Ausgabe 
31.10.1901 Drittes Blatt
 
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Donnerstag 31* Oktober 1901

151 Jahrgang

Nr. 258

Drittes Blatt

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referenten zu diesem Punkt. Bei der Abstimmuug wird Ziffer 4 der Grundzüge mit allen gegen eine Stimme ab­gelehnt, ebenso der Antrag des Referenten Landmann zu Ziffer 2:Der Arzt ist verpflichtet, möglichst rasch, und sicher und btoften ersparend den Patienten der Heilung zuzuführen". Angenommen wurde der Antrag Landmann zu Ziffer 4: Die Verwendung und Abgabe von sog. Geheim­mitteln ist dem Arzt nicht verboten. Der Arzt darf Kur­pfuscherei nicht unterstützen. LVurpfuscherei ist die Aus- übung der Heilkunde durch unfähige Personen.

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Gebrüder Berdnx

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Politische Tagesschau.

Aus Spanien

Die schleichende Krisis im spanischen Ministerium ist zur akuten geworden, die Uneinigkeit unter den Mitgliedern des Kabinetts Sag ast a kann es über Nacht zu Falle bringen. Sagasta leitet seit März die Regierungsgeschäfte, aber nicht eine einzige That von Belang vermag er auf­zuweisen, nicht einmal den Versuch zur Bewerkstelligung politischer Reformen. Er ließ den Dingen ihren Lauf, sich beglückwünschend, daß die Sommermonate einiges Leben in die auswärtige Politik brachten, Differenzen mit dem Sultan von Marokko, festliche Empfänge deutscher Kriegsschiffe in spanischen Häsen u. s. w-, wodurch in der That die Aufmerksamkeit der Bevölkerung von den trostlosen Zuständen im Innern abgelenkt wurde, freilich nur vorübergehend. Unter all den Politikern, die sich zum Sturz des liberalen Kabinetts verbunden haben Silvela, Robledo, Herzog von Tetuan, Dominguez u. a. ist aber nicht einer, der hoffnungsfroh alskommender Mann" betrachtet werden könnte.Salonminister": mit diesem Wort sind die Herren durchweg gekennzeichnet. Sie würden lediglich eine andere Nummer des Sagaftaschen Fadens spinnen und vielleicht eine ausgedehntere Kliquenwirtschaft installieren. Der einzige Politiker, dem es an Initiative nicht fehlt, leitet zur Zeit das Kriegsminifterium: General Weyler. Daß er in die Lage kommt, als Kabincttschef diese Initiative in die That umzusetzen, wird aber kein Wohlmeinender wünschen wollen. Denn die Säbel-Diktatur in brutalster Form würde mit ihm zur Herrschaft kommen. Hat doch derHenker von Kuba" kürzlich in der Deputierten­kammer rund heraus erklärt, daß er die militärische Pflicht über die politische stelle. Leider ist der Einfluß dieses Gewaltmannes bei Hofe außerordentlich. Die Königin schenkt ihm ihr besonderes Vertrauen, und die Auffassung, in General Weyler den berufenen Beschützer des Thrones zu sehen, ist ohne Zweifel dem jungen König Alfons XIII. anerzogen worden, der im nächsten Frühling großjährig, also regierungsfähig wird. Ist General Weyler zur Zeit der Thronbefttigung des Königs Alfons noch unter den Lebenden, dann dürfte dennoch ein Appell des Regenten an denRetter der Monarchie" nicht auf sich warten lassen. Der Appell wäre gleichbedeutend mit der Proklamierung des Bürgerkrieges. Das politische Barometer im Lande des Weins und der Gesänge deutet auf Sturm. Ein solcher Sturm vermag mit dem vielen, was da morsch und faul ist, gründlich aufzuräumen.

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Universitäts-Nachrichten.

