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Dienstag, 10. Februar 1903
153. Jahrg.
Erscheint ISgNch mit Ausnahme deS Sonntag«.
Di- ..Glehence KamilienblStter- werden dem Anzeiger vierma' wöchentlich betgelegt. Der „hefßfche tonbwtrf* erscheint monatlich einmal.
Gießener Anzeiger
verantwortlich für den allgemeinen tdU P. Witiko: für den AnzetgeMeU: H. Beet
Rotationsdruck und Verlag der Vrü hl'sthe» UnwersitätSdruckerei (Pietsch Lrben», Gteh«.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Parlamentarische Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
2 5 4. Sitzung vom 9. Februar.
1 Uhr. Das Haus ist äußerst schwach besetzt.
Am Bundesrathstisch: Gras Poscrbowsky, Frhr. von Thielmann u. A.
Eine Reihe von Rechnungssacheu wird ohne Debatte erledigt.
Sodann wird die zweite Berathung des Etats des Reichs- amts des Innern beim Titel „Gehalt des Staatssekretärs" fortgesetzt.
Hierzu liegen eine Reche von Anträgen vor.
Die Abgg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim luatl.) und Trimborn (Lentr.) beantragen eine Abänderung des Artikels VII, § 135 bis 187 der Gewerbeordnung, die einen erhöhten Schutz für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen bezweckt.
Abg. Gröber (Centr.) verlangt einen Gesetzentwurf, der die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine festsetzt.
Abg. Roesicke (freis. Vgg.) fordert einen Gesetzentwurf, der den Berussvereinen gestattet, ihre Bestrebungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter auch auf Vercmderungeu der Gesetzgebung zu richten.
Die Sozialdemokraten Albrecht und Gen. beantragen die Schaffung von Betriebs-Aufsichts-Behörden und die gesetzliche Festsetzung eines Maximal- Arbeitstages von zehn Stunden, der allmälig auf acht Stunden herabgesetzt werden soll.
Abg. Dr. Oertel (kons.): Wenn die von Herrn Wurm ange-- gebenen Thatsachen richtig sind, daß einige Gesellschaften, die eine außerordentlich hohe Dividende zahlen, für ihre Arbeiter garnichts chun, so verurtheilen wir dies gleichfalls aufs Schärfste. Doch muß man sich davor in Acht nehmen, unbedacht zu gencralisiren. Wir verurtheilen die Dividendenjägerei, wo sie sich zeigt, nicht nur in kapitalistischen Betrieben, sondern auch in den Betrieben, an deren Spitze Personen stehen, die den Herren von der äußersten Linken sehr nahe stehen. Man darf aber nicht alle Kapitalisten in einen Topf werfen. Ganz falsch ist es, den Grundbesitzern die Schuld für die Betriebsunfälle in der Landwirthschaft zu geben. Wenn jetzt mehr Unfälle verzeichnet werden, so liegt das daran, daß jetzt Die allerkleinsten Verletzungen, die früher gar nicht beachtet wurden, gemeldet und behandelt werden. Es steht nicht in der Macht der Menschen, alle Unfälle zu verhüten. Uebrigens darf man nicht die ganze Sozialpolitik auf die Lohnarbeiterschaft zuspitzen. Man trägt dadurch zur Verschärfung des Kampfes zwischen Kapital und Arbeit bei. Man sollte größeres Gewicht legen auf die Klasse, in der dieser Kampf ausgeglichen wird: auf den Mittelstand, auf die Handwerkerschaft. Eine einsichtige Regierung muß vor Allem auf Maßnahmen bedacht fein, die den Handwerkerstand stärken. Der Befähigungsnachweis für das gesammtc Handwerk ist zwar noch eine strittige Frage, wenn ich persönlich auch von deffen Zweckmäßigkeit überzeugt bin. Der Befähigungsnachweis für das Baugewerbe ist indessen keine strittige Frage mehr; weshalb hat die Regierung denselben noch nicht eingeführt? „Etwas mehr Dampf, Herr Minister!" Sehr wichtig sind strenge Maßregeln gegen die schwindelhafte Konkurrenz. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist zu weitmaschig. Die Schwrndelkonkurrenz schlupft jetzt durch die Maschen. Der § 1 des Gesetzes faßt den Begriff der „unwahren Thatsachen" viel zu weit. Es hat sich darauf eine Rechtsprechung ausgebildet, die direkt gegen den Sinn und die Motive des Gesetzes verstößt. In einer Mittelstadt hat ein Ramschgeschäst sich als „größtes Spezialgeschäft" bezeichnet. Weder war es das „größte", noch ein „Spezialgeschäft". Trotzdem ist der Mann freigesprochen worden; diese Re- llame kann also ungehindert weiterbetrieben werden. Ganz besonders energisch mutz gegen das Ausverkaufsunwesen eingeschritten toreben. Ein Reichsgerichtsurtheil von 1897 hat entschieden, daß bei einem solchen „Ausverkauf" auch „Nachschiebungen" in geringerem Umfange gestattet sind. Das öffnet allen Mißbräuchen Thur und Thor und macht die Gewissen leichtfertiger. Fast die ge- sammte Geschäftswelt verlangt in ihren Organisationen den Erlaß eines Gesetzes gegen das Ausverkaufswesen. Der Scheinausverkauf und der unberechtigte Nachschub der Waaren mutz verboten werden. Der Handwerkerstand ist leider das sozialpolitische Aschenbrödel. Er wird durch die Gesetzgebung nicht erleichtert, sondern belastet. Noch drückt die Bäckereiverordnung auf die Mittelstandsbetriebe. Seit vier Jahren häufen sich die Klagen, oft ist uns eine Erleichterung in Aussicht gestellt: aber noch ist nichts geschehen. Die Handwerker sind vielfach in schlimmerer Lage, als die Lohnarbeiter. Es ist ihnen die Möglichkeit zur Selbstversicherung bei der Invalidenversicherung gegeben. Die Lmidesbehörden sollten die Handwerker darauf Hinweisen, damit diese auch die Segnungen, nicht nur die Lasten der Versicherungsgesetzgebung genietzen. Staatssekretär Graf Posa- dowskv hat gemein:, man dürfe keine Maßregel zum Schutz des Mittelstandes ergreifen, die gegen die Prinzipien des modernen Staates verstoßen. Was ist denn der „uwderne Staat"? Was ein „modernes Weib", ein „modernes Ueberweib" ist, Weitz ich. (Heiterkeit.) Aber der „moderne Staat"? Ich glaube, es ist der von sozialen Ideen durchtränkte Staat. Schutz des Mittelstandes ist aber gerade eine soziale Pflicht des modernen Staates. Das Wort des Staatssekretärs: „man könne nicht mehr beleben, was nicht mehr lebensfähig sei" hat in der Mittelstandspresse ein unfreundliches Echo gefunden. Das war die Argumentation der Kathedersozialiiten und anderer Sozialisten. Wenn toir den Mittelstand preisgeben, geben toir die Monarchie und unsere Gesellschaftsform preis, dann können toir die „Expropriation der Expropriateure" nicht aufhalten. Der Mittelstand ist ein werthvolles Gebilde in unseren sozialen Leben. Man redet fteilich jetzt von einem „neuen Mittelstand . Was ist derselbe. Nichts als ein Professorendecoct, ein Paradepferd, auf dem gewisse Professoren immer wieder Herumreiten. Was hat man darunter zu verstehen? Die Rayonchefs der Waa«nhauser Tietz und Wertheim, und meinetwegen auch die Flur- und Waldhüter des Barons Cohn. Der „neue Mittelstand" ist em Element der Unruhe, der alte gute Mittelstand ist die eigenlliche Grundlage des Staates. Das seßhafte Handwerkerthum und der ehrbare, gesunde Kleinhandel muß erhalten, mutz geschützt werden Dar«: mitzuarbeiten, werden wir stets als eine unserer vornehmsten Aufgaben betrachten. (Beifall rechts.) _. .
Staatssekretär Dr. Graf von Posadowöky: Erwarten Sie von mir nicht eine sozialpolitische Progrcanmrede. Der Reichskanzler hat ja bereits seine sozialpolitische Auffassung klargelegt, der die verbünderen Regierungen ihre Zustimmung ertheilt haben. Ich begnüge mich daher, auf die einzelnen hier vorgebrachten Einwendungen gegen unser sozialpolitisches Verhalten einzugehen.
