Mr. 296
Zweites Blatt.
153. Jahrgang
Donnerstag 17. Dezember 1803
Erschein täglich mV Ausnahme deS Sonntags.
Di«. „Gießern. FamilienblaLter" werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^Hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Verantwortlich für den allgemeinen Teil; P. Witiko; sür den Anzeigenteil: H. Beck.
Rotationsdruck und Verlag der Brü h l'schen Unwersitätsdruckerei (Pietsch Erben), Dreßen.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen.
Ale Heutige Mrmmer umfaßt 12 Seiten.
Gießen, den 15. Dezember 1903.
Vetr.: Die Bedeckung der Stuten durch die Landgeflüts- beschäler pro 1904.
Das GroßherzoBche Kreisamt Gießen
an die Grohh. Bürgermeiftereteu des ÄretjeS.
Soweit Sie mit der Erledigung unserer Verfügung vom 80. November l. Is. (Gießener Anzeiger Nr. 283) noch im Rückstände sind, werden Sie hieran mit Frist von 5 Tagen erinnert.
I. V.: Tr. Wagner.
Gießen, den 11. Dezember 1903.
Betr.: Das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln.
Das Groscheyogliche Kreisamt Gießen
an Großh. Polizeiamt Gießen
und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 26. Februar 1886 (Anzeigeblatt Nr. 46) sehen wir der Einsendung der vorschriftsmäßigen Auszüge aus der von Ihnen zu führenden Tabelle über die im Jahre 1903 vorgenommenen Untersuchungen von Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenständen bis zum 15. Januar 1904 entgegen.
Sie wollen in der Tabelle auch angeben, bei welcher Stelle (z. B. dem chemischen Untersuchungsamt für die Provinz Oberheffen) die betreffenden Untersuchungen stattgefunden haben. Die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden werden diesbezüglich auf unser Ausschreiben vom 26. März 1895 (Anzeiger Nr. 75), betr. Ausführung der Kontrolle von Nahrungs- und Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen durch das chemische Untersuchungsamt sür die Provinz Oberheffen in dem Kreise Gießen, hingewiesen.
I. V.: Dr. Wagner.
parlamentarisches aus Kcffen.
das Süten beginnen, taffen
in der Schule. Sobald alterdruas dre ^eldarberten und aS VÜie« ballen, lassen die Leistungen m der Schule nach doch ist dies nicht allein bei den veromgten Kindern der Fall, sondern bei «allen Hütekrndertr, auch der den
Eine neue Regier ungsv-or läge bringt den Entwurf eines Gesetzes, die Abänderung des Artikels 227 Absatz 1 des Polizeistrafgesetzes (Störung der Sonntagsfeier und des Gottesdienstes), in der Fassung des Gesetzes vorn 1. Juli 1892 betreffend. Danach soll fortan das Aushängen undAusstellenvonWaren durch die Kauft und Handelsleute und sonstigen Gewerbetreibenden an Sonn- urrd Festtagen während der für den Hauptaottesdien st bestinunten Zeit untersagt sein. In der Begründung heißt es u. <l, daß „sich gegen das Verbot des Offenhaltens der Schaufenster, wie es das Gesetz über die Sonntagsruhe eingeführt hat, eine von Jahr zu Jahr sich steigernde Agitation der beteiligten Gewerbetreibenden und auch anderer Kreise erhoben hat. Es wird geltend gemacht, daß zu einem derartigen Verbot seinerzeit gar keine Veranlassung vorgelegen habe, da die reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe, die sür den Erlaß des Gesetzes vom 1. Juli 1892 bestimmend gewesen seien, mit der äußeren Heilighaltung des Sonntags nichts zu tun hätten, vielmehr lediglich den Ar- beUerschutz bezwecktem Tas Verbot sei aber auch geeignet, die hessischen Gewerbetreibenden aufs schwer sie zu schädigen zum Vorteil der Konkurrenz rn den benachbarten nichthessischen Bundesstaaten, in welchen das Ofsenhalten der Schaufenster an Sonntagen erlaubt sei. Endlich verspricht man sich von der Aushebung des Verbots eine Wiederbelebung des Straßenbildes, das derzeit an Sonntagen einen öden, langweiligen Eindruck mache mrd die Spaziergänger bereits am frühen Nachmittag ins Wirtshaus treibe, — und eine Erziehung des Publikums, namentlich desjenigen, das in der Woche nicht die Zeit hat, sich die Auslagen an- zusehen, zu ein em b e s s er en Ge s chm ack."
