Dienstag, 17, März 1903
153. Jahrg.
trlArhrt ftzqNch mff «ufnofim M tag«.
L- .Gießt ^eetlleebiatter* werden dem Anzeiger o erma wöchentlich beigelegt. Der „MlfdK tobwir*" erlchemi momulich einmal.
Gießener Anzeiger
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Parlamentarische Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
286. Sitzung vom 16. Marz.
1 Uhr. DaS Haus ist äußerst schwach besetzt.
Am BundcSrathSttsch: Frhr. von Richthofen, Graf Posadowtkh u. 8.
auf der TageSorbwtng steht zunächst die, erste Lesung des Der- crags zlvlschen dem Reiche und Luxemburg über den Betrieb der Wilhelm, Luxem bürg-Eis en bahnen. Der Vertrag bestimmt, daß die luxemburgischen Eisenbahnen bis zum 31. Dezember 1969 vom Reiche weiter verwaltet werden.
Der Vertrag wird sofort in erster und zweiter Bcrathung genehmigt.
Eö folgte die erste Berathung der Novelle zur Seemanns- Ordnung. Diese Novelle will einen Widerspruch in dem § 52 der SeemannS-Ordnung hinsichtlich der Bestimmungen über den Zeitpuntr. zu dem der Matrose die volle Heuer erhält, beseitigen, und lauter nur: „Der Leichtmatrose erhält mit Beginn dcS dritten JahreS die in der Musterrolle bestimmte Heuer der Voll- matrosen und mit Beginn deS vierten Jahres ein Fünftes derselben mehr an Heuer."
Abg. Alotteubuhr (Soz.) meint, diese Novelle, die durch einen Druckfehler entstanden sei. könne nicht so ohne Weiteres erledigt werden. ES gebe noch mehr Unstimmigleiten in der Seemanns- Ordnung zum ©djaben der Seeleute, er beantrage dccher, die Novelle an bic Kranlenocrsicheruitgs-Aommission zu überweisen, damit alle Fragen gründlich geprüft werden. Seine Partei werde dann ihre Anträge crnbrinaen.
Auf eine Bemerkung des Abg. Kirsch (Ctt.) erwidert
. Staatssekretär Gras PosadowStp: Es handle sich hier nur um ein Versehen. In dem § 52 des Gesetzes stehe, daß dre volle Heuer nach dem zweiten Jahre gezahlt werden müsse, in anderen Paragraphen aber nach dem "dritten". Diesen Widerspruch wolle die Novelle beseitigen. Er könne aber nur dringend davor warnen, diese Novelle mit anderen '2lenbcmngen deS Gesetzes, wie sie die Sozialdemokraten angefünbigt hätten, zu verquicken. Man müsse es der Initiative der Regierung überlassen, in einem späteren Stadium materielle Aenderungen an dem Gesetze vorzunehmen, besonders hinstchtlich der Ausdehnung der neuen Bestimmungen des Krankcnpcrsichcrungs-Gesetzes auf die Seeleute.
Abg. Dr. Sanier (nat.-lib.) wendet sich auch gegen die ange- kündigten Einträge der «ozialdemolraten. Es handle sich hier nur um die Beseitigung eines offenbaren Druckfehlers, materielle Aende- rungcn dürfe man jetzt an dem Gesetz nicht mehr vornehmen, das wäre ein Belenntnitz der Schwäche der eigenen Arbeit, das der Reichstag nicht auf sich nehmen dürfe.
Abg. Lcnzmann (frcif. Vp.) spricht sich ebenfalls gegen materielle Aenderungen des Gesetzes aut-.
Abg. Dr. Hcrzfeld (Soz.) führt aus, daß die Sozialdemokraten vor Allem den Antrag stellen würden, daß das Krankengeld für 26 Wochen den Seeleuten gezahlt werde. Als bei der Berathung der Seemanns-Ordnung dieser Antrag gestellt wurde, erllärte die Regierung, die Beseitigung der 13wöchentlichen Karrenzzcit könne nur gleichzeitig für alle Arbeiter erfolgen. Jetzt läge die Novelle zum ^ranlcngesetz vor, die die Beseitigung dieser Karenzzeit enthalte, und jetzt erklärt die Regierung wieder, daß für die Seeleute die Bestimmungen des Krankengcsetzcs keine Anwendung finden könnten.
