Ausgabe 
15.12.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 295

Srschetnt tägNch MU Ausnahme des

Montags.

Siebener Famllien. planer werden dem An- eiger tm Wechsel mit demHess. Landwirt' imd den ^Blättern für hessische Volkskunde' pisrrnal wöchentlich bet- gelegt.

Rebaftion, Erpedttto« und Druckerei:

Schulpratze 7.

Adresse für Depeschen: Unzetger Gießeu.

Kinnsprechanschluß Nr.51.

Sonntag 15. Dezember 1901

Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

GietzenerAnzeiger W

General-Ameiaer v

v UntverfitatS - Druckerei

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MZZ ______________ V -nk 1 KP zeigenteil: Hans Beck.

Volttische Tagesschau.

Das österreichische Tabakregal.

Eine der ergiebigsten Einricchmequellen des österreichi­schen Staates bildet bekanntlich das Tabakregal. Bon dem Umfang des Apparates, der im Dienste der Erzeugung der verschiedenen Rauchsorten steht, macht sich ein Laie launi eine richtige Vorstellung. Die statistischen Mitteil- iLtngen über das österreichische Tabakmonopol für das Jahr 1900, welche die k. k. Generaldirektion der Tabakregie her- ansgiebt und welche, abweichend von der üblichen Trocken­heit des Stoffes, sehr interessante und anregende Kom­mentare enthalten, überdies mit künstlerisch ausgeführten lillho-photographischen Abbildungen von Tabakernten, Ta- bakfeldern versehen sind, gelvähren daher ein besonderes Interesse. Die Einrichtungen der Generaldirektion der Tabakregie und der verschiedenen Tabaksabriken sind mmsterhaft. Erfreulicher Weise wird auch auf die sozial­politischen Verhältnisse die gebührende Rücksicht genommen, umd man wird gewiß mit großer Befriedigung die L-ersicherung der Generaldirektion vernehmen, daß bei bar Festsetzung und Regulierung der Arbeitslöhne in den Tabakregieämtern vor allem der Grundsatz leitet, die Aus­maße derart zu stellen, daß sie den Arbeitspersonen bei mormcller Leistungsfähigkeit einen ausreichenden Verdienst zoewähren. In der Thal ergiebt eine Vergleichung der Verdienste zwischen den Staats- und Privatbetrieben, daß beer Durchschnittslohn der Arbeiter bei Ersteren denjenigen b«i den Privatbetrieben nicht nix regelmäßig erreicht, scvndern in vielen Fällen sogar überragt. Die Arbeits­löhne erforderten im Vorjahre im ganzen einen Gesamt­aufwand von rund 18 Millionen Kronen, das ist um rund 1 Million tonen mehr als für das vergangene Jahr. Hier­an entfällt die Hälfte auf Lohnaufbesserungen. Ter Ver- onauch an Zigarren und Tabak ist im Wachsen begriffen, woas um so bemerkenswerter ist, als ja die wirtschaft- luchen Verhältnisse im vorigen Jahre keine befriedigenden

Parlamentarisches aus Hessen.

