9?i% 280 Viertes Blatt. 163. Jahrgang Samstag 28. November 1903
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MW
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Aerztliche Aerträgsverhältniffe.
In dem „Korrefpondenzblatt für die ärztlichen Vereine des Gro ßher zogtums Hessen" lesen wir:
In dem Aufruf des ärztlichen Landesvereins an die hessischen Aerzte, zur Gründung eines Schutz.- und Trutzbündnisses, ist zunächst nur von den Krankenkassen die Rede; wir wollen im nachfolgenden zeigen, wie notwendig es ist, auch noch aus andere Vertrags- Verhältnisse zu achten und diese gleichzeitig der so sehr bedürftigen Revifion zu unterziehen.
Im Jahre 1897 wurde folgender Vertrag zwischen dem Ortsvorstand der Gemeinde Lampertheim, namens der letzten einerseits und den Aerzten A und B. und C. an- bererjeits geschlossen:
§ 1. Herrn Dr. L., der seinen Wohnsitz in Lampertheim fjat, übernimmt die unentgeltliche Behandlung aller Ortsarmen und Dienst boten, soweit solche sich der Wohltat einer Krankenkasse nicht zu erfreuen haben, resp. leine Mitgliedschaft irgend einer Kran kenver sich er un gs kasse besitzen.
8 2. Dem Ortsvorstand bleibt es in Streitfällen überlassen zu bestimmen, ob die behandelte Person arm und folglich unentgeltlich zu behandeln oder ob dieselbe zu ben Zahlungsfähigen zu rechnen ist.
§ 3. Herr Dr. L. übernimmt die Verpflichtung, seiner LUswärtigenärztlichenPraxisvollständigzu entsagen und nur den gemeindeangehörigen Personen; einerlei an welchem Platze dieselben innerhalb der Ge- Lmrtung *’) wohnen oder sich aushalten, sofort aus verlangen zu jeder Zeit jede erwün.chl werdende ärztliche Hilfe nach bestem Wissen und Wellen angedeihen zu lassen.
§ 4. Im Falle seiner Verhinderung, sei es durch Krank- heitheit oder daß sich derselbe nach auswärtigen, nicht zur Gemarkung gehörigen Plätzen begibt oder in sonstiger Weise den hiesigen Wohnplatz verlädt, hat derselbe der Grogh. Bürgermeisterei dahier sowohl als auch seinen .Kollegen, den beiden andern Gemeindeär^ten, hiervon Kenntnis zu geben und dafür zu sorgen, daß alle Zeit mindestens ein Arzt in der Gemeinde anwesend ist, über» Haupt seine ärztliche Praxis so einzurichten, daß Klagen und Besä, werd en seitens der Ortsange- borigen vermieden werden.
tz 5. Wird die Hilfe, das Gutachten oder die Assistenz )>es Herrn Dr. X. von der Großh. Bürgermeisterei L. als Ortspolizeibehörde oder sonst infolge Verfügung emer Behörde requiriert, so hat er solcher R e q u i s r t i o n s ch l e u- Migst und ohne Rücksicht aus sonstige Geschäfte zu entsprechen; hiersür erwächst ihm aber lemesjalls ein besonderer Anspruch an die Gemeinde L., da seine dessalljigen Bemühungen durch das unter § 8 suipulierte Honorar gegenüber der Gemeinde L. als salariert z,u betrachten sind.
Tie gesetzlichen Ansprüche des Herrn Dr. X. an irgend
*) zur Gemarkung L. gehören Neuschloß und Hüt-
ienseld mit etwa 300 Einwohnern und einer En t s e r n un g dis zu 9 Kilometer.
jemand sonst aus derartigen Geschäften sollen natürlich durchaus nicht derogiert werden.
§ 6. Für verlangte und ausgeführte ärztliche Besuche hat Herr Dr. X. pro Besuch inkl. Ordination*) nicht mehr als 1 Mark (eine M ark) zu beanspruchen, gleichviel ob solche bei Tage oder bei Nacht erfolgen. Operationen unterliegen der gesetzlichen Taxe.
§ 7. Herr Dr. X. hat am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres ein Verzeichnis der von ihm im abgelaufenen Halbjahr behandelten Personen, welche als ortsarm zu betrachten sind oder von denen er eine Bezahlung nicht erlangen konnte, an die Großh. Bürgermeisterei einzureichen.
§ 8. Die Gemeinde L. bezahlt an Herrn Dr. X. für Ausübung der ärztlichen Armen-Praxis, gegen Erfüllung der übrigen im gegenwärtigen Vertrag niedergelegten Bedingungen, ein jährliches Honorar (?) von 500 Mark, schreibe fünfhundert Mark, aus der Ge- meindekasje, welche auf Verlangen in vierteljährlichen oder monatlichen Raten gezahlt werden.
