Ausgabe 
19.2.1903 Erstes Blatt
 
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für Wohnungsmiete als zulässig und regelmäßig, während bei Arbeitern und kleineren Angestellten oder Beamten jener Prozentsatz, namentlich in den Städten, sogar bis zu 30 Prozent und mehr steigt. Im Gegensatz dazu hat umge­kehrt der Artikel 17 des genannten Gesetzes bei Beamten, deren höchste erreichbare Besoldung 2000 Mk. nicht über­steigt, den Wertanschlag der Dienstwohnungen sogar auf nur 3 bis 5 Prozent der Besoldung ermäßigt in der un­zweideutigen Absicht, damit im Gegensatz zu dem orts­üblichen Mietwert und dem Baukostenaufwanb für jene Woh­nungen die Lebenshaltung der in Betracht kommenden Beamten verbessern. Der erste, von den Herren Frage­stellern für eine Erhöhung der gedachten Anschläge geltend gemachte Grund hat sonach schon bei dem Erlaß des ae- dachten Gesetzes Vorgelegen, chne eine Wirkung auf die Höhe des Wertanschlags geäußert zu haben. Ihm heute F o l g e zu geben, würde eine Verschlechterung des Einkorn m ens für zahlreiche einzelne Beamte wie für ganze Bcamtenklassen bedeuten, zu welcher die Negierung umsoweniger die Hand bieten kann, als dieselbe auch umgekehrt sich nachgerade damit abgefunden hat, aus Verbesserungen des Besoldungs­gesetzes zu Gunsten ihrer Beamten zurzeit noch überall dort zu verzichten, iro nicht etwa seit Erlaß des Gesetzes ganz wesentliche Aenderungen in den Verhältnissen ein- getreten sind.

Auch der zweite, von den Herren Fragestellern an­geführte Grund, daß in einer niedrigeren Bemessung des Wertanschlags von Dienstwohnungen eine Bevorzugung der Inhaber solcher Wohnungen gegenüber anderen Staats­beamten gelegen sei, welchen eine Dienstwohnung nicht zu­stehl, ist schon bei Erlag des Besoldungsgesetzes bekannt gewesen; eine nachträgliche Aenderung des letzteren ist somit hieraus gleichfalls nicht zu rechtfertigen. Zudem darf dabei doch auch nicht übersehen rverden, daß der Wertanschlag einer Dienstwohnung dem Zwang, wonach der Inhaber einer gewissen Stelle ohne Rücksicht auf seine persönlichen Be­dürfnisse und Wünsche jene Dienstwohnung eben beziehen muß, auch dadurch eine entsprechend niedrigere Bemessung der Miete Rechnung zu tragen hat, sowie ferner, daß Vor­telle, welche der einzelne Beamte aus den Sätzen des § 17 zieht, in vielen Fällen dazu dienen, ihm einen billigen Ausgleich für Nachteile zu gewähren, die er infolge der ungünstigeren Verhältnisse seiner Dienststelle anderen Be­amten gegenüber tragen muß. Es sei hier nur an die an kleineren Orten häufig fehlende Gelegenheit, den Kindern eine geeignete Schulausbildung zuteil wer­den zu lassen, erinnert. Was insbesondere die Dienststellen im Geschäftsbereich des Großh. Ministeriums der Justiz betrifft, so würde sich z. B. die Schwierigkeit, die Stellen der drenjiaufsichtführenden Amtsrichter auf dem Lande befriedigend und für längere Zeit zu besetzen, noch er­heblich und in einer das dienstliche Interesse schädigenden Meise steigern, wenn nicht mit diesen Stellen eine verhält­nismäßig befriedigendere Gestaltung der Woh­nungsverhältnisse als in den Städten verbunden wäre.

