Ausgabe 
9.12.1903 Fünftes Blatt
 
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Nr. 28N Drittes Blatt. 153. Jahrgang

Mittwoch 8.Dezember 1903

Erschein, tägHtfi mit Ausnahme des Sonntags.

DGieße Kamilienblätter" werden dem Anzeige^ viermal wöchentlich beigelegt. Der ».hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Eichener Anzeiger

Verantwortlich für den allgemeinen TeU: P. Witiko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Rotationsdruck und Verlag der Brü hl'schen Universitätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblati für den Kreis Gießen.

Aus dem Zuchthause.

-0. Gießen, 9. Dezember.

Unter diesem Titel veröffentlichte der frühere ReichstagZ- Abg. Hans Leuß im Verlage von Johs. Näde in Berlin W. 15 eine umfangreiche Schrift, die innerhalb dreier Wochen : l. zwei starken Auflagen erschienen ist. Das Buch gewährt neu unheimlichen Einblick in ein unbekanntes Land, in das -eben und Treiben jener jämmerlichen Existenzen, die man in die Zuchthäuser vergräbt. Leuß hat als Strafgefangener 3 Jahre und 4 Monate in einem Zuchthause zugebracht und ist so, wie er selber sagt,ber Entdecker jenes Landes der Ausgestoßenen" geworden. Aber er bemüht sich auch,den Zusammenhang herzustellen zwischen der Menschheit und ihren Ausgestoßenen und in allen Redlichen das Bewußtsein zu wecken, daß die Hunderttausende m den Gefängnissen der zivilisierten Menschheit das Bürgerrecht in dieser selbst nicht verloren haben." Leuß erhebt eine schwere Anklage gegen die heute in Deutschland zumeist bestehende Art des Straf­vollzuges in den Zuchthäusern. Ohne je in die üble Tonart eines Pamphletisten zu verfallen, ohne Unbewiesenes vor­zutragen oder deplazierte Schmähungen auszustoßen, trägt er seine Klagen und Anklagen in ruhiger, sachlicher, maßvoller Form vor, und man gewinnt den Eindruck, daß das, was er sagt, aus einem Herzen voll echter Menschlichkeit, voll tiefen Gefühles kommt. Hoch schlägt er die fromme, helfende und heilende Tätigkeit des Zuchthausgeistlichen an, dessen Einfluß auf die Gemüter der Gefangenen weitreichender ist, als man wohl vielfach meint. Was er sonst vorträgt, das ist ein unge­mein wertvoller Beitrag zu der Psychologie einer entehrten und entrechteten Menschenklasse, die in den Zuchthäusern statt nach Möglichkeit gehoben und gebessert zu werden fürs Leben, statt erzogen zu werden zu brauchbaren Mitgliedern der Ge­sellschaft, körperlich und seelisch systematisch ruiniert wird. Aus der qualvollen Düsternis des Zuchthauses tritt der ent­lassene Strafgefangene in dieFreiheit" hinaus als in düsterste Wildnis und Wirrnis, in der er, der von allen Verlassene und Gemiedene, nur zu leicht aufs neue sich straf­fällig macht. Leuß vertritt die schwer zu widerlegende An­sicht, daß in den Zuchthäusern noch mehr unschuldig Ver­urteilte schmachten, als man glauben möchte, und er zieht schwerwiegende Belege dafür herbei. Er klagt über die Er­ziehung zur Bestialität in den Strafanstalten, und was er gegen die in ihnen übliche Prügel strafe vorbringt, ist durchaus schlagend und treffend. Nicht allein vom humanen Standpunkt aus, der freilich vor allem Uebrigen allenthalben rangieren sollte oder sollte der alte Herder umsonst seine schönenBriefe zur Beförderung der Humanität" ge­schrieben haben?, sondern auch aus rein praktischen Gründen ist die Prügelstrafe Erwachsener, und zwar nicht nur in Zuchthäusern verwerflich. Sie treibt die Erbitterung gegen alles, was Macht heißt, aufs Aeußerste und vernichtet den letzten Rest von Menschlichkeitsbewußtsein und Ehrgefühl in dem Gezüchtigten, sie macht aber auch die Züchtiger und Zwangszuschauer brutal und roh oder zu fanatischen Hassern eines niedrigen, völlig unzeitgemäßen Knechtungssystems, von dem unser die Gegensätze immer mehr und mehr nivellieren­des Zeitalter innerlich sich selber längst befreit hat. Bessernd wirkt die Prügelstrafe nach dem Anerkenntnis der hervor­ragendsten Kriminalisten sicherlich nicht. Und für die mensch­liche Gesellschaft verloren sollte nach dem Urteil einer weisen Strafrechtspflege niemand fein, denn sicherlich sprießt das wissen auch die rechten Anstaltsgeistlichen gar wohl in jedem Menschen eine zarte Knospe, die nur gezogen und gepflegt zu werden braucht, um zu erfreullcher Blüte sich zu entfalten, und stünde sie noch so vereinzelt neben schlechten und bösen Trieben.

