neuen ^m/uuer geivvijni seren, Des sorgens zur Harw gehen, den Austrägern die Brötchen vorzählen und die Gelder entgegennehmen. Dieses Angebot wurde gern akzeptiert, und der Angeschuldigte waltete im Geschäfte wie zurzeit als das Geschäft sein eigenes war. Auf einmal sollte einem jugendlichen Austräger wegen Rückstcurdes von der Ver- l.'äuferin 2 Mk. vom Lohn abgezogen werden. Der Junge Protestierte gegen diesen Abzug und erklärte, Fendt nehmejades Morgens auchGeld aus der Kasse undsteckeesinseineWe st entasche. Die Verkäuferin berichtete dem neuen Inhaber dieses Vorkommnis, und nun wurde Fendt in seinem Tun beobachtet. Es stellte sich heraus, daß der Angeklagte bei den Abrechnungen mit den Austrägern das kleine Geld in die Kasse warf, dagegen 1- u n d 2 - M a r k st ü ck e z w i sch e n d e n F i n g e r n behielt und doch Quittungen dabei schrieb. Auch wurde festgestellt, daß der Angeklagte Geld aus der Kass e stahl. Als ihm sein schmutziges Verhalten vorgehalten wurde, gestand er schließlich seine Taten ein und entschädigte den Bäckermeister mit einem Schuldschein über 400 Mk. Der Angeklagte bat hierauf den Käufer seines Hauses, daß er noch einige Zeit bei ihm morgens tätig sein dürfe, weil sein Wegbleiben chn nach außen sonst kompromittieren würde. Der Bäckermeister war damit einverstanden, jedoch beobachteten er und seine Frau den Angeklagten. Einige . Tage blieb der Angeklagte ehrlich, dann aber sing er wieder an, die Gelder in seine Tasche zu stecken. Nun mußte er aus dem Geschäfte; damit keine Anzeige wegen chn erstattet werde, erhielt der Geschädigte Schuldscheine über 500 und 600 Mk. In einer hiesigen Zeitung wurde kurz über die Unterschlagungen und Diebstähle des reichen Mannes berichtet, worauf von der Staatsanwaltschaft Untersuchjung eingeleitet wurde, die die Richtigkeit der Sache ergab.
Nach langer Beweisaufnahme, in der die Unterschlag nngen und Diebstähle sestgestellt wurden, wurden 5 Sachverständige über den Geisteszustand des Angeklagten vernommen und zwar 3, die von der Verteidigung (die Herren Dr. Herzog, Direktor Sioli-Frankfurt und Pros. Thomsen-Bonn) bestellt und 2 (die Herren Kreisarzt Medizinalrat Dr. Balser und Oberarzt Dr. Dannemann- Gießen), die vom Gericht gelad en waren. Der Angeklagte befand sich sechs Wochen in der psychiatrischen Klinik zu Gießen, um aus seinen Geisteszustand geprüft zu werden. Dr. Herzog hatte den Angeklagten kurz vor seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter, am 29. Januar 1902, in seiner Wohnung besucht. Es sei ihm gleich das schweigsame Wesen des Angeklagten aufgefallen. Auf seine Fragen, warum er so verstimmt und unglücklich sei, habe er ihm geantwortet, sein Vermögen sei aus seinem Kassenschrank verschwunden, die Gläubiger stünden vor der Türe und den Fenstern rc., er wolle verhungern. In der Familie habe der Angeklagte als geistesschwach gegolten. Ter Angeklagte sei in einem melancholischen Zustand gewesen, der heute noch bestehe und zurzeit der Begehung der Taten bestanden habe. Er hält den Angeklagten für verhandlungssähig, aber für unzurechnungsfähig. Dr. Balser ist nicht der Ansicht des Vorredners, es könne nicht davon gesprochen werden, daß der Angeklagte seine Taten unter der Verarmungsidee verübt habe. Auch läge keine typische Melancholie vor. Er halte den Llngeklagten für die Zeit der Begehung der Taten für zurechnungsfähig.
