Ausgabe 
29.7.1903 Zweites Blatt
 
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irrven nach einigen Wochen auf 12 000 Mk. an. Die Folge war, daß der Münchener Spender der Funde einen Orden erhielt. Nun wurde aber von anderen im Museum be­schäftigten Fachleuten die teilweise Unechtheit der ge­schenkten Gegenstände und die Rekonstruktion der Stiele der erwähnten Steinbeile zweifelsfrei festgestellt. Als darauf nach einiger Zeit der betreffende Kommerzienrat wieder eine größere Schenkung, Rekonstruktion von Pfahlbauten, in Aus­sicht stellte, wurde diese von einem anderen Professor mit dem Bemerken abgelehnt, wenn diese Funde ebensoecht" wären wie die früheren, so werde dafür bestens gedankt. Der Betreffende sandte daraus ein Schreiben, in welchem er für sich jede Schuld oder Täuschung in Abrede stellte, da er ja den Professor Lepsins von dem Sachverhalt der teilweisen Unechtheit der Gegenstände verständigt habe. Infolge dieser Angelegenheit und ähnlicher Dinge kam es dann zu Konflikten mit einem Assistenten am Museum, die schließlich zu der An­zeige gegen Lepsius führten."

R.B. Darmstadt, 28. Juli. Das Preisschießen des Schützenvereins in seinem neuen Heim an der Gries­heimer Allee wurde heute nachmittag von S. K. H. dem Großherzog mit einem Besuch beehrt. Der Landesherr, von den Herren Oberschützenmeister Hickter, Burckardt u. A. empfangen, nahm zuerst eine eingehende Besichtigung der neuen schönen Baulichkeiten vor und zeigte ein besonderes Interesse für die neue Schießanlage, zeichnete sich auch in die Chronik des Vereins ein und ließ sich sämtliche Schützen vor­stellen. Alsdann verfolgte der Großherzog trotz des Regen­wetters längere Zeit mit größter Aufmerksamkeit das Ton­taubenschießen. Heute Vormittag waren zur Teilnahme am Preisschießen noch viele auswärtige Schützen eingetroffen. Am Preisschießen sind bis jetzt 107 Schützen beteiligt.

r. Mainz, 28. Juli. Anläßlich der gestern im Dome stattgehabten Trau er fei er für den Papst hat der Groß­herzog vom Jagdschloß Wolfsgarten aus folgendes Tele­gramm an den Bischof Dr. Brück gerichtet:Eurer Bischöf­lichen Hochwürden spreche ich anläßlich der heutigen Feier meine herzliche Teilnahme an der Trauer aus, in welche die Katholiken meines Landes durch das Hinscheiden seiner Heilig­keit des Papstes versetzt sind." Von dieser Beileidskundgebung hat der Bischof der Nuntiatur Kenntnis gegeben.

fc. Frankfurt a. M., 28. Juli. Die hiesige sozial­demokratische Parteileitung hat beschlossen, bei der be­vorstehenden Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus mit Rücksicht auf das schofle Verhalten der Freisinndemo­kraten bei der Reichstagswahl" selbständig vorzugehen und die Genossen Dr. Quarck und Wilhelm Schmidt als Kandidaten aufzustellen. (Dasschofle Verhalten der Frei- finndemokraten" bestand darin, daß sie den Sozialdemokraten beinahe das Reichstagsmandat entrissen hätten.)

