Ausgabe 
14.7.1901 Erstes Blatt
 
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Kalbsrücken mit Edelpilzen.

Ein Beschwerdegericht (mit plures conformes): Hummer warm, mit Remoulade.

Das Gericht der Hauptsache (Wechsel Ordinarium) Junges Huhn, Rehrücken mit Kompot und Salat.

Ein Land-Gericht (mit Haupt-Intervention):

qekauft.

* Dolberg, 11. Juli. Bei einem Brande tn Wente- kow verbrannte gestern ein Taglöhner. Eine Frau und- ihr Sohn erlitten Brandwunden.

Donaueschingen, 12. Juli. Der Kassierer Strohe von der Dortmunder Bank wurde wegen Unterschlagung während seines Kuraufenthaltes verhaftet. Er vergif­tete sich im Gefängnis. c w _

* New-York, 12. Juli. Im Süden und Westen der Vereinigten Staaten hält die große Hitze noch in einem Grade an, wie es bisher in keiner Stadt der Union festz- gestellt wurde. Nach Meldungen aus Topeka ist die Ernte in allen Counties von Kansas schwer geschädigt, wenigstens um 50 Prozent.

* Eine juristische Speisekarte. Bei dem dies jährigen Liebesmahl der Herren des preußischen Kammer­gerichts erregte die Speisekarte großes Vergnügen. Dieselbe lautete nämlich nach der juristischen ZeitschriftDas Recht": Gerichts-Ordnung:

1. Das erste Gericht (Gerichtsstand der Niederlassung): Schildkrötensuppe.

2. Ein hochnotpeinliches Halsgericht (Forum rei sitae): Schlei in Dill.

3. Ein Henschaftsgericht (jarisdictio patrimonialiß):

4.

5.

6.

UnwersiMs Nachrichten.

Aus Erlangen wird berichtet: Der Chirurg Dr. Ernst Graser, der bis Mai a.-o., seitdem o. Professor in Rostock war, ist als Nach-

Meratur, Wissenschaft und Kunst.

«aiftrHauter», 12. Juli. Ser ,Ps. Pr." infolge wurde h-ut- nachmittag in Neustadt ob. Pfalz die Generalversammlung des Pro­testantenvereins der Pfalz abgehalten. Die Verhandlungen fanden unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Es wurde beschlossen, de« Vereinsfitz nach Kaiserslautern zu verlegen. ....

- Der Schriftsteller OSkar P-nizz«, brr ^bekanntlich wegm Majestätsbeletdigung tn München tr. Untersuchungshaft befand, wurde mit Rücksicht auf seinen Geisteszustand in eine Heuausialt verbracht.

gestellt. Cs verkehren täglich 18 Züge, darunter sogar crn bc chlcunigter Persouenzug, der die Nauheimer Dirgaste tn 39 Minuten nach Homburg bringt, --amtliche Arbeiten am Bahnbau wurden tnh!lkkord vergeben. Tie Crd- und Maurer­arbeiten übernahmen die Bauunternehmer Kramer-Rod- hcim 1 und 2 Los, und Neuhof-Wetzlar. Den Lberbau für die ganze Strecke hat Bauunternehmer Feldmann-Gries­heim ausgefllhrt. Die offizielle Eröffnung der neuen Bahn­linie für das große Publikum ist bekanntlich leider erst am Montag. . -------

kehrs! Die neue Bahnlinie Friedberg-Friedrichsdorf trifft in Friedrichsdorf die Bahnlinie Homburg-Usingen. Von Friedberg laufen sämtliche Züge bis Homburg durch, 1 ebenso umgekehrt. Mehrere Züge fahren sogar von Bad- Nauheim bis Homburg und umgekehrt. Will man von Friedberg nach Usingen kommen, so muß man in Fried- richsdorf umsteigen. Aus der Wetterau zur Saal bürg gelangt man, indem man von Friedberg bis Friedrichs­dorf fährt und von dort, die andere Bahnlinie benützend, bis Station Loch-Mühle weiterfährt. Von dort hat man noch eine halbe Stunde zur Saalburg, am Pfahlgraben entlang, zu gehen, allerdings bergan. Will man das Berg­steigen vermeiden, so fährt man einfach bis Homburg und von dort mit der elektrischen Bahn direkt aus die Saal­burg. Die neue Bahnstrecke Friedberg-Friedrichsdorf hat eine Länge von 17 Kilometer, die Länge der gesamten Bahnlinie Friedberg-Hornburg v. d. Höhe beträgt 21,5 Kilo­meter. Die größte Steigung, die auf der Strecke vorkommt, ist ein Meter auf 70 Meter. Der kleinste Radius ist 300 Meter. Die neue Bahn durchfährt die Gemarkungen: Fried­berg, Fauerbach, Ober- und Nieder-Rosbach, Rodheim, Holzhausen, Seulberg und Friedrichsdorf.