Dr. Dannemann hat den Angeklagten 6 Wochen in der psychiatrischen Klinik in Gießen beobachtet. Erst nachdem die Taten entdeckt und an gezeigt waren, kam der Angeklagte, was begreiflich sei, in schwere Affektzustände. Die &obaä)t* ung in der Klinik habe keinerlei Zeichen dafür gegeben, daß bei dem Angeklagten seniler Schwachsinn vor- handen sei. Bei der Planmäßigkeit der Ausführungen seiner Unterschlagungen und Diebstähle könne von Unzurechnungsfähigkeit keine Rede sein. Rätselhaft sei nur, daß der Angeklagte, als er beim ersten Male entdeckt, sich nochmals vergangen habe. —
Direktor Dr. Sioli von der städtischen Irrenanstalt in Frankfurt hat den Angeklagten am 14. Oktober in Wiesbaden besucht und untersucht. Er hält den Angeklagten für nicht verhandlungsfähig. Als .Arzt halte er es für graus am, -eineit Mann in diesem Zustande vor Gericht zu stellen. Die Verarmungsidee bestehe jetzt noch bei dem Angeklagten, der Verblödungsprozeß bestände noch immer bei dem Manne. Es sei eine ganz merkwürdige Sache, wenn ein Manu, der über ein Vermögen von 300000 Mark verfüge, sich jeden Morgen 1 oder 2 Mk. aneigne, da liege geistiger Schwachsinn vor, der ihn unzurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes mache.
Professor Thomsen-Bonn gab sein Gutachten dahin ab, daß der Angeklagte vom 21. Januar ab bis zu seiner Einlieferung in die Klinik zu Gießen geisteskrank war. Es sei dies die Fortentwickelung einer Krankheit gewesen, die schon vorher bestanden habe. Er glaubt, daß der Angeklagte bei Verübung seiner Straftaten, nicht als geistig gesund betrachtet werden könne.
Oberstaatsanwalt Dr. Schmidt ist nach reiflicher Erwägung zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Angeklate schuldig und zu bestrafen sei. Zurzeit der Taten sei oer Angeklagte vollständig zurechnungsfähig gewesen und mithin strafrechtlich verantwortlich
Das Mono Der Unters cytagungen unD Drevsmyle sei reine Habgier. In den sieben Vierteljahren habe der Angeklagte häufig Geld beiseite geschafft, an einem Tage oft mehrere Beträge. Wenn man nur 1 Mk. pro Tag annehme, so ergebe dies für die Zeit 700 Mk. Für einen reichen Mann sei dies zwar ein geringer Betrag, allein es sei w. erwägen, daß der reiche Mann auch zu kleinen Beträgen greise, um sich Taschengeld zu verschaffen, wenn ihm das anderweitig verweigert werde. Auch habe der Angeklagte Griffe in die Kasse getan, wenn man dafür täglich 2 Mk. in Anschlag bringe, so erhöhe sich der unterschlagene und gestohlene Betrag ganz erheblich. Auch läge das Vergehen der Untreue vor, da der Angeklagte als Bevollmächtigter des Bäckermeisters zweifellos anzusehen sei. Mit aller Entschiedenheit müsse sich oas Gericht dahin aussprechen, daß der Angeklagte zurechnungsfähig war, und dann müsse, trotz der entgegenstehenden Gutachten der von der Verteidigung herbeigebrackiten Sachverständigen, Verurteilung eintreten. Ein Freispruch würde in diesem Falle einer Klassenjustiz sehr nahe kommen. Er beantrage sieben Monate Gefängnis und 4000 Mk. Geldstrafe.
