Ausgabe 
24.12.1903 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Erstes Blatt

153» Jahrgang

3

und

Anlage.

Eiw

oder

bestraft,

oder

uigen.

XL

XII.

XV.

XIII. XIV,

Polizei- von der

Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten erkannt werden.

Der § 75 des Gerichtsoerfassungsgesetzes findet An­wendung.

Amtliche Nachrichten über Viehseuchen.

Die unter dein Schweinebestand des Formers Jost Platt zu Buchenau, Kreis Biedenkopf, auSgebrochen ge-

von Cchank- chankwirhchasten W nicht, und ' We beschäftigt > ht befugt, nach .llen, welche nach Zer als zwanzig- in welchen in der 'ngebers gehörige l zuzulassen. Im r eigenen Kindern ldung.

t doch, gehst Tu wieder auf den -als?"

t, das war vor zwei Jahren ge- tder hatten die Eltern begleitet, rerungen! Tie Mutter rang nach

las, mein Kind?"'

tter? Da waren so arme kleine

rkslättenim Sinne auch Räume, die neu, wenn darin m Freien gelegene

und bei sonstigen

i von Zeitungen, nungen im § 8, linder für Tritte

a eigenen Kindern sonstigen Boten- tgen der zum Er- die Beschäftigung

werden.

Färbereien.

Lurnpensortierereien.

Felleinsalzereien, Gerbereien.

Werkstätten zur Verfertigung von Gummi-, Guttw percha- und Kautschukwaren.

Werkstätten zur Verfertigung vvu Polsterwaren.

Noschaarspinnereien.

Werkstätten der Perlmutterverarbeitung.

Haar- und Borstenzurichtereien. Bürsten- und Pinselmachereien, sofern mit ausländischem tieri­schen Materiale gearbeitet wu>

Fleischereien.

Hasenhaarschneidereien.

Bettfedernreinigungsanstalten.

Chemische Waschanstalten.

Werkstätten der Maler und Anstreicher.

behörde, Schulaufsichtsbehörde, Gemeindebehörde, behörde, Ortspolizeibehörde zu verstehen sind, wird Zentralbehörde des Bundesstaats bekannt gemacht.

V. Strafbestimmungen.

§ 23.

Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark wird wer den §§ 4 bis 8 zunnderhandelt.

-mattierer, mit Ausnahme der Werkstätten- der Glasbläser, in denen ausschließlich vor der Lampe geblasen wird.

Spiegelbelegereien.

V. Werkstätten, in denen Gegenstände auf galvani­schem Wege durch Vergolden, Versilbern, Ver­nickeln und dergleichen mit Metallüberzügen versehen werden oder in denen Gegenstände auf galvanoplastischem Wege hergestellt werden.

Werkstätten, in denen Blei- und Zinnspielwaren bemalt werden.

Blei-, Zink-, Zinn-, Not- und Gelbgießereien unt sonstige Metallgießereien.

Werkstätten der Gürtler und Bronzeure.

Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen dieser Metalle bearbeitet oder ver­arbeitet werden.

Metallschleifereien und -polierereien.

Feilen Hauereien,

VI.- Harmschmachereien, Bleianknüpfereien.

Werkstätten, in denen Quecksilber verwandt wird.

VII. Werkstätten zur Herstellung von Explosivstoffen, Feuerwerkskörpern, Zündhölzern und sonstigen Zündwaren.

Abdeckereien.

IX. Werkstätten, in denen Gespinnste, Gewebe und dergleichen mittels chemischer Agentien gebleicht

Mißstände im W^ge der Verfügung für einzelne Gast- oder Schankwirtschaften die Beschäftigung von hindern weiter einzuschränken oder zu untersagen.

§ 21.

Aufsicht.

Insoweit nicht durch Bundesratsbeschluß oder durch die Landesregierungen die Aufsicht anderweitig geregelt ist, finden die Bestimmungen des § 139 b der Gewerbeordnung An­wendung.

In Privatwohnungen, tn denen ausschließlich eigene Kinder beschäftigt werden, dürfen Revisionen während der Nachtzeit nur stattfinden, wenn Tatsachen vorliegen, welche den Verdacht der Nachtbeschäftigung dieser Kinder begründen.

§ 22.

Zuständige Behörden.

Welche Behörden in jedem Bundesstaat unter der Be- zeichnung: höhere Verwaltungsbehörde, untere Verwaltungs-

Griffeln und das Färben, Liniieren und rahmen von Schiefertafeln erfolgt.

Werkstätten der Steinmetzen, Steinhaue,..

Werkstätten der Steinbohrer, -schleifer-

-polierer.

Kalkbrennereien, Gipsbrennereien.

Werkstätten der Töpfer.

Werkstätten der Glasbläser, -ätzer, -schleifer

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 30. März 1903.

