Ausgabe 
25.8.1903 Zweites Blatt
 
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Dienstag 25. August 1903

Zweites Blatt.

153. Jahrgang

jährlich Mk. 2.20; durch Aohole- u. Zweigstellen monatlich 6d Pf.; durch

Teil: P. ötttto: für »Stadt und Land^ und .GerichtssaalE; August Götz; für den An- -etgentetl: HanS Beck.

diePost Mk.2.viertel- fährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für öie Lagesnummer bis vormittags 10 Uhr. ZetlenpretSrlotallLM, auLwärtS 20 Pfg.

GiehenerAnzeiger

" General-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt filr den Kreis Gießen

AezugspretSr monaUtch7LPf., viertel» jährlich Mk. 2.20; durch

Nr. 198

Erscheint tügli» außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kessischen Landwirt die Siebener Zamilien- blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Untverf.-Buch-u.Stem» bruckerer (Pietsch Erben) Redaktion, ^pedtttoa und Druckerei:

«chulstraße

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gieße».

-^rnsprechanschlußNr.51.

Iie heutige Wuwmer umfaßt 8 Seilen.

Zur Weform der Schwmgerichte.

Bon unserem juriftrschM Mitarbeiter. yDriffinalortiiel desGieß. Anz.") (Nachdruck verboten.) (Schluß.)

VL

Was ccker find die Folgen aller dieser Zustande? Fehlsprüche über Fehlsprüche! Es soll hierbei keineswegs in Abrede gestellt werden, daß Fehlsprüche auch bei den gelehrten Richtern Vorkommen. Auch die gelehrten Richter sind Äienschen und irren ist menschlich. Immerhin aber werden solche offensichtliche Fehlsprüche bei den ge­lehrten Gerichten zu den Ausnahmen und Seltenheiten ge­hören, bei den Schwurgerichten aber sind sie an der Tagesordrmng. Erst neuerdings wieder ging ein auf­seh enemegend er Fall durch die Blätter. Wie dieStraßb. Post" schreibt, hatte sich ein Händler wegen eines geringen Deliktes vor dem Schöffengericht zu verantworten und der Bürgermeister wurde als Zeuge vernomnien. Der Häirdler wurde freigesprochM und der Bürgermeister wegen Meineids verhaftet. Im Lause der Voruntersuchung gab der Bürgermeister seine Magd als Enllastungszeugin an, und diese bestätigte auch unter Eid die Angaben des Bürgermeisters. Da. aber die übrigen Zeugen bei ihrer Behauptung blieben und angaben, die Magd sei bei frag­licher Unterredung garnicht zugegen gewesen, wurde das Verfahren wegen Meineids gegen die Magd ebenfalls eiu- geleitet, und sie gestand nunmehr, einen Meineid ge­leistet zu haben und von dem Bürgermeister angestiftet worden zu sein. Nunmehr beschäftigte sich die Straf­kammer mit dem Vorfall, da die Magd noch nicht 18 Jahre alt war. Die Magd wurde wegen Meineids ver­urteilt und gleichzeitig festgestellt, daß sie ein Opfer der Anstiftung^ des Bürgermeisters geworden sei. Der Bürgermeister wurde vor das Schw u r gerichi gestellt und -4 freigesprochen! Frergesprochen, obwohl die Magp chr Geständnis wiederholle, obwohl dieselbe:: Zeugen das­selbe aussagten, was dem Schöffengericht und der Straf­kammer die Ueberzeugung von der Schuld des Bürger­meisters beigebrachjt hatte, ja obwohl der Beweis noch durch ein weiteres Zeugnis verstärkt war.