Die Verteidiger, Dr. Hakerling und Dr. Lichten, plädierten in mehrstündigen Ausführungen auf Freisprechung, da der Angeklagte, nach dem Gutachten dreier Sachverständiger, unzurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes feu
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Gefängnis und 1000 Mk. Geldstrafe. In den Urteilsgründen wurde gesagt, daß der Angeklagte bei den Abrechnungen mit den Austrägern einen Teil der Gelder pnd zwar die größten Geldstücke verschwinden ließ, und nur bas kleinere Geld in die Kasse legte. Auch! stehe fest, daß er aus der Kasse Geld gestohlen habe. In idealer Konkurrenz mit der Unterschlagung läge Untreue vor, da der Angeklagte als Bevollmächtigter des Bäckermeisters an- zusehen sei. Die Diebstähle,in welcher Höhe sei nicht ermittelt, seien fortgesetzt verübt woroen. Daß der Angeklagte bei Ausübung der Straftaten zurechnungsfähig gewesen sei, beweise das große Raffinement, wie der Angeklagte fror gegangen sei. Das Gericht hält die Gutachten Der Sachverstandigen Dr. Dannemann unb Dr. Balser für zutreffend und deshalb habe Verurteilung eintreten müssen. Mildernd könne nur in Betracht kommen, daß der Angeklagte nicht vollständig normal sei.
Dermijdyte»*
* Aus den Bergen. Vier Touristen, die einen Aufstieg aus den Großglockner unternahmen, mußten in eine Schutzhütte flüchten, da sie von einem Schnee sturm überrascht wurden. Als fie sich auf der Rückkehr befanden, erneuerte sich der Sturm mit doppelter Gewalt und die Temperatur sank auf 19 Grad Kälte. In furchtbarem Zustande langten die Touristen im Tale an. Der eine hatte sich den linken Arm und den linken Fuß, ein anderer beide Unterarme erfroren. — Der slowenische SchriftstellerHavlas, ein passionierter Tourist, geriet bei der Besteigung des Kri- van (Hohetatra) mit einem Fuße in ein Bären-Fang- eisen. In dieser Situation mußte er 24 Stunden ausharren, bis er von einem Förster befreit wurde. Er hatte solche Verletzungen erlitten, daß ihm ein Fuß amputiert werden mußte. — Frostwetter und Schneefall dauern im Laibacher Gebiet an. Der Schnee liegt bis in die Täler herab. — In dem Biharer Gebirge (Ungarn) herrscht gleichfalls heftiges Schneetreiben und strenge Kälte. v
Gerichtssaal.
' b. Gießen, 20. Okt. Strafkammersitzung. Der Landwirt K. G. von Grünberg wurde wegen leichter Körperverletzung feines Dienstmädchens mit' 3 Dck. Geldstrafe vom Schöffengericht Grünberg bestraft. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wird heute verworfen. — Hierüber erbost, läßt sich der Angeklagte noch eine grobe Ungebühr vor Gericht zu Schulden kommen und erhält hierfür eine Geldstrafe von 25 Mk. — Die Witwe 3)1 M. von Heldenbergen war angeklagt, für die Steuerjahre 1898/99, 1899/1900, 1900/01 und 1901/02 die erforderlichen Einkommensteuererklärungen absichtlich mrterlassen und die ihr spater zwecks Steuerveranlagung amtlich vorgelegten Fragen Über ihre Einkommenverhältnisse wissentlich unrichtig beantwortet zu haben. Das Schöffengericht Friedberg erblickte in dem Verhalten der Angeklagten nur eine fahrlässige Umerlassung der Steuerdeklaration ruid verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 80 3JIL Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, und so beschäftigte diese Strafsache heute die Strafkammer mehrere Stunden. Die Angeklagte, die ein Geschäft mit ungefähr 40000 Mk. Jahresumsatz betrieben hatte, gibt auch heute an, nicht gewußt zu haben, daß ein 2600 Mark übersteigendes Einkommen anzeigepflichtig sei. Das Gericht hielt aber auf Grund der eingehenden Beweisaufnahme die Behauptuiigen der Anklage für vollständig erbracht und verurteilte die Angeklagte, die . stall eines Einkommens von 5492 Mk., wie es heute feftgestellt wird, ein erheblich niedrigeres versteuerte, wegen wissentlicher Unterlassung der Steuerdeklaration zu einer Geldstrafe von 1625.60 Mk. Das Verfahren wegen der Unterlaffung der Steuererklärung für das Steuerjahr 1898/99 wird wegen Verjährung eingestellt. — Die Berufung der A. G. in Bruchenbrücken gegen das sie zu 10 Mk. Geldstrafe wegen Beleidigung des A. B. in Buchenbrücken verurteilende Erkenntnis des Schöffengerichts Friedberg wird kostenpflichtig verworfen.