Erwägungen, bie Frauen von gewissen geiundheitsichadlichen Betrieben ganz auszuschlietzen, sind im Gange. Die Bestimmungen der Konfektionsverordnung auch auf die Personen, die m Maatz-
geschästen thätig find, auszudehnen, ist unser Bestreben. Das macht indessen noch einige Schwierigkeiten, die überwunden werden wollen. Aehnlich steht es mit der Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Heimarbeit. Das Reichsamt des Innern hat da bereits die Initiative ergriffen und bestimmte Vorschläge ausgearbeitet. Ich muß aber mit Bedauern sagen, daß die gutachtlichen Aeutzerungen der verbündeten Regierungen ergeben haben, daß hierbei ganz außerordentliche Schwierigkeiten verwaltungstechnischer Art entstehen. Die Regierungen ftnd einstimmig der Ansicht, daß diese Ausdehnung geschehen muh; nur über den Weg find sie verschiedener Ansicht.
Zu den hier eingebrachten Initiativanträgen will ich mich nicht äußern, aus dem Grunde, weil ich nicht weiß, wie die verbündeten Regierungen dazu stehen, und in Sonderheit auch nicht weiß, wie sie in Zukunft sich zu den bisher abgelehnten Anträgen zu stellen gedenken. Nur einen Punkt: Es ist hier beantragt worden, daß jugendlichen Personen verboten wird, Arbeit mit nach Hause zu nehmen. Es ist ftaglich, ob eine solche Vorschrift überhaupt ausführbar ist. Der Vorschlag ist ja gut gemeint, aber wie wollen Sie es verhindern, daß erwachsene Personen Arbeit mit nach Hause nehmen und sie dann jugendlichen Arbeitern übergeben? Ich sehe da keinen Weg.
Ich komme nun auf den Befähigungsnachweis für Bauhandwerker. Wir haben darüber eine Enquete angestellt. Tie Fragebogen wurden unterm 5. Februar 1902 an die Handwerterkammern, an die Jnnungsvorstände, sowie auch an Behörden versandt. Es hat sich aber gezeigt, daß eine ganze Reche von Jnnungsverbänden die Beantwortung der Fragen vorgenommen haben nach Maßgabe einer ihnen von dem Centralverband deutscher Baugewerbe vorgeschlagenen Weise und nach einem bestimmten Schema. (Hört, ! hört l und Bewegung^) Das war nicht der Zweck der Erhebung, i daß in den meisten Fällen völlig gleichlautende, nach einem ein- ! zigen Rezept verfertigte Antworten uns zugehen. (Zurufe: Fetisch I , Fetisch I) Dadurch vertiert die Sache jeden Werth. (Sehr richtig lj Die große Schwierigkeit, die sich der Einführung des Befähigungs- , nachweises für das Baugewerbe entgegenstellt, liegt in der Verschiedenheit im Baugewerbe selber, die den Erlaß einheitlicher Vorschriften unthunlich erscheinen läßt. Von Seiten eines Abgeordneten ' ist mir vorgeworfen worden, daß in einem Geheimerlatz der Versuch gemacht worden sei, auf Die Gewerbeaufsichtsbeamten einzuwirken und deren Berichterstattung einzuschränken. Zunächst , möchte ich Sie bitten, nicht immer den Ausdruck „Geheimerlatz" । anzuwenden. Die Regierung denkt gar nicht daran, derartige I Reskripte geheim zu galten. Sie kann sie doch aber auch nicht durch die Zeitungen bekannt geben. Den hier gemeinten Erlcch । vorn 17. April 1902 will ich gern bekannt geben. 9lebner verliest ; bcnselben in extenso. Er verlangt, baß bie Gewerbeaufsichts- beamten über sozialpolitisch besonders interessirende Dinge, vor Allem über die Arbeitszeit, Enqueten veranstalten unb bas Material dem Reichsamt des Innern mittheilen sollen. Jeder, der diesen Erlaß liest, muß ehrlicher Weise sagen, daß auch nicht die Spur eines Anhaltes für den Versuch einer Beeinflussung geliefert ist. Nun noch die Frage der Berichterstattung der Gewerbeaufsichtsbeamten überhaupt. Auch da war von einem Erlaß bie Rebe, burch ben ben Beamten ein Maulkorb angelegt sein sollte. In Wirklichkeit waren die Beamten gerade aufgeforbert, über ihre Thätigkeit genauen Bericht zu erstatten. Einige Beamte hatten weniger über