Die
Emeuerungsscheine nach vorheriger Bekanntmachung.
§ 3. Betreffs der Verjährung der Teilschull
ML
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Iie
der
vom 20. Juni bis 7. Juli a. c
einschließend einzurcichen:
der Betrag der neuen Anleihe reicht, Zug um Zug den gleichen Betrag in Teilschuldverschreibungen der neuen Anleihe der Eisenwerke Lollar A.-G.
bar
Dienstag, den 7. Juli a. c.
1912
1913
1914
1915
1916
1917
1918
1919
1920
1921
1922
1923
1924
1925
37 500
39 500 41600
43 000
45 000
47 000
48 500
51500
53 500
56 500
58 000 61000
63 600
66 600
1926
1927
1928
1929
1930
1931
1932
von nicht
b)
e)
d) e)
f)
8)
ML 28 000
, 29 000
, 30500
, 32 000
, 33 000 „ 34 500 „ 36 500
und erhalten dagegen, soweit und zwar:
len find de» Teitschuldoerfchreibunasgläubigern und der Schuldnerin wohl aber berechtigt, die Legitimation der Dorzeiger oder die Echtheit
Nach Tilgung derselben und Löschung bet diese hat Hypothekenrang, wie solcher m
der Schlußnotenstcmpel ist Auf die etwa
vom 1. Juli, am
Der Wert des Pfandbesitzes ist nach den Büchern der Gesellschaft ermittelt worden und zwar für
Immobilien und Bergwerkseigentum
Hochofen-, Maschinen-, Kessel-, elektrische, Kanal- und Geleise-Anlage
Auf Grund de? vorstehenden Prospekte? sind
Mk. 1100 000 — 4 72 % ige zu 102 % rückzahlbare hypothekarisch sichergestellte Eisenwerke Lollar Aktiengesellschaft, zu Lollar,
Bau- und Betriebsstörungen, durch welche die Ertragsfähigkeit des Unternehmens für längere Zeit wesentlich beeinträchtigt worden ist, sind in den letzten drei Jahren nicht vorgekommen. 7
Gründerrechte oder zu Gunsten einzelner Aktionäre bedungene besondere Vorteile bestehen nichL
Lollar, im Mai 1903.
Der vorerwähnte Nest der Anleihe auS 1896 beträgt noch Mk. 1 186 000. Derselbe ist auf den 10. Oktober 1903 gekündigt, dafür bestehenden Hypotheken-Eintragungen hat die Gesellschaft keine Hypothekenschulden und Anleihen außer der gegenwärtigen Anleihe, und s 9 der Anleihebedingungen vorgesehen ist.
Eisenwerke Lollar, Aktiengesellschaft
H. Steinecke.
m Eöln, bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. A Co.,
' Frankfurt a. M., bei der Deutschen Genossenschafts-Bank von Sörgel, Parrisius A Co.. CommanditaeselNchaft auf Aktie« bet dem Bankhause Bass A Herz
Sal. Oppenheim jr. & Co., Deutsche Genossenschafts-Bank von Sörgel, Parrissins L Co Commanditgesellschaft auf Aktien, Bass & Herz.
Em Cormmn blutige» die laise walt ö1 in Kem den Stc gelegen! umw walt ci warirte halten jn der lina ui derherg König Lolksvc dein Nc der Wa mit bei allerhöc ersolgte neuen l naslie, oensvei Beginn sicht a Gerecht indem rerabjt brüchig mordeL sich la öffenlli gemach gefährl Deioerff 3ichne in ungi zu Serb genröle rchwiei sendet zeitig mahün Ncgim serbisch . Na Regn itabine Mörder Mg fü niachen bereits mitteilj De meldet dem L tvüns, Genf t fünft h
gegen Feuersgefahr versichert hält,
die Fabrikation in den verpfändeten Objekten länger als ein halbes Jahr einstellL ihre Zahlungen einstellt oder sich auflöst,
durch Uebertragung ihres gesamten Vermögens an eine andere Gesellschaft sich mit dieser fufioniert, und
den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt, insbesondere wenn sie die recht- zeitiae Auslosung unterläßt. Eine derartige Erklärung wird öffentlich bekannt gemacht werden.
