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Herr Dr. med. F. in S. schreibt am 2. Mai 1902: „Habe Ober-
Heer und Flotte.
Bei Löber u. Lo. in Frankfurt a. M. erschien soeben eine Rangliste des 18. Armeekorps mit dem Stand vom 1. Mai 1903. Vom General-Kommando des 18. Armee-
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zu taffen. Als dann die Reformer ohne vorherige Ver- Kündigung mit den Der Asozialen die ständigen Kommissionen besetzten, quittierten die letzteren diese unfreundliche Eigenmächtigkeit dadurch, daß sie unter Verzicht auf die reformerischen Unterschriften den Initiativantrag auf Grenzsperre gegen Juden-Einwanderung einbrachten und ihre Unterschriften für einen von den Reformern geplanten Initiativantrag verweigerten. Dieser fiel infolge dessen aus, weil die Reformer nicht fünfzehn Unterschriften beschaffen konnten. Nachdem dann spater noch einmal die Verabredung, wonach Dr. Vogel den Sitz in der Zolltariskommission erhalten sollte, resormerischerseitS nicht eingehalten wurde, hat jede politische Gemeinsamkeit zwischen Reformern und Deutsch- sozialen cmsgehört.^
Die Zukunft der uationalsozialeu Partei.
Die Naüonalsozialen wollen sich anscheinend mit dem Urteil ihres Führers Naumann, daß der nationale Sozialismus keine parteibildende Kraft besitze, nicht beruhigen; Prof. A. Schloßmann behauptet im -Tag", die Anhänger der nationalen Sache erhöben sich einmütig zum Widerspruch gegen eine Anschauung, mit der Pfarrer Naumann ganz allein dastehe, und begründet das also:
Wochenlange schwere Arbeit, des Hirns wie des Körpers, im Dienste der guten Lache und bann doch die Niederlage . . . das bat auch eine so widerstandsfähige Kampfes natur wie Friedrich Naumann zu entmutigen vermocht, aber daß das Boot dieses Mannes gestrandet sei, wie Alfred Kerr annimmt, das wird keiner stauben, der Naumann wirklich kennt. Und wenn auch vorübergehend die wogenden Wellen ihm den freien Blick in die Zukunft benehmen, dann kommen eben die Freunde und Hellen das entstehende Leck dichten, und dann geht die Fahrt weiter vorwärts mir frischem Winde, mit neuer Kraft und alter Zuversicht in das Zand der Verheißung, da der Glaube an die Größe und Zukunft unseres Vaterlandes gepaart ist mit dem Verständnis für die sozialen Pflichten der Gegenwart. Die heute .wirklich sozialdemokratisch Gesinnten werden wir nicht, oder wenigstens nicht in großer Maffe, für uns gewinnen, aber die, die, ohne sozialdemokratisch zu fern, doch sozialdemokratisch stimmen, fallen uns dereinst als Partci- genofsen zu. Die Zahl dieser sogenannten Mitläufer ist eme rnesen- große. Sie alle, die heute mit dem sozialdemokratischen Stimmzettel ihren Widerspruch gegen den gegenwärtigen Kurs erhoben haben, werden es niemals über sich gewinnen, wieder einer reakto- nären Porter deizutreten. Auf der andern Seite ^aber werden sie ebensowenig je zu dauernden Anhängern der Sozialdemokratie werden. Die neudeutsche Größe ist mit zu vielen Opfern an Blut und Arbeit errungen worden, als daß der nationale Gedanke auf die Dauer verleugnet werden kann. Wenn diejenigen, die heute sozialdemokransch stimmen, sich ihrer nationalen Pflichten bewußt werden — und der kleinste Anstoß in den Ereignissen der äußeren Poluik kann hierzu führen—, dann wird diejenige^Partel lawinenartig anschwellen, die unentwegt zur nationalen Sache haltend für die sozialen Bedürfnisse das richtige Verständnis zeigt. Tann kommt für uns die Zeit des Erfolges, und dann werden die National- sozialen und allen voran Naumann sich freuen, daß der vorübergehende Mißerfolg auch nur zu einer noch rascher vorübergehenden Entmutigung geführt hat. Der Delegiertentag der nationalsozialen Partei wird, darüber kann für mich kein Zweifel sein, zu demselben Entschluß kommen wie der Dresdner Ortsverein: „Weiter vorwärts auf dem bisherigen Wege mit verdoppelten Kräften."
als Hvfraitegclände als auch in Verbindung mit der daraus entwickelten Obstkultur bewertet werden.
Als Hoftaitegelünde ist es doppelt so hoch zu be werten, als das angrenzende freie Gelände und 3war — ebenso wie die zum Hause gehörige Grundfläche mit 10 Mark für den Quadratmeter. Tie oaraus befindliche, vorzüglich entwickelte Obstanlage ist hoher zu bewerten als dies durch die Lokallommission geschehen ist. Auch hier war der Provinzialausschuß der Ansicht, daß der ändert- ialbfache Betrag der Schätzung der Zokalkonunission I.1/2 mal 6 457.50 gleich rund 9687 Mark als Entschädigung t Den durch einen Sachverständigen geschätzten Jahresertrag Vvli 2542.90 Mark aus Obstbau und von 100 Mark aus Gemüsebau kann der Provinzialausschuß, weil durchaus unerwiesen, nicht allein als richtige Grundlage für )ie Bewertung der Gabriel'schen Obst- und Gartenanlage nicht anerkennen, sondern er hält auch die auf dieser Grundlage ausgestellte Berechuung für irrig und fehlerhaft, da die Abschreibungen unzutreffend, der Zinsfuß zu niedrig erschien und bei der Kapitalisierung des Ertrages der bereits anderweit berechnete Grund und Boden nochmals berechnet wird. Als Entschädigung für die Bor- garteneinsriedigung, die lebende Hecke und die Wasserleitung ind zusammen 13d0 Mark festgesetzt worden.
