Ausgabe 
10.2.1903 Drittes Blatt
 
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Dienstag, 10. Februar 1903

153. Jahrg.

Erscheint ISgNch mit Ausnahme der GormtagS.

Ti ..Siehe» KamilienblStter" werden dem Anzeiger vierma wöchentlich betgelegt. Der hesflfche Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

verantwortlich fflt den avaemetnen Mi D. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beet

Rotationsdruck und Verlag der Brühlfchev UniverfttätSdruckerei (Pietsch (fcrbenk Bteftta.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

2 5 4. Sitzung vom 9. Februar.

1 Uhr. Das Haus ist äußerst schwach besetzt.

Am Bunde srathstisch: Graf Posadowsky, Frhr. von Thielmann u. A.

Eine Reihe von Rechnungssachen wird ohne Debatte erledig.

Sodann wird die zweite Berathung des Etats des Reichs- amts des Innern beim TitelGehalt des Staatssekretärs" fortgesetzt.

Hierzu liegen eine Reihe von Anträgen vor.

Die Abgg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim (natl.) und Trimborn iTentr.) beantragen eine Abänderung des Artikels VII, § 135 vis 137 der Gewerbeordnung, die einen erhöhten Schutz für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen be- zwectt.

Abg. Gröber (Centr.) verlangt einen Gesetzentwurf, der die Rechtsfähigkeit der Berufsvcreine festsetzt.

Abg. Roesicke (freif. Vgg.] fordert einen Gesetzentwurf, der den Berufsvereinen gestattet, ihre Bestrebungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter auch auf Veränderungen der Gesetzgebung zu richten.

Die Sozialdemokraten Albrecht und Gen. be-! antragen die Schcfffung von Betriebs-Aufsichts-Be- Hörden und die gesetzliche Festsetzung eines Maximal-! Arbeitstages von zehn Stunden, der allmälig auf acht! Stunden herabgesetzt werden soll.

