Ausgabe 
24.11.1903 Zweites Blatt
 
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dospferdezuchit crblicEt, und wenn ferner hierdurch die Es- legeubcit zu ftaatlid'?m Eingreifen gegeben ist. Erne staat­liche Unterstützung könnte indessen auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen und nrrr in der Weise eintreten, daß eine Lkbwalzrmg der mit der Anschaffung des 5-cngst- nraterials verbundenen Verlustgefahr in ihrem ganzen Um­fange auf den Staat ausgeschlossen bleidt. Mit Rücksicht hierauf müßte grundsätzlich daran sestgehalten werden, daß die zu unterstützenden Genossenschaften mindestens die Halste des Kaufpreises der aufzustellenden Hengste über­nehmen. Die wenig günstigen Erfahrungen, die in den Na ch b a r l ä n d e r n mit der gedachten Einrichtung gemacht wurden, lassen es rötlich erscheinen, bei uns vorerst nur einen Versuch zu machen, vn'lcher sich auf Hengste belgischen Schlags zu beschränken hätte. Schließlich darf noch ausgesprochen werden, daß eine grundsätzliche Aender- ung in der dermaligen Einrichtung der staatlichen Hengst­haltung für die weitere Entwicklung der Landespferd-ezucht so nachteilig werden könnte, daft darauf gerichtete Be^ flrebungen die Zustimmung des Ministeriums nicht finden können. Ter 4. Ausschuß schließt sich indes den Antrag­stellern! an! und beantragt, die Kammer wolle Großh. Re­gierung ersuchen, der Einrichtung genossenschaftlicherHengst- haltungen an geeigneten Orten Der Provinzen näher zu treten.

Der Gendarmerie-Wachtmeister i. P. Krebs zu Osthofen richtet eine Vorstellung an die 2. Kammer betr. Gewährung einer TienstLeschädigungszulage. Der Bittsteller, geboren 1852, diente zunächst bei der Ünteroffizierschnle zu Biebrich und dann bei dein Infanterieregiment Nr. 116 in Gießen, und trat dann als Gendarm in das Gendarmeriekorps ein. 1894 wurde er zuin Wachtmeister und Scktionsführer be­fördert. Im Februar 1903 wurde er pensioniert wegen Dienstuntauglichkeit und es wurde ihm eröffnet, daß zur Gewährung einer Tienstbefchädignngszulage kein Anlaß ge­geben sei, da die Dienstuntauglichkeit nicht durch den Un­fall, welchen die Pensionierung bedingt hätte, hervorgerufen worden sei. Kr. führt nun aus, daß er, als er im Begriff stand, einen Mann zu verhaften, von diesem einen derart heftigen Fußtritt erhielt, daß eine heftig schmerzende Wunde entstand, die zu einem ausgedehnten Unterschenkelgeschwür führte, das nie vollständig verheilt ist, und den Bittsteller Mang, stets in ärztlicher Behandlung zu bleiben.

Ter Abg^ Cramer bringt dieM aßregelung von Arbeitern in der Wagerrreparatur-Werkstätte der preu­ßisch-hessischen Eisen bahn gemeinschaft in Darm­stadt zur Sprache. Er erzählt in dem Tone des Revolver- fournalisten folgende Schreckensmähr:Seit ungefähr 14 Tagen ist in der Wagenreparatrlr-Werkstätte zu Darmstadt eine Hetze Kegen Arbeiter im Gange, welche dem Ham­burger Eisenbahn er verband angehören. Der Betriebs- inspektor hatte eine größere Anzahl Arbeiter, von denen er infolge Verrats annahm, daß sie Mitglieder des Hamburger Eisenbahnerverbandes sind, einzeln zu sich aufs Bureau rufen lassen und mit ihnen eine wahre Tortur angestellt. Unter Anwendung unbeschreiblicher Drohungen wurden die Leute nach ihrer Zugehörigkeit zum Hamburger Eisenbahnerverband gefragt nicht ge* fragt, sondern gefoltert. Einige hatten den Mut, dies als ihr gutes Recht zu reklamieren und einzugestehen, die größere Zahl stellte es in Abrede, aus Furcht vor der ihnen drohenden Entlassung^ Glaubhaft verbürgt erscheint sogar die Tatsache, daß der Herr Betriebsinspektor einen dich'er Leute nahezu.eine Stunde in ein separates' Zimmer ein­sperrte, und ihn hier so lange gefangen hielt, bis das weitere Verhör beendigt war. Das Ergebnis dieser grauenhaf­ten Untersuchung war, daß drei dieser Leute unter Aus­zahlung ihres Lohnanspruchs von 14 Tagen sofort ent­lassen wurden, während einem', ein Familienvater mit sechs Kindern, regelrecht gekündigt wurde. Weitere Ent­lassungen sollen noch! nachträgliche erfolgt sein und über einer weiteren Anzahl schwebt das Damoklesschwert. Die Gemaßregelten sollen zu den tüchtigsten Arbeitern gezählt werden können und sich stets tadellos geführt haben. Der Unterzeichnete erlaubt sich demgemäß an die Regierung die Frage zu richten, ob sie Kenntnis von diesem Vorgang hat und welche Schritte sie zu tun gedenkt, um derartige 'Miß­stände zu beseitigen. Insbesondere gehört es zu den Be­fugnissen eines Verwaltungsbeamten, die Geldmittel der Betriebsgemeinschaft für nicht geleistete Arbeit aufzuwen­den?" Man darf gespannt sein, welches Mäuslein mis diesem Goliathfelsen von schweren Vorwürfen gegen die Eisenbahnbehörde herausschlüpfen wird.