Geheimrath von Joncqollreo erwidert, daß die Novelle zum .Krankengesetz iwch nicht« erledigt sei, daß die Voraussetzungen, von denen die Regierung damals gesprochen habe, also auch noch nicht eingaroffen wären. Der Staatssekretär habe heute angekündigi, daß die Regierung nach der Erledigung der Ärankennovelle die Initiative ergreifen werde, um die nöthigen Konsequenzen für die ^edeuic zu ziehen, und c-3 sei kein Anlaß, an den Worten des StaaissekretärS zu zweifeln. .
Der Antrag auf Kommissionsverweisung wird abgelehnt.
ES findet sofort die zweite Berathung statt.
Die Sozialdemokraten haben eine Reihe von A b - änderungSanträgen emgcbracht; vor Allem wollen sie die Krankenfursorge, die jetzt drei Monate dauert, auf 26 Wochen auS- dehnen.
Als Präsident Graf SaCeftrtm weitere handschriftlich ein« gelaufene sozialdemokratische Abänderungsanträge verlesen hat, widerspricht
Abg. Stadthagen (Soz.) der Vornahme der zweiten Berathung überhaupt.
Präsident Gras Ballestrem: Wir find bereits mitten in der zweiten Berathung.
Abg. Stadthagen: Ich hatte vorhin keine Gelegenheit, zu widersprechen.
Präsident Graf Ballestrem: Ich habe ausdrücklich gefaßt: Wir treten in die zweite Berathung ein, wenn Niemand wider sprüht. Ich machte bann eine Pause; es hat aber Niemand widersprochen.
Abg. Leuzmann (fteis. Vp.j: Wir find bereits in bic zweite Berathung eingetreten. Wenn der Abg. Stadthagen Recht bekäme, so wäre das eine flagrante Verletzung der Geschäftsordnung.
Abg. Stadthagen hält seinen Widerspruch aufrecht.
Präsident Graf Ballestrem bleibt bei seiner Meinung und belegt dieselbe durch die Geschäftsordnung.
Hieraus wird die zweite Berathung fortgesetzt.
Der einzige Paragraph der Vorlage wird ohne Debatte a n - genommen.
Die Abgg. Molkenbuhr und Dr. Herzfeld begründen sodann die sozialdemokratischen Anträge zu anderen Theilen der Seemanns- ordnung.
Nach kurzer weiterer Debatte werden alle sozialdemokrattschen Anträge abgclehnt.
Es folgen Petitionen.
Eine Petition, die bei Schankkonzessionen die Aufhebung der Bedürsnißftage verlangt, wird der Regierung als Material überwtesen.
Gelegentlich zweier Petitionen, bett, die Haftung der Straßen- bahncn und der Automobilbescher für Sachbeschädigung, wünscht
Abg. Dr. Müller-Meiningen (freif. Vcrgg.) ein ReichSgesch, das die ganze Materie einheitlich regelt.
Nachdem auch Abg. Ledebour (Soz.) dem gleichen Verlangen Ausdruck gegeben, werden die Petitionen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen.
Eine Petition de§ Fräulein Ottilie Baader will die gesetzlichen Schutzbesnmmungen für Arbeiterinnen erweitert wissen. Die Petition wttd nach wenig verständlichen Ausführungen der Abgg. Ledebour (Soz.) und Wattendorf (Centt.j zum Theil zur Erwägung überwiesen, zum Theil durch liebergang zur Tagesordnung erledigt.
Das HauS beschäftigt sich sodann mit einer Petition, die medizinische Eingriffe bei Menschen zu diagnosttschen, Heil- und Jmmunisirungsztveckcn verboten sehen will.
Berichterstatter Abg. Thiele (So^.) empfiehlt die Pctttion, indem er auSführt: WaS fei der Schwindel eines Nardenkötter । gegenüber den ruchlosen Verbrechen, die alljährlich in den Krankenhäusern, wenn auch nicht unter den Augen der Oeffentlichkeit, so doch unter den Augen der Regierung von Leuttn verübt werden, die sich Wissenschaftler nennen. Während die ganze Welt sich über Professor Reißer entrüstet hätte, weil er unschuldigen Kindern Syphilisgift cingcimpft hätte, hätte die Dermatologische Gesellschaft dem Professor Reißer ihre Anerkennung ausgesprochen. Das sei die Antwort der „Männer der Wissenschaft" gewesen! Die Keckheit l dieser Leute, die das Wort „Humanität" lächerlich machen wollten, müsse energisch in ihre Schranken zurückgewiesen werden.
