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2.12.1903 Zweites Blatt
 
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Mittwoch Ä. Dezember 1903

Zweites Blatt«

153 Jahrgang

Nir. Ä83

1.

2.

3.

Kessischer Ausgleichsfonds

die den

Naberschuß der Hessisch-Preußischen Ei s e n b a h n gemeiw- schaftsverwattung und der 5Aessisch-Thüring!schen Staats- lotterie ist ein Ausgleichsfonds mit dem Zwecke zu bilden, den Staatshaushalt von den Schwankungen der Ueberschüsse aus der Eisenbahn- und L-otterie-- verwaltung, sowie der Leistungen an das Reich möglichst unabhängig zu machen.

Eine an die Landstände des Großherzogtums, zunächst zweite Kammer, gelangte Regierungsvorlage betrifft Entwurf eines Gesetzes zur Bildung eines Ausgleichs- fonds. Ter Entwurf zählt folgende 9 Artikel:

Art. 1. Aus den Anteilen des Großherzogtums am

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Die Hunde des ,,^>auß" gaben sich wahrend der Fahrt vom Kriegshafen nach der Hörn (es waren 20 aus­gewachsene und 21 junge Tiere- ruhig verhalten. Ter DampferKlaus Groths hatte aber kaum den Quai er­reicht, da gab es kein Halten mehr an Bord. Die Tiere stimmten ein wahres Freudengeheul an. Die Sehnsucht nach Land war bei den Hunden nicht zu zähmen, kopsübev und kopfupter gings an Bord her. Die mit der Pflege betraut gewesenen Matrosen vomGauß" hatten ihre liebe 9iot, die an Ketten befestigten Tiere einzeln an Land zu bringen. Der ganze Hundepark ist für den Hamburger Zoologischen Garten bestimmt. Die Tiere sind ausgezeichnet gepflegt. Bekanntlich erhielt derGauß" bei der Ausreise auf den Kerguelen 63 Polarhunde, die über Australien! nach den Kerguelen bestimmt waren. Die Tiere haben sich während der Fahrt in der Eisgegend ausgezeichnet be­währt. Auch an Nachkommenschaft fehlte es nicht, und zeitweilig war ein Höchstbestand von 105 Hunden zu ver­zeichnen. Der größte Teil des ehemaligen Hundebestandes ist in der Südpolargegend geblieben; beim Antritt der .Heimreise wurden die Tiere erschossen, da eine Ueberführ- ung nach Deutschland zu umständlich war.

Goethes Gartenmauer. Tie.Weimarer Ztg." veröffentlicht einen Erlaß des Großh. Staatsministe­riums, wonach der Antrag aus Niederlegung der Garten­mauer des Goethehauses vom Staatsministerium ab­schlägig beschieden wurde. Der Grostherzog als Pro­tektor des Eoerhe-Natioualmuseums lehnte es ab, irgend welche Maßnahmen z.u. genehmigen, die der ernst und gern geübten Pflicht Weimars zuwiderlaufen, Goethes HauS und Garten in der weihevollen Eigenart zu erhalten.

Wie dieM. N. N." melden, ist der srühere Bürger­meister von Oberammergau, M a y e r, bekannt als ehe­maliger CHristusd ar st e ller bei den Oberammer­gauer P a s s i o n s p i e l e n, in München g e st o r b e n.

2>te heutig« Bummer umfaßt 12 Seite».

/______ ' - ....."

Art. 2. Ter Ausgleichsfouds wird in der Weise ge­bildet, daß von den ihm zuzuführenden lieberschußanteilen (Artikel 1) abgezogen werden:

L die auf der Eis enbahneinn ahme ruhenden Lasten.

II. der durch die Ueberweisungen des Reichs nicht ge­freute Betrag der Leistungen des Großherzogtums

worden sind;

4. ein Betrag von 152 000 Mk. entsprechend dem Be­trag der durch die Verstaatlichung der Hessischen Lud­wig sei; enüb ahn wcggesallenen Staatssteuern (Artikels des Gesetzes vom 3. Oktober 1896).

Für das Rechnungsjahr 1903/04 ist diesen Lasten weiter die letzte Rate des Staatszuschusses zu den garan­tierten Linien der vormaligen Hessifchen Ludwigseisenbahn (Artikel 2 Ziffer 3 a des ,Staatsvertrags vom 23. Junv 1896) zuzurechnen.

