Ausgabe 
23.5.1903 Erstes Blatt
 
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Nr. 119 rf4ri*t täglich außer Sonntage.

Dem Gießener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem kesßschen Landwirt btele(jen«r Kamillen- bUtter Dicrmal tn der

Woche betgelegL Notattonsdruck a. Ver­lag der Brüht 'schen Untvert.-Buch-u-GteuB» b rudern (Ptetsch Erden) CUtuftton, ttrpebinoe und Druderet:

Echulstratze 7.

Adresse tüt Tepeschent Anzeiger (Ätc&eu.

EftrntprechantkLlutz Vtr 51.

Erstes Blatt. 153. Jahrgang

Samstag 23 Mai 1903

GietzenerAnzeiger

u Eeneral-Anzeiger v **7

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

ve-ugspret-r monatlict)75VlwOtertd» jährlich Mt. 2.20; durch Adhote- u. Zweigstelle« monatlich 6o Pt.; durch dte Post SIL 2. otertel- läbrL auSschl. Bestellg. Annahme von Anzetge» für dte Lagesnummer bis vormittags 10 Uhr. ßnlfiiprrti: total 12P^ auirodm tu Pig. Beraniworitich für den poltt. und au gern. TeU: P. W, tlko tüt »Stabt und Üanb* und .Äerichtssaal*: Auauft Götz. für den *ln- gnqentetl: Pans Beck.

Kcltannlmachung.

Bete.: Gesuch deS MetzgermeisterS Ludwig Weller IV. pi Wieseck um Genehmigung zur Errichtung einer Schlächterei.

Ludwig Weller IV. zu Wieseck beabsichtigt auf dem Grundstück Flur I Nr. 268 81/10e der Gemarkung Wieseck eine Schlächterei zu errichten.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung und im Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau der Grobherzoglichen Bürgermeisterei Wieseck zur Einsicht der Interessenten offen.

Etwaige Einwendungen find binnen dieser Frist bei Meidung deS AuSschlusieS bei Großh. Bürgermeisterei Wieseck vorzubringen.

Gießen, den 18. Mai 1903.

GroßherzoqlicheS Kreisamt Gießen- _____________I. V.r Dr. Wagner.

Amtliche Nachrichten über Viehseuchen.

In der Gemeinde Wohnbach ist die Schweinepest auSgebrochen und NebästSsperre verhängt worden.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 16. Mai biß 23. Mai 1903 wurden in hiesiger Stadt

gefunden: 1 Paar Glacehandschuhe und 1 Manschetten­knopf;

verloren: 1 dunkelgrünes Portemonnaie mit etwa 7 Mk. und 1 Rückfahrkarte 3. Klasse nach Dortmund.

Die EmpfangSberechttgten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Gießen, den 23. Mai 1903.

Großherzoglicbes Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Z)le NückständigLett der Zweiten Kammer.