Abg. Dr. Oertel (kons.): Wenn die von Herrn Wurm ange­gebenen Thatsachen richtig sind, daß einige Gesellschaften, die eine außerordentlich hohe Dividende zahlen, für ihre Arbeiter garnichts thun, so verurtheilen wir dies gleichfalls aufs Schärfste. Doch mutz man sich davor in Acht nehmen, unbedacht zu generalisiren.1 Wir verurtheilen ine Dividendenjägerei, wo sie sich zeigt, nicht nur 1 in kapitalistischen Betrieben, sondern auch in den Betrieben, an deren I Spitze Personen stehen, die den Herren von der äußersten Linken! sehr nahe stehen. Man darf aber nicht alle Kapitalrsten in einen Topf werfen. Ganz falsch ist es, den Grundbesitzern die Schuld ' für die Betriebsunfälle in der Landwirthschaft zu geben. Wenn j jetzt mehr Unfälle verzeichnet werden, so liegt das daran, daß jetzt die allerkleinsten Verletzungen, die früher gar nicht beachtet wurden,1 gemeldet und behandelt werden. Es steht nicht in der Macht der Menschen, alle Unfälle zu verhüten. Uebrigens darf man nicht die ganze Sozialpolitik auf die Lohnarbeiterschaft zuspitzen. Man trägt dadurch zur Verschärfung des Kampfes zwischen Kapital und Arbeit bei Man sollte größeres Gewicht legen auf die Klasse, in der dieser Kampf ausgeglichen wird: auf den Mittelstand, auf die Handwerker­schaft. Eine einsichtige Regierung muß vor Allem auf Maßnahmen vedacht fein, die den Handwerkerstand stärken. Der Befähigungs­nachweis für das gesammte Handwerk ist zwar noch eine strittige Frage, wenn ich persönlich auch von dessen Zweckmäßigkeit überzeugt bin. Der Befähigungsnachweis für das BaugewEoe ist indessen feine strittige Frage mehr; weshalb hat die Regierung denselben noch nicht eingeführt?Etwas mehr Dampf, Herr Minister!" Sehr wichtig sind strenge Maßregeln gegen die schwindelhafte Kon­kurrenz. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist zu weit­maschig. Die Schtmndelkonkurrenz schlüpft jetzt durch die Maschen. Der § 1 des Gesetzes faßt den Begriff derunwahren Thatsachen" viel zu weit. Es hat sich darauf eine Rechtsprechung ausgebildet, die direst gegen den Sinn und die Motive des Gesetzes verstößt. In einer Mittelstadt hat ein Ramschgeschäft sich alsgrößtes Spezial­geschäft" bezeichnet. Weder war es dasgrößte", noch einSpezial­geschäft". Trotzdem ist der Mann freigesprochen worden; diese Re- llame kann also ungehindert weiterbetrieben werden. Ganz be­sonders energisch muß gegen das Ausverkaufsunwesen eingeschritten toreben. Ein Reichsgerichtsurtheil von 1897 hat entschieden, daß bei einem solchenAusverkauf" auchNachschiebungen" in ge­ringerem Umfange gestattet sind. Das öffnet allen Mißbräuchen Thür und Thor und macht die Gewissen leichtfertiger. Fast die ge­jammte Geschäftswelt verlangt in chren Organisationen den Erlaß eines Gesetzes gegen das Ausverkaufswesen. Der Scheinausverkauf und der unberechtigte Nachschub der Maaren mutz verboten werden. Der Handwerkerstand ist leider das sozialpolitische Aschenbrödel. Er wird durch die Gesetzgebung nicht erleichtert, sondern belastet. Noch drückt die Bäckereiverordnung auf die Piittelstandsbetriebe. Seit vier Jahren häufen sich die Klagen, oft ist uns eine Erleichterung in Aussicht gestellt: aber noch ist nichts geschehen. Die Handwerker sind vielfach in schlimmerer Lage, als die Lohnarbeiter. Es ist ihnen die Möglichkeil zur Selbstversicherung bei der Jnvalidenver- stcherung gegeben. Die Landesbehörden sollten die Handwerker dar­auf Hinweisen, damit diese auch die Segnungen, nicht nur die Lasten der Versicherungsgesetzgebung genießen. Staatssekretär Graf Posa- dowsky hat gemeint, man dürfe keine Maßregel zum Schutz des Mittelstandes ergreifen, die gegen die Prinzipien des modernen Staates verstoßen. Was ist denn dermoderne Staat"? Was ein modernes Weib", einmodernes Ueberweib" ist, weiß ich. (Heiter­keit.) Aber dermoderne Staat"? Ich glaube, es ist der von so­zialen Ideen durchtränkte Staat. Schutz des Mittelstandes ist aber gerade eine soziale Pflicht des modernen Staates. Das Wort des Staatssekretärs:man könne nicht mehr beleben, was nicht mehr lebensfähig sei" hat in der Mittelstandspresse ein unfreundliches Echo gefunden. Das war die Argumentation der Kathedersozialisten und anderer Sozialisten. Wenn wir den Mittelstand preisgeben, geben wir die Monarchie und unsere Gesellschaftsform preis, dann innen wir dieExpropriation der Expropriateure" nicht aufhalten. Der Mittelstand ist ein werthvolles Gebilde in unserem sozialen Leben. Man redet freilich jetzt von einemneuen Mittelstand". Was ist derselbe. Nichts als ein Professorendecoct, ein Paradepferd, auf dem gewiße Professoren immer wieder herumreiten. Was hat man darunter zu verstehen? Die Rayonchefs der Waarenhäuser Tietz und Wertheim, und meinetwegen auch die Flur- und Wald­hüter des Barons Cohn. Derneue Mittelstand" ist ein Element der Unruhe, der alte gute Mittelstand ist die eigentliche Grund­lage des Staates. Das seßhafte Handwerkerthum und der ehrbare, gesunde Kleinhandel muß erhalten, muß geschützt werden Daran mitzuarbeiten, werden wir stets als eine unserer vornehmsten Auf­gaben betrachten. (Beifall rechts.)

Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky: Erwarten Sie von mir nicht eine sozialpolitische Programmrede. Der Reichskanzler hat ja bereits seine sozialpolitische Auffassung klargelegt, der die verbündeten Regierungen ihre Zustimmung ertheilt haben. Ich be­gnüge mich daher, auf _bie einzelnen hier vorgebrachten Ein­wendungen gegen unser sozialpolitisches Verhalten einzugehen.

