Ausgabe 
24.10.1903 Zweites Blatt
 
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Nr. 250

Srschetut täglich außer SonnurgS.

Dem Gretzener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem hesyschen Landwirt die Siebener Familien, blätter viermal in der Woche beigelegt.

Mo ta tionSdruck n. Ver­tag de, Vrühl'lchen Nnwer^-Buch- ».Stein- Druckerei (Pietsch Erben)

«edattion. a^pedttio» and Druckerei r

Schalftratze 7.

Adresse für Depeschenr Dnzetger Gießen. Aernwrrchanschluß Nr. 5L

Zweites Matte 183. Jahrgang Samstag ^4. Oktober 1V03

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General-Anzeiger " SEÄ

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Amts- Md Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MGZ

____ -eigenteil. Hans Beck.

Aie Heutige Yummer umfatzt 16 Seiten.

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Steckbrief.

Der unten beschriebene Rekrut Gymnastiker Christian Pohl ist fahnenflüchtig.

Es wird ersucht, chn sestzunehrnen und in die Militär- arrestanstalt in Gießen oder cm die nächste Militärbehörde abzuliefern.

Gießen, den 20. Oktober 1903.

Der Gerichtsherr:

v. Mosch

Oberstleutnant und Bezirks-Kommandeur.

Beschreibung: Alter 22 Jahre. Größe 1.55 Meter.

Amtliche Nachrichten über Viehseuchen.

Die in den Gehöften des Großh. Beigeordueten Weitzel und des Kaspar Schäfer in Münch-Leusel (Kreis Alsfeld) ausgebrochene Rotlaufseuche ist erloschen und die über diese Gehöfte verhängte Sperre wieder aufgehoben.

Bekanntmachung.

Der Burggraben wird wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten von Montag, den 26. Oktober L Js. an bis auf weiteres für den Fuhrwerks- und Fahrradverkehr gesperrt.

Gießen, den 24. Oktober 1903.

Großyerzogtmie«-' ^ouzeiamt Gießen.

Hechler.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 17. bis 24. Oktober 1903 wurden in hiesiger Stadt

gefunden: 2 Arbeitsbeutel mit Inhalt, 1 Scheere uud 1 Packet Tabaksblätter;

verloren: 1 goldene Brille und 1 brauner Henkelkorb mit Gemüse.

Der Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände sieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Gießen, 24. Oktober 1903.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Botitische Tagesschau.

Wider besseres Wißen.

Man schreibt uns aus Berlin, 23. Oktober:

Die kürzlich bei einem Interview vom Grafen Bülow in aller Form abgegebene Erklärung, Deutschland ver­folge in Südamerika keine anderen als handels­politische Ziele, hat nicht durch geschlag en. Die südamerikanische Presse fährt fort, Aussätze aus englischen Zeitungen und Zeitschriften abzudrucken, in denen mit fröh­licher Unverfrorenheit von deutschen Eroberungs- pläuen in Südamerika gesprochen wird. Die Er­klärung des Grasen Bülow zu veröffentlichen, hat man anscheinend nicht für nötig befunden. In einer derNatro- nalzeituug" aus Chile eingesandten Zuschrift, die diese An­gelegenheit ausführlich behandelt, ist von dem Dementi des Reichskanzlers jedenfalls nicht die Rede. Wohl aber heißt es darin, daß, nach der Darstellung südamerikänischer Blätter, neben Deutschland auch Italien mit Eroberungs- Plänen sich trage, und es wird hier auf Argentinien au- gespielt. Diese lluterstellung ist natürlich ebenso un­sinnig. Im übrigen aber lohnt es sich nicht, daß den Lügensabrikanten an der Themse und ihren Genossen in Südamerika immer wieder entg^engetreten wird. Wer wider besseres Wissen an der Unwahrheit sesthält, hat keinen Anspruch daraus, ernst genommen zu werden.

Theater uud Politik.

Die Abkanzlung des Dramatikers Hermann Sud er­mann wegen seines neuen StückesD erSturmgeselle Sokrates, in dem er ein töricht verzerrtes Bild von alten Achtundvierzigern entworfen hay wird ^n der Preise fortgesetzt. Einen großen Artikel veröffentlicht wreder die >vVvss. Ztg.". Sudermann hatte, wre wir bereits berichteten, mit einer Rechtfertigung geantwortet und dadurch Oel ins Feuer geschüttet, daß er Anklagen gegen den Fr er - sinn richtete, wieMan kämpfte für Zollfreies Brot und zollfreies Licht, aber der Mfreren Gedanken gedachte niemand." DreFreis. Ztg. erteilt Sudermann den massiven Rat,bei seinen Leisten zu blerben .

Sechste ordentnche evangelische «Landessynode.