Hoffentlich trägt das so freimütige wie verdienstvolle Buch das seine bei zu einer gründlichen Reform unserer heutigen Strafrechtspflege. Das Buch wandert inzwischen von Hand. Die Kritik vergleicht hier und da die Schrift mit den Großwerten Tolstois, Dostojewskis und Gorkis, und auch wir meinen, daß es für den Strafvollzug in Deutschland so wichtig werden dürfte, wie DostojewskisRaskolnikow" für das russische Strafrecht.

Uolitische Tagesschau.

Die württembergische Regierung und die Agrarier.

Auf Angriffe, welche in der württembergischen Landes­versammlung des Bundes der Landwirte gegen den Minister des Innern, v. Pischeck, gerichtet worden sind, bringt der Württemb. Staatsanz." eine Erwiderung, in der es u. a. heißt:

Die Herren vom Bunde der Landwirte verzchweigen voll- stä'ndia, in wie vielseitiger und ausgiebiger Wehe die Regierung für die Förderung der ländivirlschaftlicheii Jntereßen erntrUt, und sie übersehen, daß die Regierung doch verpflichtet ist, auch das Interesse d e r ü b r i g e n B e v ö l k e r u ii g und'Erwerbs- kreise die keineswegs bloß mit dem Stand der Industriearbeiter zusammensällt, i m A u g e zu behalten un d zu w a h re n. Es wird daran erinnert, daß schon bei den zetzt besteheiiden Zoll­sätzen die Zollemnahmeli aus Weizen, Roggen, Haser, GerUe und Mais durchschnittlich nicht weniger als 138 Millionen Mark lahr-- lich betragen haben, wozu noch die Zölle von Riehl kommen, daß diese Erträge, die jedensalls im wesentlichen das deutsche Volk zu Gunsten der Larldwirtschast zu tragen hat, durch die nn Zolltarif vorgesehene Steigerung der bisherigen Sätze eine ganz bedeutende Erhöhung erfahren werden, und daß angepchts einer solchen steuerlichen H e r a n z i e h u ii g der I n d u st r i e t l e n und der übrigen konsuniierenden Volks teile sur die teressen der landwirtschaftlichen Bevölkerung doch nur eine bewußt oder unbeivußt durch den eigenen Vorteil getrübter Blick in öen neuen Müümalzollsätzen eine Preisgebung der Landwirtschaft hüben kann.

Der erste Geschäftsbericht des kaiserlichen Anfsichtsamts für Privatvcrsicherung

liegt jetzt dem Reichstage gedruckt vor. Ter Reichsaufsicht unterliegen 198 Lebens- und Krankenversicherungen, 17 Un­fall- und 5^aftpflichtversicherungen, 91 Vieh-, Hagel- und sonstige landwirtschaftliche Versicherungen, 71 Feuerver- versicherungen, Versicherungen gegen Sturmschäden, Wasser­schäden und Tiebstahl und 41 sonstige Versicherungen, ferner 494 ausländische Gesellschaften der gleichen Versicherungen und endlich nach § 3 noch 558 kleinere Unternehmungen mit dem Sitze in H e s s e n, Schaumburg-Lippe und Bremen, darunter 400 Hagel-, Vieh- 2C. Versicherungen. Im Jahre 1901 erzielten von den inländischen Gefellsaasten 916 eine Bruttoprämie von 559,12 Millionen Mark, darunter die Lebensversicherungen 335,5 Millionen Aiark, die Feuer-Ge- sellschuften 146,4 Millionen Mark. Tie ausländischen Ge- jellschasten zogen im selben Zeitraum aus Teutschland 56.2 Millionen Marr.