Thatsachen berichtet, als allgemeine sozialpolitische Erörterungen angestellt. Für uns ist aber gerade wichtig, daß der Beamte möglichst oft in bie Fabriken geht unb feststellt, ob bie erlassenen Vorschriften in sachgemäßer Weise innegahlten werben. Ich will, baß bie Beamten gcrabe bie Thatsachen eingehenb unb furchtlos dar stellen. Natürlich haben sich daran Vorschläge zu knüpfen, was zu geschehen hat. Auch hier werden Sie zugeben, daß eine „Beeinflussung" nicht stattgefunden, daß nicht versucht worben ist, bie objektive Berichterstattung ber Gewerbeaufsichtsbeamten zu beschränken. Was ben Verkehr ber Arbeitervertretungen mit ben Behörden betrifft, so stehen bie Regierungen auf bem Stanbpunkt, baß, soweit bie Arbeiter innerhalb bes gesetzlichen Rahmens sich eine Vertretung schäften, biefer die Anerkennung nicht zu versagen ist. Es ist daher seiner Zeit ein Vertreter des Reichsamts des Innern aur Information auf den Kongreß ber Gewerkschaften Deutschlands entfanbt worden, und ebenso hat mit meiner Zustimmung die arbeitsstatistische Abtheilung des kaiserlich statistischen Amts sich mit den Vorständen der Gewerkschaften in Verbindung gesetzt. Es ist von der zunehmenden Zahl der Unfälle in der Landwirthschaft unb von ber Nothwenbigkeit ber Unfallverhütung gesprochen worben. Wer die Statistik genauer verfolgt, wird frühen, daß die Zahl der Todesfälle^ fast konstant geblieben ist, ebenso ziemlich konstant die Zahl der Fälle dauernder Erwerbsunfähigkeit. Dagegen ist bie Zahl ber Fälle tbeilweiser Erwerbsunfähigkeit gestiegen. Tas ist nicht verwunderlich, wenn man bebenlt, baß ber Lanbwirth in immer steigendem Matze mit Maschinen zu arbeiten genöthigt ftt, ferner auch, daß die Kenntniß des Gesetzes in immer weitere Kreise dringt, die Zahl der Anmeldungen daher sich vergrößert. Das hindert indessen nicht, daß auch für die Landtvirthschast die Frage der Unfallverhiüung noch mehr in Angriff genommen werden mutz. Die Ergebnisse ber Ausstellung landwirthschaftlicher Verhütungsvorrichtungen werben bie Mittel liefern, auf bie landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften nach biefer Richtung einzuwirken.
Nun noch einige Worte über bie Mittelstanbspolitik. Meine von Herrn Dr. Oertel citirtc Aeutzerung bezog sich auf bie Einführung des allgemeinen Befähigungsnachweises. Unb ich kann mich in biefem Punkte auf einen ausgezeichneten Aufsatz berufen, ben ein Parteifreund des Herrn Dr. Oertel, ber Herr Abg. Jacobs- kötter veröffentlicht hat, unb in bem er nachweist, baß der allgemeine Befähigungsnachweis nicht mehr einzuführen ist. In ber That, wohin sollten wir da kommen? Es würden dann Zustände erckstehen. Wie sie früher einmal waren. Es wurde da z. B. zwischen der Befähigung für eine Gastwirth schäft mit falten Speisen unb eine solche mit warmen Speisen unterschieben. Der kalte Gast- Wirth bürste nicht mehr Kalbsbraten verabfolgen, weil es ber Beruf des Kalbsbratens ist, in warmem Zustande genossen zu werden, unb ber warme Gastwirth bürste keinen Schinken verabfolgen, weil biefer kalt gegessen werben soll. (Heiterkeit.) Die beuffchen Innungen haben eine lange, ehrenvolle Geschichte, sie haben eine große Rolle in ber Entwickelung der deutschen Kultur gespielt. Aber zu jener Zeit waren bie Innungen politische Körperschaften: sie führten bas Stadtregiment. Eine solche Belebung der Innungen in dieser Richtung, das ist allerdings mit ben mobernen Verhältnissen nicht mehr vereinbar. Sie würbe bem Hanbwerk auch ba nicht helfen, wo ber Großbetrieb burch mechanische Einrichtungen besser unb billiger probuzirt unb ber Hanbwerker beim besten Willen nicht mit ihm lonhirriren kann Die Verbrängung der Handwerker hängt auch mit der ganzen Emwickelung ber uffciuHd)eu Verkehrsverhaltnisse zusammen, bie es ermöglichen, daß man seine Einkäufe in der benachbarrcn Stad: im großen Geschäft, statt beim heimischen KleinhanDwerter macht. Will man in diesen Punkten Dem Handwerker helfen, so gehört dazu, daß man das Handwerker-
