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Evangelische Gemeinde.
Getränte. Johannesgemeinde. Den 24. Januar. Johann Heinrich Botz, Fuhrmann zu Gictzen, und Luise Deutsch, Tochter des verstorbenen Zimmermanns Johann Daniel Deutsch zu Schlierbach. Tenjelbeii. Adam, genannt Aridreas Erhardt, Schlosser zu Gießen, und Lina Katharina Reuter, Tochter des Dienstmannes Karl Reuler zu Gießen.
Getaufte. Aiatthäusgemeinde. Den 25. Januar. Dem Kaufmann Karl Häuser eine Tochter, Elsa Sophie Regine, geboren den 25. Dezember. Denselben. Dem Wirt Ludwig Wagner eine Tochter, Fanny Georgine, geboren den 19. November. Denselben. Dem Landbriefträgcr Heinrich Schmidt eine Tochter, Amalie Elise Frieda, geboren den 23. November. Den 29. Januar. Dem Schauspieler Konrad Wallmüller eine Tochter, Paula, geboren beu 12. Dezember. — Markusqemeinde. Ten 25. Januar. Dem Lackierer Georg Reih eine Tochter, Elisabethe Emilie Katbarine Karoltne, geboten den 16. Dezember. Denselben. Dem Maurer Heinrich Müller eine Tochter, Elisabeth Margarethe Juliane, geboren den 23. Dezember. Tem Wagner Ludwig Gnett eine Tochter, Marie Elise, geboren den 25. Oktober. — Lukas- gemeinde. Den 25. Januar. Dem Zugführer Johann Friedrich Preiß eine Tochter, Hedwig Leonore Johanna, geboren den 26. Oktober. Denselben. Tem Former Wilhelm Fuchs eine Tochter, Elise Auguste, geboren den 15. Dezember. Denselben. Dem Großh. Hochbauausseher Friedrich Freudenberger eine Tochter, Aiuia Katharine, geboren den 4. Januar. Denselben. Dem Platzmeister Heinrich Weslecker eine Tochter, Llsctte Luise, geboren ben 27. September.
Beerdigte. Matthau sgemeinde. Den 21. Januar. Margarethe Allgeier, geborene Bepling, Ehefrau bes Schncibers Karl Allgeier, 35 Jahre alt, starb den 19. Januar. Den 26. Jan. Emilie Müller, Arbeiterin, Tochter bes verstorbenen Dlaurer- nielsters Emil Müller, 41 Jahre all, starb beu 23. Januar. Den 28. Januar. Katharine Waldschmidt, geb. Schmibt, Witwe des verstorbenen Schmieds Peter Waldschmidt, 80 Jahre alt, starb den 26. Jan. — Johannesgemeinde. Den 24. Januar. Georg Noll, Gärtner, 62 Jahre alt, starb den 21. Januar.
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Z. Gießen, 31. Jan. Strafkammer. Den Vorsitz führt Großh. Landgerichtsbirektor Bücking, bie Staatsanwaltschaft vertritt Großh. Staatsanwalt Reuß. — Ter Schreiner Karl H., ber in ber Zellenstrafanstalt Butzbach eine längere Gefängnisstrafe verbüßt, hatte in einem Brief an seine Angehörige»!, ber, wie er wußte, der Direktion oorgelegt werben mutz, einen Aufseher beleibigt Er glaubte, bieser sei ihm feindlich gesiiint, weil er ihm früher einmal eine Schreinerarbeit nicht gleich gefertigt habe, unb vermutete, er fei baran schuld, baß ihm statt ber Beschäftigung in ber Schreinerei solche in ber Tütenkleberei zugewiesen worden sei In dem Brief gebrauchte er Ausdrücke wie ,Haß und Niederträchtigkeit eines Aufsehers, der bie Sache aus bte lügenhafteste Art darstelle, um ihn gehörig zu drücken und seine Rachsucht zu befriedigen", .Feigheit und Ehrlosigkeit" und andere. Zu dieser Beamtenbeleidigung kommt noch hinzu, daß er im November vor. I. in seiner Zelle alles darin befindliche Mobiliar kurz und klein schlug und dabei einen Schaden von etwa 50 Mk. verursachte. Dies tat er aus Aerger darüber, daß er mit Dütenkleben beschäftigt wurde und daß chm mit einer Disziplinarbestrafung gedroht war, wenn er nochmals auf einem Stuhle stehend zum Fenster seiner Zelle hinaus- sehen werde, was in ber Anstalt verboten ist. Ein Aufseher packte ihn in seiner Zelle unb wollte ihn in eine anberc bringen; er widersetzte sich jedoch mit aller Kraft, hielt