Erwägungen, die Frauen von gewissen gesundheitsschädlichen Betrieben ganz auszuschlietzen, sind im Gange. Die Bestimmungen der KonfeÜionsverordnung auch auf die Personen, die m Maatz-

geschästen thätig sind, auszudehnen, ist unser Bestreben. Das macht indessen noch einige Schwierigkeiten, die überwunden wer­den wollen. Aehnlich steht es mit der Ausdehnung der Kranken­versicherung auf die Heimarbeit. Das Reichsamt des Innern hat da bereits die Initiative ergriffen und bestimmte Vorschläge ausgearbeitet. Ich muß aber mit Be­dauern sagen, daß die gutachtlichen Aeutzerungen der verbündeten Regierungen ergeben haben, daß hierbei ganz außerordentliche Schwierigkeiten verwaltungstechnischer Art entstehen. Die Regie­rungen sind einstimmig der Ansicht, daß diese Ausdehnung geschehen mutz; nur über den Weg sind sie verschiedener Ansicht.

Zu den hier eingebrachten Initiativanträgen will ich mich nicht äußern, aus dem Grunde, weil ich nicht weiß, wie die ver­bündeten Regierungen dazu stehen, und in Sonderheit auch nicht weiß, wie sie in Zukunft sich zu den bisher abgelehnten Anträgen zu stellen gedenken. Nur einen Punkt: Es ist hier beantragt worden, daß jugendlichen Personen verboten wird, Arbeit mit nach Hause zu nehmen. Es ist ftaglich, ob eine solche Vorschrift über­haupt ausführbar ist. Der Vorschlag ist ja gut gemeint, aber wie wollen Sie es verhindern, daß erwachsene Per,onen Arbeit mit nach Hause nehmen und sie dann jugendlichen Arbeitern über­geben? Ich sehe da keinen Weg.

Ich komme nun auf den Befähigungsnachweis für Bauhand­werker. Wir haben darüber eine Enquete angestellt. Die Frage­bogen wurden unterm 5. Februar.1902 an die Handwerterlarnmern, an die Jnnungsvorstände, sowie auch an Behörden verscurdl. Es hat sich aber gezeigt, daß eine ganze Reihe von Jnnungsverbänüen die Beantwortung der Fragen vorgenommen haben nach Maßgabe einer ihnen von dem Centralverband deutscher Baugewerbe vor­geschlagenen Weise und nach einem bestimmten Schema. (Hört, hört! und Bewegung^) Das war nicht der Zweck der Erhebung, daß in den meisten Fällen völlig gleichlautende, nach einem ein­zigen Rezept verfertigte Antworten uns zugehen. (Zurufe: Fetisch! Fetisch!) Dadurch verliert die Sache jeden Werth. (Sehr richtig!) Die große Schwierigkeit, die sich der Einführung des Befähigungs- nachweises für das Baugewerbe entgegenstellt, liegt in der Ver­schiedenheit im Baugewerbe selber, die den Erlaß ciicheitlicher Vor­schriften unthunlich erscheinen läßt. Von Seiten eines Abgeordneten ist mir vorgeworfen worden, daß in einem Geheimerlaß der Ver­such gemacht worden sei, auf die Gewerbeaufsichtsbeamten ein­zuwirken und deren Berichterstattung einzuschränken. Zunächst möchte ich Sie bitten, nicht immer den AusdruckGeheimerlaß" anzuwenden. Die Regierung denkt gar nicht daran, derartige Reskripte geheim zu halten. Sie kann sie doch aber auch nicht durch die Zeitungen bekannt geben. Den hier gemeinten Erlaß vom 17. April 1902 will ich gern bekannt geben. Redner verliest denselben in extenso. Er verlangt, daß die Gewerbeaufsichts­beamten über sozialpolitisch besonders interessirende Dinge, vor Allem über die Arbeitszeit, Enqueten veranstalten und das Material dem Reichsamt des Innern mittheilen sollen. Jeder, der diesen Erlaß liest, muß ehrlicher Weise sagen, daß auch nicht die Spur eines Anhaltes für den Versuch einer Beeinflussung geliefert ist. Nun noch die Frage der Berichterstattung der Gewerbeaufsichts- beamten überhaupt. Auch da war von einem Erlaß die Rede, durch den den Beamten ein Maulkorb angelegt sein sollte. In Wirklichkeit waren die Beamten gerade aufgefordert, über ihre Thätigkeit genauen Bericht zu erstatten. Einige Beamte hatten weniger über Thatsachen berichtet, als allgemeine sozialpolitische Erörterungen angestellt. Für uns ist aber gerade wichtig, daß der Beamte möglichst oft in die Fabriken geht und feststellt, ob die erlassenen Vorschriften in sachgemäßer Weise innegahlten werden. Ich will, daß die Beamten gerade die Thatsachen eingehend und furchtlos darstellen. Natürlich haben sich daran Vorschläge zu knüpfen, was zu geschehen hat. Auch hier werden Sie zugeben, daß eineBeeinflussung" nicht stattgefunden, daß nicht versucht worden ist, die objektive Berichterstattung der Gewerbeaufsichts­beamten zu beschränken. Was den Verkehr der Arbeitervertretungen mit den Behörden betrifft, so stehen die Regierungen auf dem Standpunkt, daß, soweit die Arbeiter innerhalb des gesetzlichen Rahmens sich eine Vertretung schaffen, dieser die Anerkennung nicht zu versagen ist. Es ist daher seiner Zeit ein Vertreter des Reichsamts des Innern sur Information auf den Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands entsandt worden, und ebenso hat mit meiner Zustimmung die arbeitsstatistische Abtheilung des kaiserlich statistischen Amts sich mit den Vorständen der Gewerkschaften in Verbindung gesetzt. Es ist von der zunehmenden Zahl der Unfälle in der Landwirthschaft und von der Nothwendigkcit der Unfallver­hütung gesprochen worden. Wer die Statistik genauer verfolgt, wird finden, daß die Zahl der Todesfälle fast konstant geblieben ist, ebenso ziemlich konstant die Zahl der Fälle dauernder Erwerbs­unfähigkeit. Dagegen ist die Zahl der Fälle tbeilweiser Erwerbs­unfähigkeit gestiegen. Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, daß der Landwirth in immer steigendem Maße mit Ma­schinen zu arbeiten genöthigt ist, ferner auch, daß die Kenntniß des Gesetzes in immer weitere Kreise dringt, die Zahl der Anmeldungen daher sich vergrößert. Das hindert indessen nicht, daß auch für die Landwirthschaft die Frage der Unfallverhütung noch mehr in Angriff genommen werden muß. Die Ergebnisse der Ausstellung lanowirthschaftlicher Verhütungsvorrichtungen werden die Mittel liefern, auf die landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften nach dieser Richtung einzuwirken.

