Nr. L3Z Drittes Blatt. 153. Jahrgang Samstag 3.Oktober 1903
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General-Anzeiger w ..^ä.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen b«
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Die Hießener Ariedpofsweiye in der Sitzung der Stadtverordneten.
Gießen, 2. Oktober.
Anwesend: Oberbürgermeister Mecum, die Beigeordneten Curschmann und Georgi, die Stadtverordneten Brück, Euler, Dr. Gutfleisch, Hanau, Haubach, Heichelheim, Helfrich, Huhn, Jann, Jughardt, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Orbig, Petri, Pirr, Dr. Schäfer, Schmall und Wallenfels. Entschuldigt hatten sich Heyligenstaedt, Emmelius, Dr. Gaffky, Keller und Schiele.
Oberbürgermeister Mecum eröffnet die Sitzung mit folgender
Erklärung»
Meine Herren!
Wir sind heute zusammengetreten, um Beschluß zu fassen bezüglich der kirchlichen Weihe unseres Friedhofs am Rodtberg, einer Angelegenheit, die infolge des nicht gesetzmäßigen Vorgehens des Herrn Pfarrer Naumarm nird die nach meinem Verbot künstlich geschürte Erregung zu meinem lebhaften Bedauern eine ihr an sich nicht zw- roulmende Bedeutung erlangt hat. In dieser Sache liegen eine Beschwerde des evangelischen Gesamtkirchenvorstandes vom 17. Juli und des Großh. Oberkonsistoriums vom 26. August zur Entscheidung der zuständigen Behörden vor.
Oberbürgerm. Mecum verliest den Wortlaut dieser Beschwerde und fährt dann fort:
Neben dieser sachlichen Behandlung der Angelegenheit hat man — um gegen mich Stimmung zu machen — den Verlauf derselben in der Presse vom einseitigen Standpunkt und in wesentlichen Punkten unrichtig dargestellt und durch Angriffe gegen meine Person den Schein zu erwecken gesucht, daß ich die Sache parteiisch behandelt habe. Ich halte es demnach Mr angezeigt, zunächst den wirtlichen Hergang <ui Hand der Akten darzustellen und die gegen mich erhobenen unwahren Anschuldigungen zurückzuweisen.
Nach Ausweis der Akten hat der frühere Oberbürgermeister Gnauth am 19. Marz 1897 an das SLadtbauamt wegen der Errichtung des Friedhofs folgendes verfügt: „Nachdem Großh. Aeisamt die Anlage des geplanten zweiten Friedhofes genehmigt hat, erhalten Sie anbei den Lageplan unter dem Auftrag zurück, davon zunächst zu den Akten Großh. Kreisamts eine Kopie fertigen zu lassen. TeS Weiteren wollen Sie nunmehr das spezielle Projekt des zweiten Friedhofs bearbeiten und dabei insbesondere auch Vorsorge treffen Mr Erbauung einer Friedhofskapelle, eines geräumigen Leichenhauses, einer Dienstwohnung für den Friedhofsverwalter und von Warteräumen, BedürMisanstalten und dergleichen Mr die Teilnehmer an den Beerdigungen und die sonstigen Besucher des Friedhofes; sodann wollen Sie aus dem speziellen Plan die Möglichkeit offen halten für Anlage eines — direkt von außen zugänglich zu machenden — israelitischen Friedhofes, sowie eines Krematoriums und einer Urnenhalle."
