Donnerstag 8. Oktober 1903
Erstes Matt.
153. Jahrgang
n
alle
Aie Darmstädter Kermähtungsseier.
ii.
R. B. Darmstadt, 7. Okt.
gegen ärztliche Rezepte erhältlich. Bezüglich der Ausführungsbestimmungen zum Süßstoffgesetz hat das Reichsschatzami dem Vorsitzenden des Deutschen Apotheker- vererns auf eine Eingabe jetzt folgendes geantwortet:
Die Auffassung, daß § 13 des Gesetzes sich nur auf solche Apotheker beziehe, die neben der Apotheke die fabrikmäßige Herstellung von süßstoffhaltigen Waren für den Großhandel betreiben, nicht aber auf Apotheken Anwendung zu finden habe, welche solche Waren nur zum diretten Absatz an das Publikum (die Konsumenten) Herstellen, findet im Süßstoffgesetz und den Ausführungsbestimmungen dazu keine Unterlage. Nach § 13 der Ausführungsbestimmungen sollen die im § 7 Abs. 2 und den §§ 10 und 11 für die Apotheker erlassenen milderen Vorschriften keine Anwendung finden, wenn und soweit die Apotheken süßstoffhaltige Waren zum Verkaufe Herstellen. In diesem Falle sollen die Apotheker vielmehr als Gewerbetreibende der im § 4 Abs.' 2 zu d. des Gesetzes bezeichneten Art angesehen und den für diese erlassenen schärferen Bestimmungen unterstellt werden. Eine Unterscheidung zwischen denjenigen Apothekern, welche die süßstoffhaltigen Waren zum Großhandel, und denjenigen, welche sie zum Absatz im Handverkäufe Herstellen, ist dabei nicht gemacht. Alle Apotheker, welche süßstoffhaltige Waren, wie Saccharin, Strychningetreide, Salol-Mund- wnsser, versüßten Lebertran u. s. w., zum Verkauf Herstellen wollen, auch diejenigen, welche bereits Inhaber eines Süßstoff - Bezugsscheines nach Muster I sind und die hergestellten Waren nur im Handverkäufe des eigenen Geschäfts abzusetzen beabsichtigen, haben hiernach bei der zuständigen Steuerbehörde die Erlaubnis zur Herstellung der süßstoffhaltigen Waren nachzusuchen, welche durch Ausstellung eines Bezugsscheines nach Muster 2 erteilt wird, unterliegen hinsichtlich des genannten Betriebes der steuerbehördlichen Aufsicht und haben die für solche Betriebe vorgesehene besondere Buchführung zu beobachten. Das Süßstoffgesetz räumt eben den Apothekern nur hinsichtlich des Handels mit Süßstoff, nicht aber auch hinsichtlich der Herstellung süßstoffhalriger Waren besondere Vorteile gegenüber den übrigen Gewerbetreibenden ein, und dieser Sachverhalt ist in den Ausführungsbestimmungen insbesondere im § 13 klar zum Ausdruck gebracht worden.
Kecr und Alotie.
Im Verlage der Hofbuchhandlung von Karl Siegismund in Berlin erschien soeben Stecherts Armee-Einteilung und Quartier-Liste des deutschen Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine. Nach amtlichen Quellen bearbeitet und herausgegeben von der Redaktion des Deutschen Soldatenhortes. Einzelpreis 80 Pfg. — Die Armee-Liste enthält eine tabellarische Zusammenstellung aller Truppenteile der deutschen Armee mit namentlicher Angabe des Chefs (Inhaber), Kommandeure und Standorte, sowie kurze Uniform-Beschreibungen rc. Die Abteilung „Kaiserliche Marine" enthält die Personalien des Reichsmarine-Amtes, die Oberkommandos und Inspektionen, die Küstenbezirke, Verwaltungsbehörden, Schuhtruppen für die Kolonien, das ostasiatische Expeditionskorps und eine Liste Sr. Maj. Kriegsschiffe nebst Deplacement und Pferdekräften. Für den praktischen Gebrauch aller Behörden ist dieses Armee-Schema ein unentbehrliches Hilfsmittel. Hinsichtlich der höheren Chargen bietet es einen Ersatz der großen Rangliste.
Kirche und Schule.
Hamburg, 7. Okt. Heute vormittag firnd anläßlich der hier tagenden 56. Hauptversammlung des Gustav A d o l s - Ve r e i n s in der St. Michaelskirche Festgottes- dienst statt, bei dem Oberhosprediger D. Dryander die Festpredigt hielt . Darauf folgte die erste öffentliche Haupit- versammlung im großen Saale des Konventgartens. Bor Beginn derselben begrüßte der regierende Bürgermeister Dr. Burchard die Versammlung und zugleich mit ihr ihr den Gesamtverein der Gustav Adolfstiftung namens des Senats. In Beantwortung dieser Begrüßung hielt der Vorsitzende Geh. Kirchenrat D. Pank die EröffnUngs- ansprache, der weitere Begrüßungen folgten: seitens^ der Geistlichkeit Hamburgs und seiner Kirchen gemeind en durch den Senior Behrmann, seitens des evangelischen Oberkirchenrats in Berlin durch Oberkonsistorialrat Koch, seitens des Hamburger Hauptvereins der Gustav Adolf-Stiftung durch Hauptpastor v. Broeker.
