Ausgabe 
11.8.1903 Zweites Blatt
 
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Herr Heinrich Klotz

6127

Gießen, Mäusburg 17, den 11. August 1903

nach schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden im fast vollendeten 59. Lebensjahre gestern abend sanft entschlafen ist.

Die Beerdigung findet statt:

Donnerstag den 13. August, nachmittags V26 Uhr, von der Kapelle des neuen Friedhofes auS.

Schmerzerfüllt machen wir Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, daß mein innigst geliebter Gatte, unser treusorgender Vater, Schwiegervater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel

Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen

Familie Klotz.

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Vaters

unseres

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der übrigen Hinterbliebenen meinen

ie uns aus Anlaß des Hinscheidens meines lieben Mannes und

, den 10. August 1903.

spreche ich zugleich im Namen Dank aus.

Bekanntmachung,

die Bachschauen an den nicht schiffbaren Gemäuern betreffend.

Das nachstehende Ausschreiben Großh. Kreisamts Gießen bringe ich hiermit zur Kenntnis der Interessenten.

Gießen, den 10. August 1903. 6103

Der Oberbürgermeister.

Mecum.

Bekanntmachung,

die Bachschauen an den nicht schiffbaren Gewässern betreffend.

Zufolge Verfügung Großh. Ministeriums des Innern, Ab­teilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, sind von den Großh. Kreisämtern und den Großh. Kulturinspektionen an den nicht schiffbaren Gewäffern Bachschauen vorzunehmen, durch welche die ordnungsmäßige Unterhaltung dieser Gewässer und die genaue Beobachtung der hierfür bestehenden Vorschriften und der bei Ver­leihung der Wassernutzungsrechte vorgeschriebenen Bedingungen herbeigeführt werden soll.

Zu den Bachschauen in einer Gemarkung sind die Bürger­meister (in gemarkungsselbständigen Bezirken der Vertreter des Gemarkungsinhabers) und ein von dem Ortsvorstande gewähltes Mitglied zuzuziehen, die Besitzer von Stauanlagen? Wasfertrieb- roerrett, von Be- und Entwässerungsanlagen rc. uno andere Be­teiligte einzuladen.

Die Teilnahme an den Bachschauen und die Geltendmachung von Wünschen und Bedenken ist jedem Betetligten gestattet.

Im Kreise Gießen werden zunächst folgende Bachschauen stattfinden:

1. An der Horloff:

Am 15. August: Zusammenkunft bei Hof Graß vormittags 91/, Uhr. In Betracht kommen Hof Graß und Inheiden (97, Uhr), Hungen (10 Uhr), Villingen (2 Uhr).

2. An der Lumda:

Am 19. August: Zusammenkunft Gemarkungsgrenze Lumda- Stangenrod 117i Uhr vormittags. In Betracht rommen die Ge­markungen Lumda (117» Uhr), Geilshausen (12'/2 Uhr), Oden­hausen (2 Uhr), Keffelbach (2r/2 Uhr), Londorf (3 Uhr).

Am 20. August: Zusammenkunft Gemarkungsgrenze Allen- dorj'Londorf vormittags 11 Uhr. In Betracht kommen die Ge- mo^ngen Allendorf (11 Uhr), Treis (12 Uhr), Mainzlar (2',r Uhr).

3. An der Wieseck:

Am 21. August: Zusammenkunft an der Gemarkungsgrenze Saasen-Göbelnrod vormittags 9» 4 Uhr. In Betracht kommen die Gemarkungeti Saasen (91/< Uhr), Lindenstruth (IO1/* Uhr), Reis­kirchen (11 Uhr), Großen-Buseck (3 Uhr).

Am 22. August: Zusammenkunst an der Gemarkunasgrenze Großen-BuseckAlten-Buseck vormittags 9 Uhr. In Betracht kommen: Allen^Suseck, Rödgen und Trohe (9 Uhr), Wieseck (10 Uhr), ließen (3'/, Uhr nachmittags Fortsetzung).

Die Großh. Bürgermeister der in Betracht fommenben Ge­meinden werden beauftragt, vorstehendes ortsüblich bekannt zu machen, die Beteiligten, insbesoridere die Besitzer von Stauanlagen, Waffertriebwerken, Be- und Entwässerungsanlagen rc., zu der Bachschau itoch besonders einzuladen und sich selbst mit einem von dem Lrtsvorstande zu wählenden Mitgliede desselben zur Schau einzufinden.

Gießen, den 8. August 1903.

Großh. Kreisamt Gießen.

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Hochachtungsvollst 6128

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