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30.4.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 100 Erstes Blatt.

Dienstag 30. April 1901

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die Regierung noch wärmer, als es

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151. Jahrgang

Vezvgspreis DtertdjH*, Mk. 2.20, monatl. 76 Ma. mit Bringcrlohn; durch Ä AbholesttSen vikrlelrStzet, Mk. 1.90, monatl. 65 M^

Bei Postbezug vierteljHHM» Mk. 2.00 ohne BesteSHM

§ 8. Die Bestimmungen in § 24 der Instruktion für die Feldgeschworenen vom 23. Februar 1833 (Regierungsblatt Nr. 21 S. 110), des Nachtrags dazu vom 12. September 1834 (Regierungsblatt Nr. 73 S. 471), der Bekanntmachung vom 8. Februar 1840 (Regierungsblatt Nr. 5 S. 56), der Bekanntmachung vom 14. August 1872 (Regierungsblatt Nr. 38 S. 309) und der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1874 (Regierungsblatt Nr. 63 S. 784), die Jnsttuttion für die Feldgeschworenen betreffend, werden hiermit aufge­hoben.

Darmstadt, den 10. April 1901.

. seine Weisung, die ihm erteilt wurde, obschon sich die Minister hätten sagen können, das; der antisemitische Natio­nalismus in Algier nicht versöhnlicher ist, als in Paris. Tie Antisemiten Algiers haben denn auch seine Ankunft gleich wieder mit Sttaßentumulten gefeiert, und der Bürger meister Max Regis, wirrer der feurigsten Anttsemitenhäupt- linge, erließ eine Polizeiverordnung, die den Juden ver­bietet, eine Tracht zu tragen, die sie als Juden kenntlich mache und der Wut der Menge aussetze. Das klingt wohl­wollend, hat aber thalsächlich die Wirkung einer Tenun- ciation, denn die Juden können und werden nicht von heute auf morgen ihre althergebrachte Tracht ändern.

Im Lande des guten und dicken, oder wie andere sagen, desdicken und dummen" Königs von Portugal sind die katholischen religiösen Vereinigungen durch ein Dekret gc- zwungen worden, sich binnen eines halben Jahres zu ver­weltlichen ; sieben Klöster wurden sofort geschlossen. Man ist dort, wie einst zu des bekannten portugiesischen Staats­mannes Pombal Zeiten, wieder der Meinung, daß die Herr­schaft des Klerikalismus und namentlich des Jesuitismus das spanische Nachbarreich, in dem dereinst die Sonne niemals unterging, heute so weit gebracht habe, daß die Sonne dort niemals aufgeht. Von dieses ewigen Finsternis will man sich in Portugal durch Bekämpfung und Vernicht­ung des Klosterwefens und der Mönchsherrschaft schützen.

Rußlands kalte Beziehungen zu Frankreich wurden in diesen Frühlingstagen angewärmt durch den Besuch des französischen Ministers des Auswärtigen, Telcasse, in St. Petersburg. Vielerlei Vermutungen sind an diese Reise geknüpft worden, als wenn Telcasse von einer Lockerung des Treibundes stützen ziehen wollte oder gar als wenn anderseits der bedenklich schwache Faden zwischen Paris und St. Petersburg stärker geknotet werden sollte. Man wird wohl am sichersten gehen, wenn man den Zweibund für ebensowenig gelockert ansieht wie den Dreibund. Wegen Ostasiens allein haben die Herren in St. Petersburg schon genug zu reden, und eben wegen Ostasiens dürfte Ruß­land Frankreich ganz gewiß einen erheblich längeren Wunsch­zettel entrollen als umgekehrt, und gegen eine beschränkte Anzahl schöner Worte und opulenter Frühstücke gute blanke französische Goldbarren einwechseln. Freilich hätte dann, so sollte man sagen, Rußland nach Paris gehen sollen; aber es ist ja von jeher ein besonderes Vergnügen der französischen Herren Republikaner gewesen, vorVäterchen" auf ihren schlanken Bäuchlein zu rutschen.

Aus China wurde berichtet, daß der General Liu, der westlich von Paotingfu mit einer starken Truppenmacht stand, dem ihm zugegangenen kaiserlichen Befehl Folge geleistet und sich außerhalb des Bereichs der militärischen In­teressen der Verbündeten zurückgezogen hat. Die Expe­dition der Arm in Arm in den Kampf ziehenden Franzosen und Teutschen unter den Generalen Bailloud und v. Ketteler wurde dadurch gegenstandslos. Tie chinesische Regierung, d. h. die allmächtige Kaiserin-Witwe, hat an Stelle des bis­herigen Staatsrates eine neue Behörde, das Generalamt für Staatsangelegenheiten, geschaffen, dasReformen" be­raten soll, die ganz gewiß niemals das Licht der Welt er­blicken werden.

ndpnen Anzeigen fir Ma tefcener an»ctger tMtMML Zeilenprei« lokal 11 WA, «ueeflne W psg.