genossenschastswesen fördert und daß man den Handwerkern billig eine mechanische Kraft ins Haus liefert. Tas sind aber Aufgaben, die nicht vom Reiche geleitet werden können, sondern nur von den Einzelstaaten und den Kommunen. Der Anfang ist auch hier bereits gemacht. So ist in Rothenburg an ber Tauber eine elektrische Werkstätte für Holzzubereitung errichtet worden, bie mit ben neuesten Maschinen ausgestattel ist, unb ben Handwerkern zur Verfügung gestellt wird. Tie Meister melden sich dort an, arbeiten dort und bezahlen die Benutzung ber Maschinen nach ber Stunbe. Das ist bie Art, wie man das Handwerk konkurrenzfähig machen kann. Die Einkommenstatistit ergiebt, daß ber Wohlstand des Mittelstandes sich erheblich verbessert hat, unb baß große Thcilc bes Proletariats in ben Mittelstanb aufgestiegen sind. Auch Professor Zahn erkennt an, daß der Mittelstand nicht im Schwinden sondern in der Umbildung begriffen sei. Das ist richtig, bie Zahl ber selbständigen Existenzen nimmt ab, aber bas Durchschnittseinkommen ist gestiegen. Ich glaube, bie Hanbwerker, welche bie Selbst- Versicherung unter günstigeren Bedingungen erstreben, verlangen zu viel. Wer ben ganzen Rest seines Lebens über eine Rente haben will, ber muß boch auch eine gewisse Summe zusteuern. In Betreff ber schwindelhaften Ausverkäufe haben wir schon Erwägungen an- gestellt. Das Verbot des Nachschubs von Waaren läßt sich boch nickst so einfach burchführen, wie vielfach angenommen roirb. Die Erwägungen sinb aber noch nicht abgeschlossen, und es würbe mich freuen, wenn sie zu positiven gesetzgeberischen Maßnahmen führten.
Ich gehe zum Schluß auf die Bemerkung des Abg. Wurm ein, daß zwischen Besitzenden und Besitzlosen eine unüberbrückbare Kluft bestehe, die nur durch die Sozialdemokratie ausgeglichen werden könne, und daß es inzwischen nur Kampf geben könne zwischen diesen beiden Klassen. Ich meine, wenn toir heute in drakonischer Weise den Besitz aller Menschen gleichstellten, so würde es yleich- toohl bald wieder Arme und Reiche geben, da der verschiedene Grad der Intelligenz der Menschen eine dauernde Gleichheit auS- schließt. Auch der Grundsatz, daß es nur Kampf geben kann zwischen Besitzenden und Besitzlosen, trifft nicht zu, denn die Religion und Moral jedes Volles verlangt es, daß die Besitzenden Opfer bringen zum Besten der Armen. Dieser Grundsatz ist tn der christlichen Religion in der erhabendsten Weise niedergelegt. Der Grundsatz, zwischen Besitzlosen und Besitzenden giebt es nur Kampf, würde das ganze Volk in zwei Parteien spalten, die Besitzlosen würden mit Haß auf die Besitzenden blicken, und diese würden zu Opfern nicht bereit sein. War auch in früheren Zeiten daS Ver- ständniß für die Nothwenbigkeit dieser Opfer noch nirnt in genügendem Maße vorhanden, so hat boch die kaiserliche Botschaft Wilhelms I. hierin einen gewaltigen Umschwung hervorgerufen. Das Gefühl unb das Verständniß für soziale Aufgaben ist im Staate unb in ber bürgerlichen Gesellschaft in außerordentlichem Maße geweckt, es sind ganz neue Bahnen eingeschlag.n worden. Ter ganze Zweck unserer Sozialpolitik ist es, die Kluft zwischen den Besitzenden und Besitzlosen zu überbrücken. Ich habe den dringenden Wunsch, daß die besitzenden Klaffen immer mehr bestrebt sein mögen, das zu erfüllen, was Religion und soziales Gewissen ihnen vorschreiben, und so lange ich an dieser Stelle stehe, werde ich Alles thun, was eine verständige Sozialpolitik fördern kann. (Beifall.)
