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14.6.1901 Zweites Blatt
 
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Wr. 137 Zweites Blatt.

151. Jahrgang

Freitag 14. Juni 1901

abreffe für Depesche», Anzeiger Sieben.

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GietzenerAnzeiger

** Eeneral-Anzeiger "

Amts- und Anzeigeblatt sür den Kreis Eichen

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Kmllicher Feil.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Erdarbeiten wird die Liebigstraße, zwischen Frankfurter- und Ludwigstraße, vom 14. diS ein schließlich 20. I. MtS. für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Gießen, 13. Juni 1901.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Die Abtretung des Aongostaates.

In Belgien steht die Kongofrage seit Wochen im Mittelpunkte des öffentlichen Interesses. Ter zwischen Belgien und jenem afrikanischen Staat im Juli 1890 ge­schlossene Vertrag läuft im Herbst d. I. ab. Bis dahin also hat sich die belgische Volksvertretung zu entscheiden, ob sie den Kongostaat, der bekanntlich Besitztum König Leo­polds ist, als Staatskolonie übernehmen oder das bisherige Vertragsverhältnis nochmals verlängern will. Tie Frage hat tiefergehende Bedeutung insofern, als Belgien dem Kongostaat bereits 25 Millionen Franks zins­frei geliehen hat. Eine Verzinsung und Rückzahlung soll erst dann eintreten, wenn das belgische Volk endgiltig darauf verzichtet, das afrikanische Territorium als Staats­kolonie zu übernehmen.

Es sgab eine Zeit, wo die Abneigung gegen dessen Erwerb in Belgien allgemein war. Man sah in der Zueignung des damals von Unruhen fortgesetzt heimgesuchten Gebiets ein Tanaergeschenk. Es hat sich jedoch allgemach ein Um­schwung der Meinungen vollzogen. Selbst die radikalen Politiker sind von ihrer grundsätzlich ablehnenden Stellung zurückgekommen. Auch praktische Erwägungen müssen diesen Frontwechsel nahelegen, da öffentliche Gelder Belgiens im Kongostaat investiert sind, und König Leopold überdies den belgischen Staat testamentarisch zum Erben seines afri­kanischen Besitztums bestimmt hat. Begeisterung für dieses Unternehmen ist freilich auch heute auf keiner Seite vor­handen.

Tas Riesengebiet des Kongostaates stellt zunächst wirt- sck)astlicht unleugbar einen erheblichen Wert dar. Wenn auch die Eingeborenen, unmenschlichen Grausamkeiten seitens belgischer Offiziere ausgesetzt, unter den Elephantenhcrden stark aufgeräumt haben, so wird die Ausbeute von Elfen­bein doch immer bedeutend bleiben. Nicht minder diejenige an Kautschuk und Palmnüssen. Auch verkehrspolitisch hat sich der Kongostaat gut entwickelt. Schienenstränge durch­ziehen das Land, Tampfer befahren den gewaltigen Strom bis tief ins Innere hinein. Tie Ostgrcnze bildet das zentralafrikanische Seengebiet, dessen Handels­verkehr schon jetzt seinen Weg zum Teil den Kongo ent­lang zum Atlantischen Ozean hin nimmt. Diese Entwickelung ist den d eu tsche n I n teress e n schädlich und soll durch die ostafrikanische Bahn über deutsches Gebiet zum Indischen Ozean hin abgelenkt werden. Schließliche entbehrt der Ävngostaat, iveil un Herzen des dunklen Erdteils gelegen und doch mit der See in Verbindung stehend, nickst der politischen Bedeutung. Deshalb interessierten fick) sowohl England wie Frankreich für den Besitz König Leopolds. Letzteres hat sich sogar durch Vertrag das Vorkaufsrecht auf den Kongostaat gesichert für den Fall, daß Belgien die königliche Erbschaft ablehnt. Doch dieser Fall wird Moerlich eintreten. König Leopold hat früher wiederholt den Wunsch ausgesprochen, noch bei seinen Lebzeiten dem belgischen Volk den Kongostaat übergeben zu können. In einem Brief, den er jüngst an den Rechtenführer Woeste richtete, und der in der Kongo-Kommission zur Verlesung gelangte^ steht u. a., der' König vermache Belgien eine Kolonie, die Belgien nichts gekostet. Ferner erklärt er, daß er Belgien gegenüber auf die Rückzahlung der für den Kongostaat verausgabten Summen verzichte, und er versichert, daß er uneigennützig und unerschütterlich loyal seinem Lande zugethan sei, dessen Dienst er sein Leben gewidmet habe, ohne Tank oder Beifall zu suchen. Er wolle seinem Lande die ganze Frucht seiner Arbeit sichern. Kenne Verleumdung werde ihn abhalten können, sich allem zu widersetzen, was der Verwirklichung dieses patriotischen chveckes in den Weg trete. Die Blätter melden, die Ver­lesung des Briefes habe auf den Staatsminister Beernaert tiefen Eindruck gemacht. Es heiße, daß er und die Mit­unterzeichner des Antrags auf sofortige Uebernahme des Kongostaates diesen Antrag zurückziehen wurden.