(L. 8.) Wilhelm.

Graf von P o s a d o w s k y.

Verzeichnis derjenigen Werkstätten, in deren Betrieb, abgesehen vom Austragen von Wiren und von sonstigen Botengängen, Kinder nicht beschäftigt werden dürfen.

Gruppe

der Gewerbe- Bezeichnung der Werkstätten, statistik. ,

IV. Werkstätten zur Anfertigung von Schteserwaren, Schiefertafeln und Griffeln, mit Ausnahme von Werkstätten, in denen lediglich das Färben, Be­malen und Bekleben, sowie die Verpackung von

M Vorstellungen ellungen.

V-nUich-n

Glichen en d°s § G i».

Tagesschau.

essen in Sens.

Offizier der 2. Kompagnie des illons, der jetzige Major a. D. ,or in Metz, bestätiat gegenüber publizierten Briefen des Generals »an irgend welchen Zwistigleiten

30Ä

Urschet», täglich außei Sonntags

Dern (Siebener Anzeiger tverden «m Weiwei mit dem hessischen Landwirt dse Siegener Zamilien» vlaner oiennal in bei ^ocde beiqelegt

Stolaiioaebrud u. Ver» lag bei «t üblichen Unwert -Buch, u Siem- drnde^NPieUch Erden) Stcbatuon tirrvebuion uub <)rucfetet;

Sch«tstr«tze

Neelie tür Tevdcheni Unjeiger toteren

ML & ^älrke erlassen

--VyL -33«

Äk*

** 2029)

»

X im Weg- b-r

ÄS* *

Donnerstag 24. Dezember 1903

vezagsprei».

mouaihcb 76^'n oiertcl» »äbihcb Ml 2.20. durch Abhoie- u. Hivetvifteller monatlich 3'.. durch DieboUUil.2. viertel- Iftbrl ausichi. BeUellg. Annahm, von Anzeigen Üi d'c i.aqe»iiuimnei

pvimtUag# 10 Ubx,

- CUenptrifl uxtai aufliudite 81

45« ta*i wv ttlt<6 tür

Hobloneuhaft und verfehlen ihr oieses ist die verstlchmte Armut, rgehende bittere Notlage dieser dere Ungunst um ihren Erwerb

*TT? Als ob das gar so schwer c Weihnachtszeit nach Kräften un- nr Not vermuten; widmen wir dürftigen und ihren Kindern eine wollen, unsere aufrichtige Unter­es, selbst eine Stätte verschämter verborgener Dürftigkeit zu ent- rrtfühlend zu beglücken nach

und mitzuteilen ist Menschen- nd Unterschiede wenigstens dort eine Annäherung möglich ist, wo elfen und Verstehen oft schmerz- esehnt wird. TasFest der Liebe" milde flammen in der Hütte und .'dverlorenen Weiler, wie in der >§ will das trübvote Flackern des 1 heuchelnde Licht der elektrischen haste Schimmern der Ehristbaum- seliges Leuchten in den Augen, ten rönnen: den Glanz hoffender ^ndes, den Schimmer mild froher litz der Alten. Unter dem l^hrist-- AM mindesten in Gedanken, wieder h verlor. Ter Haß schweigt, die .ckt, beseligt. Tas .Hangen unt> nt zur Ruhe gebracht; was das äde machte, zerschmilzt unter den 'rchtes. Tas Surren und Murren st nicht in die Stille des Festes, j den Herzen drin. Die Glocken

ruheheischenden Seele zum Feiere

gnete Stimmen 1 Ihr rufet rings- s Kindliche und Reine und Wahre en. Und niemand vermag sich ziehen.

fenKii- t 3^,

* l'ö kann die ui-iesem Gesetze i unD Ende der x - rk oder em* t Äorschrist über

vom 12. Nmrz i> Abweichungeft )e betragen. W jjige Tauer der

§ 24.

Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft:

1. wer dem § 9 zuwider Kindern an Sonn- und Fest­tagen Beschäftigung gibt;

2. wer den auf Grund des § 20 hinsichtlich der Be­schäftigung fremder Kinder endgültig ergangenen Verfügungen zuwiderhandel

Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Hast erkannt werden.

§ 25.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark wird be­straft:

1. wer oen §§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1 zuwider- handelt;

2. wer den auf Grund des § 20 hinsichtlich der Be­schäftigung eigener Kinder endgültig ergangenen Verfügungen oder den auf Grund des § 17 Abs. 2 erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt.

Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung .ann auf Haft erkannt werh->»

§ 26.

Mit Geldstrafe vis zu dreißig Mark werden Arbeitgeber bestraft, welche es unterlassen, den durch § 10 für sie be­gründeten Verpflichtungen nachzukommen.

§ 2 7.