4. Das Grundstück Nr. lut u bildet Hintergelände zu den allerdings fremden Hosraiten an der Frankfurterstraße. Wegen feiner geringen Entfernung von der Franksurter- straße, 35 Meter, und unter der Annahme, daß es begehrenswertes Hintergelände für die vvrderen Hoftaiten. ist erscheint der Betrag von 12 Mark für den Quadratmeter angemessen. Dieser entspricht auch dem rechnerischen Mittel aus dem für das Gelände an der Frankfurterstraße ge- rahlteu Preise von 19 Mark (Bostroem'sches Grundstück) und demjenigen von 5 Mark für entfernter gelegenes Gelände. Die Entschädigung für die Bäume und Sträucher ist wiederum aus das Anderthalbfache der Schatzung der Lokallommission — V/2 mal 365 gleich rund 548 Mark festgesetzt worden. Die neue Grenze ist mit entsprechender Bauplatzeinftiedigung zu versehen.
Während der Verhandlungen vor der Lokalkommission und vor dem Provinzialausschuß war das alte Grundbuch der Gemarkung Gießen noch in Geltung. Es kommen deshalb in diesen Verhandlungen überall nur die alten Bezeichnungen der zu enteignenden Grundstücke vor. Mittlerweile sind mit dem neuen Grundbuch neue Bezeichnungen an die Stelle der alten getreten. Demgemäß mußten in dem entscheidenden Teil des Urteils neben den alten auch die neuen Bezeichnungen erscheinen. Den Entschädigungen wurde überall der berechnete Flächeninhalt der Grundstücke im neuen Grundbuch zu Grunde gelegt. In der Urteilsbegründung wurden der Uebersichtlichkeit halber die alten Bezeichnungen beibehalten.
Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 53 des Gesetzes (neue Fassung).
korpS anSgearbeitet, enthält die Rangliste sämtliche Offiziere < einschließlich Reserve und Landwehr, sowie Beamte, Behörden ' und Geschäftsräume im Bereiche des 18. Armeekorps und den Großherzoglich hessischen Hof. Die Rangliste ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen und kostet broschürt Mk. 1.25.
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VI.
(Schluß.)
Für Außerbetriebsetzung deS Windmotors, für die beiden gemauerten Ctzsternen (Reservoirs), Rohrleitung usw. ist eine Entschädigung von 3000 Mart angemessen und zwar aus folgenden Gründen:
Nach dem Gutachten des Ingenieurs Poppe betragt der Gesamtverbrauch an Wasser ca. 1500 Kubikmeter pro Jahr. Hiervon wurden, dem jährlichen Gasverbrauch ent- prechend, etwa die Hälfte gleich 750 Kubikmeter durch den Gasmotor geliefert, während die übrigen 750 Kubikmeter durch den Windmotor gepumpt wurden.
Der Gasmotor wird nach wie vor das seitherige Quantum pumpen können, während dasjenige, welches seither durch den Wmdmolor gepumpt wurde, durch Entnahme aus der städtischen Wasserleitung ersetzt werden muß, und bei einem Preise von 22 Pfennig pro Kubikmeter 165 Mark kosten würde. tM
t hat der Windmotor filr Dedtenung, Reparatur und sonstige Aufwendungen nach dem Gutachten des Ingenieurs Poppe ea. 45 Mark Unkosten verursacht (in Wirklichkeit jedoch wesentlich mehr), sodaß für den Bezug des Wassers aus der städtischen Wasserleitung noch der Betrag von 120 Mark zu vergüten wäre. Kapitalisiert man diesen Betrag'zu 4 Prozent, so wird obige Entschädigung mit 3000 Mark als zutreffend zu bezeichnen sein, abgesehen davon, daß den seitherigen Eigentümern aus der Verwertung der in Wegfall kommenden Anlage noch ein Erlös von ca. 200 Mark erwachsen wird.
Außerdem ist für Einführung der stadttschen Wasserleitung und Anschluß derselben an die bestehende Leitung ein Betrag von 300 Mark zu vergüten. Die Aufftellung eines größeren Reservoirs auf dem Dachboden des Wohnhauses ist bei Anschluß an die städtische Wasserleitung ganz überflüssig, da der Wasserzufluß nach Bedarf kon- tinuiettich stattfindct. , . _
2. Die Parzelle 188,1 besitzt die gleiche Eigenschaft tote die vorgenannten, sie ist Hintergeläude der Hofraite Nr. 14 der Wilhelmstraße und ist deshalb gleich den vorgenannten mit 7.50 Mark pro Quadratmeter zu bewerten. Bäume und 2ttttzsträucher sind entsprechend der Schätzung der Lokal- kommisswn mit 517 Mark zu vergüten. Die neue Grenze ist mit entsprechender Bauplatzeinftiedigung zu versehen. Eine Entwertung des übriableibenden Geländes findet auch hier nicht statt, ebenso sind die Ansprüche des Mieters nicht zu berücksichtigen.
Z. Die Parzellen 150—157 bilden eine abgeschlossene, gut kultivierte Hoftatte und sind als solche zu bewerten. Das Wohnhaus stellt ohne Grundfläche einen Wert von 27 000 Mark dar. Das Alter desselben dürste nicht in Betracht kommen, da das Haus in gutem, baulichem Zustande erhalten ist. (Vergleiche Gutachten der Architekten Stein und Meyer in Gießen.)
Das unmittelbar an das Haus anschließende Gelände, Bor- und Hintergarten ist gut kultiviert und kann sowohl
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