Tie Abgg. Korell und Brauer beantragen jetzt unter Zurückziehung ihres früheren Antrags, die zweite Kammer wolle beschließen, die im Hauptvvranschlag für Beamte des Staates eingestellten Beträge sür Traten und Gebühren sind dahin zu vertuenden, daß aus denselben nur Ersatz für Barauslagen bei auswärtigen Tienstgeschäften gelerstet wird bis zum Erlaß einer neuen Verordnung und deren einheitlichen Festsetzung.
Abg. Stöpler beantragt dre Erhöhung des Staatszuschusses für die Molkereischule Lauterbach aus 8000 Mark.
Tie An Urort der Großh. Regrerung auf dre Anfrage der Abgg. Hauck und Genossen betreffend die Hütekinder i m V o g e l s b e r g liegt jetzt gedruckt vor. Tarin hecht es u. a.: Tie Ausdrücke „verdingte Kinder" und „Hutkrnder decken sich nicht. Es sind wohl so zremlrch alle verdmgten Kinder Hütkinder, aber nicüt alle Hutkurder smd verdrng e Kinder In den meisten Gemeinden smd metmehr fast alle Kinder Hütkinder, da außer den verdmgten Kindern auch die eiacnen Kinder der Viehbesitzer das Vreh ihrer Eltern büten "und bei dieser Tätigkeit denselben Verpflichtungen unterworfen sind, wie die verdingten Kmder. Meist smd es Knaben, doch werden aum Mädchen vermietet. Als Ver- aütuna erhalten zehn- bis zwölfjährige Kinder aewohnlich Wohnung, Kost uird einen Airzug, mitunter auch noch em paar Strümpfe und Schuhe- zwölf- bis vierzehnjährige Knaben in manchen Orten die sogenannte „doppelte Montur" in anderen auch eine Barvergütung von meist 2o ln^ 30 Mark, mehr nur in vereinzelten Fällen. Ter Dienstherr lorat für die Lernmittel. Hinsichtlich der Haltung und der Leistungen der Hütkinder in der Schme berichtet u a die KreisschulkomwisfMN Lauterbach: H^iung der
verdingten Kinder ist im allgemeinen nicht schteafter als die der anderen, d as Gleiche gilt von ihren Leistungen OlV uv h , K P h/T Hl ("-I t P il lind
Bauernkindern. Doch darf daraus noch lange nicht gefolgert werden, daß die Jahresleistungen der Schulen und Schüler geringer seien als in den übrigen Schulen. Ausnahmen bilden nur ganz vereinzelte Kinder, die während des Jahres ihre Dienststellen zwei-, dreimal wechseln, doch liegt dann die Ursache im Wechsel. Eine andere Ausnahme kann vorkommen, wenn das Kind in eine Familie mit schlecht geordneten Verhältnissen kommt." Der Einfluß des Vermietens aus die körperliche Entwicklung der Kinder ist im allgemeinen keinesivegs ungünstig. Die eine der in Betracht bommenben Kreisschulkommissionen berichtet, daß ihr von aujgebvochenm Fußen, Gelentkrankhei.en, chronischen Hals- und Lungenkatarrhen der Kinder nichts belannt sei. Tie andere ist dagegen der Ansicht, daß nachteilige Einwirkungen des Hütewe^ens bei allen Kindern, die viel auf die Weide fahren, nicht selten Vorkommen. Aus einer Gemeinde lverde berichtet, daß die vermieteten Kinder gesundheitlichen Schädigungen in höherem Grade ausgesetzt seien, als die anderen. Hinsichtlich der sittlich en Gefahren sind der einen Krecsschulkommtssion keine Fälle oelannt, in denen Kinder mit blecht oder Magd das Bett teilen müßten, sie glaubt im Gegenteil, daß sie hinsichtlich der Wohnung bei dem Arbeitgeber meist besser daran seien, als im Clternhause. Die andere Kommission meldet: „Gefährdet soll sie (die sittliche Entwicklung) nur bei einzelnen Großbauern sein, wo Groß- und Kleinknecht, sowie Dienstmagd angeblich in einer Kammer schlafen. Doch, lassen suh bestimmte Anhaltspunkte nicht Nachweisen."
