Ausgabe 
16.2.1903 Drittes Blatt
 
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Mit Rücksicht darauf, daß Baden Glied eines großen Ganzen ist, will er auch einen mäßiges Roggen- und Weizenzoll, obgleich in Baden dafür direkt kein oder nur ein minimales und ausnahmsweises Interesse besteht, nicht ablehnen, sofern der badischen Landwirtschaft eine Kom­pensation in Gestalt solcher Zölle zu teil wird, die wiederum dem Süden mehr als dem Norden und Osten des Deutschen Reichs zu gut kämen. Doch warnt er auch hier vor einer Ueberspannung der Forderungen. Man dürfe nicht außer acht lassen, daß die Zölle sich leicht zu einem zweischnei­digen Schwert gestalten können. Ein sehr hoher Tabak- zo l l z. B. würde dadurch, daß alsbald neue Tabakkulturen entständen, dem Landwirt erhöhte Konkurrenz bringen, andererseits würde er die T a b a k i n d u st r i e auss schwerste schädigen, und da gerade die Familienangehörigen vieler Landwirte in der 'Tabakindustrie lohnende Beschäftigung finden, so würde die Landwirtschaft, lvas sie auf der einen Seite gewönne, auf der anderen vielleicht in noch höherem Maße verlieren. Vollends aber würde eine Zollpolitik, die zu ungünstigen Handelsverträgen und zu Zollkriegen führte, die gewerbliche und kommerzielle Blüte der Städte schä­digen und die Lebenshaltung der städt. Arbeitermassen beschneiden. Damit würde aber auch der Landwirtschaft ein Schaden erwachsen, der größer wäre als der Vorteil.

Auedyofs- und ZLegräbnis-Krünung-

Gießen, 16. Febr.

UnS wird geschrieben:

Der von Herrn Beigeordneten Kommerzienrat Georgi gegebenen Anregung folgend, bringen wir nachstehend einige Angaben ihßer die* für die Altgemeinheit besonders wichtigen Bestimmungen der Begräbnisordnung.

Die gegenwärtig bestehenden Beerdigungssckten und das dadurch bedingte Verbleiben der Leiche im Sterbehause bis zum Zeitpunkt der Beerdigung mußten je länger desto mehr die größten Bedenken erwecken. Sie bergen die schwersten Gefahr für die Gesundheit in sich; diese Gefahr wird mit zunehmender Dichtigkeit der Bevölkerung immer mehr steigen, und der bisherige Brauch kann, zumal in der heißen Jahreszeit, zu unabsehbarem Unheil führen. Wieviel Schaden bisher dadurch schon entstanden sein mag, läßt sich natürlich im einzelnen nicht feststellen; unabweisbare Pflicht der Stadtverwaltung blieb es, auch die Möglichkeit solcher Vorkommnisse, soweit es in Menschenhand liegt, zu be­seitigen. Da sich gleichzeitig die Erkenntnis aufdrängte, daß bei der großen Entfernung des neuen Friedhofs von den meisten Teilen der Stadt die bisherige Art der Beerdi­gung sich auf die Tauer nicht werde aufrecht erhalten lassen, entschloß man sich, allgemein die Beerdigungen von der Leichenhalle aus stattfinden zu lassen und zu bestimmen, daß sämtliche Leichen innerhalb 24 Stunden nach ein ge­tretenem Tode dorthin zu überführen seien.

Wenn diese Bestimmung anfangs vielfach auch als Härte empfunden werden mag, so sind wir doch überzeugt, daß die Einwohnerschaft in der Erkenntnis, daß es sich um eine notwendige gesundheitliche Maßregel zum Schutze der ganzen Bevölkerung handelt, sich ebenso rasch, wie es in anbereit Städten, z. B. Freiburg, Karlsruhe, Mainz, ge­schehen ist, an die neue Einrichtung gewöhnen und sie nach kurzer Zeit als Wohltat empfinden wird. Dieselben zwin­genden Gründe sprachen dafür, daß Gleiche für die auch in Zukunft noch auf dem alten Friedhof in Erbbegräbnissen usw. stattsindenden Beerdigungen anzuordnen.