Abg. Dr. Lertcl (deutschkons.) meint, man dürfe so starke Ausdrücke, wie der Vorredner, gegen die Gcsammthett der Wissenschaftler nicht gebrauchen. EL seien doch nur gcwi'ie Ausschreitungen, die von anderen Wissenschaftlern selbst ebenso veiurthettt würden, wie hier. Die That des Pros. Reißer sei seiner Zeit von einem seiner Fraltionsfrcundc im preußischen Abgcordnctenha^c vorgebracht worden. Die Rektifikation Reißers habe den berechtig.cn Ansprüchen
iiicht genügt. Eö müßten Maßregeln getroffen werden, um solche Handlungen, die jedes fühlende Herz empören, unmöglich zu machen. Der Mensch bedürfe des Schutzes gegen das Treiben von Pioscssoi Reißer und Aonforten. Uebrigenb dürfe eö natürlich nidit heißen. „Verbot medizinischer Eingriffe zu Heilzwecken u. s. w.", sondern „zu anderen, als zu Heilzwecken u. s. w."
Die Petition wird zur Erwägung überwiesen.
Die Schwcidnlt-er Handelskammer bittet um eine neue reich-» gesetzliche Regelung der Grundlagen für den Oizneimiuelhandel und eine neue, den Verkehr mit Heilmitteln außerhalb der Apotheken freier als seither regelnde Verordnimg.
Die Petition wird nach wenig bemerkenSwerther Debatte dem j Reichskanzler als Material überwiesen.
Der Deutsche Bund für Handel unb Gewerbe will eine gesetzliche Regelung des Ausverkaufswesens und hat dem Rcichsiag gleich einen fertigen Gesetzentwurf übersandt, der aui 10 Paragraphen besteht.
Abg. Dr. Certcl (deutschkons) äußert sich dahin, nicht nur die extremen Zünftler, sondern audi die freiheitlicheren öcroerbebercine batten daö starke Verlangen, daß gegen daS AuSvcrkaus-unwesen endlich vorgcgangen werde. Aus allen Theilen Deutschlands seien solche Wunsche laut geworden, auch au» Sachsen, und Sachsen sei doch eine Gegend, wo man die Dinge gründlich zu durchdenken pflege. (Heiterkeit.) Redner regi,tritt die neulich schon hier vor- gcbradjtcn Forderungen und Vorschläge gegen daS Ausverkaufs- Unwesen. Man müsse diesem „Halbschwindel" energisch auf dem Wege der Spezialgeseygebung entgegentreten.
Abg. Bahermann (nati.J giebt zu, daß das ÄuSvcrkauföwesen schwere Mißstäiide mit sich bringe. Arn besten würde cS wohl fein, wenn man diesen Mißständen durch eine Ergänzung des Gesetze- gegen den unlauteren Wettbewerb entgegentrete. Doch sei bic ganze Sache noch nicht so spruchreif, um jetzt schon gesetzgeberisch vorzu- gehcn, nur die Frage des „Nachschubs der Maaren" fei schon spruchreif. deshalb beantrage er, die Positionen, soweit sie sich auf diesen Punkt bezögen, der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Nach kurzer weiterer Debatte wird der Antrag Basscrmann Angenommen, der übrige Theil der Petition wird als Material überwiesen.
Eine schon feit Jahren wiedcrkehrende Petition betreffen! Schadenersatzansprüche für Verluste bei der Lieferung von Schlachtvieh während dcS Feldzuges von 1870/71 wird de« .'attcnlos zur Berücksichtigung überwiesen, während eine Petition um rcichLgesetzlichc Regelung deö I r r e n to e f’t n S als Material überwiesen wird; dasselbe Schicksal widerfährt einer Petition, die schärfere Bestimmungen über den Zweikampf fordert.
