Nr. 218
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Erstes Blatt. 153. Jahrgang
Donnerstag l^.SePtcmver 1903
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger "
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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Keine Ruhe im Kraöe.
IN der !französischen und einem Teil der deutschen Presse fetzen sich die Debatten über die Vorgänge fort, die sich am Sonntag bei Gelegenheit der Enthüllung eines Denkmals für Ernest Renan abgesvielt haben, und man bemüht sich aus beiden Seiten, die Gegensätze auf die Spitze zu treiben.
Es entspricht einem Zuge unserer Zeit, nach Männern oer Vergangenheit zu suchen, denen man ein Denkmal errichten kann. Oft gilt ein solches Denkmal viel weniger dem Gefeierten als der Stadt oder dem Städtchen, das sich damit ein Denkmal seiner eigenen Eitelkeit errichtet. Hat doch kürzlich sogar ein italienisches Städtchen zweitausend Jahre zurückgegriffen und dem antiken Geschichtsschreiber Sallnst ein Denkmal gesetzt, um damit einen: dringenden Bedürfnis abzuhelfen. Und in den letzten Tagen ist es dem winzigen Städtchen Treguier, fern in der Bretagne, hoch oben im äußersten Norden dieser Halbinsel geglückt, in der ganzen Welt genannt zu werden. Treguier hat 3125 Einwohner, eine gute Reede, und seine Bewohner ernähren sich redlich vom Fange wohlschmeckender Mattelen. Unverdient ist ihnen das Glück in den Schoß gefallen, daß ihr Städtchen Geburtsort von Ernest Renan ist. Aber sie wissen diese Ehre gar nicht zu schätzen. Sie sind sehr fromm und untröstlich darüber, daß gerade in ihren Mauern der abtrünnige Priester, der Feind der heiligen Kirche, der Ketzer und Freidenker Ernest Renan das Licht der Well erblickte. Und — o Graus — diese, die ganze fromme Bretagne geradezu Lompromlltierende Tatsache, die man so gern vertuscht hälle, hängen nun die frivolen Pariser auch noch an die große Glocke. Sie machen sich sogar ein teuflisches Vergnügen daraus, den braven Fischern ein Denkmal Renans mitten auf den Vorplatz der Kathedrale gewissermaßen auf die Nase zu setzen. Das war zu viel. Täglich, wenn man aus der Messe kam, den Freigeist dort auf der'Bank sinnend sitzen zu sehen, wie über ihn mll sieghafter Grazie hoch in die Luft die Pallas Athene den Lorbeerzweig brellet, das mußte, wo Gründe fehlten, mit Faust und Knüppel gerächt werden. Zwar zuerst besänftigt der Herr Pfarrer die Gemüter, die er zuerst klüglich mit der „Gottesleugnerei" Renans aufgeregt hatte. Dian verfaßt zusammen einen Protest gegen diese freche Aergernis. Wer vergebens. Zn dem Gemeinderat saß ja eine knappe liberale Mehrheit. Das Gift der Aufklärung war auch bis Treguier gedrungen. Und so half .alles Protestieren nichts, das Denkmal war. errichtet. Ja die Freunde und Verehrer des Orientalisten und religiösen Schriftstellers eilten aus ganz Frankreich herbei, der Widerstand der Fischer machte das ganze republikanische Frankreich bis hinauf zu dem radikalen Ministerpräsidenten mobil. Er hat sich selbst an die Spitze der Vermehrer Renans ausgemacht, um unter Kavallerieeskorte von der nächsten Bahnstation aus einen kecken Husarenritt in das dunkelste Frankreich! zu wagen.