Ter Bericht verbreitet fick dann über die Schwierig­keiten, die Verhältnisse der Gesellschaften und Kassen dem neuen Rechtsstande anzupassen, ziemlich eingehend. Weit schwieriger als auf dem Gebiete der Sachversicherung war dies auf dem Gebiete der Lebensversicherung. Hier galt es, für eine große Zahl mittlerer und kleinerer Unter­nehmungen, namentlich Sterbe-, Pensions-, Krankenkassen und dergleichen, nicht bloß die Zuständigkeit zur Beauf­sichtigung festzustellen, sondern gleichzeitig die Kassen für die Zukunft auf technisch gesunde Grundlagen zu stellen. Eine besondere Stellung beanspruchten die Kassen, welche den Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf die statutarisch zugesagten Leistungen angeblich nicht zugestehen. In einer Reihe von Fällen ist durch versicherungMechnische Unter­suchung die Unzulänglichkeit der Mittel der Kassen nach­gewiesen und festgestellt worden, daß letztere zur dauernden Erfüllung der den Mitgliedern verheißenen Leistungen nicht imstande seien. Turch Erhöhung der Beiträge uiu) durch eine Herabsetzung der Versicherungsansprüche oder durch die Kombination beider Wege war meistens hier zu helfen. Bedenken wurden .gegen das System der (schwankenden) Turchschnittsrenten erhoben, und nach Möglichkeit ijti die damit verbundene Unbilligkeit gegen die Rentenempfänger durch Einwirkung auf die Kassen in der Form von Zuschuß- renten behoben worden. Tas Umlageverfahren wurde für alle Kassen, die, wie Sterbekasfen, mit einem steigenden Risiko zu rechnen haben, für durchaus ungeeignet erklärt. Antragsformulare, Prospekte und ähnliche Papiere wurden daraufhin geprüft und event. beanstandet, ob unerfüllbare Voraussetzungen und Gewinnverheißungen darin gemacht wurden. Von den ausländischen GZellscyaften verzichteten infolge der Prüfung einige auf die Zulassung in Teutsch­land; einigen war das nahegelegt, weil }te die erforder­lichen Garantien für einen den ge;etlichen Anforderungen entsprechenden Geschäftsbetrieb vermissen ließen.

Tie Frage, ob eine private oder öffentliche Kasse vor- liegt, mutzte mehrfache entschieden werden, besonders wo Gemeinden die Garantie übernommen hatten. Freudig begrüßen werden es endticu alle Versicherungsnehmer, daß das Amt trotz des Sträubens der Privaiver sicherungs-Ge- jellfchasten grundsätzlich den Standpunkt vertritt, daß ein automatischer Verfall der Versicherung, ohne voraufge­gangene Mahnung, nicht stattfinden darf. Tie Festsetzung der Mahnpflicht wird allgemein erstrebt. Sonstige Fragen, die eine Stellungnahme erheischten, war die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes über mehrere Bundesstaaten, die Aushändigung der allgemeinen Vertragsbedingungen bei Erneuerung der Versieyerung, der Zinsfuß für die Be­rechnung der Prämien und Prämienreserven (gegenwärtig in Teutschland 3y2 Prozent, die amerikanischen Gesell­schaften, die 4 Prozent anwenden, werden veranlaßt, sich dem Vorgehen der deutjchen anzuschließen), die Kürzung der Prämienreserve rc.

AarluMeutarijHes.

Berlin, 8. Dez. Die Reichspartei hat im Reichs­tage einen Antrag auf Einführung einer Wehr st euer em- gebracht. ' '1

Wie die Tägl. Rundschau berichtet, beabsichtigen im Reichstage die AntisemHen, die Abgeordneten des Bundes der Landwirte, die bayrischen Bauernbündl er und die Christlich-Sozialen sich als wirtschaftliche Ver­einigung unter der Führung des Abg. Liebermann von Sonnenberg zusammen zu schließen.

Graf Oriola und Dr. Paasche brachten mit Unter­stützung der nationalliberalen Partei im Reichstag den A ntrag ein, das Gesetz betr. Gründung und Verwaltung des Reichsinvalidensonds einer Revision zu unterziehen und dem Reichstage baldigst einen bezüglichen Gesetzentwurf oorzulegen.________

Keer und Alotre.

Berlin, 8. Dez. Die Marinebehörden haben beschloßen, von jetzt ab auch die zur Disposition gestellten Kontre- Admirale und Kapitäne zur See zu den Reserve- Hebungen einzuziehen.