(Origiualbericht desGieß. Auz.")

IV.

R. B. Darmstadt, 23. Okt.

Die heunge Sitzung eröffnete Präs.Prost Tr.Stamm- Gießen um 9i/4 Uhr. Pastor Schrimpf sprach das Gebet. Nack) Verlesung einiger neuer Eingänge erhielt ^rtan Dr Hager-Offenbach das Wort zur Abgabe der von uns gestern bereits drahtlich mitgeteilten Erklärung.

v 1 Die Synode setzt nunmehr ihre gestern nachmittag ab- gebrochene Debatte über die Vorgänge am Friedberger Predigers em inar unter Ausschluß der Oeffeut- ^^Wider^Erwarten wurde die Debatte schon gegen 12 Uhr zu Ende geführt und danach die Oesfentlichtert wieder her­

gestellt. ES begann nunmehr die Beratung über den Ent­wurf eines Kirchengesetzes, betreffeud die Abänder­ung der Dien st Pragmatik für die Geistlichen, vom 11. Juli 1879. Der einzige Paragraph lautet:

Ter § 5 des Lirchengesetzes, die Dienstpragmatik für die Geistlichen betreffend, vom 1L Juli 1879, wird durch den nachfolgenden Paragraphen ersetzt:

Für deutsche Theologen, welche dem Großherzogtum nicht angehören, gelten bei dem Eintritt in den Dienst der evang. Landeskirche folgende Besttmmungen:

L Der Fakultätspr üsung vor der theologischen Fakultät der Landesuniversität zu Gießen wird die Fakuttätsprüfung von einer staatlich angeord­neten Prüfungsbehörde innerhalb des Deutschen Reichs, insoweit die Prüfung nach den für den be­treffenden Staat geltenden Bestimmungen als Bo r- bedingung für den (Eintritt in den Dienst der evan­gelischen Kirche angesehen wird, gleich geachtet.

2. Von dem Besuche des Hessischen Prediger- feminars kann der Kanoidat durch das Ober- konsisborium ganz oder teilweise befreit werden, wenn er nach seiner Fakuttätsprüfung eine ähn­liche Anstalt besucht oder durch mindestens eiuund- einbalbjährigen Kirchendienst seine praktische Be- fämgung nachgewiesen bat. Anstellungssähig sind solche Kandidaten, fobalo sie noch mindestens zwei Jahre im Kirchendienst oder im Kirchen- und Schul­dienst tätig waren.

3. Von der Schluß Prüfung kann abgesehen werden, wenn der nichthessische Kandidat in einer anderen deutschen Landeskirche die Anstellungs- fähiofteit erlangt hat.

4. Geistliche, welche in einer auswärtigen Landes­kirche angestellt, oder welche in einer solchen an- stelluugsfähig sind uud mindestens drei und einhalb Jahre im Kirchendienst oder im Kirchen- und Schul­dienst tätig waren, können ohne Erfüllung weiterer Bedingungen zu Aemtern im Jnlande berufen werden.

In den Fallen 2, 3 und 4 Bann das Oberkonsistorium von dem Auszunehmenden eine Unterredungsprüfung (Kol­loquium) fordern und danach über dessen Zulassung ent­scheiden.

Die in betreff der Vorbildung urrd Anstellung der Geistlichen bestehenden landesgesetzlrchen Vorschriften wer­den durch vorstehende Bestünmungen nicht berührt.

Nancens des zweiten Ausschusses hat Abg. Jaudt Bericht erstattet und beantragt, die Vorlage zu genehmigen. Nachdem Lberkonsistorialpräswent Dr. Buchner noch einige nähere Erläuterungen zu dem Entwurf gegeben, betont Abg. Prof. E g e r - Friedberg, es müsse im Punkt 4 der lluterschied zwischen den anstellungsfähigen und den bereits auswärtigen Geistlichen naher präzisiert werden.

Oberkonsistorralpräsident Dr. Buchner meint, die Hauptsache liege in der späteren Anwendung des Gesetzes selber.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Wgg. Dekan Wagner-Grünberg und Geh. Krrchenrat Prof. Dr. Kat- tenbusch-Gießen, Pfarrer L o o s - Groß-Umstadt und Wahl-Schlitz meint Abg. Wahl-Langen, man solle doch lieber die Vorlage zurzeit ganz zurückstellen, namentlich in Rücksicht darauf, daß die Verhältnisse am Prediger- seminar in Friedberg noch so im Unklaren lägen.

Oberkonjistorialpräsident Dr. Buchner erwidert dar­auf, zu einer Verschiebung der Vorlage liege gar kein Grund vor. Derkommende Mann" in Friedberg, der schon vor der Tür st ehe, werde bald wieder O r d - nungfchaffen, und die Verhättnisse am Predigerseminar würden in Kürze so geklärt Jein, daß die jetzigen Vor­kommnisse nicht nur bald der Vergangenheit, sondern auch der Vergessenheit angehören würden.