Tie Hutweide bietet allerdings mancherlei sittliche Gefahren, doch sür die vermieteten Kinder nicht in höherem Grade als sür die Kinder der Bauern. Das Ausheben von Vogelnestern und Tierquälereien, die überall' Vorkommen, sind im VogelÄ»erg vielleicht etwas häufiger, als in anderen Gegenden. Unzweifelhaft nachteilig für die Kinder ist die Gesellschaft halbwüchsiger Mädchen und Burschen, deren Spittnstubenreden und Spinnstubenbrauche sie hören und sehen. Toch ist direkt nur in An em Falle bekannt geworden, daß Kinder sich zu unsittlichen Handlungen verleiten ließen. Von besonderem Interesse dürste das Schlußwort eines der eingegangenen Berichte sein. Es lautet: „Tas Verdingen der Kinder erachten wir im allgemeinen weniger bedenklich, als das Hütewesen überhaupt, dessen Nachteile in Hinsicht auf die Moral unverlennbar smd. Mir würden es mit Freuden begrüßen, wenn auch das Verdingen vollständig verschwinden konnte; zur Zeit aber ist es für viele vermietete Kinder ein wahrer Segen, daß sie den Verhältnissen des Elternhauses entrissen sind. Derartige Dinge muß man von Fall zu Fall' beurteilen; es kommt ganz daraus an, woher dre Kinder stammen, und wohin sie kommeru Es ist richtig, daß sie.der Familie entfremdet werden; doch gibt es auch Fälle, wo solches sür die Kinder eine Wohltat ist. Ein generelles Verbot des Verdingens würde nicht segensreich wirten; »Auswüchsen aber (allzugroßer Ausnützung, übermäßiger Anstrengung, Gewährung einer nur ungenügenden Ruhezeit) sollte mit Strenge entgegengetreten werden. Für die Arbeit des Lehrers bildet das Verdingen der Kinder eine bedeutende Erschwerung; infolge der angestrengten körperlichen Arbeit neigen die meisten im lluterricht zu Schlaf, Zeit zu häuslichen Arbeiten sür die Schule steht chnen kaum zur Verfügung, und der ständige Wechsel der Schule — manche wechseln noch öfter als einmal im Jahre den Wohnort c— ist für ihre geistige Ausbildung nur von Nachteil." Soweit die Verwendung von schulpflichtigen Kindern zum Viehhüten allgemein und nicht blos unter Beschränkung auf Tienstlinder Nachteile bedingt, liegt der Grund hierfür in der im Vogelsberg üblichen Art der Viehhaltung überhaupt und namentlich in der rückständigen Wirtschaftsform der Einzelhut, die auch in der Ausübung durch Erwachsene der Beseitigung bedarf. Den hierauf gerichteten Bemühungen einsichtiger Landwirte und der Behörden nachzuheljen, sind entsprechend erweiterte Vorschriften in dem Entwurf eines neuen Feldstrafgesetzes bestimmt; nicht minder lassen die im Rahmen des Gmerallmturp.anes sür den oberen Vogelsberg beabsichtigten Nöaßregeln zur U e b e r s ü hr u n g der Hutweideflächen in besseren Kulturzustand eine Einschränkung der zur Weide dienenden Flächen und damit auch der Miß stände der Emzelhut erwarten.
Die Abgg. Brauer u Gen. beantragen: die zweite Kammer wolle die Großh. Regierung ersuchen, von 1904 ab ein Sprunggeld von 5 Mk. für Stuten hessischier Besitzer und ein Fohlengeld von 10 Art. zu erheben.