L, $ex. Zweiten Kammer ist soeben die summarische Sc // der Eiunahmen und Ausgaben der deskreditkasse in der Finanzperiode 1894/9/ zugegangen, sowie der Entwurf eines Ge- lcv er die Ergänzung und Abänderung des Gesetzes vom 28. September 1890, die BrandVersicherungsanstalt für Gebäude be­treffend, nebst Begründung: Artikel 1 des Gesetzent­wurfs steht einen Zusatzartikel 51 a vor, der bestimmt, daß Gemeinden und Inhaber selbständiger Gemarkungen, die M Brandfalle über eine Hvchdruckwasserleitung mit Hydran­ten in solcher Zahl und mit solcher Druckhöhe verfügen, daß dadurch ein lvesentlich erhöhter Feuerschutz herberge führt Nnrd, hrerfür aus der Brandversicherungskasse eine jähr­liche Vergütung von 2 Pfennig für je 100 Mark Umlage- lapital der im Wirkungskreis der Hydranten gelegenen Hof- icnten erhalten. Die Zusatzartikel 51 b und c regeln das im Nelle der Stellung von Anträgen auf Gewährung der Ver­gütung ans der Brandversicherungskasse yi beobachtende Verfahren; Artikel 51 d setzt die Voraussetzungen einer Ent­ziehung der Vergütung und das hierbei einzuhaltende Ver- faliren fest. Der Artikel 2 bezwecü die Ansammlung eines Reservefonds neben dem Beückebsfvnds. Der in Artikel 2 beö Entwurfes angenommene Zusatz zu Artikel 56, ent­haltend Absatz 1 und 2 neu dieses Artikels, sieht die Er­hebung eines Brandversicherungsbeitrages von 10 Pfg. auf je 100 Mk. Unilagekapital auch bei geringerem Bedarfs in- folange vor, als der Reservefonds (Artikel 60 des Gesetzes) nicht zwei vom Tausend des Versicherungskapitals be­trägt. Ein derart erhöhter Reservefonds, der erst Be- nchigung für das Eintreten außerordentlicher Unglücks­fälle gäbe, würde alsdann nicht mehr hinter denjenigen der meisten öffentlichen Versicherungsanstalten zurückbleiben, wie dies zur Zeit der Fall ist. Auch der Umlage-Koeffizient von 10 Pfg. auf je 100 Mk. Umlagekapital erscheint nicht zu hoch gegriffen und entspricht insbesondere demjenigen der öffent- uchen Versicherungsanstalten anderer Bundesstaaten. So iviirbe z. B von der Gebäudeversicherungsanstalt des König- reichs Württemberg, in welchem die Lebensverhältnisse der Bewohner, die Ausdehnung der Industrie und die Bauart der Gebäude annähernd die gleichen wie im Grvßherzogtum sein dürften, ^innerhalb der letzten 10 Jahre achtmal ein Beitrag von 10 Pfg. zwecks Erhöhung des Reservefonds erhoben. Ter neue Absatz 2 des Artikels 56 sodann will iac Interesse der Stabilität dieser mäßigen Umlage die Miöglickkeit geben, zur Vermeidung einer Erhöhung des Kisschlags auf die Jahreszinsen des Reservefonds zurück- iu greifen. Daran reihen sich die seitherigen Bestimmungen beti Artikels 56 als Absatz 3 und 4. In diesen ist vor­gesehen, daß, wenn der Jahresbedarf eine Umlage von mehr als 12 Pfg. auf je 100 Mk. Umlagekapital erfordert,, der Reservefonds selbst zur Bestreitung des Mehrbedarfs hecangezogen werden kann. Reicht auch der Reservefonds vicht aus, so kann die Anstalt verzinsliche Darlehen auf­nehmen, welche zu tilgen sind, sobald die nächsten zur Erhebung gelangenden Umlagen die Mittel hierzu bieten. D*er Artikel 3 enthält die neue Fassung des Artikel 59 des Gesetzes. Es soll neben dem seitherigen Betriebsfonds ein ^Reservefonds geschaffen und es sollen diese beiden Fonds, die ganz verschiedenen Zwecken dienen, scharf getrennt wer­den. Der Artikel 4, enthaltend den Aickikel 59 a des Ge- etzes, bestimmt die Höhe des Betriebsfonds unb den Zweck »esselben. Die Vorschrift über die Bestimmung des Betriebs- onds deckt sich, mit § 59 Absatz! 2 Ziffer 1 in der bisherigen Fassung. Der Artikel 5, enthaltend den § 60 des Gesetzes, trifft Bestimmung über die Höhe des Reservefonds und den Zweck desselben.