Berlin, 20.JD11. Der Wu cherprozeß gegen Rosen stiel und Gen. ist heute auf unbestimmte Zeit vertagt worden, da weitere Zeugen, darunter solche aus Amerika geladen-werden sollen.
Handel und Uerkehr. Uolkswirlschafl.
KohleuPreiSrechuung. Wir haben gestern erst darauf hin, gewiesen, wie sehr die Kohlenaktien in neuester Zeit an der Börse m die Höhe getrieben werden, u. a. auch, weil fortgesetzt Gerüchte von einer Kohlenverteuerung umgehen. Gleich nachdem der Svndikatsvertrag abgeschlossen war, hieß es, die Kohlenpreise würden hinaufgesetzt. Dies wurde dann wieder dementiert, später aber doch gemeldet, daß vom 1. Oktober ab die Preise für einige Kohlensortcn erhöht seien; Jndustriekohlen seien aber nicht betroffen. Also sind Hausbrandkohlen gemeint. Es wäre sehr ungerechtfertigt, wenn die Kohlenpreise in dieser Richtung in die Höhe getrieben würden, damit in erster Linie die Spekulanten und dann auch die Aktionäre daraus Nutzen ziehen könnten; die Hausbrandkohlen stud gerade teuer genug.
w. Gießen, 20. Okt. (Viehmarktbericht.) Auf dem heutigen Viehmarkt standen 1000 Stück Mllchkühe und Fellvieh, sowie 250 Kälber zum Verkauf. Der Handel war überaus floll, obschon außer der Kundschaft aus der Provinz nur Käufer vom Rhein- und Maingau, darunter besonders stark Reflektanten von Wiesbaden und Frankfurt a. M. am Markt waren. Schon der Vormarkt in Milchvieh war überaus gut; die so sehr geschätzte schwarzbunte Ware war wieder am Montag schon abgesetzt. Die Preise für Milchvieh waren infolge des reichlich vorhandenen Futters recht hoch, besonders waren schwere Kühe sehr gesucht; es wurden Dafür außergewöhnliche Preise angelegt. Die Fettviehpreise hielten sich in der alten, guten Höhe. Em Posten junger Mast- stiere, der am Markt war, wurde zu annehmbaren Preisen für Oberhessen angekauft und zwar für Güter, welche mit Brennereibetrieb versehen sind. Der Kälbermarkt wurde durch die Konkurrenz, die zrvischen Frankfurt und Wiesbaden beim Einkauf sich abspielte, ein ganz ausgezeichneter für die Vorläufer, welche be- fonders für bessere Ware jeden Preis erhielten, den sie forderten. Die Nachfrage nach Kälbern war so groß, daß ein doppelt so großer Vorrat zu normalen Preisen hätte untergebracht werden können. Es wurde gehandelt das Stiick Kühe frisch melkend und tragend, besonders schwere Tiere 500—550 Alk., 1. Sorte 450—500 Mk., 2. Sorte 380—420 Mk., 3. Sorte 275—355 Mk. Fette Rinder gingen pro Zentner Schlachtgewicht fort: 1. Qualität 70—72 Mk., 2. Qualität 65—67 Mk. Maststiere wurden verkauft das Stück 270—300 Mk., gleich 35 Mk. per Zentner Lebendgewicht. Die Preise für Kälber stellten sich pro Zentner Schlachtgewicht: Schwere Ware 76—80 Mk., mittlere Tiere 65—70 Mk., leichtere Kälber 58—62 Mk., Der Markt wurde bis auf einen Vorrat älterer ö^^la^^t- kühe, für welche keine Käufer da waren, sehr bald geräumt.
Arbeiterbewegung.
