ersatz, der am 11. November Tarmstadt derlieh. Wie erwähnt, verließen _toir am 11. November Darmstadt unter Führung von Oberleutnant Strauß (vom 1. Siegt.). Per Bahn erreichten wir am 14. November Vitris le franyais. Unterwegs wurden wir in Les monts von einem Ende Oktober abgegangenen hessi­schen Ersatztrupp, der hier Etappendienste harte, begrüßt. ^n Troyes war ein hessisches Pferdedepot (lt. Generalstabs­wert 3. Band). Auf Befehl des Generals Tiedemann rückte das Landwehr-Bataillon 55 (Lippe-Tetmvld), jOtoic 316 Mann Hessen-Darmstädter Infanterie aas 4 Regimen­tern und Jägern) und 103 Chevauxlegers (aus beiden Regi­mentern), mit guten Pferden, unter Oberleutnant Zim­mermann, von Troyes ab nach Richtung ^ens. Nach sechs inÄhevollen Tagesmärschen, auf Umwegen durch Gc- oirgsland, wo überall das Franktireurwesen wühle, tarnen wir endlich in Sens an. Wir waren beauftragt, diese Banden zu züchtigen, denn diestloen hatten einige Tage vorher in Auxonne eine Abtei.lu.riH Reronvaleszenten der 18. Division überfallen unb mehrere Mann um gebracht. Am 26. November kamen wir in d^e Nähe dieses ^-rr.es; unsere braven Reiter voraus, wir, d^e A^-chi.^arde, sa)warm- reu reccho ab, und in kurzer Zeit war Au rönne ^umrmgjt; lvir fanoen lei.de. eLue Ung.aas,.äüe vor. f.^ge,.eurer Tatsache er^iur^e der ivatoige Ma^or der 3^er lu^pe^wel- hwiber als äUester Ojftzier:Lcv Ort wird in ovummen ausgeyen." Eine Abteilung 55er blieb dort zur Besatzung,

wir Hessen mit dem Rest Lippe-Landwehr rückten mittags ab. Mas aus Auxonne geworden, wir können keine Auskunft geben, es brannte bei unserem Abmarsch, und die Flammen Löteten in Villnenve unser Quartier, den Nachthilnmel zur Feldwache. In solchen Tagen bei Unmenschen zu verkehren, wer kann da Saliftmut behalten? Auch hat man ims kerne Pjauensedern zur Verteidigung nutgegeben. In Sens teilte ich mit einem Kameraden das Quartier bei einem Geschäjts- toll egen, einem Ebensten. Turch mein Realschul-svattzösisch waren wir bald gute Jreunde geworden. Mit Stolz ant­wortete ich auf die Frage: de quelle pays? Tu granb due de Hesse. Ich haftmeinem Patron" in der leeren Werrstätte arbeiten. In unserem Verkehr merkte man n i ch t s v o nS ch a n d t a t e n d e u t s ch - h e s s i s ch e r S o l- baten. Zu einer Ladentochter, geb. Rheinpreußin, in der Nachbarschaft geführt, hat diese ebenfalls nichts von Plün­derung sagen können. (Damen hätten nicht geschwiegen.) Wie kommt nun v. Kretschman dazu, unseren Löwen zu besudeln? Sollte ihm vom 26. Ncovember von Auxonne irrtümlich berichtet worden sein? Es wäre wiederum ein Unrecht gegen uns. Wir Hessen hatten vor 33 Jahren so viel Disziplin, als andere Truppenkörper, und taten unsere Schuldigkeit voll und ganz. Deshalb weisen wir un­gerechte Verleumdungen mit Entr üstung von u n s.

Kecr und Klotle.

