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Ndresie für Depelchenr Vwzetger Vietze«. A«rntprechan1chluß Nr. 61.
Nr. 249
Vrfchetut tL-ltch sicher Sonntags.
Dem Otehener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siegener Familien- biätLer viermal in der Woche beigelegt.
NotatwnSdrnck «. Der-
druckeret (Pietsch Lrben)
Zweites Blatt« 1518. Jahrgang Freitag 23. Oktober 1903
Ed WST o monatlich 75VL, otertel-
v EM, M V . jährlich Ml. L20. durch
GletzennAnzeiger
w General-Anzeiger v m3»
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MW
Kie Heutige Wummer umfaßt 8 Seite«.
Uslitische Tagesschau.
„Südamerika und die deutschen Interessen" betitelt sich eine soeben erschienene geograpyisch-polllische Betrachtung von Dr. Wilhelm Sievers, Professor der Geographie an der Universität Gießen. (Ottav. 100 G. Geheftet 2 Mk. Verlag von Strecker L Schroder, Stuttgart.) Der bedeutende Geograph,.der bekanntlich Siedamerika wiederholt bereist hat, giebt in dieser mteressanten Schrist an der Hand statistischen Materials wertvolle Ausschlüsse über die politische und wirtschastli.che Entwicklung und die Zusammensetzung der Bevölkerung; er schildert den Reichtum der einzelnen Länder an Produkten de» .Bergbaus, des Ackerbaus und der Viehzucht. Indem er unter besonderer Verücksichtigmrg Deutschlands die Handels- und Verkehrsverhältnisse darlegt, tritt er wanw inr eine Unter- stützung des Dentschtmns in jenen gesegneten Landstrichen Ctn* ,^hter", so sagt er in seinem Schlußwort, „liegt nun
Eine schwere Anklage gegen Dr. BZckel
hat auf dem Parteitag der deutsch^sozialen Reformer Zimmermann erhoben. Er sagte über die Wahl im Kreise Marburg:
„Der Verlust dieses Kreises cm Herrn v. Gerlach schmerzt die Partei ganz besonders, da der Kreis der erste war, den die Antisemiten seinerzeit erobert hatten. Kontrollierbare und unkontrollierbare Gerüchte seien darüber im Umlauf, weshalb der Abg. Dr. Böckel seine Bewerbung um den Kreis zurückgezogen und wem er rlles sein Mandat angeboten habe. Die letztere Angelegenheit besonders ser merkwürdiger Art, denn auch ihm, Zimniermann, sei der Kreis unter bestimmten Voraussetzungen angeboten, er habe aber abgelehnt, weil er der Ansicht sei, daß ein Wahlkreis nicht zu kaufen sei. (Bewegung.) Unter welchen Bedingungen Herr v. Gerlach vom Handelsvertrags- Verein in Marburg Sieger geworden sei, sei ja genugsam bekannt. Die Partei müsse den Kreis schon um der Partei willen zurültzuerobern suchen, noch dazu von einem Reichsstagsabgeordneten, der Wähler seiner Parteifarbe überhaupt nicht hinter sich habe, da es im Marburger Kreise keine Freisinnigen gebe, es müßte denn gerade ein Marburger I u d>e sein. (Heiterkeit und Beifall.) Dabei habe die Partei mit aller Schärfe den anderen antisemitischen Richtungen zuzurufen: Hände weg, das ist unser Kreis!" (Lebhafter Beifall.)
Man wird abzuwarten haben, was Dr. Böckel aus diese Anklage zu antworten haben wird.
Die badische Wahlrechtsreform.