sich mit ben Füßen am Geländer fest und krallte sich in die eine Hand des Aufsehers so fest, datz sie blutete. Nur mit großer Mühe gelang es, ihn in eine andere Zelle zu schaffen. Ta es sich um grobe Vergehen in der Anstalt handelt, erhält er wegen Beleidigung und Widerstand gegen einen Beamten sowie wegen Sachbeschädigung sechs Monate Gefängnis. Strafmildernd zog das Gericht in Betracht, daß er ein leicht erregbarer, nervöser Mensch ist, ber sich einbtlbete, in unverbienter Weise zurückgejetzt und schlecht behandelt worden zu sein. — Wegen schweren Diebstahls erscheint Hermann G. von Huttenhauland auf der Anklagebank. Als Dienstknecht in Utphe kam er öfters in die Wohnung des W. unb war mit ben örtlichen Verhältnissen infolgebeffen wohl bekannt. Am 25. Dezember bezahlte er ber Frau W. eine Rechnung unb merkte habet, wie sie den Sekretär mtt einem Schlüssel öffnete, der auf dem Sekretär lag, unb wie sie ihn nach Entnahme des Geldes wieder abjchloß und den Schlüffel an die alte Stelle legte. In der Nacht überstieg er nun das Hostor, drückte ein Fenster ein, das zu dem Zimmer führte, in dem ber Sekretär staub, öffnete das Fenster, flieg ein, schloß ben Schrank auf unb entwendete einen größeren Geldbetrag, ungefähr 120 Alk. Auf demselben Weg, wie er in das Zimmer gelangt war, verließ er es auch. Schon am nächsten Tag wurde ber Diebstahl entdeckt. Der Angeklagte, auf ben sich ber Verdacht sofort lenkte, gestand seine Tat alsbald ein. Er bekommt mit Rücksicht auf sein umfassendes Geständnis, seine seitherige Un- bestraftheit unb sein jugendliches Atter, sowie mit Rücksicht Darauf, daß bas Geld zum größten Teil noch bei chm vorgefunden wurde, 9 MouateGef ängniS. Straferschwerend fällt die große Frech- hett ins Gewicht, mit der er den Diebstahl ausführte, der große Betrag, um den es sich handelt, unb baß ber Angeklagte nicht in Not war. Von ber erkannten Strafe, bie er alsbald annimmt, werden chm drei Wochen auf die erlittene Untersuchungshaft crn- oerechnel — Ein ebenfalls geständiger Verbrecher ist der Schreiner Philipp S. aus Bergen. Schon acht mal wegen Betrugs unb Diebstahl vorbestraft, sicht er auch heute roieber wegen gleicher Delikte unter Anklage. Arn 29. Dezember traf er mtt bem Arbeiter R., ber ihm einen unerfahrenen Eindruck machte, zusammen. Beide gingen in die B.'sche Wirtschaft, wo R. seinen Koffer hinstellte. S. frag den R., wo er in Arbeit treten wolle, unb als dieser es ihm sagte, machte er ihm bie unwahre Angabe, er arbeite auch bei W., R. glaubte es unb bezahlte ihm bie Zeche. Darauf gingen sie in bie F.fche Wirtschaft unb S. setzte hier seine unwahren Erzählungen fort Er behauptete, W. habe ihn beauftragt, Meffingplatten zu kaufen, habe ihm aber fein Geld gegeben, es fehlten ihm 16 Mk., bie chm R. leihen möge, da er gegen bar kaufen solle. Auf die Bemerkung des 9L, er habe soviel nicht bei sich, meinte S^ er habe iiachgerechnel, eS genügten chm auch 5 Mk. 30 Psg^ R. solle chm bie(en Betrag nur geben, in einer Viertelstunde werde er zurück
fein. Der arglose R. gab chm auch daS Geld. Der Angeklagte begab sich in die B.fche Wirtschaft zurück und holte sich dort den Koffer des R^ der dcffen Habseligkeiten im Werte von 50 bis 60 Mk. und ein Sparkassenbuch enthielt. Erst als R. längere Zett gewartet hatte, und S. nicht erschien, erstattete er Anzeige, und es gelang ber Polizei, den Bauernfänger alsbald zu faffen. Er erhält angesichts der unglaublichen Unver,chämthett seiner Tat e inJahr unb breiMonateZuchthaus sowie 150M k. G e l d st r a f e. Tie bürgerlichen Ehrenrechte werben ihm auf fünf Jahre aberkannt. Tiefe Strafe nimmt er an.