Zur Berücksichtigung überwiesen wurden ferner Pctt» timten, die ein Gesetz über den Verkehr mit Geheimmitteln und solche, die ein Gesetz über die eingetragenen Bcrufsvereine forderten.
Petitionen bett, die Einführung der Prügelstrafe bei Roheitsverbrechen werden durch ftühere Beschlüsse des Reichstags über den gleichen Gegenstand für erledigt erklärt, ohne daß Abg. O e r t e I stons.) dazu redet.
Petitionen auf Einführung zehnstündiger Maximalarbeitszeit in der Textilindustrie werden auf Antrag des Abg. D a i b a cb (Centt.) zur Berücksichtigung überwiesen.
Einige Petitionen von nicht allgemeinem Interesse werden nach den Beschlüssen der Kommission erledigt.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Präs. Graf Ballestrem bemerkt, daß er fein Berathunos- material für morgen habe. Er bittet die Budgetkommission, sich etwas mehr zu beeilen, da sonst der Etat vor Ostern nicht mehr fertig werde. Ebenso bittet er die Krankenkassen- und Phosphor- kommifsion, sich zu beeilen.
Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen und Etat).
Schluß 5% Uhr.
er
privater Seite hergegeben, unb zwar von einem ungenannten Gönner der Geschichtsforschung, bem an Stelle bestens gebantt fein mag. Vielleicht findet der damit
Kirche und Schute.
Kreuznach, 16. Mürz. Tie „Kceuzn. Ztg." teilt mit, «ß das Gesuch der Ur fulincrinnen zur Errichtung «inet höheren Mädchenschule vom Minister abschlägig beschieden worden ist.
kurzen und klaren Schreibweise befleißigen sollen. Der Ausdruck in der konsularischen Korrespondenz soll einfach, gemessen und ernst sein, und sich von jedem rhetorischen Pathos fern hallen.
Aolouialpost.
Berlin, 16. Dlarz. <>n einem Erlaß der Kolotnal- ibetilung des Auswarugen Amtes an das Gouvernement it Deutsch-Ostafrika wird mitgcteilt, daß auf Wunsch des Kaisers die Berichterstatter sich einer
Der Verlauf der Krankheit des Kronprinzen ist bisher, wie telegraphisch am Berliner Hofe cingcgangene Meldungen aus Luxor besagen, normal und es liegt fein Grund zu Besorgnissen vor. Der Kaiser hat angeordnet, daß ein Arzt und eine Krankenschwester aus Alexandrien nach Luxor abgehen. Die Ansteckung des Prinzen Eitel Friedrich soll in Bo nn auf einem Kommerse erfolgt sein. Zu diesem war ein Student unmittelbar und ohne sich umgekleidet zu haben, aus dem Zimmer feiner an Masern erkrankten Schwester gekommen. Infolgedessen liegen in Bonn sechs Teilnehmer jenes Kommerses krank darnieder. Ter Kronprinz hat sich jedenfalls erst von seinem Bruder angesteckt. — Zu der Erkrankung wird über London aus Kairo noch berichtet, daß derselbe sich auf seiner Reise nach Egypten feit einigen Tagen unwohl gefühlt habe. Bei seiner Rückkehr den Nil herunter sei beschlossen worden, daß er in liuror bleiben und die Krankheit dort sich entwickeln lassen soll. — Neuesten Meldungen aus Kairo zufolge hat sich das Befinden des Kronprinzen am Mondag sehr gebessert. Die Krankhell überschritt ihren Höhepunkt.
Der Meistertitel und die Meisterprüfung.