R. B Darmstadt, 22. Mai.

Tie Reichstagswahlen haben unsere hessische LcmbeS- polltik vollständig lahmgelegL Die zweite Kammer hält noch immer Osterferien, die sie schon am 1. April an getreten hat, und auch von allen schwebenden Fragen, die sich auf die innere Politik des Landes beziehen, ist jetzt kein Sterbenswörtchen zu vernehmen. Mit der ganz ungewöhnlichen Hinausschiebung der hessischen Parlaments­geschäfte könnte man schließlich noch unverstanden sein, wenn dagegen in den Ausschüssen tüchtig gearbeitet würde. Aber auch da herrscht völlige Untätig feit Der Finanz­ausschuß ist schon am 29. April nach zwei kurzen Sitz­ungen wieder au beinan bergegangen, ohne die Hoftbeater- Umbau-Frage und 'andere dringende Sachen zu erledigen und der Petitionsausschuß, von dem in der vorigen Woche mit Mühe und Not vier von den sieben Mitgliedern zu­sammen zu bringen waren, hat gleichfalls nur wenig Posi­tives zu stände gebracht. Dor allem aber hört man hier mit Recht offen Verwunderung darüber aussprechen, daß die beiden Sonderausschüsse, die der Landtag für die Be­ratung der Wahlrechtsvorlage und der landständi- schen Geschäftsordnung schon im Monat Februar niedersetzte, noch nicht ein einiges Mal zur Beratung dieser überaus schwierigen Materien zusammengekommen sind. Man hegt jetzt an maßgebender Stelle die Absicht, die zweite Kammer erst nach dem Pfingstfest zur Ab­haltung einiger Plenarsitzungen zu berufen und sie dann bis zum Herbst zu vertagen. Geschieht das wirklich, dann kann man sich auf eine ganz außerordentliche Herbst­tagung gefaßt machen. Tie Beratung der erwähnten beiden Vorlagen, zu denen sich noch verschiedene andere Re­gierungsvorlagen und Anträge aus dem Hause gesellen, erfordert in den Ausschüssen ohne Frage eine mehrwöchige angestrengte Tätigkeit und wenn dieselbe wirklich waS man aber sehr bezweifeln darf noch int Oktober zu Ende geführt würde, so würde die Plenarberatung dieser Vorlagen doch bereits in Konflikt kommen mit dem Haus­haltsetat für 1904/05, der int November dem Hause vor­gelegt werden soll. Daß die Reichstagswahlen in diesem Aahre einen nicht unerheblichen Teil der Arbeitskräfte aus der zweiten Kammer absorbieren, ist ja natürlich nicht zu vermeiden, aber man hätte dann wenigstens die Zeit um Ostern besser benutzen sollen, um die gesetzgeberischen Aufgaben unseres Landtags nicht gar zu sehr in Rückstand geraten zu lassen!

So ganz untätig scheinen die Ausschüsse in den letzten Monaten doch nicht gewesen zu sein. Es gingen uns heute eine Anzahl von Drucksachen aus dem Bureau der -weiten Kammer zu, aus denen wir folgerrdes entnehmen:

Die Kcrpitalbestcinde der Großh. Offizier-Wit- wen- und Waisenkasse belaufen sich zurzeit auf etwa 661000 Mk., die der U nteroffiZier-Wit w en - kaffe auf etwa 42 000 Mk. Darüber, ob bte Bestände später nach Erfüllung der den Kassen obliegenden Ver­pflichtungen der Verfügung, des Reiches oder derjenigen Hessens anheim fallen, besteht Metnungsverichte- k-uh-it zwischen der hessischen Regierung u n d d e r R e i ch s v e r w a l t u n g. Diese nimmt das Der- fügunasrecht des Reiches in Anspruch und stützt sich hierbei auf § 30 des Reichsgesetzes b-ttess-nd die d'Uinorge Tur die Witwen und Waisen von Angchvrrgen des Reichsheeres u^> der Kaiser!. Marine Dom 1. Sunt 188,. <ltad> 8«"er @e|c8eä- bestimmung wird über solche Verniogensbestand« der W-