Menn von den Herren Fragestellern drittens geltend gemacht wird, daß eine billige Bemessung des Wertanschlags von Dienstwohnungen an sicy geeignet sei, das Verlangen nach weiterer Herstellung solcher Wohnungen zu steigern, so wird es Sache der für die Erbauungvon Dien st Wohnungen zuständigen Faktoren fein, die finan­zielle Tragweite dieses Anreizes in angemessenen Grenzen zu halten. Man wird sich darum grundsätzlich darüber schlussig zu machen haben, ob im allgemeinen einzelne Behörden aus dienstlichen Gründen (Notwen- bigfeit der Beschaffung geeigneter staatlicher Tiensträume uno Zweckmäßigkeit der Verbindung der Wohnung mit den Dienfträumen, oder Rücksicht auf die Unabhängigkeit ge­wisser, mit polizeilichen Aufgaben betrauten Beamten, oder Rücksicht aus die AbgelegeniM des Dienstsitzes und einen Mangel an geeigneten Dienstwohnungen) oder ob im ein­zeln e n aus besonderen Gründen (unverhältnis­mäßige Höhe der Mietpreise in Städten und ihren Vor­orten im Vergleich zum Einkommen der niederen Beamten) die Beschaffung von Dienstwohnungen gerechtfertigt er­scheint. Ta aber eine solche grundsätzliche und sorgsältige Prüfung jedes einzelnen Schrittes aus diesem Gebiete niaji nur mugliaj, sondern seitens der beteiligten Faktoren auch schon bisher erfolgt ist, kann auch der angeführte dritte Grund nioji durchschlagend werden für die Ergreifung einer solch radikalen, seitens der Regierung ihren Beamten gegenüber keineswegs zu rechtfertigenden Maßregel wie die der angeregten Vers chl echterung der Ein kommens verhält nisse einer großen Zahl von Beamten durch Erhöhung der bestehenden Wertanschläge für Dienstwohnungen.

llfllitifdjt Tagesschau.

Der Orienthaudel.

Die Bemühungen der deutschen Seeschifffahrts­kreise um Förderung des Handels mit dem Orient e§ sei nur an den von der Levante-Linie im Verein mit derHamburger Packetsahrt" eingerichteten Durchgangs- Verkehr vom Orient nach den Vereinigten Staaten und an die für Anfang März neu geplante Levante Route Havre- Orient erinnert sind in Italien nicht unbemertt geblieben. Als Mittelmeerstaat will sich Italien einen Platz an der Sonne sichern. Die am Orienthandel interessierten italienischen Firmen planen zunächst die Gründling einer Orientbank, mit dem Stammsitz in Venedig und Zweigniederlassungen in Konstantinopel und Belgrad. Darnach scheint Italien fein Augenmerk fürs erste dem Binnenhandel des Orients zu­zuwenden. Ob es mit der einleitenden Bankgründung Erfolge erzielen wird, bleibt abzuwarten. Für Finanz-Institute ist der Orient ein nicht ungefährlicher Boden; die dortigen Kaufleute fordern als Grundlage für Geschäftsverbindungen lange Kredite, und an der Unmöglichkeit, solche nach allen Seiten hm zu gewähren, ist schon die russisch-bulgarische Bank zu Grunde gegangen. Tie italienischen Bankgründer werden also viel Geld aufwenden müssen. Den deutschen Interessen dürfte die neue Orientbank nicht Abbruch tun, denn sie liegen in der Hauptsache auf dem Gebiete der Seehandels.

Hccr und Flotte.

Dec französische Präsident Louder stiftete für die Kombattanten des Ehinafeldzuges eine Erinnerungs­medaille, welche m Ausnahmefällen auch an solche Per­sonen verliehen werden soll, die sich in irgend welcher Weise um die glückliche Durchführung des Feldzuges in den Elnna- wirren verdient gemacht haben. Wie wir hören, beabsichtigt Loubet als Gegengabe, für die ihm seinerzeit verliehene

deutsche Chinamünze das französische Erinerungs- zeichen auch dem deutschen Kaiser zu verleihen. Es würde damit der Kaiser unter seinen zahlreichen aus­ländischen Orden in Zukunft auch eine französische Ordens- allszeichnung tragen, die er bisher noch nicht besitzt. Die französische Chinadenkmünze ist nach dem Entwurf des Gra­veurs Georges Lemaire angefertigt und besteht in einer bronzenen Medaille, auf deren Vorderseite der Kopf der La France' im lorbeergcschmückten Tropenhelm dargestellt ist, während der Revers das Relief der französischen Gesandt- schcft in Peking zeigt. Letzteres ist umschlungen von aller­hand Kriegs- und Waffenemblemen. Die Vorderseite zeigt die Inschrift Bepublique Frao^aise und die Rückseite Cnioe 19001901. Die Medaille hängt an einem stilisierten