Die badische Regierung hat eine Wahlrechts-Vorlage ausgearbeitet, die nach dem Vorbild des Reichs tags Wahlrechts das gleiche und dire kte Wahlrecht bringt. Daneben erstrebt aber die badische Regierung noch eine Art Berufsvertretung, insofern 50 Abgeordnete unmittelbar aus der Volkswahl, und 25 durch das Medium der Handels- und Gewerbekammer hervorgehen sollen. Dieser auch in Sachsen erwogene Gedanke erscheint zweckmäßig, da hierbei eine Gewähr dafür gegeben wird, daß die großen wirtschaftlichen Interessen mit einem ihrem Stärkeverhällnis entsprechenden Umfang in der Zweiten Kammer zur Vertretung kommen und daß auch eine Anzahl von Viännorn in das Abgeordnetenhaus einziehen, bei deren Auswahl nicht vorwiegend oder ausschließlich die örtlichen Interessen maßgebend sind. Andererseits hecht es, die badcsche Regierung werde sich bei der Vorlage der Verfajsmlgsrsiorm im wesentlichen aus den gleichen Boden des allgemeinen,
ein Feld für die Betätigung deutschen Einflusses und für die Hebung deutscher Dtacht auf der Erde. Südamerika ist der einzige Erdtell, über dessen Zukunft das Los noch nicht geworfen worden ist. Während Asien zum größten Telle, vielleicht einst ganz an Rußland fallen wird, Australien England gehört und Afrika mehreren Staaten, deren Machtverschiebungen das Schicksal der einzelnen Telle Aftikas beeinflussen und entscheiden werden, vor allen aber Frankreich und England, ist in Südamerika, wenn hier überhaupt eine Vorherrschaft einer der großen Handelsmächte zurzell anerkannt werden soll, Deutschland der im Handel mächtigste Faktor, der auch« die Schiffahrt an sich zu bringen
Noyeitsvervrecherr und ZLestrafuug.
Ter Fall Dippold hat eine wahre Flut von Bor- fchlLaen zur Verschärfung der Freiheitsstrafen hervor- gerufen. „garte und mrlde Frauen" haben nach der Wieder ernführung der Prügelstrafe gerufen, andere F-rauen — merkwürdigerweise sind in diesem Falle die Frauen die heftigsten Ruser im Streite, oder vielleicht auch nicht merkwürdigerweise, weil der Fall Dippold gerade das weiblich-mütterliche Empfinden am tiefsten verletzen mußte — haben für „Dunkelarrest" plädiert usw. So gräßlich auch das Verbrechen Dippolds war, so sollte man doch nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten. Ware etwa gelegentlich des einen Falles enthüllt worden, daß derartige Furchtbarkeiten des öfteren Vorkommen, Hütte also ein thpischer Fall Vorgelege::, so wäre es angezeigt gewesen, die (Z^setzgebungsmaschine in Tätigkeit zu setzen. Gott sei Dank kann man aber, wie schon an dieser Stelle eine G ie ß en er Dame s ehr richtig ausführte, davon überzeugt sein, daß es sich um einen unerhörten Aus- nähmesall gehandelt hat und deshalb sollten doch diejenigen, die sich jahrelang mit Händen und Füßen gegen die Einführung der Prügelstrafe gesträubt haben, nicht gleich die Pesinnung verlieren und den Freunden der Prügelstrafe bequeme Handhaben bieten.
Die Prügelstrafe hat an sich mit den polllischen Standpunkten nichts zu tun. Wir verwerfen sie weder vom Standpunkte des Liberalismus aus, noch von dem einer weichlichen Humanität, sondern wir verwerfen sie deshalb, well sie unzweckmäßig ist. Hat etwa die Prügelstrafe im englischen Heere — wo sie vor noch nicht langer Zeit noch in Anwendung war, ob sie heute noch exekutiert wird, wissen wir nicht — die englische Soldateska weniger zu Roheiten geneigt gemacht? Oder sind die Chinesen, bei denen die Prügelstrafe noch heute im vollsten Flor steht, nicht von einer geradezu viehischen Brutalität, wenn ihre schichten Leidenschaften entfesselt sind? Der einzige Effekt der Prügelstrafe besteht darin, daß nicht nur derjenige, der die Prügel empfängt, sondern daß auch derjenige verroht, der die Strafe exekutiert, und daß auch diejenigen, die fteiwlllig oder unfreiwillig zu sehen, der Gefahr der Verrohung verfallen.
