Nr. 71
Eriche,», tSgktch aufen Sonnlage.
Dem Gietzener Anzeiger »erden im Wechlkl mit dem kesßfche» tandwtN btt •lettener Samilitn- Milet viermal in bei fBodx beigclcgt Roiaiioueörud u. Oer- log bei t) « Ü h l lcden ttnipfti.-thid>- u Sifin- frrudfrri (ihetld)lirb#n) UeOaftion *iu«0uioe unb Trudrtfl.
Cd) al (Ira ft« 7. tlöirflt tüt Tevettdeni Anzeiger Gieße». ^rrniprr<6anid)lu6'ftt 51
Zweites Blatt.
153. Jahrgang
Mittwoch 25. Marz 1S03
MetzenerAnzeiger
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giehen
e«pui(«iit eionathapbtM. oieti* tdbrhd) Ml. LSO. durch fllbbole- u. Rro«igfieQra monatlich tiO O, . durch die Pott Mi L— pienck |äbrl aueldll Bettels Annahme oaa Anzeige« |üi bi« iagrenummel bti pormiliagl 10 Uhr. ßrlmpiei» UTal II’M, •ueipdrti tu t'ig v«,«««»»,,licht tOi brn poln •. eQgem teil 0 Willi« tüi ,€iaöt und Kanb* uni c^nid)ifllaale Teil Plato, Kit den Hip «fiUfnlfll Don« V • d
$He heutige Kummer umfaßt 12 Seiten.
(Jvhs. Rädt in Berlin) zu tun.
abfüiben will, bet hat es neben chren vor allem mit A. D a m a f d) -
andere als Utopisten.
Wie lonuiit der Mietpreis zu stände? 6t kommt au stanbe — wie bet jeder andern Ware — burd) bie Vage deS Marktes, durch Angebot und Nach;rage in Wohnungen. Ist die Zahl der Wohnungen bauernd größer als bie Der Wohnungsuchcnden, so lveid)cn bie ^rci|c; andernfalls aber muß der Wohnnngskonfumenl sich eine steigende Bc. lastung gefallen ldffen, gewinnt die „älasernierungsrenle" die Tendenz, die arbeitenden Klassen aus das l>£1115115» Minimum ju drücken; wie die Berichte der G.ioerdeinspel- toren übereinstimmend erweisen, das; die Lohnerhöhungen der letzten Ausschivungsperiode fast allenthalben burdj die gesteigerten Mieten absorbiert worden sind. 9iuu besteht aber zwischen der Ware „Wochiung" und jeder andern Ware der Unterschied, daß die Produktion der letzteren beliebig vermehrbar ist, die der ersteren aber — und mag man aus Q>runD fragwürdiger Bauordnungen bie Menschen nod) so sehr übereinanDerjchachieln — nur unter Inangriffnahme neuer Bobenslaci-en. (gelingt es also, ben für den Wohnungsbau in flteiradjt kommenden Boden dem Verkehr zu eiuziel-en, ihn „vom Martt zurück- zuhalten" und dauert dabei die Nachfrage nach Wohn- ungen an, so steigen die Mieten; beiläufig der heute tDpijdjc Zustand. Parallel mit diesem Steigen der Mie» ten nächst natürlich Der Wert des künstlich zurückgehal- tenen Bodens, weil sich auf diesem nun je länger, je mehr, „teurere Wohnungen" errichten lassen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die Wohnungen gar nicht teurer geworden waren, wenn die Bautätigkeit dem Wachstum der Bevölkerung sich hätte anpas,en lonnen. (Geling, cs nun einen Modus zu finden, die,es Zurückhalten au sich „baureifen" Außenbvd^ns zu verhindern, seine tünst- lick-e Werlsteigerung in gewi.sen Schranken zu halten, so ist damit die eigcntlidje Quelle der Wohnungsnot verkopft ; dann roiro genuig dem Steigen der Menschenzahl dem Hersteller neuer Wohnungen stets ein genugenoer Qkiuinn stch bieten, um ein Stocken der Bautätigkeit aus- zuschtteßeii, denn jede bauernbe Erhöhung der Nachfrage nach Wohnungen macht auch ein Höheres Angebot an solchen rentabel — wenn eben nicht das an den Markt- Ho in men des dazu erforberlidjen Terrains künstlich Der- hindert wird. Dagegen ist kein Einwand möglich Ter normale Kreslaus wäre also: Steigen der Beoölkerungs zahl, steigende Mieten, erhöhtes Wo.stiungsangebot, -hinten der Mieten — wenn eben lern Monopolinhaber, den Preis diktierend, dazwischentritt. Tie Wohnungsfrage ist al|v wesentlich eine Bodenfrage, die Bodenspekulation eine Dor- auSsetzung des Wohnungselends.