Da die Durchführung dieses Grundsatzes ein sicheres und pünktliches Ineinandergreifen aller bei einer Beerdi­gung beteiligten Faktoren erfordert, erschien es nötig, eine einheitliche Leitung des Beerdigungswesens zu schaffen und dasselbe zum Teil in städtische Verwaltung zu übernehmen. Andererseits bot sich hierdurch ein einfaches Mittel, den Angehörigen eines Verstorbenen die häufig peinlich empfun­denen vielfachen Geschäfte, die sich an einen Todesfall knüpfen, zu erleichtern bezw. abzunehmen, indem dem neu zu schaffenden Amt die Verpflichtung auferlegt wurde, so­weit es von den Angehörigen gewünscht wird, die Vermittelung auch solcher durch den Todesfall veran­laßten Geschäfte zu übernehmen, m die einzugreisen ein öffentliches Interesse nicht besteht.

Diesen Erwägungen verdankt das städtische Begräbnis­amt seine Entstehung. Ihm ist übertragen die Verwaltung des Leichenfubrweseus, das vollständig von der Stadt über­nommen werden wird, und die Aufsicht über die Leichen­wärter und Leichenfrauen, von denen noch später zu reden ist. Im übrigen ist seine Aufgabe nach dem oben Tar- gelegten eine doppelte. Die Tätigkeit, die das Begräbnis­amt in allen Todesfällen von Amtswegen zu entfalten hat, umfaßt im wesentlichen folgendes: Es bestimmt die Zeit der Ueberführung der Leiche nach dem Friedhof und sorgt zu diesem Zweck für rechtzeitige Verbringung des Sarges in das Sterbehaus, für Bereitstellung des Leichen­wagens und für die nötige Benachrichtigung des Friedhofs­aufsehers ; cv erwirkt den polizeilichen Beerdigungserlaub­nisschein, übermittelt denselben dem Friedhofsaufseher und erteilt diesem alle für die Aufbahrung und Beerdigung erforderlichen Weisungen, insbesondere auch über Art, Lage und Herrichtung des Grabes; endlich setzt es die Zeit der Beerdigung fest, und zwar mit Rücksicht auf die Wünsche der Angehörigen und des bei der Beerdigung mitwirkenden Geistlichen. Auf Wunsch der Angehörigen über­nimmt das Beginibnisamt ferner die Bestellung eines Leichenwärcers oder einer Leichenfrau sowie des Sarges, wobei, soweit nicht die Wünsche der Beteiligten eine Aus- nähme gebieten, durch geeignete Anordnungen die gleich­mäßige Berücksichtigung sämtlick-er hies.gen in Frage kom­menden Gewerbetreibenden gesichert; weiter die Benach­richtigung des ouslänoigen Geistlichen. Es wird endlich auch Vorsorge getrosfen Werben, daß die vorläufigen Verband- lungen wegen Ueberlassung eines Erbbegiabn,s,i§ usw. durch m'^9rdbni5amt geführt werden können, auch kann es von Wagen sowie die etwaige Ausschmückung der Kapelle vermitteln, um allen diesen Anforderungen gerecht w-rdcn zu wnncn. muß d-r D-grwnisamt so bald wie möglich von einem Todesfall Kenntnis erhalten, es m 001)«: eine entsprechende Meldepflicht in erster Linie den erwachsenen Hausgenossen des Verstorbenen sowie den ^ichemvutter,i uno Leichenfrauen auferlegt worden, zur ^^nfachullg oes E.jch.tfcsgangs sowie zur Vermeidung von Lelaiugu.tgin des >-wlmnns wird das BegräbniSamt Lb_em i^trab^ar^-hberart m C1* Verbindung gebracht werden, daß <ur btivc nur eine Anzeige des Todesfalles erforderlich wird und bei dieser Gelegenheit alle Wunsche wegen der Beerdigung angebracht werden können. Es ist also hierdurch in Zukunft die Möglichkeit gegeben, sich mit dieser einzigen Anzeige von allen für die Beerdigung er "rrderlichen Gangen, Besorgungen usw. zu befreien.