Politische Tagesschair
Zum Süßstofigesey.
Seit Inkrafttreten des Süßstoffgesetzes sind bekanntlich Süßstoffe, wie Saccharin rc., nur in Apotheken
Aus Atadt und Lanö.
Gießen, den 8. Oktober 1903. Der Nachdruck unserer Originalartikcl wird nur unter Zitierung in der Form „Gieß. Auz." gestattet.
** Personals eränderungen des Ober-Po st» direktionsbezirks Darmstadt. Se. Kgl. Hoheit der Großh^rzog haben dem Oberbriefträger Kern in Lollar bei dessen Scheiden aus dem Dienste das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift „Für langjährige treue Dienste" verliehen. — Versetzt sind: Der Ober-Postassistent Eigen- brodt von Wetzlar nach Darmstadt; die Postasfistenten Heumüller von Friedberg nach ^Darmstadt, Keßler von Niederolm nach Friedberg. — Bestanden hat die Postsekretärprüfung der Ober-Postassistent Petri in Grünberg. — Angenommen ist zur Telegraphengehilfin Hermine Nötig in Gießen.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Jmn 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlages von Fünf vom Hundert, pro Monat September 1903 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen:
Hafer Mk. 15.60, Heu Mk. 6.40, Stroh Mk. 4.15.
Gießen, den 6. Oktober 1903.
Großherzogliches Kreisamt Gießen- Dr. Breidert.
milder Mailüste .... v , ,
8 Uhr sah man zahlreiche Hofwagen in geschäftiger Eile dahersahren und von der zehnten Stunde ab strömten so viele auswärtige Besucher in die Stadt, daß man sich fast wie auf eine der Hauptverkehrsadern der großen Städte versetzt glauben konnte. Auch in den Kreisen der fürstlichen Hochzeitsgäste regte sichi's frühzeitig. Viele derselben machten Einkäufe oder statteten Besuche ab, so die Königin von England bei den griechischen Majestäten im Residenzschloß. Den Zaren sah man, von seiner Gattin begleitet,
Nr 236
Erscheint tLgttch außer Sonnlags, Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siebener Kamillen- blätter viermal in der Woche dergelegt.
RotatwnSdruck u. Verlag der Brüh l'scheu Univerl.-Buch- u. Steindruckerei (Pietsch Erben) Redaktion. Expedition und Druckerei: Schulftratze 7.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.
Kernsprechanschluß Nr. 51.
Aie Todesstrafe.
Die jüngst in Mainz abgehaltene Landeskonferenz der hessischen Sozialdemokratie hatte einen Antrag angenommen, der mit Entschiedenheit die Abschaffung der Todesstrafe fordert und die Erwartung ausspricht, daß die sozialdemokratische Reichstagsfraktion beün Zusammentritt des Reichstags als Jnv- tiativantrag den Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe einbringt.
Tie Frage, ob dem Staat das Recht zustehe, die Todesstrafe zu verhängen, gehört zu den nm schwierigsten zu lösenden, die überhaupt auf rechtsphilosophischem und rechtspolitischem Gebiet existieren. Die meisten Regierungen sind zu einer Bejahung gelangt. Rur wenige Staaten, wie Italien, Rumänien, Holland, Portugal, einige nord- amerikanische Staaten und einzelne Schweizer Kantone haben ihr Nein gesprochen. In Anhalt, Bremen, Oldenburg und Sachsen war die Todesstrafe vor dem Bestehen des norddeutschen Strafgesetzbuches ab geschafft, auch in Oesterreich in den Jahren 1787—96. Der norddeutsche Reichstag entschied sich im Jahre 1870 für die Abschaffung der Todesstrafe, doch gab man, rrm das Zustandekommen des Strafgesetzbuches nicht zu verhindern, den Widerstand gegen die Regierung, die für die Todesstrafe plädierte, auf.