Fulda, 28. Juli. Im Laufe des Sonntags ist es zu wiederholten Ausschreitungen der beim Kanalbau be­schäftigten Italiener gekommen. Sie begingen ver­schiedene gjrobe Gewalttätigkeiten in Wirtschaften und auf der Straße; es kam zu Steinwürfen, Schüssen und zu Schlä­gereien oer Italiener untereinander. Zwischen Italienern und einem Wirt entstand gestern abend ein Streit, der mit der Hinausweisung der Italiener aus der Wirtschaft endigte. Diese warfen mit großen Steinen die Tür und die Fenster ein und zertrümmerten die Gaslampen. Gegen 9 Uhr gab ein Italiener aus einem Revolver vier Schüsse auf einen streitenden Kollegen in der Friedrichstraße ab. Ein Post- hilssbote wurde dabei in den Brustranzen getroffen, aber selbst nicht verletzt. Des Weges daherkommende Artille­risten überwältigten den Täter durch mehrere Säbelhiebe über den Kopf. In der Brauhausstraße gab es gleichfalls gestern abend Streit.unter italienischen Kanalarbeitern. Mi­litär und Schutzleute durchstreiften die Stadt. Die Italiener verursachten, noch in verschiedenen Gegenden (der Stadt Schlägereien. Eine Wirtschaft wurde durch Steinwürse arg zugerichtet. Es sollte der Belag erun gszustand üb er die Stadt verhängt werden. Durch den Einspruch des' Oberbürgermeisters Dr. Antoni ist sie indessen noch glück- vermieden worden. Der hiesige Landrat hatte die Ver­fügung bereits erlassen, abends sollte die offtzielle Bekannt­machung erfolgen. Oberbürgermeister Dr. Antoni wandte !sich jedoch an die Regierung nach Kassel, die sofort den Land­rat anwies, die Bekanntmachung zu unterlassen. In der Stadt herrschte über das Vorgehen des Landrats große Aufregung. Marr findet die Absicht des Landrats um so unbegreiflicher, als gar keine Veranlassung dazu da war, denn die Exzesse der italienischen Arbeiter beschränkten sich aus einige Schlägereien. Von Kassel ist als Vertreter der Regierung Geheimrat Meyer nach Fulda gekommen. Wie weiter berichtet wird, war Schutzmannschaft aus Frankfurt beordert worden, die auch schon unterwegs war, aber auf Ersuchen des hiesigen Magistrats auf einer Zwischenstation angehalten wurde und nach Frankfurt zurückkehrte. Das hiesige Militär war, es liegt hier das 47. Kurt)ess. Artillerie- !Regiment, ebenfalls schon zum Eingreifen bereit gestellt worden.

Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. In Frankfurt sprang ein 68 Jahre alter Mann in den Main und ertrank. Er hatte einen Paß in der Tasche, der auf den Namen Joh. Margreiter aus Tirol lautete. Ein unbekanntes, etwa 16 Jahre altes Mäd­chen sprang ebenfalls in Frankfurt in den Main und ertrank. Tie Leiche des bei der Mainzer Regatta auf so bedauerlicherweise ums Leben gekommenen Mitgliedes der Amicitia", August Freier ist in Bingen geländet worden. In der Nähe von Gins heim wurden zwei aneinander gebundene Leichen geländet. Es dürfte ein Liebespaar sein, das gemeinschaftlich den Tod in den Wellen des Rheins gesucht hat. Tie Leichen lagen schon längere Zeit im Wasser. Einer, dem es pressiert, ist ein Hausbesitzer in Darm­stadt in der -Erbacherstraße, der dieser Tage imDarmst. Tagblatt" seine Beletageper sofort, event. früher" zru Vermietung ausschrieb. Mittlerweile hat sich der Mann etwas beruhigt, denn in den späteren Nummern hat er den famosen Zusatzeventuell früher" weggelassen. Der Di­rektor der Reichsbankstelle zu Karlsruhe, Belrng, rst als Direktor der Reichsbank-^auptstelle nach Frankfurt am Main als Nachfolger des Geheimrats Forstmann versetzt worden.

Gcrichtssaal.