Surcf) diese Anordnung wird in den Gang der Beerdi- ^ungsfeier in keiner SBcue eingegriffen; die Regelung dieser mußte den betreffenden 'JieligionsDerbänben, bezw. den An­

gehörigen überlassen werden. Bemerkt sei nur, daß die Friedhofskapelle jedermann ohne Unterschied des Bekennt­nisses zur Abhaltung von Trauerfeierlichkeiten, sei es mit, sei es ohne Mitwirkung eines Geistlichen überlassen wird. Selbst­verständlich steht es den Angehörigen frei, an der Ueber- führung der Leiche in die Leichenhalle teilzunehmen, wie ihnen auch der Zutritt zu den Leichenzellen jederzeit gestattet ist.

Zum Schluß noch einige Bemerkungen über das Leichen­wartepersonal. Der bisherige Zustand hat zu vielfachen Klagen Veranlassung gegeben, da eine hinreichende Kontrolle über die Leichenfrauen nicht bestand, dieselben infolgedessen zum Teil maßlose Forderungen stellten und in der Aufregung der Trauertage in der Regel auch damit durchdrangen. Ferner beanspruchten sie vielfach als ihr gutes Recht, daß ihnen Kleidungsstücke und Bettzeug des Verstorbenen, mitunter auch das Bett, überlassen würden. Um dieser Ausbeutung des Publikums zu steuern, und gleichzeitig der Verbreitung von Krankheiten durch die Leichenfrauen wirksam begegnen zu können, werden in Zukunft die gewerbsmäßigen Leichen­wärter und Leichenfrauen durch den Bürgermeister bestellt werden und unter fortdauernder Aufsicht des Begräbnisamtes stehen. Die ihnen für ihre Tätigkeit zukommende Vergütung wird ein- für allemal durch eine Taxe festgesetzt und ist an die Stadtkasse zu entrichten, die ihrerseits die Bezahlung der Leichenwärter und Leichenfrauen übernimmt. Den Leichen­wärtern und Leichenfrauen wird strengstens verboten, Geld oder sonstige Geschenke anzunehmen, widrigenfalls sie sofortige Entlassung und gerichtliche Bestrafung zu gewärtigen haben.

Wir hoffen, daß diese neuen Bestimmungen der Ein­wohnerschaft zum Segen gereichen werden.

Der Jrozeß tzaltaui-Kumvert.

Paris, 13. Februar.