Abg. Frhr. von Heyl zu Herrnsheim (nat.-lib., sehr schwer ber* stündlich, da er der Tribüne den Rücken kehrt) begründet den von ihm und einigen anderen Mitgliedern ber national-liberalen und Centrumspartei eingebrachten Antrag auf Abänderung ber Ge- roerbeorbnung. Der Antrag bezweckt ben Schutz ber jugendlichen Arbeiter unb Arbeiterinnen. Ein vollstänbiges Verbot ber Mitgabe von Arbeit nach Hause haben toir nicht aussprechen wollen. Wir haben nur gesagt: Jugendlichen Arbeitern unb Arbeiterinnen barf Arbeit nach Hause nicht mitgegeben werben. Die näheren Festsetzungen überlassen wir bem Bundesrath. Gegen eine weitere Beschränkung ber Heimarbeit besteht in weiten Kreisen große Abneigung. Wir haben aber ben bringenben Wunsch, baß ber Arbeiterschutz auch auf bie Heimarbeit ausgedehnt werben möge unb hoffen insbesondere, daß die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Heimarbeiter jetzt ernstlich in bie Wege geleitet toerben wirb. Unser Anrrag hat in ber national-liberalen Presse, auch in ber „National-Liberalen Korresponbenz" leiber nicht viel Anklang gefunden. Es handelt sich nicht um einen agitatorischen Antrag, sondern um Vorschläge, die aus dem warmen Herzen kommen. Das gilt insbesondere auch von dem Antrag, bie Beschäftigung von Arbeiterinnen über 18 Jahre nicht 10 Stunben, und an ben Dor- abenben ber Sonn- und Festtage nicht 9 Stunden überschreiten zu lassen. Ter sozialdemokratische Antrag, allgemein eine 10- bezw. Zstündige Arbeitszeit einzuführen, wird von ben Sozialdemokraten wohl selbst kaum für ausführbar gehalten werden. Wir haben uns bar auf beschränkt, bei Personen zwischen 14 und 18 Jahren eine Maximalarbeitszeit von 10 Stunben festzusetzen. Wenn es nach mir ginge, würbe ich eine Vollbeschäftigung ber Arbeiter erst mit vollenbetem 20. Lebensjahre eintreten lassen. Die Rebner meiner Partei, bie nachher gegen biefe Vorschläge bas Wort" ergreifen wollen, mochte ich besonders erinnern, daß bie ganze Anregung hervorgegangen ist aus einer Resolution bes Reichstags vom Jahre 1898, in ber Erhebungen über bie Arbeitsbauer ber Frauen angeregt würben. Eine Unterscheidung danach, ob eine Arbeiterin verheirathet ist oder nicht, wie sie manche Freunde für die Festsetzung einer Maximalarbeitszeit treffen wollen, läßt sich nicht durchführen. In unseren Betrieben sind rund 230 000 verheiratete Frauen beschäftigt. Wie soll man denn die Arbeit cintheilen, wenn diese große Zahl verheiratheter Arbeiterinnen eine von den übrigen abweichende Arbeitszeit hat? Die Gesetzgebung ber meisten Kultur- starrten hat bereits Bestimmungen im Sinne unseres Antrages geschaffen, batum meine ich, werben sie auch wohl bei uns möglich fein.
Der Abg. Bebel ist neulich in seiner Rede, die er an eine kleine Gruppe von Republikanern deutscher Nation richtet (Lachen bei den Soz.j, auch wieder auf die Verelenbungstheorie zu sprechen gekommen. Ich weiß nicht, wie Herr Bebel Damit noch operiren kann. Daß eine zunehmenbe Verelenbung nicht stattsindet, ist burch bie Statistik längst erwiesen; es wird auch von zahlreichen Anhängern Der Sozialbemokratie selbst anerkannt. iRebner beleg^ biefe Behauptung burch Citate aus Dem Tavibschen Werte: 'Sozialismus unb Landwirthschaft.) Der Abg. Wurm hat bie kaiserliche Botschaft abfällig kritisirl und gesagt, ein Segen von oben sei nicht zu erwarten. Der Segen komme allein von ber Sozialbemokratie. Wenn man aber sieht, was bie Sozialbemokraten für ihre eigenen Leute thun. Dann kann man an Diesen Segen von unten nicht glauben. Die invalide gewordenen sozialdemotratischen Agitatoren lassen die Sozialdemotraren ber bürgerlichen Armenpflege anheim fallen. (Große Unruhe bei ben Soz.) Tie Bemessung ber Arbeitszeit interessirt bie Arbeiter noch mehr als bie Höhe bes Lohnes. 2 ar um suchen auch Die Sozialbemokraten, baburd) daß sie auf biefem Gebiete unerfüllbare Forberungen stellen, bie Arbeiter zu gewinnen.