Die Bahn ist als eine eingleisige normalspurige Neben­bahn unter der Oberleitung der Eisenbahndirektion Frank­furt a. M. durch Ingenieur Amson, der auch die Bahnlinien Friedberg-Hungen und Friedberg-Nidda gebaut hat, aus­geführt worden. Die Bauzeit währte zwei Jahre. Seit dem 1. Oktober 1900 hat die Bauleitung in Gießen die obere Leitung. Es sind auf der Strecke 17 größere Brücken und Unterführungen vorhanden. Außerdem bot der Bahnbau nrcht unerhebliche Schwierigkeiten dadurch, daß der Unter­grund an vielen Stellen aus Letten bestand. Ter Letten v1- ecnme^tc<§ entfernt werden, konnte in den Dämmen *^tne D^rwendung finden und wurde deshalb abgelagert Aler -verbau der Bahn ist ganz besonders kräftig; es sind mehr schwellen benützt worden, wie bei anderen Neben­bahnen und auch die Verlaschungen und Verschraubungen sind vorzüglich, sodaß die schwersten Fahrzeuge darüber gehen können Diese starke Bauart ist auf Wunsch des Kaiser »geschehen, der die neue Bahnlinie auf seinen Reisen nach Homburg benutzen will. Die größte Geschwindig­keit ist die bei Nebenbahnen zulässige von 40 Kilometer in der Stunde. Der Fahrplan ist äußerst günstig zusammen-

forget Hemekes wieder hierher berufen worden und hat dn-sen-Ruf genommen. - Aus Braunschwerg schreibt man: Stelle des n dm

Ruhestand getretenen Prof. Konst. Uhde Dozent Mr antike Baukunst und Renaissance am hiesigen Polytechnikum ist der Sofbauinfpfeltor ßüble in Ch-rlottenburg und an Stelle des verstorbenen Geologen Proß Kloos der Privatdozent Dr. Ernst Stolley m Ku-l m Aussicht genommen. Am 9. ds. geschah es an der Universität Breslau zum erstenmale, daß e.ne Dame als Opponentin bei dem Vortrag einer Jnauguraldchenatwn auftrat und zwar Frl. Dr. Jmmerwahr gegen den Promovierende« 2)r. Goldschmrdt^. bisher Oberingenieur der Firma Siemens

& Halske, wurde als ordentlicher Professor der Elektrotechnck an die technische Hochschule in München berufen. .

Prof. Dr. C. A. Tenne von der Berliner Universität und Kustos am Museum für Naturkunde ist in Bad-Nauheim tm 4s. Lebens- ahre verstorben. Der zu früh Heimgegangene war ein hervorragender Mineraloge._________________ ___________

Gerichtsftrai.

g. Gießen12 Juli. Gewerbegericht. Dcn Vorsitz führt Stadto. Ke Her. Der Postschaffner Jos. Staubach von hier klagt gegen den Kassenschrarikfabrirantcn Friedrich Krogmann von vier auf Herausgabe des Arbeitsbuches seines Sohnes, der bet Krogmann Leyr- ltng gewesen. Der Beklag! e entgegnet, daß der Lehrling ohne leglichm Grund die Lehre verlassen habe. Ec verlange, daß der Jvmge tn bte Lehre zurückkehre Das Arbeitsbuch gebe er nicht heraus. Der Klag« bringt vor, dec Jonge gehe nicht mehr in daS btkl. Geschält, wett er von einem Grsellen geschlagen worden sei; es sei auch ein schriftlicher VeUrag nicht abgeschlossen. Der Beklagte wurde durch daS Gewerb^ gericht darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 127ä der Gewerbe­ordnung die Rückkehr drS Lehrlings in die Lehre nur dann verlangt werden könne, wenn der Lehrvertrag schriftlich obgrschkossm fei, ww baß, wenn das Lehroerhä tui. vor Ablaut der verabredeten Lehrzeit ein Ende erreiche, nach S 127f der Gewerbeordnung weder von dem Lehrherrn noch von dem Lchrltng ein Anspruch auf Entschüdigung geltmd gemacht werden könne, wenn der Leh« vertrag nicht schriftlich abgeschlossen sei. Der Beklagte erklärte sich hiernach zur Herausgabe des Arbeitsbuches bereit. Die Klage deS Platzmeisters Otto Wildhak aus Geünberg gegen b?n Unternehmer Konrad Rübsamen von Mer wegen Lohnfo'drruna fand durch V 'gleich seine EcledigU'g.