lltär-Ditwenlassen, welche nach Erfüllung bet ihnen ob­liegenden Verpflichtungen verbleiben, sowie hinsichtlich der Ueberschüsse, welche sich vor Aushebung der Kassen er­geben, durch den Reichshaushalts-Etat Bestimmung ge­troffen, soweit nicht Ansprüche einzelner Bundesstaaten ober wohlerworbene Rechte Dritter dem entgegenstehen. Tie hessische Regierung beansprucht bas Dersuoungsrecht Hessens au8 der Erwägung, baß die Kassen hessische Staats­anstalten seien, daß nach Arttkel 18 her hessischen Militär­konvention vom 13. Juni 1871 und Arttkel 6 des Schluß- Protokolls von dem Datum biefer Konventton ab neue Versicherungen bei biefen Anstalten nicht mehr stattfindcn konnten, mtb daß man stets in Hessen angenommen habe, bie Militär-Witwenkassen gehörten Hessen ausschließlich unb würben dermaleinst an das hessische Staatsvermögen heim­fallen. Die für einen geschlossenen Preis hessischer Militär- Personen bestimmten Kassen seien stets hessische Sonber- kassen geblieben, welche außerhalb unb unabhängig von ber Verwaltung des hessischen Militärkontingents dem be­schränkten Zwecke der Versorgung von Hinterbliebenen früherer hessischer Militärpersonen dienen. Der § 30 be§ 1887 er Gesetzes habe nur solche LandeSanstalten im Auge gehabt, welche die nach dem Reichsgesetze, betreffend: die Fürsorge für bie Militärrelikten, vom Reiche übernommene Fürsorge bis zu diesem Gesetze betätigt haben unb in» folae beS nunmehrigen reichsgesetzlichen Verbotes ber Auf­nahme neuer Mitglieder ihrem bisherigen Zwecke nicht mehr ausreichend entsprechen konnten. Tie hessischen Kassen seien zurzeit des Erlasses des 1887 er Relikten- aesetzes keine Kontingentseinrichtung mehr gewesen und hätten daher durch die Bestimmung deS § 30 nicht be­rührt werden können; denn sie feien in der Militär­konvention vom 13. Juni 1871 zwischen Hessen unb Preußen von biefem nicht Übernommen worden, könnten also von dem Zeitpunkt an, in welchem die Verwaltung des hessi­schen Kontingents auf Preußen Überging, als Einrichtungen ber Heeresverwaltung nicht mehr in Dettacht kommen, also auch nicht von bem Reiche in Anspruch genommen werden. Dem gegenüber betont bie Reichsverwaltung, daß eine LoSlösung der hessischen Kassen von ber Heeresverwaltung niemals stattgefunben, daß über ihre Erhaltung zum Zwecke ber Militär-Reliktenversorgung, so lange Mitglieber vor­handen, in ber hessisch-preußischen Militärkonvention von 1871 Einverständnis geherrscht l:abe und daß diese Kassen nach wie vor nichts andere- seien, als Einrichtungen zum Zwecke beS Militärwesens unter hessischer Verwaltung. Tie hessische Regierung beruft sich eventuell auf ben auch nach § 30 bes 1887 er Gesetzes zu schützenben Rechts­anspruch Hessens. Sie stützt sich auf die Fassung des Ar­tikels 6 des Zusatzprotokolls zur 71 er Militärkonvention, wonach in Ansehung der genannten Kassen Uebereinstimm- ung darüber geherrscht habe, baß dieselben in der Verwalt­ung ber O>roßh. Regierung zu verbleiben haben. In längeren Ausführungen wirb die Meinung der Hess. Re­gierung bargelegt. Der Anspruch Hessens auf bas Vermögen ber beiben Kassen eventuell auf Rückerstattung bet hessischen Zuschüsse, wurde nach eingehenden Erörter­ungen Gegenstand deS jetzt zur landstänoischen Genehmig­ung vorgelegten Vergleichs zwischen der Reichs­verwaltung und der hessischen Regierung. Der Vergleich bestimmt im Wesentlichen: 1. Tie Kassen bleiben im Besitz unb in der Verwaltung der hessischen Regierung. 2. Das Reich unb die hessische Regierung leisten bie Zuschüsse zu ben Pensionen in seitheriger Weise weiter, ohne bie Kapitalbestänbe der Kassen amugreifen. 3. Sobalb bie Reich-tzuschüsse entbehrlich geworoen sinb, können bie Einnahmeüberschüsse von Hessen zur Bestreit­ung der ferneren hessischen Zuschüsse verwendet werden. Soweit sie hierzu nicht erforderlich sind, werden sie dem Kapitale zugeschlagen. 4. Nach Wegfall aller Kassenmit­glieder und Bezugsberechtigten, eventuell teilweise schon früher, werden bie Vermögen zu drei Fünftel Hessen, zu zwei Fünftel dem Reiche zugeteilt. Der Ausschuß der zweiten Kammer hat nach Prüfung ber vorliegenben Verhältnisse zwar bie Auffassung gewonnen, daß über- wiegenbe Gründe für die Ansprüche Hessens vorliegen. Er verkennt aber nicht bte erheblichen Zweifel, die in dem nicht einfachen Tatbestand gegeben sind. Die Kassen sind, und zwar zunächst die Offizierskasse, im Jahre 1807 vom Groß Herzog Ludwig I. begründet worden. Sie hatten im Laufe ber Jahre bis Ende 1871 aus den verschiedensten hessischen Quellen 2 270 972 Mk. Zuschüsse erhalten, dar­unter aus hessischen Staatsmitteln 1433 266 Mk. Ihr Kapitalbestano war Ende 1870 nahezu so groß, wie jetzt, nämlich 695126 Mk. Seit dem Enbe 1871 ging die Zuschuß- pslicht an Preußen über, welches von ba bis Enbe 1900 bie Summe von 1835 069 Mk. für beibe Kassen auf» wendete. Inzwischen hat aber auch wieder Hessen Aus- toenbungen aus Staatsmitteln gemacht, und zwar seit 1875, und in erhöhtem Betrage feit 1885, zu der von Preußen abgelehnten Verstärkung der Relikten Versorgung über das frühere Maß hinaus unb über die Grenzen ber Versorgung des 1887 er Reichsgesetzes hinaus. Die hessischen Zuschüsse, bie immer noch toeiter laufen, betrugen von 1875 bis Enbe 1890

