Ausgabe 
25.11.1903 Zweites Blatt
 
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daß nicht nur Angliederung an die Amts- oder Gewerbe- gerichte offen gelassen ist, sondern auch die Frage, ob die Mitglieder dieser Gerichte gewählt oder ernannt werden sollen.

L. Berlin, 25. Nov. Die Regierung wird derNeuen Polit. Korr.** zufolge den Versuch machen, die Frage der Entschädigung unschuldig Verhafteter jetzt durch eine Gesetzesvorlage im Reichstage zur Erledigung zu bringen. Die Verhandlungen mit den einzelnen Bundesregierungen schweben noch.

Lübeck, 25. Nov. Der Großherzog von Olden- Jbnrg empfing im Schlöffe von Lensahn den Kabinetsches zu längerem Vortrage. Dem Vernehmen nach steht ein Minister- Wechsel bevor.

London, 25. Nov. Die Blätter veröffentlichen den Bericht eines Missionars, welcher Süd-China längs der Westküste bereist hat. Er erklärt, in der Provinz Koeiping habe die'Hungersnot ungeheure materielle und mora­lische Verheerungen angerichtet. Menschensleisch sei eine gewöhnliche Nahrung geworden. Der Handel mit Frauen und Kindern blühe. 10 000 dieser Un­glücklichen seien nach Canton geschickt worden, um über das Land verteilt zu werden. In sämtlichen Städten stoße man auf Leichen von Verhungerten, welche haufenweise aus der Straße liegen.

Triest, 25. Nov. Die von Wien aus angeordneten Nestaurierungsarbeiten sowie die Herstellung der Telephon- Verbindung im Schloß Miramare würden damit erklärt, daß Kaiser Franz Josef dem Kaiser Wilhelm das Schloß als Erholungs-Aufenthalt angeboten habe.

Petersburg, 25. Nov. Zu dem Prozeß wegen der Kischinewer Unruhen wird noch gemeldet: General Beckmann gestand bei der Vernehmung zu, während der Exzesse 5000 Mann zur Verfügung gehabt zu haben. Er sei aber nicht eingeschritten, weil er keine Ordre vom Gou­verneur erhalten habe. Erst als befürchtet wurde, daß die Exzedenten auch Christenhäuser angreifen würden, sei Militär eingeschritten.

Newyork, 24. Nov. Nach einem Telegramm aus Cap Haitien liegen dort telegraphische Meldungen aus Puerto Plata vor, nach denen San Domingo am Vormittag kapitulierte. Präsident Wos y Gil und die Minister seien geflüchtet.

LosAngeleS, 25. Nov. Von dem Hamburger Schiff Oetavia, das von Antwerpen kommt und eine Meile von Los Angeles vor Anker liegt, wurde der erste Offizier sterbend an Land gebracht. Der Segelmacher ist in Feffeln gelegt, da er des Mordes verdächtig ist. Auf der Fahrt sind drei Matrosen in die See versenkt worden. Es soll sich um eine Tragödie auf hoher See handeln.

L. Newport, 25. Nov. Das Bezirksgericht lernte es ab, dem Anträge der Frau Cosina Wagner auf Unter- sagung der Aufführung desParcival" in Newyork statt­

zugeben.

Telephonischer Kursberichte

, 26.35

30/0 Mexikaner

3Vso/o Reichsanleihe

4% Oesterr. Goldrente

4l/s% Oesterr. Silberrente 101.00

Tendenz: ruhig,

42 60|

. 102.10

. 91.00

. 101.85

. 91.00 100.55 . 100.00 . 102.80

Bochum . Harpener

3%

3V,°/o

3°/o

3V2%

4,/2o/0 Chinesen . . Electric. Schuckert . Nordd. Lloyd . Kreditaktien . . Diskonto-Kommandit. Darmstädter Bank . Dresdener Bank . Berliner Handelsges. Oesterr. Staatabahn . Lombarden . . . Gotthardbahn . . . Lauratiütte . . . .

4% Ungar. Goldrente. . < 4% Italien. Rente . . . 4V2% Portugiesen , . < 3°/v. Portugiesen. . . . . 1% C. Türken . . . . Türkenlose......

4% Griech. Monopol.-Anl. 4xL % äussere Arerontiner

do.

Konsole .

do. . .

Hessen

Oberhessen

100.10

103.70

64.20

32.20

37.15

145 60

44.60

. 91.35 . 112.00 . 104.70j . 213.0G , 198.10 . 147.10 . 159.00 . 164.80 . 143.50 . 17.40 . 189.80 . 238.50 . 188.80 . 204.00

Verdauungs^

Störung.

Kindermehl

Die Kinder gedeihen vorzüglich dabei & leiden nicht an

4 Diarrhoe

& etc. 0

Hervorragend bewährt bei ^Brechdurchfall, Darmkatarrh,

0257

Arbeitsnachweis der Stadt Gießen

Garteustratze 2 (BürgermeiftereigebLrrde) Zimmer Nr. 14, Der Arbeitsnachweis hat die Aufgabe, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Arbeiter« jeglicher Art, Dienstboten und Lehrlinge«) unentgeltlich Arbeit zu vermitteln.