Mit Geldstrafe bis 511 zwanzig Mark wird bestraft:

1. wer entgegen der Bestimmung des § 11 Abs. 1 ein

* Kind in Beschäftigung nimmt oder behält;

2. wer der Bestimmung des § 11 Abs. 3 in Ansehung der Arbeitskarten zuwiderhandelt.

§ 28.

Die Strafverfolgung der in § 24 bezeichneten Vergehen verjährt binnen drei Monaiem$

Die Bestimmungen des § 151 der Gewerbeordnung finden Amvendllng.

VI. Schlrchbestimmungen.

§ 30.

Die vorstehenden Bestimmungen stehen weitergehenden landesrechtlichen Beschränkungen dec Beschäftigung von Kindern in gewerblichen Betrieben nicht entgegen.

§ 31.

Dieses Gesetz tritt mit dein 1. Januar 1904 in Kraft.

ein ein 1 vrmtu gruucc yiminci Dnaic auj uit 6u,ri schlaf sich vorbereitende Erde. Mit den ersten ^chnee- locken trat eine ungünstige Witterung ein unv mancherlei Erkältung und Krankheit machte ;td) in der s.adt breit.

«uerst war auch dies unbeachtet geblieben; als aber Anni eines Tages über Halsschm^zen klagte und gegen ihre Gewohnheit ein weinerliches We^en zeigte, er;chraken die Eltern. Sie schickten sogleich nach dem A-zt und ver­brachten die Zeit, die bis zu seinem Erscheinen vergehen mußte, in größter Aufregung. ..... ~

Tcc Arzt erschien und Mächte ein ernstes Gericht. E. gab weitgehende Verhaltungsmaßregeln und sagte, er wolle aeaen Abend noch einmal vorjprechen.

9 9 O die Angst der armen Eltern! Jetzt waren ;ic auv ihrem Kummer gerüttelt worden, um in einen neuen

General-Anzeiger

Amts- und Anieiqeblatt für den Kreis Gießen

bei« pvlti «ni aügem. letl iS fiiitito. tüt #6iabi unt eanb* und y>md)i»\aai* H unuft

Güy *üi ixn zln- seiuentrtt Van 4 eck

Erbarmen mehr im Himmel? s letzte Kind Herg>eben müssen? j ihren kleinen Körper sckstrttelte, Bettchen und blickten voller Ber-

was für Rächte! Es war ein d zuletzt ein Sieg über die rnk! Innigsten tiefsten Dank! nntt da. Ter kleine Mund, sonst eschlossen, und noch zeigte sich

unzertrennlich von Anni ge-

' armen geprüften Ettern in ver­mied er geschenkte Kind empfanden, sdruck; und langsam, ganz lang- rkung auf Anni. Gin wundersanr in ihr Herz und gab ihr nach 'eder.

Mutter allein an Annis Bett, ig immer nur erst auf Stunden zählte ihrem Liebling, wie nahe und fragte nach den besonderen

Dann sagte sie flüsternd:Ich h, einen großen, sehr großen

in Schatz!"

Äinoet aus dcc ^rruye; ganz arm. Ter Vater sagte: ,Ach, wie schwer werden die Eltern die Kinder ernähren können! Tie sind den Leuten gewiß zur Last.' Mutter, kannst Tu nicht hingehen, und die Kinder suchen? Könnt ihr nicht den Leuten einen Sohn abkausen?"

Mit unbeschreiblichen Empfindungen sah die Mutter ihr Kind an. Sie schwieg bestürzt, obgleich sie keine Er­innerung an jene Worte hatte, die Anni keinen 'Augen­blick hatte vergessen können.

Diitend sah das Kind die Mutter an.

Warum gerade einen Sohn, Anni?"

, Ja, ja, Mutier, nur einen Knaben! Ter Vater würde sich so sehr darüber freuen. Einzige, liebe Mutter, kaufe doch einen kleinen Jungen auf dem Weihnachtsmarkt! Seine Eltern können ihn ja so schwer ernähren, und er

Jter'sBintrr dahingegangen mit seinen kurzen So mar ö seinem Schneegestöber und

hem E s Anni war viel Schlitten gefahren und der Eisbahn lausen dürfen, und zu chrem Ge- hatte aus <ne Menge der entzückendsten Sptel-

burtstage b wie durch Zauberschlag

f*Ä und aNe Welt freute sich. Nur Anms einnen ' durch die wiedererwachte Pracht still und Eltern 6 6 widmeten wohl nach toie vor dem

traurig dochn fte- wrvmeren Gezeigten aber keine

Teilnahme für die köstlichen B üten und das upwg rnnere ^eunaym i die'em oder jenem Anlaß,

grüne emg, m. - ü Erstorbenen zni-nnnen-

Lmil.£ei"e."««.««

EBB

i