Erstes Blatt
153» Jahrgang
3
und
Anlage.
Eiw
oder
bestraft,
oder
uigen.
XL
XII.
XV.
XIII. XIV,
Polizei- von der
Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten erkannt werden.
Der § 75 des Gerichtsoerfassungsgesetzes findet Anwendung.
Amtliche Nachrichten über Viehseuchen.
Die unter dein Schweinebestand des Formers Jost Platt zu Buchenau, Kreis Biedenkopf, auSgebrochen ge-
nö von Cchank- chankwirhchasten W nicht, und ' We beschäftigt > ht befugt, nach .llen, welche nach Zer als zwanzig- in welchen in der 'ngebers gehörige l zuzulassen. Im r eigenen Kindern ldung.
t doch, gehst Tu wieder auf den -als?"
t, das war vor zwei Jahren ge- tder hatten die Eltern begleitet, rerungen! Tie Mutter rang nach
las, mein Kind?"'
tter? Da waren so arme kleine
rkslättenim Sinne auch Räume, die neu, wenn darin m Freien gelegene
und bei sonstigen
i von Zeitungen, nungen im § 8, linder für Tritte
a eigenen Kindern sonstigen Boten- tgen der zum Er- die Beschäftigung
werden.
Färbereien.
Lurnpensortierereien.
Felleinsalzereien, Gerbereien.
Werkstätten zur Verfertigung von Gummi-, Guttw percha- und Kautschukwaren.
Werkstätten zur Verfertigung vvu Polsterwaren.
Noschaarspinnereien.
Werkstätten der Perlmutterverarbeitung.
Haar- und Borstenzurichtereien. Bürsten- und Pinselmachereien, sofern mit ausländischem tierischen Materiale gearbeitet wu>
Fleischereien.
Hasenhaarschneidereien.
Bettfedernreinigungsanstalten.
Chemische Waschanstalten.
Werkstätten der Maler und Anstreicher.
behörde, Schulaufsichtsbehörde, Gemeindebehörde, behörde, Ortspolizeibehörde zu verstehen sind, wird Zentralbehörde des Bundesstaats bekannt gemacht.
V. Strafbestimmungen.
§ 23.
Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark wird wer den §§ 4 bis 8 zunnderhandelt.
-mattierer, mit Ausnahme der Werkstätten- der Glasbläser, in denen ausschließlich vor der Lampe geblasen wird.
Spiegelbelegereien.
V. Werkstätten, in denen Gegenstände auf galvanischem Wege durch Vergolden, Versilbern, Vernickeln und dergleichen mit Metallüberzügen versehen werden oder in denen Gegenstände auf galvanoplastischem Wege hergestellt werden.
Werkstätten, in denen Blei- und Zinnspielwaren bemalt werden.
Blei-, Zink-, Zinn-, Not- und Gelbgießereien unt sonstige Metallgießereien.
Werkstätten der Gürtler und Bronzeure.
Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen dieser Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden.
Metallschleifereien und -polierereien.
Feilen Hauereien,
VI.- Harmschmachereien, Bleianknüpfereien.
Werkstätten, in denen Quecksilber verwandt wird.
VII. Werkstätten zur Herstellung von Explosivstoffen, Feuerwerkskörpern, Zündhölzern und sonstigen Zündwaren.
Abdeckereien.
IX. Werkstätten, in denen Gespinnste, Gewebe und dergleichen mittels chemischer Agentien gebleicht
Mißstände im W^ge der Verfügung für einzelne Gast- oder Schankwirtschaften die Beschäftigung von hindern weiter einzuschränken oder zu untersagen.
§ 21.
Aufsicht.
Insoweit nicht durch Bundesratsbeschluß oder durch die Landesregierungen die Aufsicht anderweitig geregelt ist, finden die Bestimmungen des § 139 b der Gewerbeordnung Anwendung.
In Privatwohnungen, tn denen ausschließlich eigene Kinder beschäftigt werden, dürfen Revisionen während der Nachtzeit nur stattfinden, wenn Tatsachen vorliegen, welche den Verdacht der Nachtbeschäftigung dieser Kinder begründen.
§ 22.
Zuständige Behörden.
Welche Behörden in jedem Bundesstaat unter der Be- zeichnung: höhere Verwaltungsbehörde, untere Verwaltungs-
Griffeln und das Färben, Liniieren und rahmen von Schiefertafeln erfolgt.