Vermischtes.

@ i n e hübsche Geschichte über die ehe­rechtliche Bedeutung des Schnurrbarts be­richtet dieSchles. Zig." aus einem kleinen Städtchen: In einem dortigen Wirtshause hatte sich kürzlich em Herr, der sich eines ungewöhnlich stattlichen Schnurrbartes erfreut, ver­pflichtet, diesen für 100 Mk. zu opfern und sich am nächsten abend ohne Schnurrbart einzufinden. Die Gesellschaft war bereits erwartungsvoll versammelt, aber der Besitzer des ver­wetteten Schnurrbartes blieb aus. Nachdem die Stammgäste eine halbe Stunde vergeblich auf ihn gewartet hatten, brachte endlich ein Bote einen Brief, deffen Aufschrift eine Damen­hand verriet. Der Inhalt lautete:Meine Herren! In einer Anwandlung unerklärlichen Leichtsinns hat mein Gatte sich gestern abend Ihnen gegenüber verpflichtet, gegen Zahlung von 100 Mark für einen wohltätigen Zweck seinen schönen Schnurrbart zu opfern, und Sie waren grausam genug, diesen Vorschlag anzunehmeu. Da ich mm aber nicht Lust habe, unter den wohltätigen Anwandlungen meines Gatten zu leiden, so sehe ich mich zu der Erklärung veranlaßt, daß mein Mann und ich bei unserer Verheiratung die Güter­gemeinschaft nicht ausgeschlossen haben. Infolgedessen ist sein Schnurrbart mein Schnurrbart; er hatte kein freies Verfüg­ungsrecht darüber, und Ihre mit nur einem berechtigten Teile entgangene Wette ist daher null und nichttg! Sollten Sie die Berechtigung meines Einspruchs anzweifeln, so steht Ihnen das Beschreiten des Klageweges frei. Hochachtend 8. Mein Mann kann heute nicht bei Ihnen erscheinen, da ich einstweilen den Hausschlüssel in Verwahrung genommen habe. D. 0/ Die Mitglieder der Tafelrunde sollen nun grausam genug sein, gegen den Schnurrbartsbesitzer mit einer Klage vorgehen zu wollen.

* Im Speisezimmer von Dieben einge­schlossen. Ein unglaublich frecher Diebstahl wurde am Mittwoch abend in einem Lady Mary Currie gehörigen Landhause ausgeführt, das kaum zwei Meilen von Windsor entfernt liegt. Lady Currie saß mit mehreren Gästen bei Tisch, als die Diebe in dem Hinterhaus in das Schlasgemach der Dame durch das Fenster einkletterten. Um ruhiger

arbeiten* zu können, hatten die Diebe die Frechheit, eine Tür des Speisezimmers, die nach dem Schlafzimmer hin führte, von außen festzuschrauben, sodaß die Insassen voll­ständig eingeschloffen waren. Sie durchsuchten dann das ganze Schlafzimmer und nahmen neben einer großen Summe baten Geldes eine Anzahl wertvoller Schmucksachen mit, deren Wert auf 1000 Pfd. Str. geschätzt wird. Der Diebstahl wurde erst bemerkt, als über eine Stunde später Lady Currie das Speise­zimmer verlassen wollte, und sah, daß sie eingeschlossen war. Bisher hat man von den Dieben keinerlei Spur gefunden.