Art. 4. Tie Höhe der dem Ausgleichsfonds jährlich zuzuführenden Ueberschnhanteile und der von ihnen nach Artikel 2 und Artikel 3 erster Absatz abzuziehenden Beträgt bestimmt sich nach dem Ergebnis des Bücherschlusses des' jeweils ab gelaufenen Rechnungsjahres. , »

Für die Berechnung der in Artikel 3 unter Ziffer 1 bis 2 bezeichneten Betrage haben die für das Rechnungs-, fahr 1902/03 durch Unser Ministerium der Finanzen end- giltig sestgestellten Summen als Grundlage zu dienen.

Art. 5. lieber den Ausgleichsfonds ijt eine besondere; Rechirung zu stellen. Seine Zinsen fließen der Hauptstaats­kasse zu. . | 1 iJi ägfesü faÄ

Art. 6. Reichen die Anteile des Großherzogtums am Ueberschuß der Eisenbahngemeinschaftsverwaltung und der Hessisch-Thüringischen Slaatslotterie nach Abzug der in Artikel 2 Nr. I und n erwähnten Beträge nicht aus, um hieraus zur teilweisen Teckung der sonsttgen ordentlichen Ausgaben für die allgemeine Staatsverwaltuna im ab-! gelaufenen Rechnungsjahre einen Betrag von 2 Millionen Mark (Artikel 2 dir. III) zu verwenden, so ist der dadurch in der Rechnung der Staatseinnahmen und -Ausgaben für die Verwaltung entstehende Ausfall, soweit die Bestände, des Ausgleichs sonds ausreichen, durch Entnahme aus diesem Foiids zu decken.

Art. 7. Hat der Ausgleichsfonds die Summe von sechs Millionen Vttrrk erreicht, so sind die nach Artikel 1 bis 4 ihm weiter zufließenden Beträge durch Einstellung in fr en nächsten, noch nicht abgeschlossenen Hauptvoranschlag zur Teckung außerordentlicher Ausgaben der Vermögensrech­nung, und zwar zunächst zur Bestreitung von Ausgaben für die Erweiterung und Ergänzung der baulichen Anlagen der Staatseisenbahnen und für die Beschaffung von Be­triebsmitteln, sowie zur Leistung von Staatszuschüssen zur Erbauung von Nebenbahnen zu verwenden.

Art. 8. Tie Vorschriften dieses Gesetzes finden zum! erstenmal 9(mueiifrnng auf den Abschluß des Rechnungs- jahres 1903/04.

Art. 9. Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist Unser- Ministerium der Finanzen beauftragt.