D. Gr eße n, 12. Juli. (Strafkammer.) Der hiesige Brauereibesitzer Adolf Denninghof war durch Straf­bescheid des hiesigen Hauptsteueramts wegen Zuwiderhand­lung gegen § 16 des Brausteuergesetzes in eine Geldstraft von 30 Mk. genommen worden unter der Begründung, daß bei einer am 29. Dezember 1900, nachmittags halb sieben Uhr, in feiner Brauerei vorgenommenen Vermessung deH Bierzugs auf dem Kühlschiff zwischen der ermittelten Menge und der für den fragt. Brauakt rechtsgiltig deklarierten! Menge von 93 Hektoliter eine Differenz von über 10 Pro­zent bestanden habe. Das Gericht erster Instanz sprach durch Urteil vom 3. Mai den Angeklagten frei, da der der An­klage zu Grunde liegende Thatbestand nicht als genügen» festgestellt zu erachten sei. Nach sehr umfangreicher Be­weisaufnahme verwirft die Strafkammer die von dem Hauptsteueramt eingelegte Berufung und legt die Kosten auch der zweiten Instanz der Staatskasse zur Last. Gleichfalls freigesprochen war durch Urteil des Schöffen­gerichts Gießen vom 21. Mai der Braumeister in der hiesigen Aktienbrauerei, Franz R e s ch i n a, der durch Straf­bescheid der oben angeführten Behörde in Strafe genommen worden war, weil ihm dieselbe Zuwiderhandlung wie dem Brauereibesitzer Denninghof, und zwar in verschiedenen Fällen, am 28. November, 29. Dezember, 6. Dezember 1900, zur Last gelegt wurde. Gegen das freisprechende Erkenntnis hatte das hiesige Hauptsteueramt das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft beantragt, der! eingelegten Berufung Dattzugeben, Pa sim Fra gefall zweifellos Betriebsunregelmäßigreiten als vorliegend erachtet werden müßten. Es sei jedoch, da es sich um ein fortgesetztes Delikt handle, nur auf eine einheitliche Geldstrafe in Höhe von 15 Mk., statt auf zweimal 15 Mk. und einmal 30 Mk. zu erkennen. Das Gericht erkennt dem Antrag der Staats­anwaltschaft gemäß. Der hiesige Bäckermeister August Deibel ist angeklagt, weil er am 4. April d. I. feine Gesellen und Lehrlinge habe überarbeiten lassen, ohne diese Uüberarbeit auf der Kalendertafel mittels Durchlochung! oder Durchstreichung kenntliche gemacht zu haben. Das Schöffengericht hatte den Angeklagten durch Entscheidung vom 14. Juni freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ver­folgte gegen das freisprechende Erkenntnis des Untergei richts die Berufung an die Strafkammer, weil als feftt stehend zu erachten sei, daß in der That der Angeklagte seine Gesellen und Lehrlinge habe überarbeiten lassen. Es kommt hauptsächlich die Frage in Betracht, ob Wecken-Aus­tragen, Holzabladen ?c. als gelegentliche Nebenarbeiten oder als dem Bäckergewerbe eigentümliche Arbeiten zu betrachten sind. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Angeklagten in eine Geldstrafe von 100 Mk. zu verurteilen, unter Auf­erlegung der Kosten beider Instanzen. Das Gericht schließt sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft jedoch! nicht an und verwirft die eingelegte Berufuna. Hervorgehoben sei die Entscheidung der Kammer, daß Holzabladen und Fahren des Backwerkes nur als gelegentliche Dienstleistung ange­sehen werden könne. Die Ehefrau des Joseph D a h m e n tn Schotten war durch Urteil des Schöffengerichts daselbst vom 15. Mai in eine Geldstrafe von 30 Mk. verurteilt worden und zwar wegen Körperverletzung ihres Schwagers mittels eines gefährlichen Werkzeugs. Gegen das verur­teilende Erkenntnis verfolgte die Angeklagte das Rechts­mittel der Berufung mit der Begründung, daß sie in Not­wehr gehandelt habe. Das Gericht verwirft jedoch auf Grund der erfolgten Beweisaufnahme dies eingelegte Rechtsmittel mit der Maßgabe, daß die Verurteilung nur wegen einfacher Körperverletzung gemäß § 223 Str.-G.-B. erfolgt-