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erfolgt nach Ermessen der Anmeldestellen unter baldtunlichster Benachrichtigung der Zeichner.
Obligationen hat am 10. Juli 1903 zu erfolgen; den Schlußnotenftempel trägt der Zeichner zur Hälfte.
Daö Statut und der Geschäftsbericht der Gesellschaft ist bei den vorgenannten Stellen erhältlich.
Die .totiz an der Cölner Börse soll deinnächsl beantragt werden.
Lölu und Frankfurt a. M., im Juni 1903.
entgegen.
Die Zuteilung Die Abnahme
/um Handel und zur Notiz an der Frankfurter Börse zugelassen worden.
. ® cn 3n^°kcr.n fon gekündigten Teilschuldverschreibungen der Eisenwerke Hirzenhain und Lollar wird hierdurch dergestalt ein Bezugsrecht auf die neue Anleihe eingeräumt,
aß ue gegen ihre gekündigten und zu 102 % rückzahlbaren Obligationen den gleichen Betrag in Teilschuldverschreibungen der neuen Anleche beziehen können, soweit deren Betrag reicht, wobei ihnen eine bare Herauszahlung von 1 */2 % gewährt wird und eine weitere Vergütung von 1 x/8 % für Zinsdifferenz, da der nächste Coupon der neuen Anleihe per 2. Januar 1904 verfallt, wahrend der Coupon der alten Anleihe am 1. Oktober 1903 fällig isL z
1OAQ k Diejenigen Inhaber von Obligationen der alten Anleihe, welche von diesem Bezugsrechte Gebrauch machen wollen, basen ihre Obligationen inklusive Coupons pro 1. Oktober 1903 und folgende nebst Talons IN der Zelt
| 1. Die Anleihe ist vom 1. Juli 1908 ab mit 4V,% verzinslich und mit einem Arffgette von 3*/, rückzahlbar. Cie ist zerlegt in 800 Teilschuldverschreibungen 4 ML 1000 LtL A No. 1—800, und 600 Teilschuldverfchreioungen ä ML 500 £it B. No. 801—1400. Die Teilschuldverschreibungen lauten auf den Namen des Bankhauses SaL Oppenheim jr. & Cie. in Cöln oder dessen Ordre, etc tragen die eigenhändige Unterschrift des Vorstcmoes und die faksimilierte Unterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft, sowie die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten. Dieselben sind durch Jndoffament, auch Blanko-Indossament, übertragbar.
§ 2. Jeder einzelnen Teilschuldverschreibung sind zwanzig, am 2. Januar und L Juli, zuerst am 2. Januar 1904, fällige halbjährliche Zinsscheine und ein Erneuerungsschem beigegeben.
Die Zinsen werden gegen Einlieferung der Zinsscheine zahlbar gestellt außer bei der Ge- sellschastslasse
a) bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Cie. in Eöln.
6/ der Deutschen Genossenschaftsbank von Soerge^ Parrisius <t Cie., ftommonbit- Msellschaft auf Aktien, Frankfurt a. Main.
e) dem Bankhause Bass & Hers, dortselbst.
Bei diesen sämtlichen Stellen erfolgt auch kostenlos die Aushändigung weiterer Zins- und
1905 ML 20 600
1906 , 21 600
1907 , 22 500
1908 , 23 500
1909 , 24 500
1910 , 2b 600
1911 , 27 000
Zurückgezahlte Teilschuldverschreibungen werden vernichtet und über den Hergang emc öffentliche Urbmoe aufgenommen.
