Ausgabe 
5.11.1903 Zweites Blatt
 
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8, BlL, 9, 9, 9 Prozent verteilt worden. .

Bilanz und Gewinn- und Nerlustrechnung per 31. Dezember 1902 waren m Nr. öl dieses Blattes abgedruckt.

Die Kommunalobligationen sind zum Handel an der Frankfurter Börse äugelaffen und gelangen durch uns und unsere Verkaufsstellen zur Ausgabe, zunächst zum Kurs von 99.50 Prozent. 8 8

Frankfurt a. M., Oktober 1903.

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Donnerstag d. 26. Nov. 1908, nachmittags 8 Uhr, wird aus hiesigem Ortsgericht die vor den Namen 1) Sunon, Emilie, Ehefrau des Friede. Appel, 2) Si­mon, Theodor, 8) Simon, Fried­rich, 4) Simon, Wilhelm, 5) Unver­zagt, Justus, stehende Parzelle der Gemarkung Gießen Flur 1/965 = 810 qm Hofraite in der Mühlgasse öffentlich meistbietend zwecks Auseinandersetzung der Gemeinschaft versteigert.

Großh. Ortsgericht Gießen.

G r o s. 8277

Arankfurter «Hypothekenbank. Ausgabe 3V2%ifl« Kommunalobligationen Serie 1, nicht verlosbar und vor 1910 nicht kündbar.

Wir haben mit der Ausgabe 3^,°/°'^ Kommunalobligationen Serie 1, zunächst im Höchstbetrage bis zu 5 Millionen Mark begonnen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich auf Grund von Darlehen an preußische Körperfchaften des Lsfentlichen Rechtes und von Dar- leben, für welche solche Körperschaften die volle Gewährleistung übernommen haben; di- Kommunalobl'gationen sind deshalb nach Art. 74 Nr. 4 des AusführungsgesetzeS zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Preußen zur Anlegung von Mundelge d geeignet. Ver­wendung von Darlehen an andere deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechtes bleibt nur für den Fall vorbehalten, daß der Bundesrat in der Folge die aus Grund solcher Darlehen ausgegebenen Obligationen zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklären wurde (§ 1807 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Serie hatZinsscheme per 1. San?? und 1. Juli und ist eingeteilt in Stücke von Mk. 5000 (Llt. H), Mk. 2000 (Lit. N), Mk. 1000 (Lit. 0), Mk. 500 (Lit. P), Mk. 300 (Lit. K), und Mk. 200 (Llt. Q), alle an äugend mit Nr. 1. Die Obligationen lauten aus den Inhaber, werden aber aus einen, den Bestimmungen in Art. 18 des Preußischen Ausführungsgesttzes zum Bürgerlichen Ge- setzbuch entsprechenden Antrag hin kostenftei auf Namen umgeschricden. Verlosung einzelner Nummern findet nicht statt; nur die ganze Serie oder einzelne Jahrgänge derselben können seitens der Bank und zwar erst vom Jahre 1910 ab zur Rückzahlung nach drei Monaten gekündigt werden; spätestens zum 1. Januar 1960 muß solche Kündigung erfolgen, sie ist m den Gefcllschastsblättern bekannt zu machen. Seitens der Inhaber find die Obligationen nicht kündbar. Die Einlösung von Zinsscheinen und gekündigten Obligationen erfolgt m Frankfurt a. M. an der Kasse der Bank, auswärts bei den jeweils bekanntzugeb.enden Stellen. Vorlegungs- und Verjährungssristen sind die gesetzlichen. . .

Die Bank wurde am 28. Februar 1863 in das Handelsregister emgetragen, das Privileg zur Ausgabe von Jnhaberpapieren ihr damals erteilt. Das jetzt geltende, durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1899 bestätigte Statut bindet die Bank hlnfichlllch ihres Geschäftsbetriebes einfach an die Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes und beschränkt das Recht zur Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Verzicht aus die für altere Banken im Gesetz gegebenen Uebergangsbestlmmungen dahin, daß die Pfandbriefe den 15 fachen un einschließlich der Kommunalobligationen den 18fachen Betrag des emgezahlten Grün api a und des gesetzlichen Reservefonds nicht übersteigen dürfen.

Gnde September 1903 betrugen das embezahlte Aktienkapital Mk. 18,vvV,0vv. , die Reserven und Gewinnvorträge zusammen Mk. 11,6-43,508.79, der Hypothe en es an Mk. 373,748,501., der Pjandbriefumlauf Mk. 357,586,900.. Darlehen an preußische Körperschaften des öffentlichen Rechtes waren Mk. 3,521,225.12 zur Auszahlung ge rach, weitere Mk. 3,711,500. abgeschlossen worden. An Dividende sind für die letzten 5 Fahre

Seianntmachung.

Am 9. November, nachmit­tags von 2 Uhr an. werden tm tadtifchen Pfandlokal, Selters­weg 11, eine Partie Gartengeräte, Kleider, Weißzeua, Küchengerät- chaften, ein 2-rcidriger Karren u. s. w. versteigert.

Gießen, den 2. November 1903. Städtisches Armenamt.

__Gurfchmann. 8235

Verdingung.

Die zur Straßenunterhaltung erforderlichen Umpflaste- rungs-Ar beiten sollen Mittwoch den 11. d. Mts., vorm. 11 Vr Uhr, öffentlich verdungen werden.

Arbeitsbeschreibung und Be­dingungen liegen während der Dienststunden auf unserem Amtszimmer zur Ginsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spä­testens bis zum obengenannten Zeitpunkt an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage. [8268

Gießen, 3. November 1903. Städt. Tiefbauamt.

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Em bürgerliches Trauerspiel tu 3 Auiz. von Friedrich Hebbel.

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