Vom BesserungS- und Abschr eckungs-Starrd- punkte auS ist die Prügelstrafe jedenfalls ein Unding. Wir treten aber den garten und milden Frauen" wohl kaum zu nahe, wenn wir annehmen, baß ihren VocsckMgen nicht die Besserungs- bezw. Abschreckungs-Absicht zu Grunde gelegen hat, sondern die Vergeltungs-Tendenz, wie sie in dem Spruche des Alten Testaments „Auge um Auge, Zahn um Zahn" so prägnant ausgedruckt wird. Trotzdem die christliche Weltanschauung das rücksichtslose Vergeltungsprinzip verwirft, wurzelt der Vergeltungsgedanke fest in der menschlichen, und besonders in der weiblichen Natur, sodaß er sich ungemein schwer wird ausrotten lassen. Müssen es denn aber, wenn dem Gefühle der Vergeltung bei der Bestrafung des Verbrechers Rechnung getragen werden soll, durchaus Prügel sein? Wir nehmen cm, daß Dippold und ähnliche Roheitsverbrecher ein an jedem zehnten Tage eintretendes 24stündiges Fasten ebenso peinigend empfinden würden, wie eine in bestimmten Zwischenräumen zu erteilende Prügelstrafe. In Oesterreich gibt es verschiedene ähnliche Verschärfungen der Zuchtbausstrafe bezw. des „schweren Kerkers", und über die Ernführung derartiger Strafen auch bei uns ließe sich schon eher reden. Derartige Strafen, wie Fasten oder Dunkelarrest, werden als schweres körperliches Uebel empfunden, ohne doch verrohend zu wirken.
Ebensowenig wie mit der Prügelstrafe könnten wir uns mit Strafen befreunden, wie sie irr England bestehen, nämlich solchen Arbeitsleistungen, die systematisch die Körperkräfte herabsetzen, ja sie auf die Dauer zerrütten. Es heißt, daß gerade bei Roheitsverbrechern durch die Schwächung ihrer Körperkraft der verbrecherische Wille herabgemindert wird. Das mag wohl sein, aber aus der andern Selle wlld durch die Zerrüttrrng der Körperkräfte die Möglichkeit, nach der Entlassung aus ehr liche Weise den Unterhalt zu verdienen,herabgemindert und dadurch wieder die Neigung zum Verbrechen gesteigert. Wir können deshalb auch für .Verschärf- nngen, wie Fasten, Dunkelarrest u. dgl., nur in dem Maße ein treten, daß sie nur ein starkes körperliches Mißbehagen Hervorrufen, aber nicht die Gesundheit des Sträflings dauernd schädig en.
int Begriffe ist. Da liegt es nahe, diese starke Stellung soweit zrr befesllgen, daß sie uneinnehmbar wlld, und es wlld in toer Tat Zell für Deutschland, sich! seinen Platz hier zu wahren. Denn bei der heutigen Bertellung der politischen Macht über die Erde kann nicht geleugnet werden, daß es zurzell nur drei wirkliche Weltmächte giebt, nämlich Großbritannien, das Russische Reich und die Vereinigten Staaten. Diese teilen sich in die großen Land- massen ober sind im Begriffe, sie zu leiten. Das Deutsche Reich und Frankreick- lonutten erst in zweiter Linie und können trotz ihrer aftikanischen und Südseebesitzungen kaum noch als Weltmächte angesehen werden. Will das Deutsche Reich sich die rasch verloren gehende bisherige Stellung als eine der führenden Mächte der Erbe von neuem erwerben, so suche es dort maßgebenden Einfluß zu erlangen, wo dieser noch zu erwerben ist, nämlich in Südamerika, aber nicht in Gestellt von Besitzergreifungen, welche die Bevölkerung erbittern, wie in Kiautschau, sondern in der Bildung eines pekuniären, hcmdelspolitischen mtd industrielle, im Notfälle auch milllärischen