Drachenornament und wird an einem gelben Moireebandc auf der linken Brust getragen. Ueber das Band ist eine Spange gelegt, welche gleichfalls die auf dem Medaillon- re oers emgraoierte Inschrift trägt. Tie Ausführung des Ganzen ist sehr geschmackvoll und offenbar künstlerischer als die deutsche Chinadenkmünze.

Aus Aladl uni) Land.

Gießen, den 19. Februar 1903.

* * Die Kirchenglocken. Zu der in der Dienstags­nummer gebrachten Notiz über das Alter der Gießener Kirchenglocken können wir heute noch ergänzend hinzufügen: Rur 3 der Gießener Kirchenglocken feiern in diesem Jahre ihr bOjähriges Jubiläum. Die größte Glocke, 1,65 Meter im Durchmesser, trägt den Namen Mathilde und führt die Aufschrift:Eintracht und Beharrlichkeit. Gegossen zu Hof- Sinn bei Herborn im Jahre 1853. Th. H. Rincker." Die zweite Glocke Anna, aus derselben Gießerei hervorgegangen, trägt die Aufschrift:Friede für Stadt und Land." Die dritte Glocke Marie, gleichfalls in Sinn im Jahre 1853 gegossen, zeigt die Aufschrift:Unserer Vaterstadt Gießen." Die vierte Glocke ist neueren Ursprungs und enthält die Auf­schrift:Ein feste Burg ist unser Gott. Gegossen für die evangelische Gemeinde Gießen von Andreas Hamm, Gießer der Kölner Kaiserglocke. Frankenthal im Jahre 1883".

* I in Stadttheater steht uns für einen der nächsten Abende das Benefiz für Frl. Feige bevor. Diese be­liebteste und begabteste unserer Künstlerinnen, die erst neulich alsJüdin von Toledo" bei einer der letzten Theatervereins- Vorstellungen eine ganz vortreffliche darstellerische Leistung bot, hat sich zu ihrem Ehrenabend das alte, dem Franzosen Lemoine nachempfundeneLebensbild"Muttersegen, oder die Perle von Savoyen" erkoren. Weichmütige Herzen werden sich von diesem Stücke und der es begleiten­den melancholischen Musik, die gemeinsam das Scheiden und Meiden, die Liebe zur Heimat und die Liebe im allgemeinen behandeln, rühren, und von den vielen eingestreuten Witzen sich in eine angenehme, zwischen Wehmut und Heiterkeit die Mitte haltende Stimmung versetzen lassen, und der Erfolg des Abends wird vollkommen fein, zumal dazu nur zwei oder drei gute schauspielerische Kräfte gehören. Der Benesiziantin aber werden voraussichtlich zahlreiche duftende Blumenspenden zu teil werden.