Die gestrigen Verhandlungen haben noch keine Ent­scheidung gebracht. Zuerst erschien der neugeladene Zeuge, Senator Cremieux, den die Humberts als den eigentlichen Berater und zugleich als den Komplizen Cattauis bei dessen Wuchergeschäften hingestellt hatten. Cremieux wehrte sich energisch gegen diese ihm zugeschriebene Rolle. Er wollte nur als Beauftragter derEgyptian Bank" mit den Humberts geschäftlich verkehrt haben, für Eattaui aber höchstens einmal in einem Einzelfalle als Ratgeber aufgetreten sein. Cremieux' Erklärungen konnten aber sichtlich weder den Gerichtshof noch das Publikum überzeugen. Cremieux' Schwiegervater ist Herr Aghion, ein ägyptischer Jude, wie Cattaui. Dieser Herr Aghion hatte einen Scheck Frederie Humberts über 472 000 Francs in Händen und ließ denselben regelmäßig von den Humberts erneuern. Der Sachverständige ist nun nach Prüfung der Bücher Cattauis zu der Ansicht gekommen, daß das Schuldoerhältnis der Humberts zu Aghion nur eine Abzweigung" deS Schuldverhältnisses zu Cattaui sei, ja daß man die Geldgeschäfte dieser beiden Finanzleute überhaupt nicht trennen könne. Das Publikum, das den Ausführungen der beiden Parteien mit der größten Spannung folgte, nahm immer offenkundiger Partei für die Humberts. Die Unruhe wurde zeitweise so groß, daß der Advokat Cattauis fein Plaidoyer unterbrechen mußte. Denn der übrige Teil der Sitzung war mit Plaidoyers ausgefüllt, die am nächsten Mittwoch ihren Fortgang nehmen werden. Der Eindruck, den die ganzen Verhandlungen bisher hinterlassen haben, ist der, daß es eine große Unklugheit der Humbertschen Gläubiger war, die Verleumdungsklage überhaupt anzustrengen. Denn sie gehen keineswegs makellos aus diesen Verhandlungen her­vor. Die nervösen Pariser haben allerdings gar zu sehr für die Humberts Partei ergriffen und scheinen nicht übel Lust zu haben, der großen Therese ihre sämtlichen eigenen Schwindel­manöver zu verzeihen, weil sie glaubhaft nachgewiesen hat, daß sie ebenfalls gründlich gerupft worden ist. Die Reaktion auf diese plötzliche Sympatie für die Heldin der Crawford- schen Erbschaftslegende wird wohl schon bald eintreten. Aber der Eindruck des jetzt schwebenden Prozesses kann dadurch nicht verwischt werden. Für die jetzige Situation, ober wenig­stens für deren Spiegelbild in der öffentlichen Meinung fand gestern einer der Advokaten, Maitre Chenu, ein glückliches Gleichnis: Therese Humbert gleicht einem kleinen Boote, das im Kielwasser des großen Gespenslerschiffes der Crawsord- schen Millionenerbschaft sorglos dahinfuhr; aber um das Boot drängten sich die Haifische. Und bei dem WorteHaifische" machte der Advokat eine bezeichnende, langsame Bewegung nach dem Bankier hin, der als Kläger zugegen war. Ebenso drastisch, aber noch kürzer, faßt der alte Cyniker Rochefort den Gesamteindruck über das ganze Personal dieses Jntriganten- stückes, Kläger und Beklagte, in die Formel zusammen:Ca­naille et Cie.

Der Prozeß beginnt bereits, Rückwirkungen auf die Poli­tik zu äußern. Juslizminister Balle wird hart angegriffen. Man verlangte gestern von ihm, als dem ehemaligen Advo­katen Cattauis, Auskunft darüber, wie das Verfahren gegen den Bankier, trotz der jetzt zutage kommenden Dinge, habe ein­gestellt werden können. Balle hat darüber folgende juristisch wohl unanfechtbare Erklärung abgegeben: Als das Verfahren gegen Cattaui am 26. Mai 1902 eingestellt wurde, war Frederie schon fallit erklärt. Tas war nur möglich, wenn man in Frederie Humbert einen Geschäftsmann sah. Die Wuchergesetze von 1807 und 1850 sind aber durch ein Gesetz von 1886 für alle aus Handelsbeziehungen entstandenen Schuldverbaltnisse ausdrücklich aufgehoben worden und nur für Privatleute in Kraft geblieben. Cattaui verdankt also die Einstelliing des gegen ihn gerichteten Verfahrens lediglich dem Umstande, daß Fredene wegen seiner Rolle in der Rente Viagere nachträglich zum Geschäftsmann gestempelt worden ist. Die allgemeine Stimmung will sich ober damit nicht ab» finden lassen. Sie findet es slandalös, daß der Bankier, mit seiner Straflosigkeit nicht zufrieden, nun auch noch die Ver- leumdtlngsklage angestrengt hat. Tie einzige Erklärung, die man dafür findet, ist die, daß man Therese Humbert durchaus dazu bringen wollte, ihr Schweigen zu brechen. Tas m ja nun auch gelungen, aber doch wohl kaum in der gewünschten Weise.