Auch die Regierungsvorlage betreffend: den Staats­vertrag zwischen Hessen und Baden über die Auflösung des bezüglich der Gemeinde Kürnbach bestehenden Kon­dominatsverhältnisses hat die Zustimmung des 1. Aus­schusses gefunden. Der Marktflecken Kürnbach, 2V2 Stun­den nordöstlich von Bretten, nahe der badlsch-württem- bergischen Grenze, hat, so führt der 1. Ausschuß u. a. aus, nach der letzten Volkszählung 1421 Einwohner, von denen 914 die hessische, 507 die badische.Staatsangehörig­keit besitzen. Der Ort ist im Kondominate von Hessen und Baden. Hessen hat 2/s, Baden Vs- Das behagliche, tat­sächlich steuerfreie und von den Behörden unabhängige Da­sein der Kürnbachjer, die wie auf einer politischen Insel lebten, kann unter keinen Umständen fortdauern. Daß die hessischen Kürnbacher seither die polnischen Rechte der Hessen, insbesondere das Wahlrecht zur Volksvertretung im Landtage und zur kommunalen Selbstverwaltung im Kreistage, nicht benutzt und in der ganzen Vergangen­heit nicht einmal verlangt haben, zeigt, wie die Hessen^ eigenschast nicht allzu hoch veranschlagt wurde. Daß nicht schon längst dingliche Beschwerden an die hessische Re­gierung gelangten, ist offenbar nur dem Umstande zu­zuschreiben, daß die Kürnbacher ihre Steuerschonung nicht gefährden wollten. Hessen darf Kürnbach nicht behalten, wenn es seine Pflichten gegen das Dorf richtig erfaßt. Der seitherige hessische Besitz Kürnbachs wird uns eine interessante, manchem, der sich des idyllischen Jnseldaseins des Dörfchens freute, auch eine angenehme Erinnerung bleiben, aber dies macht uns nicht blind für die Vorteile, die dem seitherigen Kondominatorte durch die dauernde Zuteilung an Bad en erwachsen. Wir trennen uns von dem Orte mit dem zuversichtlichen Wunsche und Ver- ttauen, daß er und seine Bewohner durch die bevor­stehende ftuchtbare Verbindung mit frem! durch seine ganze .Sage einflußreicheren Staate Baden einer neuen Aera fort­schreitenden Gedeihens zugefiihrt werde. Aus diesen Er­wägungen hat sich der Ausschuß in seiner Mehrheit (5 gegen 2) entschlossen, dem Staatsvertrage zuzustimmen. Hessen empfängt die Hoheitsrechte über die Enklave Michelbuch (486 Hektar 7836 Quadratmeter) und über 295,22 Hektar des an Hessen angrenzenden Teils des Badischen Domanialwaldes im DisMkt Adlerstein bei Hed­desbach. Der Verlust an Gebiet wird dadurch für Hessen ausgeglichen. Tie Zahlung von 175 000 DL ar k an Hessen soll den verschiedenen Steuer- wert der ausgetauschten Gebietsteile insbesondere im Hin­blick darauf ausgleichen, daß Hessen beim Tausche nur Ge­biet erhält und den steuerkräftigsten Teil der Gemeinde Kürnbachs verliert. Die Summe ist weit Unter dem Betrage, der fr-ent badischen Interesse an Kürnbach entspricht. Man hält es aber mit der Regierung nicht für angemessen, hierüber weitere Verhandlung zu pflegen, zumal man glaubt, fraß die bodischie Regierung zur Heranziehung Kürnbachs zu allen Steuerlasten nur allmählich schrecken könne und werde. Den Betrag von 175000 Mark wird die hessische Regierung nach ihrer Er­klärung nicht für die laufenden Bedürfnisse des Staats­haushaltes verwenden, sondern dem Staatsvermö-gen bei­schreiben und seine künftige Verwendung der Verjtündig- ung zwischen Regierung und Landtag Vorbehalten.

an das Reiche

III. ein Betrag von 2000 000 Mark, der zur teilweistn, Teckung von fonsttgen ordentlichen Ausgaben für die allgemeine Staatsverwaltung zu verwenden ist.

Art. 3. Als auf der Eiienbahneinnahme ruhende Lasten (Artikel 2, I) haben zu gelten:

' der Aufwand für die Verzinsung der (Sifenbanat*-, schuld, insoweit fr er Erlös Der Anleihen tatsächlich, bereits für Eisenbahnzwecke verausgabt worden ist;, der Betrag, der nad)i Artikel 6 des Gesetzes tarn' 3. Oktober 1896, den Erwerb der Hessischen Ludwigs-) Eisenbahn, insbesondere die Aufbringung der hierbei erforderlichen Mcktel betreffend, zur Tilgung von Staats;chuldverschreiburrgen zu verwenden ist;

die Ausgaben, die von dem Großherzvgtum auf! Grund des Arttkels 10 Ziffer 4 des Staatsvertragsj zwischen Hessen und Preußen über die gemeinschast^ liche Verwaltung des beiderseitigen Eisenbahnbesitzes' vom 23. Juni 1896 für öffentliche Abgaben geleistet

Gießen, den 30. November 1903.

Betr.: Die Bedeckung der Stuten durch die Landgestüts­beschäler in 1904.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a* die Grotzh. Bürgermeistereien deS KretteO.

Sie wollen mnerhalb 8 Tagen benchlen, wieviel scheine und Verzeichnisse Sie voraussichtlich für im Jahre 1904 zur Bedeckung kommenden Stuten nötig haben.

_____________I. V.r Dr. Wagner._______________

Bekanntmachung.

Die wegen Ausbruchs des Schwemerotlaufs über das Gehöft des Friedrich Geißler III. zu Lollar verhängten Sperrmaßregeln werden aufgehoben.