Adrefle für Depesch^t Anzeiger »letze«. Ferusprechanschluß Ät.M.

Sanllulmlst desGießener Anzeigers".

Das gräßliche Unglück, daS eine große Auzah Arbeiterfamilie» in Griesheim um Hab nnd Gut gebracht hat, schreit zum Himmel. Obdachlos wandeln Biele einher und groß ist die Zahl derer, die den Ernährer verloren habe». Wir appellieren daher an die Mildthätigkeit der Gießener Bürger und ersuchen um reichliche Zuwendung von Gaben, die wir sofort an die Bürgermeisterei der Stadt GrieSheim gelangen lasten werden. In der Expedition deSGießener Anzeigers", Schul' straße 7, werden Gaben in Empfang genommen.

Geschäften innerhalb der Gemarkung des Wohn- 3 Mk.;

Geschäften außerhalb der Gemarkung des Wohn-

Bekanntmachung, die Keöü-re» der Ieldgeschworenerr Vetreffend.

Vom 10. April 1901.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

Rothe. Petr

der Reichskanzler jetzt im Plenum gethan, für den Vertrag ein treten sollte.

In O e st e r r e i ch hat die Uebernahme des Protektorats über den katholischen Schulverein durch den Thronfolger, den Erzherzog Franz Ferdinand, Sensation hervorgerufen' Ter hohe Herr soll sich ganz von den kleinen weißen Händen

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seiner ihm zur lchken Hand getrauten Gemahlin leiten lassen, einen sehr ehrgeizigen, in sttengstcn katholischen An­schauungen erzogenen Dame. Die Frau Gräfin ist an der Spitze der nach Zehntausenden zählenden Mitglieder der katholischen Vereine Wiens durch die Straßen der Kaiser­stadt an der schönen blauen Donau in feierlichem, bunt ausgeputztem Aufzuge gewandelt. Man hat diesen merk­würdigen Vorfrühlingsspaziergang wohl mit Recht als eine Gegenkundgebung gegen die erfolgreiche Los-vonRom-Be- wegung und allerlei gegen die Beichte gerichtete Angriffe aufgefaßt. Die Alldeutschen Oesterreichs und Deutschlands haben Ströme von Spott und Hohn über diese Promenade ausgegossen und im Abgeordnetenhause einen Antrag ein­gebracht auf Beseitigung der Bestimmung, wonach eine per­sönliche Kritik an Mitgliedern des Herrscherhauses nicht statthaft ist. Der Ministerpräsident v. Körber hielt diese. Bestimmung entschieden aufrecht und wies darauf hin, daß thatsächlich sehr ausgiebige Kritik geübt worden fei und werde, womit er andeutete, daß nur wirkliche Beleidig­ungen zur Strafe gezogen würden.

Tie vom sozialistischen Bergarbeiterkongreß im Norden Frankreichs gegen die Regierung ausgesprochene Drost ung mit dem allgemeinen Ausstande, für den Fall, daß die Minister den ausständigen Arbeitern in Montceau-lcs Mines nicht wieder zur Anstellung unter den von ihnen verlangten Bedingungen verhelfen würden, scheint gegen­standslos geworden zu sein. Offenbar wollen Sozialisten dem Kabinett eine Brücke bauen, indem sie dringend zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Tie Ausständigen sperren sich noch, aber ihr Beharren im Streik war doch dadurch veranlaßt worden, daß sie von anderer Seite fort­gesetzt aufgereizt wurden. Algerien soll durch eine neue Politik beruhigt werden. Der neue Gouverneur Jonnat soll eine Politik der Versöhnung anbahnen, so ist

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Detr.: Die Gebühren der Feldgeschworenen.

Nachstehende Gr. Reg.-Bl. Nr. 29 v. l. I. erschienene Bekanntmachung bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 26. April 1901.