* Frau Ogden Goelet, die bekannte New-Porker Millionärin, ist seit einigen Tagendoppelte Schwieger­mutter^. Von der Vermählung ihrer Tochter May mit dem Herzog von Roxburghe hat die ganze Welt er­fahren, denn die amerikanischen Zeitungen brachten seiten­lange Berichte darüber, aber von der Vermählung ihres Sohnes Robert mit der armen, aber bildschönen Nestau- rateurstochter Ella Anderson wußte bis jetzt kein Mensch etwas, da Frau Ogden Goelet der Ansicht zu sein scheint, daß sie mit diesem Familienzuwachs nicht viel Staat machen kann. Aber die Vermählung des Herrn Robert Goelet jr. hat tatsächlich stattgefunden und zwar noch einige Tage früher als die seiner Schwester. Am 4. November er­schien der junge Millionär bei dem Pfarrer Lavelle und er­klärte, daß er sich noch an demselben Tage trauen lassen möchte. Seine Braut, die Tochter des Restaurateurs William Anderson, wünsche unter allen Umständen, daß ein Priester die Trauung vornehme. Pfarrer Lavelle erwiderte, daß von einer Trauung in der Kirche Abstand genommen werden müsse, da der Bräutigam, der, nebenbei bemerkt, 24 Jahre alt ist, und der in zwei Jahren in den Besitz von 80 Mil­lionen Mark gelangen wird, nicht katholisch fei; doch könne ein Priester die Trauung im Pfarrhause vornehmen. Am nächsten Tage sind die jungen Leute getraut worden, von welchem Priester, ist nicht bekannt. Die junge Brant ist die Tochter sehr achtbarer Eltern; sie ist ein Mädchen von großer Schönhett, blond, schlank und sehr gebildet. Sie war mit Robert Goelet, der jetzt schon über ein Vermögen von 50 Millionen Mark verfügt, schon feit zwei Jahren heimlich verlobt.

Weihnachts-Lilleratur.

Wilhelm Raabe.Die Kinder von Finken­rode". 3. Auflage. Preis 3 Mk. Verlag der G. Groteschen Ver­lagsbuchhandlung in Berlin.Die Kinder von Finkenrode" ge­hören zu Wilhelm Raabes frühsten Werken, sie fallen in das Jahr 1859! Also 44 Jahre haben sie gebraucht, um zum 3. Male em neues, dem Zeitgeschmack entsprechendes Gewand anzulegen. Und doch sind sie wohl wert, alljährlich in tausend neuen Händen zu erscheinen. Es ist ein echtes Dichterwerk, eine Komposition aus einem Guß, eine Geschichte, die sich dramatisch aufbaut. Das reale Leben, ans dem Raabe feine wundersamen Geschichten herausholt, richtet sich nicht nach lehrhaften logischen Konstruktionen. Die ur­wüchsige Kraft des Raabeschen Humors seht sich über langweilige ästhetische Schema-Regeln hinweg. Und es ist eine Herzensfreude, sich in die groteske Geschichte der Erbschaft zu vertiefen, die dem Redakteur desCamaelon" von einem längst verschollenen Onkel in Finkenrode zufällt, und wie er in das Haus des alten Sonder­lings einzieht, um es nach den seltsamsten Schicksalen wieder zu verlassen und an seinen Redaktionsschreibtisch zurückzukehren. Ab­gründe menschlichen Leides erschließt uns die Geschichte des welt­fremden Musikers Waltinger; es ist wie ein Gang durch den deutschen Märchenwald. Ueberhaupt liegt ein heimlicher Märchen­zauber über dem Leben der stillen Kleinstadt, und doch ist alles so gegenständlich, so wirklich und so lebenswahr. Von ergreifender Schönheit sind auch die leisen Sehnsuchtsklänge nach deutscher Ein­heit und Größe, die auch in dieser Erzählung am Schluffe durch- lönen. Mögen dieKinder von Finkenrode" auf recht vielen Weih­nachtstischen liegen, sie verdienen da eher einen Platz, als manches Weck, das heute modern und morgen vermodert ist.

Kürzlich, erschien: Das Sünderglöckel, Noveb- listtsche Skizzen und zeitgemäße Betrachtungen, von Peter Rosegger. 26 Bvgen in bester Ausstattung, bwch^ Mk. 4. In dem Vorwort heißt es:In alten Zeiten soll die Sitte gewesen sein, daß des Abends spät, wenn die Kinder schlafen gegangen waren, über der Stadt ern Glöcklein lautete. Es wurde geläutet zur Mahnung und Warnung den Zechern, Balgern und Schleichern, den Versuchten und Verirrten und allerhand Sündern. Tann mürbe es auch geläutet bei Ge­richten und Hochgerichten, bei feindlichen Ueberfällen und Elementarereignissen, und endlich an Buß- und Versöhn­ungstagen Kum Weckruf den Versumpften und §um Tröste den Verzapften. Das Sünderglöcklein war es genannt. Und das soll diesmal unser Zeichen sein. Die einzelnen Stücke dieses Buches alle den einen Grundgedanken entstammend sind an verschiedenen Stellen erschienen Sie werden nun gleichsam wie Erzstücke gesammelt, um die kleine Glocke daraus zu gießen....." Am Ton dieses SünderglöckelA