Werkstätten der Steinmetzen, Steinhaue,..
Werkstätten der Steinbohrer, -schleifer-
-polierer.
Kalkbrennereien, Gipsbrennereien.
Werkstätten der Töpfer.
Werkstätten der Glasbläser, -ätzer, -schleifer
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 30. März 1903.
(L. 8.) Wilhelm.
Graf von P o s a d o w s k y.
Verzeichnis derjenigen Werkstätten, in deren Betrieb, abgesehen vom Austragen von Wiren und von sonstigen Botengängen, Kinder nicht beschäftigt werden dürfen.
Gruppe
der Gewerbe- Bezeichnung der Werkstätten, statistik. ,
IV. Werkstätten zur Anfertigung von Schteserwaren, Schiefertafeln und Griffeln, mit Ausnahme von Werkstätten, in denen lediglich das Färben, Bemalen und Bekleben, sowie die Verpackung von
M Vorstellungen ellungen.
V-nUich-n
Glichen en d°s § G i».
Tagesschau.
essen in Sens.
Offizier der 2. Kompagnie des illons, der jetzige Major a. D. ,or in Metz, bestätiat gegenüber publizierten Briefen des Generals »an irgend welchen Zwistigleiten
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Urschet», täglich außei Sonntags
Dern (Siebener Anzeiger tverden «m Weiwei mit dem hessischen Landwirt dse Siegener Zamilien» vlaner oiennal in bei ^ocde beiqelegt
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Donnerstag 24. Dezember 1903
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Hobloneuhaft und verfehlen ihr oieses ist die verstlchmte Armut, rgehende bittere Notlage dieser dere Ungunst um ihren Erwerb
*TT? Als ob das gar so schwer c Weihnachtszeit nach Kräften un- nr Not vermuten; widmen wir dürftigen und ihren Kindern eine ■ wollen, unsere aufrichtige Unteres, selbst eine Stätte verschämter verborgener Dürftigkeit zu ent- rrtfühlend zu beglücken — nach
und mitzuteilen ist Menschen- nd Unterschiede wenigstens dort eine Annäherung möglich ist, wo elfen und Verstehen oft schmerz- esehnt wird. Tas „Fest der Liebe" milde flammen in der Hütte und .'dverlorenen Weiler, wie in der •>§ will das trübvote Flackern des 1 heuchelnde Licht der elektrischen haste Schimmern der Ehristbaum- seliges Leuchten in den Augen, ten rönnen: den Glanz hoffender ^ndes, den Schimmer mild froher litz der Alten. Unter dem l^hrist-- AM mindesten in Gedanken, wieder h verlor. Ter Haß schweigt, die .ckt, beseligt. Tas .Hangen unt> nt zur Ruhe gebracht; was das äde machte, zerschmilzt unter den 'rchtes. Tas Surren und Murren st nicht in die Stille des Festes, j den Herzen drin. Die Glocken
ruheheischenden Seele zum Feiere
gnete Stimmen 1 Ihr rufet rings- s Kindliche und Reine und Wahre en. Und niemand vermag sich ziehen.
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* l'ö kann die ui-iesem Gesetze i unD Ende der x - rk oder em* t Äorschrist über
vom 12. Nmrz i> Abweichungeft )e betragen. W jjige Tauer der
§ 24.
Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft:
1. wer dem § 9 zuwider Kindern an Sonn- und Festtagen Beschäftigung gibt;
2. wer den auf Grund des § 20 hinsichtlich der Beschäftigung fremder Kinder endgültig ergangenen Verfügungen zuwiderhandel
Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Hast erkannt werden.
§ 25.
Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark wird bestraft:
1. wer oen §§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1 zuwider- handelt;
2. wer den auf Grund des § 20 hinsichtlich der Beschäftigung eigener Kinder endgültig ergangenen Verfügungen oder den auf Grund des § 17 Abs. 2 erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt.
Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung .ann auf Haft erkannt werh->»
§ 26.
Mit Geldstrafe vis zu dreißig Mark werden Arbeitgeber bestraft, welche es unterlassen, den durch § 10 für sie begründeten Verpflichtungen nachzukommen.
§ 2 7.
Mit Geldstrafe bis 511 zwanzig Mark wird bestraft:
1. wer entgegen der Bestimmung des § 11 Abs. 1 ein
* Kind in Beschäftigung nimmt oder behält;
2. wer der Bestimmung des § 11 Abs. 3 in Ansehung der Arbeitskarten zuwiderhandelt.