Tie Abgg. Schmalbach, Köhler u. Gen. haben bei der Kammer eine dringliche Anftage eingebracht, welche sich mit der Schädigung des Publikums durch den Zwischenhandel mit Schweinen und Schweine- sleisch beschäftigt. Die Anfrage führt aus: In Darmstadt bezahlt mau bei den Metzgern sür 1 Pfund Schweinefleisch 76 Psg., für Speck 1 M, für Schmalz 70 Pjg.; der Landwirt erhält jetzt im allgemeinen sür 1 Pfd. Lebendgewicht 1. Qualität 38 bis 40 P;g., sür Schlachtgewicht L Qualität 45 bis 50 Ps,g„ dazu kommt noch daß bei diesen Preisen die überfüllten Bestände an fetten Schweinen und F-erkeln zu einem großen Teil unverkäuflich sind und nur schwer Abnahme ftnben. Im Rückblick auf das vor kurzer Zeit durch die Händler- und Möetzgerpresse in Szene gesetzte Fleischnotgejchrei, sowie im Hinvlick auf die durch die un- gerechtserftgt hohen städtischen Verkaufspreise des Schtveine- sleisches droheirde Gefahr der Unterernährung des arbeitenden Publikums überhaupt, hätten wir es für eine Pflicht der Großh. 'Regieruirg, hier in irgend einer Weise vermittelnd einzugreifen, und fragen hiernach an: 1. Was gedenkt die Großh. Regierung zu tun, um das gegeuwartcge Mißverhältnis zwischen den Einkaufs- und Verkaufspreisen des Schweinefleisches baldmöglichst beseitigen zu- Helsen? -2. Ist, die Großh. Regierung bereit, die allgemeinen Einkaufspreise aus dem platten Lande und auf den großen städtischen Viehmärkten und Viehhöfen, in Gegen- äberstellung mit den am Orte jewrcks geltenden Ver- kauispreisen von Fleisch und Fl e i f chp r o d u k- ten in den großeu Städten des Laildeo allwöchentlich ans ch lag en zu lassen?
Volltische Tagesschau.
Zvterpellation.
J. R. Berlin, 16. Dezember.
Die konservative Interpellation über die Kündigung der Handelsverträge und die Gründe des Unterbleibens dieser Maßregel ist dem Reichstag zugegangen. Mr glauben Grund zu der Annahme zu haben, daß die Regierung die Beantwortung dieser Frage mit Rücksicht auf die schwebenden handelspolitischen Verhandlungen ablehnen wirb Von einer Kündigung der Verträge ist keine Rede.
Weiteres über die Kanalvorlage.
Aus Berlin, 16. Dezember, wird unS ferner geschrieben:
Die Kanalvorlage, die dem preußischen Landtag zugehen wird, soll ein einheitliches Ganze bilden mit der Vorlage über den Hochwafferschlltz für Schlesien. Schon aus dieser Verquickung, die vor etlichen Wochen noch agrarische Organe, wie die ^Deutsche Tagesztg.", entschieden bekämpften, geht hervor, daß die Regierung ihrer Sache sicher ist, d. h., daß die vertraulichen Verhandlungen mit Führern der Mehrheit des preußischen Abgeordnetenhauses zur Verständigung ge- ührt haben. Eine sich offiziös geberdende Korrespondenz glaubte heute diese Verständigung in Zweifel ziehen zu sollen; inzwischen war die Vorlage bereits in Druck gegeben! Daß Besprechungen stattfanden, mußte doch selbst die „Tagesztg." bereits vor einigen Tagen zugeben. Der „Lokalanz." weiß zu melden, den Bedenken der bisherigen Kanalgegner sei in weitestgehendem Maße Rechnung getragen worden. Das ist wohl so zu verstehen, daß nur der westliche Teil des Mittellandkanals gebaut werden, während der östliche Teil bis Magdeburg, gegen den die Landwirtschaft wegen der befürchteten Konkurrenz ausländischen Getreides besonders eingenommen ist, vertagt werden soll. Also eine „kleine" Kanalvorlage, als Seitenstück zu der „kleinen" Finanzresorm im Reiche. ________ _
Aus der juristischen Werkstatt.