I. G i e ß e n , 24. Juli. Strafkammer. Den breitesten Raunr der gestern den ganzen Tag andauernden ^trafkammer- sitzung nahm die Verhandlung gegen den praktischen Arzt M. med. Julius B. in H. ein, welcher unter der Anklage stand, daß er im Oktober 1902 die Ehesrau des Schleifers Enranuel Lehmann infolge Fahrlässigkeit an der Gesundheit beschädigt habe, indem er bei

ihrer ärztlichen Behandlung diejenige Sorgfalt außer acht ließ, zu der er vermöge seines Berufes verpflichtet war. (§ 230 Abs. 2 Str.-G.-B.). Im Zeugenraum hatten Platz genommen 13 Zeugen und drei Sachverständige, Prof. Tr. Pfannenstiel, Direktor der hiesigen Frauenklinik, Medizinalrat Dr. Haberkorn und Universitäts­professor Dr. Wallher. Der Angeklagte gab an, in Gießen, Mar­burg und Leipzig Medizin, speziell auch Geburtshilfe, studiert zu haben, seit 26 Jahren approbierter Artt zu sein und seit 16 Jahren m H. zu praktizieren. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Ter Angeklagte war zu einer Wöchnerin gerufen worden, da es sich um einen schwereren Fall handele. Er hat jedoch nicht intern ein­begriffen, sondern Abwarten empfohlen, da man den Gang der Natur allein überlassen müsse. Dasselbe Verhallen hat er während zweier Tage bei verschiedenen Besuchen, zu denen er dringend ge­beten wurde, beibehalten, indessen die Qualen der Patientin immer unerträglicher wurden. Am dritten Tage ward von der Familie ein zweiter Arzt zugezogen, welcher durch einen schnellen Eingriff unter Narkose die Frau erlöste. In der Folge mußte sie jedoch noch eine zweimonatige schwere Entzündungserkrankung durch­machen. Die Zeugen bekunden den Vorgang übereinstimmend, insbesondere, daß der Angeklagte in diesem Falle stets Warten an- geordnet habe, und daß in einigen anderen Fällen Wöchnerinnen, welche er in ähnlicher Weise behandelt habe, gestorben seien. Er habe diesmal sogar seinem Unmut darüber Ausdruck gegeben, daß ein zweiter Arzt hinzugezogen worden sei. Die Sachverständigen faßten ihr ausführliches Gutachten übereinstimmend dahin zu­sammen: Es habe sich um eine Querlage gehandelt, der zufolge eine durch ärztlichen Eingriff herbeizuführende Wendung in dem Stadium, in welchem der Angeklagte die Frau behandelte, un­bedingt erforderlich geworden wäre. Außerdem habe er durch falsche Behandlung trotz Mahnung der Hebamme eine Fäulnis erregt oder beschleunigt, welche mit großer Wahrscheinlichkeit, jedoch nicht mit absoluter Bestimmtheit, die spätere Entzündungs­erkrankung der Frau herbeigeführt habe. Der Angeklagte, welcher ungenügende geburtshilfliche Kenntnisse besitze, habe sich eine Reihe von Kunstfehlern, welche bei einem Arzte keinesfalls hätten vor­kommen dürfen, zu Schulden kommen lassen, welche, abgesehen von dem Tode des Kindes, die Patientin in Lebensgefahr gebracht und zur Duldung von erheblich größeren Schmerzen verurteilt hätten, als sie bei kunstgerechter Behandlung gewesen wären. Das Urteil führte aus, daß der Kausalzusammenhang zwischen der späteren Krankheit der Frau mit der Behandlungsweise des An­geklagten zwar sehr wahrscheinlich, jedoch nicht erwiesen seh daß somit als dem Angeklagten zuzurechnende Gesundheitsbeschädigung der Frau nur in Frage komme das Mehr an Schmerzen und Ängst, welches sie durch die Behandlung des Arztes erlitten habe, was durch die Gutachten unzweifelhaft feststeht. Fahrlässigkeit werde darin erblickt, daß er, falls ihm bessere medizinische Kenntnisse zur Verfügung standen, diese aus Unachtsamkeit nicht angewendet habe, ober, was zu Gunsten des Angeklagten anzunehmen sei, daß er die Kenntnisse zwar nicht besessen, sie sich jedoch, wenn anders er feinen Berus habe ausüben wollen, hätte durch Studium verschaffen oder durch alsbaldige Zuziehung eines zweiten Arztes ergänzen müssen. Aus diesen Gründen komme das Gericht zu einer Verurteilung des Angeklagten zu dreihundert Mark Geldstrafe, event. 30 Tagen Gefängnis, zur Zuerkennung einer beantragten Buße als Schmerzensgeld für die Frau in Höhe von achtzig Mark und zur Belastung des Angeklagten mit sämtlichen Kosten des Ver­fahrens. Den weiteren Gegenstand der Verhandlung blldeten zwei Sittlichkeitsverbrechen. Tas einemal handelt es sich um einen wegen desselben Delikts bereits zweimal erheblich vorbestraften, verheirateten Taglöhner Johannes W. von Friedberg, der Vater von sechs Kindern ist; er wurde diesmal zu zwei Jahren Zuchthaus und Aberkennung der bürger­lichen Ehrenrechte auf fünf Jahre verurteilt. Der andere Fall betrifft den 15 Jahre allen Küferlehrling Bernhard K. aus Büdmgen, welcher sich an einem zweieinhalbjährigen Mädchen vergangen hat. Der noch so jugendliche Angeklagte hat nach An­gabe seines als Zeugen erschienenen Lehrers bereits eine traurige Vergangenheit hinter sich. Wegen Mangels sittlicher Reife nicht konfirmiert, kam er in Zwangserziehung in eine Familie und später in das Rauhe Haus nach Hamburg; überall brannte er durch, um feinen Leidenschaften, Trinken und Rauchen, als unreifer Knabe ungestört fröhnen zu können. Bereits wegen Diebstahls vorbestraft, erhielt er heute wieder eine Gefängnisstrafe von acht Monaten, von welchen ein Monat als durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt in Abzug gebracht wurde. Dem Wilhelm A. von Eibels­hausen war zur Last gelegt, daß er in einer Kantine bei Bermuts- hain in Gemeinschaft mit einem anderen Beschuldigten, der jedoch flüchtig ist, ohne jede Veranlassung in der Nacht über den zu Bett liegenden Arbeiter Schneidweiler herftel und ihn mit dem Meffer uno den Füßen bearbeitete. Der Angeklagte giebt an, nichts davon zu wissen, da er stark betrunken gewesen sei. Die Beweisaufnahme hat jedoch obigen Tatbestand ergeben. Das Urteil lautete auf neun Monate Gefängnis unter Anrechnung eines Monats erlittener Untersuchungshaft. Den Schluß der Straskammersitzung bildete eine Privatklage in der Berufungsinstanz, welche auf Antrag vertagt wurde.