Juslizminister Valle wird demnächst auf zwei Inter­pellationen zu anlroortcn haben, die ihren Stoff aus dem Proz.nie Cattaui-Humbert schöpfen. Tie Lage de» Ministers wird dadurch erschwert, datz auch die Radikalen entschlossen scheinen, ihn preiszugeben, allerdings aus anderen Gründen:

Volle spielt bei der antiklerikalen Politik des Kabinetts Com- be§ nach dem Ausdrucke derLantcrne" die Rolle des Brem­sers. Er will namentlich nicht die Maßregeln billigen, die die Regierung in Uebereinstimniung mit der Kammerkom­mission für das Vereinsgesetz plante, um die Mitglieder der aiifgelösten Orden zu verhindern, heimlich ihre bisherige Tätigkeit fortzusetzen, und er soll letzthin sogar schon feinen Rücktritt angeboten haben. Es ist also wohl möglich, daß man die Interpellationen dazu benutzt, den unpopulär gewordenen Minister zu stürzen. Diese Interpellationen werden wohl gleich nach dem Urteilsspruche zur Verhandlung kommen. Der Deputierte Ferrette will über die Behauptung der Humberts, daß die Regierung den 'Aufenthaltsort der Humberts schon lange vor ihrer Verhaftung gekannt habe, interpellieren; Binder über dieRolle, die gewisse Minister und Politiker­in der Humbertaffäre gespielt haben, und über einige 93er* leihungen von Kreuzen der Ehrenlegion". Der letztere Punkt bezieht sich darauf, daß fast alle die durch die jetzigen Ent­hüllungen kompromittierten Finanzleute entweder Ritter oder Offiziere >er Ehrenlegion sind. _

Aus Stadt und Kaud.

** P e; f o n a I i c n. In den .ilhepano versetzt wurden am 7. Februar der evangelische Pfarrer Karl Uhrig zu Altenstadt, Dekanat Rodheim, zurzeit in Darmstadt, mit Wirkung vom 16. Februar L I., und der evangelische Pfarrer Christian Broß zu Pohl-Göns, mit Wirkung vom 1.März l. I., auf ihr Nachsuchen unter Anerkennung ihrer lang jährigen treuen Dienste. Seines Dienstes entlassen wurde mit Wirkung vom 11. Februar d. I. der Werlsührer des Elektrizitätswerkes V :r Babeanstalt zu Bad Nauheim Georg Jahn. 1

** Auszeichnung. Durch Entschließung vom 13. Januar d. I. ist dem Forstwart der Gemeindeforstwartei Himbach, Wilhelm Wachter zu Himbach das Allgemeine Ehrenzeichen mit der InschriftFür treue Dienste" vor liehen worden.

Kleine M i 11 c i [ u n g c n aus Hessen und den Nachbarstaaten. Der Provinziallandtag der Rhein­provinz har zur Erhaltung und Restaurierung des Wetz larer Tomes den Betrag von 20000 Mark in Aussicht gestellt. In H e ring? n wurde der Handelsmann Schäfer von dem Stellmacher Koch erschlagen. Ter Mörder ist verhaftet. t

Vermischtes.

* Berlin, 14. Febr. Lieber fünf Generationen in einer Familie schreibt demL.-A." ein Leser:Mu wurde am 10. d. M. ein kräftiger Junge geboren. Das soll ja nun häufiger vorkommen, von Interesse ist es aber für die Allgemeinheit vielleicht, daß dieser kleine Erdenbürger eine gesunde Mutter, eine gesunde Großmutter, eine gesunde Urgroßmutter und eine gesunde Urnrahne hat. Letztere eine noch recht rüstige alte Dame steht im 98. Lebens­jahre, alle vier Mütter wohnen in Berlin ein Zeichen dafür, daß es in unserer Großstadt nochgesunde Familien" gibt. Gust. Lorenz, Kaufmrnn."

