die Religion verlangt Pfarrer, die Theologie bildet den Prediger aus, die Religion ist das Gebiet des Pastors.
Wie unser Leben überhaupt nur durch die Gegensätze oesteht, denn ohne Widerstand giebt es keine Bewegung, so ist es naturgemäß, daß auch zwischen Theologie und Religion sich Gegensätze bilden und finden. Das ist von scher so gewesen, nrüe die Kirchengeschichte klar darlut, und ist deshalb nichts neues, wie manche jetzt gerade meinen. Solche Gegensätze können zu starken Konflikten führen, und sie haben es getan, — aber waren sie drum ein Schaden? Haben Wissenschaft und Religion dadurch gelitten? Durch manche Zeiten hindurch: ja, aber auf die Dauer? Immer noch hat sich die Wissenschaft selbst korrigiert, wo sie irrte, und das kann auch gar nicht anders sein, — und die Religion? sie ist gezwungen, sich zu vertiefen, wenn Zeitströmungen sie haben in Mißbräuche (Ablaß) geraten lassen. Schon das Recht und Unrecht, das dem Einzelnen geschieht, drängt auf die Korrektur des Gewissens und des Handelns.
Es ist ja für den Studierenoen der Theologie betrüblich, wenn er vom Katheder andere Grundsätze vertrimmt, als die er auf der Kanzel verwerten kann, — aber dazu studiert er ja eben, um sich durchzuarbeiten, um eine für ihn nach allen Seiten hin brauchbare Wahrheit der Ueberzeugung zu gewinnen. „Dem Ehrlichen taßt's Gott gelingen" ist ein weiser Spruch. Ich habe immer gefunden, daß der wirkliche Student ein Kritiker ist, — er lernt gern und eifrig, aber, wo er merkt, daß seine Ueberzeugung gefangen genommen werden soll, da regt sich sofort die Opposition in ihm.
Eshatnoch niemels gutgetan, einePartei- eichtung auf d em Katheder als maßgebend zu fixieren, — oder vielmehr, es hat noch niemals dieser Partei etwas genützt; die Wissenschaft läßt sich nicht einzwängen, wer das will, verkümmert ihr den Lebensodem: die Inquisition zieht nur Märtyrer groß, und durcb diese wiederum ein anderes Gebäude: aere perennius, gewaltig und erhaben!
Es giebt eine Art Konsequenz in der Wissenschaft, welche ich eine „mechanische" nennen möchte, — sie artet gewöhnlich in Rechthaberei oder in Absurditäten aus, und von der rede ich nicht. Aber es giebt auch eine Konsequenz, welche die Wissenschaft nicht ungestraft verletzen darf, und das ist die historische, die der Tat- ache. Ich kann die Hypothese aufstellen, daß Alexander »er Große niemals gelebt hat, aber dann habe ich auch zu beweisen, wie ohne Alexander die weltumwälzende Bewegung in jener Zeit zu stände gekommen ist. Ich kann mit David Strauß annehmen, daß Christus und seine Erscheinung eine Mythe ist, aber dann habe ich auch zu beweisen, wie die Entwickelung und der Fortgang des Christentums sich ohne Christus vollzogen hat. Muß ich da der Geschichte Gewalt antun, oder gar zu Ungeheuerlichkeiten des Geisteslebens greifen, — so werde ich bald gewahren, daß ich meinen Zuhörern doch allzuviel an Leichtgläubigkeit und allzuwenig an gesunder Kritik zumute.
Darum getrost:
„auf, bade Schüler unverdroffen die irdsche Brust im Morgenrot!"
Gelehrte als Politiker.