Von der Handelshochschule in Köln. Am Donnerstag hielt Dr jar. und phd. Eckert seine Antrittsvorlesung. Er wird un Wintersemester ein Publikum lesen über deutsche Wirtschafts- entwickelung im 19. Jahrhundert. Dr. E., ein Mainzer, trat nach Ableqnng der Referendarprüsung im Frühjahr 1896 in den prakti­schen Vorbereitungsdienst für die juristische Lausbahn. Während derselben machte er sein juristisches Doktorexamen in Gießen (1897) und das philosophische in Berlin (1898). Nachdem auch noch das Assessorenexamen mit bestem Erfolge bestanden war, habili­tierte sich Dr. Eckert in Berliii als Privatdozent für Staatsmissen- schaften. Die litterarischen Arbeiten Dr. Eckerts lagen in den letzten Jahreii nach Abschluß der älteren, rcchlshistorischen Studien: Mainzer Stadtratsverfassung im Mittelalter (1895) und Ter Fron­bote im Mittelalter (1897), meist auf Handels- und vexkehrswissen- schaftlichem Gebiete: Mainzer Schiffcrgewerbe in den letzten drei Jahrhunderten des Kurstaates (1898), Rheinschifsfahrt im 19. Jahr­hundert (1900). Vom 1. Qktober an übernahm Dr. Eckert einen Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre an der Handels-Hochschule in Köln.

che a. bess.HauL- il a. i. Holchdiirch ini Maigasse 12.

M.MdukrcmN M, Wiesbaden^ möge«' neu an den Ah reMrulMm drei Tagen nach

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Müu ch en, 28. Okt. In der heutigen Sitzung des Aus­schusses zur Beratung einer ärztlichen Standes - und E h r e n g e r i ch t s o r d n u n g wurde zunächst Ziffer 3 der Grundzüge der Regierungsvorlage (die öffentliche Gesund­heitspflege sott jeder Arzt nach Kräften zu fördern trachten) angenommen. Ueber Ziffer 4 der Grundzüge (das Ge- !'e immittelwesen und die Kurpfuscherei zu unterstützen ist unerlaubt, demselben ist vielniehr überall cntgegenzutreten) entspinnt sich eine zweistündige Dis­kussion, wobei über den Begriff des Geheimmittelwesens und der Kurpfuscherei die Meinungen auseinandergehen und. ebenso über die Anträge des Referenten und Kor-

vrscheinl täglich mit Ausnahme des Montags.

Die Giehener.familiet!« blätter werde» deinAn» zeiger im Wechsel mit dem »Hess. Landwirt* und denBlättern für hessische Volkskunde" viermal wöchentlich bei* gelegt.

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Vermischtes.

* Reiche Einwohnerschaft. Die Stadt Düsseldorf beherbergt nach dem jüngsten Verwaltungsbericht 179 Millio­näre, d. h. Personen mit einem Jahreseinkommen von min­destens 50 000 Mk. Der höchstbesteuerte Einwohner der Stadt hat ein Jahreseinkommen von 1 080 000 Mk.; er ist gleichzeitig der Einzige mit einem Jahreseinkommen von mehr als 1 Million Mark. Zwischen 500 000 und 750 000 Mk. Jahreseinkommen besitzen sechs Steuerpflichtige, zwei ver­steuern ein solches von 450 000 Mk.