Großh. Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Ter Krieg in Südafrika kostet den Engländern, wie >as neuerliche Bekenntnis des Schatzkanzlers ergiebt, so viel, daß jetzt angeblich neue Anbändelungsversuche des Oberstkommandierenden Kttchener mit Botha eine merklich andere Aufnahme finden, als die ersten. Zweifellos hat Kitchener auch diesmal die Anregung dazu gegeben, daß Frau Botha sich wiederum zu ihrem Manne begab. Tie englische Presse thut allerdings so, als habe die Frau den Schritt ganz aus eigenem Antriebe gethan, aus der Er-

Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Roheit des Großherzogs wird, nachdem sich eine Erhöhung der Tagegelder für die Feldgeschworenen, sowie eine teil­weise Neuregelung der Gebührenbezüge für den Steinsatz 4» notwendig erwiesen hat, Folgendes bestimmt:

§ 1 Bei allen Besichtigungen und Regulier- nngen der Grenzen, dieselben mögen nach Vorschrift des § 20 der Feldgefchworenen-Jnstruktion vom 23. Februar I8>.> (Regierungsblatt S. 110) regelmäßig wiederkehren, ober durch Auftrag der Behörden oder durch besonderes Anrufen der Interessenten veranlaßt werden, haben die Feldgeschworenen Anspruch auf Tagegelder.

Für die über den Befund etwa zu erstattenden schrift­lichen Anzeigen, sowie für die Führung des Tagebuchs rc. wird in keinem Falle eine weitere Vergütung geleistet.

§ 2. Für jedem S teinsatz, tvelcher aus Anlaß von Grenzbesichtigungen an dem nämlichen Tage vorgenommen wird, haben die Feldgeschworenen keine besondere Ver­gütung in Anspruch zu nehmen, da dieselbe bereits in den Tagegeldern mit einbegriffen ist. Wird dagegen nur Stein- sah ohne vorherige Besichtigung der Grenzen an bereits bestimmten Punkten vorgenommen, dann sind keine Tage­gelder, sondern Steinsatzgebühren mit der im § 5 vor­gesehenen Ausnahme in Ansatz zu bringen.

§ 3. Die Tagegelder der Feldgeschworenen be-

Wenn das Gesckzäft nur einen halben Tag in Anspruch nimmt, ist nur die Hälfte dieser Beträge in Ansatz zu bringen.

Bei Geschäften außerhalb der Gemarkung kann auch noch eine Vergütung für den Transport verlangt werden.

Die Transportkosten betragen für je 5 Kilometer (1 Stunde) Wegentfernung bis zur Arbeitsstelle 60 Pfennig, tvorin auch ^bie Vergütung für den Rückweg enthalten ist. Eine Strecke von weniger als 2,5 Kilometer bleibt außer Ansatz, eine solche von 2,5 Kilometer bis 5 Kilometer wird .als eine Stunde gerechnet.

Die Gebühren für den Steins atz betragen: - a. für den an einem Tage zuerst gesetzten Stein 1 Mk.

20 Pfg.

6. für jeden weiteren Stein, welcher an demselben Tage gesetzt wird, 25 Pfg

§ 4. Im Falle der Verrechnung von Steinsatzgebühren finb die Kosten für die an einem Tage gesetzten Steine ein­schließlich der Mehrkosten für den ersten Stein nach Maß gäbe der Gesamtzahl der gesetzten Steine auf die Beteiligten zu verteilen. Ebenso sind die Kosten für einen mehrere Tage in Anspruch nehmenden Steinsatz nach der Zahl sämtlicher gesetzten Steine auszuschlagen, falls ein solcher Steinsatz infolge eines Auftrages notwendig geworden sein sollte.

§ 5. Sollte die Bezahlung für den Steinsatz in ein­zelnen Fällen nicht den Tagegeldern, welche die Feld- geschworenen für die betreffende Gemarkung zu bean- svruchen Ijafcen, gleichkommen, dann find sie berechtigt, anstatt der Steinsatzgebühren die ihnen nach den §§ 3 und 6 zustehenden Tagegelder in Ansatz zu bringen.

§ 6. Ten Feldgeschworenen in Städten oder in solchen Crten, in denen es die Lohnverhältnisse notwendig er­scheinen lassen, können auf Beschluß der Stadt oder Orts­oorstände den örtlichen Verhältnissen entsprechende höhere Wagegelder von uns bewilligt werden, welche bann an Stelle berjenigen imi § 3 Absatz 1 zu treten haben.

§ 7. Bei Aussteinungen von größerem Umfang, wie bei Feldbereinigungen, Katastervermessungen usw., ist bie Re- zierungsbehörbe befugt, auf Antrag der Interessenten ge­ringere, als die in § 3 angegebenen Steinsatzgebühren iestzusetzen, wenn die Feldgeschworenen durch Bezug letzterer l'öebüyren eine zu hohe Vergütung, welche mit der Mühe des Geschäfts und dem dafür zu verwendenden Zeitauf- toanbe in keinem richtigen Verhältnisse stünde, erhalten tourben. Aus gleichem Grunde können seitens der Voll- mgskommissionen für Feldbereinigungen, oder seitens der Ortsvorstände oder anderer Interessenten vor Beginn des vteinsatzes mit den Feldgeschworenen vertragsmäßig, ohne laß es einer Mitwirkung der Regierungsbehörde bedarf, geringere als die im § 3 festgesetzten Gebühren vereinbart Derben.