werden sich unzählige erfreuen. Auf derbe Strafpredigten folgen heitere, versöhnende Geschichten, die Bekämpfung von Torheiten und Sünden unserer Tage geht Hand in Hand mit einem treuen Weisen zum Guten und Schönen. Der Name Peter Rosegger ist anläßlich der glänzend verlaufenen Feier seines 60. Geburtstages noch in aller Munde. Es steht daher zu erwarten, daß sein neuestes Buch« auf dem diesjährigen Weihnachtsmartt eine erste Stelle einnehmen wird.

In Poseidvns Lehrstube vvn H. Meschwitz, reich! illustriert und mit einem Anhänge: Stand oer deut­schen Kriegsmarine und Lausbahn in der Kaiser!. Marine nebst Uebersichtsplan derselben. Dresden, Verlag von Alexander Köhler. (Preis geb. 4 Mk.) Der Leser dieser ebenso ftisch und anregend wie sachverständig geschriebenen Erzählung begleitet das SchulschiffMoltke" durch Ostsee, Nordsee und Mittelmeer und erlebt an der afrikanischen Küste einen Kampf mit Seeräubern. Dabei entrollt sich vor ihm das Leben der jugendlichen Mannschaft, des künf- ttgen Offizierkorps der deutschen Marine, die an der strengen Erziehung zur selbstverständlichen Pflichterfüllung erstarkt an Leib und Seele;, während ein Geist edler Kameradschaft sich entwickelt und schöne Blüten treibt. Eine nützliche Bei­gabe des Buches bildet ein Verzeichnis! von Erläuterungen der technischen Ausdrücke, ein Schema der Organisatton der deutschen Schlachtflotte und ein Anhang über die Offizierslaufbahn in der Kaiserlichen Marine, wie sie sich nach! dem Gintritt als Kadett entwickelt. Es fehlt darin nichts an der detaillirtesten Belehrung über den Eintritt, die Ausrüstung, das Examen, sogar ein ungefährer Kosten­anschlag ist vorhanden. Eine Anzahl guter Illustrationen und Vollbilder ziert das Buch, welches für unsere Heran­wachsende Jugend eine schätzbare Weihnachtsgabe bildet.

Reise- Stipendien von Julius Verne. Autorisierte, rechtmäßige Ausgabe. 2 Bände 31 Bogen. Oktav. Geh. zus. 1 M. 50 Ps. Hinaus in die weite, wenig bekannte Welt der kleinen Antillen fuhrt in diesem Werke die Hand Julius Ver­nes den Leser am Bande einer spannenden, dramatisch einsetzenden und ausgehenden Erzählung. Daß der Leser dieserReise-Stipen--

din ohne Mühe, wie der Wandrer Blumen am Wege pflückt, neue Kenntnisse in sich aufnimmt, braucht man bei I. Verne nicht zu betonen.

Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.

Barletta-Lose. Die vielgeprüften Besitzer dieser Lose sind wieder einmal nach längerem Harren zu ihrem Rechte gekommen. Aus Mailand wird gemeldet, daß auf Anordnung des Kgl. Kom­missars die Auslosung der Barlettalose für die unterbliebene Mai­ziehung und für die Novemberziehung stattgefunden hat. 14 Serien sind zum Rückkauf ausgelost worben. Die Prämie von 100 000 Lire siel auf Serie 2070 Nr. 42, eine Prämie von 30 000 Lire auf Serie 498 Nr. 27. Ferner wurden 308 kleine Prämien gezogen. Die Prämienanleihe soll zurückgekaust werden, doch will der Kom­missar bis dahin die Ziehungen einhallen.

Einnahmen der preußischen und hessischen Staats­eisenbahnen. Auch im Monat Oktober sind die Einnahmen gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres größer gewesen. Aus sämtlichen Einnahmequellen ergaben sich 136 035 000 Mk., gegen den gleichen Vorjahrsmonat 7 972 000 mehr; aus dem Güterverkehr beträgt das Plus allein 5 044 000 Mk. Die Beweiskraft des ge­steigerten Güterverkehrs als mit maßgebender Faktor für die in­dustrielle Entwicklung läßt nicht nach.