Reichsgerichtsbriefe.

(Nachdruck verboten.)

Der Raubmörder Detrois vorm Reichsgericht.

B. S. Leipzig, 28. Juli.

Das Schwurgericht Mainz verurteilte bekanntlich am 18. Juni den Schreiner Magnus Anton Detrois wegen Mordes und Raubes zum Tode.' Heute hatte sich mm der Ferienstraffenat mit Revision des jugendlichen Verbrechers zu befassen, die auf drei pro­zessuale Beschwerden gestützt wurde. Zunächst wurde unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkte durch Ablehnung von einer Anzahl Beweisan­trägen gerügt, die in dem Vorverfahren bereits abgelehnt worden waren, ohne daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung darauf zurückgekommen wäre. In zweiter Linie fühlte sich der An­geklagte dadurch beschwert, daß der Kreisarzt Dr. Scheffer, der als Sachverständiger vernommen wurde, einfach auf den generell geleisteten Sachverständigeneid hingewiesen wurde. Tarin wurde ein Fall der nicht vorschriftsmäßigen Be­eidung erblickt. Ausweislich der Akten hat nun Dr. Scheffer im Jahre 1893 bereits als er noch Kreisaffistenzarzt war, den Dienst­eid abgelegt. Endlich aber, und das ist die dritte Rüge, habe Dr. Scheffer im Anschluß an die Abgabe seines Gutachtens auch aus dem Rahmen eines solchen heraustretende Zeugenangaben gemacht, die doch keinesfalls auch durch den Diensteid gedeckt werden könn­ten. So habe er z. B. außer über den Befund der Leiche auch persönliche Wahrnehmungen geschildert, wie er z. B. die Leiche im Keller gefunden, daß sich Schleifspuren vorgefunden hätten rc. Das hierfür allein maßgebende Sitzungsprotokoll läßt den Beschwerde- ührer im Stich, oa es nichts von alledem schildert. Der Reichs­anwalt führte hierüber noch aus, die Ablehnung des Beweisan­trages durch den Vorsitzenden vor der Hauptverhandlung könnte die Revision nicht stützen, da ja der Angeklagte ihn in der Haupt­verhandlung jederzeit hätte wiederholen können, was er aber nicht getan hat. Was die anderen Beschwerden anlangt, so ist der hes- ische Kreisarzt Beamter, als solcher hat Dr. Scheffer s. Z. den Eid geleistet und damit fft es genugauch hat er seine Angaben nicht als Zeuge, sondern als Sachverständigen-Zeuge gemacht. Der Ferienstrafsenat schloß sich diesen Erwägungen an und erkannte auf kostenpflichtige Verw ersung der Revision des Ange- klagten, dessen Verutteilung zum Tode somit rechtskräftig wird.