Man schreibt uns:
Es spricht für die Bedeutung der Reichstags-Neuwahlen, daß sich an den Vorbereitungen diesmal auch hervorragende Männer beteiligen, die sonst abseits stehen vom politischen Leben. In erster Reihe sind da die Gelehrten zu nennen. Im Allgemeinen ist der Gelehrte unpolitisch, sei er Staatsrechtler oder Volkswirtschastler, sei er Theologe oder Archäologe. Sein Streben geht auf Wahrheit und nicht auf Macht. Der unpolitische Charakter unseres Gelehrtentums rührt aus ftühen Zeiten her und ist bis heute fast allgemein aufrecht erhalten worden. Die Ausnahmen, von denen wir im folgenden sprechen wollen, bestätigen nur die Regel.
Der an der Würzburger Universität in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts wirkende Professor der Pathologie Schön le in mußte politischer Umtriebe wegen strafweise nach Passau versetzt werden. Er nahm seine Entlastung und flüchtete, weil ihm Bestrafung drohte, nach Zürich. Der Gießener Naturforscher Karl Vogt, genannt der „Affenvogt", mußte bekanntlich politischer Umtriebe wegen aus Deutschland flüchten. Seine radikale Politik ist auch in seinen gelehrten Schriften zu finden, besonders in dem Buche über die Tierstaaten.
Ganz anders die beiden Brüder Grimm. Sie unterschrieben den Protest gegen Aufhebung der hannöverischen Staatsgrundgesetze und mußten deshalb Göttingen verkästen, verloren natürlich auch ihre Professur. Sie gaben damit der studierenden deutschen Jugend ein Vorbild von charakterfestem Rückgrat, sie waren keine politischen Agitatoren, mischten sich nicht in den politischen Tagesstreit. Von großem und noch immer wachsendem Einfluß auf die deutsche Jugend sind die deutschen Schriften des berühmten Göttinger Orientalisten Paul de Lagarde. Sie haben das Buch des Rembrandt- Deutschen und die Werke Nietzsche's stark beeinflußt. Lagarde verlangte, „daß man, indem man mit wirklicher Bildung für wenige, nicht nach der Geburt, sondern nach der ethischen und intellektuellen Befähigung ausgewählte Menschen Ernst mache, sich eine Klasse schaffe, welche als beamtet von diesem Volke, und für dieses Volk arbeitend, und um dieser freiwilligen Arbeit willen angesehen, sich frei aus der Tiefe ergänzend, dereinst die Selbstverwaltung in die Hand nehmen könnte". Höchst politikfeindlich verhielt sich der große Sprachforscher Max Müller, der eine Arbeits- teilu n g zwischen Politik und Gelehrsamkeit befürwortete, indem er auf Indien verwies, wo die gelehrten Brahmanen das Denken und Herrschen besorgten, während die kastenmäßig untergeordneten Krieger ihre Haut zu Markte trugen.
Aus Stadt und Kaud.
Gießen, den 5. März 1903.
•* Von der Lande suniversität. Der Tagelöhnerin im Botanischen Garten der Landesuniversität, Katharina Will, geb. Reuter zu Wieseck, die seit dem 4* März 1863, also 40 Jahre lang, in der gleichen Eigenschaft tätig gewesen ist, wurde geftern durch den Rektor der Landesuniversität das chr von Sr. König!. Hoheit dem Großherzog verliehene Allgemeine Ehrenzeichen „Für treue Arbeit" überreicht.
Versetzung. Am 3. März wurde der Amtsrichter bei dem Amtsgericht Groß-Gerau, Eugen Funk, zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht Homberg mit Wirkung vom 9. März d. ernannt
rr Die Milch der frommen Denkart. Dem Reinen ist alles rein, dachte kürzlich ein Mädchen, das den Herrschaften in der Grünbergerstraße des Morgens die Milch bringt Unzweifelhaft muß sie durch die anstrengende Arbeit Durst bekommen haben und um diesen zu löschen, goß fie aus der Milchkanne einen Labetrunk in den Becher und chüttete den nicht getrunkenen Rest — wieder in die Kanne zurück.