* Ein Vorläufer Tolstois. Das Werk der geisti­gen Befreiung Rußlands, als dessen Hauptvertreter in neuerer Zeit Turgeniew, Dostojewski und Tolstoi genannt werden, hat schon im 18. Jahrhundert begonnen. Ein hervorragender Kämpfer des Fortschritts aus jener Zeit ist Alexander Radiftschew, dem, wie wir einem Pariser Blatt entnehmen, Gilino Eapello in derRassegno inter- nazivnale" einen interessanten Aufsatz widmet. Radiftschew wurde im Jahre 1749 in Moskau geboren und erhielt die Grundlagen seiner Bildung auf der Pagenschule zu Peters­burg; dann studierte er an der Universität Leipzig, wo er die Werke Voltaires, Rousseaus und Helvetius' kennen lernte. RaynalsL'histoire philosophique des Indes" be­stimmte dann in letzter Linie die Richtung seiner geistigen Entwickelung. Nachdem er nach Moskau zurückgekehrt war, ging er an eine Uebersetzung der Werke E-ondillacs. Die Kaiserin Katharina, der bekanntlich die Verbreitung der Aufttärung und der Fortschritt der materialistischen An­schauungen sehr am Herzen lag, bis ihr die Revolution die politischen Gefahren dieser Richtung zeigte, ermutigte Radiftschew und setzte ihm eine Pension aus. Durch diese Förderung seitens seiner Herrscherin zu kühn geworden, wagte er es, unter dem TitelReise von Petersburg nach Moskau" eine ähnlich wie des Engländers Sterne be­rühmtes Werk gehaltene Reisebeschreibung herauszugeben, die eine bösartige Kritik der russischen Regierung und Verwaltung enthielt. Er hatte darntt jedoch bei der Kai­serin Katharina wenig Glück, denn sie ließ ihn ohne weiteres nach Sibirien verschicken. Diese Probe bestand Radiftschew schlecht. Er ging in seiner Schwäche soweit, daß er widerrief, und suchte Verzeihung für seinen Frei­mut zu erlangen. Er verleugnete die unlängst von ihm verkündeten Grundsätze und erklärte, sein Geist sei durch die Lektüre der Sophisten des Westens vergiftet ivorden. Aber diese Regung der Schwäche war nicht von Dauer, und fein langer Aufenthalt in der sibirischen Verbannung

Zu dem Sksktzentwnrfk öder die ärztliche Standes- vnd Lhrengerichtsordnnng.

SR. München, 27. Okt.

Wie bekannt, hat die bayerische Regierung schon zu Ende der vorigen Session bem Landtage einen Gesetzent­wurf, betreffend die ärztliche Standes- und Ehrengerichts­ordnung, vorgelegt, der nunmehr in einem besonderen Ausschüsse der Abgeordnetenkammer beraten wird. Bei ihrem Vorgehen hat sich die Regierung streng an die Wünsche der ärzttichen Zkreise und ihrer Standesvertret- Ungeu gehallen. Die Aerztekammern selbst haben auf Grund der Beratungen mit dem Ministerium des Innern einen Entwurf ausgearbeitet, der vom Obermedizinal-Aus- schusse mit wenigen Wanderungen genehmigt wurde. Er ging sodann dem durch Delegierte sämtlicher Aerztekam­mern und der Universitäten verstärkten Obermedizinal- «usschusse zu, der einen förmlichen Entwurf aufstellte. Im Einklang mit den ärztlichen Vertretungen hält nun die Re­gierung eine gesetzliche Regelung der Materie nur inso- lueit für notweirdig, als die Standesorduung sämtlichen lAerzten bestimmte Verpflichtungen auferlegt und gegen Zu­widerhandlungen einen Strafzwang vorsieht. Im Zusam­menhänge damit ist in den Grundzügen das Verfahren gesetzlich festzustellen, nach welchem die Aufrechterhaltung der Stundesvorschriften etwaigen Verfehlungen gegenüber sich zu vollziehen hätte. Die Standesordnung dagegen, welche die den Aerzten in Ausübung ihres Berufes und zur Wahrung der Standesehre obliegenden Pflichten ent­hält, dürfte je nach den wechselnden Auffassungen und Erfahrungen mancher Wandlung und Schwenkung unter­liegen; ihr Erlaß soll daher dem Ministerium des Innern übertragen werden. Dem jeweiligen Bedürfnisse nach Aen- d erringen kann so jederzeit nach Einvernahme der. Aerztc- lmnmern und des Obermedizinalausschusses ohne Schwie­rigkeiten Rechnung getragen werden.