Vermischtes.

Berlin, 28. Juli. Nach Unterschlagungen in Höhe von 3000 Nck. hat sich der Kassierer des Ver­bandes der Tapezierer, Leo Schmidt, selbst der Polizei gestellt.

* Thorn, 28. Juli. Auf der Weichsel ist eine neue Hochwasserschwelle im Anzuge. Bei Warschau ist der Strom um anderthalb f^Meter, hier von 0,90 auf 3,90 Meter gestiegen, wodurch die Holflößerei unterbrochen ist.

Hamburg, 28. Juli. Drei Lumpensammler tranken eine aus einem Schuttabladeplatz gefundene Flasche, in der

sie Portwein vermuteten, aus, und starben nach wenigen Stunden. Die Art des Giftes ist noch nicht festgestellt.

* Wien, 28. Juli. Der Hochstapler Manolescu wurde gestern von Innsbruck dem Wiener Landesgericht ein- geliefert.

* Der Bankier Sternberg hat sich nunmehr dauernd in Paris niedergelassen, und beabsichtigt, nach Berlin nicht mehr zurückzukehren. Die Verurteilung wegen der bekannten Sittenaffäre bezeichnet Sternberg als einAttentat gegen sein Leben"; nicht er sei der Verführer, sondern der Verführte gewesen. Zurzeit sind die Vertreter Sternbergs damit be­schäftigt, den in Berlin delegenen Sternberg'schen Grundbesitz vorteilhaft zu veräußern. Dieser Besitz umfaßt insgesamt 14 Grundstücke und wird auf rund 35 Millionen Mark bewertet.

Kunst und Wissenschaft.

Kopenhagen, 28. Juli. Die Dänische Grönlands­expedition hat im vorigen Monat den nördlichsten Bestimm- ungsort 16 Meilen nördlich vom Cap Pott erreicht. Der Zeichner Gras Moltke ist während der Reise bedenklich ettrankt. Die pedition beabsichtigt im Oktober zurückzukehren.

Gingesandt.

Gießen, 29. Juli.

Das gestrige Eingesandt, betreffend das Befahren des Prome»- nadenweges mit Kinder- und Sportwagen trifft den Nagel auf den Kopf. Dieselbe Ansicht wurde auch in der letzten General­versammlung des Verschönerungs-Vereins über den Gegenstand vom Einsender dieser Zeilen geäußert. Schon aus gesundheitlichen Rücksichten für die Kinder sollte man das Befahren dieser Art auf allen Promenadenwegen, besonders im Walde, zulassen, umsomehr als Bedenken hiergegen nicht in dem Maße vorliegen wie z. B. gegen das Radfahren. Ist doch das Befahren der Bürgersteige mit Kinderwagen in den meisten Städten gestattet. In der verkehrs­reichen Millionenstadt Berlin sogar kann man hierzu seine polizei­liche Erlaubnis haben, wenn der Arzt bescheinigt, daß einem Kinde die Fahrt in freier Luft nötig ist. Dem Einsender der öffentlichen Anregung zu dieser Maßregel ist nur bestens zu empfehlen, in die Versammlungen des Verschönerungs-Vereins zu kommen, da er ja Mitglied desselben ist, und dort zum allgemeinen Besten zu wirken, indem er seine Wünsche vorbringt. P.