Das war den handfesten bretonischen Bauern und Fischern zu viel. Hätte man sich der „Pflicht der Dankbarkeit" in aller Stille entledigt und das Recht der Klerikalen auf die Beherrschung der Geister Treguiers respektiert, so konnte man sich vielleicht verstehen, ein Auge zuzudrücken. Man würde sich dann' begnügt haben, gegenüber dem Denkmal als „Sühne" einen „Kalvarienberg" zu errichten. Aber so wurde die Enthüllungsfeier ja geradezu zu einem Triumphfest der Atheisten und Republikaner. An Renan dachte schon niemand mehr — hüben und drüben nicht. Obwohl er Mitglied der Akademie gewesen war, hatten die republikanischen Veranstalter doch vergessen, die Akademiker überhaupt zu der Enthüllung einzuladen. Nein, ein lärmendes Siegesfest der antiklerikalen Polillk war aus der Gedenkfeier sür den unpolitischen Gelehrten geworden. Und dabei wollten auch die Straße und der Mob ihr Recht haben. Als man gerade vor der Kathedrale der feierlichen "Enthüllmrgsrede unter tausend Regenschirmen andachtsvoll lauschte, kamen die Fischer mit ihren Frauen aus der Kathedrale und begannen sofort ein Drängeln und Vorwärtsschieben, ein Pfeifen und Johlen — bis das Militär, das man zur Vorsorge mitgebracht, die Lärmenden wieder in chre Kirche zurückdrängte.
Dort holte man zu neuem Streiche aus. Mo Worte und Fauste nicht geholfen, mußte der Knüppel seine Dienste tun. So zog man zur Festversammlung im Gasthaus zu Treguier. Gerade Äs hier Combes in gewaltiger Rede -die Frecheit des Gedankens feierte, der Renan auch hier im Lande der Gewissensbedrücker und Finsterlinge zum Siege verhalfen habe, als er von den unbewiesenen Dogmen sprach, unter deren Joch die Menge seufzt, und von dem Fortschrllt der Geister und dem seligen Frieden, den er über die Menschheit bringt, da krachten die Fenster, da flogen die Steine als untrügliche Gegenbeweise der braven Treguierer durch den Saal unb1 ein fürchterliches Gewimmel, Schreien, Johlen, Hauen, und Würgen bildete den Knalleffekt der Renanfeier.
Und was wußte der Renan der Wirtlichkeit von alledem? Ter phantasievoll dichtende, religions- und schönheitsdurstige stille Gelehrte der aristokratischen Einsamkeit der Studierstube, was wußte er von den tönenden Phrasen der Freiheit der Republik, der Tyrannei der Kirche und Klöster? Renan — auch viele, die seinen Namen in Deutschland mit Stirnrunzeln nennen, vergessen das war trotz allem ein Marin von religiösem Gemüt, ein Mann, dessen Skepsis und Kritik den religiösen Fonds nicht in ihm zernagen konnte, in dessen Innern die Ahnung des Göttlichen wie ein unversteglich er Quell sprudelte, der nur dem Formalismus des Kirchentums widersprach, weil sichllhm seine selbständige Religiosität nicht fügen wollte. Sein berühmtes „Leben Jesu" hat wissenschaftlich nichts Neues gebracht, vieles sogar verwirrt. Renan hat nur bic Ergebnisse der deutschen theologischen Forschung hier wie überall in seinen Werken geschickt zu verarbeiten gewußt.
Er hat sie durch eigene Phantasie mit den Zutaten des Milieus, der Sitte und der Stimmung der Zell zu einem schönen, zwar nicht überall zutreffenden, aber überall Pietät» und poesievoll gemalten schönen Bilde zusammengearbeitet. Christus erscheint da wie der „liebenswürdige Held einer galliläisch^n Dorfgeschichte." Die Wissenschaft ist rasch über diesen religiösen Roman Renans hinweggeschritten. Wer unzählige Gemüter in Frankreich erlebten bei der Lektüre Renans ein Wiede rcr wachen ihrer unter der Eisdecke des Dogmenwesens erstarrten Frömmigkeit. Von Renau datiert in Frankreich geradezu: eine neue religiöse Bewegung unter den Gebildeten! Und darun: also verachten ihn die so herbe, die für nichts als sür Frömmigkeit Sinn und Interesse zu haben vorgeben? Sie gehen mit Knütteln auf die los, denen seine Religiosität innerlich etwas gegeben hat. . .