Darmvadt, 12. Juli. Zu der empfindlichen Strafe von fünf Wochen Gefängnis wurde von der Strafkammer als Berufungsinstanz ein fahrlässiger Radfahrer, der Steinschleifer Bernhardt aus Bens­heim, oetur teilt. Er war, ohne mit dem Rade hinlänglich vertraut zu fein, durch den Bensheimer Jahrmarktstrubel gefahren und hatte u. a. eine ältere Frau so unglücklich zu Falle gebracht, daß sie einen Arm brach. Danach hatte er sich noch ungehörig benommen. Die Strafkammer er­mäßigte zwar die vom Schöffengericht ausgesprochene zehnwöchige Ge­fängnisstrafe auf die Hälfte, verstand sich aber nicht zur Umwandlung in. eine Geldstrafe.

Essen, 12. Juli. Vor dem hiesigen Gericht stand ein Poltzel- wachtmetfter, der angeklagt war, einen Schüler mit einem Gummischlauche geschlagen zu haben, damit erwahrheitsgemäß" eingestehe, sich an der Zertrümmerung einer Straßenlaterne beteiligt zu haben. DaS Gericht verurteilte den Polizei-Wachtmelster zu einem Jahr Zuchthaus. Es sah sich zu der hohen Strafe ge» nötigt, weil der Angeklagte gegen den S 343 deS R.-Str.-G. verstoßen

Riesenfpargel.

7. AppetiüNachlaßgericht:

Ananas-Eis.

8. Dorfgerichte:

Butter und Käse.

9. Ab-Schiedsgericht:

Nachtisch.

Schluß der mündlichen Verhandlung.

Ein Kolonialgericht:

Kaffee.

Das Dollstreckungsgericht:

Gericht kostenbeitreibung.

Vermischtes.

* Berlin, 12. Juli. Eine Hochzeitsreise auf dem Automobil erregte am Mittwoch im Westen großes Aussehen. Durch die Tiergartenstraße kam ein riesiges Töss-Töss", dessen äußere Ausstattung schon einigermaßen Befremden Hervorrufen mußte. Auf dem massiv gehal­tenen Unterbau erhob sich eine Art Zelt mit Fenstern ver­sehen. Vorn und hinten war das Automobil mit allerlei Gerätschaften wie man sie für eine längere Reise mitnimmt, bepackt, selbst die Betten fehlten nicht. Tie Insassen, zwei junge Leute, befinden sich auf der Hochzeitsreise, das Ziel der Fahrt ist Straßburg im Elsaß, wo die Verwandten der jungen Frau wohnen. Das Hochzeitsreise-Fahrzeug hat der junge Gatte selbst gebaut.

* Berlin, 12. Juli. Bei einem im Verlaufe einer Billardpartie in einem Restaurant in Eharlottepburg zwischen den Spielern entstandenen Streit wurde ein Ar­beiter von beiden Mitspielern angegriffen, über das Ge­länder einer Veranda in den Hof hinabgestürzt und ge­tötet.