Bankensusion. An den Börsen zirkulierte gestern das (Se* rücht, daß zwischen der Diskontogesellschaft und dem Bankhause S. Bleichröder es zu einer Fusion kommen würde. Davon war schon vor Jahren einmal ernsthaft die Rede und obwohl sich die Gerüchte darnals nicht bestätigten, wollte die Börse ihnen auch jetzt wieder nicht jede innere Wahrheit absprechen. Unseres Erachtens handelt es sich nicht einmal um einen ballon dessay.

Amerikas Wirtschaftslage. Newyorker Meldungen zu­folge haben die Gewerkschaften beschloffen, nicht zu streiken, sondern in eine Herabsetzung der Löhne zu willigen, da sie eingesehen haben, daß die Lohnherabsctzungen eine unvermeidliche Folge der ge­drückten Lage sind. Dadurch ist der gefürchtete Kampf zwischen Kapital und Arbeit abgewendet; allenthalben macht sich eine ge­wiße Beruhigung bemerkbar, und diese wirkt anregend auf den Verkehr.

Die Novelle zum Börsengesetz. Der Inhalt der von der preußischen Regierrmg im Bundesrat zum Börsengesetz bean­tragten und wie wir bereits mitteilten, angenommenen Novelle läuft in der Hauptsache darauf hinaus, daß ein ausdrücklich ab­gegebenes Anerkenntnis einer Schuld auch bei Börsenterimgeschäften, sowie die bestellten Sicherheiten (Depots) in Zukunft rechtswirksam sein sollen. Ferner wird das aus § 764 des Bürgerlichen Gesetz­buches hergeleitete Recht, die Erfüllung einer Verbindlichkeit zu verweigern, künftig zeitlich auf 6 Monate begrenzt. Der Kreis der Personen, sich durch Börsentermingeschäfte rechtswirksam verpflichten zu können, wird auf diejenigen, nicht in ein Börsenregister einge­tragenen Personen ausgedehnt, die zur Zell des Geschäftsabschlusses berufsmäßig Börsen- oder Bankiergeschäfte betrieben haben, oder zum Besuch einer Börse zugelassen waren, oder als Kaufleute in das Handelsregister eingetragen waren. Endlich sollen nicht als börsenmäßige Termingeschäfte gelten: Zeit- oder Lieferungsgyschäfte,. welche zwischen Erzeugern oder Vorarbeitern oder in das Handels­register eingetragenen gewerbsmäßigen Händler solcher Waren auf Grund gesetzmäßiger Bestimmung abgeschlossen sind.

Schiffsnachrichten.

Norddeutscher Lloyd.

In Gießen vertreten durch Carl Loos, Kirchenplatz.

Bremen, 20. Nov. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Doppelschrauben - PostdampferBreslau", Kapitän H. Feyen- dorff, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist heute 9 Uhr vor­mittags wohlbehalten in Baltimore angekommen.

Bremen, 20. Novbr. (Per transatlantischen Telegraph.) Dev Doppelschrauben-PostdampferGroßer Kurfürst", Kapitän W. Reim­kasten, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist am 18. November, 7 Uhr morgens, wohlbehalten in Newyork angekommem

Meteorologische Beobachtungen

der Station Gießen.

Höchste Temperatur am 22. bis 23. November + 9,3 °C.

Niedrigste , 22. 23. + 5,7 "0.

November 1908.

Barometer auf 0° reduziert

2

Absolute Feuchtigkeit

Relative Feuchtigkeit

Windrichtung

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der Luft

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Wöchentliche Ueberficht der Todesfälle in der Stadt Sieben.

45. Woche. Vom 1. bis 7. November 1903.

Einwohnerzahl: angenommen zu 26 900 (mkl. 1600 Mann Militär.) Sterblichkeitsziffer: 19,32, nach Abzug von 2 Ortsfremden: 15,46 °/cc.

Kinder

Es starben an:

Tuberkulose der

Lungen 1 (1)

Atrophie 2

Lebensschwäche 2 (I)

Krebs 2

Lungenentzündung 1

Epilepsie 1

Altersschwäche 1

vom

2.15. Jahr

1(1)

- 2

2(1)

2

1

1

1

Zusammen: Erwachsene: nn

1. Lebensjahr:

Summa: 10 (2) 6 (1) 4 (1)

Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Kränkhert auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

Bormaw gegen Schnupfen klinisch erprobt und ärztlicherseits mehrfach als geradezu ideales Schnupfenmittei bezeichnet! Wirkung frappant!

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