Gießen, den L Dezember 1903.

Grotzyerzogliawä streiöamt Gießen- I. V.: Dr. Kranzbühler.

Dckaimtlmichung.

Betr.: Das Meldewesen in der Provinzialhaupfftadt Gießen.

Nach pos. III, 2 der Melde-Ordnung für die Provtnzwl- hauptstadt Gießen vom 10. Mai 1890 haben die dorten des Näheren bezeichneten Meldepflichtigen, mit Ausnahme der Dienstboten, die vorgeschriebenen An- und Abmeldungen persönlich oder schriftlich zu erstatten.

Für schriftliche Meldungen sollen vom 1. Dezember l. Js. ab eigens dazu eingefühtte Formularien zur Ver­wendung kommen.

Wir ersuchen die Meldepflichtigen, sich dieser Fonnularien bedienen zu wollen, und machen darauf aufmerksam, daß solche außer auf unserem Meldebureau auch an den Oktroi­erhebestellen des Selters-, Neustädter- mrd Waüthors unentgeltlich verabreicht werden.

Gießen, den 26. November 1903.

.Großherzogliches Polizeramt Gießen.

Hechler.

Ifrer Abfahrt, so habe man fr er Expedckron wahrend ihrer Reise frauernfr Vertrauen geschenkt und ein Zeichen solchen Vertrauens, das der Expedition treu, geblieben, sei auch die eben gehörte Ansprawe und das Geschenk, das die Reichs-Verwaltung den Mannschaften überwiesen habe. Stürme haben das Schiff von außen umtost, und Stürme haben gelegentlich auch wohl sich im Innern bemerklich gemacht; aber wie das wackere ^Scksiff nicht ins Wanken geraten, so sei auch das Gesiige der Teilnehmer an der Expedition niemals erschüttert. Redner schloß mit einem dreifachen Hurra auf freu Kaiser. Schließlich nahm noch Kaprtän Ruser das Wort, um vor dem Auseinandergehen noch dessen zu gedenken, der sich des Wohls der Expedition in so überaus reicher Fürsorge angenommen habe. Er­brachte ein dreifaches Hurra dem Staatssekretär des Reichsamts des Innern Gras PosadowskY. Geheimrat Dr. Kautz verabschiedete sich sodann von den Gelehrten der Expedition, die er jedoch, wie er in seiner Ansprache zum Ausdruck gebracht, noch loiederseheu wird, und reichte darm : jedem Matrosen die Hand zum Abschied, um dann mit dem Geh. Regierungsrat Blumenthal und Professor v. Dry­galski das Schiff zu verlassen. DieGauß" wird, wie bereits mckgeteilt, mit Besatzung von der kaiserlichen Werst von Kiel nach Geestemünde übergeführt, wo das Schiff mit dem ForschungsdampferPoseidon" im Schuppen des Deutschen Hochseefischereivereins untergebracht werden wird. Ein Teil fror Instrumente des Schiffes wird eben* . jalls in Geestemünde an den genannten Verein abgegeben; ein anderer Teil kommt an die Gesellschaft für Tieffee- . sorschung in Berlin, während die Pelzausrüstung vor- läufig noch an Bord bleibt. Tie wisseilschaftlichen Mit- > glieder der Expedition bleiben bis aus weiterem Beamte , des Reiches, mit Ausnahme der Professoren Dr. v. Drygalski . und Vanhoeffen, die als Urckversitätslehrer preußische t Staatsbeamte sind und nur nebenamtlich mit der Reichs- L Verwaltung in Verbindung bleiben.

Erscheint tAgNch mit Ausnahme des Sonntag«. A . . . ? . . A , verantwortlich für den allgemeine» Ml

Di-Siebener Kamilienblätter" werden dem jl! ^l^tflenleUl * ®t<fc

Anzeiger viermal wöchentlich betgelegt. Der ÄP b i H U M i H Rotationsdruck und Verlag d« Brühl'sch«

^hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal. v* S iS K v V Untoersilälsdruckeret (Pietsch Lrdm>, Gtetzm»

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sietzen.

