Ausgabe 
9.12.1903 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt.

Mittwoch 8.Dezember 1903

153. Jahrgang

SietzenerAnzeiger

General-Anzeiger

chen

1903»

8. Dezember

Nr. 146

| liche Auskunft zu geben.

I § 4. Die Abgabe ij

der

sind

das nach § 5 zu führende Ver- em Abmeldenden auf Verlangen

erfolgen.

Geschäft

,11 be^

b e r-

sich aus der unter ihnen ausge- -xpedition verfolgte die Chunchusen ke westlich vom Liauflusse; als sich dann nochmals zum Liauflusfe hin- gung wieder ausgenommen, wobei

hohem Grade Mut und Ausdauer

z. Einer Depesche aus Willemstad 000 Gewehre und 10 Millionen heißt, Venezuela bereite einen n für den Fall vor, daß es zwischen wegen der Panama - Angelegenheit sollte.

Das BlattMindritte" veröffent- ch der die Annektierung von der chilenischen Regierung ge- iachricht ist ungenau. Es handelt der inneren Verwaltung, die den Landstriche befindlichen chilenischen chten gibt.

1. eine Nummerplatte, welche die Nummer des Ver­zeichnisses enthält,

2. eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Numnter des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmelden- den, den angeineldeten Gegenstand, bett Tag der An­meldung und Stempelmarken im Betrage der ent­richteten Abgabe bei den nach § 3 von der Ab­gabe befreiten Personen den VermerkStempel­frei für das Jahr. enthält.

werde schon gefesselt von einem verführerischen Augenpaar, das sich indessen nach Empfang der kleinen Münze, die ich der Lieblichen in die Hmrd drücke, von mir abwendet und mit der vorbeihuscheuden Spenderin verschwindet. Ich suche nun mit meinen Augen etlvas weiter zu dringen, das festliche Gepränge zu überblicken, dessen Buntheit inu) Mannigfaltigkeit mich! betäubt. Farben, Formeri, lebendiges Getriebe vieler heiterer Menschen, der Atem zahlloser duftig gekleideter Damen versetzt mich mit einem Male in eine Welt des Genießens; schon trete ich freudig und voll heimischen Gefühls der Vertrauten entgegen, die ich hier anzutressen dachte, die micy bereits erblickt hat und mir lachend ihre Präsentierplatte darreich-t, auf dem ein Häschen neben einem Bällchen aus Papier, eine Fleder­maus neben einem Becherchen, und dergleichen mehr, fried­lich beisammen gelagert sind. Ich laufe den H<r,en, und sie schwatzt mir iwaj die Fledermaus auf, ich habe eine kleine Abneigung gegen das Bällchen. Mein sie drückt

Kretsblatt sm den Kreis Gietzen

Gietzener Anzeiger.

drängen: Blumen jeder Art, ?, Erikagebinde, auch Alpen-

< befinden sich hübsche Passagen, nan Tannenschmuck errichtet und

m Wand liegen nebeneinander e sich wie ein richtiger Christ- m. Man kauft allerlei Weih- .stbaumschmuck, und die Hände ordnen rastlos in den Sachen eine gute Kasse gemacht haben, ttge in dunklem Gewände, ging nachtsengeln bei ihren Arbeiten

, , . verwickelt. Mit der Gescywtnotgrerr o-es Mnmal- eins hat mir eine der schönen Orientalinnen 2 Liköre verabreicht. Run erst trete ich etwas zurück und erkenne in dem orientalischen Bauwerk einen Kiosk, der von

und 3.)

Diese Abgabe beträgt jährlich :

bei Fahrrädern ... 5 Mk.,

bei Automobilen . . 5 bis 50 Mk.

je nach der Größe, dem Ankaufspreis und Leistungsfähigkeit des Automobils.

§ 2. Von der Anmelde- und Stempelpflicht

Nr. 289

Erscheint täglich außer Sonntag«.