waren. Es wurden im ganzen 359 167 Meterzentner di­verser Tabakfabrikate verkauft, und dafür ein Erlös von 213 Millionen Kronen erzielt, d. i. um 7,9 Millionen Kronen mehr als im Vorjahre. Im Jnlande wurden für 211,24 Millionen Kronen Zigarren und Tabake verraucht, während nach dem Ausland für 1,77 Millionen Kronen diverser Rauchsorten exportiert vourden. Der Jnlandsverschleiß stieg um 7 eiffhalb Millionen Kronen bezw. um 30 Millionen Stück Zigarren und 300 Millionen Stück Zigaretten. Be­merkenswert ist, daß der stärkste Absatz sowohl bei den Zigarren und Zigaretten in die unterste Kategorie fällt. Die durchschnittliche Geldquote pro Kopf der Bevölkerung beträgt 8 to>nen 10 Heller und ist im Vorjahre um 21 Heller gestiegen. Die Erzeugung umfaßte im Jahre 1900 in den 32 Tabakfabriken, welche der österreichische Staat besitzt, nicht weniger als fünf Viertel Milliarden Stück Zigarren und 3,1 Milliarden Stück Zigaretten. Außerdem wurden 0.236 Mill. Meterzentner Rauchtabak, 14 846 Meter­zentner Gespunste und 13 528 Meterzentner Schnupftabak erzeugt. Insgesamt wurden 0.355 Mlll. Meterzentner Tabak in den österreichischen Tabakfabriken verarbeitet. Außer­dem wurden importierte Zigarren im Betrage von 3.6 Millionen Kwnen, Zigaretten in dem enormen Betrage von 18 Millionen Kronen abgesetzt. Die firranziellen Er­gebnisse der Tabakregie müssen als sehr bestiedigende be­zeichnet werden, und es unterliegt keinem Zweifel, daß dies zum großen Teil der hervorragenden Oekonomie zu danken ist, welche in allen Zweigen der Tabakverwaltung vorherrscht, andererseits den guten Qualitäten der Fa­brikate. Die meisten das Aktivvermögen der Tabakregie darstellenden Positionen haben eine Wertvermehrung er­fahren ; nur die Werte der Vorräte an inländischen Roh­stoffen und Ganzfabrikaten haben sich um über 7 Mill, tonen vermindert. Den Grund hierfür bllden unzuläng­liche Ernten in Ungarn und Galizien. Dagegen ist eine Vermehrung des Wertes bei den ausländischen Rohtabaken zu verzeichnen, und wäre hierzu zu bemerken, daß die Ver­waltung der Tabakregie rechtzeitig auf eine Stärkung der ausländischen Tabakvorräte bedacht war, so daß sie die Rückwirkung der wesenllich verminderten Ernte auf Kuba fast nicht verspürte. Das Jahr 1900 hat für die Tabakregie mit einem Reinerträge von nicht weniger als 137 056 Mlll. Kronen abgeschlossen, d. t um rund 2 Mlll. Kronen höher als für das Jahr 1899. Die Abgaben haben 78 Mill. Kronen betragen, und entfallen hiervon 60.7 Prozent auf Kosten des Tabakmaterials und 27.7 Prozent auf Fabrikationsf- kosten und der Rest von rund 12 Prozent auf Administro- tions- und sonstige Kosten. Sehr bemerkenswert ist die erhebliche Steigerung des Reinertrages der Tabakregie. In den letzten zwanzig Jahren sind die Gesamteinnahmen von 125.6 auf 216.8 Mill. Kronen und der Reinertrag von 82.9 auf 137.05 Millionen Kronen gestiegen.

Die Mythe vomAgrikulturstaat" Oesterreich.