(:) Lollar, 4. März. Bürger rn e i st e r N i e s hat aus Gesundheitsrücksichten und da er geschäftlich sehr in Anspruch genommen ist, sich veranlaßt gesehen, das Bürgermeisteramt niederzul egen.
[] Rupperten rod, 4. März. Bei der Holzver- teiaerung in den hiesigen Gemeindewaldungen hielten ich Die Preise aus dem vorjährigen Stande. Bier Raummeter Buchenscheit kosteten im Durchschnitt 26 Mk., vier desgleichen Prügel 24 Mk.; der Raummeter Buchenreisig galt bis zu 2 Mark erster Sorte, zweiter bis zu 1,50 Mk. — In den Freiherrlich Riedeselschen Revieren war das Brennholz ungleich teurer. Hier wurden vier Raummeter Buchenroller bis zu 38 Mk. gesteigert, desgleichen Scheitholz kostete bis zu 34 und 36 Mk., gleiche Menge Buchenprügel 25 bis zu 28 Mk. Dessenungeachtet kann von einer ^Verteuerung Der Brennholzpreise, wie sie von anderer Seile gemeldet wurde, nicht die Rede sein.
§ Aus dem Ohmtale, 4. März. Uns wird geschrieben: Spuren des in voriger Woche niedergegangenen „Schlamm- und S taubregens" waren gestern noch trotz des inzwischen niedergegangenen Regens deutlich an den Fichtenbeständen der Südwest-Waldränder bemerkbar. Mir sahen diesen eigentümlichen Staub, der den Fichten von weitem ein Aussehen gab, als ob sie erftoren wären, schon am Ende voriger Wocve, konnten uns aber das eigentümliche Aussehen der genannten Bäume nicht erklären. Erst in dieser Woche in den Zeitungen erschienene Berichte klärten die seltene Erscheinung auf.
Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Na chbarstaaten. Der Verlag des offiziellen F e st b u ch s zum 2. Gesangswettstreit deutscher Männergesangvereine in Frankfurt um den von dem Kaiser gestifteten Wanderpreis ist der Annoncen-Expedition Haasenstein & Vogler, A.-G., übertragen worden, die dasselbe in geschmackvoller, gediegener, der Bedeutung des Festes entsprechender Weise, erscheinen lassen wird. —- Nicht genügend Arbeit ist bis jetzt im Bekleidungsgewerbe zu Frankfurt vorhanden, sodaß nur in einzelnen Geschäften Arbeiter eingestellt werden. Ende Februar waren noch 140 Arbeitslose vorhanden. — In Wiesbaden wurde beim Abbruch des Hotels Engel eine große luxuriöse römische Badeanstalt mit Stempeln der 22. Legion auf gefunden. Ferner viele römische Trinkgesäße.
Schwurgericht.
-t Gießen, 5. März 1903,
In der gestrigen Verhandlung hatte sich der bisher unbestrafte, 29 Jahre alte ehemalige Schutzmann Alexander Schmidt, zuletzt in Wettsaasen, wegen Mordversuchs zu verantworten. Die Staatsbehörde wurde vertreten von Gerichtsassessor Hetzet Als Verteidiger fungierte Rechtsanwalt Klarenaar. Es waren mehr als 20 Zeugen zu hören. Als Sachverständiger wohnten der Verhandlung bei der Arzt Dr. Kistner von Nieder- Ohmen und Büchsenmacher Dickore-Giesten.
