153t Jahrgang
Erstes Blatt.
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Amts- Md Anzeigeblatt für den Kreis Gichen
Freitag 4. Dezember 1903 BezagSpretO, monatlich 75Pi^ viertel» ” täbrhd) TIL LL0, durch
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Nr. 285
Grfchelnt tSgllch auster Sonntags.
Dem Gtetzener Anzeiger werden im Wechiel mit dem Keffischeu Landwirt die Lietzener Kamillen» Hütter viermal in der
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Die „Kleine" Iteichssinanzreform.
Berlin, 3. Dez.
Tie „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht den Entwurf eines Gesetzes betreffend Aenderungen im Finanzwesen des Reiches, der bestimmt, daß die Vorschriften über Ueberweisung eines Teiles des Ertrages der Zölle, der Tabaksteuer und des Ertrages der Stempelabgaben an die Bundesstaaten, sowie die Bestimmung des § 2 des Gesetzes betreffend die Verwendung von Mehrerträgen der Reichseinnahmen und der Ucber- weisungssteuer zur Schuldentilgung aufgehoben werden, ferner, daß Artikel 70 der Verfass ung folgende Fassung erhält: Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen ordentlichen Ausgaben dienen zunächst die aus Zöllen und gemeinsamen Steuern, aus dem Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen, sowie aus den übrigen Ver- waltungszweigen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit die Ausgaben durck die Einnahmen nicht gedeckt fwo, sind sie, solange die erforderlichen Deckungsmittel nicht aus andere Weise, insbesondere durch die Einführung von werteren Reichssteuern beschafft werden, durch Beiträge einzelner Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen, welche in Höhe des budgetmäßigen Betrages durch den Reichskanzler ausgeschrieben werden. Insoweit diese Beiträge in den Ueberweisungen keine Deckung finden, sind sie den Bundesstaaten am Jahresschluß in dem Maße zu erstatten, als die übrigen ordentlichen Einnahnren des Reiches diesen Bedarf übersteigen. Etwaige Ueberschüsse aus den Vorjahren dienen, insoweit durch das Gesetz, über den Reichshaushaltsetat nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung der gemeinschaftlichen außerordentlichen Ausgaben. Ter Entwurf bestimmt weiter, daß der budgetmäßige Betrag der von den Bundesstaaten aufzubringenden Matritularbcirräge in der Regel den Betrag der von ihnen in 5 Vorjahren durchschnittlich empfangenen Ucberwersungen »Nicht übersteigen soll. Tas Gesetz tritt am 1. April 1304 in Kraft.
Die „Norddeutsche" veröffentlicht auch die Begründung zu dem Gesetzentwurf betreffend Aenderung im Finanzwesen des Reiches. Tarin heißt es: Tas Bedürfnis nach einer anderweitigen Ordnung der Reichsfinanzen machte sich schon seit langer Zeit fühlbar. Der vorliegende Entwurf will einerseits den Ansprüchen der Einzelstaaten auf die rationellere Gestaltung ihres finanziellen Verhältnisses zum Reiche tunlichst gerecht werden, andererseits dem bedenklichen Anwachsen der Reichsschuld durch eine Regelung ent- gegenarbeiten, welche einen dauernden Charakter hat und einen nachhaltigeren Ersatz verfprechert dürfte als Einzel- gefetze. Die gegenwärtige Vorlage unterscheidet sich von den früheren Reformentwürfen wesentlich dadurch, daß sie die unleugbar vorhandenen Uebelstände an der Wurzel faßt, während jene Entwürfe fick mehr zur Aufgabe setzten, die nachteiligen Folgeerscheinungen tiefer liegender Ursachen tunlichst aufzuheben. Sie unterscheidet sich ferner von jenen älteren Vorlagen auch dadurch, daß sie nickt begleitet ist von umfassenden neuen Steuerprojekten, um das mangelnde Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen im ReickM Haus Halts etat wieder herzustellen. Bei dem unzweifelhaft bestehenden dringenden Bedürfnisse, auch hrer Mandel zu schaffen, hätte an sich der Gedanke nahegelegen, auch diese Vorlage mit solchen Steuervorschlägen zu verknüpfen. Allein bei der augenblicklich noch bestehenden Ungewißheit, ob und in welchem Umfange die Mehrerträge, welche von dem neuen Zolltarife zu erwarten sind, zur Herstellung des Gleichgewichts ausreichen werden, erschien es angemessen, den ftüheren Vorschlägen in dieser Hinsicht nicht zu folgen. Andererseits ist nicht zu leugnen, daß in der Finanzgesetzgebung des Reiches Mängel zutage treten, die einer rationellen Wirtschaftsführung hinderlich. im Wege stehen und deren Beseitigung schon an sich einen wesentlichen Fortschritt bedeuten würde. Hiermit zu warten, bis der neue Zolltarif