Aus Stad! uud Kaiiü.

Gießeii, den 9. Dezember 1903.

** Koschatlieder-Konzert. Nächster Tage findet hier ein Konzert der Dam Hofer-Gesellschaft statt, einer Kärntner Truppe, der Thomas Koschat seine Lieder ganz besonders anoertraut hat. Wir lesen im Stuttg.Neuen Tgbl.":

Alle Kompositionen Koschats, die vorgetragen wurden, brachten die Eigenart des Komponisten trefflich zur Geltung. Die QuartetteEine Bauernhochzeit ui Kärnten" undAm Wörther See" sanden schon reichen Beifall, noch mehr war dies aber der Fall bei einem'prächtgen Altsolo der Frau Damhoser. Ten Höhe­punkt des Konzerts bildete das a capella-DnintettVerlassen", das hübsch töstümiert fünf Damen sehr stimmungsvoll vortrugen. Bei beu übrigen Programmnummern hatte man Gelegenheit, die Kunst des Jodelus zu bewundern, uud ein iüngeres Mitglied der

Gesellschaft verstand es, schweizerische ^ Schnadahüpfel überaus schelmisch zu fingen. Die beiden Zungen Söhne Damhofers erwiesen sich als recht gute Zitherspieler, die auch die Begleitung der Quartette mit der nötigen Zurückhaltung aussührten. Ter Beifall der Zuhörer veranlaßte die Sängerinnen zu maricher freundlich aufgenouiiiienen Dreingabe.

** Kaufmännische Schiedsgerichte. Für die Noll wendigkeit der Errichtung Kaufmännischer Schiedsgerichte zur raschen und billigen Entscheidung der aus dem kaufmännischen Anstellungsverhältnisse herrührenden Streitigkeiten zwischen Prinzipal und Gehilfe hat sich zuerst der Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine ausgesprochen und zwar auf seiner Hauptversammlung in Görlitz im Jahre 1893. Seitdem ist diese Forderung von allen kaufmännischen Verbänden und größeren Vereinen vertreten und in Petitionen an Regierung und Reichstag zum Ausdruck gebracht worden. Der Reichstag faßte wiederholt den Beschluß, die Neichsregicrung um Vor­lage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu ersuchen. Ein solcher Entwurf liegt nun feit Anfang des Jahres 1903 dem Bundesrat vor, dessen Entscheidung bis jetzt nicht erfolgt ist, zum Teil wohl infolge des Widerspruchs, den der Entwurf in Kaufmännischen Kreisen gefunden hat. Man bemängelt in erster Linie, daß die Regierung darin den jahrelang von ihr, in Uebcrcinftimmung mit der großen Mehrzahl der Prinzi­pale und Gehilfen vertretenen Standpunkt, die in Rede stehenden Schiedsgerichte an die Amtsgerichte anzugliedern, verlassen und die Angliederung an die Gewerbegerichte aus­gesprochen hat. Da jetzt zu erwarten steht, daß in Bälde von der Negierung ein neuer Gesetzentwurf eingebracht wird, haben die nachgenannten drei Vereinigungen mit zusammen 220 000 Mitgliedern: Der Deutsche Verband Kauf­männischer Vereine, Frankfurt a. M., Der Verein für Handlungskommts von 18 58, Hamburg, Der Verband Deutscher Handlungsgehilfen, Leipzig, die schon bald nach Erscheinen des ersten Entwurfs eine ge­meinsame Petition an den Bundesrat gerichtet hatten, sich neuerdings auf eine gemeinsame Eingabe geeinigt und darin, neben den sonst für wichtig erachteten Punkten, die Not­wendigkeit des Anschlusses der zu schaffenden Kaufmännischen Schiedsgerichte an die Amtsgerichte auf das Entschiedenste betont. Vorzugsweise bestimmend dafür ist die Tatsache gewesen, daß die Zahl der Gewerbegerichte gegenüber der der Amts­gerichte gering ist und daß hiernach die Wohltat der be­schleunigten und verbilligten Rechtsprechung nut einem kleinen Teile der Kaufmannschaft zu Gute kommen würde. Auch der sehr wichtigen Forderung des zum Richteramte befähigten Vorsitzenden würde bei einem Anschluß an die Gewerbe­gerichte oft nicht entsprochen werden können. Ferner fürchtet man bei Gemeinsamkeit der Vorsitzenden, daß die infolge des längeren Bestehens der Gewerbegerichte speziell an die Ar- beiterverhältnisse gewöhnten Vorsitzenden die gewonnenen An­schauungen auch auf das Verhältnis des kaufmännischen An­gestellten zu seinem Prinzipal, das von dem des Arbeiters zu seinem Arbeitgeber völlig verschieden ist, übertragen könnten. Es steht zu hoffen, daß die Regierung diesen Erwägungen Folge geben wird.