Renan war zwar ein religiöser Radikaler, ein Freigeist, sein keckes Unterfangen, sich ein selbständiges Bild des Christentums zu machen, büßte er mll dem Verlust seiner Professur. Aber er hat doch auch dem Papsttum seinen Tribut gezollt durch den Ausspruch: Am Ende werde es nur noch zwei Mächte geben, die freie demokratische Presse und das Papsttum. Hub ein Anhänger der Republik, als deren Typus er in Treguier gefeiert wurde, ist er erst recht niemals gewesen. „In der Denkmalsweihe erblicke ich in nicht allzuferner Zeit", so ekklärte Combes in der Festrede, „das Vorzeichen des nicht allzufernen Augenblicks, wo die Bretagne das Joch der Junker und Priester abschütteln und auf den Trümmern der alten Vorurteile die befreienden Grundsätze der republikanischen Staatsform ausrichten werde." Renan aber geißell in seinen Schriften gleicherweise Demokratie, Republik und Kommunismus, er ist Aristokrat, Monarchist. „Ein republikanisches Land kann nicht gut regiert, nicht gut verwaltet, nicht gut kommandiert werden", sagt er. Zu solchen Betrachtungen tarn man in Treguier nicht. Es ist richtiger, Denkmäler für bedeutende Männer zu setzen, als in die Werke dieser Männer sich zu vertiefen.
Das ist die Moral von der Geschichte.
Gelegentlich der Enthüllung des Renan-Denkmals Lauchen auch allerlei anekdollsche Brinnerungen an ihn in den französischen Blättern aus, so das folgende Geschichttchen.
Eine liebenswürdige und gefällige' Dame seiner Bekanntschaft suchte ihn auf, um seine Stimme für einen jungen Dichter zu erbitten, der sich als Kandidat für die Akademie aufftellen lassen wollte. Tie Dame, Frau Auber- non de dterville, bat ihn in den herzlichsten Ausdrücken um seine Stimme,, und als er sich ein wenig um seine Zusage bitten ließ, sagte sie endlich: „Ich flehe Sie emft= lieh an, dem jungen Poeten Ihre Stimme zu geben — wenn er nicht gewählt würde, — ich versichere Sie, der arme Junge stirbt daran." „Wenn es so ist", sagte Renan, „das ist etwas anderes." Und er stimmte wirklich für ihn — was allerdings nicht verhinderte, daß der Kandidat durch siel.
Nach einigen Monaten war wieder ein Sessel bei den Unsterblichen frei geworden, und der junge Poet trat wieder als Bewerber dafür auf. Bon neuem kam Frau Aubernon zu Renan, bat für ihren Schützling, und machte ihr Argument geltend.
„Wenn er nicht gewählt wird", sagte sie wiederum, „ich glaube, er stirbt daran." Da sagte Renan mit leisem Borwurf:
„Mer, verehrte Frau, das hatten Sie mir schon im vorigen Jahre versprochen! . . ."
Eine andere Anekdote bezieht sich aus den Besuch, den ihm de Freycinet machte, als er seine Kandidatur für die französische Akademie aufstellte. Der Kandidat war damals Präsident des Ministerrates. Renan empfing ihn mit äußerster Höflichkell und großer Ehrerbietung. Er hörte ihn mit einem ein wenig übertriebenen Ausdruck der Achtung an und unterbrach ihn mit den Worten: „Sie brauchen gar nicht sortzufahren, Herr Ministerpräsident; meine Stimme ist Ihnen sicher. . ." „Tausend Dunk", sagte de Freycinet, sich verbeugend. „Ich muß Ihnen jedoch sagen", fügte Renan hinzu, ,paß es nur einen Fall gäbe, indem ich mi.ch gezwungen sehen würde, mein Wort zurückzu- nehmen. . „Ach!" „Ja. In dem Falle nämlich, daß der Herr Präsident der Republik selbst seine Kandidatur aufftellen sollte. . ."
Ilevrr die Möglichkeit, den Ausgang von Zivil- prozesftn vorauszusagen.