in Kraft tritt, besteht kein genügender Anlaß. Es erjchien im Gegenteil durchaus zweckmäßig, eine Finanzresorm in diesem Sinne schon jetzt in die Wege zu leiten. Die bestehenden Mißstände dürften abgesehen von der ungünstigen wirtschaftlichen Lage zurückzusühren sern auf den Umfang, welche die ursprünglich sehr bescheiden gehaltene Frankeustemsche Klausel allmählich angenommen hat, und auf die Behandlung der Ueberschüsse der Vor- jabre in Artikel 70 der Verfassung. Die Matrikularbeiträge Lücken in den letzten fünf Jahren die Ueberweisungen nicht unerheblich überschritten. Ta das Reich den Ertrag der Ueberweisungssteuer für den eigenen Haushalt nicht entbehren konnte uird deshalb bedacht jein mußte, ihn in Form der Atatrikularbeiträge tunlichst wieder zu erhalten, so ergab sich hieraus die Folge, daß schließlich hunderte von Millionen alljährlich zwecklos zwischen dem Reiche und den Bundesstaaten hin- und hergeschoben werden mußten, wenn auch großenteils nur in den Büchern. Dies mußte schließlich zu einer fortschreitenden Verdunkelung des Reichshaushaltes führen. Die Klarheit und die Durchsichtigkeit des Haushalts bilden aber das Fundament einer voraus sehenden sparsamen Wirtschaft. Durch die Franken- steinsche Klausel rn ihrem gegenwärtigen Umfange mangelt dem Reiche auch die erforderliche Bewegungsfterheit hrn- sichtlich der etatsmäßigen Veranschlagung seiner wichtigsten Einnahmen. Die bisherige Behandlung der Ueberschüsse
der Vorjahre bewährte sich nicht. Die meisten ordentliches Einnahmequellen des Reiches sind schwankender Natur. Tie e Schwankungen werden noch gesteigert, wenn auch noch die wechselnden und zufälligen Ueberschüsse vergangener Jahre im ordentlichen Etat als Deckungsmittel Verwendung, finden. Sind dann anstatt der Ueberschüsse päterhin Fehlbeträge aus den Vorjahren zu übernehmen, «o müssen hieraus für die Balanze des Etats die ernstestem Anstände sich ergeben. Mit dem Grundsätze, auf rein zu- ällige, vorübergehende Einnahmen ordentliche Ausgaben^, zu basieren, kann kein Haushalt auf die Dauer bestehen. Es erscheint daher dringend geboten, Artikel 70 der Verfassung in diesem Punkte zu ändern und etwaige Ueber- schüsse aus den Vorjahren künftig als Deckungsmittel dem außerordentlichen Etat zuzuführen, wo dieselben, soweit die Etats gejetze nichts anderes bestimmen, zur Verminderung! des Anleihebedarss oder zur Schuldentilgung Verwendung zu finden hätten. Zugleich wird durch Aenderung des Art. 7U außer Zweifel zu stellen sein, daß die Bundesstaaten zur Erstattung der über den rechnungsmäßigen Bedarf geleisteten Matrikularbeiträge nur insoweit beanspruchen können, als sie die Mittel dazu aus dem eigenen Haushalte geschöpft und nicht in Form von Ueberweisungen vom Reiche selbst empfangen haben. Tas verfassungsmäßige Recht, die Bundesstaaten mit Matrikularbeiträgen zu belasten, soll dem Reiche grundsätzlich gewahrt bl-eiben. Aber einer umsichtigen, zielbewußten Finanzpolitik entspricht es, von diesem Reste nur ausnahmsweise und unter möglichster Schonung der Haushaltungen der Einzelstaaten Gebrauch zu machen. ,
An und für sich ist es einleuchtend, daß durch diese Neuerung eine Vereinfachung in der Verrechnung zwischen Reich und Bundesstaaten herbeigeführt wird. Der neue Zustand der Dinge wurde nach alledem der jein, daß das'! Reich über die erwähnten bisher zur lleberweijung, bestimmten Einnahnren verfügen kann, während andererseits! die Bundesstaaten von der Verpflichtung be-. freit werden, denr Reiche die entsprechenden Vorschüsse! zu leisten. Das ist für beide Teile viel wert.. Toch es kommt no ch be sser für die Bund esstaaten:! die Beiträge, die von den Bundesstaaten an das Reich entrichten sind, werden durch die Finanzresorm begrenzt Und zwar soll in der Regel der Gesamtbetrag dieser Leist-- ungen der Bundesstaaten den Betrag der von ihnen iw den fünf Vorjahren durchschnittlich empfangenen Ueber» Weisungen nicht übersteigen. In dieser Bestimmung (§ 3 des Entwurfs) liegt die eigentliche Pointe. Tenn es wird dadurch den Bundesstaaten gewährleistet, daß sie nicht mehr an das Reich zu zahlen haben, als sie vom Reich empfangen. Tas wird die Wirkung, der Berücksichtigung des fi'mfjährigen Durchschnitts der Ueberweisungen sein. Die etwaigen lieber- schüsse des Reiches sollen, soweit durch das Gesetz über den Reichshaushaltsetat nichts anderes bestimmt wird, aut Deckung gemeinschaftlicher außerordentlicher Ausgaben' dienen.