Der Ausschußantrag wurde schließlich mit allen gegen drei Stimmen angenommen, also der Gesetzent­wurf genehmigt.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Anttag der Abgg. Wahl-Langen und Genossen, welcher lautet:

Unterzeichnete beantragen hierdurch zu § 13 pos. 2 der Verfassung der evangelischen Kirche für das Groß­herzogtum Hessen vom 6. Januar 1874 nachstehenden Zusatz:

ben Genannten kann frühestens drei Jahre nach Ver­büßung ihrer Strafe oder bei Verlust der bürger­lichen Ehrenrechte nach Wiedererlangung derselben bei fortgesetzt gutem bürgerlichen wie religiös-sitt­lichem und kirchlichem Verhallen auf Antrag des zu­ständigen Kirch en Vorstandes und nach Anhörung des Dekanatsausschusses das Stimmrecht durch Be­schluß des Ooerkonsistoriums wieder erteill werden." Der Ausschuß, Berichterstatter Abg. Landgerichtsrat Dornseifs-Gießen, beantragt, diesen Antrag zur­zeit abzulehnen und das Großh. Oberkonjistorrum zu etsuchen, einer Abänderung der post 2 Ppsl § 13 der Kirchen- Verfassung vorzuschlageu, eventuell: die Synode wolle den Antrag insoweit, als er lediglich auf Verleihung des Sttmmrechts an die zu Gefängnis von wenigstens zwölf Monaten oder wegen Diebstahls, Betrugs, Unterschlagung, Fälschung oder Meineids oder eines Verbrechens oder Ver­gehens gegen die Sittlichkeit verurteilten Personen abzielt, annehmen, im übrigen aber ablehnerr.

Würde die Synode nach dein et)ent Anträge beschlie­ßen, so würde auch § 18 der Kirchenverfassung erneu Zusatz erhallen müssen, etwa des Jnhalls:Nicht wählbar sind diejenigen Personen, welchen vom Großh. Oberkonsistorium gemäß pos. 2 des § 13 das Stimmrechc wieder verliehen worden ist." Auch hierüber entspinnt sich eine längere Debatte, die jedoch um Vs2 Uhr abgebrochen wird urrd morgen fortgesetzt werdeu soll.

Aus Stad! uud Saud.

Gießen, 24. Oktober 1903.

Personalien. 6c. Kgl. Hoh. der Großherzog haben den Bildhauer Philipp Rettig zu Mainz zum Haupt­lehrer an der Kunstgewerbe- und Handwerkerschule zu Mainz und den Fachlehrer Thomas Rohe zu Bingen zum Haupt­lehrer an der Baugewerk- und Gewerbeschule zu Bingen ernannt

** Unbestellbare Postsendungen. Bei der Oberpostdirektion in Darmstadt haben im Jahre 1902, wie uns mitgeteitt worden ist, 18044 aus Orten des Groß­herzogtums Hessen herrührende Briefsendungen vernichtet werden müssen, well sie weder dem Adressaten, noch dem Absender hatten zugeftellt werden können. Unter den Send­ungen befanden sich allein 7280 Stück, deren Rückgabe an den Absender lediglich deshalb nicht möglich war, well er sich weder aus noch in den Sendungen genannt hatte. Wie viel Unannehmlichkeiten mögen den Adressaten und den Absendern durch die Unanbringlichkeit der Sendungen erwachsen sein und wieviel ungerechte Vorwürfe über Un­zuverlässigkeit sind gegen die Postverwallung und deren Beamte erhoben worden. Es kann daher den Schreibern der Briese und Postkarten nur immer wieder empfohlen werden, auf den Postsendungen stets den vollen Namen und die Wohnung des Absenders, sei es handschriftliche sei es durch Abdruck eines Stempels, anzugeben, damit chnen^ falls der Empfänger nicht ermittell wlld, die Send­ungen zurückgegeben werden tfomen.

8 Die diesjährige Prüfung der Kreisamts- aehilfen des Großherzogtums beginnt am 7. Dezember im Sitzungssaale der Großh. Zentralstelle für die Gewerbe zu Darmstaot Meldefrist bis 15. November.

** Dre Gemälde-Ausstellung im Turmhaus am Brand hat diese Woche wieder eine durchgreifende Aender- ung erfahren, indem zu den erst sell kurzem ausgestelltem wiederum 40 Gemälde neu hinzukommen sind. Die ca. 100 ausgestellten Bilder bieten auch diesmal wieder eine Fülle von Kunstwerken, die chre Anziehurrgskraft auf unsere Ämst-! fteunde sicher nicht verfehlen werden. Der Besuch der Aus^ stellung sei auss angelegerttlichste empfohlen.

