Ausgabe 
9.12.1903 Viertes Blatt
 
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Nr. 289

Zweites Blatt«

Mittwoch 9. Dezember 1903

Gießener Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Brü hl'schen Universitätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen.

Verantwortlich für den allgenreinen Teil: P. Wtttko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

153. Jahrgang

Erschein täglich m? Ausnahme des Sonntags.

Di«.Giehene. Zamilienblatter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

der Kammer folgende Anfrage: Die in die Oefsentlichkeit ge­drungene Nachricht, von Preußen ou§ werde die Wiederein­führung der Schifffahrtsabgaben auf den natürlichen Waffer- wegen angestrebt, hat in weitesten Kreisen der Bevölkerung große Beunruhigung hervorgerufen. Angesichts dessen ge­statten sich die Unterzeichneten anzufragen: Hat die Großh. Regierung Kenntnis von solchen Plänen und was gedenkt sie zu tun, um diesen für die wirtschaftliche Wohlfahrt unseres Landes verhängnisvollen Schritt abzuwenden? Die An­frage kommt um einen Posttag zu spät, denn aus Berlin ist heute schon in den Blättern zu lesen, daß dem Ausschuß des deutschen Handelstages amtlich die Nachricht zuging, die preuß. Regierung werde keine derartige Vorlage einbringen.

Ale Heutige Mummer umfaßt 12 Seiten.

Gießen, den 8. Dezember 1903.

BeLr.: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern im Falle einer Mobil­machung.

Tie Großh. Kreisschulkommission Gießen an die Schulvorstände des Kreises.

Sie wollen die Lehrer oder Schulverwalter einklassiger Schulen, welche militärpflichtig sind, darauf aufmerksam machen, daß Gesuche um Zurückstellung im Falle einer Mo­bilmachung innerhalb 8 Tagen bei uns einzureichen sind. Später einlaufende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

In den Gesuchen ist anzugeben:

1. Zivilstellung,

2. Vor- und Zunamen,

3. Militärcharge und Truppengattung,

4. Genaue Angabe des Truppenteils, Regiment, Kompagnie re., bei welchem der Eintritt erfolgt ist, und Datum des letzteren,

5. Bezirk des Landwehrbataillons.

Bei Lehrern oder Schulverwaltern, welche bereits früher (ei uns reklamiert haben, bedarf es der Angaben 15 nicht, es genügt hier einfache Meldung.

Abwesende Lehrer oder Schutverwalter, die als allein­stehende Lehrer zur Reklamation berechtigt sind, wollen Sie sofort benachrichtigen.

Dr. Breidert.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abände­rung der Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Interessenten, daß am 11. und 12., vom 14. bis 19., vom 21. bis 24. und am 31. Dezember l. I. die Vorschriften über die Mindest­ruhezeit und Mittagspause der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter (§ 139 c rubr. Gesetzes) keine Anwendung zu finden haben und die Läden sowie die offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen bis 10 Uhr abends offen gehalten werden dürfen.

Gießen, den 8. Dezember 1903.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Kescher Landtag.

R. B. Darmstadt, 8. Dez.

Der stark besetztem Hause eröffnet Präsident Haas die Sitzung um 101/4 Uhr. Die Plätze der beiden Abgeordneten Reinhart und Schönberger sind mit Blumenbouquets und Lorbeer kränz en geschmückt. Die beiden Abgeordneten, die ihr 25jähriges Jubiläum der Zugehörigkeit zur zweiten Kammer feiern, werden von den Mitgliedern beglück­wünscht, ebenso die neu eingetretenen Abgeordneten Dr. Buff, Müller und Adelung, der als Ersatz für den verstorbenen Abg. Haas-Mainz gewählt wurde.