Fehlsprüche der Schwurgerichte sind an der Tages­ordnung, nicht nur solche, welche einen außergewöhn­lichen H-crng zuFreisprechungen verraten, sondern auch solche, welche Verurteilungen aussprechen, die eine ausreichende Unterlage in dem Beweisergebnis nicht fiw den. Mit letzterer Ätöglichkett ist im Gesetz selbst bereits gerechnet, in dem bestimmt wird, daß das Gericht, falls es einstimmig der Ansicht ist, daß die Geschworenen sich in der Hauptsache zum Nachteil des Llngeklagten geirrt haben, befugt ist, die Sache ohne Begründung seiner An­sicht an' das nächste Schwurgericht zur erneuten BerhanL-- lung zu verweisen. Für den unschuldig Verurteilten sind also gewisse Kautelen geschaffen, die Staatsanwaltschaft aber und mit chr das öffentliche Rechtsbewußtsein, stehen sreisprechenden Fehlsprüchen hllflos gegenüber.

Tie freisprechenden Fehlfpruche der Geschworenen überwiegen bei' wellem die verurteilenden. Es ist nicht

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Heidelberger AestesKlänge. v.

(Schluß.)

Heidelberg, 1L August. Alter Freund!

Noch sind sie nicht zu Ende, die Festtage, und ein kleines Briefchen muß ich Dir nocy schreiben und Dir berichten, wie das Jubiläum der Ruperto Carola abgeschlossen hat.

Würdig wurde es beschlossen! Der Sonntag abend war ein glanzvoller Abschluß. Der Vormittag war der Whe gewidmet; um 12 Uhr hatte ich mit einigen Freunden, die von Straßburg zum Jubiläum gekommen waren, einen solennen Frühschoppen imPerkeo"; dann speisten wir in der neuen Stadthalle. Später fuhren wir nach! Ziegelhausen in drei Wagen, um uns bis zum Wend dort imschwarzen Adler" niederzulassen. Dort war nämlich von einem Ko­mitee der nichtinkorporierten Studentenschaft, die sich während des Jubiläums enger zusammengeschlossen hatte, eine Zusammenkunft (mit Damen) mit Musik und Tanz arrangiert worden, an welche sich abends eine gemeinsame Schiffahrt nach Heidelberg zur Besichtigung von Schloß­beleuchtung und Feuerwerk anschließen sollte. Ich hatte mich mit meinen Freunden in die Liste eingetragen und machte nun den ganzen Ztummel mit. Es ist tatsächlich erstaunlich, daß diese Organisation so gut geglückt ist; aber unserer Ausschußvertretung ist es gelungen, die verschiedenen Elemente zu vereinigen, sodaß die Nichtinkorporiertw überall geschlossen auftreten konnten.

In Ziegelhausen war es recht nett. Die Stimmung war allgemein ausgezeichnet. Bei den Klängen der eigenen Musikkapelle verstrich die Zeit sehr rasch und bald erscholl das Signal zum Aufbruch. Mau bestieg also das Festschifs, das mit Fahnen und Lampions reich geschmückt bereit lag, uns alle aufzunehmen. Hast Du einmal solch ein Fest- schisf, wie es zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen verwendet zu werden pflegt, gesehen? Das sind große Lastkähne, die etwa 300 Personen fassen; sie sind oft recht schmu^g. Zum Sitzen sind die Querbalken da, und außer­dem sind zu diesem Zwecke Bretter kreuz und quer gelegt- Alan turnt also über Bretter und Balken beim Ein- und Aussteigen hinweg, was namentlich für Damen ost nicht leicht und angenehm sein muß. Daher ist das Ern- und

richtig, diesen Freisprechungen gegenüber die Augen zu schließen und sich damit zu trösten, daß es besser sei, zehn Schuldige freizusprechen, als einen Unschuldigen zu verurteilen, sondern man muß sich dabei vor Augen halten, wie stark durch derarttge offensichtliche Fehlsprüche das Rechtsgefühi der Beteiligten verletzt und das Vertrauen aller rechtlich Denkenden in die Rechtssprechung unter­graben wird.