parlamentarisches aus Kessen-

Mck fr er Einbringung der Vorlage betresfenfr> Hagel- v er sicher ung ist die Regierung bekanntlich mehrfach geäußerten Anregungen und Anträgen aus dem Landtag nackgekommen. Der Landesausschuß fr er landwirtschaft­lichen Vereine des Großherzpgtums kam zu dem Schluß, fraß zwar prinzipiell die Erruhtung einer staatlichen Hagel- Versicherungsanstalt mit Versicherungszwang anzustreben sei, daß aber zurzeit ein solches Unternehmen etwas ge­wagt sei, und deshalb bei der Regierung zu beantragen fei, mck einer Hagelversicherungsgesellschaft einen Vertrag abzuschließen. Die Regierung hat in der Vorlage ebenfalls diesen Weg eingeschlagen, und die Mehrheck des Aus- schüsieö hat sich derselben angeschsi)ssfen. Grundsätzlich machte sich zwar auch im Ausschuß die Stimmung für eine staatliche Hagelversicherung geltend. Eme solche Ver­sicherung hätte jedoch! nur Aussicht auf Erfolg, wenn sich das Reich entschlösse, sie in Angriff zu nehmen; dazu sind jedoch keinerlei Aussichten vorhanden, fra Norddeichchland bei der Hagelgefährlichkeck Süddeutschlands nicht zum Bei­tritt geneigt ist. Das Großherzogtmn Hessen ist nach ern- stcknmendem Urteil von Regierung und Ausschuß, für eme staatliche Hagelversicherungsanstatt ein zu kleines Gebiet. Aus vielfachen Erivagungen heraus beanttagt der erste Ausschuß mck 6 gegen 1 Stimme die Kammer wolle dem Abschluß eines Vertrages wrt der Norddeut­schen Hagelversicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Berlin nach dem der Regierungsvorlage beiliegenden Entwurf sowie der Mldung eines Hagel- fr e r si ch e r u n g s f 0 n d s ihre Zustimmung erteilen.

Die deutsche SUSporarerprdttion

4t, tote matt aus Stiel meldet, mit einem Schlußakt tot | twb derGauß" aufgelöst morden Auf der Kommando­brücke des Schiffes versammelten stch um den Letter der Expedition Professor Dr. ü. Drygalskt und denFuhrer derGauß" Slapttän Ruser dte Gelehrten und Offtztere Ser Expedition, wahrend die Mannschafcett sich auf dem Teck an Steuerbord feite rangierten. Kürz nach 10 llhr erschien der Vortragende Rat im Reichsamt des Innern Neheimrat Dr. Kautz und hielt alsbald an frie Teilnehmer her Expeditton eine Ansprache, in der Redner u. a. daraus hiiiwies, daß, wo so viele Menschen von verschiedenem 2_<>eruf so lange auf einem Schiffe zusammen zu arbeiten haben, es nicht ausbleiben könne, daß hier und da Mbm- angsverschiedenheiten Vorkommen; aber wenn das auch der Fnll gewesen, so sei frodu die Brücke zur Verständigung niemals abgebrochen gewesen. In bester Harmonie sei dant des Charakters und des guten Geiste^ der Mitglieder der Expedition die glückliche Heimkehr ermöglicht gewesen, -frie Gelehrten der Expedition aber köiftren Mit Freuden zuruck- blicken auf das hinter ihnen Liegende; sie können nun in Ruhe aufbauen auf dem Erforschten und aus diese Weise Zeugnis davon ablegen, was sie geleistet wahrend ihres Aufenthaltes an unwirtlichen Gestaden. Um den SRannschaften ein besonderes äußeres Zeichen ihrer An­erkennung und ihres Dankes zu geben, habe die deut.che Reichsverlvaltung. Redner beauftragt, den alten --^anu- fchasten, die die ganze Expedition Dan Anfang bis ost Ende nitgemacht haben, eine Be l0 hnung v0 n ein e r Ex t r o- Monatsheuer zu übermitteln. Bevor wir uns aber trennen, bitte ich Sie alle, noch einmal nut mir einzu- ttmmen in den vtuf: die freutsckst Sud;wlar.Expeditton und tr Leiter Hurra, Hurra, Hurra! Das Wort nahm dann Vroiessor Dr. v. Drygalski, um von Herzen für die freundlichen 'Sorte zu danken, die zum Abschied wieder an )le Spedition geriLtet seien. We vor zwer Jahren bei