Präsident Haas bemerkt zuerst: Indem wir uns heute zu einer kurzen Tagung hier ^usammenzufinden, wollen wir nicht unterlassen, nun.) an oieser Stelle unserem tief- schmerzlichen Empfinden Ausdruck zu geben über das jähe Hinjcheiden der Prinzessin Elisabeth, der einzigen, heiß­geliebten Tochter unseres Gooßherzogs, des Lieblings aller Hessen. Das Land habe die Trauerkunde mit tiefstem Schmerz vernommen und bringt dem schwergeprüften Vater das aufrichtigste Mitgefühl und die herzlichste Teilnahme ent­gegen. Der Präsident verliest darauf die Botschaft des Eroßherzogs, die vom Hause stehend angehört wird. Auf Antrag des Vorstandes beschließt alsdann das Haus, die Botschaft mit einer Adresse an den Großherzogi zu beantworten, in der dem herzlichen Beileid der Kammer Ausdruck gegeben wird. Nach kurzer Pause bemerkt der Präsident, daß auch das Haus den Verlust eines seiner Mitglieder zu beklagen haben, des Abg. Haas-Mainz; das Haus erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Plätzen. Dann weist der Präsident darauf hin, daß die Abgg. Reinhart und Schönberger in diesem Herbst ihr 25jähriges Jubiläum als Landtagsabgeordnete feierten. Beide hätten sich bemüht, in dieser langen Zeit ihr Amt in hochverdienstvoller Weise auszuübe'.ruud sich damit den Tank des ganzen Volkes verdient. Auch das Haus bringe denselben dafür volle Anerkennung entgegen und vereinige mit ihm die besten Glückwünsche für die Leiden Jubilare. Ein anderes Mitglied, Herr Mo kling er, habe am 16. September sein 80. Lebensjahr vollendet und befinde sich in voller geistiger Frische unter uns. Möge der lrebe Gott uns alle drei Kollegen noch Lange Jahre hinaus geistig frisch und gesund erhalten. Tie Versammlung erhebt sich zu Ehren der Jubilare von den Sitzen.

Abg. Reinhart dankt dem Präsidenten und dem Hause für den Ausdruck freundlicher Gesinnung. Er habe seine schwache Kraft gern hier zur Verfügung gestellt und werde auch auf seinem Posten aushalten, so lange ihm Gott die Gesundheit und seine Wähler chm chr Vertrauen schenken. Abg. Schönberger dankt ebenfalls für tie Glückwünsche und sagt treue Pflichterfüllung auch in Zu­kunft zu. - Abg. Möllinger fügt seinem Dank die Versicherung hinzu, daß er sich bemühen werde, das Ver­trauen, welches rhm nun schon so lange ^ahre entgegen­gebracht wurde, auch in Zukunft zu rechtfertigen. Präsi­dent Haas begrüßt darauf die neu eingetretenen Abgeord­neten Dr. Buss, Müller und Adelung. Dieselben treten darauf vor den Präsidententisch und werden m der üblichen Weise vereidet. Auf Antrag des Abg. Reinhart werden die drei nächsten Punkte der Tagesordnung für später zu­rückgestellt. Es gelangt zur Beratung die Regierungsvor­lage, bett. den Staats vertrag zwischen Hessen

und Baden über die Auflösung des bezüglich der Ge­meinde Kürnbach bestehenden Kondominatsverhältnisses.

Staatsminister Rothe führt hierzu aus: Tas Haus dürfe überzeugt sein, Dag es ihm nicht leicht geworden sei, dem Gvoßherzog einen Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen, durch welchen eine Anzahl von 914 Personen einem anderen Staarsverband übertragen werde. Indessen habe er es geradezu für seine Pflicht gehalten, diesen Ver­trag zu beftirworten, da ein derartiger Zustand, wie er bisher dort bestand, nicht länger beibehalten werden könne. Von einemMenschenhandel", wie man sich geäußert habe, könne doch hier absolut keine Rede sein. Vian müsse die Sache mehr vom realpotitischen Standpunkt aus betrachten, und sie sei auch für die Bewohner von Kürnbach mehr oder weniger in diesem Sinne ausgefaßt worden, denn die Jahrhunderte lange Trennung habe das Band mit dem Stammlande doch sehr gelockert. Tie Kürnbacher waren mehr Hessen nach dem Grundsatz desUbi bene, ibi patria". Eine Zuteilung von Kürnbach an Hessen würde schon durch seine Lage im Großherzogtum Baden nicht angängig sein. Irgend einen materiellen Vortell habe man bei Mschluß des Vertrages weder von Hessen, noch von Baden beabsich­tigt, man habe nur dem unnatürlichen Verhältnis ein Ende bereiten wollen, und der Vertrag beruhe auf der sorgfältigsten Prüfung der Verhältnisse. Redner bittet schließlich um Annahme der Regierungsvorlage und spricht die Hoffnung aus, daß den nach Annahme des Vertrages von uns scheidenden hessischen Staatsangehörigen in ihrem neuen Staatsverhältnis eine neue Aera des Gedeihens beschert sein möge.