Die Zahl der Freisprechungen bei den Schwurgerichten ist größer, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Es zählen nämlich dazu nicht allein alle die Urteile, die den Angeklagten von aller Strafe freisprechen, sondern in einer großen Anzahl von Fällen kleidet sich die A:ei- sprechung in eine Verurteilun g, die in Wahrheit einer Freisprechung gleichkommt. Man rechnet hierzu die Fälle, in denen der Meineidige wegen fahrlässigen Falscheids, der Sittlichkeitsverbrecher wegen Beleidigung, die Kinds- mörderm wegen fahrlässiger Tötung usw. mit geringfügigen Gefängnisstrafen belegt werden. Verfolgt man diese ver­steckten Freisprechungen, so muß man meist den fest­gestellten Tatsachen geradezu Gewalt an tun, um den Tat­bestand des angenommenen leichteren Delikts Überhaupt konstruieren zu können. Die meisten dieser bedenklichen Fehl­sprüche haben ihren Grund darin, daß die Geschworenen ihr Amt völlig verkennen, daß sie glauben, Gnade üben zu dürfen, wo sie richten sollen, daß sie der Ansicht sind, die Strafe, die das. Gesetz für das ursprünglich angenom­mene Delitt festsetzt, von dessen Vorliegen auch sie über­zeugt sind, sei im vorliegenden Fall aus irgend welchen Gründen zu hoch und zu hart und daß sie deshalb das geringer bestrafte leichtere Delikt annehmen, an dessen Vorliegen sie selbst nicht glauben, lediglich der geringeren Strafe halber.

Nicht ohne Einfluß auf die Fehlsprüche der Geschwo­renen ist auch der Umstand, daß den Geschworenen ein Einfluß auf den Umfang der Beweisaufnahme nicht ein- geräumt ist. Der Gerichtshof bestimmt den Umfang der Beweisaufnahme, er bestimmt ihn, ohne zu wissen, ob die Geschpwrenenb cutt den Betoeis überhaupt für notwendig und sachdienlich hält, er lehnt einen Beweis ab, den er für unerheblich und überflüssig hält und doch Ptauben die Geschworenen, ohne den abgelehnten Zeugen gehört zu haben, nicht zu einem Schuldigspruch kommen zu können. Um in dieser Beziehung ja nichts zu ver­säumen, hat sich dann die Praxis der Gerichte dahin herausgebildet, daß jeder Beweis, der auch nur im ent­ferntesten Zusammenhang mit der Sttastat steht, zuger­lassen wird und so sehen wir denn im schwurgerichtlichen Verfahren selbst bei an sich unbedeutenden und klar­liegenden Fällen ganze Kolonnen Zeugen und Sachper­ständige aufmarschieren. Das verteuert einmal die Rechts­pflege ganz bedeutend, bann aber »gereicht ein solchjes Massenaufgebot von Beweismitteln der Sach^ keineswegs zum Vorteil, es ist lediglich geeignet, das an sich schnell an den Geschworenen vorüberziehende Bild der Sachlage zu verwirren und die RechtssmDung zu erschweren.

Wie schwerfällig arbeitet überhaupt der Apparat des Schwurgerichts. 30 Geschworene', 3 gelehrte Richter, Staats­anwalt, Verteidiger und Gerichtsschreiber müssen sich zu Beginn der Sitzung einfinden, um das Schwurgericht in Tättgkeit fetzen zu können. 36 Menschen sind also erforder­lich und oabei ist die Zuständigkeit der Schwurgerichte so

Wssteigen für boshafte Menschen eine Quelle von Ver­gnügen; da crber fast alle Menschen boshaft sind, so war es ein allgemeines Gaudium für uns, dem Elnsteigen zu­zuschauen. Situationen unfreiwilliger Komik gibt es da in Fmle. lieber 250 Personen waren eingestiegen und nach­dem noch einige Nachzügler (wie immer) unter allgemeiner Heiterkeit ausMnommen waren,stachen wir in See". Unter den Klängen unserer Musik und unter Gesang fuhren wir den Neckar hinunter. An der Stistsmühle vorbei ging die Fahrt, wo die offiziellen Festschifse für die Ehrengäste bereit lagen und viele kleine Gondeln der Wfahrt harrten. Zu beiden Seiten erglänzten die Villen am User in bengalischem Lichte. Wir nähern uns der alten Brücke, dem sogenannten Haüteusel", der schwierigen Durchfahrt. Ruhig und sicher fahren 'wir mit gekapptem Mast unter dem ehrwürdigen Bogen hindurch.