Aus dieser Verfügung geht unzweifelhaft hervor, daß der Friedhof in erster Linie für alle bestimmt, also konfessionslos gedacht war, denn der Schlußsatz heißt doch nichts anderes, als daß in erster Linie Mr die Israeliten die Benutzung aller Anlagen ermöglicht werden sollte und nur, falls sich hiergegen schwerwiegende Bedenken erheben sollten, die Möglichkeit eines ab geteilten israelitischen Friedhofes, wie bisher auf dem Friedhof am Nahrungsberg, offengehallen werden sollte. Anfangs Oktober 1899 legte alsdann das Stadtbauamt den Entwurf nebst Voranschlägen usw. zur Genehmigung vor und die Pläne wurden dicrch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 19. Oktober 1899 genehmigt. Aus diesen Plänen war über dem Haupteingang zur Kapelle ein Kreuz vorgesehen. Nach den Angaben mehrerer Stadtverordneten ist anzunehmen, daß ein Teil der Mitglieder des Stadtvorstandes das Kreuz gar nicht beachtet, die übrigen aber nicht erwartet haben, daß daraus Schwierigkeiten entstehen könnten. Jedenfalls bestand damals noch die Absicht auch allen Nichtchristen die Benutzung der Kapelle zu ermöglichen, denn bei den Akten befindet sich — veranlaßt durch eine Besprechung zwischen dem Oberbürgermeister und dem Rabbiner — ein Schreiben der israelitischen Religionsgemeinde vom 14. November 1899, wonach dieselbe ihr Einverständnis mit der Mitbenutzung des Gemeindefriedyoss unter fcer Voraussetzung erklärt, daß sich konsMonelle Symbole weder am Portal, noch an der gemeinsam zur Benutzung eingeräumten Kapelle und Leichenhalle befinden werden. Erst hierdurch wurde man darauf aufmerksain, daß das in dem Plan vorgesehene Kreuz über dem Eingang der Kapelle den Charakter des allen gemeinsamen Gemeindefricid- hofs gefährde, und der Oberbürgermeister wurde vor die schwierige Frage gestellt, ob nunmehr noch, nachdem der Plan mit dem Kreuz von der Stadtverordneten-Versammlung genehmigt und in der Oeffentlichkeit bekannt geworden war, das Kreuz aus der Zeichnung beibehalten oder unterdrückt werden solle.
Am 6. Januar 1900 gab er das oben angeführte Schreiben der israelitischen Religionsgemeinde dem Stadt- bauamt „zur Aeußerung, ob der Erfüllung der darin formulierten Voraussetzungen im Rahmen des vorliegenden, eventuell entsprechend zu modifizierenden Projektes, keine, eventuell welche Schwierigkeiten oder Bedenken entgegenstehen; bei Bestellung der Lteinhauerarbeiten für die Hochbauten ist die Anwendung bestimmter konfessioneller Symbole (Kreuze und dergl.) zunächst zu vermeiden". Tas Stadtbauamt antwortete daraus .unter' dem 18. Januar 1900, daß chm die Forderung, „an der Kapelle keine kon
fessionellen, d. h. christlichen Symbole anbringen zu lassen", bedenklich erscheine. Unterm 4. März 1900 fragt dann das Stadtbauamt an, ob das als Giebelbekrönung angenommene Steinkreuz ausgeführt werden solle, worauf der Oberbürgermeister unter dem 12. April 1900 anordnet, die Steinhauerarbeiten Mr das Hauptportal der Kapelle mit vorläufi gern Aus schluß der geplanten Giebelbekrönung durch ein Kreuz zur Ausführung bringen zu lassen. Der Oberbürgermeister hat alsdann die Frage wegen Anbringung des Steinkreuzes der städtischen Baudeputation vorgelegt und diese hat in ihrer Sitzung am 16. Juli 1900, in welcher alle Mitglieder derselben anwesend waren, einstimmig folgenben Beschluß gefaßt: „Man hält mit Rücksicht auf die mutmaßliche Stimmung des überwiegenden Teils der hiesigen Bevölkerung die Ernpsehlung der Forderungen der israelllischen Religionsgemeinde und israelitischen Religionsgesellschaft wegen Mitbenutzung der Leichenhalle und Kapelle nicht für rötlich, findet aber gegen die übrigen Forderungen, mit Ausnahme des besonderen Zugangs, nichts zu erinnern; für die Unterbringung der israelitischen Leichen könnte ein gesonderter Anbau ein der Nordseite der östlichen Gruschallen in Vorschlag gebracht werden."