Nun rroch einige Worte über die Mittelstandspolitik. Meine von Herrn Dr. Oertel citirte Aeußerung bezog sich auf die Ein­führung des allgemeinen Befähigungsnachweises. Und ich kann mich in diesem Punkte auf einen ausgezeichneten Aufsatz berufen, den ein Parteifreund des Herrn Dr. Oertel, der Herr Abg. Jacobs- kötter veröffentlicht hat, und in dem er nachweist, daß der allge­meine Befähigungsnachweis nicht mehr einzuführen ist. In der Thal, wohin sollten wir da kommen? Es würden dann Zustände entstehen, wie sie früher einmal waren. Es wurde da z. B. zwischen der Befähigung für eine Gastwirthfchaft mit kalten Speisen und eine solche mit warmen Speisen unterschieden. Der kalte Gast- Wirth durfte nicht mehr Kalbsbraten verabfolgen, weil es der Be­ruf des Kalbsbratens ist, in warmem Zustande genossen zu werden, und der warme Gastwirth durfte fernen Schinken verabfolgen, weil dieser kalt gegessen werden soll. (Heiterkeit.) Die deutschen In­nungen haben eine lange, ehrenvolle Geschichte, sie haben eine große Rolle in der Entwickelung der deutschen Kultur gespielt. Aber zu jener Zeit waren die Innungen politische Körperschaften: sie führten das Stadtregiment. Eine solche Belebung der Innungen in dieser Richtung, das ist allerdings mit den modernen Verhältnissen nicht mehr vereinbar. Sie würde dem Handwerk auch da nicht helfen, wo der Großbetrieb durch mechanische Einrichtungen besser und billiger produzirt und der Handwerker beim besten Willen nicht mit ihm fonfurriren kann. Die Verdrängung der Handwerker hängt auch mit der ganzen Entwickelung der öffentlichen Verkehrs­verhältnisse zusammen, die es ermöglichen, daß man seine Ein­käufe in der benachbarten Stadl un großen Geschäft, statt beim heimischen Kleinhandwerter macht. Will man in diesen Punkten dem Handwerker helfen, so gehört dazu, daß man das Handwerker­