Abg. Molthan (Ztr.) führt aus, er sei zuerst gegen den Vertrag gewesen, habe sich aber von der Notwendigkeit einer Aenderung der unhaltbaren Zustände in Kürnbach überzeugt und werde mit seinen Freunden für die Vorlage stimmen. Tie Einführung des neuen Grundbuchs im Kon­dominat sei nicht möglich, es müsse sogar noch ein Ein­schreiten des Bundesrats in diesem Punkte erwartet werden. Auch sonst entspreche das jetzige Verhältnis dort nicht den Grundsätzen unseres Versassungswesens. Es seien so viele Unzuträglichkeiten vorhanden, daß die von der Regierung vorgeschlagene Lösung der Sache die beste sei. Anstatt Steuern an Hessen zu zahlen, habe man bisher aus einem in Kürnbach bestehenden Fonds 100 Gulden entrichtet, man sei nicht einmal von der sonst so drückenden Stenrpelsteuer berührt. Word en. Wenn man von einer dort noch bestehenden Idylle spreche, die man nicht zerstören solle, so meine er, es sei eine Kette von Mühseligkeiten gewesen, die man dort zu überwinden hatte. Auch die Entschädigung Hessens erscheine als eine angemessene.

Abg. Bähr (Antis.j spricht namens der Ausschußminder- hert gegen die Regierungsvorlage und sucht in längerer Rede bet erheblicher Unruhe im Hause die Grundlagen des Gesetzentwurfes, die lediglicy auf den ungenauen Angaben des Kreisamtes Heppenheim basierten, als unzutreffend dar­zustellen. Tie Mitglieder des Ausscbusses hätten sich selber an Ort und Stelle nach dem Stano oer Sache erkundigen sollen, wie auch er es getan habe. Tann würden sie anders darüber denken. Bei den Kürnbachern kämen auch patrio­tische Empfindungen mit in Betracht, und die dortigen Bau­denkmäler verdienten ebenfalls, im Besitze Hessens zu bleiben. Tie dortigen Grundbücher entsprächen durchaus den gesetzlichen Anforderungen. Redner wünscht schließlich die Vertagung der Sache bis zum Frühjahr, bis dahin würde man die Verhältniise dort näher kennen lernen und die Kürnbacher selber befragen können, ob sie Hessen bleiben oder an Baden übergehen wollten.

Geh Staatsrat Krug zu Nidda weist die vielen, vom Vorredner gegen den Gesetzentwurf erhobenen Bedenken zurück. Ter Ausschußberichterstatter Dr. Gutfleisch, der doch seit langen Jahren für die Wahrung der verfassungsmäßigen Grundsätze und die Volksrechte eintrete, habe sich große Mühe und Arbeit mit der sorgfältigen Bearbeitung des umfangreichen Materials gemacht und in dankenswerter Meise mit großer Sachkenntnis den Bericht erschöpfend ab­gefaßt. Er habe ganz recht, es handle sich hier lediglich um wirtschaftliche und sozialpolitische Gründe, welche die Regierung veranlaßten, Dein unheilbaren Zustand durch den Mschluß des Vertrages ein Ende zu machen.

Abg. Ulrich wendet sich gegen den Staatsvertrag. Man könne nicht einfach so über 914 Staatsangehörige verfügen wollen, das sei eine ArtSeelenverkauf". Der Vertrag erinnere zu sehr daran, daß die Mächtigen über den Schwachen stehen und diese sich einfach unterwerfen müßten. Der Fehler fei gewesen, daß man Den Kürn­bachern die Privilegien ließ. Diese hätten sich absolut über­lebt und mußten beseitigt werden. Hätte man sie erst abgeschafft und Den Künibachern dieselben Lasten aus- erlegt, wie den übrigen Bewohnern Hessens, Dann wür- Den Die Leute gewiß gern zu Baden übergetreten sein. Sie wollten wohl nur Hessen bleiben unter Beibehalt ihrer Privilegien.