Alles in allem: Die Neuregelung der Finanzbe- ziehunaen zwischen Reich und Bundesstaaten! ist zweifellos im Interesse einer geordneten Fi-
sich
Gießener Stadttyeaur.
Salome.
Tragödie in 1 Akt von OsAar Wilde.
In engem literarischen Kreise beschäftigte man dieser Tage hier mit Werken und Wesen Wildes.
Welch ein Magier dieser große englische Dichter. Von welcher Macht über die Worte! Ja mehr als das: mcht nur alle die schönen Worte, die einer Sprache von Poeten geschenkt wurden sind, die seltensten AdMlve bte kost- barsten Prädikate, bald von sonorer Art, daß wrr Posaunen zürnen, bald so füg, daß wrr kleine ^o en lreo- kosen zu hören glauben, nicht nur diese gehorchen chrn alle, sie scheinen sich gleichsam zum Dienst um ihn zu scharen und breiten lockend allen Glanz, alle Pracht, alle Herrlichkeiten vor ihm aus, — sondern es ist fast, als o er wie durchs geheimen Zauber Herr aller Schönheiten <j- worden wäre, der über alles v^^ten dmf was von tfünnem' Sck-etn oesckoffen worden ist. Alter Schmuck, der in alten Truhen^rupt, die «lut von seltenen Steinen, die Anmut von Geräten, ffo&M
Glanz, der aus schönen Augen strahlt, aller Reiz stwi-zer ober schöner, feierlicher oder Mer, "
verbeinenber Mienen, scheinen, wre.rn einer Schatzkarmner, ^^nLZlich?esp«chen: Sp^^des^M einen
wundersamen Nerz, wundeslant au»em«n Grunde, aus
8 WbÄ aus der Kunst lM, dre sonst die Kun't aus der Natur nimmt. lÄn anderer will uns in eüw Stimmung, bringet: und faucht da-u ernen Baum oder eine Wiese, oeir Frühling oder ben^^nter, kurz das Leb^n in Lr Natur; Wilde tut dlMelbe, indem er em Dirckem nimmt, das einer Prinze^n zum Schmuck gereicht, odec einen Königspalajt, ober ewe Elf^ck«nfigur, oder eine silberne Schussel. Und rndcm er (Ufütyl, das das Thema seiner Dichtung sem soll, auch ntaft aiw dem Leben, sondern wieder aus der Kunst nrmmt. So Aft « «ne Kunst nach, der Kunst, wahrend |on|t ine
unter einem jungen Syrier bewachen ihn und reden miteinander über den seltsamen Glauben der Juden. Langsam, in leisem Selbstgespräch voll lüstern-listiger Gedanken schleicht Salome aus dem Saal herbei, gleich einer züngelnden Schlange herankriechend. Es bereitet ihr ein physisches Mißbehagen, daß Herodes, der Mutter zweiter Gemahl, der Vierfürst, sie „fortwährend ansieht mit seinen Maulwurfsaugen unter den zuckenden Lidern." Als sie die mächtige Stimme aus dem Verließ in der Abendstille vernimmt, schießt ihr die Laune durch den Kopf, den Propheten zu sehen. Die Gefahr, die für die wachthabenden Krieger damit verbunden ist, wenn sie, dem ausdrücklichen Gebot des Herodes trotzend, ihrem Wunsche sich fügen, peitscht ihr Begehren nur noch stärker auf. Es reizt sie, ihre Macht zu erproben. Sie lockt, sie schmeichelt, sie verspricht, und der verliebte junge Hauptmann tut, was sie will. Jochanaan wird vorgeführt. Und sie empfindet, daß er „schrecklich" ist. „Seine Augen sind, als ob schwarze Löcher mit Fackeln in einen syrischen Teppich gebrannt worden wären". Kein menschliches Mitleid, fein ehrfürchtiges Erschauern vor dem Todesmuthe des Bekenners regt sich in ihrer Weibseele. Mit niedrigsten Gelüsten schaut sie auf die Erscheinung einer fremden Welt, und von neuem beginnt sie das Spiel des schmeichlerischen