Man darf sagen, daß alle bayrischen Aerzte, denen die Ehre ihres Standes am Herzen liegt und daher die Abstellung und Verhütung von Mißständen als dringendes Bedürfnis erscheint, die Intentionen der Regierung voll gebilligt haben, wie dieselben auch in nicht ärztlichen Kreisen einen nennenswerten Widerspruch bislang nicht erfahren hatten. Daher haben die Anttäge des Referenten im Ausschüsse der Wgeordneterkammer, des liberalen Abg. v. Landmann, überall große Ueberraschung hervorgerufen. Er will eine genaue gesetzliche Fixierung der Ehrengerichts- vrdnung und beantragt deshalb u. a. die Aufnahme eines Artikels, in dem es nach den ersten prinzipiellen Sätzen heißt:

Politische, wissenschaftliche und religiöse Ansichten oder Handlungen eines Arztes als solche können niemals Gegen­stand eines ehrengerichtlichen Verfahrens bilden. Die durch die Reichsgewerbeordnung festgelegte Freiheit des ärztlichen Berufes darf in keiner Weise beeinträchtigt werden. Es kann daher insbesondere die Form und der Inhalt der verschiedenen Ankündigungen, das Anbieten brieflicher Be­handlung, der Kauf oder Verkauf der ärztlichen Praxis, das Heilverfahren, die Anwendung von Heilmitteln aller Art, die unentgeltliche Behandlung von Patienten, das ärztliche Honorar, der Abschluß von Verttägen mit öffent­lichen und privaten Korporationen, die Bewerbung um ärzlliche Stellen aller Art, der Verkehr mit den Patienten anderer Aerzte, das Verhalten bei Konzilien nicht Gegen­stand eines ehrengerichtlichen Verfahrens bilden, insofern es sich hierbei nicht um einen Vorgang handelt, welcher auch bei gebildeten Nichtärzten als ehrenrührig angesehen wird."

Der Ausschluß politischer und religiöser Ansichten findet n-atürlich nirgends Beanstandung und in den von der Regierung veröffentlichten Grundzügen zu einer Standes­ordnung für die Aerzte Bayerns heißt esselbstverständlich ijt das religiöse und politische Verhalten ausgeschlossen". Ganz anders aber steht es mit der vom Referenten ver­meinten Freiheit des ärztlichen Berufs auf Grund der Gewerbeordnung. Es bedarf nicht der Hervorhebung, daß der Referent bei seinen Anträgen von zwar unstichhaltigen, aber sehr wohlmeinenden Gründen geleitet wird. Er hält eine Einschränkung dieser ärztlichenFreiheit" mit der Gewerbeordnung nicht für vereinbar und fürchtet eine Ringbildung, bte schon durch die ganze Organisation und durch die Konkurrenz ausgeschlossen ist. Die Aerzte sind jedenfalls entschieden anderer Meinung. Aerztliche Be­zirksvereine und Aerztekammern, wie Einzelstimmen haben sehr energisch gegen die Anträge protestiert und betont, daß dieselben alles Gute aus der Standesordnung entfernen sollen die oben erwähnten Grundzüge verbieten in der That gerade, was Herr von Landmarin vom Verbote aus­genommen wissen will und damit den Wert einer Stan­des- und Ehrengerichtsordnung völlig illusorisch machen würden. Auch im Kammerausschusse hat sich, abgesehen oon dem sozialdemokratischen Wg. Dr. Frhr. v. Hatter, diese jassung geäußert, besonders auch im Korreferate des Zen- tnrmsabg. prakttscheu Arztes Dr. Hauber.

bestärkte ihn in den Anschauungen, die ihm seine Freiheit gekostet hatten. Er endete schließlich als begeisterter 23en künder der Brüderlichkeit und des allgemeinen Friedens, als beredter Vertteter derselben Ziele, auf die heute Leo Tolstoi hinweist, wenn er auch ganz andere Wege ins Auge faßt.

*ObligatvrischeAbzeichenfürEhemänner. In New-Jersey giebt es ein Gesetz, in dem steht, es wäre ein Vergehen für einen Mann,eine andere Frau, als seine Gattin zu lieben oder sich als lediger Mann auszugeben." Soeben ist nun, wie aus New York berichtet wird, William Perkins aus Newark wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz verhaftet worden und wird sich demnächst zu berankt Morten haben, weil er einem Mädchen die heirat vor ge­schlagen hat, obgleich er seit acht Jahren verheiratet ist. Die Legislatur von New-Jersey hat demnächst auch einen Gesetzantrag zu beraten, durch den verheiratete Männer, gezwungen werden, Abzeichen zu tragen, die ihren ver-, heirateten Zustand anzeigen.