Volltische Tagesschau.

Zu den amerikanischen Verhetzungsversuchen wird uns aus Berlin, 12. Juni, geschrieben:

Der amerikanische Botschafter in Berlin, Mr. White, fjat zwar Gelegenheit genommen, sich kräftig auszusprechen gegen die andauernden Versuche gewisser amerikanischer Zeitungen, mit Gewalt einen Streitfall zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten zu konstruieren; er hat erklärt, die beiden Regierungen be- f.änden sich in voller Uebereinstimmung. Von der Mar- aMrita-Jnsel an der Küste von Venezuela waren in den atzten Tagen und Wochen sensationelle Meldungen ver­breitet worden. Es heißt, ein deutsches Kriegsschiff habe

dort auf besonderen Wunsch Kaiser Wilhelms manövriert und sei im Begriff, dort eine deutsche Kohlenstation zu errichten. Diese aus der Luft gegriffene Nachricht wurde widerrufen, und White erklärt diesen Zwischenfall für längst erledigt" trotzdem giebt man sich in hiesigen politischen Kreisen ebensowenig wie an amtlichen Stellen der Zuversicht hin, daß die Mahnung zur Beendigung der Zänkereien viel und auf die Dauer fruchten noerde. Seit dem Kriege mit Spanien beherrscht einKoller" gegen Deutschland breite Schichten der Union. Ob der Ingrimm vielleicht ein wenig dadurch veranlaßt worden ist, daß man in Deutschland die ameriranischen Erfolge und sonstigen mit der landesüblichen Reklame ausposauntenHelden- thaten" kühler als erwünscht bewertete, mag dahingestellt bleiben. Ganz ohne Einfluß scheint diese Wahrnehmung nicht geblieben zu sein, denn man vermaß sich, und nicht etwa nur in amerikanischen Witzblättern,das nächste Mal" Deutschlandbeim Kragen zu nehmen", esabzustrafen", womit doch jedenfalls gemeint war, daß es eine Kleinig­keit sei, Deutschlands Waffenruhm in den Schatten zu stellen. Die amerikanischegelbe" Presse hat das ihrige redlich gethan, solchen Größenwahn zu nähren, denn sie fand dabei ihre Rechnung. Ter amerikanische Botschafter, der seine smarten Landsleute kennt, spielte auf diesen Zweck der Angriffe durch das WortSensations-Ka­pital" an. Eben weil es ein Kapital ist, das amerika­nische Blätter in der Schürung der Mißstimmung gegen Deutschland besitzen, ein Kapital, das den Massenabsatz von Zeitungen verbürgt, eben deshalb werden die Geschäfts­leute der amerikanischen Presse nicht leicht darauf ver­zichten wollen. Eher isttzu erwarten, daß eine Ent­rüstungsbewegung inszeniert wird gegen Mr. Whites deutschfreundliche Gesinnungen. Dem Hetzunfug würde aber doch etwas Abbruch gethan worden sein, wenn die amerika­nische R e g i e r u n g selbst nicyt zu den feindlichen Kund­gebungen beharrlich geschwiegen hätte, wodurch der An­schein erweckt wurde, es bestünden thatsächlich Mißhellig- feiien zwischen Washington und Berlin. Ten Mitgliedern der amerikanischen Kolonie in Berlin sind diese Hetzver­suche seit langem zuwider, und ähnlich wird auch an anderen Orten das Urteil gebildeter und besonnener Ame­rikaner lauten. Aber es ist die große Masse, die in den Vereinigten Staaten den Ton für die Presse angiebt, von wenigen Ausnahmen abgesehen. So wird man nur der Zeit die allmähliche Ernüchterung überlassen können. Schließlich wird auch das sensationellste Thema einmal bis auf den letzten Rest erschöpft sein und das Verlangen nach neuen Aufregungen sich geltend machen.