Man schreibt aus Wien: Daß die österreichische Reichs­hälfte allein betrachtet, sich in den letzten Jahrzehnten aus einem Getreidexportland zu einem Getreideimportland ent­wickelt hat, wußte man schon seit langem. Aber erst aus dem kürzlich veröffentlichten Berichte der Permanenz-Kom­mission für die Zwischenverkehrsstatistik wird bekannt, in wie hohem Maße Cisleithanien auf den Getreideinrport an­gewiesen ist, oaß es an Brotgetreide absolut fast eben­soviel, also relativ, mit Rücksicht auf die Bevölkerungsziffer säst doppelt soviel importiert, als der Industriestaat Deutschland. Früher nämlich verfügte man für den Han­delsverkehr zwischen Oesterreich und Ungarn nur über un­gefähre Schätzungen, während man jetzt seit Einführung der Zwischenstatistik genaue Daten hat. Nach dieser Sta­tistik importierte Oesterreich im Jahre 1900 aus Ungarn an Weizen 5,3, an Roggen 5,4, an Mehl (auf Getreide um- gerechnet- 7,1 Mill. Mctr., zusammen also an Brotgetreide 15,8 Mill. Mctr. Auch im Brotgetreideverkehr mit dem Zollauslande dürste sich für die österreichische Reichs hälfte ein Heiner Importüberschuß ergeben, der aber nicht speziell nachgewiesen ist, und übergangen werden mag. Deutsch­lands Jmportsaldo an Weizen und Roggen betrug im Jahre 1900 17,56 Mill. Mctr.; abzüglich des Mehlexport­saldos von 1,19 Mill. Mctr., ergiebt sich also ein Import­bedarf Deutschlands von 16,37 Mlll. Mctr., also kaum um 500 000 Mctr. mehr, als derjenige Eisleithaniens. Dabei beträgt die Bevölkerungszahl Deutschlands etwa 56 Mill, gegen 26 Millionen tn Cisleithanien. Selbst die normale jährliche Weizen- und Mehleinfuhr Englands, bekanntlich; des größten Jmportftaates, beläuft sich nur auf rund 45 Mill. Mctr. Uebrigens läßt sich der Vergleich auf Grund einer anderen Relation, nämlich des Konsums, noch viel einleilchtender darstellen. Die eigene Produktion Oester­reichs an Brotgetreide beträgt 25 Mill. Mctr., die eigene Produktion Deutschlands 124 Mill. Mctr., der Gesamt-Ver­brauch Oesterreichs daher auf 40,8 Mitt. Mctr., derjenige Deutschlands auf ca. 140 Mlll. Mctr. Dementsprechend repräsentieren die Jmportziffem Oesterreichs 38 Prozent des inländischen Bvotgetreidebedarfs, während Deutschland kaum 12 Prozent seines Buotgetreidebedarfs aus dem Ms- lande decken muß. Freilich ist zu bemerken, daß Oesterreich im Jahre 1900 eine ungewöhnlich schlechte Roggen ernte hatte, die um mehr als 5 Mill. Mctr. hinter dem zehn­jährigen Jahresdurchschnitte zurückblieben; in normalen Jahren dürste daher das Mißverhältnis zwischen Deutsch­land und Oesterreich nicht s) stark sein. Immerhin aber besteht dieses Mißverhältnis, und es muß daraus wohl die Konsequenz gezogen werden, daß die österreichische Land­wirtschaft in den langen Jahren der '.mgarischen Konkurrenz gegenüber entweder zu Anbaubeschrankungen gezwungen wurde, oder doch wenigstens an einer der Bevölkerungs­zunahme entsprechenden Ausdehnung des Anbaus ver­hindert wurde. Im Falle der Lösung der Zollgemeinschaft,

die allerdings für beide Reichshälsten ein beklagenswertes Unglück wäre, würde zweifellos der cisleithanische Acker bau eine enorme Ausbreitung gewinnen.

Dergute Ton" des Wiener Abgeordneteuhauses.

Hier eine neue Probe nach Wiener Berichten. Vize­präsident Dr. Zaczek erteilt dem Abg. Breiter das Wort. (Großer Lärm und Zwischenrufe bei den Christlich-Sozialen. Rufe: Pfui! Psinl) Wäerend der folgenden Rede des Abg. Brecker entfpinnt sich em heftiger Wortwechsel und großer Lärm zwischen den Abgg. Prochazka, Malik, Strobach, Steiner und Dr. Schalk. Abg. Malik (zu dem bekannten anti­semitischen Bürgermeister von Wien, Dr. Lueger): Was? Ich bin kein Mann? Sie feiger Kerl! Sie Lump! Ich verweise auf die Gerichtsakten! (Großer Lärm.) Abg. Prochazka schlägt auf das Pult und schreit: Wie können Sie unseren Bürgermeister einen Kerl nennen! Schauen Sie, daß nicht ein echter Mann über Sie kommt und Ihnen Manieren beibringt! Abg. Malik: Kommen Sie nur her! Abg. Prochazka: Hier nicht, aber auf der Straße! Abg. Malik: Straßenbandit! Abg. Prochazka (schreiend): Das soll ich mir gefallen lassen? Sie waren ein Offizier, aber ich habe mir mein Brod als Proletarier redlich verdient! Schämen Sie sich l (Andauernder Lärm.) Abg. Dr. Lueger (lachend): Laßt doch die Querulanten I Abg. Malik (zu Dr. Lueger): Warten Sie nur, bis die Wiener einmal zur Vernunft kommen, dann werden sie mit Ihnen so verfahren, rote mit Latour! Dann hängen Sie am nächsten Laternen­pf ahll (Großer Tumult bei den Christlich-Sozialen.) Abg. Dr. Lueger: Da können Sie noch lange roarten! Abg. Malik: Warten Sie nur, schöner Karl! Abg. Steiner (zum Abg. Malik): Schöner rote Sie ist er noch alleweil, und gescheiter auch! Abg. Dr. Schalk: Aber weniger ehr­lich! Abg. Steiner stürzt mit geballter Faust auf Dr. Schalk los und schreck: So ein grüner junger Advokat, der noch naß hinter den Ohren ist, will über Ehrlichkeck ur­teilen! Es scheint, als ob es zwischen Dr. Schalk und Steiner zu einer Prügelei kommen sollte. Da packt Abg. Seitz den Abg. Steiner bei derBrust und drängt ihn zurück. Abg. Strobach (zum Abg. Dr. Schalk): Sie sind gar kein Advokat, Sie sind ein Bursch! Abg. Schalk (zum Abg. Strobach): Sie Hausknecht! Abg. Strobach: Dummer Kerl!