Mehrere Stadtverordnete haben mir bezeugt, wenn man damals, als die Pläne der Stadtverordneten-Versammlung zur Genehmigung Vorlagen, auf das Kreuz geachtet hätte und 'damals bekannt gewesen wäre, welche Schwierigkeiten dadurch entstehen könnten, dann würde man voraussichtlich damals noch das Kreuz aus den Plänen entfernt haben, damit die Kapelle ein neutraler Raum für alle sei, wohin jeder die Symbole seiner Konfession mitbringen könne.
Aus alledem geht hervor, daß nicht nur der Friedhof, sondern insbesondere auch die Leichenhalle und die Friedhofskapelle ursprünglich für alle bestimmt sein sollten und die Kapelle den christlichen Charakter nur deswegen erhalten hat, weil das Stadtbauamt die in der Verfügung vom 19. März 1897 gegebenen Winke nicht genügend beachtet und man auch in der Stadtv erordneten-Bersamm- lung vom 19. Oktober 1899 die Bedeutung des Kreuzes unterschätzt hat.
Es ist danach richtig, daß die Kapelle den christlichen Charakter nach der ursprünglichen Absicht nicht erhalten sollte. Nachdem das Kreuzeszeichen erst einmal an der Kapelle angebracht war, stand der Wiederholung desselben an anderen Stellen desselben Gebäudes kein Bedenken entgegen.
Es trifft zu, daß der Altar in der Kapelle mit einer Vorrichtung versehen ist, welche die Einsenkung eines geweihten Altarsteins ermöglicht, wie der katholische Ritus für einen Mehaltar vorschreibt. Diese Einrichtung besteht darin, daß in dem hölzernen Altar tisch die mittlere Füllung so hergerichtet ist, daß an deren Stelle der -Altarstein ein* gefügt werden kann. Nach Angabe des Bauassistenten Ger- bel, unter dessen Leitung der Altar gefertigt wurde, ist diese Füllung in den Rahmen so fest em getrieben, daß sie ohne Werkzeuge nicht beseitigt werden kann. Diese Vorrichtung ist vom Stadtbauamt angebracht worden, ohne daß ich oder eins der anderen Mitglieder der Baudeputation davon Kenntnis hatte. Wir haben vielmehr alle das erste hierüber durch die Beschwerde des Herrn Pfarrers Naumann erfahren.
Nach Ausweis der Akten des Stadtbauamts und den Aussagen des Bauassisteuten ©erbet ist die Entstehungsgeschichte dieser Einrichtung folgende:
Das Stadtbauamt setzte sich wegen der BeschafMng des Mars, dessen Einrichtung und Ausstattung mit dem evangelischen Pfarrer Schisser in Verbindung und schrieb unter dem 10. Januar J.902 „nach Rücksprache mit Herrn Pfarrer Schlosser" an das evangelische und katholische Pfarramt Gießen: „In der Kapelle der neuen Friedhofsanlage soll ein ähnlicher Mar ausgestellt werden, wie der nach gemeinschaftlicher Uebereintunft des evangelischen und katholischen Pfarramts im Betsaal der hiesigen Strafanstalt errichtete." In diesem Schreiben schlug das Stadtbauamt vor, an Ort und Stelle eine münoliche Besprechung wegen des Mars anzuberaumeu. Ter Altar in der Gefängniskapelle, der nach Rücksprache mit dem ewrngelischen Pfarrer Schlosser als Muster für den in der Friedhofskapelle dienen sollte, wird nicht nur für den evangelischen Gottesdienst benutzt, sondern an demselben wird auch kacholische Messe gelesen und er ist demgemäß nach katholischem Ritus geweiht. Die vom Stadtbauamt angeregte Besprechung fand am 20.. Januar 1902 statt; an derselben nahmen, soviel ich in Erfahrung bringen konnte, alle vier evangelische Pfarrer, der katholische Pfarrer, der Stadtbaurat Schmandt und der Bauassistent Gerbet teil. Nach der Aussage des Herrn ©erbet gab damals der katholische Pfarrer die Erklärung ab, er wünsche nicht, daß der Marfteiu zurzeit in den Altar eingesetzt werde, dagegen habe er nichts einzw- wenden, wenn Vorkehrungen getroffen würden, die es