* Berlin, 12. Juli. Wegen Gattenmordes hat der Bäcker Bergmann die eigene Mutter angezeigt. Seine von ihm eines so furchtbaren Verbrechens bezichtigte Mutter, Frau riugufte Götze, verwitwete Bergmann, wohnt in Baruth in der Mark als Eigentümerin. Die That soll am Sylvestertage 1878 verübt worden sein. Es ist noch nicht festgestellt, ob es sich um einen Racheakt wegen Erb- schaftsstreitigkeiten handelt. Ueber die That selbst teilt Berg­mann folgendes mit: Sein Vater war Ackerbürger in Baruth und Fuhrherr. Mit feiner Frau, der der Sohu nachsagt, daß sie einen lockeren Lebenswandel geführt habe, lebte er in Unfrieden und ergab sich dem Trünke, weshalb es häufig zu den wüstesten Auftritten kam. Die Wirtschaft ging zurück, und schließlich mußte Bergmann sein Haus am Marktplatze in Baruth verkaufen, rettete aber seine Aecker und kaufte dann außerhalb des Ortes ein Bauernhaus. Einige Wochen vor Weihnachten fand der Sohn, der inzwischen bei einem Tischler in die Lehre gekommen war, in der Küche seiner Eltern eine Flasche mit Schwefelsäure. Damit sie seinen kleineren Geschwistern nicht in die Hände fiel, vergrub er sie im Sande. Am Sylvestertage war Bergmann, als der Sohn wieder einmal seine Eltern besuchte, schwer betrunken. Die Mutter suchte nach der Flasche mit Schwefelsäure, an­geblich, um den Ofen zu reinigen, und der Sohn holte sie aus dem Versteck hervor. Wie nun Bergmann behauptet, goß die Mutter die Schwefelsäure in eine Schnapsflasche, schleppte ihren Mann mit Hilfe von zwei anderen Frauen in eine kleine Kammer und gab ihm dort von dem Gifte zu trinken, worauf sie die Kammerthür abschloß Zwei Tage lang rang der Unglückliche mit dem Tode, und sein Geschrei soll furchtbar gewesen sein. Erst kurz vor seinem Tode wurde ein Arzt gerufen, der als Todesursache Alko- holismus feststellte. Ein Jahr später heiratete Frau Berg­mann einen gewissen Götze, von dem sie sich aber schon vor 13 Jahren trennte. Seit zwei Jahren sind sie geschieden. Der Bürgermeister von Baruth hat die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Bergmann sagt, er habe so lange gezögert, weil feine Mutter gedroht habe, fte werde sich aufhängen, wenn er Anzeige erstatte.

* O heiliger Bureau kratismus! Ueber die Versteigerung einer Zehnpfennigmarke wird aus Altona gemeldet: Eine Zehnpfennig-Brtefmarke wurde vor einiger Zeit im Zimmer des Gerichtsdieners der König­lichen Staatsanwaltschaft zu Altona gefunden und an die Behörde abgeliefert, woraus die Staatsanwaltschaft eine Aufforderung an den rechtmäßigen Eigentümer ergehen ließ, die Marke wieder in Empfang zu nehmen. Nachdem sich innerhalb der gestellten Frist von sechs Wochen niemand gemeldet hatte, sand gestern in der Gerichtsschreiberei der Staatsanwaltschaft die öffentliche Versteigerung des Fundes statt, wobei die Marke einen stattlichen Preis erzielte. Sie wurde von einem unbekannten Herrn für 10 Pfennig an-

sür den ersten nach dem Vertrage zulässigen Termin gekün­digt wird, von da ab nach den Vorschriften d und es gelten von da ab die Bestimmungen schreibt bezüglich der Kündigung nicht wehr. | 1 e J jeden aber vor, daß eine Kündigung öum Schluß d^ser Kalendervierteljahres zulässig ist 3ur Sterbe ) 9 Vorschrift diene folgendes Beispiel: ,,x5n e gunfmbäu^ ist 1889 abgeschlossenen Mietverträge über ein Wohnhaus ts halbjährige Kündigung zum 1, Oktober und L Aprck fech gesetzt/ der erste nach dem Snkrasttre -n des die Kündigung vertragsmäßig zulaffige ^rrmi I der 1. April iSM. Wird nun an diesemTerm-n-von weiter bE°zumE"Okwbe/°300 «on da ab Hat aber her Sieter trotz d^s Vertrages das Recht der viertefiahrlechen ÄLndiguna - Es kann deshalb den Vermietern nur em- pfohlen werden, mit den ^lietern die bereits vor 1900 Gemietet haben neue Vertrage zu schließen.

b Bußbach 12. Juli. Gestern traten beim hiesigen Bataillon 10 Lehrer zur Ableistung eE vierwöchigen Uebukig ein. Sie wurden aus die verschiedenen Korn- uagmen verteilt. Mit der Führung der m nächster Woche hier zusammentretendeu L an dw ehr-KornPagnte wird Herr Hauptmann Thies en beauftragt.