Wiesbaden, 18. Febr. Anläßlich der neulichen Be­hauptung des Ministers des Innern zur Rechtfer­tigung der Sistierung der bekannten Frauen­rechtlerin bei Tagung des Frauen-Congreffes in Wiesbaden war die gestrige Versammlung des Wiesbadener Ortsausschusses der deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten interreffant. Während die Zahl der hiesigen Proslituirten von ca. 30 bis 40 verhältnismäßig gering ist, mußte zugegeben werden, daß allerdings der Mi­nister mit den Worten vom Sammelplatz der Demi- monde nicht so ganz Unrecht hätte, rote es eben bei einem Weltbade unvermeidlich fei. Die Kontrolle über solche zeit­weilig hierher kommenden Dirnen fei auf jede Weise erschwert und bisweilen gradezu unmöglich. Die Damen beriefen sich bei einer Vorladung mit goldgespickter Börse einfach darauf, daß von Erwerb keine Rede sein könne und es ihnen anderer­seits gesetzlich vollständig fteistünde, sich geschlechtlichen Um­gang zu suchen. Nachdem Dr. Julius Müller überBe­deutung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten" einen mehr allgemeinen Vortrag gehalten hatte, sprach Kreisarzt Medizinalrath Dr. Gleitsmann, dem die hiesige Sitten- Kontrolle unterstellt ist, über die sanitätspolizeiliche Heber» wachung der Prostitution in Wiesbaden. Viele nachahmens­werte Einrichtungen, aber auch manche Mängel in der hiesigen Kontrolle wurden dabei erwähnt. Zu der Versammlung, die in der Loge Plato tagte, waren die Spitzen der Behörden eingeladen und, soweit nicht verhindert, erschienen. Bemerkens­wort ist noch, daß Wiesbaden mit 106 Mitglieder, wie der Vorsitzende bekannt gab, etwa den zehnten Teil der Mit­glieder der deutschen Gesellschaft überhaupt stellt. Eine an­regende Diskussion von hier bekannten Persönlichkeiten beschloß die Versammlung, welche als erstes öffentliches Auftreten des Orts-Ausschusses für Laien- und Fachkreise weit über Wies­baden hinaus für das ganze deutsche Reich von Jntereffe sein dürfte.___________________________ _________________

Vermischtes.

* Prinzessin Luise wird, wie jetzt aus Gens ge­meldet wird, La Metairie nicht so bald verlassen, als man in letzter Zeit annahm. Sie wird noch einige Zeit dort verweilen, da sie die Hoffnung hegt, von ihrer Mutter besucht zu werden. Die Nachricht, daß die Großherzogin von Toscana demnächst in Nyon eintreffen werde, war demnach falsch. Prinzessin £ui|C wird in La Metairie so lange Dcrbleioen, bis Die dortigen Aerzte imstande fein roeroen, Gutachten über ihren Geisteszustand abzugeben. Tas körperliche Befinden der Prinzessin ist zufriedenstellend. Ihr zukünftiger Aufenthaltsort ist im Einverständnis mit den Rechtsanwälten bereits festgesetzt, doch kann vorläufig nur soviel gesagt werden, daß bcrfdbe nicht innerhalb Deutschlands uno Oesterreich-Ungarn liegt. Die Nachricht, daß Rechtsanwalt Tr. Ze hm e sich nach Nyon begab, be­stätigt sich nicht.

-ras Befinden des Prinzen Friedrich Christian war am 18. d. M. recht befriedigend.

Gerichtssaal.

r>- Gießen, 18. Febr. S trat kämm er. Mit einem San» I bali5inu§, wie er (Sou iei Dank nicht oft» oerfammt, haben die