ermöglichten, später einmal einen solchen Stein in den Altar zu versenken. Gleichzeitig sprach er den Wünsch aus, die Abmessungen der Altarplatte etwas größer zu wählen, weil die vom Stadtbauamt nach dem Muster des Altars in der ©esängniskapelle vorgesehenen Maße etwas gering seien ; der Altar in der Gefäugniskapelle stehe zwischen zwei Fenstern und dadurch sei dessen Größe beschränkt. Er wies auch darauf hin, daß größere Maße für den Altar mit Rücksicht auf die Abmessungen des Raumes aus ästhetischen Gründen und zur Abhaltung katholischen Gottesdienstes erwünscht seien. Die evangelischen Pfarrer hatten hiergegen nichts einzuwenden und unter dem 24. Februar 1902 schreibt das Stadtbauamt au den Vorstand der evangelischen Kirchengemeinde: „Wir beehren uns, angebogen eine Planpause über die Abmessungen des Altars für die neue Friedhosskapelle, wie solche seitens des katholischen Pfarr
amtes dahier zur eventuellen Feier der heiligen Messe gewünscht werden, mit dem Ersuchen um gefällige Aeußerung mitzuteilen." Dieses Schreiben ist an das Stadtbauamt in Urschrift zurückgekommen mit der Bemerkung: „Zurück mit Tank mü) der Erklärung, daß wir einverstanden sind. Gießen, 1. Diärz 1902. Evangelisches Pfarramt Gießen- Tr. Naumarm."
Unter dem 14. März 1902 legte das Stadtbauamt mit anderen Anträgen Zeichnung und Voranschlag für den Altar vor und bemerkt dabei, die Abmessungen des Allars seien auf Wunsch des katholischen Pfarramtes so, wie aus der Zeichnung zu ersehen, als zur eventuellen Feier der helligen Messe erforderlich, angenommen, womit sich das evangelische Pfarramt durch Zuschrift vom 1. März einverstanden erklärt habe. Gegen die Aimahme der Matze hatten selbstverständlich die Baudeputation und ich keine Einwendungen zu erheben, da ja d-ie Geisllichen der beiden christlichen Bekenntnisse damit einverstanden waren, und well dem Lesen der Liesse eine Weihe des Altars uni)' der Kapelle hätte voran gehen müssen, die unter keinen Umständen ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen werden durfte.
x Aus der vorgelegten Zeichnung war nicht zu ersehen, daß schon jetzt Vorkehrungen getroffen werden sollten zur Einsentung eines katholischen Altarsteines. In der Sitzung der Baudeputation vom 19. März 1902, in welcher über die BeschafMng des Mars Beschluß gefaßt wurde und bei der auch Herr Stadtbaurat Schmandt anwesend war, hat derselbe von dieser beabsichtigten Einrichjtung nichts erwähnt und infolgedessen wurde die Zeichnung des Mars anstandslos zur Ausführung genehmigt.
Tie vom Herrn Pfarrer Naumann behauptete Mauerung im Altar ist überhaupt nicht vorhanden.
Tie Behauptung des Herrn Pfarrer Naumann, Herr. Tekau Bayer habe gelegentlich einer Besprechung zwischen den evangelischen, katholischen und jüdischen Geistlichen und mir am 20. Juni d. I. in meiner Gegenwart in der Kapelle erklärt, er werde, sobald sich für ihn das Bedürfnis ergebe, eine Messe in der KasÄle zu lesen, den dazu vorgerichteten Mar durch Ellrmauerung eines, von dem Mainzer Bischof gewechten Steins zu einem katholischen Meßaltar weihen, trifft nicht zu
Nach Beendigung der gemeinsamen Besprechung unter* hielt ich mich mit mehreren anwesenden Stadtverordneten; während dessen sprachen die Herren Naumann und Mcher am Mar stehend, längere Zell mit einander, und bei dieser Gelegenhell mag wohl Dekan Bayer mit dem Pfarrer Naumann über eine eventuelle katholische Weihe des Mars gesprochen haben. Auch Rabbiner Sander weiß bestimmt, daß Dekan Bayer bei der gemeinsamen Besprechung nicht von einer Weihe des Mars durch Einsenkung eines Steines gesprochen hat.