m. Gießen, 31. Jan. Gewerbegericht. Den Vorsitz führt Oberbürgermeister Mecum. Als Beisitzer sinb tätig: Speng- lermeiftcr E. A. Faber unb Schreiner Heinrich Männche. — Die Köchin Elise V. hier klagt gegen ben Restaurateur K. hier auf Zahlung von 58 Alk. Entschädigung wegen kündigungsloser Entlassung. Der Beklagte beantragt Klageabweisung. Er sei zur sofortigen Entlaffung der Klägerin berechtigt geroefen, weil dieselbe ihn und seine Frau gröblich beleidigt habe. Tie stattgehabte Beweisaufnahme ergab die Richtigkeit dieser Behauptungen unb es würbe deshalb die Klage kostenfällig abgewiesen.— Die Klage des Kellners Friedrich Sch. hier gegen ben Restaurateur H. wegen Entschädigung wurde von dem Kläger zurückgezogen. — Der Hülfs- montcur Wilhelm Sch. hier verlangt von bem Ingenieur M. hier riiefftänbigen Lohn. Ta Beklagter im Termin lischt erschienen ist, erging auf Klägers Antrag Versäumnisurteil.
Berlin, 2. Febr. In bem heute begonnenen Kurpfuscherprozeß gegen Narbenkötter, ben Apotheker Klesper, Arzt K r o n h e i m unb ben flüchtigen Arzt Guthermann, welche ben Betrieb von Heilmitteln in großem Maßstabe unb unter An- wenbung gewaltiger Reklame betrieben, wurde auf Antrag des Staatsanwalts der Hauptangellagte, frühere Apothekergehilfe Nardenkötter wegen Fluchtverdachts verhaftet, ihm fcdoch bie Stellung einer Kaution von 15 000 Mk. freigestellt.
Berlin, 80. Januar. Tas Ali litär geeicht ber ersten Garbebivision verurteilte ben Oberleutnant v. Grawert wegen bes Zweikampfes mit bem Rechtsanwalt Aye zu zwei Jahren Festungshaft. Tie Verhanblung fanb unter Ausschluß ber Oeffentlichkeit statt.
Landwirtschaftliches. Die Tagesorbnung berGeneral- versammlung des Bunbes der Landwirte, bie am 9. Februar, nachmittags '/,1 Uhr zu Berlin stctttfinbet, lautet: 1) Eröffnung ber Versammlung durch den Bundesvorsitzenden Frhr. v. Wangenheim-Klein-Spiegel, Dl. d. R. und Dl. d. A. 2) Ansprache des Bundesvorsitzenden, Tr. Roesicke-Görsdorf, M. b. 9t 3) Geschäftsbericht für bas Geschäftsjahr 1902, erstattet vom Direktor des Bundes, Dr. Diederich Hahn, Dl. d. R. und M. b. A. 4) Kaffen- Revisions-Bericht ber vom Ausschüsse gewählten Kassen-Revisions- Kommission 5) Der Zolltarif und die künftigen Handelsverträge. (Die Referenten hierüber werden später bekannt gegeben werden). 6) Anträge aus der Versammlung. Diskuffion, insofern sie nicht die in den Punkten 3 und 4 erörterten rein geschäftlichen Angelegenheiten des Bundes berührt, findet erst nach Erledigung des Punktes 5 statt. Anträge aus Mitgliederkreisen zu Punkt 6 müssen 8 Tage vor der Versammlung schriftlich an die Direktion eingereicht werden. Abänderungen der Tagesordnung bleiben vorbehalten. Die ,D. Tagesztg." bemerkt hierzu, daß „infolge der veränderten Stellung der Behörden die Betelligung von Damen an ber Generalversammlung nicht mehr zugelassen werben tonn'. Wie erinnerlich, hatte bie Behörde noch im vorigen Jahr die Anwesenheit von Damen in der Zirkus Buch-Versammlung gestattet, jedoch fast gleichzeitig in sozialdemokratischen Versammlungen unter den gleichen Umständen verboten, was zu Erörterungen führte, die den preußischen Minister des Innern veranlaßten, eine Abänderung der bisherigen Bestimmungen dahin zu veranlaßen, daß Damen „in einem abgesonderten Raum" als Zuhörerinnen an öffentlichen politischen Versammlungen teilnehmen dürfen. Ein „abgesonderter Raum" steht den agrarischen Damen im Zirkus Busch nicht zur Verfügung, so daß sie werden zu Hause bleiben müssen.
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