MtWer WchmMchi-ciS Sitjta.
Oarteuftratze 2, Zimmer Nr. 14.
(Geschäftsstunden von 8—1 und von 3—6 Nhr^
ES sind z« vermiete»:
41 Wohnungen von 1—7 Zimmer»:, 1 4-Zrnnnerwohnung mit Werkstätte, 1 Zimmer zur Lagerung von Möbeln oder Bibliotheksbeständen, 9 möblierte 1- und 2-Zimrnerrvohnnngen.
Zu miete» gesucht:
22 Wohnungen von 1—5 Zimmern, 1 3-Zimmerwohnung mit Stallung.
Die Vermieter haben eine Einschreibgebühr zu entrichten und «vor für eine Wohnung mit einem jährlichen Mietwert bis 300 Mk. einschließlich 0,20 Mk., von mehr als 300 Mk. bis 500 Mk. einschließlich 0,50 Mk., und von mehr als 500 Mk. 1,00 Mk.- außerdem ist für jede Wohnungsanmeldung 1,00 Mk. zu hinterlegen.
Für bte Wohnungssuchenden erfolgt die Vermittelung un- Lntgeltlich. 5460 Arbeitsnachweis der Stadt Gießen Garterrstraße 2 (Bürgermeifteretgebäude) Zimmer Nr. 14.
Der Arbeitsnachweis hat die Aufgabe, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Arbeiter« jeglicher Art, Dienstboten und Lehrlingen) unentgeltlich Arbeit zu vermitteln.
An den Werktagen von S bis 1 Uhr und von 8 biß 6 Uhr geöffnet.
ES können eingestellt werden:
1 Drechsler, 1 Schneidmüller, 5 Lackierer (auswärts), 2 jüng. Pferdeknechte, 4 Pferdeknechte, 8 kräftige Arbeiter, 33 Dienst- mädchem 2 Hausmädchen, 1 Kindermädchen, 2 Laufmädchen, 1 Waschfrau, 1 Putzfrau, 1 Flickerin, 1 Kleidermacherin, 1 landwirtschaftliche Magd.
Lehrlinge:
1 Kellner, 1 Bäcker.
ES suchen Arbeit:
6 Lauffrauen, 2 Lausmädchen, 3 Waschfrauen, 1 Wäsche- oder Plättmädchen, 2 Weißnäherinnen, 3 Dienstmädchen, 1 Hausmädchen, 1 Kindermädchen, 1 Kinderwärterin, 5 Pferdeknechte für Landwirtschaft, 1 Gartenarbeiter, 5 Erdarbeiter, 4 Pferdeknechte, 2 Kutscher, 10 Hausburschen, 2 Taglöhner, 2 Bureaudiener, 2 Diener, 2 Schlaffer, 1 Metalldreher, 1 Installateur, 1 Spengler und Installateur, 2 Schreiner, 1 Glaser, 2 Anstreicher, 2 Weißbinder, 2 Buchbinder.
Lehrlinge:
1 Schreiber.___________________________________________5459
Bekanntmachung.
Ich bringe hierdurch zur öffenttichen Kenntnis, daß in der Zett vom 1. August bis Mitte September d. I. voraussichtlich keine Sitzungen der lLtadtverordneten-Versammlung abgehalten werden. Dringliche, die Beschlußfassung der Stadtverordneten-Versarnrnlung erfordernde Angelegenheiten sind daher spätestens bis 25. d. Mts. bei uns vorzubringen.
Gießen, den 11. Juli 1903. 5469
Der Oberbürgermeister: Mecum.
Dem Großh. Notar R ö m h e l d in Gießen ist ein Urlaub vorn 15. Juli bis 15. August L I. bewilligt und während dieser Zeit der Großh. Notar Justizrat Metz in Gießen als dessen Vertreter bestellt worden.
Gießen, 10. Juli 1903.
Der Großh. LandgerichtSpräsident.
Kullmann. 5438
Vergttaig Von 8«vsrdeitn.