für bie Offiziers-Witwen lasse . 484 745 Mk.

für bie Unteroffiziers-Witwenkasse 100 237

Sa. 584 982 Mk.

Für die Entscheidung ber aufgerollten Rechtsfragen fehlt es an Vorgängen, unb e* in nicht möglich, die Ver­hältnisse anderer Staaten für die Beurteilung des vor­liegenden Falles zu verwerten. Die Entscheidung wird erschwert durch die große Zahl der staats- und zivilrecht­lichen Fragen, welche sich aus dem auch in tatsächlicher Hinsicht nicht einfachen Streitmaterial ergeben. Auch die Reichsoerwaltung nimmt beachtliche Gründe in Anspruch. Ein immerhin möglicher für Hessen ungünstiger

Spruch, den eventuell da- Reichsgericht durch einen von seinem Prälldium zu bezeichnenden Zivllsenat zu fällen hätte, würde unS bad ganze Vermögen der bei- ben Militärkassen dauernd entziehen. Da überdies die Vereinbarung, welche den Streit schlichtet, den stärkeren Gründen unb geschichtlichen Ansprüchen Hessens durch die stärkere Teilungsquote, welche diesem' zugewiesen wird, Rechnung trägt eine baldige Klarstellung ber Rechtslage für beide Teile nützlich, ein friedlicher AuS- trag enblich auch im bundesfteunblichen Sinne empfeh­lenswert ist, hat ber Ausschuß einstimmig den Anttag zu stellen: ben vorliegenden Vergleich zu ge­nehmigen.

Der Abg. Ripp er hat ben Antrag eingebracht:

Hohe zweite Kammer wolle beschließen, bie Großh. Regierung zu ersuchen, in Zukunft bei derPrämiier- ung von Pferden auf Märkten unb Ausstellungen, wo Staatsgelber verwendet werden, die Pferde ber Händ­ler davon auszuschließen unb mir biejenigen der Züchter, in erster Linie ber Züchter, die dem Pferdezucht­verein angehören, $u prämiieren.

Die Großh. Regierung von dem Präsidenten deS vierten Ausschusses um eine Meinungsäußerung über die in Rede stehende Angelegenheit ersucht, hat erwidert, daß der Antrag insofern gegenstandslos ist, da dermalen be­reits Prämien siir Pierde aus Staatsmitteln nur an ein­heimische Züchter, welche Mitglieder des Landespferbezucht- vereins sinb, gegeben werden. Prämien für Pferde von Händlern werden bei ben Pferdemärkten von ben Pferbe­marktkommissionen nur aus ben Erträgnissen ber Ver­losungen bestritten. Der vierte Ausschuß beantragt bah«, ben Anttag für erledigt zu erklären.

Der Ortsvereinsvorstand des Ortsvereins Mainz ber Gehilfen im mittleren Eisenbahndienste im Eisenbahnbirektionsbezirke Mainz bitten, bie Kammer wolle beschließen, bei ber Großh. Staatsregierung zu beantragen, daß bie Gehilfen gleich den weiblichen Bediensteten, Fahr- kartenausgeberinncn, Telegraphistinnen, diätarisch än- gestellt und denselben später die Möglichkeit des Äuf- rückens in mittlere Beamtenstellungen ge­geben werde.