* Vom Arbeiter zum Premierminister hat es Richard Seddon, der Ehef des Kabinetts auf Neu-See- land, gebracht; seine Biographie wird von Frederik Dol- man imWindsor Magazine" erzählt. Seddon ist Arbeits­minister und Urheber eines Alterspensionsgesetzes für Ar­beiter, das auf dem fernen Archipel eingeführt ist und von kompetenten Beurteilern für das Ideal eines der- artigen Gesetzes gehalten wird. Seddo ist einself-made- man" im strengsten Sinne des Wortes. Er ist der Sohn eines Arbeiters aus Laneashire, und er wanderte in jugend­lichem Alter in die Kolonie Victoria aus. Dort war er mehrere Jahre hindurch Heizer und später Lokomotiv­führer. Im Jahre 1876 siedelte er nach Neu-Seeland über und lieh sich dort als Schenkwirt bei den Arbeitern im Goldbergwerk in Kumara auf der Süd-Insel nieder. Zwei Jahre später schickten ihn die Arbeiter als Abgeordneten zum Grafschastsrat und im Jahre 1879 wurde er zum Deputierten für den Wahlkreis Hokitika erwählt.

* Ein langwieriges Duell. Aus Mailand wird berichtet: Ein bemerkenswertes Säbelduell ist auf dem Gut des Grafen Rodocanacchi bei Livorna ausgefochten worden, und zwar zwischen Signor Gini Ferrini aus Livorno und Leutnant Re Rivera von der Artillerie. Der Kampf begann um 1 Uhr 10 Min. nachmittags und endete um 3 Uhr 10. Min., dauerte also genau zwei Stunden. Im ganzen wurden 72 Gänge ausgefochten, dieHalts" machten im ganzen 20 Minuten ans. Obgleich also beide Kämpfer eine Stunde und 40 Minuten stachen und um sich hieben, kamen sie mit leichten Verletzungen davon. Nach Verlauf der zwei Stun­den machten die Sekundanten dem Kampf ein Ende "und die Duellanten schüttelten sich darauf die Hand.

* Echtes Bier. Bei einem Bierkouleurprozeß in Bamberg gegen Brauereibesitzer Rübs am machte der Vertreter der Steuerbehörde die interessante Mitteilung, daß der Kulmbacher Bierexport infolge des bekannten Kouleurprozesses seit 3/4 Jahren um 83 400 Hektoliter zurück­gegangen sei. Es fei dies ein sicherer Beweis dafür, daß die Fälschung des Bieres durch Kouleur überall bitter empfunden werde. Die Kulmbacher Brauereien hätten durch die Verwendung von Kouleur jährlich ca. 300000 Mtt am Malzverbrauch eingespart.

Einen orginellen Druckfehler finden wir in einer Fachzettschrift. In derselben wird über den in Kreuznach stattgehabten Weinbau-Kongreß berichtet und heißt es in dem Bericht u. a.:Um 1 Uhr begann bet ungeheurer Be­teiligung imKaisersaal" die Probe von 238 Naheweinen oon 1880er aufivärts, welche viele interessante Sachen lieb­lichen Charakters mit vorzüglichem Kellerbau bot und die manchem Teilnehmer den seitherigen irrigen Glauben zerstörte, daß die Nahe nur plumpe und schwere Sachen erzeuge. In zwei Stunden war das ganze Quantum durch gegerbt." Es sollte wohl geprobt heißen.

* Der witzige Zufall. Bei Gelegenheit einer Be­ratung des Fischereigesetzes im preußischen Herrenhause wurden in die dafür eingesetzte Kommission gewählt: Prinz Sal'm, Professor Hering (Halle), Herr v. P l o e tz, Herr v. Z a n d e r. Bessere Sachverständige konnten sich die Fische gewiß nicht wünschen.

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