§ 9. Für diese Anleihe von Mk. 1J00.000.- samt Zinsen Aufgeld und sonsttgen Kosten haftet die schuldnerische Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen. Als spezielle Sicherheit aller dieser Ansprüche bat sie eine Sicherungshypochek zur ersten Stelle befteUt auf:
a) iyr Grund- und Bergwertseigentum mit Stollen und Tiefbauanlagen in den Gemeinden Lollar, Ruttershausen, Leun und Allendorf a. d. Ulm,
b) die hierauf befindlichen Gebäude, Dampfkeffel-, Maschinen-, Hochofen-, Licht-, Trocken- und Kalkoien-Anlagen. die Jementsabrik, Geleise und sonstige Zubehörungen und Be- triebsutensilieu der Main-Weser-Hütte zu Lollar, einerlei, ob die Gegenstände mit dem Grund und Boden verbunden sind oder nicht,
und zwar auf die im Grvßherzogtum Hessen telegenen, in Höhe von Mk. 1.200.000.— und aus die im Königreich Preußen beleg en en, in Höhe von Dck. 150.000.—
Im Grund- unb Hypothekenbuche wird vermerkt, daß diese Sicherungshypothek zur Wahrung der Obligations-Anleihe nebst Ausoeld, Zinsen, Kosten und Auslagen des Glaubigeroerlreters hafiel.
§ 10. Die Eisenwerke Lollar, Akttengesellschast, verzichten darauf, vor völliger Tilgung der gcmzen Anleihe nebst Zinsen, Kosten und Auslagen über getilgte Teile der Hypothek zu verfugen oder dieselben auf ihren Namen umschreiben zu laßen.
Bei Abzahlung auf dte Schuld steht der Hypochek der Restforderung das Vorrecht vor der Hypothek ter getilgten Kapitaltelle zu.
§ 1L Mit der Uebertragung einer Tellschuldoerschreibung geht zugleich der eittsprechende Antell an ter Sicherungshypothek aus die Erwerber über, jedoch haben dieselben nicht den Anspruch auf den Vermerk chrer Rechte im Gruudbuche, falls dasselbe in Lollar und Ruttersbausen als angelegt anzusehen ist, und auf Ausfertigung einer anderen Urkunde als der Teilschtlldverschretbunq.
Sie können ihre Rechte wis den Tellschuldoerschreibungeiy abgesehen von den hypothekarischen Rechten, selbständig geltend machen.
§ 12. Die Schuldnerin ist verpflichtet, die verpfändeten Baulichkeiten nebft Zubehör ordnungsmäßig gegen Brandschaden versichert zu halten und über die Erfüllung dieser Verbindlichkeit sich dem Vertreter der Gläubiger gegenüber aus Verlangen gehörig auszuweisen.
§ 13. Das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. ist als Vertreter für die jeweiligen Tellschuldverschreibungen bestellt und wird dessen Eintragung in daS Grundbuch beantragt. In dieser Eiaenschast ist es berechtigt, die Gläubiger oUgemem bei Geltendmachung der Hypothek zu vertreten und für Wahrung und Erhaltung der hypothekarischen Sicherheit zu sorgen, insbesondere aktiv und paffiv Rechtsstreite hinsichtlich des hypothekarischen Anspruches zu führen und alle nach seinem Dafürhalten zweckentsprechenden Anträge zu stellen, die Eintragung in die Hypotheken- und Grundbücher sowie Löschungen, sowohl hinsichtlich des Darlel)Nö mkl. Aufgeld als auch hinsichtlich der Psaudobjekte oder Teile derselben zu bewilligen und zu beantragen, Adtretungeii vorzunehmen, sowie Rünbigungen und Zahlungen entgegenzunehmen.
§ 14. Sollte vor völliger Tilgung der Anleihe ün Interesse der Schuldneriii die Veräußerung oder der Tausch von Teilen der verpfändeten Immobilien erforderlich werben, jo soll die Entlassung aus ter Psanohaft erfolgen, wenn der Kaufpreis zur außerordentlichen Xilgnng der Anleihe verwendet bezw. zu diesem Zwecke in bar ober Wertpapieren bei dem Bankhauje Sal. Oppenheim jr. & Cie. hinterlegt ober im Falle des Tausches das eingetauschte Objekt an Stelle des aus der Hypothek frei zu gebenden verpfändet wird.