Von einem unserer juristischen Mitarbeiter. Original-Artikel des „Gießener Anzeigers".
Menn der eine geht und klagt, dann läßt sich sein und des zu beklagenden andern Prozeßschicksal faustü- bus um so sicherer prophezeien, je starrer und unnachgiebiger die Handhaben des Gesetzgebers sind, in welche der Richter das Material pressen muß. Rechtsstreite, die man am besten nicht anfängt, waren nach altem hessischen Recht bis zum Jahre 1300 meist die Klagen auf Gewährung von Unterhaltsbeiträgen für u n e h e l i ch e Ki n d e r, welche höchstens zur Eidesleistung darüber führten, ob der Beklagte die Vaterschaft anerkannt habe. Sobald der Eid geschworen war, triumphierte die Abschreckungstheorie aber icher. Tie Theorie war grau, und grün allein des Lebens goldner Baum, leider aber immer noch in der Sünden Maienblüte. Ost hat unter dem eilten Recht auch eine Klage aus einige 1000 M a r k Entschädigung, wenn der S cy a d e d u r ch e i n T i e r v e r n r s a cht worden war, durch uebergäbe des betreffenden manchmal recht ruppigen .üdters an den Beschädigten mit einer scham- violetten Verbeugung des klägerischen Vertreters geendigt,
obgleich man o-ft ohne besondere Mahrsagegabe aus dem corpus juris prophezeien konnte, daß der Bellagte auf diese Weise, wie man zu sagen Pflegt, die Halfter ausstreifen werde. Zu den meist verlorenen Prozessen gehörten im ftüheren Verfahren auch die Klagen auf Rückgängigmachung von Kaufverträgen, weil sie, wenn nicht gerade grober Schwindel vorlag, eine Benachteilig- ung des Käufers um mehr als die Hälfte des Kaufobjekts erforderten; zu diesem Nachweis reichte es dem Kläger fast nie aus. Möchte er sich noch) so sehr verspekuliert haben und das erworbene Gasthaus oder sonstige Geschäft den Anpreisungen und Erwartungen ganz und gar nicht entsprechen, mehr als die Hälfte des Preises war es doch wohl wert. Hierher gehört auch daß die Berufungsklage gegen eine Verurteilung in noch soviel Kosten bis zur Einführung der neuen Zivilprozeßordnung eine verlorene Sache war; denn eine Anfechtung wegen der Kosten allein war unzulässig. So mancher Rechtsanwalt hat aus diesem Grunde die eigene, teilweise Verurteilung in der Hauptsache beantragt, nur um die Möglichkeit der Berufung zu sichern.
Heutzutage wird bei dem starken gesetzlichen Schutz der Minderjährigen manche Klage auf Rückzahlung eines Darlehens oder auf Bezahlung aus Kaufgeschäften und manche Lohnforderung an Minderjährige ins Wasser fallen. Die ftüheren, auf Bermögensersparnis oder Bereicherung gestützten Klagen gegen den Vater oder wer ihm darin gleichsteht, sind beseitigt und die Neuerung, daß der gesetzliche Vertreter zuvor zur Erklärung über die Genehmigung des Geschäfts aufgefordert werden muß, ist vielen Geschäftsleuten unbekannt. So tritt denn die gesetzliche Vermutung des § 108 des bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft, d. h. der Lieferant verliert den Prozeß, weil die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters als verweigert anzusehen ist, außer bei Geschäften, die zu väterlich genehmigten Geschäftsbetrieben, oder ebensolchen Arbeitsverhältnissen der Minderjährigen gehören.