Zum äußeren und inneren Ausbau des Ueberwinterungs- hauses in dem botanischen Garten der Landes-Universität Gießen werden hierdurch nachstehende Arbeiten und Lieferungen unter Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893 zur Vergebung auf dem Submissionsweg ausgeschrieben, nämlich:
1. Schreinerarbeiten,
2. Spenglerarbeiten,
3. Schlosserarbeiten,
4. Blitzableitungsanlage,
5. Glaserarbeit (16,00 qm Fenster),
6. Weißbinderarbeiten,
7. Konstruktionsteile aus Pitch-pine = §0(3 (400 lfd. Mtr. Dachsprossen und 130 qm Fenstergestelle ohne Verglasung),
8. Verglasungen von Fenstern, Thüren und Dachflächen, zusammen 480 qm.
Die Ausführungsbedingungen, Zeichnungen und Arbeitsbeschreibungen liege»: in unserem Amtslokal zur Einsicht offen und können letztere, mit Vordruck zu dem bezüglichen Angebotsvermerk versehen, daselbst zum Selbstkostenpreis in Empfang genommen werden.
Angebote sind bis zun» 22. Juli l. I., vormittags 11 Uhr, versiegelt und mit entsprechender Auffchrist portofrei an uns abzugeben.
Zusendung von Zeichnungen findet nicht statt.
Zuschlagssrist 3 Wochen.
Gießen, den 8. Juli 1903. 5436
Großh. Hochbauamt Gießen.
Neuling.
ÄHaikmisdw Vorträge.
Kreitag den 17. Juli, pünktlich 8 Ilhr abends
in der Universttäts-Aula:
Kerr Professor Dr. Alberti
Sonst und Jetzt n der deutschen Landwirtschaft.
Mit Lichtbildern.
Eintrittskarten zu Mk. 1.50 sind in der Ferber'schsn, Krees'schen und Nicker'schen Univ.-Buchhandlung, Sttrdentenkarten auch bei Herrn Verwalter Stork zu haben. 5435
Wegen Aufgabe des jtansbalts
verkaufe ich meine
f» Zimmer-Einrichtung
zusammen oder getrennt; darunter, fast neu: ein Salon in Nuß- mmn mit großem Trurneaux, ein Speisezimmer in Eichen, eine .Brandriste m Eichen, Schreibtische in Eichen und Nußbaum, schränke, eine und zwei Thüren, Kassenschrank, Lustre, Teppiche, "Vorhänge und Uebervorhange, Badeeinrichtung mit Brause, •toartemnübcl und vieles andere. 5432
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Der neue Friedhof.
Nachdem ich bei der gestrigen Beerdigung in der neuen Friedhofskapelle die Leichenrede gehalten und sich darauf die Leidtragenden und eine nach Tausenden zählende evangelische Gemeinde um das offene Grab versammelt hatte, gab ich hier vor dem Vaterunser- Gebet und der Letcheneinsegnung folgende Erklärung ab, zu der ich mich durch das in drei Schreiben gegen mich eingehaltene Verfahren des Herrn Oberbürgermeister Mecum genötigt sah:
„Der Erwartung gegenüber, die von den geehrten lieben Anwesenden jetzt gehegt wird betreffs dessen, was ich hier reden und tun werde, habe ich zu erklären, daß der Großherzogliche Bürgermeister von Gießen, Herr Oberbürgermeister Mecum, mir jede kirchliche Weihe des Friedhofs, also jedes Gotteswort und Gebet zur Weihe verboten hat; daß er desgleichen den Leitern und Kindern unserer kirchlichen Knaben- und Mädchenchorschule das Singen in der Friedhofskapelle und am Grab strengstens untersagt hat, und daß er dem Verbot an mich die Drohung beigefügt hat, er werde „bie§ durch öffentlichen Anschlag bekannt machen und nötigenfalls Gewalt anwenden"!
Obgleich ich solches Verbot für völlig ungerechtfertigt und ungiltig halte — denn der katholische Oberbürgermeister von Gießen hat mir, dem evangelischen Pfarrer in Gießen, kein Gotteswort und kein Gebet hier zu verbieten —, und obgleich ich mich persönlich auch vor der angedrohten Gewalt nicht fürchten würde, so nehme ich doch von Herzen Rücksicht auf die hochgeschätzten Leidtragenden, die tiefbetrübten Herzens ihren lieben Toten zum Grab geleitet haben und weiche für jetzt, am offenen Grabe unseres teuren Entschlafenen, der angedrohte« Gewalt!"