beiden jungen Burschen, der 18 Jahre alte Adolf 9L und der 17 - jährige An ton A., beide von Mafsenheirn bei Friedberg, in der Nacht vom 11. bis 12. Januar auf den Fluren der Gemarkung ihres Heimatsortes gewütet. Tie beiden, nicht vorbestraften jungen Menschen, gestanden ein, etwa 50 Obstbaume, welche auf freiem Felde fianben und mehreren Besitzern gehörten, mehr oder weniger arg beschädigt zu haben. Einzelne Bäilme, welche zum Umbrechen zu stark roaren, hatten sie erst mit dem Messer bearbeitet Tie Angeklagten entschuldigten gestern ihr Tun damit, sie seien in jener Nacht stark betrunken gewesen. Aus der ganzen Art und Weise, wie die Banmfrevler gearbeitet haben, gehr aber hervor, daß |te sich zu ihrem Vorhaben vielleicht erst Mut angetranten haben mögen, daß aber von einer starken Angetrunkenheit derselben bei Aus­übung der Tat keine Rede sein kann. Ta der angerichtete Schaden zwischen 500600 Mk. betragt, Obstbäume auf freiem Felde auch eines ganz besonderen Schutzes bedürfen, und weil die An­geklagten mit einer Rohheit ohne Beispiel gehandelt haben, erkannte die Kammer gegen 9t. auf 6 Monate, gegen A. auf 7 Monate Gefängnis. Ter Strafantrag hatte für jeden der Angeklagten auf 1 Monat höher gelautet. Ter Händler Jakob O. von Gießen, mehrfach vorbestraft, hatte sich wegen Diebstahl zu verantworten. Er halte auf der ehemals Schlesstiigers'jchen Besitzung von der Witwe des Wines R. altes Eisen^gekauft und dabei angeblich eine alte eiserne Pumpe, welche der Stadt Gießen gehörte, nut gehen heißen. Tie Zeugin S. belastete den Angeklagten und bezeugte, daß sie diesem ausdrücklich erklärt habe, daß die Pumpe, welche im Stall stand, nicht von der Frau 9t. verkauft werden könne, weil sie der Stadt gehöre. Ter Vorsitzende der Strastammer gab sich große Muhe, den Fall aufyutldrcn. Eine Menge Zeugen wurden vernommen, um festzustellen, wie die Pumpe aus dem Stall zu dem alten Eisen des O. gekommen ist. Tie Verhandlung wurde gegen mittag abgebrochen, um über diesen Punkt neue Zeu­gen zur Stelle zu bringen, die am Nachmittag vernommen wurden. Ter Angeklagte wurde schließlich wegen Alaffgel an ausreichenden Beweisen s r e l g e s p r o ch e n. Tie Kammer erachtete das einzige vorliegende belastende Zeugnis der S., welche mit dem Ange­klagten früher vertehrt hat und seitdem auf gcjpamuem Fuße mit ihm lebt, nicht für ausreichend, um daraus em Schuldig sprechen zu können, obschon sie deren Angaben vollen Glauben beigemefjen hatte.

pl. Gießen, 17. Febr. Gewerbegericht. Ten Vorsitz führt Oberbürgermeister iDlecum. Als Beisitzer sind tätig, Speng­lermeister Faber und Brauer Gustav Hollberg in Gießen. Ter Wagnergeselle Richard B. hier vertangl von dem Wagnermeister F. hier wegen grunb- und kündigungsioser Entlassung 41 Alk. Ent­schädigung. Beklagter beantragte Klageabweisung. Er sei zur so­fortigen Entlassung des Klagers berechtigt gewesen, weil dieser die Arbeit unbefugt verlassen und sich einem liederlichen Lebenswandel hingegeben habe. Nach längerer Verhandlung zog Kläger seine Klage zurück. Beklagter war damit einverstanden. Ter Htlis- monteur Friedrich R. hier klagt gegen den Ingenieur Dl. hier aus Zahlung rückständigen Lohnes. Da Beklagter trotz ordnungsmäßiger Ladung un Termin nicht erschienen ist, erließ das Gericht aus Klägers Antrag Versäumnisurteil gegen Beklagten. Knecht Adolf W. hier verlangt von dem Lekonom unb Fuhrunternehmer Karl Euler seit, hier rückständigen Lohn. Der Beklagte macht zunächst die Unzuständigkeit des Gewerbegerichls gchenb. Er sei lediglich Landwirt unb wenn er gelegentlich Fuhren gegen Bezahlung un­ternehme, so sei dies fein Gewerbebetrieb, vielmehr em 9lcbenbc- tvieb der Landwirtschaft. Nachdem festgestellt war, daß Kläger ge­werbsmäßig Fuhren imtermmmt, erklärte er feinen Einwand be­züglich der Unzuständigkeit des Gewerbegerichts zurückziehen zu wollen. Es kam hiernach ein Vergleich zustande.

Rom, 17. Febr. Der verantwortliche Redakteur derPropa­ganda" in Neapel wurde wegen der K r u p p a f f a i r e zu zwei Monaten Gefängniß und 400 Lire Geldstrafe verurtheilt. Die Verhandlung erfolgte hinter geschlossenen Türen.