An den Werktagen von 8 bis 1 Uhr und von 8 bis 6 Uhr geöffnet.

Es könne« eingestellt werden: 8792

1 landwirtschaftl. Knecht, 1 Schmied, 2 Holzbildhauer, 1 Bau- rmd Möbelschremer, 2 Schneider, 1 Friseur, 3 Glaser, 1 Köchin, 10 Dienstmädchen gegen hohen Lohn iür hier und auswärts.

Es suchen Arbeit:

1 Knecht, 2 Schlosser, 1 Buchbinder, 3 Schreiner, 2 Küfer, 1 Wagner, 1 Bäcker, 2 Metzger, 1 Wasch- oder Putzfrau, 1 Schuh­macher, 6 Hausburschen, 1 Kutscher, 1 Kellner, 3 Laufsrauen, 2 Laufmädchen, 3 Bureaugehilsen._______________________________

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Staufenberg für das Jahr 1904/05 liegt vom 26. November 1903 an acht Tage lang auf dem Bürgermeisterei-Bureau dahier zur Einsicht der Inter­essenten offen.

Staufenberg, den 23. November 1903. 8790

Großherzogliche Bürgermeisterei ©taufenberg.

Stephan.

Vorkehrungen

gegen bas Einfrieren Der Haus-Wasserleiillngen.

Unter Hinweis auf dieBestimmungen über Anlage der Haus- wafferleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um dem Einfrieren des Waffers i« de« Hauswasserleitungeu bei eintreteuder Kälte vorzubcugeu, es erforderlich ist, die Hauswasserleitungen des Abends sür die Dauer der Nacht zu ent­leeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wasser- meffer befutt-liche Hauptabsperrbahn geschloffen und dann das seit­lich desselben oder hinter dem Wassermesser befindliche Entleerungs­hähnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das m der Haus­leitung sichende Wasser vollständig abgelaufen ist, worauf bezeich­netes Hähnchen wieder geschlossen wird. Um eine vollständige (Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben das i« dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfveutil der Hausleitung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Lettung erhalte. Ein größerer Teil des Wassers kann auch schon durch das Zapfventil der untersten Küche entleert werden, wo­durch die Entleerung im Keller vereinfacht wird. Nach statt- aehabter Entleerung sind diese Zapfventile, welche dem Eintritt der Lust, bezw. der (Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen.

Das Schließen des Hauptabsperrhahues ersolgt durch Aufsetzen des beigegebenen Schlussels auf den vier­kantigen Hcchnzapfen und Drehung im Sinne eines Uhr­zeigers, bis Widerstand erfolgt. Das Oeffnen des Haupt- absperrhahues geschieht durch Drehung in entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.

Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hcmptabsperr- hahn wieder vollständig geöffnet werden.

Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, über­haupt nach ungeheizten Räumen, Hofräumen, Gärten usw. sind auf die Dauer deren Nichtgebrauchs, bezw. des ganzen Winters, mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu eiUleeren und abzustellen. Bei anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zett zu beschränken und während der übrigen Tageszett die Hauswasserleitungen gleichfalls in oben an­gegebener Weise abzustellen. Dem (Einfrieren solcher Wasserlei­tungen, welche durch Küchen unbenutzter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhaltung eines kleinen Herdfeuers vor- , beugen. Auch empfiehlt es sich, in kalten Klosett- oder sonstigen ««geheizten Räume«, durch welche die Wasserleitung führt, so- fem daselbst die Leitung nicht schon durch eine ausreichende Um- hülllmg gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch ein Oeschen oder geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten.

Sehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte und vorüber­gehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts (wie in Vereins­häusern usw.) werden durch Einstreuen von etwas Salz (Viehsalz) in das Schlußwasser des Syphons (Wasserabschlufses) gegen Aus­frieren der Schüsseln geschützt.

Die Wassermesser nebst dem «ächstanschließenden Teil der Rohrleitung sind während des Winters mit Strob, Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch nament­lich die betr. Kellerfenster geschlossen zu halten. Die Herstellung aller Waffermesser, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer. Im übrigen müssen die Waffermeffer jederzeit leicht zugänglich bleiben.

Nach vorliegenden Erfahrungen sind es namentlich Neubauten und unbewohnte Stockwerte, deren Wasserleitungen nicht immer die erforderliche Fürsorge geschenkt wird, insbesondere sind auch schon öfters infolge Nichtabsperrens von Garten-Wasserleitungen große Beschädigungen und namhafte Wasserverluste entstanden.

Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen au Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaß­regeln allen Beteiligten zur ganz besonderen Beachtung.

Länger andauernde Absperrungen, Einwinterungen, Reparaturen und Auftaunngeu von Hauswafferleitnugeu werden am zweckmäßigsten und schuellsten von denjenigen Jnstaüationsgeschäften besorgt, welche die betr. Hauswaffer- leitungen s. Zt. ansgeführt haben und daher die örtlichen Verhältnisse mit ihren empfindlichen Punkten am besten kennen.

Gießen, den 24. November 1903.

Städtisches Gas- uud Wafferwerk Gießen.

Otto Bergen.

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