genossenschaftswesen fördert und daß man den Handwerkern billig eine mechanische Kraft ins Haus liefert. Tas sind aber Auf­gaben, die nicht vom Reiche geleitet werden können, sondern nur von den Einzelstaaten und den Kommunen. Der Anfang ist auch hier bereits gemacht. So ist in Rotheiwurg an der Tauber eine elektrische Werkstätte für Holzzubereitung errichtet worden, die mit den neuesten Maschinen ausgeslattet ist, und den Handwerkern zur Verfügung gestellt »vird. Tie Meister melden sich dort an, arbeiten dort und bezahlen die Benutzung der Maschinen nach der Stunde. Tas ist die Art, wie man das Handwerk konkurrenzfähig macken kann. Die Einkonmienstatistik crgiebt, daß der Wohlstand des Mittelstandes sich erheblich verbessert hat, uiü) daß große Theile des Proletariats in den Mittelstand aufgeftiegen sind. Auch Pro­fessor Za1;n erkennt an, daß der Mittelstand nicht im Sckzwinden sondern in der Umbildung begriffen sei. Tas ist richtig, die Zahl der selbständigen Existenzen nimmt ab, aber das Durchschnittsein­kommen ist gestiegen. Ich glaube, die Handwerker, welche die Selbst­versicherung unter günstigeren Bedingungen erstreben, verlangen zu viel. 2Vcr den ganzen Rest seines Lebens über eine Rente haben will, der muß doch auch eine gewisse Summe zusteuern. In Betreff der schwindelhaften Ausverkäufe haben wir schon Erwägungen an« gestellt. Tas Verbot des Nachschubs von Maaren läßt sich doch nicht so einfach durchführen, wie vielfach angenommen wird. Die Erwägnilgen sind aber noch nicht abgeschlossen, und es würde mich freuen, wenn sie zu positiven gesetzgeberischen Maßnahmen führten.

Ich gehe zum Schluß auf die Bemerkung des Abg. Wurm ein, daß zwischen Besitzenden und Besitzlosen eine unüberbrückbare Kluft bestehe, die nur durch die Sozialdemokratie ausgeglichen wer­de! könne, und daß es inzwischen nur Kampf geben könne zwischen diesen beiden Klasien. Ich meine, wenn wir heute in drakonischer Weise den Besitz aller Menschen gleichstellten, so würde es gleich­wohl bald wieder Arme und Reiche geben, da der verschiedene Grad der Intelligenz der Menschen eine dauernde Gleichheit auZ- schließt. Auch der Grundsatz, daß es nur Kampf geben kann zwischen Besitzenden und Besitzlosen, trifft nicht zu, denn die Religion und Moral jedes Voltes verlangt es, daß die Besitzenden Opfer Dringen zum Besten der Armen. Dieser Grundsatz ist in der christlichen Religion in der erhabendsten Weise niedergelegt. Der Grundsatz, zwischen Besitzlosen und Besitzenden giebt es nur Kamps, würde das ganze Volk in zwei Parteien spalten, die Besitzlosen würden mit Haß auf die Besitzenden blicken, und diese mürben zu Opfern nicht bereit sein. War auch in früheren Zeiten das Ver- ftändnitz für die Nothwcndigkeit dieser Opfer noch nicht in ge­nügendem Maße vorhanden, so hat doch die faiferlidje Botschaft Wilhelms I. hierin einen gewaltigen Umschwung hervorgerusen. Das Gefühl und das Verständniß für soziale Aufgaben ist im Staate und in der bürgerlichen Gesellschaft in außerordentlichem Maße geweckt, es sind ganz neue Bahnen eingeschlagen worden. Ter ganze Zweck unserer Sozialpolitik ist es, die Kluft zwischen den Besitzenden und Besitzlosen zu überbrücken. Ich habe den dringenden Wunsch, daß die besitzenden Klassen immer mehr be­strebt sein mögen, das zu erfüllen, was Religion und soziales Ge­wissen ihnen vorschreiben, und so lange ich an dieser Stelle stehe, werde ich Alles thun, was eine verständige Sozialpolitik fördern kann. (Beifall.)