G. Bad-Nauheim, 11. Juli. Die Zahl der Badegaste betrug bis zum 11. Juli 11 578. Bis zu diesem Tage wurden 142 258 Bäder verabreicht.

Frankfurt, 12. Juli. In der Ueberzeugung, die be st en Möbel würden in Frankfurt a. M. gemacht, ließ sich ein badischer Staatsbürger eine bedeutende ^enoung von hier kommen. Ein im gleichen Orte anfapigcr Schreinermeister mußte die Möbel von der Bahn nach der Wohnung verbringen. Daselbst angelangt, entfernte der Schreinermeister die Verpackung unter Beisein des Haus­herrn ; damit sich dieser von derunbeschädigten Ver­packung" eines Stückes (Kommode) überzeuge, zog er eine Schublade heraus und zeigte dem Hausherrn die Rück­seite, die mit dem Datum und Namen des Anfertige^, d. i. des erwähnten Schreinermeisters, versehen war. Es stellte sich heraus, daß der Ankaufspreis 200 M war, während dem Schreinermeister des betreffenden Stuckes 150 Mk. von dem hiesigen Geschäft vergütet wurden.

^Die Einweihung der neuen Bahnlinie Friedberg-Friedrichsdorf.

(Originalbericht desGieß. Anz.")

Als der bekannte Schriftsteller von Sachier-Masoch^ noch in Lindheim in der Weterau lebte, hat er einmal die Wetterau und einen Teil Oberhessens einedunkle Gegend" genannt, in die man das Licht der Aufklärung bringet! müsse, um dieFinsternis" zu durchbrechen. Sach^r- Masoch hat diese -Worte damals nicht böse gemeint, im Gegenteil, er fdjrieb schjon lange keine Geschichten mehr von der Venus im Pelze, sondern lebte friedlich in einem kleinen Häuschen neben dem berühmten Hexen türm und trieb Volksausklärung, indem er einen Volksbildungs­verein, einen Musik- und einen Theaterverein gründete. Brauchte er für die Vereine Geld, so legte er seine Orden an und fuhr nach Gießen zu. Kaum aber war damals das Wort von der Finsternis in der Wetterau, gegen die Sacher-Masoch ins Feld ziehen wollte, bekannt geworden, als sich die Wetterauer schwer gekränkt fühlten und die Bestrebungen des galizischen Ritters nicht mehr mit­machten und unterMtzten. Sacher-Masoch starb einige Jahre darnach, am 9. März 1895 zu Lindheim.

Die Bewohner der gesegneten Wetterau fühlten sich durchaus nichi in der Kultur zurück ! Hatten sie denn nicht mit aller Macht den Bau der Bahnstrecken: Friedberg- Hanau, Friedberg-Nidda und Friedberg-Hungen betrieben, um nicht zurückzubleiben im großen Verkehr? Ein Wunsch nur blieb durch die ganzen Jah>re unerfüllt! Man sehnte sich nach! einer Bahnverbindung aus dem Herzen der Wetterau, aus Frieoberg, nach Homburg v. d. Höhe, um das Taunusgebirge besuchen zu können. Mit der Main- Weser-Bahu über Frankfurt a. M. zu reisen, war zu um­ständlich und auch zu kostspielig. Nun ist das ersehnte Ziel erreicht und das herrlich>e Tauuusgebirge kann sich auf neue Touristenscharen aus der Wetterau und Oberhessen gefaßt machen. Auch die beiden Kurorte Bad-Nauheim und Homburg v. d. Höhe vermögen nun ihren Gästen neue und prächtige Ausflugspunkte zu bieten, allen aber wird die neue Bahn Nutzen und Leben bringen, und das Wort des Kaisers wahr machen: Wir stehen im Zeichen des Ver-