Schiedsgericht für Arbeiterversicherung. Den von dem Schreiner Konr. Merschrod von Ober-Sorg er- hoebnen Anspruch auf Jnvulid enr en te hatte die In­valid enversicherungsanstalt Gr. Hessen deshalb abgelehnt, weil bis zum Eintritt der Invalidität (l./l. 1903) die ge­setzliche Wartezeit von 200 Wochen nicht zurückgelegt fei. Rach dem Ergebnis der angestellten Ermittelungen kam das Gericht zu der Ueberzeuguug, daß die dauernde Er­werbsunfähigkeit im Sinne des § 5 Invalidenverficherungs- gefetzes bei Ai. erst Mitte Februar 1903 eingetreten sei Tie Beklagte wurde daher, da bis zu diesem Zeitpunkte die Wartezeit erfüllt, zur Zahlung der Invalidenrente in gesetzlicher 5pöhe verurteilt. Ebenso erging es der Jnvalidelr- versicherungsanstalt in der Sache der Tienstma.gd Marie Schnarr zu Altenschlirf, deren Anspruch deshulb zurückge­wiesen worden war, weil für die vier Kalenderjahre 1896 bis 1899 statt 47 nur 42 Beitrags Wochen, für die Jahre 18971900 nur 19 und endlich für die zweijährige Frist vom 30. Sept. 1897 bis 30. Sept. 1899 keine einzige Bei­tragswoche nachgewiesen, mithin die Anwurtschiaft aus Rente sowohl nach §32 des Jnvaliditäts- und Altersoersicherungs-- gesetzes, als auch nuch § 46 Jnvo.1 idenversicyerungsgesetzes erloschen sei. Ta jedoch die Schnarr wegen der Folgen eines am 22.Okt.1895 erlittenen Unfalls seit dem 22.Jan.1896 eine ZZ^/sproz. Unfall reute bezieht, konnte in den genannten Jahren nach § 46 Abs. 2 d. J.-V.-G. ein Erlöschen der Anwart­schaft nicht eintreten. Ter Anspruch war sonachda die übrigen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Invalidenrente erfüllt sind, begründet. Tagegen mußte die Berufung der Marie Rühl geb. Held zu Otterbach als unbegründet ver­worfen werden, da die Anwartschaft auf Rente sowohl nach dem Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom Juni 1889 als auch nach dem Jnvalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 erloschen ist. Während der Kalender­jahre 18951898 sind nur 3 und in der Zeit vom 5. Mai 1896 bis 5. Mai 1898 überhaupt keine Beitragswoche nach­gewiesen. Die Schuld hieran trugt in erster Linie der seiner­zeitige Arbeitgeber der Klägerin, der verstorbene Pächter I. zu O. Dieser hat es unterlaß«m, für die Tätigkeit der Klägerin in den Jahren 18951897 die erforderlichen Marken zu verwenden. Eine nachträgliche Markenverwcndung ist nach § 146 Jnv.-Vers.-Ges. jetzt nicht mehr zulässig. Der Klägerin kann von den Erben des Pächters I. Ersatz in Höhe der durch die Nichtverweitdung lwn Beitragsmarken verlustig gegangenen Invalidenrente beanspruchen. Tie lsnd- und sorstw. BerufsgenoffensckMst zu Tarmstadt hatte gemäß §94 des Unfall-Vers.-Ges. beim Schiedsgericht Antrag auf Ein­stellung der der Anna Kath. Loch zu Ruppertenrod wegen der Folgen eines am 28. Oktober 1895 erlittenen! Unfalles gewährten Rente von 20 Prvz. gestellt. Tiefen Antrag eractjicte das Gericht für begründet, da nach dem von den ärztlichen Sachverständigen fc|rgeftellteit objek­tiven Befunde eine durch den Unfall bedingte, int Wirtschaft-