Alt-Haidelberg, du seine, Tu Stadt an Ehren reich; Am Neckar und am Maine, Kein' andre kommt dir gleich!"

So schallt es brausend aus Hunderten von Kehlen, und auf der Brücke und an den Usern schnallt es wieder; die zu­schauende Menge nimmt es auf und überall klingt es unter Fanfaren- und Posauneubegteitung:

Stadt fröhlicher Gesellen, An Weishett schwer und Wein; Klar zieh'n des Sttomes Wellen, Blauäugleiu blitzm drein!"

Eine Schloßbeleuchttrng in Heidelberg ist ja nichts außergewöhnliches mehr, wir hatten in diesem Sommer eine ganze Anzahl zu sehen aber es ist ein wunderbares, prachtvolles Schpufpiel! Bald ist der Strom mit un­zähligen lampionbeleuchteten Booten belebt, die wie Irr­lichter auf dem Wasser tanzen und bald srnd auch die anderen Festschiffe eingettoffen Tie Ankerketten rasseln und sie legen in einer langen Linie mitten un Strom bei. Da ertönt ein Schuß! - Die Beleuchtung beginnt. Schon oft ist sie geschildert worden und ich beschranke mich dar­auf, hervorzuheben, daß sie diesmal zwar etwas unter der noch von Regen erfüllten Atmosphäre zu leiden hatte, aber doch einen unvergeßlichen, imposanten Anblick ge­währte Vor allem war das Feuerwerk auf dem s)tetfar von seltener Großartigkeit. Das sprühte und blitzte nur

wett gegriffen, daß dieser Massenaufwand von Mcenschen, von Zeit und Geld ost in gar keinem Verhältnis steht zu der Schwere und Bedeutung der abzuurteilenden Sttastat. Man nehme an, ein Arbeiter hat das Datum einer Woch,en- fahrkarte gefälscht, und ist auf diese gefälschte Karte hin einmal gefahren. Er hat sich nad), dem Gesetz einer schweren Fälschung einer öffentlichen Urkunde schuldig ge­macht unv gehört vor's Schwurgericht. Um also diesen Pfennigbetrüger, der in den meisten Fällen nocfy obendrein geständig sein wird, auf eine minimale Zett ins Gefängnis zu schicken, müssen 36 (!) Personen antreten, 36 Personen Zeit und Geld opfern!

Wer auch die Stellung, wie sie die Abgrenzung der Machtbefugnisse des geltenden Strafprozeßrechts den beiden mitwirkenden Faktoren zugeteilt hat, ist eine für beide Teile unwürdige. Zunächst erscheinen alle Machtbefugnisse des Schwurgerichts in dem Vorsitzenden verkörpert, er eröffnet und leitet die Verhandlung, vernimmt Zeugen und Sach­verständige, die Beisitzer aber sind zur Untätigkeit verurteilt und die Geschworenen hören ebenfalls untätig zu. Tann erteilt er foiie Rechtsbetehrung und müht sich ab, zwölf Geschworene in einer viertel oder halben Stunde mit den erforderlichen juristischen Kenntnissen auszustatten, um gleich daraus in das Nichts zurückzuversinken. Tie Geschwo­renenbank erwacht zum Leben und mit höchsten Machit- besugnissen ausgestattet, berät sie ihren Spruch. Sobald aber dieser verkündet ist, ist auch ihre Rolle ausgespielt, und untätig sieht sie zu, wie nunmehr der ganze gelehrte Gerichtshos in Tättgkeit tritt, um die Strafe zu ver­hängen. Auch dieser Zustand kann keinen der mitwirkenden Teile mit Befriedigung erfüllen.

Diese und andere Schcwen und Mißstände bedingen die Reform der Schwurgerichtsgesetzgebung. Wo und wie die Reform einsetzen wird, kann niemand Voraussagen. Möge sie aber dergestalt ausfallen, daß die Schwurgerichte nicht zu einer Einrichtung herabsinken, an der nur die Elemente ihre Freude haben, die Vorteile aus ihren Schäden ziehen.

Uolttische Tagesschau.

Die geistliche Schulinspekliou.