Auf Wunsch bringe ich zunächst diese Erklärung zur Kenntnis der ganzen Gemeinde. Weiteres wird folgen; insbesondere die-Veröffentlichung und Zurückweisung der drei Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Mecum an mich, die so waren, daß ich auf keines eine Antwort gab; ferner die Richtigstellung der unrichtigen Behauptungen in dem gestrigen Inserat des Gießener Anzeigers. Vor allem wird der evangelische Gesamt-Kirchenvorstand und die evangelische Gesamt-Gemeindevertretung die Angelegenheit in Verhandlung nehmen.
Für heute sei die Gemeinde nur daran erinnert, daß eine unter Mitwirkung des Geistlichen gehaltene Beerdigung eines Evangelischen eine evangelische kirchliche Handlung ist, in deren Abhaltung, Art und Ausdehnung kein Bürgermeister, am wenigsten em katholischer, hineinzureden hat; daß ferner eine evangelische Friedhofsweihe besteht im Sprechen von Gottesworten, im Halten einer Ansprache auf Grund eines Bibelwortes über die Bedeutung usw. eines Friedhofs, und in einem Göbet um Gottes Schutz über dem zur Ruhestätte unserer Entschlafenen bestimmten Gottesacker, um Friedensruhe für die Toten, um Trost für alle jetzigen und künftigen Trauernden. Wie solche Weihe den konfessionellen Frieden stören kann, wie sich besonders auch, in Einmütigkett mit seinem katholischen Oberbürgermeister, der katholische Pfarrer, der doch nach seinen römisch-katholischen Grundsätzen unsere evangelische Weihe gar nicht als kirchlich giltig anerkennt, sich aufregen mag, das ist schier unbegreiflich!
Wer in dieser Angelegenheit der Störenfried für den konfessionellen Frieden ist, daL wird keinem Evangelischen zweiflhast sein. 5470
Gieße», den 14. Juli 1903. Qf. NlMMaNN, Pflllltt.
Emgel. kesmtOemeiiideveckckiig.
Aus Anttag einer größeren Anzahl von Gemeindevertretern lade ich sämtliche Mitglieder der Gesamt- Gemeindevertretung hierdurch ein zu einer Sitzung, die am Montag den 13. Juli d. I., abends 6 Uhr, im Konfirmandensaal der Johanneskirche stattfinden soll mit der Tages-Ordnung:
1. Bau des LukaspsarrhauseS.
2. Verfahren des Oberbürgermeisters von Gießen gegenüber der Friedhofsweihe.
Um recht zahlreiches Erscheinen soll ich noch besonders bitten, waS hierdurch geschieht.
Gießen, den 11. Juli 1903. 5455
Dr. Naumann,
Vorsitzender des Gesamt-Kirchenvorstandes.
Kirchengemeinde-Iertretung
der Matthäusgemeinde.
Nachdem eine weitere Ergänzungswahl von 2 Mitgliedern (für Herrn Direktor O. Bergen, der in den Kirchenvorstand gewählt und nur vorläufig nach § 2 des Kirchengesetzes vom 15. März 1885 durch Herrn Glasermeister Balthasar Bierau ersetzt worden ift, sowie für den verstorbenen Herrn Direktor Ehr. Bansa), und zwar auf 5 Jahre, nötig geworden ist, werden die stimmberechtigten Mitglieder der Matthäus- gemeinde hierdiirch eingeladen, diese Wahl am Donnerstag den 16. Juli, nachmittags von 12—1 Uhr im oberen Konfirmandensaal, Kirchslraße 9, vorzunehmen.
Bezüglich der gesetzlichen Erfordernisse der Wählbarkeit wird auf die § 13 und 18 des Kirchcnverfassungsedikts und unsere Bekanntmachung vom 23. Mai d. I. verwiesen.
Gießen, den 11. Juli 1903. 5430
Der Kirchenvorstand der Matthäusgemeinde.
Schlosser.
Der Ausbau einer neuen geraden Straße von Station Krofdorf-Gleiberg nach Gießen, veranschlagt zu 9000 M. soll vergeben werden und sind schriftliche Angebote bis spätestens den 20. ds. Mts. abends 6 Uhr an mich einzureichen. Plan und Kostenvoranschlag liegen auf der Bürgermeisterei zur Einsicht offen. 5454
Krofdorf, 10. Juli 1903. Der Bürgermeister. Lichtentha eler.
Stadt. Schlachthaus.
Freibank.
Heute und Montag: 5429 GihlküMsch 56 M.
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Die Freibank ist Montag nachmittag geschlossen.
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