Abg. Frhr. von Hehl zu Herrnsheim (nat.-liü., sehr schwer ver­ständlich, da er der Tribüne den Rücken kehrt) begründet den von ihm und einigen anderen Mitgliedern der national-liberalen und Centrumspartei eingebrachten Antrag auf Abänderung der Ge­werbeordnung. Der Antrag bezweckt den Schutz der jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen. Ein vollständiges Verbot der Mit­gabe von Arbeit nach Haufe haben wir nicht aussprechen wollen. Wir haben nur gesagt: Jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen darf Arbeit nach Hause nicht mitgegeben werden. Die näheren Fest­setzungen überlassen wir dem Bundesrath. Gegen eine toeitere Beschränkung der Heimarbeit besteht in weiten Steifen große Ab­neigung. Wir haben aber den dringenden Wunsch, daß der Arbei­terschutz auch auf die Heimarbeit ausgedehnt werden möge und hoffen insbesondere, daß die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Heimarbeiter jetzt ernstlich in die Wege geleitet werden wird. Unser Antrag hat in der national-liberalen Presse, auch in der National-Liberalen Korrespoiidenz" leider nicht viel Anklang ge­funden. Es handelt sich nicht um einen agitatorischen Antrag, sondern um Vorschläge, die aus dem warmen Herzen kommen. DaS gilt insbesondere auch von dem Antrag, die Beschäftigung von Arbeiterinnen über 18 Jahre nicht 10 Stunden, und an den Bor­abenden der Sonn- und Festtage nicht 9 Stunden überschreiten zu lassen. Ter sozialdemokratische Antrag, allgemein eine 10- bezw. 8stündigc Arbeitszeit einzuführen, wird von den Sozialdemokraten wohl selbst kaum für ausführbar gehalten werden. Wir haben uns daraus beschräiikt, bei Personen zwischen 14 und 18 Jahren eine Maximalarbeitszeit von 10 Stunden festzusetzen. Wenn es nach mir ginge, würde ich eine Vollbeschäftigung der Arbeiter erst mit DoBenbctem 20. Lebensjahre eintreten lassen. Die Redner meiner Partei, die nachher gegen diese Vorschläge das Wort ergreifen wollen, möchte ich besonders erinnern, daß die ganze Anregung hervorgegangen ist aus einer Resolution des Reichstags vom Jahre 1898, in der Erhebungen über die Arbeitsdauer der Frauen an­geregt wurden. Eine Unterscheidung danach, ob eine Arbeiterin verheirathet ist oder nicht, wie sie manche Freunde für die Fest­setzung einer Maximalarbeitszeit treffen wollen, läßt sich nicht durchMren. In unseren Betrieben sind rund 230 000 verheiratete Frauen beschäftigt. Wie soll man denn die Arbeit eintheilen, wenn diese große Zahl verheiratheter Arbeiterinnen eine von den übrigen abweichende Arbeitszeit hat? Die Gesetzgebung der meisten Kultur- ftaaten hat bereits Bestimmungen im Sinne unseres Antrages ge­schaffen, darum meine ich, werden sie auch wohl bei uns möglich sein.

Der Abg. Bebel ist neulich in feiner Rede, die er an eine kleine Gruppe von Republikanern deutscher Nation richtet (Lachen bei den Soz.), auch wieder auf die Verelendungstheorie zu sprechen gekom­men. Ich weiß nicht, wie Herr Bebel damit noch operiren kann. Daß eine zunehmende Verelendung nicht stattftndet, ist durch die Statistik längst erwiesen; es wird auch von zahlreichen Anhängern der Sozialdemokratie selbst anerkannt. (Redner belegt diese Be­hauptung durch Citate aus dem Tavidschen Werke: Sozialismus und Landwirthschaft.) Ter Abg. Wurm hat die kaiserliche Bot­schaft abfällig Iritifirt und gesagt, ein Segen von oben sei nicht zu erwarten. Der Segen komme allein von der Sozialdemokratie. Wenn man aber sieht, was die Sozialdemokraten für ihre eigenen Leute thun, dann kann man an diesen Segen von unten nicht glauben. Die invalide gewordenen sozialdemokratischen Agitatoren lassen die Sozialdemokraten der bürgerlichen Armenpflege anheim fallen. (Große Unruhe bei den Soz.) Tie Bemessung der Arbeits­zeit intcreffirt die Arbeiter noch mehr als die Höhe des Lohnes. Darum suchen auch die Sozialdemokraten, dadurch daß sie auf diesem Gebiete unerfüllbare Forderungen stellen, die Arbeiter zu gewinnen.