* Berlin, 15. Febr. Me dieBevl. Morgenpost" meldet, ist der hiesige Rechtsanwalt Max Liebling unter dem Verdacht versuchter Erpressung verhaftet und dem Untersuchungsgefängnis in Moabit eingeliefert worden. Seine Verhaftung steht im Zusammenhang mit den Betrügereien, welche bei der früheren Auslosung der vier- vrozentigen rumänischen Rente stattfinden, in deren Folge in Bukarest der Dizedirektor des öffentlichen Schulbienstes und der Bureauchef dieses Amtes bereits verhaftet wurden.

* Nür nb erg, 15. Febr. Ter Sekretär des sozial demokratischen Vereins, Leist, gegen welchen eine Unter­suchung wegen Sittlichkeitsvergehens eben nieder­geschlagen war, stürzte s ich vom dritten Stock der fränkischen Verlagsanstalt herab und wurde lebensgefähr­lich verletzt.

* Nurn berg, 16. Febr. Den größten Posten in bet Summe für den Festbau für das 10. Deutsche Turnsest tn Nürnberg beansprucht die Festhalle, deren Kosten sich nach den einzelnen Anschlägen zwischen 70177 und 170280 All. bewegen. Man hat beschkoffen, wie bei dem mittelrheinischen Kreisturnfest in WormS im vorigen Jahre einen wasserdichten Zeltbau aufzuführen. Nach dem von dem Ausschuß der Deutschen Tiirnerschaft ausgestellten Programm soll die Fest- Halle 6000 Quadratmeter Grundfläche enthalten.

* Paris, 14. Febr. Infolge privater Auseinander» setzungen fand ein Duell zwischen Max Regis und dem Publizisten und früheren Kriegsminisler Laberoesque statt. Max Regis wurde am Arm verletzt. Gleich darauf fand ein Pisiolenduell zwischen Max Regis und dem Journalisten Landau statt. Niemand wurde verletzt.

* P aris, 14. Febr. Infolge einer Beschwerde der Ver. teibiger der Familie Humbert über verschiedene, während der Untersuchung angeblich vorgekomuiene Unregelmäßig­keiten sand gestern im Jusuzpalast zwischen dem Generat- prokurator unb dem Untersuchungsrichter eine Konferenz statt. Es wurde beschlossen, die Beschwerde zu prüfen und für den Fall sie berechtigt ist, die Unterst,chung von Neuem zu be­ginnen.

Paris, 15. Febr. Die Polizei verhaftete gestern abend den Bankier Forst wegen zahlreicher Unterschlagungen. In der vergangenen Nach: wurde bet Spinal em Attentat auf einen Eisenbahnzug verübt. Unbekannte Täler hatten die Schienen losgeschraubt, wodurch der Expreßzug von Nancy nach Epinal entgleiste. Glücklicherweise befanden sich nur wenige Passagiere im Zug. Vom Zugpersonal wurde ein Maschinist getötet und ein Hetzer schwer verletzt.

* Wien, 15. Febr. Ter feit mehreren Tagen hier wütende Sturm artete in der letzten Nacht tn einen förm­lichen Orkan aus, welcher in der Stabt sowie in der Um­gegend an Gebäuden und Kulturen argen Schaden anrichtete und mehrere UnglücfsfäUc zur Folge hatte.

* Tie Verhaftung der Baronin Vronislavc» Sobiernitzki, welchr in der Tauenzienstraße zu Berlin ein Pensionat besaß, erregte int November v. I. Aufsehen. Mit ihr wurde auch ihre Wiitschafterin, die unverehelichte Bron - 'teilt in Haft genommen. Beide sollten sich der Kuppelei und des Diebsiahls schuldig gemacht, und besonders eine Künst­lerin, welche vortübergehend in dem Pensionat wohnte, arg bestohlen haben. Ter Verdacht gegen die Baronin ist inso­weit entkräftet wo.den, daß sie jetzt ohne Kaution auf freien Fuß gesetzt wurde. Tie Wirtschafterin verbleibt dagegen in Haft