Ausgabe 
21.10.1903 Zweites Blatt
 
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Nr. 247

Erscheint täglich außer Sonntags,

Dem Gießener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem kesfischen Landwirt bte Siebener Kamillen- blätter viermal in bei Woche beigelegt

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Fki^ivrechanichiußAr 51.

153. Jahrgang

Zweites Blatt.

Mittwoch 21; Oktober 1S03

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Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MM

T/ zeioentetl vane beet.

Iie hevtige Yummer umfaßt 10 Seiten.

Körrig olcopoid von Wclgie»

ist am Dienstag abend, aus Wien kommend, auf dem Ost- bahnhose zu Paris eingetrosfen und wurde vom Polizei- prä fetten Lepine begrüßt. Der König begab sich sofort nach dem Elyseepalasthotel, wo er abstieg.

König Leopold macht diese Reisen von einer europnü- scheu Hauptstadt zur anderen, hin und her, wahrlich nicht zu seinem Vergnügen .und auch nicht zum Vergnügen seines Landes und seiner Regierung. Namentlich der bel­gische Kabinettchef ist keineswegs einverstanden mit allen Handlungen des Königs, mit seinen Kriegsplänen, seinen Reisen, seinen großen privaten Bauprojekten usw. usw.

König Leopolds Aufnahme in der Donaustadt war, wie wir schon meldeten, kühl; bei den aller Welt bekannten getrübten Beziehungen zwischen den Häusern Habsburg und Sachsen-Coburg konnte das nicht anders sein. Es scheint dem Besucher auch nicht gelungen zu sein, die Spannung zu beseitigen. Durch Paris, London und Berlin ist die Linie gekennzeichnet, an die die Bestimmungen der Kongo alte seftgelegt sind. In der Bestreitung der Tat­sache, daß die vertragsmäßig gewährleistete Handels­freiheit im Kongobecken durch die belgischen Kon- zessionsgesellschasten schnöde unterdrückt wird, gibt sich die Regierung des Kongostaates zwar erdenkliche Mühe, doch es ist von den verschiedensten einwandfreien Seiten nachgewiesen worden, daß die von der Kongoregierung gegebene Darstellung der Verhältnisse nicht zutrifft. Wie diese tatsächlich liegen, das ist im englischen Unterhaus geführt worden, wo trotz persönlicher Bemühungen König Leopolds, niemand zur Verteidigung des Kongostaates sich erhob. Der König der Belgier als Souverän dieses Staa­tes muß aus jener Parlamentssitzung die Befürchtung ent­nommen haben, daß die an der Kongofrage interessierten Mächte nunmehr in Verhandlungen zwecks Revision der Kougoakte eintreten werden. Bislang rückten die freund­schaftlichen Beziehungen Frankreichs zu Belgien einerseits, das kühle Verhältnis zwischen Deutschland und England andererseits die Möglichkeit einer gemeinsamen Aktion der Großmächte in der Kongofrage in weite Ferne. Das ist anders geworden. König Leopold sah sich deshalb ver­anlaßt, persönlich ein Rundschreiben an die Regierungen der betreffenden Mächte zu richten, und sein jetziger wieder­holter Besuch in Paris, dem, wie bemerkt^ ein solcher in London und Berlin vielleicht folgt, hat wohl den Zweck, den Eindruck des Rundschreibens zu vertiefen und zu sichern. Solange diese Angelegenheit schwebt, hält es König Leopold nicht für ange^eigt, einer dieser drei Diächte ein Gesuch zu unterbreiten, das ihm dringlich zu fein scheint. Es han­delt sich um den Schutz der belgischen Interessen in China, Japan und Korea, den selbst zu gewähren die Brüsseler Re­gierung in Ermangelung einer Kriegsflotte nicht in der Lage ist. König Leopold hat sich infolgedessen, wie ver­lautet, mit dem Präsidenten Roosevelt in Verbindung ge­setzt, um die Gewährung dieses Schutzes durch die Ver. Staaten zu erlangen. Bei der Energie und der Vorliebe des Königs der Belgier für Seefahrten ist es nicht ausge­schlossen, daß er mit seiner Dampfyacht den Atlantic kreuzt und im Weißen Hause persönlich vorstellig wird. Zur Be­wunderung nötigt jedenfalls die Elastizität, die der im Greisenalter stehende König der Belgier bei alledem an den Tag legt.