§ 28.
Die Strafverfolgung der in § 24 bezeichneten Vergehen verjährt binnen drei Monaiem$
Die Bestimmungen des § 151 der Gewerbeordnung finden Amvendllng.
VI. Schlrchbestimmungen.
§ 30.
Die vorstehenden Bestimmungen stehen weitergehenden landesrechtlichen Beschränkungen dec Beschäftigung von Kindern in gewerblichen Betrieben nicht entgegen.
§ 31.
Dieses Gesetz tritt mit dein 1. Januar 1904 in Kraft.
ein ein 1 vrmtu gruucc yiminci Dnaic auj uit 6u,ri schlaf sich vorbereitende Erde. Mit den ersten ^chnee- locken trat eine ungünstige Witterung ein unv mancherlei Erkältung und Krankheit machte ;td) in der s.adt breit.
«uerst war auch dies unbeachtet geblieben; als aber Anni eines Tages über Halsschm^zen klagte und gegen ihre Gewohnheit ein weinerliches We^en zeigte, er;chraken die Eltern. Sie schickten sogleich nach dem A-zt und verbrachten die Zeit, die bis zu seinem Erscheinen vergehen mußte, in größter Aufregung. ..... ~
Tcc Arzt erschien und Mächte ein ernstes Gericht. E. gab weitgehende Verhaltungsmaßregeln und sagte, er wolle aeaen Abend noch einmal vorjprechen.
9 9 O die Angst der armen Eltern! Jetzt waren ;ic auv ihrem Kummer gerüttelt worden, um in einen neuen
General-Anzeiger
Amts- und Anieiqeblatt für den Kreis Gießen
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Erbarmen mehr im Himmel? s letzte Kind Herg>eben müssen? j ihren kleinen Körper sckstrttelte, Bettchen und blickten voller Ber-
was für Rächte! Es war ein d — zuletzt — ein Sieg über die rnk! Innigsten tiefsten Dank! nntt da. Ter kleine Mund, sonst eschlossen, und noch zeigte sich
unzertrennlich von Anni ge-
' armen geprüften Ettern in vermied er geschenkte Kind empfanden, sdruck; und langsam, ganz lang- rkung auf Anni. Gin wundersanr • in ihr Herz und gab ihr nach 'eder.
Mutter allein an Annis Bett, ig immer nur erst auf Stunden zählte ihrem Liebling, wie nahe und fragte nach den besonderen
Dann sagte sie flüsternd: „Ich h, einen großen, sehr großen
in Schatz!"
Äinoet aus dcc ^rruye; ganz arm. Ter Vater sagte: ,Ach, wie schwer werden die Eltern die Kinder ernähren können! Tie sind den Leuten gewiß zur Last.' Mutter, kannst Tu nicht hingehen, und die Kinder suchen? Könnt ihr nicht den Leuten einen Sohn abkausen?"
Mit unbeschreiblichen Empfindungen sah die Mutter ihr Kind an. Sie schwieg bestürzt, obgleich sie keine Erinnerung an jene Worte hatte, die Anni keinen 'Augenblick hatte vergessen können.
Diitend sah das Kind die Mutter an.
„Warum gerade einen Sohn, Anni?"
, Ja, ja, Mutier, nur einen Knaben! Ter Vater würde sich so sehr darüber freuen. Einzige, liebe Mutter, kaufe doch einen kleinen Jungen auf dem Weihnachtsmarkt! Seine Eltern können ihn ja so schwer ernähren, und er
J” ‘ter'sBintrr dahingegangen mit seinen kurzen So mar ö seinem Schneegestöber und
hem E s Anni war viel Schlitten gefahren und der Eisbahn lausen dürfen, und zu chrem Ge- hatte aus <ne Menge der entzückendsten Sptel-
burtstage b wie durch Zauberschlag
f*Ä und aNe Welt freute sich. Nur Anms einnen ' durch die wiedererwachte Pracht still und Eltern 6 6 widmeten wohl nach toie vor dem
traurig dochn fte- wrvmeren Gezeigten aber keine
Teilnahme für die köstlichen B üten und das upwg rnnere ^eunaym i die'em oder jenem Anlaß,
grüne emg, m. - ü Erstorbenen zni-nnnen-
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