W ächt er s b a ch, 20. Okt. In der fürstl. Pfenburg'scheh Steingutfabrik zu Schlierbach ist ein Streik der Por- zellanarbeller ausgebrocheii. Etwas über 200 Arbeiter haben die Arheit niedergelegt, ca. 175 Arbeiter arbeiten weiter. 72 Formv- hallen bereits am 26 September ihr Arbeitsverhältnis gelöst.
Briefkasten.
„Eine Abonnentin." Sie haben recht. Die Einsenderin des gestrigen Artikels zum Falle Dipp old ist die Verfasserin der lehrreichen und verständigen kleinen Schrift »Die geschlechtliche Aufklärung in Schule und Haus", der wir größte Verbrellung in allen Schichten der Gesellschaft wünschen.
Neueste Mewuugeu.
Königsberg l Pr., 21. Okt. Wie ans All en st ei n berichtet wird, wurde der-Bankier und Brauereibesitzer Otto- mar Dromtra auf der Treibjagd erschossen.
Kopenhagen, 21. Okt. Eine Bauersfrau in Elsted ermordete ihre drei schlafenden Kinder im Alter bis zu 5 Jahren, indem sie ihnen mit einem Brotmesser den Hals Durchschnitt. Die Frau war bereits früher einmal geisteskrank.
Brüssel, 21. Okt. Unterrichtete Kreise bestätigen den vollen Mißerfolg der Wiener Reise König Leopolds. Die Beziehungen zwischen den beiden Höfen bleiben ebenso kühl wie zuvor.
Wien, 21. Okt. Das „Neue Wiener Journ." veröffentlicht die Namensliste derjenigen serbischen Offiziere, welche sich für den Königsmord bezahlen ließen. Nach dieser Liste erhielt Oberstleutnant Naumowitsch, welcher in der Mordnacht getötet wurde, 48000 Francs, Oberst Maschin 30000, OberstleutnantNikitsch 24 000, der frühere Kriegsminister Zolarewitsch 24 000, der Hauptmann K'ottic ,24000, Hauptmann Zivowic 12 000. Die übrigen Offiziere wurden mit 2 bis 5000 Francs abgefertigt. Außerdem erhielt Avakumowitsch 50000 Francs. Die jamtsumme beläuft sich auf 300 000 Francs.
New York, 21. Okt. Der Millionär Mackay ist gestorben. Er hinterläßt ein Vermögen von 25 Mill. Dollars, welches er der Harvard-Universität ver- rnacht hat.
Telephonischer Kursbericht.
w/o Reichs anleihe . . 101.60 3n/o do. . . . 90.35 3V,% Konsole . . . . 10L85 30/q do 90.15
3j/2% Hessen .... 100.25
Oberhessen . . . 100.20 4% Oesterr. Goldrente . . 101.75 41l5% Oesterr. Öilberrente 100.95 4% Ungar. Goldrenie, . . 99.80 4% Italien. Rente . . . 103.55 41/3% Portugiesen . . . 52.70 1% Portugiesen. .... 32.15 1% C. Türken .... 37.25 Türkenlose 137.80 4% Grieoh. MonopoL-Anl. 44.20
41/2% äussere Argentiner 41.20
3% Mexikaner .... 27.25 41/a')/o Chinesen .... 91.80 Electric. Schuckert ... 105.00 Nordd. Lloyd . . . . 103 00
Kreditaktien .... 208.10 Diskonto-Kommandit. . . 191.60 Darmstädter Bank . . . 141.20 Dresdener Bank .... 151.50 Berliner Handelsges. . . 158.30 Oesterr. Staatebahn . . . 141.70 Lombarden .... 16.10 Gotthartibahn .... 190.00 Laurahübte ..... 240.00 Bochum ...... 191.70 Harpener 200.30 Tendenz: fest.
Ang. Manus Nachfolger
Inh.: R. & M. Imbeuser
Damen- und Herren-Modewaren Giessen
Marktplatz 9—10. Marktplatz 9—10.
Fernsprecher 356.
Dame: and Kinder-Paletots
sind, wieder eine grosse Anzahl
7928
hervorragende Neuheiten eingetroffen.