** Promenadenmusik findet morgen mit folgen­dem Sprelplan in der Südanlage statt: L Ouvertüre. Die schöne Galathea. Suppoe. 2. Abendlied. Schumann. 3. Valse! bleue. Margis. 4. Introduktion a. Tvaviata. Verdi,t dchchmittags findet im Neuen Saalban Louzert unserer Regt--' mentsmufll statt.

() Ern seltenes Naturwunder wird gegen-- wärttg in dem Garten des Bremsers i P. Ludwig Luh viel! bewundert; ein Apfelbäumchen steht in schönster Blüte. Tas noch junge Zwergslämmchen hatte in diesem Jahre zum erstenmale getragen.

* Die Steinkohlen-Bezngsgesellsckaft Gießen hat einen VerwaltungAbericht für 1902/03 er­stattet, dem wir folgendes entnehmen: Dem Verein gehörten am Schlüsse des Geschäftsjahres 834 Mitglieder an, welche einen Kohlenbedarf hatten, der sich verteilt aus Nußkohlen (Winter) 13 610,32 Ztr., (Sommer) 4304,32 Ztr., Anthracit- tohlen 4069,82 Ztr., Briketts 867,82 Ztr. Es wurden ver­ausgabt für Kohlen, 41 284,52 Mk., Fracht: 18643,80 Mk., Oktroi: 2313,52 Mk., Wiegegeld: 594 33 Mt, Einbringerlohnr 1367,29 Mk., Fuhrlöhne: 2999,59 Mk. uud Verwaltungs- kosten: 1765,59 Mt Die den Mitgliedern berechneten Kohlen- preije stellleu sich pro Zentner Nußkohlen: (Winter) 1,11 Mk., (Sommer) 1,07 Mk.; Anthracit: (Winter) l,64,(Sommer) 1,60 Mk.; Briketts (Sommer wie Winter) 0,73 Mk. Die Steinkohlen-Bezugsgesellschaft bezweckt, chren Mitbliedenr billiges Brennmaterial für ihren Bedarf zu beschaffen, sie besitzt kein Vermögen. Die im Lause des Jahres eingehen­den Beiträge der Mitglieder (Teilbeträge aus die zu liefern­den Kohlen) werde::, soweit sie nicht alsbald wieder verausgabt werden, verzinslich angelegt und ganz nach Be­darf wieder abgehoben. Am Jahresjchluß werden Ueberzahl- ungen den einzelllen Kohlenbeziehern wieder ausgezahlt, Unterschüsse aber nacherhoben. 9iur ein statutenmäßiger Re­servefonds,, welcher zurzeit 1132,35 Mk. beträgt, wird an­gesammelt.

^Tuberkulosebekämpfung inHessenk In der Ernst Ludwig-Heilstätte bei Sandbach i. O. (der Inva­lidenversicherungs-Anstalt Großherzogtum Hessen gehörig) wurden im dritten Quartal dieses Jahres 144 männliche Lungenkranke neu zur Kur ausgenommen und in dem gleichen Zeitrauui 134 Pfleglinge aus der Kur enllassen. Ende September befanden sich noch 121 Pfleglinge in der Hellstätte. Da die Heilstätte seit Mai d. I. stets vollständig belegt ist, läßt die Invalidenversicherungs-Anstall zurzeit 29 männliche Pattenten in der Pension Krichbaum in Eber­bach verpflegen. Die weiblichen Lungenkranken der Inva­lidenversicherungs-Anstalt werden in der Pension Göttmann in Reichelsheim i. O. behandelt, in dieser Station befanden sich Ende September 53 Patientinnen. Wir machen darauf aufmerksam, daß in diesen drei Heilstätten auch minder- bemittelle Kranke, die der Reichsgesetzlichen Invalidenver­sicherung nicht unterliegen, gegen mäßige Pensionssätze Auf­nahme finden lönnen. In der herannahenden rauhen Jahreszeit sind die Krankeil in einer für ihre Pflege beson­ders eingerichteten Heilstätte weit besser aufgehoben als in ihrem in sanitärer Beziehung nur zu oft zu beanstan­denden eigenen Heim uno sind vor Schädlichkeiten besser behütet. In dem Heilerfolg ist die Winterkur der Sommer­kur völlig gleichwertig.

() Staatliche Betriebskrankenkasse Darm- st a d t. Die 4. ordentliche Generalversammlung der staat­lichen Bettiebskranteliläfse für das Groß Herzog tum Hessen tn Darmstadt fand am 17. Oktober 1903 im Sitzungssaals der JnvalidellVerjicherungsanstalt Großh. Hessen statt.