S)em (Siebener Anzeiger werden tm Wechsel mit den, hessischen Landwirt die Gießener Kamillen, blätter viermal In der Woche beigelegt

AotatlonSbruct tu Ver­lag bei Brühl 'scheu Univers.-Buch- u. Siern- bruderet (Bretsch Erden­

den bereits genannten Obelisken und den Herren des Hauses, 2 Eghplern mit wallenden Gewändern und weißen 'Kopftüchern zum Schutz gegen Wüstenbrand, bewacht wer­den. Tas sind prächtige Gestalten, und unter ihren Fittichen walten reizende Frauen, ich glaube 4 an der Zahl, des TabachandelS, des Geschäftes mit Zigarren, Zigaretten, Lon- pfeifchen, Streichholzschächtelchen und dergl. und seinen Likören.

Bald bin ich nicht mehr allein. Ein Freund hat sich mir zu gesellt und ist bemüht, ntich sogleich in die feuchte Ecke" zu ziehen, was ich ihm ausrede, da mich, ein großer, von einer mächtigen Palme gekrönter B l u m e n p a v i l l o n an g elockt hat. Ein Tach von Ehry- iantenen, Blumen- und Laubgewinde birgt die Schätze, um

befreien. .

Tie Abmeldung ist in das nach § 5 zu führende Ver­zeichnis einzutragen und dem Abmeldenden auf Verlangen aus der ihm erteilten Karte zu bescheinigen.

§ 7. Abmeldung und Anmeldung haben auch ber ledern Wechsel des Wohnortes oder Aufenthaltsortes des Be­sitzers von anmeldepflichtigen Fahrrädern oder Automo­bilen bei dem Kreisamt des seitherigen und des neuen Wohnortes oder Aufenthaltsortes unter Vorzeigung der Karte, sowie unter Rückgabe der Nummerplatte an das Kreisamt des neuen Wohnortes oder Aufenthaltsortes, gegen Ausstellung einer neuen Nummerplatte durch letzteres, zu

sonen, die gemäß § 3 Befreiung von der Sternpelpsttcht in Anspruch nehmen wollen, bei dem Kreisamt entsprechen­den Antrag zu stellen.

§ 5. Das Kreisamt trägt die Anmeldungen unter fort­laufenden Nummern in ein Verzeichnis ein, erhebt die in § 1 erwähnte Abgabe und erteilt dem Anmeldenden

Das Kreisamt hat die Stempelmarken der Karte aus- zukleben und vorschriftsmäßig zu entlverten.

§ 6. Wer den Besitz eines anmeldepflichtigen Fahrrads oder Automobils im Lause eines Kalenderjahres ausgiebt oder verliert, hat dies dem Kreisamt seines Wohn- oder Aufenthaltsortes längstens binnen 8 Tagen unter Vor­zeigung der Karte und Rückgabe der Nummerplatte anzu- zeiaen.

W-er, ohne den Besitz aufzugeben, das Fahrrad oder Automobil aus öffentlichen Weyen, Straßen oder Plätzen nicht mehr benutzen will, kann sich durch Abmeldung unter Rückgabe der Nummerplatte von der weiteren Abgabepflicht

unzaynge Gegenstände mannigfaltigster Art werden da feilgeboten; große Buchstaben mahnender Inschriften satten dem Schaulustigen ins Auge, allerlei Einladungen ziehen den Vorübergehenden an. In einem kleinen Zelr verkaufte man unter anderen Postkarten auch solche mit Ansicht der verschiedenen, kleinen Prinzessin Elisabeth.