Rücklsalls für die südamerikanischen Staaten gegen die wachsende Begehrlichkell der Vereinigten Staatem Dazu srellich müßte man seitens des Deutschen Reiches die Kraft haben, den Vereinigten Staaten energisch entgegenzulleteu und die Harldelsfeindschast Großbritanniens in den Kauf nehmen, die überdies sck>on jetzt zur Genüge besteht, und man mußte rückhaltlose Anlehumrg an diejenige Aiacht suchen, welche in Südamerika so gut wre keine Interessen hat, näinlich an das Russische Reich, dem man dafür natürlich freie Hand in Asien zuzusichern hätte. Diese Polllik dürfte um so empfehlenswerter fein, als Rußland der natürliche Gegner Großbritanniens und auch der Vereinigten Staaten ist, und als wll schon «u Zeiten eines politisch so llar sehenden Herrschers, wie Wilhelm L, und des größten Staatsmannes unserer Geschichte, BismaräA, in enger Freuitdschaft oder doch wenigstens in einem Rückversicher ungsver trage mit Rußland stalcden. Aber srellich es ist an der Zell, diese Stellung für den einzigen uns noch bleibenden Erdtell bald einzunehmen, denn rascher als vor einem Jahrhundert schreitet heute die polllische Geschichte der Erde und schneller als ftüher entwickeln sich Großmächte und fallen solche, die es bisher zu fein glaubten."
Möchten alle, die es angeht, diese Schrift lesen und die darin nieder gelegten wertvollen Anregungen und Vorschläge des geleKcken Verfassers beherzigen.
geheimen, gleichen und direkten Wahlrechts stellen, auf dem die in Bayern und bei unS in Hejfen hinsichtlich der Landtagswahlen gemachten Vorschläge stehen. Die hessischen und bayrischen Vorschläge sollen in Baden, abgesehen von Einzelhellen, bereits im wesentlichen die Zustimmung der Mehrhellsparteien erhalten haben. Die „Karlsr. Ztg." meldet halbamllich, daß der Entwurf über die Wahlrechtsreform die Vorschrift enthalte, wonach dem Nachlaß des Entgelts für gewährte Unterrichtsmittel ebensowenig wie dem Schulgeldnachlaß der Charakter der Armenunterstützung hinsichllich der BaI)lbere^^ti^ ung zukomme. __ ________
Sechste ordentliche evangelische Landessynode.
(Origiualbericht deS „Gieß. Anz.")
hl
R.B.Darmstadt,22. Oft
Die heutige Sitzung wird um 9y4 Uhr mit Gebet eröffnet. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf, betreffenb die Erhöhung der Organistengehälter. Der Gesetzentwurf lautet: § 1. Vom 1. April 1904 an erhält jeder Organist einer evangelischen Kirche für seine kirchliche Tätigkeit bei einmaligem Gottesdienst an Sonn- und J-eiertagen jährlich den Mindestgehalt von 150 Mark, bei zweimaligem den von 200 Mark. In anderen als den vorgenannten Fällen wird die entsprechende Vergütung unter Berückfrckckigung der vorliegenden besonderen Verhältnisse des Einhelsalles festgesetzt. Für beide vorstehenden Absätze erfolgt die Festsetzung durch das Ober- ronsistorium. § 2. Die hierdurch eintretende Gehalls- erhöhung hat, soweit nickll ein Rechtsanspruch auf ander- weite Deckung besteht, die betreffende Kirchengemeinde zu tragen. § 3. Den Kirchengemeinden, die wegen Bedürftigkeit die ihnen durch das Kirchengesetz erwachsende Last nicht zu tragen vermögen, kann Beihilfe aus dem Zentralkirchenfonds geleistet werden. Hierüber beschließt das erweiterte Oberkonfistorium innerhalb des hierfür vvn der Landes- fynode bewilligten Betrags.