Politische Tagesschau.

Tie Entschädigung unschuldig Verhafteter.

Die hessische Regierun g hat, wie wir meldeten, dem Bundesrat einen Gesetzentwurf unterbreitet, der die Entschädigung unschuldig Verhafteter vorsieht, lieber die Vorgeschichte dieses Entwurfs wird derKöln. Ztg." ge­schrieben :

Die zweite Kummer der hessischen Stände hatte in ihrer Sitzung am 22. Mai 1901 den Beschluß gefaßt,Groß­herzogliche Regierung zu ersuchen, baldmöglichst eine Ge­setzesvorlage zu bringen, welche eine feste Entschädigung von, zu Unrecht verhafteten Personen vorsieht". Diesem Ansinnen stand die Großh. Regierung in dem ersten Ent­wicklungsstadium der Frage ablehnend gegenüber, sie war der Ansicht, es handle sich um ein Gebiet, das die Reichs­gesetzgebung in Anspruch nehme, das auch mit reichsgesetz­lichen Vorschriften derart zusammenhänge, daß die Landes­gesetzgebung wohl nicht eingreifen könne. Die Regierung begründete diese Stellungnahme mit dem Hinweis aus den Erlaß des Reichsgerichts betreffend Entschädigung der Per­sonen, welche ün Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden sind, vvm 20. Mai 1896, und im Hinblick auf die Verhandlungen, die am 18. Januar 1900 im Reichstage stattgefunden hatten. Der Gesetzgebungsausschuß der zweiten Kammer war hingegen in Uebereinstimmung mit den be­treffenden Ausführungen in dem Reichstage der Ansicht, daß es viel notwendiger uird praktischer sei, eine Ent- schüdiguiraspflicht gegenüber denjenigen anzuerkennen, die unschuldig verhaftet warben, als gegenüber denjenigen, die unschuldig verurteilt waren und mittels des Wieoercms- nahmev er fahrens freigespvochen wurde«. Die Zahl der letzteren würde überhaupt nur sehr beschränkt sein, da sS nur selten vorSomme, daß er« tatsächlich Unsch«ldiger zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde. Mderesleits aber liege die Gefahr einer zu Unrecht erfolgten Verhaftung außerordentlich nahe. Der Reichstag hat deshalb bereits 1898 einhellig beschlossen, an die Regierung das Ersuchen zu stellen, baldmöglichst einen Gesetzentwurf, betreffend Ent­schädigung von solchen Personen, die mit Unrecht Unter­suchungshaft erlitten, vorzulegeu. Gr hat diesen Beschluß j

1899 unter allseitiger Anerkennung des Bedürfnisses wieder­holt. Die Reichsregierung hat seitdem diesem Ersuchen nicht entsprochen, es handelt sick aber nach Ansicht der Kammer nicht um eine Frage, die ausschließlich der Reichsgesetz­gebung unterliegt; es sei das Recht eines jeden deutschen Staates, in i)ie)er Richtung gesetzliche Vorschriften zu er- lassen, jedenfalls so lange, als nicht die Reichsgeseügebung dieses Gebiet betreten habe. Die Kammer hielt das Be­dürfnis gesetzlichen Einschreitens als vorliegend, insbe­sondere auch von der Erwägung ausgehend, daß die be­treffenden Behörden und Organe vorsichtiger bei Verhaft­ungen sein werden, wenn eine zu Unrecht angeordnete Ver­haftung für den Staat materielle Nachteile erwarten läßt. Es war insbesondere das Verdienst des Abgeord­neten der Stadt Gießen, Justizrats Dr. Gut- fleisch, der in ausführlicher Erörterung den Standpunkt der Regierung bekäurpsie, sodaß die Vorschläge des Gesetz- ausschusjes bte Zustimmung des Hauses fanden. Allerdings trat die erste hestische Kammer dem obenerwähnten Beschluß nicht bei, sie richtete vielmehr an die Regierung das Er­suchen, im Bundesrat für tunlichst baldige Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs an den Reichstag zu wirken wegen Entschädigung unschuldig Verhafteter. Diesem Be­schlüsse gegenüber verharrte die zweite Kammer in ihren früheren Stellung, und die Regierung sah sich veranlaßt, auf Grund des in den Verhandlungen beigebrachten Ma­terials und im Sinne der vorstehend in Kürze mitgeteilten Ansichten, durch das Justizministerium einen Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen, in dem die Wünsche der Landesver­tretung unter gewissem Vorbehalten gesetzlich sestgelegit worden sind.