Dementsprechend bezweckt nun bas Programm der Bodenreform in erster Linie dieses Monopol des Boden- bejitzers zu brechen, um dadurch das Gleichgewicht au| dem Wohnungsrnarkt wiederherzustelckn. Dieses wäre na- türlid) bann am besten gewahrt, wenn die.kommunen selbst im Besitz der erforderlichen Boden- fläd)en wären und diese den Bedürfnis,en gemäß suo cessive an Baulustige (Baugenossenschaften) zu einem festen Zinssatz in Erbbaurecht abgäben, ein Bersahren, _ wie cs in Frankfurt a. M und Mannheim im großen Maßstabe geübt wird, ebenso vom Reich, z. B. am Kaiser Wil- Helms-Kaiial und ganz neuerdings aud) vom preußischen Staat auf der Domäne Dahlem bei Benin; aud) für Posen ist bezüglich des durch die bevorstehende Entfestigung fni werdenden Bodens eine derartige Losung der Wohnungs- frage geplant. Die Form des Erbbaurechts soil Der hindern, daß das von der Staat zu Bebauung abgegebene ßklanbe biciem seinem Zwecke vorenthalten, alS Cbjcft der Prwatspekulation mißbraucht wird; ferner soll der durch die 'Arbeit der (Skfamtl)eü gesteigerte Wert des nackten Bodens nid>t dem zufälligen Inhaber, sondern durch den nach achtzig und mehr Jahren erfolgenden RücksaN an die Gemeinde der organisierten Gesamtheit zugute kommen.
Daß, wenn Boden zu festem Preis sich jederzeit dem Baulustigen darbietet, eine Wiederherstellung des Gleich- aeibichts von Angebot und Nachfrage auf dem Woh-.ungs- markt und damit ein Weick-cn oder doch ein Stillstand der Mietpreise die Folge ist, das suchten unsere bisherigen theoretischen Ausführungen über das Wesen des Zustanoe- lommcn-* der Wohnungsnot »u erweisen, unb diese wer
Nodenbesthr form und stadt lchc' ^Soßnungsfragt.
Will man neben Henry George einen deutschen „Apostel" der Bodenreform nennen, so ist eS der alte Hermann Hemrick) Gossen, der lange vor dem Amerikaner, dessen Ruhm ihn heute so weit überstrahlt, seine wick)- tigiien Oebanlen bereits ausgesprochen hat; fein Wen „Entioicklung der Gesetze des menschlichen Verkehrs" erschien tm Jabre 1852. — Wer aber mit der modernen Beweguna sich 1 ' akademischen Verfechtern, k c S „B 0 d e n r e s o r m" Sehen wir ganz davon ab, daß in den sozialpolitisch fbrlgefd)riiten[lcn Ländern, wie z. B. in Neuseeland, für eine größere VolkSgemeinsd)aft diese Ziele verwictl.cht sind; der Fiskus des deutschen Reick)S, das keinen Jußbreit Bodens mehr aus der Hand giebt und in Tsingtau sofort nach der Besitznahme die Bodenreform eingeführt hat, der preußisck-c »iaat, der soeben mit dem Berliner Leam- ten-WohnungSverein seinen ersten Erbbauvenrag abschließt, die Stadtverwaltungen von F r a n k s n r t a. M. und Mannheim, die bereits über die Hälfte ihres WeiclchildeS in städtischen Besch gebradjt, die üuer 8U Kommunen, die die Steuer nach dem gemeinen Wert schon eingeführt haben, die Hess.sehen Gemeinden, die Den Boden auizukaufcn beabsichtigen zum Haus.rbau — sie sind alles
den bisher von aller praklisd-cn Erfahrung bestätigt. Wie steht es aber mit dem angeblich durch das Erbbaurecbt gesoffenen erhöhten Risiko? Es liegt auf der Hand, daß der Inhaber dieses Rechtes genau in derselben Lage ist, wie der heutige Haus- und Bodenbesitzer, denn aud) dieser hat mit seinen Hypothckenzinsen als einer festen, den zukünftigen Mieten als einer mehr oder weniger unbetdiuucii Größe zu rechnen; nach dieser Richtung ist also keine DiTschicd)terung des bestehenden Zustandes zu erwarten. Vollends ist aber für den Bodenbesitzer, die Gemeinde, von einer Aussicht aus Verlust durch künftiges Sinken des Bodenwens nickst die Rede, denn