Hierzu liegt folgender A n t r a g der Synodalen Backes und Pfaff vor: In der Erwägung, daß die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Dienstleistung eines Organisten dem Aufwand der Opfer für Vor- und Weiterbildung in keiner Weise entspricht und hierdurch eine wünschenswerte Verbesserung in der Ausübung des Orga- uisteridienstes nicht herbeigeführt werden kann, beantragen die Unterzeichneten, den 8Z 1 und 2 folgende Fassung $u geben: § L Vom L April 1901 an erhall jeder Organist einer evangelischen Kirche für seine kirchliche Tätigkeit bei einmaligem Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen jährlich den Mindestbetrag von 200 Mark, bei zweimaligem den von 300 Mark. § 2. Die hierdurch eintretende Gehaltserhöhung wird von dem Zentralkirchenfonds getragen.
Von den Ausschüssen wird die Annahme der Vorlage, dagegen die Ablehnung des Antrags Backes-Pfaff beantragt. Da durch das neue Gese^ die Gemeinden zur Aufbringung der Mehrkosten verpflichtet werden, so gibt der erste Ausschuß dem besonderen Wunsche Ausdruck, der viellei-cyt durch eine Resolution zum Beschluß erhoben werden kann, daß im Falle unverschuldeter, längerer Verhinderung des Organisten die Bertretungskosten auf den Zentralkirchensonds übernommen werden können. Da eine fest bezifferte Vorlage einer Pauschalsumme in anbetracht der noch mangelnden Erfahrung zurzeit nicht möglich ist, wird ferner vorgeschlagen, dem Kirchenregiment einstweilen 6000 Mk. pro Jahr als Kredit für die Zwecke der Beihllfe des Zenttallirchenfonds zu bewilligen mit der Maßgabe, daß im Notfälle über diesen Betrag hinaus- gegangen werden kann.
Abg. Backes begründet eingehend seinen Anttag. In der Debatte wünscht u. a. Abg. Bernbeck- Gcoßkarben besondere Vergütung für die vorn Organisten zu leistenden Dienste als Kantor-Vorlese^ oder Katechat. Oberkonsistorial- präsident Dr. Buchner bittet, nicht andere Dinge in die Vorlage zu bringen. Die Anregung bezüglich einer Gehaltserhöhung der Kantoren ohne Organistendienst werde gesondert vorgebracht die nötige Beachtung finden. Abg. Jost-Bechtheim macht den Vermittlungsvorschlag, den Satz von 150 Mk. bei zweimaligem Dienst um die Hälfte, also auf 225 Mk., zu erhöhen und die überschießenden 25 Mk. von dem Zentralkirchenfonds bestreiten zu lassen. Ein weiterer Antrag wünscht für einmalige Dienstleistung 180 Mark einzusetzen. Oberkonsistorialpräsident Dr. Buchner macht darauf aufmerksam, oaß durch wellergehende Anträge die ganze Vorlage gefährdet werde. Nach dem Antrag Backes würde eine Mehrbelastung von 95 000 Mk. entstehen und darnach ein weiterer Zuschuß zur Kirchensteuer notwendig werden. Andere Abgeordnete, darunter Schlosser- Gießen, empfehlen die Annahme der Regierungsvorlage, und nach dem Schlußwort des Berichterstatters, der noch darauf hinweist, daß nur noch 60 Stellen im Lande unter LOO Mk., 450 über 100—150, 40 über 150—200 und zirka 30 Stellen jetzt schon mll über 200 Mk. bezahlt würden, ganz abgesehen von den fünf großen Städten des Landes — wird zur Abstimmung geschritten. Der Antrag Backes- Pfaff wird mit großer Mehrheit a b g e l e h n t und darauf die Vorlage des Oberkonsiftoriums ein- st i mm i g angenommen; ebenso stimmt die Synode der oben rnllgeteilten Resolution des Ausschusses in betreff der V er tr etungs ko st en uno der Kreditbewilligung vvn 6000 Mk als Beihllfe des Zentralkirchenfonds zu.
Nun gelangt der Antrag Weber und Gen. über das Predigerseminar zu Friedberg zur Verhandlung. Die Anfrage Lautet: „1. Hat das Großh. Oberkonsistorium Kenntnis von den gegenwärtigen Vorgängen und Zuständen am Predigerseminar zu Friedberg und vor: der Beunruhigung, welche angesichts derselben die kirchlichen