Aum AiiLIrM des Aürfteu Kotzfeldt.

Zu den mancherlei Gerüchten, bie der ck tr tt t de- Fürsten Hatzfeldt vom schlesiscben Oberpräsi­dium hat entstehen lassen, gehört auch eines, demzufolge in der Provinzialverwaltung oes Ostens Platz geschaffen werden soll für den Staatssekretär Graf "PosadowSky. Es heißt, das Vordringen ber Polen in Schlesien habe an maßgebenber Stelle zu ber Erwägung veranlaßt, biefen sowohl mit den Verhältnissen im Osten als auch mit ben polen-politischen Intentionen des Ministerpräsidenten Graf Bülow Vertrauten Staatsmann an bie Spitze ber Ver­waltung Schlesiens zu berufen. Wahrscheinlichkeit hat diese- Gerücht nicht für sich; in einer Zett der parlamentarischen Kämpfe um die Handelsverträge wird Graf PosadowSky, dieser sachkundigste Staatssekretär, in Berlin am wenigsten entbehrt werden können. Anderersetts freilich leben wtt in der Aera der Ueberraschungen. Uebrigens scheint die Präsidentenkrisis in Schlesien durch geheimn svoll toirfenbe Kräfte herbeigeführt zu sein Ebenso plötzlich, wie jetzt beim Oberpräsidenten, machten sich vor kurzem beim Breslauer Regierungspräsidenten v. Heydebrandt, dem schnei­digen, noch sehr rüstigen Führer der Konservativen hn preußischen Landtag,Gesundheitsrücksschten" geltend.

Aus Breslau wird berichtet: Als Nachfolger des Ober» Präsidenten Fürsten Hatzfeldt Herzogs zu Trachenberg wird der ftühere Landtagsabg. Regierungspräsident v. I a g o w in Marienwerder genannt, der als Regierungspräsident in Posen wegen seiner Abstimmung bei ber Kanalvorlage xur Disposition gestellt wurde. Der Herzog wirb, wie derTägl. Rundschau" von maßgebender Seite mitgeteilt wirb, nach ben Reichstagswahlen aus bem Amte scheiden Dagegen erllärt derDresl. Anz.", baß über ben Termin des Rück­trittes noch keine Bestimmungen getroffen sind Ter Herzog hat im Februar den Minister des Innern aufmerksam ge­macht, daß sein Augenleiden ihn in Balde zum Rücktritt nötigen werde. Erft jetzt ist bie Angelegenheit zum Vortrag beim Kaiser und damit zur Entscheidung gekommen. Me behauptet wird, haben politische Differenzen zwischen der Zenttal-Jnftonz und dem Fürsten nicht vorgelegen.

Aus Stadt und Land.

Gießen, am 23. Mai 1903.

* Die liberalen Parteien unseres Wahlkreises werben sich, rote wir hören, bis Montag zur Ausstellung eines gemeinsamen Kandidaten für ben Reichstag zu oerftändigen suchen. Hetite abend tagt ber Freis innige Verein zu einer Vorbesprechung. Wir erfahren, baß der in Aussicht genommene Herr ein entschiedener Ver­fechter von Handelsverträgen ist.

B S. Unser Rathaus. In einem wertvollen Auf­satz überdie Entwickelung des mittelalterlichen Rathauses in Deutschland", ben ein trefflicher Kenner deutscher Bau­geschichte, O. Stiehl, in der Beilage zur MünchenerAllg Ztg." vom 19. Mai_ veröffentlicht, findet sich ein beachtens­werter Ausspruch über bas Gießener Rathaus. Ter Ver­fasser sammelt Beispiele für jenen ältesten unb einfachsten Rathaustypus, der in ber Hauvtsache aus zwei Sälen ebener Erbe unb im ersten Stockwerk besteht: der Markt­halle unten, bem Versammlungssaale der Bürger oben- Solcher Rathäuser giebt es viele in Deutschland, aber ost genug sind sie entstellt durch Um- und Anbauten, und nicht allzu häufig haben jüngere, erst seit dem 16. Jahr-