Eine tragikomische P a l a st r e v o l u t i o n ist bei der großen Pariser TageszeitungFigaro" ausgebrochen. Ter Administrator dieses Blattes, Perivier, hat sich als Usurpator aufgespielt. Tie Generalversammlung der Ak­tionäre beschloß darauf die Absetzung Periviers und seines Kollegen de Rodays und ernannte den Vorsitzenden des Verwaltungsrats Prestat zum provisorischen Administrator. Perivier und de Rodays weigerten sich aber, die Geschäfts­räume desFigaro" zu verlassen, und alsbald wurde das zierliche Palais des Figaro in zwei feindliche Feld­lager umgewandelt. An der Spitze des einen stand Direktor Prestat, der mit einigen Dutzend tapferen Aktionären im Figarogebäude eingedrungen war, obgleich Perivier Re­daktionsdienern befohlen hatte, das Thor zu verrammeln und jeden Angriff abzuschlagen. Andere Feldlager kom­mandierte Perivier, um den sich einige persönliche Freunde sowie mehrere neu angeworbenen Mitarbeiter scharten. Es wurde viel parlamentiert, gestritten, ja, manchmal sah's aus, als ob's zu Tätlichkeiten kommen sollte. Erst als der Hunger die beiden Parteien überivältigte, wurde ein Waffenstillstand geschlossen. In den benachbarten Restau­rants wurden an sechzig Tiners bestellt. Die Anhänger Prestats versammelten sich im Sitzungssaal des Aufsichts­rats, die Mannen Periviers in der Redaktionshalle, um sich zu stärken. Gegen Mitternacht wurden die Feindselig­keiten wieder ausgenommen. Perivier erklärte, daß seine Gegner nur über seine Leiche in den Setzersaal gelangen würden. Prestat ließ hierauf auf Grund einer gerichtlichen Ermächtigung den Friedensrichter und den Polizei-Kom­missar des neunten Bezirks holen, die an die Bureaus Periviers und den eisernen Geldschränken und die Buch­haltung Siegel anlegten. Beide Amtspersonen wollten auch Setzkästen und die Maschinen versiegeln, doch verhinderte dies der verantwortliche Truckereileiter, in dem er nach wies, daß diese Eigentum des Herausgebers des Petit Journal, Marinoni, seien. Hierdurch blieb vorläufig we­nigstens der Sieg auf Seite Periviers, der nunmehr den Befehl zur Herstellung einer Figaro-Nummer gab. Pe­rivier schrieb einenEin Attentat" betitelten Artikel, worin schärfftens gegen das Vorgehen Prestats, des Auf­sichtsrats und Generalversammlung protestiert. Er erklärt, er toerde bis zum Aeußersten Widerstand leisten, um die Traditionen des Figaro aufrecht zu erhalten, und das Blatt gegen die Manöver der Kosmopolitischen Syndikate zu verteidigen. Tas Zivilgericht, bei dein Prestat die Klage gegen Perivier angestrengt hat, wird-entscheiden, ob Perivier noch länger Herr des Figaro ist. Prestat erhob gegen Perivier eine Anklage, weil dieser sich dem Beschlüsse der Generalversammlung der Aktionäre, wodurch seine Ab­setzung ausgesprochen wurde, widersetzt hat. Am Mitt-

n?od} wurde die vorläufige richterlick)e Entscheidung ge- trofsen, daß die Siegel von den Bureaus Periviers und der Kasse abgenommen werden sollen, und der Name Periviers als Direktor an der Spitze des Blattes ver­bleiben soll, bis das Handelsgericht am 2G. Juni sein Urteil gefällt hat.

Tie Bewegung gegen den börsen mäßigen Termin handel ist unleugbar im steten Wachsen. In Frankreich wird die Teputiertenkammer in nächster Zeit sich mit dieser Frage beschäftigen. Bei der starken agrari­schen Strömung, ivelck)e in dieser Körperschast sich geltend macht, ist anzunehmen, daß es dort zu einem das Verbot des Blankoterminhandels fordernden Beschluß kommen wird. Freilich erscheint es sehr fraglich, ob der Senat einem dahingehenden Gesetz seine Zustimmung geben würde. Inzwischen macht sich in Oesterreich infolge der dort im vorigen Winter stattgehabten Börsenenqucte eine sehr leb­hafte Bewegung gegen den börsenmäßigen Terminhandel mit landwirtschaftlichen Produkten geltend. Neuerdings hat auch der österreichische Landwirtschaftsrat zu dieser Frage Stellung genommen, und eine Resolution gefaßt, die nach­stehende 16 Punkte festsetzt, die der Regierung als Grund­prinzipien für die einzubringende Gesetzesvorlage em­pfohlen werden. Diese lauten:

1. Ter börsenmäßige Termin handel ist ohne Ein­schränkung des effektiven Zeitgeschäfts gesetzlich zu ver­bieten. 2. Tas Börsengesetz vom Jahre 1875 findet auf Börsen für landwirtschaftliche Produkte und auf den Handel mit diesen keine Anwendung. Tafür ist ein neues Gesetz über die Börsen für landwirtschaftliche Produkte zu erlassen. 3. Ter Fortbestand der Börsen- autonvmie ist an die Bedingung einer entsprechenden Vertretung aller Mrteressenkreise in der Börsenkammev zu knüpfen. Ein Fünftel der Mitglieder der Börsen­kammer hat der Landwirtschaftsrat zu nominieren. 4. Alle Geschäfte mit Zuschußvereinbarung sind als null und nichtig zu erklären. Zu- und Nachischüsse können innerhalb der Verjährungsfrist zurückgefordert werden. Die Ein­richtung von Liquidationskassen ist unzulässig. 5. Den Vorsitz bei den Schiedsgerichtsverhandlungen hat ein ordentlicher Richitcr zu führen. 6. Tas Amt eines Mit­gliedes der Börsenkammer soll mit dem eines Schieds­richters nicht vereinbar sein. 7. Sowohl zur Ausübung des Amtes eines Mitgliedes der Börsenkammer als auch zu dem eines Schiedsrichters soll die Eigenschaft eines österreichifchen Staatsbürgers erforderlich sein. 8. Urteile von Schiedsgerichten, die nicht mit den gleichen Ga­rantien umgeben find, find in Oesterreich nicht voll­streckbar. 9. Zur Feststellung der Qualitütsmängel in Streitfällen ist an jeder Produktenbörse ein Beamter der Namen-Kontrollstation anzustellen. 10. Die Börsen­usancen sind zu reformieren, und ihre Giltigkeit von der staatlichen Genehmigung abhängig zu machen. 11. Gegen alle von der Börsenkammer in ihrem auto- nomen Wirkungskreis in oder außerhalb der Börse ge­troffenen Verfügungen ist ein Beschwerderecht der Börsen- interessenten zu statuieren. 12. Das Regulativ für die amtliche Ermittelung der Warenpreise ist einer Revision zu unterziehen. Für die Richtigkeit des Vorganges bei Ermittelung der amtlichen Kurse sind die Kursfeststell- ungstommission und auch die Börsenkommissare ver­antwortlich. Auch sind die Regreßsätze im amtlichen Kursverzeichinisse zu veröffentlichen. 13. Die Bestimm­ungen über den Kommissionshandel sind einer eingehen­den Revision zu unterziehen; der Abschluß eines Kom­missionsgeschäftsin ficty" ist an feststehende Beding­ungen zu knüpfen, der Kursschnitt als Betrug zu qua­lifizieren. 14. Zur unmittelbaren Beaufsichtigung des Börsenverkehrs find zwei gleichberechtigte Börsen-Kom- missäre zu bestellen, deren einer vom Handels-, der andere vom Ackerbauminifterium zu ernennen ist. 15. Aus dem Industrie-, dem Landwirtschaftsrate und den Mit­gliedern der Börsenkammer ist ein aus je acht, zusammen also aus 24 Mitgliedern bestehender Börsenausschuß für die Tauer der Funktionsperiode der oben genannten Körperschaften zu wählen, der dem Handels- und Acker­bauminifterium als Beirat in allen Börfenangelegen- heiten zu dienen hat. 16. Generalsekretäre der Pro­duktenbörse und ihre Stellvertreter sind als Staats­beamte zu erklären.

Außer diesen 16 für die Gesetzgebung als Grundlage bestimmten prinzipiellen Sätzen wurde beschlossen, die Re­gierung aufzufordern, ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß in Ungarn der börfenmäßige Terminhandel ebenfalls verboten werde. Toch soll dies Verbot für Oester­reich allein auch dann ausgesprochen werden, wenn ein Einvernehmen mit Ungarn nicht erzielt werden sollte. Alle diese Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. Ob sie seitens der Regierung die Berücksichtigung finden werden, st freilich zweifelhaft.

China.

Taß her kürzlich stattgehabte große Brand in derver­botenen Stadt" Pekings, der u. a. die Bibliothek ein- äscherte, auf Anstiftung, vielleicht auf einen Befehl von hoher chinesischer Stelle, zurückzuführen sei: diese Ver­mutung wurde alsbald nach dem Eintreffen der Kata- trophe-Meldung von uns geäußert. Nun wird die "An­nahme bestätigt, durch die Uebersetzung eines Edikts, im Besitze des amerikanischen Vertreters Rockhill in Peking.