Der Entwurf liegt jetzt, wie bemerkt, dem Bundesrat vor und wird hoffentlich von diesem demnächst im Druck veröffentlicht werden. Die hessische Negierung glaubt das Recht einer Veröffentlichung für sich nicht beanspruchen zu dürfen, da ihre Vorlage Bestandteil der Bundesratsakten geworden ist, und hält die Angelegenheit geheim.

Eine neue lex tzeintze?

Man schreibt uns aus Berlin, 20. Oktober:

In der bayerischen Kammer hat der Zentrums­abgeordnete den Prozeß gegen den Totschläger D i p p o l d, den Hauslehrer des Kommerzienrats Koch-Berlin, zum Anlaß eines Rujs nach einer neue Lex Heintze genommen. Die Kinder sollen durch die Gesetzgebung nachdrücklicher gegen Roheits- und andere Verbrechen ge­schützt werden. Vom Fall Dippold wird wohl noch ein­gehend im Reichstag die Rede sein, nicht minder von der Art unb Weise, wie die Eltern des getöteten Knaben chre Pflichten wahrgenommen haben. Ader nach unseren Er­kundigungen beabsichtigt bie Regierung nicht, mit einer zweiten Lex Heintze an den Reichstag heranzutreten. Die mit dem ersten Entwurf gemachten Erfahrungen sind auch wahrlich zu wenig anerfernd für eine solche Initiative. Der Standptmkt der Regierung ist, zunächst einmal ab­zuwarten. welche Anregungen und Vorichläge aus den Par­teien geltend gemacht werden.

Der Schleier wird noch nicht gelüftet.

Die neuesten Nummern vomReichsanz." undNordd. Allg. Ztg." enthalten keinerlei nähere Millellung über die aus Anregung des Reichskanzlers ausgearbeiteten Reichs- finanzresorm-Vorschläge. Das offiziöse W. T. B. erzähll nur von einem gestern abend im Nerchskanzler- palais zu Ehren der bund es staatlichen Vertreter veranstal­teten Diner, an welchem die Finanzminister und Gesandten der einzelnen Staaten und deren Vertreter im Bundesrat, die Staatssekretäre v. Posabowsky, Frhr. v. Richthofen und Frbr. v. Stengel teilnahmen. Frhr. v. Stengel, der neue Rerchsschatzsekretär, hat, wie wir gestern nur kurz melden konnten, vor den Vertretern der Bundesstaaten die Finanz- resorm, wie er sie dem Reichstag vorzulegen gedenkt, in längeren Ausführungen erläutert. Mindestens einen Aus­zug aus dieser Rede kennen zu lernen, würde für die Oeffentlichkeit von Interesse gewesen sein. Wenn, wie es heißt, die Finanzwirtschaf tdesReiche sausganz neue Grund lagen gestellt werden soll, dann kamt nicht früh genug damit begonnen werden, Über diese Ziele Aufklärung zu verbreiten. Der mitunter zu offiziösen Aus­lassungen benutzteBerl. Lok.-Anz." bemerkt:Das so lange zum dlachtell des Reiches Versäumte, die Ausstattung des großen deutschen Bundesstaates mit den für fein freies Dasein nötigen eigenen Mitteln soll jetzt errd- lich nachgeholt werden." Aus diesen Umrissen des Planes läßt sich freilich aus alle möglichen Gestattungen schließen. Beruhigend Hingt aber der Hinweis auf eine neue Aus­stattung des Reiches nicht; eine neue Ausstattung kostet neues Geld, und dies muß eben durch neue Steuern aufgebracht werden. Das Beste ist, die Reichs­regierung selbst schenkt klaren Wein ein und offenbart den Steuerzahlern, was im Werke ist.