2Bir lesen im „Hess. Gewerbeblatt":
Bedauerlicher Weise giebt es immer noch eine große Anzahl von Handwerkern, bie sich neu etablieren und sich Meister'in Verbindung mit ihrem Berufe nennen, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben. Dem «gegenüber sei darauf hin gewiesen, daß nach § 133 der Gewerbeordnung den Meistertllel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks nur solche Handwerker führen dürfen, die in ihrem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erworben und die Meisterprüfung abgelegt haben. Diese Bestimmung trifft alle diejenigen, welche sich nach dem 1. Oll. 1901 selbstanoig gemacht haben. Auch diejenigen, welche am 1. Oktober 1901 schon selbständig ein Handwerk betrieben, aber bie Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nicht besaßen, dürfen den Meistertllel ohne Ablegung der Meisterprüfung nicht führen. Nach § 148 Ziffer 9 c kann derjenige mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft werden, der unbefugt den Meistertllel führt. Hiernach roiro mancher neu etablierter Handwerker erkennen, daß er aus Unkenntnis unberechtigt sich öster^Meister nannte. Ta Unkenntnis aber betauntlid) vor Strafe nicht schützt, so ist solchen Handwerlern zu empMhcn, sich noch nachträglich der Meisterprüfung zu unterziehen. Zn vielen Fällen wird aber auch absichtlich die Meisterprüfung nicht abgelegt, well bie betr. Handwerker dem Meistertitel gletchgilllg, ja ber ganzen Handwerkerbeweguug oft g^raoezu feinb» selig gegenuberstehen. Ob diese letzteren richtig handeln — ganz abgesehen davon, daß sie sich bet Gefahr einer Bestrafung ausfcßen, — ob sie durch solche Hauo.ungsweise niajt gewtistrmaßen bie ganzen 2?. rrejungen zur Förder- ung bes Handwerks mit untergraben hel,en, oj fte nicht nur sich, sondern ihrem Staude aiä Hanowerkcr dadurch schaden, überlas,en wir bem Urteil der Leser. Es i|t nia,t recht ersichtlich, wie eine Förderung des Handwerks mit
Parlamentarisches.
Berlin, 16. Mürz. Im preuß. Abgeordnetenhause wurde bie zweite Lesung bes Kultus-Etats fortgesetzt beim Kapitel Elementar-Schulwesen. Eine Ungerc Beratung verursachte der Titel höhere Mädchenschulen. Ter Tllel und sodann das ganze Kapitel wurden bewilligt.
Aus Stadt und Saud.
Gießen, den 17. März 1908.
** Die Ausgrabungen auf dem Trieb, über deren Erfolg wir bereits berichteten, sind vorläufig beendet. Eine fast 4000 jährige Kultur ist bannt tu tage geförbert. Tie Funde stammen wohl aus bem liebergang von ber älteren zur mittleren Bronzezeit. Ein ungeahnter Erfolg hat bie sachgemäß borgenommene Arbeit getränt Tie Anlage bes geöffneten Grabes sowohl, wie die gemachten Funde selbst, sino in wi.'senschafllicher Hinsicht von großer Bedeutung. Tiefer Umstand läßt es erklärlich erscheinen, wenn eine weitere Aufdeckung und Turchforschung der auf bem Trieb vorhandenen größeren Grabhügel sich ermöa- lichen ließe, doch da sind Mittel erforderlcch, über welche ber Oberhefsische Gllchich.sverem vorerst nicht verfügt. Tie Mittel, welche für die letzten, auf bem Trieb vorgenommenen Arbeiten zur Verfügung stauben, finb übrigens von
Erfolg erstrebt werben soll, wenn nicht jeder Handwerker an seinem Platze bemüht ist, für die Hebung des Standes einzutreten. Es ist auch nicht verständlich, tote der Handwerkerstand bem Staate beweisen will, daß er hilfsbedürftig sei, daß bie Gesetzgebung sich auth seiner annehmen müsse, wenn er der vorhandenen Handwerkergesetzgebung und damll jeder Förderung seines Standes gleichgiltig gegenübersteht. Der Gegenstand ist ja oft genug in der Presse und in Versammlungen erörtert worden, so daß für heute davon abgesehen sei, rräher daraus einzugehen. Mir meinten nur, im Interesse derer, bie es an geht, wieder einmal darauf aufmerksam machen zu sollen.
betätigte Bürger sinn be£ anderen Freunden der Altertumsforschung in unserer Stadt Nachahmung, damit es im Laufe der Zell möglich werde, die vorhandenen größeren Gräber auf dem Tr.eb zu durchforschen. N-cht unerwähnt wollen wir lassen, das- es die H.rren Major o. Schlemmer, Hauptmann a. Kramer uno a^usdiener Ochs find, die die Aröellen auf d.m Trieb geleitet und ab» wechselnd üßerroaa>t haben. Die gemaajten Funde aus