Vom Vorsitzenden Landgerichtsrat Dornseiff aufgefordert, giebt der Angeklagte über seine Person folgendes an: In Ruppertenrod geboren, ist er mit seinen Eltern in früher Kindheit nach dem nahen Wettsasen gezogen; von dort siedelte seine Familie, als der Angeklagte etwa neun Jahre alt war, nach Paris über, wo er die deutsch-französische Schule besuchte. 1890 ist Schmidt mit den Eltern nach Wettsaasen zurückaekommen. Nach der Militärzeit war er Fabrikarbeiter gewesen in Mühlheim a. Rh. Dort wurde er am 1. September 1900 Schutzmann. Nach einiger Zeit bewarb er sich um die Stelle eines Polizeisergeanten in Wetzlar, in welche er am 1. Januar v. I. einrückte. Nach Ablauf einer sechsmonatlichen Probedienstleistung wurde Schmidt in Wetzlar entlassen, weil, wie er angiebt, er sich außerdienstlich einige Male betrunken hatte. Der Angeklagte erklärt, er habe schon in Mühlheim am Rhein mit seiner Frau im Unfrieden gelebt, und so habe er sich viel im Wirtshaus aufgehalten. In Wetzlar sei das unleidliche Verhältnis mit der Frau noch schlimmer geworden; er habe das Empfinden gehabt, daß seine Frau die eheliche Treue nicht halte. Von Wetzlar hat der Angeklagte seine Frau und sein Kind zu deren Schwager nach Wettsaasen gesandt, er selbst begab sich wieder nach dem Rhein, um Arbeit zu suchen. Die Frau war mit ihrem Kinde inzwischen nach Offenbach zu einer dort verheirateten Schwester gezogen. Schmidt hat die Frau des öfteren in Offenbach besucht und mehrfach angeblich ver- versucht, von ihr Geld zu bekommen. Der Vorsitzende richtet an den Angeklagten die Frage, ob er im August v. I. in Offenbach seine Frau, nachdem sie ihm Geld verweigert hatte, am nächsten Tage mit einem Messer bedroht habe.
Der Angeklagte sagt aus, er habe das Messer für 30 Pfennig zum schneiden von Brot gekauft. Er habe seine Frau im Verdacht gehabt, daß fie mit dem Offenbacher Schwager ein intimes Verhältnis hätte, und darum habe er sie bedroht. Die Frau sei bann wieder zu dem Schwager nach Wettsaasen gezogen, und er habe bei seinen dort wohnenden Eltern Wohnung genommen. Sein Schwager Port in Wettsaasen, bei Dem feine Frau wohnte, hat dort eine Wirtschaft, und diese will der Angeklagte häufig besucht haben, um fein Kind zu sehen. Er habe aus dem Benehmen des Kindes genier ft, wie seine Frau dasselbe beeinflusse, um es ihm zu entfremden, und ihm sei der Gedanke gekommen, daß Frau und Schwager unerlaubten Verkehr mit einander unterhatten. Am 22. November v. I. sei er in Gießen gewesen, wo er sich für 10 Mark einen Revolver und 6 Patronen' kaufte; er will die Absicht gehabt haben, wieder an den Rhein zu gehen, um d ort Arbeit zu suchen; er habe sich nur zu seinem eigenen Schutze mit der Waffe versehen. Als er am Abend nach Wettsaasen zurückk.hrte, vernn.h.te er die Waffe in seiner Stube. Der Vorsitzende bemerEt, es sei unglaublich, daß ein Mann, der lange nichts verdient habe, zehn Mark für eine Waffe ausgebe nur zu feinem persönlichen Schuh: so gefährlich sei es doch bei uns nicht. Er frage Den Angeklagten, ob cv nicht beim Ankauf daran gedacht habe, diesen gegen Die eigene Frau zu gebrauchen. Der Angeklagte verneint di«s, und srzäytt, er sei am 26.