Meine Einkäufe haben sich vermehrt; ich trage Pfeif­chen mit gelupftem Tabaksbeutel, Blumen, einen antiken Topf, Toiletteseise, Aschbecher und viele andere Kuddel- muddelchen in meinen Händen und weiß bald nicht mehr, wohin damit. Mein Begleiter hat ebenfalls reichlich Ge­legenheit gehabt, seine wunderlichen Neigungen zr friedigen und führt mich nun zu einer Niederlage st einer Ach atgegen st ä n de, die von schönen Augen und zierlichen Händen angepriesen werden. Wir erwerben um ein Billiges Schnurrbarrbürsten und Maujchettenlnöpse und bewundern mit den freundlichen Verkäuferinnen all die aufgelegten netten Sachen in Federhaltern, Vorstecknadeln,

Die Abgabe ist von einer und derselben Person (auch bei einem Wechsel des Rads) innerhalb des Kalender­jahres stets nur einmal für das ganze Kalenderjahr, uw> zwar erstmalig bei Anmeldung des Besitzes des Fahrrades oder Automobils und sodann alljährlich im Monat De zember für das darauf folgende Kalenderjahr, unter Vor Vlage der Karte bei dem Kreisamt zu entrichten.

Innerhalb der gleichen Fristen haben diejenigen Per. sonen, die gemäß § 3 Befreiung von der Stempelpflicht

5. Personen, welche ein Fahrrad oder Automobil, für welches die Stempelabgabe bereits entrichtet ist, vorübergehend benutzen (§ 9).

§ 3. Von der Stempelpflicht find befreit:

1. Lohnarbeiter, welche das Fahrrad als Transport­mittel zur Arbeitsstelle,

2. Gewerbetreibende, welche das Fahrrad bei Aus­übung ihres Gewerbes benutzen, sofern ihr En- kommen den Betrag von jährlich 1500 Mk. nicht erreicht.

Die Verpflichtung zur An- und Abmeldung und zir Führung einer Nummerplatte wird hierdurch nicht berüh *t.

Wer auf Grund der Bestimniungin Absatz 1 die Befreiung von der Abgabe in Anspruch nimmt, hat die den Anspruch begründenden Tatsachen unter Vorlage des letzten Steuen- ze ttels nachzuweisen. Ueber den Anspruch ent­scheidet, vorbehaltlich der Beschwerde an das Ministernn des Innern, das Kreisamt, bei welchem die Stempelabgal>e zu entrichten ist. Tie Steuerbehörden sind verpflichtet, dein Kreisamt aus Verlangen jede zur Entscheidung erfordei-

Personen, welche sich zum Kurgebrauche oder welche sich weniger als dreißig Tage lang tm Großherzog­tum aushalten,

2 diejenigen Militärpersonen und sonsttgen Personen, welche in Diensten des Reiches oder eines Bundes­staates, einer Provinz, eines Kreises oder einer Ge­meinde stehen und zur Erledigung der ihnen obliegen­den Amtsgeschäste Tiensträder zur Verfügung haben.

Diese Personen müssen bei Benutzung des Fahr­rads sich in Dienstkleidung befinden oder mit Dienst­abzeichen versehen sein, und das von ihnen benutzte Fahrrad muß als lediglich zu Tienstzwecken bestimmt von der vorgesetzten Dienstbehörde erkennbar gemacht

3 Besitzer von im Dienste des Reichsheercs verwendeten und als solche erkennbar gemachten Automobilen,

4. Kinder, welche Fahrräder benutzen,. nur als Spiel­zeug zu betrachten sind.

ate auf der Zugspitze"

des von uns bereüs erwähnten ). A. Peppier in der Jahres- r Alpenvereinssektion zablreiche Gäste erfreute. Redner ^eroienste des D. u. Oe. Alpen- g des Zug spitzobservato riums und and Auspattung. Er pries dabei

Erbauers, Kommerzienrat Wenz, :sführung es allein zu danken ist, reits ein jähes Schicksal, ähnlich creichte. So hatten z. B. in seiner entgegen seiner ausdrücklichen An- Eisenanker, die zur festen Verbind­erwerkes mit dem Felsen dienen, tz ließ sie sofort wieder heraus- , daß die gewissenlosen Leute die