Droschkenkutscher können sich am Wiener Parlament im Schimpfen ein Vorbild nehmen.

Bei Beginn der Sitzung des ALgvordnetenhauses am 13. d- M. gab es bei der Msrage pes Sozialdemokraten: Dr. Ellenbogen an den Handelsminisber wegen Verzögerung der Handelsgehilfenwahlen wiederum einen großen Skandal zwischen den Sozialdemokraten und Chriftlichsozialen. Die letzteren riefen: Jud, Betrüger, Diebe! Ihr lebt von den Arbeiterkreuzern! Hutschenschleuderer! Ihr ge- hörts alle in den Prater rc.! Ms Antwort tönt's zurück: Jl)r wollt jetzt die Arbeiterkreuzer stehlen, der Axmann stiehlt uns das Wahlrecht! Seit drei Jahren vereitelt er die Handelsgehilfenwahl, um widerrechtlich die Arbeiter­kreuzer zu beziehen. (Axmann ist derzeit Obmann.) Der Skandal schließt mit einer starken beschimpfenden Aufforder­ung, die der Sozialdemokrat Schuhmaier dem Christlich- sozialen Dr. Geßmann zürnst- Der Präsident ersucht, die Würde' des Parlaments zu wahren. ... ______

Aus Stadt und Sand.

Nachrichten von allgemeinem Interesse sind uns stets willkommen und werden angemessen honoriert.

Gießen, 13. Dezember 1901.

-x- Der Oberhesfische Geschichtsverem hat in feiner or­dentlichen Mitgliederversammlung in den Vorstand für das neue Vereinsjahr gewählt die Herren: Regierungsrat Bähr, Geh. Hoftat Univ.-Prof. Dr. Behaghel, Univ.-Prof. Dr. Gundermann, Univ.-Prof. Dr. Höhlbaum, Privat­dozent Dr. Kornemann, Hauptmann a. D. Kramer (Konservator des Vereinsmuseums), Landgerichtsrat Dr. Mö­bius, Unioersitäts-Profesior Dr. Sauer, Landgerichtsrat Dr. Schäfer.

** Das Regierun gsblatt Nr. 72, ausgegeben am 12. Dezember, hat zum Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Anlegung des Grundbuchs betreffend. 2) Bekannt­machung, die Außerkurssetzung der Zwanzigpfennigstücke aus Silber betreffend.

** Auszeichnungen. Der Gvoßherzog hat dem Hauptmann und Mitglied des Bekleidungsamtes des 15. Armeekorps v. Zangen, seither a la suite des 2- Großh. Feld-Artillerie-Regiments Nr. 61, das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen. Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuer­wehren wurde verliehen dem Mftgliede der fteiwilligert Feuerwehr zu Darmstadt Michael Weinmann.

** Zur polizeilichen Meldepflicht. Aus den tot;en von Interessenten wird uns mitgeteilt, daß die Vermieter von Wohnungen an Studenten vielfach der An­sicht sind, daß diese Mieter nicht der polizeilichen Melde­pflicht unterstehen. Daher wird auch die Anmeldung häufig unterlassen. Es genügt aber nicht, wenn der Student im Personalverzeichnis der Universität ausgenommen ist. Nach der Melde-Ordnung ist die in der Gemeinde Gießen zu­ziehende Person, gleichviel welchen Beruf sie betreibt, binnen acht Tagen anzumelden, und ebenso ist der Ver­mieter binnen 10 Tagen verpflichtet, der Polizei Meldung von einem Zuzug zu machen. Im Nichtmeldefall tritt Bestrafung beider zur Meldung Verpflichteten ein.