Ein gewisser Fortschritt gegen frühere Zeiten ist in doppelter Beziehung anzuerkennen. Die sogenannte geschärfte Todesstrafe, d. h eine Todesstrafe unter Martern, die das ältere Straftecht noch kannte, ist im Rückgang begriffen, der Vollzug mittels Guillotine oder Elektrizität sorgt für möglichste Schjmerzlosigkeit. Doch erwürgt man noch in England, Oesterreich und den meisten amerikanischen Staaten die Verbrecher am Galgen, und in Spanien kommt die Garotte (der Bruch des Halswirbels) zur Anwendung. Andererseits ist die Zahl der Vergehen, auf die man die Todesstrafe gesetzt hat, eingeschränkt worden. Im Deutschen Reich tritt sie nur noch für Mord und hochverräterischen Mordversuch, sowie bei Eintritt des Kriegsrechts für acht weitere Delikte in Geltung, außerdem findet sie sich in dem Sprengstosfgesetz von 1884 und in dem Gesetz über Slavenraub von 1895.
Die angegebener! teilweisen Besserungen kommen zwar in praktischer, nicht aber in prinzipieller Bedeutung in Betracht. Nach wie vor gehen die Meinungen über das Recht des Staates, die Todesstrafe zu vollziehen, weit auseinander.
Es giebt ja Fälle, in denen ohne Widerspruch das Recht, ein Menschenleben zu vernichten, um auch nur ein einziges anderes Vtenschenleben zu erhalten, anerkannt wird. Tas ist B. der Fall der Notwehr. Das ist weiter der Fall, der es dem Arzt zur Pflicht macht, bei der Entbindung das Leben des Kindes zu zerstören, wenn kein Zweifel darüber besteht, daß sonst die Mutter das Leben des Kindes mit ihrem eigenen Leben erkaufen müßte.
Hat nun etwa der Staat das Recht, oder hat er sogar die Pflicht, durch Proklamierung eures Abschreckungsshsiems einer unbestimmbar großen Anzahl rechtschaffener, seinem Schutz anvertrauter Personen ihr Leben zu sichern -
In dem neuesten Hefte der Zeitschrift „Es werde Licht", Verlag von O. Th. Scholl in München (Preis pro Heft 40 Pfg.) bejaht Georg Rost diese Frage, und zwar, wie er sagt, weil Abschreckung etwas durchaus Jmmensurables, Unreales ist, die Zahl der Menschenleben, die etwa gerettet werden können, eine unbekarmte Gröhe und weil ferner die Zahl derer, die absolut unverbesserlich sind, die n' vielleicht doch nach einer Reihe von Jahren voll Ren. jlch zu einem bessern Menschen verwandeln, sich ebenfalls nicht be- stllnmen läßt. Man überliefert eine ganze Anzahl von Menschen dem Tode, weil man an nimmt, es werden dadurch so und so viele Menschenleben gerettet werden, and raubt dadurch jenen jede Möglichkeit, ein Besserung^- werk zu vollziehen.
Auch darf nicht übersehen werden, daß die Theorie der Abschreckung nur auf einen Tell der verbrecherisch veranlagten Naturen einwirtt, während andere ihren Zynismus noch auf dem Schaffst bewahren und durch ihr Verhalten zur Genüge dartun, daß ihnen der Gedanke an ihren letzten Augenblick und das, was ihm folgen könnte, nicht den geringsten Skrupel verursacht. Und man hat auch mehr als einmal Verbrecher kennen gelernt, die die Todesstrafe fanatisch als ein Martyrium begrüßten, das sie als moderne Herostrate mit der Aureole ewigen „Ruhmes" um- giebt. In den Reihen der Anarchisten sind diese Märtyrer weniger selten, als man im allgemeinen wohl anzunehmen geneigt ist.
Weniger Gewicht legt Rost auf jenen Einwand der Gegner der Todessttase, der mit Vorliebe von ihnen ins Feld geführt wird und den sogenannten Justizmor d betrifft. Dieser ist nicht nur außerordentlich selten, er läßt sich wobt auch fast gänzlich verhindern, wenn bei dem Aus- spruch der Todesstrafe die peinlichste Prüfung aller Zeugenaussagen und Beweisstücke stattfindet und bloße Indi
zienbeweise völlig ausgeschlossen bleiben.
Das ist eine Forderung, die auch Dietrich T h e d e n in seinem soeben vom Verein der Bücherfteunde in Berlin W. 30 herausgegebenen Roman „Leben um Leben" ausspricht. Der Erzähler hält es für „weiser und gerechter, zehn Schuldige freizusprechen, als nur einen Unschuldigen Deut Grauen und der Schande des Kerkers oder gar des Todes durch H-enkershand auszuliefern."
im leichtew grauen Anzug und grauem Schlapphut durch die Wil Helminenstraße gehen und in einem Laden daselbst Schmuckgegenstände auswählen. Am Mittag fand Luncheon im Neuen Palais statt. Bon dem Rout bei den Batten- bergischen Herrschaften ist noch zu berichten, daß er bis kurz vor Mitternacht dauerte und in ungezwungener Weise verlief. Aus der Empore des Saales konzertterte die Kapelle des 23. Drago ner-Hiegiments in dezenter Weise, und für die leibliche Labung sorgten zwei reichbesetzte Buffets. Allgemein bemerkt wurde die hellere, leutselige Art, in der sich der Zar mit vielen der ihm schon von fmiher her bekannten Persönlichkellen unterhielt. Auch der Großherzog war in bester Stinrmung und verließ als letzter der fürstlichen Gäste das Fest.