öember in die Wirtschaft seines Schwagers gekommen und habe dort erfahren, daß dieser nach Grünberg gefahren sei, mit seiner, des Angeklagten, Frau. Sein Ä*inb aber, das er dort antraf, wollte ihm das Händchen incht geben, worüber er sich sehr ärgerte. Hierzu kam,^daß er wußte, daß seine Frau mit Einverständnis des Schwagers die Absicht hegte, sich von ihm scheiden zu lassen. Schmidt giebt weiter an, er habe an dem Vormittag zwei Heine Schnäpse g etrunken, er sei vollständig nüchtern gewesen. Er wlll dann in sein Elternhaus gegangen fein, wo er >en Revolver eingesteckt und sich auf den Weg nach Merlau gemacht habe. Dort habe er einen Bekannten aus- üchen wollen. Der Vorsitzende fragt, wozu er denn die geladene Waffe mitgenommen habe, ob er nicht darauf gerechnet habe, daß seine Frau und Port ihm begegnen würden. Es könne doch nur seine Absicht gewesen jein, die Waffe gegen die Frau oder den Schwager zu brauchen. S ch m i b t erklärt, er habe die Waffe nur mitgenommen zu seiner persönlichen Sicherheit, worauf Landgerichtsrat Dornseiff bemerkt, dies wäre doch sehr auffällig; denn auf der Straße Wettsasen-Merlau sei noch niemanb überfallen worden.
Der Angeklagte erzählt weiter: Als er eine kurze Strecke von Wettsaasen entfernt war, sei er auf seine Frau und seinen Schwager gestoßen, er habe dann auf den fetteren vier Schüsse abgegeben, auch gesehen, daß dieser an der Hand blutete. Ter Einzelheiten der Tai will Angeklagter sich nicht mehr erinnern, auch nicht, ob er mit Port vor Abgabe der Schüsse noch gesprochen hat. Er bestreitet, daß es ihm darum zu tun war, seinen Sch wager zu töten, er habe ihm nur, wie er sich ausdrückt, einen Ordentlichen Denkzettel" geben wollen. Er sei sehr aufgeregt gewesen und will an die eheliche Unireue gedacht hoben. Ob er seine Frau auch b edroht hat, oder sie mit der noch geladenen Waffe verfolgt hat, will Schmidt nicht mehr wissen. Er ist bann nach Mücke zu gegangen.
Der Vorsitzenbe meint, als alter Soldat hätte et wissen müssen, daß ein Schuß aus einer solchen Waffe ganz in der Nähe auf den Kopf eines Menschen abgegeben, diesen töten müsse. Der Grund, weshalb er es auf das Leben des Schwagers abgesehen habe, sei doch ganz klar ; der törichte Wahn, dieser halte es mit der Frau, gebe jo eine hinreichende Erklärung dafür.
Der Ang eklagte bleibt dabei, es sei nur auf einen „Denkzettel" abgesehen gewesen.
Der Wirt Port, gegen den der Mordversuch unternommen sein soll, als Zeuge vernommen, schildert, wie er von Frau Schmidt seinerzeit telegraphisch nach Wetzlar gerufen fei, wie diese es damals schon bei ihrem Manne nicht habe aushalten können und von demselben fort gewollt habe. Er habe der Frau zugeredet, auch mit ihrem Manne gesprochen, der ganz verwandtschaftlich mit ihm verkehrt habe; und so fei er von dort wieder geschieden in dem Glauben, die Sache sei nun in bester Ordnung. Anfang Juli sei die S. und deren drei Jahre altes Kind nach Wettsaasen gekommen, und er habe es für seine Pflicht ge halten. Die Frau in sein Haus auszunehmen, so lange es dem Manne nicht gelungen sei, eine neue Existenz zu finden. Anfang v. I. siedelte Frau S. nach Offenbach über. Der Zeuge schildert bann, wie er erfahren, baß der Angeklagte seine Frau mit einem Messer bedroht hat. Weil ferne Schwägerin sich in Offenbach vor ihrem Manne nicht sicher fühlte, kam sie Ende August wieder zu ihm nach Wettsaasen, und