Der Abschluß eines Jahres veranlaßt zu Rückblicken über die fortschreitende Entwickelung der einzelnw wiffenschaftlichen Disziplinen. Es ist intereffant, einmal eine solche Rückschau über die Fortentwickelung des Rechts zu halten. Man kann daraus das Resultat ziehen, ob sich die Rechtspflege in aufsteigender Linie befindet. Einen solchen Ueberblick gewinnt man jetzt durch einen Ueberblick in der „Deutschen Juristen- Ztg." Lag weitaus die größte Tätigkeit der juristischen Disziplin in den letzten Jahren auf gesetzgeberischem Gebiete, indem die Schaffung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches und der damit in Verbindung stehenden zahlreichen Gesetze auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts den größten Raum in Anspruch nahm, so überwiegen, nachdem diese Gesetze jetzt volle drei Jahre in Wirksamkeit sind, zunächst Fragen ihrer Auslegung in der Praxis. Unsere Gesetzgebungsmaschine stand auch im letzten Jahre nicht ganz still; aber die Sucht, neue Gesetze zu schaffen, hat glücklicherweise doch endlich einmal etwas nachgelassen, und auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts sind wir daher endlich auf dem Nullpunkt angekommen. Anders hinsichtlich des Strafrechts. Hier werfen die hoffentlich im Laufe dieses Dezenniums noch zu erwartenden neuen Entwürfe der Strafprozeßordnung und des Gesetzbuches ihre Schatten schon voraus, und die nächsten Jahre auf gesetzgeberischem Gebiete gehören daher den Kriminalisten. Das Uebermaß juristischer Tätigkeit lag aber in diesem Jahr auf dem Gebiet berühmter und berüchtigter Kriminal- prozeffe. Man gedenke nur der Fälle Dippold, Bilse, Kwilecki in Deutschland, des Prozesses Humbert und des jetzt wieder in den Vorderung des Interesses tretenden Dreyfus-Prozesses in Frankreich. Jedenfalls könnte man unsere Zeit das Zeitalter der berühmten Prozesse nennen. Nicht immer, so gesteht das genannte Fachorgan zu, entsprechen die juristischen Vorgänge, insbesondere die gefällten Urteile, dem Nechtsbewußtsein des Volkes. Die Rechtswissenschaft kann nie ganz populär werden, aber wünschenswert bleibt es um so mehr, daß sich auch die breiteren Schichten des Volkes mehr als dies bisher geschehen, ebenso mit juristischen Fragen beschäftigen, wie sie sich ja auch den medizinischen Fragen widmen. Nur durch Aufklärung und Belehrung können auch die Nechtswissenschast und Rechtspflege gefördert werden. Mächten aber im neuen Jahr alle Diejenigen, die in irgend welcher Beziehung zur Gesetzgebung oder zu unseren Gerichten stehen, ein noch lebhafteres Interesse der Tätigkeit der Göttin Justitia, d. h. der Gerechtigkeit, entgegenbringen. Unsere Jurisprudenz wie unser gesamtes Volk, sie beide können dadurch nur gewinnen.
Aie Studenteuullkuyen iu Rußland.
Vor einigen Tag^n berichtete eine Depesche aus Warschau, daß die dortige Studentenschaft Protest dagegen erhoben habe, daß im Namen der Warschauer Universität ein Kranz niedergelegt wurde bei der Beerdigung Apilchüns, ehemaligen Kurators des Warschauer Lehrbezir^S Infolge dieses Protestes und der Unruhen, die sich daran an- schlofsen, wurden 42 Studenten auf administrativem Wege zu 1 dis 3 Monaten Arrest verurteilt. Jetzt gibt eine Zuschrift aus Warschau nähere Auskunft. Ter Berichterstatter weist zunächst aus den Gegensatz hin zwischen dem System, das Deutschland gegenüber Elsaß-Lochringen in Anwendung gebracht, und dem russischen System in Polen. Deutschland habe sich bemüht, durch Kulturarbeit die neuange- gliederte Bevölkerung dem Reiche naher zu bringet^ unb habe diesen Zweck innerhalb 30 Jahren zum grüßten Teil bereits erreicht. Rußland hingegen stütze sich nur auf die Gewalt und trete dabei mit solcher Rücksichtslosigkeit auf.