dieser hat [ür jedes wachsende Volk die historische Tendenz, zu steigen, ^e mehr Menschen auf gleich bleibender Fläche leben und arbeiten wollen, je produktiver die Arbeit wird, die sich auf ihr verrichten läßt, je Häher steigt ihr natürlicher Wert; und sollte gegen alle Voraussicht ie eine gegenteilige Tendenz sich geltend machen, auf wem wurde dieser Verlust bann schwerer lasten, auf privaten Besitzern oder auf der organisierten Gesamtheit? — Gegen mißbräuchliche Verwendung der „der Bewilligung durch die Volksvertretung nid)t unterliegenden Einnahmen bildet den besten schütz das aud) in unfern Selbstverwallungs- turpem hensu/ende — allerdings noch ühr ausbaufähige unb aiisoaulu durstige — konstitutionelle Prinzip; unb baß es mindestens möglich ist, die in Frage kommenden, bedeutenden Summen in Händen der Gemeinschaft pro- buliiuer und sozialer zu oenvenben, als in Händen Privater, wird niemand bestreiten.
Vergessen darf man aum nicht, daß die größte Stadl der Welt, London, sich unter der Herrschaft einer dem Erbbaurecht ganz analogen Bvdeiirca)isordniing er.liDidvln konnte, während die auch hier sich breit machende Wohnungsnot gerade auf eine Durchbrechung des Prinzips, der sogenannten Zwischenrentner, zuruckzuführen ist. — So viel vom Erbbaurecht.
Menn NUN aber, wie cs nach der sinnlosen Land- vcrschleuberungspraLis dcS vorigen JahryundertS beute leider vielfach der Fall ist, die Stabte nickst mehr selbst im Besitz der nötigen Flädstn sind, um nach Frankfurter unb Mannheimer Muster bie Wohnungsnot zu bekämpfen, so müssen andere Mittel Verwendung finden, unb zwar bietet sich nach allen Erfahrungen bisher ber Weg ber Besteuerung als ber gangbarste bar. Es handelt sich zunächst um bie teilweise Wegsleuerung bis,en, was ber Engländer incarneb iiicremcut nennt, b. h. bes vom Besitzer nicht selbst geschaffenen, sondern von der Gesamtheit der Steuerzahler erzeugten Wertzuwachses des Bo- dens. Wenn burch die Arbeit von Tausenden, durch die Verkehrs- unb Kulturanlagen der staatlickstn und kommunalen Gemeinschaft dem privaten Bodenbesitzer über Nacht Gewinne in den Sclwß geworfen iverden — wie stark auf solche Weise in den letzten Jahrzehnten die Bodenwerte gestiegen find, das bedarf wohl nicht erst eingehender Darlegung —, fo ist es nicht mehr als billig, daß ein Teil dieses auf fremde Arbeit zurückzusührenben Gewinnes ber Gesamtheit wieder zugeinhrt wird. Die lo- ßijd/e Konieqnenz bufer Auffas,ung ist, daß in ben verein- zelten <yullen, wo durch Maßnahmen der Gemeinden eine 'äiettuciniJiberung anliegenben Privatbesitzes eintrüt (z. B durch Anlage von 'ubbeaereicn, Gasanstalten, Spitälern), diese zum Ersatz des Sd-adens verpflichtet sind. In Tsing- tau, wo das Reichsmarineamt at^ba.d nach der Besitznahme die Booenreiorm einführte, besteht eine solche „Zuwachssteuer" in Höhe von 33y8 Prozent des unoer- bienten Wertzuwachses, die in dreichyngen Perioden zur Erhebung kommt, und die amtliche 2enifd)ti|l hebt noch besonders die geringe Höhe dieses Satzes hervor. Dabei ist noch von bcionbercm Jnteres.e, daß die Männer der Praxis, bie im jernen Dfta|ien diese Einnckstungen trafen, um die üblen Erfahrungen, die die dortigen englisd-en Kolonien mit ihrer manckststerlichen Bodenlechtsorbnung gemacht hatten, zu vermeiden, die Namen „Bodenreform' und „Henry Georgs niemals gehört hatten: (ie glaubten etwas völlig Neues gcscka,fen zu haben, bis sie zu chrem Erstaunen erfuhren, daß sie einer seit Jabrzehnten aus- gebauten wisj.nschaftlichen Theorie entspiechend gehandelt hatten.