Der Kaufpreis ober bas einzutauschende Objekt muß mindestens dem abzutreteiiden Telle ter Jmmobllien im Werte gleichkommen. Das Bankhaus hat das Recht, einen diesbezüglichen Nachweis durch einen gerichtlich vereidigten Sachverständigen zu verlangen. Erreichen Kaufpreis oder Tauschobjekt den Schätzungswert nicht, so soll die Entiassung aus dem Pfandnexus nur erfoloen. wenn auch der Fehlbetrag in der vorgeschlagenen Weise hinterlegt isL
Eine Entlaffung aus der Pfandhaft tonn aber auch erfolgen, wenn nach Ansicht des Bankhauses Sah Oppenheim jr. & Cie. und dem Gutachten eines von ihm zu beftimmenben Sachverständigen die Abtretung vorraussichtlich für die Sicherheit der Anleihe unschädlich ist unb außerbem ein »rach bem Dafürhalten des Sachverständigen und des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. entsprechender Teil der Anleihe getilgt ober besten Tilgung durch oare Hinterlegung bet dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Cie. gesichert ist.
§ 15. Das Bankhaus Lai. Oppenheim jr. & Cie. wird, wenn die Schuldnerin mit der Zahlung der Zinsen ober des Kapitals länger als zwei Wochen riitfftänbig ist, auf Verlangen von Gläubigem bie Psanbansprüche derselben durch Klageerhebung und Betreibung der Zwangsvollstreckung wahrnehmen, wenn die Gläubiger die betreffenden Schuldverschreibungen an dasselbe durch Indossament übertragen und einen zur Deckung der Kosten des Verfahrens ausreichenden Vorschuß ihm einzahlen.
§ 16. Das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. hat das Recht, jeberzett die ihm beigelegtc Stellung niederzulegen. Alsdann haben die Eisenwerke Lollar, Aktiengeselhchast, sofort eine Versammlung der Inhaber der Teilschuldverschreibungen zwecks Wahl eines neuen Treuhänders einzuberufen.
Sinkt die Zahl der im Umlauf befindlichen Tellfchulbverfchrelbungen unter nom. Alk. 100 000, dann ist dieses von den Eisenwerken Lollar, Aktiengesellschaft, in Gemäßheit des ReichsgesetzeS vom 4. Dezember 1899 in Öen oben angegebenen Blättern öffentlich bekannt zu »nachen.
§ 17« Die von der Schuldnerin ausgehenden Bekanntmachungen fmb dem jeweiligen Vertreter der Gläubiger sofort schriftlich mitzuteilen.
§ 18. Etne persönliche Haftbarkeit des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. auS den Teü- schuldoerfchreibungen ober auS ben Indossamenten findet nicht statt.
TeUfchuldverschreibungen und Zinsscheine, der Kraftloserklärung vernichteter oder abhanden gekommener Tellschuldverschreibungen unb der Zahlung auf 'piche Zinsscheine gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 4. Die Tilgung der Anleihe erfolgt in der Weise, baß davon am 2. Januar der Iah«
Oppenheim jr. & Cie. in Köln sofort schriftlich mitzuteilen.