Landwirtschaft.

Pflanzkartoffelu. Alan schreibt uns: Wir beziehen Pflanz­kartoffeln gern aus dem Norden ober aus dem Nordosten Teutjch- kands. Dort, auf den sandigen Böden, ist die Kartoffel die dank­barste Ackerfntcht. Sie wird auch dort nicht allzu stark mit Stall- mist gebüngt, ist in ber Regel gesunder als bei uns und kommt ziemlich schmutzfrei in bie Keller und in die Erdmieten. Es ist un­seren Landwirten auch befannt, daß sich die aus solchen Gegenden bezogenen Kartoffeln gutarten", sie bringen größere Erträge, schmecken beffer. Diese guten Eigenschaften verlieren sich leider m der Regel nach drei dis vier Jahren unb daher wechselt man gern mit dem Saatgut auch bann, wenn solches noch aus eigener Eonte vorhanden ist. Ter Saatgutwechsel ist bet allen Feldfruchten vor­teilhaft, ganz besonders aber auch bei der Kartoffel. Im allge­meinen sind bie Kartoffeln im Osten billiger als bei uns, sie wer­den dort maffenhast angebaut, allerdings auch massenhaft in den Spiritus- unb Stärkefabriken verarbeitet, nach England und Amerika verschifft. Trotzdem ist das Ausgebot noch groß. Aber die hohe Fracht macht uns das Saatgut von dorther teuer. Ter Doppelzentner kostet an Fracht 1.80 Alk. und mehr. Tie Wasser- iracht für den Waizen aus Vlorbamerifa ist um zirka bie Hälfte billiger. Dabei kostet ber Doppelzentner Watzen aus Nordamerika infl. Fracht in Frankfurt rund 18 Alk., der Doppelzentner Kar­toffeln aus Schlesien infL Fracht bis Gießen euva 7 Alk; im Waizenpreis stecken zirka 1.50 Alk. Frachtkosten, un Kartoffelpreis etwa 2 Alk. Wer Kartoffeln bestellen will, überlege alsbald, wie viel er nötig hat, reiche bie Bestellung sofort ein, wenn bie Be­kanntmachung der landwirtschaftlichen Vereine (vgl. unsere 9tr. 39, 1. Blatt) im Gieß. Anz. erscheint. Die Adresse muß.genau sein, bie Schrift deutlich, damit sich das Geschäft glatt erledigt. Es werden an Saatkartoffeln bezogen: frühe Rosen, utagnum bonum (weiße), und Bruce.

Märkte.

Bei dem am 10. und 11. Februar a. e. zu Gießen stattge- hmbenen Markte waren ausgetrieben 1291 Rindvieh, 433 Schweine. Der nächste Alarkt finöet am 24. und 25. Februar a. c. statt.

Limburg a. d. L., 18. Febr. Fruchtmarkt. Durch­schnittspreise pr. Malter. Roter Weizen 18.59 Alk., Weißer Weizen 00.00 All., Korn 10.62 Alk., Gerste 9.20 Mk., Haser 6.86 Alk., Erbsen 0.00 Mk., Kartoffeln 0.00 All.

Gottesdienst in der Synagoge, tzndarttage. Israelitische Religionsgemeinde.

Samstag »den 21. Februar 1903.

Vorabend 5.30 Uhr. Morgens 9 Uhr.

Nachmittags 3.30 Uhr Schristerklärung. SabbathauSgang

6.40 Uhr.

Gottesdienst der israelitischen ßeligionsyesellschast.

Sabbathseier am 21 Februar 1903.

Freitagabend 5.20 Uhr. Samstag Vormittag 8.30 Uhr Nachmittags 3.30 ^lhr. Sabbathausgang 6.40 Uhr.

Wochengottesdietist: Morgens 7.00 Uhr, abeiids 5.30 Uhr.

dJieUOi oloqijdje Beobachtungen der Station Gießen.

Februar 1903

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