nun betrieb fie die Scheidungsklage, was er gebütigi habe. Mitte November kam der Angeklagte ebenfalls nach Wettsaasen und quartierte sich bei seinen Eltern ein. Der Angeklagte fei von da an öfter zu ihm gekommen, wobei es bann an Auseinandersetzungen nicht gefehlt habe. Der -Angeklagte habe wüste Drohungen ausgeftosten und u. a. geäußert, feine Frau fei nicht mehr wert, daß man ihr ben Hals abschneide, sie sei eine Dirne. „Was meinst Du, wenn ich mir einen Revolver fa ufe und schieße die ganze Bande zusammen?" Port bekundet weiter, daß er am 26. November mit Frau S. gegen 1 Uhr auf ber Station Mücke angekommen sei; er war wegen der Ehescheidung mit der Frau in Gießen gewesen. Man ging nach Wettsaasen zurück. Hinter Kirschgarten sahen beide ben Angeklagten auf sich zu kommen. Port schlldert, wie jener vor ihm still stand und freundschaftlich mit ihm sprach; während dessen ging Frau S. weiter. Als das Gespräch zu Ende war und der Zeuge sich, ohne etwas auffälliges zu bemerken, von seinem Schwager verabschiedet und schon um gedreht hatte, nahm der Angeklagte blitzschnell die Waffe aus der Tasche und gab kurz Hinte reinanber vier Schüfse ab, wobei er den Lauf des Revolvers nach des Zeugen Kopf gerichtet hatte. Eine der Kugeln hat den Jengen nicht unerheblich am Kopf verwundet. Der Zeuge schildert, wie er nach Dem ersten Schuß rückwärts in die seitab von der Straße liegenden Wiesen flüchtete und wie sein Gegner, während er noch feuerte, ihm zurief: .Letzt mußt Du sterben". Der Aiigeklagte ließ erst von ihm ab, als die Frau, durch die Schüsse aufmerksam geworden, sich anschickte, die Straße zurückzukommen. Ta wandte sich der Angellagte gegen diese, es gelang ihr aber, sich in ein Haus zu flüchten, bevor der Mann auch auf diese einen Schuß abgeben konnte. Der Zeuge erklärt, daß er die Fran Schmid tlediglich, weil fie die Schwester seiner Ehefrau sei, in fein Haus aufgenommen habe.
Die Ehefrau Schmidt wird oont. Vorsitzenden daraus yingewiesen, baß sie nach dem Gesetz nicht verpflichtet sei, gegen ifcren Ehemann Zeugnis abzulegen. Dieselbe erllärt jedoch, zeugen zu wollen. Die Tat schildert sie ebenso wie ihr Schwager, sie bestreitet weiter, ihrem Mann die eheliche Treue gebrochen zu haben, umgekehrt sei dies der Fall, wie sie vom Sürgermeqter in Wetzlar wisse, der ihr ben Entlassungsgrunb seinerzeit mitgeteilt habe. Die Zeugin erllärt, so lange ihr Mann einfacher Arbeiter gewesen, sei er nüchtern und brav geblieben. Schon als er in Mühlheim Schutzmann war, habe er sich dem Trünke ergeben, und da sei es mit bent Frieden in der Ehe vorbei gewesen.
Es werden daraus eine Reihe von Zeugen Dcrtrommai, die mehr ober weniger entfernt vom Tatort den Angriff auf Port mit angesehen haben.
Nach Vernehmnng der Sachverständigen werden an die Geschworenen folgende Schuldfragen gestellt: 1. ob Mordversuch vorliegt? 2. ob Totschlagversuch vorlieat? 3. ob für Den Fall der Verneinung des Mordversuches und der Bejahung des Totschlagversuches mildernde Umstände vorhanden sind? 4. ob für den Fall der Verneinung der vorstehenden Schuldfragen, Körperverletzung mit* tels einer Waffe vorliegt.
Rach durch den Vorsitzenden gegebener Rechtsbelehr ung ziehen sich die Geschworenen zurück. Der vom £b- mann verkündere Wahrspruch lautet auf Verneinung des Mordversuches, aus Bejahung des Torschlaasve» juchs und auf Verneinung der Frage «ach mUDcrufcen