Hat nun — unb darauf kommt es an — diese Steuer die Wirkung, künstlich geschraubte Bodenpreise herabzu- drücken, so wirkt sie belebend auf die Bautätigleit unb damit zur Verminderung des Wohnungsmangels; unb at ber Tat hat sie biefe Wirkung in hohem Maße. Wer sur den Boden, ben er ber Bebauung entzieht, in kurzen 'perloben sich wiederholende bare Zahlungen in einiger Höhe zu leisten hat, dem veraeht baib die Lust an diesem „Geschäft"; andererseits ist keine gerechtere Steuer denkbar, als diese, denn ihre Srl)ebung kommt eben erst in dem Moment in Betracht, wo das Steigen des Boden- vreises anzuzeigen beginnt, daß das betrefjenbe Flächen- irüd von bet Gesamtheit zu Bauzwecken benötigt wird; gestattet nun diese dem Bcßtzer trotzdem sein Land diesem Zwecke durch spekulatives Zuruckhalten zu entziehen, so ist es nicht wchr als billig, daß fie eine Gebühr für diese Erlaubnis erhebt. Eine solche Auffassung deS privaten Gruiibeigentums ist freilich diametral entgegengesetzt dem lömisch-reckstlichen (Sigentumebegriff, aber urdeutsch und boch dem modernen Bedürfnis sich anschmiegend; sie ist vor a Hem sozialer.
Zu besprechen bliebe noch die Besteuerung von Gebäuden uno Liegensck-aften nach dem gemeinen (Verkaufs^ Werl; sowohl vom Ltaiidvunkte fiskalischer Ergiebigkeit als steuerkechnischer Einfachheit und sozialer Gerechtigkeit bestehl über bie' Zweckmäßigkeit ihrer allgemeinen Einführung feine Meuiungsverschiebenyeit, wie ja bereits u.nige achtzig deutsche Städte — bar .nr<*r gerade die bedeutendsten — sie eingeführt haben. Der fanatische Sider-
siand, den bei dieser Gilegenheit jedesmal die kleine, aber kapitalskrästige und in den kommunalen Vertrete ungökörpersckjasten notorisch übermäßig stark veitretene Gruppe der Terrainspekulanten geleistet hat, beweist am besten, wie sehr sie sich durch diese Maßregel in bet Fortsetzung ihreS treibend gehindert sieht.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die bisher noch vorherrschende Steuerpraxis» Nack) einer Enquete, die die Stadt Elberfeld veranstaltete, betrug bei der Erhebung nach dem Nutzungswert der Steuersatz bei
gewöhntichkn Arbeiterioohiihäufrrn .... 8,43 \
minieren Wohnhäulcrn........8,81 j
herrfchalttichen Haufern ........2,59 I °/w bei ge-
L'nöenboulen............2,44 ' meinen
Kadnken.......... . . . 1,79 1 Wenes.
taiidivirifchattlich benutzten Besitzungen. . . 1,83 ]
Bauptayen.............0,10 '
Dieses Verfahren wirkt also ganz offenbar als Strafe auf den Ban von Hausern und kleinen Wohnungen und al- Prämie auf das Zurückhalten des Landes von der Bebauung. Dieses luürbe, wenn die wertvollen Bauplützo an der Peripherie nicht mehr als ökartosselland, sondern nad) dem tatsächlichen Verkaufswert besteuert würden, mit einem Schlage geändert. In Spandau wichen nach (Ein* suhrung dieser Steuer bie kolossal in die Höhe geschraubten Bobenpceise um 10 Prozent, bie Bautätigkeit erfuhr einen nie bagcwesenen Ausschwung; dabei war das finanziell« Ergebnis ein so gutes, daß die Zuschläge zur Staatssteuer um 44 Prozent (!) herabgesetzt werden konnten. Obgleich der Steuersatz noch nicht d pro Mill betrua, hatte beispielsweise ein einziger Großspekulant statt 95 Mk. nunmehr 14 000 Mark zu entrichten. Die fährliche Belastung eines Bodenstückes mit einer Steuer von 14 000 Mark bedeutet aber zu 4 Prozent kapitalisiert eine Wert- Verminderung, d. h. Verbilligung, um nicht weniger alt 3500OU Mk. Mit d en Summen, welche durch diese Steuer aujgcbracht werden, kann — und dies ist bisher auch fast durchweg geschehen — eine Entlastung deS soliden Hausbesitzes hcrbeigesührt werden. So erfuhr dieser in Breslau bei dieser Gelegenheit eine Entlastung um 105000 Mark.