§ 7. Den Tellfchulbverschreibungsgläubigern steht ein Kündigungsrecht nicht zu. Jedoch hat bas Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie., als ber Gläubigervertreter, oas Recht, bas Darlehen nebft Aufgeld durch einfache schriftliche Mitteilung an die Schuldnerin ganz oder tellweise mit Frist von 14 Tagen fällig zu erklären, wenn der Wert der Psandobjekte um mehr als ein Viertel des jetzt ermittelten Taxwertes sich vermindert, was eventuell durch eine von dem Bankhause SaL Oppenheim jr. & Cie. auf Kosten der Schuldnerin zu veranlassende Schätzung gerichtlich vereidigter Taxatoren scstzustellen ist, und ferner wenn die Schuldnerin
mit einer Zins- oder Kapitalzahlung trotz Mahnung länger als zwei Wochen nach dem Verfalltage im Rückstand bleibt,
ihren für die Anleihe verpfändeten Grundbesitz nebft Zubehör ganz ober teilweise ohne Genehmigung des Bairkhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. veräußert,
bie verpfändeten Gebäulichkeiten nebst Zubehör fchuldhasterweise nicht od>minafia#ma6
§ 8. Ter Betrag der bei ber Einlösung einer Teilfchulboerschreibung nicht zurückgegebenen, auf die Zeit irach Fälligkett des Kapital betraget laufenden Zinsfcheine wird von dem auszuzählenben Betrage zurückbehalten. Die Verzirrsung ber Teilfchulbverfchreibungen hört an bem Tage auf, an welchem sie zur Rückzahlung fällig werben.
Taxwert Mk. 1 518 290 , 1 260 860.— Mk. 2 779 140.—
für Mk. 1000.— alte Obligationen: D». 1000.— neue und Mk. 26.26
, Mk. 600.— , , : ML 500.— , , Mk. 18.12 V
ben Einreichern zur Hälfte zu. tragen.
un Umtausch bezogenen Teilschuldverschreibungeu nehmen die vorgenannten Stellen Zeichnungen zum Kurse von 101 ®/0 zuzüglich 41/ »/ Stückzinsen
Buchwert . . Mk. 1 412 993.83
. „ 1 026 106.40
Summa Mk. 2 439 100.23
zur Rückrahlung gelangen mit einem Zuschläge von 2°/e, also mit 102°/.. Die so zur Rückzahlmrg gelangenden Stücke werben im Monat Oktober vorher burch Auslosung oeftimmt unb veröffentlicht. Die Auslosung erfolgt in Gegenwart eines Vertreters ber Schulbnerin. lieber biefetbe wird ein notarielles oder gerichtliches Protokoll aufgenommen unb von biefem eine beglaubigte Ausfertigung bem Bankhaufe Sal. Oppenheim jr. & Cie. behänbigt.
§ 6. Die Etsenwerke Lollar, Aktiengesellschaft, haben das Recht, vom Jahre 1906 ab bie Auslosung beliebig zu verstärken ober ben gesamten jeweiligen Rest der Anleihe mit einer Frist von mindestens drei Monaten zur Rückzahlung zu kündigen; in beiden Fällen mit dem 2%igen Aufgelbe. Die zur Rückzahlung gelangenden Nominalbeträge müsten durch 1000 teilbar fein. Die Leistung einer verstärkten Rückzahlung entbindet nicht von ber pünktlichen Zahlung ber Tilgunasquoten in den folgenben Jahren, vielmehr werden die Mehrbeträge stets auf bte Rate des letzten Jahres unb nach deren völliger Abdeckung auf die Rate des refp. der vorhergehenden Jahre angerechnet.
§ 6. Die Kündigung ist schriftlich dem Gläubigervertreter zuzustellen und außerdem öffenttich bekannt zu machen. Alle öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger, in ber Kölnischen Zeitung und in ber Frankfurter Zellung. Geht eines biefer Blätter ein, ober wird dasselbe der Gesellschaft unzugänglich, so bestimmt letztere an besten Stelle ein anderes. Dieser Wechsel wird in den verbleibenden Verkündigunasblättem bekannt gemacht Einer besonderen Benachrichtigung ber einzelnen Inhaber von Teilschuldverschreibungen oder deren Rechtsnachfolger bedarf es nicht. Die von der Schuldnerin ausgehenden Bekanntmachungen sind bem Bankhause Sal.
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