Anker bis aus etwa ein Viertel- l hatten, um sich der Mühe zu Löcher in den Felsen zu arbeiten, wie er am 14. August 1901 durch en Höllentalferner frohen Mutes '965 Meter hohen Posten unter» .eistete ihm sein bekannter Vor- Aesellschaft und gab chm manchen rrfahrungen. Einen tief erschüt- es aus den neuen Ankömmling ember den ihm befreundeten Jn- suche mit drahtloser Telegraphie cte, auf gemeinschaftlicher Kletter­spitze von seiner Seite in eine n sah. Am 30. September wurde das Observatorium angelehnten offen, der Hüttenwart und die chied und nun begann der Winter

seiner Einsamkeit. Me nächste gemütlichen Herrichtung des im iegenen Wohnraumes (der zweite )rium) und der ordentlichen Auf- el. Da stellte sich denn zu höchst

heraus, daß grobe Nachlässig- Verpackung des Proviants vor­wies sich als ungenießbar, Brot tt, ein Teil des Weines in den rsehenen Kisten aufgefroren. Am .türm ein, der sich gegen Abend

In dem furchtbaren Toben )t mehr z.u verstehen, ein leie»

Krlramitmachlmg.

Bett.: Die Ausführung des Gesetzes über den Urkunden­stempel vom 12. August 1899, hier die Besteuerung der Fahrräder und Automobile.

Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten §§ 1 bis 8 der Verordnung vom 10. Oktober 1899 sowie aus die Strafbesttmmungen in §§ 19 und 20 dieser Verordnung und Art. 33 des Gesetzes über den Urkundenstempel wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Er­hebung der Abgabe für 1904 im Monat De­zent berl. I. an allen Wochentagen vormittags von 10 bis 12 Uhr tm Regierungsgebäude, Brandpla tz 9, Zimmer Nr. 5, stattfindet. Die bereits ausgestellten Rad sahrkarten sind bei Entrichtung der Abgabe vor zu legen.

Ansprüche auf Befreiung von der Stempel- Pflicht (§ 3 der Verordnung) sind binnen der gleichen Frist bei uns, unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (Bescheinigung der Bürger­meisterei tu Gießen des Polizeiamts und letzter Staatssteuerzettel), schriftlich oder mündlich vorzubringen.

Wer ein in 1903 benutztes Fahrrad im kommenden Jahre nicht mehr zu benutzen beabsichtigt, muß im Dezember bei uns die Abmeldung des Rades bewirken, andernfalls die Steuer für 1904 erhoben wird, gleichviel ob das Rad besteuert oder steuerfrei war. Gegen diejenigen Radfahrer, die bis zum 15. Januar 1904 ihre Räder weder versteuert, noch Befreiung von der Steuer erwirkt, noch ihre Räder unter Rückgabe der Nummerplatte abgemeldet haben, wtrd die zwangsweise Beitteibung der Abgabe alsbald eingeleitet werden. ,

Gießen, den 30. November 190u.

Großherzogliches Kreisnrnt Gießen- Tr. Breidert.

§ 1. Jeder Besitzer eines Fahrrades oder Automobils, Welcher dasselbe zum Fahren aus öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen benutzen will, ist verpflichtet, vor In­gebrauchnahme desselben bei dem Kreisamt seines Wohn­ortes oder Aufenthaltsortes

1. dies mündlich oder schriftlich anzumelden und

2 die in Nr. 11 und 58 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 für Lösung der Fahrkarte vorgeschriebene Stempelabgabe zu enttichten. (Ausnahmen siehe §§ 2

vezvgspret-r nwnalttch7b Pl., viertel- jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pl.; durch die Post Mk. 2.viertel- jährl. auLlchl. Bestellg. Annahme von Anzeigen üi bie Lagesnummer Jtfl vormittag- 10 Uhr. Zetlenoms; lokal 12Pl* auflnxirtfl 80 Ptg.

Öecaeiwertltdb tüt den polst, and öligem« rett k ©Utto für .Stadt and ttanft* und , Gerichts aal*. August Gütz, tüt den An­zeigentest: Han« Beck.