Nach Veröffmilichrrug eines Militarromans ist, wie wir meldeten, Leutnant Bilse vom 16. Train­bataillon in Forbach verhaftet worden, weil der Roman ,eine Menge von Geschehnissen erzähll, die bisher m den Schleier der Diskretion oder des Dienstgeheimni^es gehüllt waren, deren handelnde Personen aber jetzt trotz fingierter Namen jeder Iorbacher deutlr'ch erkennt^. Das Buch führt den Tüel: ^AuS einer kleinen Garnison. Em militärisches Zeitbild von Fritz von der Kyrburg" und ist in Braunschweig erschienen. Nach der »Straßb. Post" sind mit Ausnahme eines Rittmeisters und dessen Frau, die sich wie Lichtgestalten in einem Schattenreich ausnehmen, eines Leutnants und

allenfalls noch eines Futtermeisters alle Figuren, die in dem Roman vorgesührt werden, Männer wie Frauen, geistig minderwertig, brüchig von Charakter, ohne Ehr- und Psticht- gesühl, stellenweise geradezu verbrechcrhaft. Die Rangliste nennt einen Leutnant Büse beim Lothr. Trainbatcullon Nr. 16 in Forbach, und zwar als zweitjüngsten Offizier. Sein Patent datiert vom 7. Juli 1898; er wird mithin un­gefähr sieben Jahre Militär gewesen sein. In diesen sieben Jahren scheint er, infolge ganz besonders ungünstiger Aus­nahmeverhältnisse in jener kleinen Garnison allmählich all seine Ideale, feinen Glauben an die Kameradschaft und schließlich an die ganze Menschheit soweit sie den bunten Rock mit Offiziersachielstücken tragt verloren zu haben. Tie ganze Darstellung macht den Eindruck der inneren lieb er zeugun g, und überall, so sagt das genannte nationainberale SXatt, scheint die Absicht durchzuschlmmern: Turch rückhaltlose Schilderung der Wirklich­keit will ich bessern! Besonders geht das aus den Schlußworten des vorletzten Kapitels hervor. Da reden Rittmeister König und Leutnant Bleibtreu über die Män­gel der kleinen Garnisonen. Auf die Bemerkung des ersteren, daß man in einer kleinen Garnison verbaute, pflichtet der Leutnant bei, indem er noch beifügt, daß man in diese weltvergessenen Nester oft Elemente setze, die man in e.iner anständigen Garnison nicht brauchen kann, aber nicht ganz hinauswerfen möchte. Alle Augenblicke höre man: strafversetzt nach Mörchingen, Lya oder wie die Nester alle heißen.Sehr richtig!" gab König eifrig zur Antwort. Wer wo anders etwas verbrochen hat, kommt meist in eine Grenzgarnison, um ihn unschädlich zu machen. Man bedenkt aber nicht, daß diese ost nicht einroani)freien Elemente untereinander mehr Unheil anrichten, als wenn sie zwischen einer mindestens gleich großen Zahl anständiger, tadelloser Kameraden lebten. Fast alle Skandalgeschichten in Ossizier- tors passieren an der Grenze in solchen Nestern, die meist er ft dadurch bekannt werden, weil sie nur auf großen Land­karten stehen. In einer großen Garnison geht man nur ins Kasino, wenn man einen bestimmten Zweck damit ver­bindet, denn die Langeweile kann man sich hier anders vertreiben, als mit sinnlosem Gesäuse. Und ist einer gar noch hinter den Weibern her, bann ist erst recht, der Teufel los. Sie haben ja hier die schönsten Beispiele: In einer Großstadt bieten sich seinen Gelüsten genug von dieser Sorte an, hier aber fehlen solche Existenzen, man Oer greift sich also an den Frauen der Kameraden.Aber Offiziere müssen diese kleinen, meist sehr wichtigen Grenzgarntsonen doch auch haben!" warf Meibrren ein.Gewiß", entgegnete König eifrig,man soll nur nicht so viele Minderwertige dahin schicken, sondern in erster Linie einwandfreie Offi­ziere mit anständiger Gesinnung und tadellosem Vorleben. Und das ganz besonders, wenn man diese Grenzgarnisonen als so wichtig bezeichnet, denn leichtsinnige Sumpfhühner werden in der Regel keine brauchbaren Offiziere fein, wenn man im Ernstfälle erhöhte Anforderungen an ihre Leistungs­fähigkeit stellt. Aber jeder häll es für eine ganz besondere Strafe ober wenigstens für ein gewaltiges Pech, an die Grenze zu kommen, und schon das verleidet ihm oft die ^anze Lust am Soldateuspiel. Himmel und Hölle werden m Bewegung gesetzt, um ja in einer anständigen Garnison zu bleiben. Der Gardeoffizier oder der aus einem feudalen Regiment verlebt seine ganze Dienstzeit herrlich und in Freuden in einer Großstadt. Warum vertrauert unsereiner seine schönsten Jahre in so einem Drecknest?"