* 9. Dieser in Tuplo ausgeferägle Vertrag, wovon für jeden kontrahierten Teil ein Exemplar ausgeferligt ist, beginnt mit dem 1. 7. 97 und kann von beiden Teilen zu jederZeit ohnevorherigeKundigungauj- gelöst werden.
Zur weiteren Pathogenese ist zu bemerken:
Im Jahr 1900 schied ein Arzt durch Wegzug aus. Tie für diesen Arzt ausgeworfenen 500 Marr strich seitdem Oie Gemeindeverwaltung ein. Warum? Die Arbeit war doch für 2 Aerzte noch die gleiche, die Einwohnerzahl nimmt stetig zu! Es scheint wohl das Honorar (?) zu hoch bemessen gewesen! Motiviert wurde es nicht! Im September d. I. schied der 2. Arzt wegen Kranrheit aus uno ein anderer übernahm dessen Praxis. Im Oktober stellte dieser an den Gemeinderat das nur zu berechtigte Verlangen auch ihm die 500 Mark seines Vorgängers zu bewilligen. Gleichzeitig forderten beide jetzigen Aerzre zu- jamnien die dritreu, seit 1900 sequestierren, 500 Mark zu gleichen Teilen für sich. Für jeben mit nur wenig Gerechtigkeitsjinn ausgeieatteteu, em selbsiver,ländliches Recht. Daraushin beschließt der Gemeinderat, den jüngst zugezogenen überhaupt nicht anzustellen, auch dem andern Arzt die ihm noch zusieyende Hülste der dritten 500 Mk. zu verjagen und eine neue Gemeindearztstelle auszu- j dir eiben. , r , .
Jedenfalls ist es Pflicht der geeinten Aerztchchaft, j eg- lichen Zuzug nach L. zu verhindern. Wir möchten auch den — Arzt wollen wir nicht sagen — sehen, der aus diesen Vertrag riugeht. Ein Vertrag, oer nur möglich war im Hinblick au, die bisherige Zersplitterung der Aerzte und oen dadurch hervorgerufenen Machtoünkel aller moglid)en berufenen und unberufenen Organe! In der ganzen iaj,en- arztlich-en Kampsiiteratur ist Ulis ein zlveirer, uhniicher Vertrag nicht bekaiiiit geworden, wenig.reiis nad) Tenor und So tiurien Aerzte nicht mehr weiter durd) Vertrüge
*) d. h. für alle Bürger der Gemeinde, die nicht in Kassen sind, ohne Rücksicht auf das Einkommen und die Entjernung der Wohnuiig bis zu 9 Kilometer.
gebunden und geknebelt werden! So hat man vielleicht nach den friedericianischen Kriegen alte Korporäle als Jugenderzieher vertraglich angestellt, aber doch nidjit ohne ihnen die zuständigen „Praerogatifs" zu fidjern. War- haben geglaubt, diesen Vertrag mit seiner ihm anhaftenden schier unglaublichen Auslegung veröffentlichen zu müssen, gerade im jetzigen Moment, als ein Dokument ärztlicher Langmut auf der einen und machthaberischer Ausnutzung auf der anderen Seite.
Jetzt ist es P, licht der Gesamtheit, den Bedrängten bei. zuspringen und der Gemeindeverwaltung von L. dus nötige Verständnis beizubringen versuchen, soweit es geht, für den schönen Vers aus dem Bud>e Jesus Sirach, Kap. 38: „Ehre den Arzt mit gebührender Achtung, daß Du ihn habest zur Not!"
Aus Stadl und Land.
Gießen, den 28. 9!ovember 1903.