Lockens. Die Verachtung des Propheten schürt ihr Feuer. Aus der Laune herrsch- süchtiger Eitelkeit wird wüste Begierde. Jmuier flehender erklingt ihr Wort. Jochanaan flucht ihr, wie er der Blutter, her schändlichen Herodias, geflucht hat, und das Gefühl ihrer Ohnmacht gegenüber diesem düsteren Asketen stolz schlägt um in brennenden Haß. Still brütend kauert sie nieder. Nun erscheint Herodes mit feinem Hof. Liebkosend girrt und wirbt seine Stimme um die Stieftochter. Sie achtet seiner nicht. Wieder ertönen von unten herauf schauerlich die Drohungen des Täufers. Herodias dringt in den Fürsten, er solle den Lästerer töten lassen. Der hört sie kaum, sein ganzes Sinnen kreist um Salome. Wenn sie tanzen wolle, soll alles, was sie wünscht, ihr eigen sein. Dies Wort bricht endlich ihre Starrheit. Mit böjcm Lächeln läßt sie ihn schworen. Eme Sklavin bringt ihr Schleier und nimmt ihr die Sandalen ab. Ein kurzer Rausch des Tanzes — und sie verlangt von dem
Kunst nach dem Leben jch-afst. Ter Künstler nach der Natur verdankt alles dem Leben: das Leben hat ihn weinen^ und lachen gelehrt, dieses Weinen und Lachen drückt er aus. Ter Künsller nach der Kunst schildert alles nach Kunstwerken : vor einem alten Gernälde hat er zum ersten« Male geweint, vor einer alten Legende hat er, scheint es, erst lachen gelernt.
Trei Jahre nach fernem Tode sollte dieser unglückliche englische Dichter bei uns in Deutschland aufleben. Der Tramatiker, der gestern in unserem Stadttheater zu Morte kam, ist selbst der Held einer Tragödie gewesen. Gefeiert von Englands Jugend, verhätschelt vom Hofe, von der vornehmsten Gesellschaft umworben, lebte Oskar Milde in einer ewigen Weihrauchwolke. Wo er, ein Mensch von seltsamer werchcr Schönheit, in seiner seltsam gejuchten koketten Tracht erjchien, da zeigte man sich den Sonderling als eine Art überirdisches Wesen. Ta plötzlich wurde er um einer Verirrung willen, die ,in England wie in Deutschland unter Strafe steht, in den westlichen und südlichen Ländern aber nicht dem Strafgesetz auheimsallt, verhaftet. In den bei geschlossenen Gerichtstüren geführten Prozeß sah man Herzöge verwickelt. Wilde wurde zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Als er fodann, abgezehrt, verwildert, krank wieder in Freiheit kam, verließ er England, das seine Stücke von den Bühnen, seine Bücher aus den Bibliotheken, seinen Namen aus den Nachschlagebüchern verbannte. In Paris, wo er einstmals ausgenommen war wie ein Fürst, führte er nun ein armseliges Bohöme-Leben und starb bald, verlassen und elend.
Auch :m prüden Preußen kam zunächst seine einaktige „Salome", Wilde's bedeutendste Dichtung, unter sittenpolize:- üche Aufsicht. Erst mit Beginn dieser Spielzeit ward der Bann von ihr genommen, und ein großer Erfolg, den das Neue Theater in Berlin Ende September hatte, lenkte in Deutschland die allgemeine Aufmerksamkeit auf dieses Drama.
Wenn der Vorhang aufgeht, sieht man „eine grotfe Terrasse im Palast des Herodes, die an den Bankettjaal anstößt." Aus einer alten Zisterne un Hintergründe klingen von Zeit mahnend und klagend die Worte des dort gefangen gehaltenen Täufers Johannes ober „Jochanaan", rote er bei Wilde hebräisch heißt (auszujprechen:" Jochanän). Soldaten