Heeresergänzungsge schäft und Schul­tz i l d u n g der Rekruten 19 0 2. Tas Kaiserliche Sta­tistische Amt veröffentlicht eine Nachweftung utzer die Er- gebnis.e des Heercsvrgäuzmigsgeschästs, ans welcher ersicht­lich ist, daß im Jahre 1902 ansgehoben sind für das Heer 213 614, für die Marine 6944 Rekruten. Tie Zahl der für das Heer Ausgehobenen hat sich seit 1893 stetig vermindert, iie betrug, in diesem Jahre 230584, im Jahre 1900 227 275 und 1901 220180. Dagegen haben sich Die für die Marine ausgehobeneli Mannschairen bis 1901 stetig vermehrt. Tie Ziffer derselben stieg von 4101 für 1893 auf 8226 für 1901. Das Jahr 1902 Weist hiergegen einen Rückgang um 1282 Aus gehobene auch jur die Marine aus. Tie Zahl der taug­lich Befundenen war 1902 mit 55,3 v. H. um 0,1 v. H. höher wie im Vorjahr. Tie ft eiwillig Gingetretenen haben stetig zugenommen, sie bezifferten sich 1902 auf 31693 Militärpflichtige und 25 297 noch nicht im militärpftichtigen Alter Stehende. Lieber die Schulbildung der im Etatsjahr 1902 in das Heer und die Marine eingestellten Rekruten ergibt die Statistik, daß 104 Analphabeten 0,04 v. H. aller Eingestellten vorhanden waren. Die Zahl der Analphabeten ist ganz bedeutend heruntergegangen; sie belief ftch 1892 noch auf 0,39 und 1882 sogar auf 1,33 v. H. der Eingestellten. Von den Analphabeten entfallen 77 auf Preußen Höchstzahlen: 19 auf Ostpreußen, je 18 auf rwejipreußen und '^ozen und 11 auf Schlesien, ferner 2 auf Bayern, 1 auf Sachsen, 4 auf Württemberg- je 2 auf Baden und Hessen, 1 auf Reust ä. L., 10 auf Elsaß- LoIhringen und 5 auf das Ausland. Eingestellt wurden im Berichtsjahr überhaupt 259 2u9 Mannschaften (123 Aus­länder) gegen 184 804 in 1892 und 149 524 in 1882.

Aus Stüöt und Lauü.

Gießen, den 28. Dezember 1903.

** Auszeichnung. S. K. H. der Großherzog habeti Allergnädigst geruht, am 16. Dezember dem Vorsitzenden der Grosth. Handelskammer Osfenbachl, Geheimen Kommerzien­rat Frattz Weintraud, das Ehrenkreuz des Verdienst­ordens Philipps des Großinütigen z.im 22. Dezember zu ver­leihen. (Weintraud beging am 22. d. M. das Jubiläum als Handelskammerpräsident.)

** Zu der Bluttat in Alten-Buseck wird uns noch nruaeteUt, daß der Attentäter Wilhelm Be ck e r IX. den Karl Alban ohne jeglichen vorhergegangenen Streit unb ohne Wortwechsel überfallen und in der grausamsten Weise hingeschlachtet hat. Er brachte ihm 89 tödliche Stiche bei, worauf er sofort zusammenbrach, ohne einen Laut von sich zu geben.

** Tie Weihnachtsfeier des Evangel. Ar­beitervereins am Sonntag abend in der Ltrnhalla verlief wieder in schönster Weise. Den Gesängen des Ge­mischten Chors, dessen Tarbietungen diesmal ganz besoitders Anerkennung verdienen, reihten sich Tekiamarionen an, von Frl. Lenz und Lehrer Z i e p r e ch t ausgezeichnetge- jprock-en. Ter Nnderchor erfreute wieder die Herzen Aller. Nicht zu vergessen i)t das Jugend-Orchester, das sehr um­fangreich tätig war (Festemirsch am Eingang, Kinder-Shm- phonie am Schluß des Programms, Liedbegleitung u>w.). Tie Präzision und Ausführungen machten den jugendlichen Künstlern alle Ehre. In einer schönen Ansprache behandelte Tr. Heuser die Weihnachts-Sitten und -Gebrauche ver- ;ajiebener Zeiten. Seine Schilderungen ernteten reichen Beifall. Außerordentlich gefiel auch das von Herrn Rit­sert geschickt gestellte lebende Bild zuGeoanken und Erinnerungen unterm EhcistoaumBesonders gedacht sei noch der großen, aber erfolgreichen Mühewaltung des tüchtigen Vereinsdirigenten Gernhardt, welcher als Arrangeur wie als Tirigent tätig war. Erne Verlobung zum Besten der Sterbekasje beschloß die schöne Feier.

** Förderung der beruflichen Äusbildun g der Handwerker. Tie Anmeldungen au den im Januar 1904 im Tienshgebäude Großh. Zentralstelle für die Ge­werbe in Darmstadt in AuS.iciyt genommenen Meist er kur se für Schuhmacher und Schneider sind so zahlreich emgelaujen, daß die 3xrtmGeltung dieser Kurse bereits (i^erge[teilt ist; wehere Arzm^tjiunzcn kbnnen noch berück- ftchtiA werden. Nicht recht versvLrtdlich ist es, wie es iommt, oaß die Anmetdun.gen zu dem Meisterlurs ist Schriften- m a l e n bis jetzt nur spärlich eiugexaujen sind, oöwohd doch einerseits eine Gelegenheit, das Entwerfen geschm«.avoller Schriften gründlich zu erlernen, nicht all^u hiiufig gegeben ist und andererseits die Lujfchriften an Käufern, Soliden usw., was Eharauer der Sexist, Geft-mact und Farben- gebung anbelangt, insbesondere auf dem Lande noch recht zu wünschen übrig lassen. Die durch einen solchen, 12 Lage