**Sch. Zum Advent. Wenn das Jahr sich zu Ende neigt, wenn die von all dem Blühen und Reifen müde Natur sick) zum Wiiiterschlaf anschickt, setzt mit dem 1. Adventssonntag das neue Kirck-enjahr ein und weckt mit seinen jestlichen Liedern vom Reiche Gottes und seinem König Jesus, dem Präludium, das dem Festesjubel der Weihnack)! vorangeht, ein tief innerliches und froh gesck)äftiges^ganz eigenartiges Leben bei jung und alt. So trat einst, das Ehristentum in eine müde, an dem Glanz ihrer Kultur über- sätligie, an ihren Göllern irre gewordene, an ihrer Weisheit verzweifelnde, nad) Wahrheit und Gewißheit, nach starken Lebenszielen und Frieden dürstende Welt, und erschloß ihr neue Quellen des Lebens, der Hoffnung,und der Freude. Wie ein befruastenüer Strom zieht es sick) seitdem durch die Menschheitsgeschichte Hindura); an seinen Ufern sprießen Gesittung und Bildung, Gerechtigkeit und Vtenschlichkeit. Manchmal stürzt er sich in wilden Sturzwellen drohend über Felsen dahin, wiederum scheint er zu Zeiten zu stagnieren oder zu versanden. Aber immer wieder gewann er aus seinen tiefen Quellen die alte unverfigbare Lebenskraft. Lv schlingt sich durch das bürgertia)e Jahr hindurch das Kirchenjahr mll seiner ftohen Botschaft von Jesu, dem ewigen Lebensquell, und von dem tiefen, liebevollen Er- ziehungsgedankell unseres himnikifd)en Vaters. Es deutet uns bannt den Sinn des Lebens, es tuöstet uns im Leid, es weist aus dem unruhigen Vielerlei des Erdenlebens auf das Eine, was Not ifv, bamit wir Menschen werden nach Gottes Bilde, es mahnt zur Pflege des inneren Lebens, und richtet in der Welt des Eigeiinutzes das Panier der Liebe auf. Möchte doch seine gute Botschaft unter uns gehört werden. Mit seinen überlieferten Sitten und Bräuchen mutet es vielleiast manchen etwas fremdartig an. Aber auch von ihm gilt: ^Verdirb es nickch es ist ein Segen darin."
** Es geht aus Weihnachten! Nun ist's nicht mehr allzuferu von dem großen d)ristlichen Liebesfeste; immer ra.cher vergehen die Tage und Wock)en, und ehe man sich's versieht, wird Wechnc.chten da [ein. Es ist jetzt die Zeit jener freundlichen und so gern ganz heimlich wirkenden Gesck)ästigkeit, die einem lieben Menschen eine sreudiae Weihnacytsuberraschung bereiten will. Das Selbst-
Feuilleton.
„Ultimo". Novelle von Friedrich Spielhagen. Illustriert von C. H. Knechler. (Verlag von Carl Krabbe, Stuttgart.) Elegant und anspreck)eud sind alle Gaben, welche Carl Krabbe's Verlag uns bietet, davon gibt auch diese Novelle Friedrick) Spielhagen's wieder überaus an- aeuehme Kunde. Die Novelle ist in all ihrem Spannungs- reü in der Kraft und Feinheit der Charakteristik eine der vortrefflichsten Erzählungen des beliebten Autors. Die feinen Illustrationen C. h. Knechlers geben den wichtigsten Hauptmomenten der durchweg sesselriden Handlung noch das künstlerisch Plastische Relief.
Ein Tagebuch Kais er Wilhelms II. 1888—1902 nach Hof- und anderen Berichten von E. Schroder. 4o2 Seiten g,r. Oktav. Eleg. geh. 4 Mk. (Schle,ische Buch'- druckerei, Kunst- und Verlagsaustalt in Breslau.) Kaiser Wilhelm II. erscheint hier in diesem Tagebuch — Das er in seinen Ansprachen, Erlassen, Telegrammen, Briefen und mündlichen Aussprüchen als einen Teil seiner Lebens- und Regieruugsgesdiichte gleichsam sich selber ge- iidirieben hat, mit ehernem Griffel als der Herrscher, der die Krone als ein ihm von Gottes Gnaden überkommenes Kleinod und, ein echter Hoheuzoller der die Er- HÜliung seiner Pflichten gegen das Vaterland als den Glänzendsten Stein in seiner Krone ansieht. Tas Staats- lteben mit seinen vielverzweigten Aesten umfaßt fein Geist, mir wissen es alle, mit Eifer und Feuer. Zu beziehen Sst dieses Tagebuch durch alle Buchhandlungen.
— Von dem Leserkreise der Grabeinjchen Stu- Lenten-Romane erwartet und, nun das Ganze ab- zchlietzend, ein Festgeschenk für die kommenden Weihuachts- gaae, präsentiert sich der 3. (Schluß-) Band der Sammlung Vivat A e ad e m i a!" „I m W e ch s e l d e r Z e i t." M- mau von Paul Grabein. Berlin, Rich. Bong. Preis 2 Mk. __ Ein moderner Konflikt ist es, in den Hellmrich „Im Wechsel der Zeit" hineingestellt wird. Er, der Mann der Wissenfchast, lieht sich einem Vorgesetzten gegenüber, einer Autorität auf dem Gebiete der Medizin, der die hohe Mmmlijche Göttin zu einer melkenden Kuh herabgesunken W Ter materielle Zug bemächtigt sich dieses Gelehrten Werndt, und vo:i ihm beherrscht scheut der Profenor nicht Davor zurück, Leben und Gesundheit seiner Mitmenschen Dem eigenen Ruhm und Vorteil zu hebe auf das Spiel
zu setzen. Und wie tzellmr^ch loarnend ihm vorgehalten, bricht das Verhängnis herein. Ter gewissenhafte, mit seiner eigenen Entdeckung in den Hintergrund gedrängte jugendliche Forjcher, dessen Liebesglück der einstige Freund seiner Jugend, der ihm die Braut stahl, aufs neue antast^ erlangt in selbstloser Arbeit Glück und Frieden wieo^, während das Kartenhaus des Ruhmes, das Berndt sich für wenige Wod),en errichtet, ebenso rasd) zusammenbricht, wie Simmerts glänzende Karriere, die diesem Streber die auf Sck)l eich wegen erlangte Protektion so freundschaftlich eröffnet hat. Tie große Szene der sck)ließlichen Abrechnung zwischen Hellnirich und Simmert — in der sich zwei Lebensauffassungen — ehrliches Wollen und Können — und hinterlistige Streberei — einander gegenüberstehen, ist von dramatischer Wirkung. Ein von gesunder Moral erfülltes Buck), das seinen Beruf, den Zeitgenossen den Spiegel vor die Seele zu halten, erfüllen dürste.