Ist dies alles d urchgesührt, so wirkt die Besteuerung nicht mehr hemmend, sondern fdrbernb auf bie Bautätigkeit ein.
politische Lagesschau.
Marxisten unb Revisionisten.
Zu dem Dr. Tavidschen Werke über S^ialdemv- krakie und Landwirtsck)ast bemerkt Kautsky in ber „Neuen Zeit":
„In dem Sud)e ist nichts von bloßen Zweifeln und Bedenken zu finden, hier wird entschieden und bon- sequcnt eine neue Lehre entwickelt und ein neues Ziel aus ihr gefolgert. Damit ist aber yim erstenmal bie Möglichkeit einer entfcheidenbcn Auseinandersetzuna mit dem Nevifionismus gegeben. So lange dieser sich auf bloße Kritik beschränkte, aber darauf verzichtete, unserem b.Herigen Programm ein neues enigegenzusetzen, mußte bie Auseinandersetzung mit ihm eine rein literarische bleiben, und bei solchen pflegt sich lebe ©eite den Sieg zuzuschreiben, kann es zu einer für jedermann offenbaren Entscheidung nicht kommen. Jetzt dagegen stehen zwei Programme gegeneinander, die miteinander unvereinbar sind. Jetzt kommt man mit Gemeinplätzen von greiheit ber Kritik und dergleichen nicht mehr aus. Jetzt heißt es, das neue Programm annehmcn ober verwerfen."
Aber — auch auf den sozialdemokratischen Parteitagen pflegt nichts fo heiß gegessen zu werden, wie eS in d er Parteipresse gekocht wird.
Alnmenmeb.um jlnra Uoihe vor Gericht. Zweiter Tag.
Eine Zeugin, Frau Solbric^ hat zwei Sitzungen mit» gemacht. In bet et|ten hat, wie sie bekundet, die Angeklagte den Geist ihres Schwagers, des Kommerzien tat 5 Röseler aus Chemnitz zitiert. Dieser hat durch ihren Mund mitgeteilt, dag er sich in der tiefsten Eisregion befinde und es iym furchtbar schlecht gehe. (Er möchte alle- gutmadjen, was er verschuldet habe. Ec bitte Frau Solbrich, nach Chemnitz zu seiner Frau zu gehen und diese mit ihm auszuföhnen. £b in jener Sitzung auch Apporte waren, wisse |ie nicht, denn sie habe ganz unten am Tisch gesessen. Am obersten Ende sag die Aristokratie, eine Fürstin Karatschi, eine ©rä|in Moltke re. Die Tntsache, daß bie Angeklagte aus Ch.mn tz fiammt, ermöglicht, wie bie Zeugin au] Befragen des Vorsitzenden zugibt, eine Erklärung dafür, dag die Angeklagte gewußt hat, daß die Zeugin eine Sck/wägerin des ttommerzicnrats Röseler ist, und zwiscben den Familien Difserenzen obwalteten. Die Zeugin hat damals geglaubt, daß es sich um echte Darbietungen aus ber Geisternxll handette. Eine Frage des Verteidigers beantwortet sie dahin, daß die von dem „Qteijt" gewünschte AuS- öhnung nicht stattgefundcn habe. Der Impresario Jentsch lolite eine wertvolle goldene Uhr für sie verkaufen und Gelder eintreiben. Sie Hot Mühe gehabt, diese Angelegenheiten zum Abschluß zu bringen.
Tie Angeklagte wendet sicv gegen diese Behauptung und Derfid^rt, daß sie die Fannlienve^hältnisse der Zeugin unb ihre Beziehungen zur Familie des KommerttiNiais Röseler gar nicht gerannt habe. Mit großer Lebhaftigkeit stellt die Angeklagte die Behauptung auf, vüß der onunbfe Unterrod ihr erst auf dem Polizeipräsidium vom Leibe gezoaen worden sei, — eine Dehaupiung, Die Arimmalkommisjar o. Kracht als absolute Unwahrhett bezeichnet.