Polttische Wochenschau.

Um der Immatrikulation seines Sohnes, des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, in der juristi­schen Fakultät Bonn beizuwohnen, begab sich der Kaiser am Mittwoch zur rheinischen Universitätsstadt. Die Feier ging schnell vorüber; um so näher trat Se. Majestät abends der Studentenschaft, da er an einem Kommers zu seinen Ehren teilnahm. Bei dieser Gelegenheit hielt er eine längere Ansprache, die mit ihren romantischen Anklängen wie mit ihren ernsten geschichtlichen Hinweisen und Mahnungen für die Zukunft der akademischen Jugend gleich stark zu Herzen gegangen fein wird. Der Kaiser erinnerte an bie Fürstlich­keiten, bie früher schon bie Universität Bonn bezogen, und gedachte vor allem der glücklichen Zeit, die er selbst dort verbracht hat. Bei der Erwähnung des Prinzen Albert von Coburg gedachte er seiner Großmutter, die stets ein friedliches und freundliches Verhältnis zwischen England und Deutschland angesttebt habe. Dann empfahl der Kaiser die Pflege des nationalen Gedankens im Sinne strenger Abgrenzung nach außen; diese habe dem alten deutschen Reiche gefehlt, und dessen Entwickelung im deutschnationalen Sinne sei deshalb unmöglich gewesen. Die Besitzer starker Fürstentümer seien dann leider in Konflikt mit Kaiser und Reich gekommen, sie hätten die Kaiser um ihre Macht be­neidet, der Adel beneidete die Städte, der Bauer den Adeligen. Was für unselige Folgen seien daraus entstanden I So solle denn die akademische Jugend den festen Vorsatz ässen, als Germanen an Germanien zu arbeiten, ohne dsmopolitische Träumereien, ohne Parteitendenz, in dem ittlichen Ernste, den der Blick auf Lehre und Beispiel des

Heilandes verleihe.

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Ter Reichstag befaßte sich mit dem Süßstoffgesetze. Dieses will zu Gunsten des Absatzes des natürlichen Zuckers den Verbrauch des Saccharins, jenes unverdaulichen Süß­stoffes, der aus Theer gewonnen wird, einschränken. In Belgien ist Saccharin überhaupt verboten und zwar aus gesundheitlichen Gründen. Früher war die Stimmung im Reichstage für eine sehr starke Einschränkung des Ver­kehrs mit Saccharin günstiger als heute, immerhin wird wohl in der Kommission, an die der Entwurf verwiesen wurde, der Gedanke zum Turchbruch gelangen, daß, wenn der Zucker besteuert wird, auch künstliche Süßstoffe gerechter­weise einer Steuer unterworfen werden müssen. Gleich darauf folgte die Beratung eines Branntweinsteuergesetzes; dieses ist nötig geworden, weil die 1895 eingefuhrte Brannt­weinsteuer nur bis September dieses Jahres erhoben werden darf; auch hört mit diesem Termine der Tenaturierungs zwang für nicht zum Genüsse bestimmten, billigen Spiritus auf. Tie Kleinbrenner haben von dem jetzigen Gesetze wenig Vorteil gehabt, namentlich von dem Tenaturierungs- zwang. Tie Regierung erklärte, bei dem Entwürfe zu be­harren, damit der Landwirtschaft auch bei leichterem Boden ein gefährlicher Preisrückgang des Spiritus erspart bleibe. Weiterhin kam wieder die ostafrikanische Kolonialbahn zur Sprache. Nach dem an den Reichstag gelangten Entwürfe soll das Reich eine Garantie für die von privater Seite zu bauende Bahn von Dar-es-Salaam nach Mrogoro über­nehmen. Nur die Nationalliberalen konnten sich ganz mit dem vorgelegten Finanzplane befreunden; während die übrige Linke in herkömmlicher Weise den Bahnbau über­haupt bekämpfte, hatten Zentrum und Konservative gegen den Vertrag mit der Privatgesellschaft ernste Bedenken. In der Budgetkommisfion wird voraussichtlich eine Ablehnung erfolgen, selbst wenn die Regierung noch wärmer, als es

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