Neue >le Meldungen.

Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers.

Trier, 29. Juli. Bischof Ko rum hielt auf einer Firmungsreise in Neunkirchen im katholischen Männerverein eine Ansprache, in der er im Hinblick auf den Schulftreit sagte: Ich bedauere, daß wir Bürger desselben Landes uns nicht verstehen, daß wir Katholik enderFreiheit beraubt werden, und man verlangt, daß wir die Ketten küssen. Wir sollten nicht mehr das Recht haben, unsere Kinder in voller Freiheit in unserer Religion zu erziehen. Wir sollten schweigen, wenn wir zusehen müssen, wie schon in die Seelen unserer Kinjder Gift geträufelt wird. (?)

Leipzig, 29. Juli. Nach einer Mitteilung der sozial­demokratischenLeipz. Volksztg." wird der bei der Reichs­tagswahl durchgefallene Professor Hasse in Dessau an Stelle Rösicke's als Kandidat aufgestellt.

Lübeck, 29. Juli. Auf dem Dieksee in der Nähe von Gremsmühlen ist Frau Dr. Schwartz aus Bremen bei 'einer Ruderpartie ertrunken.'

Madrid, 29. Juli. Ein außerordentlicher Kre­dit von 4 Millionen nnrrde für Marinezwecke ein­gestellt. Hiervon entfallen 2 Millionen auf den Ausbau des Geschwaders.

Rom, 9. Juli. Ernste M ei nun gs-Diff er en zen sind unter den italienischen Sozialisten ausge­brochen. Sie haben sich in die Lager der Jntransigeanten und Reformierten geteilt. Tie römischen Sozialisten, die überwiegend intransigeant sind, haben den Führer der Re­formisten, Turat, aus der Partei ausgeschlossen.

Budapest, 27. Juli. Bei dem Manöver-Unglück bei Bilek sind, wie nachträglich bekannt wird, im Ganzen 23 Soldaten den Hitzschlägen zum Opfer ge­fallen.

Newyork, 29. Juli. Wie aus Washington gemeldet wird, beabstchttgt Präsident Roosevelt im Falle seiner Wiederwahl eine Reise nach Europa zu unter­nehmen speziell zum Besuch des König Eduard und des französischen Präsidenten.

Telephonischer Kursbericht*

Frankfurt a. Si.e 29. Juli 1903.

372% Reiohsanleihe . . 102.40

3% do. ... 91.05

3V,% Konsole .... 102.00

3% do......91.10

372% Hessen .... 101.00

37,96 Oberhessen . . .. 4% Oesterr. Goldrente . . 102.80

4l/6% Oesterr. Silberrente 100.80 4% Ungar. Goldrente . . 101.70 4% Italien. Rente . . . 103.20 47,-6 Portugiesen . . . 49.10 8% Portugiesen 31.00 1% 0. Türken .... 34.50 Türkenlose 132.00 4% Orieoh. Monopol.-Anl. 44.20 47,96 äussere Argentiner 41.00

3% Mexikaner .... 27.00 4%% Chinesen .... 92.40 Electric. Schuckert . . . 90.20 Nordd. Lloyd . . . . 98.10

Kreditaktien 208.60 Diskonto-Kommandit. . . 187.30 Darmstädter Bank . . . 135.70 Dresdener Bank .... 147.15 Berliner Handelsges. . . 154.50 Oesterr. Staatsbahn . . , 143.50 Lombarden 17.40 Gotthardbahn . . . . , 191.20 Laurahütte 218.50 Bochum . ..... 180.00 Harpener 181.70

Tendenz: ruhig*.

auszeichnungen,

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