Inzwischen ist ein Antrag Bähr, Ulrich u. Gen. einge­gangen, mit Rücksicht aus eine neu eingegangene Petition Der Kürnbacher, Die Sache noch einmal an Den Ausschuß zu verweisen. Gegen diesen Antrag spricht sich Mg. Dr. Gut fleisch in lebhafter Weise aus uito bittet, die nun schon so lange verhandelte Angelegenheit endlich zum Ab­schluß zu bringen. Da sich über diesen Antrag voraussicht­lich! wieder eine längere Debatte entspinnen wird, wurde Die Verhandlung auf Antrag des Abg. Tr. Schmitt der vorgerückten Zeit wegen abgebrochen.

Fortsetzung morgen früh 9 Uhr. * e

R. L. Darmstadt, 8. Dez. Die Sozialdemokraten haben heute in der zweiten Kammer folgenden Antrag einge- bracht: Hohe Kammer wolle beschließen, Großh. Regierung zu ersuchen, alsbald den Landständen eine Gesetzesvorlage zugehen zu lassen, durch welche der 2. Absatz des Art. 3 des Gesetzes vom 16. Juni 1874, das Volksschulwesen betreffend, abgeändert wird wie folgt:Die Schülerzahl einer Klaffe darf 40 nicht übersteigen, lieber besonderen Umständen können einem Lehrer bis zu 60 Kinder zum Unterricht zuge­wiesen werden." Die Sozialdemokraten stellten heute in

KailamenlarischtS aus jSejjen.

Tie Begründung des Gesetzentwurfs zur Bildung eines Ausgleichsfonds ist soeben erschienen. Tarin heißt es:

Tie Fehlbeträge in den Voranschlägen und Rech­nungen der letzten Jahre sind in erster Linie darauf zurück­zuführen, daß infolge des wirtschaftlichen Nieder­ganges die Eisenbahnüberschüsse erheblich zurückgegangen sind. Tie Anteile Des Großherzogtums am Ueberscpusse der Eisenbahngemeinschaft betrugen im Rechnungsjahre 1899/1900 11145 843.36 Mk., 1900/01 11378 021.63 Mk., Dagegen im Rechnungsjahre 1901/02 10 490 956.18 Mk., 1902/03 11021 134.88 Mk. Zieht man von diesen Anteilen Hessens am Ueberschuß Der Gemein­schaftsverwaltung Die auf Den Eisenbahnen ruhenden Lasten ab, so berechnet sich, Der Netto-Ueberschuß im Rech­nungsjahre 1900/01 auf 2 253 436 Mk., 1901/02 auf 1053 411 Mark, 1902/03 auf 1276 586 Mk. Ter Netto-Ueberschuß ist sonach im Rechnungsjahr 1901/02 gegen Das Vorjahr um r unD 1200000 Mk. zurück gegangen und bleibt auch im Rechnungsjahr 1902/03 noch um etwa 9<7000 Mk. hinter Dem Ergebnis Des Rechnungsjahres 1900/01 zurück. Es beDarf keiner näheren Erörterung, Daß so starke Schwank­ungen in Den Einnahmen Die Aufstellung des Hauptvor­anschlags außerordentlich erschweren und daß Damit der gesamte Staatshaushalt von Dem Erträgnis Der Staats­eisenbahnen, mittelbar somit von der jeweiligen wirt­schaftlichen Lage in empfindlichster Weise abhängig gemacht wird. Tie Unsicherheit in Der Veranschlagung wirb dabei noch Dadurch erhöht, daß eine wirtschaftliche Depression in ihrer Einwirkung auf Die Gestaltung Der Eisenbahnein­nahmen nur selten vorausgesehen werden kann. Es zeigt sich nämlich regelmäßig. Daß Der Ueberschuß des ersten ungünstigen Jahres einer Periode des geschäftlichen Nieder- ganges zurzeit Der Aufstellung des Budgets noch wesent­lich zu hoch veranschlagt wurde. Der Gedanke liegt nahe, sich, gegen solche Schwankungen durch Bildung eines beson­deren Ausgleichsfonds zu schützen, und die Regierung hat die Notwendigkeit einer solchen Maßregel schon seit längerer Zeit erkannt. Es schien ihr aber nicht richtig, einen Gesetz­entwurf zur Regelung dieser Frage in einer Zeit vorzu­legen, in Der an die Möglichkeit, im Staatshaushalt Rück­lagen zu machen, überhaupt noch nicht gedacht werden konnte. Nachdem aber seit kurzem Anzeichen einer Besserung Der wirtschaftlichen Lage vorhanden sind, scheint eine gesetzliche Regelung nunmehr vor Beginn einer günstigeren Periode dringend geboten. Ein weiterer Anlaß zur Einbringung Des vorliegenden Gesetzentwurfes ist dadurch gegeben, daß auch Preußen durch das Gesetz vom 3. Mai 1903 einen Ausgleichssonds für die Eisenbahn­verwaltung geschaffen hat. Bei seinen engen finanziellen Beziehungen zu dem großen Nachbarstaate ist Hessen ge­radezu gezwungen, Diesem Beispiel baldigst zu folgen. Tenn wenn schon in Preußen Die Bildung eines AusgleichK- fonds im Betrage von 200 Millionen Mark für so wichtig und dringend gehalten wurde, daß man den Grundstock dieses Fonds mit 30 Millionen Mark in einer ungünstigen Wirtschaftsperiode sogar durch Aufnahme einer Anleihe aus­gebracht hat, so hat Hessen angesichts Der größeren Em- psinDlichkeit seiner Finanzen Doppelten Grund, auch seinerseits eine ähnlich? Reserve zu schaffen. Ta Hessen auch in günstigen Jahren noch darauf angewiesen sein wird, Die außerordentlichen Ausgaben zum weitaus größten Teil aus dem Vermögen oder aus Anleihe Mitteln zu decken, so muß in unserem Lande vorerst noch Darauf verzichtet werden, eine Re­serve für solche Ausgaben zu bilden. Desto dringender ist aber Das Bedürfnis, Daß Hessen sich wenigstens gegen Schwankungen in Den wichtigsten von feinem Zutun mehr oDer weniger unabhängigen Poften Der laufenDen Verwaltung s ch ü tz t. Ter Zweck Des vorliegenden Gesetz­entwurfes ist es daher, dieses nächstliegende und dringendste Bedürfnis zu befriedigen; erst wenn Der Fonds einen be­stimmten, vorläufig mit 6 Millionen Mark angenommenen Betrag erreicht haben würde, sollen Die ihm weiter zu- fließenden Mittel auch zur Deckung außerordentlicher Aus­gaben Verwendung finden. Ein weiteres Moment Der Un­sicherheit wirD in den Staatshaushalt durch die Schwank­ungen in Den Matrikularbeiträgen an das Reich gebracht. Tie Ueberschüsse Der Ueberweisungeu Des Reiches über Die Matrikulardeiträge Des Großherzogtums haben im Rechnungsjahr 1898/99 rund 248000 Mk. betragen; Diese Summe wurde mithin vom Reich an Hessen herausbezahlt. Im Rechnungsjahr 1899/1900 haben umgekehrt die Matri- Marbeiträge Die Ueberweisungeu um rund 236 000 Mk. überstiegen. Die finanziellen Beziehungen des Großherzog­tums zum Reich haben sich hiernach innerhalb eines Jahres um rund 4 8 4 00 0 Di k. verschlechtert. In Den folgen­den Jahren hat sich das Verhältnis noch weiterhin zu Un­gunsten des Großherzogtums verschoben, indem Die un­gedeckten Matrikularbeilräge im Rechnungsjahr 1900/01 auf 357 139 Mk. und nach einem nicht bedeutenden Rückgang im Zwischenjahre im Rechnungsjahre 1902/03 sogar auf 497 523 Alk. gestiegen sind. Es erscheint daher nötig, auch gegen diese Schwankungen Vorkehrungen zu treffen. Aller­dings Darf hierbei nicht übersehen werden, daß der Aus- gleichsfonds bei diesem weiteren Inanspruchnahme in den ungünstigsten Jahren nicht aus reichen wird, um so-