Wie wir bei fügen, wird das Vergehen des Leutnants darin erblickt, daß er entgegen einer allgemeinen Bestimm­ung, die von ihm als einem aktiven Militär beabsichtigte Herausgabe einer öffentlichen Druckschrift nicht angemelbet hat. Es liegt also Ungehorsam in einer Dienstangelegenheit vor. Die Verhaftung erfolgte wegen Fluchtverdachts.

Die Penfionsverficherung der Privatangestellten.

Was d?e Invalidenversicherung der Privatbeamten betrifft, so sind diejenigen Pnvatoeamten, die kein größeres Einkommen als 2000 Mk. haben, schon jetzt in das Jnva- lidenversicherungsgesetz zwangsweise inbegriffen, und die­jenigen, die über 2000 Mk. Änkommen haben, können sich ^derzeit freiwillig versichern. Ich glaube, damit ist in der Tat dieser Kategorie die Möglichkeit gewährt, ihr künftiges LebensloS zu sichern."

Es ist für die Bewegung der Privacbeamlen um eine Pensions- unb Reliktenversorgung kennzeichnend, daß diese Worte des Staatssekretärs des Innern, Grafen Posadowsty, bie noch vor wenigen Monaten ben Standpunkt der Re­gierung barstellten, jetzt in einer großen Versammlung b er Privatangestellten in Köln einen *31ur m der Entrüstung hervorriefen und geradezu wie ein Hohn empfunden wurden. Kennzeichnend ist, so schreibt dieKöln. Ztg.", diese Stimmung einesteils für die Be­wegung selbst, andererseits für die Stellung der Regierung chr gegenüber. Nachdem einmal die Forderung der Pen- sionsversichernng der Privatangestellten, dieses Krrnes des Mlltelstandes, anfgetauckst war, ist das schon so lange latent vorhanden gewesene Streben nach einer Alters- und Familienversorgung, einer Sorge, die in der Tat wie eine dumpfe Last auf den Privatangestellten mit unge­wisser Zukunft liegt, in eine lebenskräftige offene Bewegung umgefchlagen, die mit überraschender Schnelligkeit, macht­voll anschwellend, ein nicht mehr zu übersehender Faktor unserer sozialpolitischen Fürsoraebes?rebungen geworden ist. Die Kölner Versammlung, in der wohl loOO Männer chr unbedingtes Einverständnis mit den Bestrebungen erllar- ten, ist ein deutlicher Beweis der Lebenskraft des vorge- steckten Zieles. Anderseits sind jene Worte, lennzeichnend jür die Stellung der Regierung dieser Frage gegenüber, denn ihre am 3. Februar in per sozialpolitijchen Debatte