Um die rechtlichen alltäglichen Aussichtslosigkeiten. weiter durchzugehen, darf der Beklagte nicht vergessen werden, der an jedem Amtsgericht von Zell zu Zell mit der Verteidigung wiederkehrt, daß ihn der Versicherungsagent meuchlings beim Wendschoppen gekapert und die Versicherungsdedingnngen ganz falsch ausgelegt hälle. Menn man den Mann ernst nehmen wollle, hat er noch etwas dazu versprochen bekommen, daß er sich nur versichert hat, und jetzt soll er auf einmal rückständige Bei- träge bezahlen. Die Ausrede nützt gewöhnlich schon deshalb nichts, weil er die nötige unverzügliche Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums versäumt haben wirb', und außerdem, weil ellvaige Vollmachtsüberschreitungen des Agenten, wie sie durch Gewährung von Zahlungsfristen oder ein als solche wllkendes Verhalten begangen sein können, der Gesellschaft nach den bekannten Reichsgerichtsentscheidungen Bd. 3 Nr. 32, Bd. 25 Nr. 35 und Bd.' 28 Nr. 91 nicht zur Last fallen, wie überhaupt einer Versicherungsgesellschaft aus der Duldung von Handlungen' des nicht ausdrücklich zum Vertreter bestellten Agenten eine Verpflichtung, diesen dennoch als ihren Vertreter anzuerkennen, nur dann und in soweit erwächst, wenn und soweit sie duldete, daß letzterer als ihr Vertreter auftrat, d. h. in ihrem Namen rechtsgeschäftlich tätig war. Wie hier vorausgesetzt, hat der Versicherungsnehmer gewöhnlich die Bedingungen akzeptiert und muß gewärtig sein, daß das, was er unterschreibt, als ihm bekannt und gegen ihn gilt.
Klagen auf Bezahlung gelieferter Ma- schinen sind erfahrungsgemäß oft aus dem Grunde selbst „geliefert", weil nach vorgelegtem Muster ein bestimmtes System bestellt, aber ein anderes dem Käufer gesandt worden ist. Dabei brauchte die nichtsäumige Partei die im alten Handelsgesetzbuch vorgesehene Frist zur Nachlieferung nur auf Anforderung des Verkäufers zu setzen und jedesmal dann nicht, wenn die Nachlieferung inzwischen unmöglich geworden war oder der Säumige sie verweigert hatte. So entschied das Reichsgericht in Bd. 5 9tt. 27 unb Bd. 1 Nr. 88. Nach dem neuen Recht kann, und zwar nicht bloß bei Handels-, sondern auch bei andern Käufen, wenn der Käufer dem Verkäufer gegenüber einen Mangel der Sache behauptet, der Verkäufer ihn unter dem Erbieten zur Wandlung und unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung darüber auffordern, ob er Wandlung verlange. Tie Wandlung rann in diesem Falle nur bis zum Ablauf der Frist verlangt werden. Bei Fix-Geschäft en muß der Käufer sofort in Kenntnis gesetzt werden, wenn zur bestimmten Zeit nicht geliefert worden ist, und der Käufer dennoch auf dtachiieferung bestehen will. Versäumt der Käufer dies, dann kann er Erfüllung nachträglich nicht mehr beanspruchen. (§ 466 B.-G.- B — § 376 H.-G.-B.) Wenn Verletzung der Pflicht, ein nach Muster bestimmtes Exemplar zu liefern, dem Verkäufer nicht zur Last fällt, dann pflegt für einen Käufer, der wegen Unbrauchbarkeit einer Säe- oder einer anderen fahrbaren Feldmaschine Zahlung verweigert, bei uns zu Land der Prozeß schlecht zu stehen; denn landwirtschaftlicheGeräte, deren Messer und önstige empfindliche Eisenteile dem Anprall der Steine auf hartem Boden auf die Dauer standhalten, gibt es kaum, und das Unbranchbarwerden liegt oft nicht an schlechtem Material oder Kunstsehlcr der Maschine, sondern eben am Arbeitsterrain und daran, daß sie nicht sorgsain genug behandelt und zu wenig nachgesehen wird. Da verständigt man sich besser mit dem Fabrikanten, als daß man einen Prozeß riskiert. ,
Gerade diese Prozesse sind aber verhältnismäßig raum weniger häufig, wie die massenhaften Klager, auf Räum u u g von M1 et w o h n u n g c n, mit denen sich die Amts gerichte fortwährend befassen müssen. Der beklagte Mieter