Ueber die geistliche Schulaufsicht spttcht sich eine Zu­schrift desReichsboten" von geistlicher Seite folgender­maßen aus:

Wir Pastoren eines hinterpommerschen Kreises sind zugleich Ortsschulinspektoren und Vorsitzende der Schulvorstände, und als solche auch dem Landrat des Kreises unterstellt. Behufs Feststellung der Leistungsfähigkeit der Schulgemeinden fordert der Landrat von uns Ortsschulinspektoren allen Ernstes genaue Angabe über fol­gende Punkte: Wie viel betragen im Schulverbande die direkten Staats- und staatlich verlangten Steuern, und zwar Einkommen­steuer, fingierte Einkomrnensteuer, Grundsteuer, Gebäudesteuer, Ge­werbe- und Betriebsfteuer, Ergänzungssteuer? Ferner: Wie viel betragen im Schulverbande die direkter: Gemeindeabgaben aus­schließlich der Feuersozietätsbeiträge, unb zwar bare Abgaben und Wert der Naturalleistungen ? Wie viel betragen im Schulverbande die Arnrenlasten, die Kreis- und Provinzialabgaben usw. ? Ferner: Wie viel betragen im Schulverbande Größe des Grundbesitzes, Grundsteuer-Reinertrag, Gebäudesteuer-Nutzungswert, Kauf- oder Veckaufswert der vorhandenen Grundstücke und Gebäude, Höhe der auf dem Grundbesitz haftenden Schulden, gutsherrliche Abgaben, Renten und andere, auf derartigen privatrechtlichen Titeln beruhende Leistungen? Ferner: Wie viel betragen im Schulverbande die be-

so ununterbrochen; Leuchtkugeln und Raketen wechfellein in bunter Folge, und ganze Garben sprühender Blitze zer­rissen den düsteren Regenhimmel. Dabei überall Musik und Gesang.

Und stechen mich die Dornen, Und wird mir'S hier zu kahl, Geb' ich dem Roß die Spornen Und reit ins Neckartal!"

Wieder ein Schuß! Das Schauspiel ist zu Ende!

Eine halbe Sttinde später hättest Du uns in der Stadt­halle treffen können. Hier fand die große Reunion statt, welche die Stadt Heidelberg ihren Gästen und ihrer Uni­versität zum Wfchied gab.

Es war ein tadelloser Ball. Wir blieben mit unseren Damen bis nach 2 Uhr nachts. Genaueres über den Batt zu berichten, halte ich für überflüssig. Ein Batt pflegt stets wie der andere zu sein. A propos, wunderbare Toiletten,!

Blauer Montag! Katzenjammer! Beneide mich nicht um diesen Montag. Abreise von Heidelberg! Schauder­haft! Ade Alt-Heidelberg! Aber unvergeßliche Erinnerung! Auf Wiedersehen in Gießen!

Dein

_________ Heinz.

Ein Liebesbrief von Chopins Braut. Die Re­vue musicale veröffentlicht die ungedrnckten Bttefe von Marie Wodzinska an Chopin, ihren Jugendfreund und Ver­lobten. Diese Briefe sind von Dresden datiett (18351837) und nach Paris, Chaussee d'Antin Nr. 5 adressiert. Herr Karlowicz hat sie in Warschau in einem mit einem rosafarbe­nen Bändchen verschnürten Päckchen gefunden; auf dem Päckchen standen, von Chopins Hand geschrieben, die Worte: Moia biedau (Mein Unglück). Einer dieser Briefe, den die naive, sentimentale Marie an ihrenschreibfaulen" Bräuti­gam gerichtet hat, lautet auszugsweise:

D r es d e n , September 1835.

Obwohl Sie Briese weder gern empfangen noch schreiben, will ich doch die Abreise des Herrn Cichowski bemchen, um Ihnen mltzuteilen, was seit Ihrer Abreise in Dresden pasperr pr. Ich werde Sie also wieder langweilen, aber nicht mehr nut meinem Spiel. Samstag, als Sie uns verließen, ging Jeder von uns traurig, mit Tränen in den Augen umher. Mein Vater kam bald