Sxute nachmittag waren schon stundenlcnrg vor Beginn der Trauung die Zufahrtstraßen zum Resideuzschloß dicht von Menschen besetzt. In bem nördlichen Irmenhof führte ein mit Lorbeerbäumen geschmückter Verbindungsweg vom Schloßportal zur Schloßkllche und hier war es einem kleineren Kreis von Zuschauern gestattet, den Hochzeitszug mit anzusehen. Nachdem die höchsten Hofchargen und das Gefolge in der Kirche Ausstellung genommen, erschien der von 18 Paaren gebildete Hochzeitszug. Die jüngsten Paare schritten voran, den Schluß bildeten der Großyerzog mit der Zarin und der Zar mit der Königin von England. Ferner führte Prinz Heinrich die Kronprinzessin von Griechenland, der Kronprinz die Großfürstin Sergius, Großfürst Sergius die Prinzessin .Heinrich, der Herzog von Teck die Herzogin Wera von Württemberg usf. Braut und Bräutigam befanden sich in Begleitung ihrer Eltern. Die Toilettenpracht war eine außerordentliche, die weiße Farbe dominierte fast vollständig. Die Zarin trug eine hellgelbe Robe mit wunderbarem Spitzenbesatz und Diamanten. Die noch geradezu jugendlich schön erscheinende Königin von England hatte ein marsfarbenes Seidenkostüm mit flitterbesetztem Ueberlleid und die Königin von Griechenland trug ganz mattgraue Seide mit reichen Spitzenverzierungen. Die er- fteulicherweise nicht in Wien oder Paris, sondern in Darmstadt angesertigte Brauttoilette war der jugendlichen Braut entsprechend g anz in weißer Seide und Crepe de Chine gehalten. Den schönsten Schmuck bilden die kostbaren Spitzen, deren Muster Orangeblüten und Mhrthen darftellen. Diese Spitzen, ein Geschenk der Königin Viktoria von England, haben auch schon die Brauttolletten der Großmutter und der Mutter der Prinzessin Mice geschmückt. Der Brautschleier ist aus denselben echten Spitzen geferttgt.
Die seierliche Handlung in der Kirche begann mll einer vom Hofopernchor intonierten Festhymne, die Hoskapell- melfter de Haan für diejen Anlaß komponiert hat. Dann hielt Superintendent Oberkonsistorialrat Petersen eine sehr eindrucksvolle Traurede, der er das Mbelwort: „Friede fei mit Euch!" zu Grunde legte. Hosprediger Ehrhardt sprach Schlußgebet und Segen. Mit dem vom Süngerchor vorge- tragenen „Halleluja" von Händel schloß die erhebende Feier. Bei der Rückkehr aus der Kirche ins Schloß schritt der Zar mit der Königin von England und der Großherzog mit der Zarin voran. Nach kurzem Verweilen im Schüsse begaben sich die fürstlichien Herrschasten zur Trauung nach der russischen Kapelle. Die Trauzeremonie, die hier der griechische Archimandrit Vlachov aus München vollzog, ist namentlich für die Braut sehr angröisend und dauerte etwa li/2 Stunden. Nach Beendigung der Feier fuhren die fürstlichen Hochzellsteilnehmer ins Alte Palais, wo die eigentliche Hochzellstafel zu 40 Gedecken stattfand. Die jungen Neuvermählten verließen die Tafel gegen 7 Uhr mit verschiedenen Anverwandten, um noch im Residenzschlosse Gratulationskour abzuhallen. Inzwischen war das mit Guirlanden geschmückte Automobil, ein Geschenk des Zaren, aus dem Alten Palais in die Bessunger Vorstadt geführt worden, um Aufsehen und Unfälle zu vermeiden, und dort wurde es von bem jungen Ehepaar bestiegen, das damit nach Schloß Heiligenberg bei Jugenheim fuhr. Die Bevölkerung des" Ortes hatte zu Ehren der Neuvermählten Fesffchmuck angelegt und beabsichtigten auch eine Illumination. Gegen 91/2 llhr dürsten sie heute abend daselbst cm^ gekommen sein.
Beznasprets.
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ipteSSSK« V _ jährlich Mk. 2.20; durch
Eichener Anzeiger
M General-Anzeiger v äsxs
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MM
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Nach den düsteren, stürmischen Regentagen kündete heute früh schon Heller Sonnenschein einen vielverheißenden Festtag an, und schnell belebten sich unter dem Einfluß auch die Feststraßen. Schon bald nach streiche Hofwagen