ZweiterVortrag über Babel undBibelvm Friedrich Delitzsch. Mit 20 Abbildungen. Geheftet 2 Mk. Stuttgart, Deutjche Verlags-Anstalt. — In höherem Grade als der erste hat dieser zweite Vortrag über ben engen Zusammenhang der biblischen Ueberlieferung mit der babylonisd)en Kultur, den der berühmte Assyriologe im Beisein des Kaiserpaares vor der Deutschen Orientgesell- schajt gehalten hat, die Geister erregt. Im Gegensatz zu den zum Teil leidenschaftlichen Erörterungen seiner Gegner steht die leidensdiaftslose Ruhe, mit der Delitzsch in diesem Vortrage an der Hand der Denkmäler und der Keilschrifttexte das Material überzeugeiider Tatsachen vorführt, aus die sich seine zwingerwe Beweisführung stützt. Wenn auch durck) seine Forsck)ungen und Nachweise, die durch die Aussiudung des großen Gesetzbuches des Königs Hammurabi eine noch festere Grundlage gewonnen haben, das althebräische Schrifttum seinen Charakter als offenbarte Schriften verliert, so bleibt dadurch seine hohe Bedeutung als einzigartiges Denkmal eines großen, bis in unsere Zeit hineinrageuden relig^nsgeschichtlichen Prozesses unberührt, und es ist darum als ein großes Verdienst der assyriologischen Wissenschaft anzucrkennen, daß es ihr schon jetzt, wo die Ausgrabungeii aus den altbabylonischen Kuilurstätten bei weitem noch mdjt ab- geschlossen sind, gelungen ist, aus zahlreiche rät,elhafte Stellen des Alten Testaments ein aulllürendes Lickst zu werfen. In den Anmertungen und in dem Schlußwort setzt sich Delitzsch mit alten und neuen Gegnern, deren
Stimmen bis jetzt laut geworden sind, auseinander und gibt am Ende die versöhnende Versicherung ab, daß fein dritter (Schluß-) Vortrag über „Babel und Bibel" lehren wird, daß ihm „Erhalten und Bauen weit mehr am Herzen liegt, als Erschüttern und Abtragen wankend gewordener Pfeiler." .. ,
Juristisches Konversationslexikon für je* dermann. Praktisches Hand- und Nachschlagebuch für alle Fragen der Rechts- und Gesetzeskunde nebst den einschlägigen Strasbestimniungeli in gemeinverständlicher Darstellung bearbeitet und herausgegeben von Dr. Wilhelm Eugen v. Ad o l fi. Zweite, vom Landrichter Bur g- meier nach dem neuen Stand der Gesetzgebung umgearbeitete, vermehrte und verbesserte Auflage. 332 Seiten Oktav. Preis geheftet 3 Mk. Schwabacher Verlag in Stuttgart. — Ter Versajser entspricht mit seinem Werte einem latsächlichen Bedürfnis. In der sicheren Behandlung des vorhandenen masieuhajten Stoffes und in dessen Bejchränk- ung zeigt sich der wohlbewanderte Jurist. Viele Hunderte von Artikeln, nach Sck)lagwörtern alphabetisch geordnet, sind in dem Buche enthalten. Das „Juristische Konversations-Lexikon" ist ein Hausbuch für die weitesten Kreise und von praktischem Werte für jeden, der sich vor Schaden behüten will. Selbst dem Juristen wird es zu rascher Orientierung und Auffrischung der Kenntnis auf dem ober jenem Rechtsgebiet Dienste leisten. Besonders werden Mitglieder von Gemeindebehörden, Ge,chworene, Schöffen, Zeugen, Sachverständige, Vormünder uff., sowie Beamte, Kaufleute, Gewerbetreibende, Militärs usw. das „Juristische Konversations-Lexikon" freudig begrüßen.
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