Hiernach faim man mir die Vorkehrung zur eventuelle« Einsenkung eines katholischen Marsteins nicht im mindesten zur Last legen.
Herr Dekan Bayer hat nachträglich folgende schriftliche Erklärung abgegeben:
„So lange ich Pfarrer in Gießen bin, werde ich nie? versuchen, oder auch nur wünschen, die Kapelle zu wechen ober eine heilige Messe dort zu lesen, und ich habe sehr gute Gründe, anzunehmen, daß alle meine Nachfolger ganz genau so gesinnt sein werden."
Herr Pfarrer D^aumann wirft mir ferner vor, der Mar sei durch 6 Leuchter katholisch hergerichtet. Daß in der Zahl der Leuchter ein Unterschied zwischen evangelischem und katholischem Ritus besteht, ist mir bis dahin nicht bekannt gewesen. Ich habe ahnungslos 6 Leuchter beschafft, weil auf der, von dem evangelischen Pfarramt gut- geheihenen Zeichnung des Mars 6 Leuchter vorgesehen waren. Uebrigens steht es ja jedem, der eine Leichenfeier in der Kapelle abhält, frei, diese Leuchter ganz ober zum Teil entfernen zu lassen.
Vor Eröffnung des Friedhofs habe ich, gelegentlich der Besprechung mit den Stadtverordneten am 20. Juni und in der Stadtverordneten-Versammlung ausgeführt, daß ich eine konfessionelle Weihe des Friedhofs nicht für angezeigt erachte und deswegen dem Stadtvorstand vorgeschlagen, er möge zur feierlichen Eröffnung des Friedhofs an der ersten Beerdigung eines Erwachsenen, gleichgiltig, wer und welcher Konfession er sei, tellnehmen. Dieser Vorschlag wurde gutgeheißen.
Einen förmlichen Beschluß der Stadtverordneten-Ver» jü mm hing über die Zulassung oder das Verbot einer konfessionellen Weihe des Friedhofs herbeizuführen, lag kein Anlaß vor, weil mir damals nicht bekannt war, daß von irgend einer Selle eine solche Weihe beabsichtigt sei.
Herr Pfarrer Naumann behauptet, er habe bei der Besprechung am 20. Juni mir gegenüber erklärt, er werde bei der ersten geeigneten kirchlicyen Beerdigung eines Evangelischen den Friedhof weihen. Ich hätte darauf gefragt, ob das lange währe, und er habe darauf geantwortet: „Nein". Diese Darstellung widerspricht dem wahren Vorgang.
Vor Eröffnung des Friedhofs hatte ich den Stadtvorstand, die 4 evangelischen Pfarrer, den katholischen Pfarrer und die beiden Rabbiner auf den 20. Juni d. I. auf den Friedhof zusammen gebeten. Zu dieser Besprechung waren von feiten der Geistlichkeit nur die Herren Pfarrer Naumann, Dekan Bayer und Rabbiner Dr. Sander erschienen. Die Besprechung mit diesen Herren habe ich damit eröffnet, daß ich eine Erklärung des Inhalts abgab, ich halte eine konfessionelle Weihe des Friedhofs nicht sür angebracht und würde gemeinschaftlich mit dem Stadtvorstand der ersten Beerdigung eines Erwachsenen ohne Rücksicht auf dessen Person und Konfession beiwohnen und so den Frisdyos eröffnen. Belo eis: Zeugnis der Herren Dekan Bayer und Rabbiner Dr. Sander. Dekan Bayer äußerte daraus, er


