Um
80 m
gtaadjiul.
n
Kaufmann
o
■ 'S yi'Sl > -sMss
i-
12
m
O.&Oe.A-t
in$
üt.
27
n n
D. b. rc.
81- RlW ÄlttD in der Lichtenau zu »tipailm. A. vraun, Marbur-eck^e S-.
in
13
>ö‘ s.“ i?urvl-
? F 5ridM*7f
Grubenholz
1,1 *«n OMutitito W laufen gefugt.
Offerten unter Nr. 02252 an ^^peditwn dieses
Sttftijttiij.
Jad)6d)[u6 her Wien ®xai. berneigerunq m WosovhriM tttrb ebenda die tzeu» nar Grummetervte von «ein« Wüst, geiegen neben der ftädtistn FmsienbrunnLiese, ofientlid) w Meil 411'
Kvvl JS*’
»9« etc.
Späten A
’-säjKS
ßipeöition dieses^Mes---.
'—'TT7 wallen ®el^'
OHkSx
™___werden anM
.. ifil
UnterieilbneterempfiehWMlla
' W WM
HoLzätrptt.,aulbPrivaM S-aftV Richard KIM QnhtSer. »lenflofle 15JL
'Wach
^Stoffe
3922
Wr. 137 Zweites Blatt.
151. Jahrgang
Freitag 14. Juni 1901
abreffe für Depesche», Anzeiger Sieben.
Fernfprechanschluß Nr. M.
*• *e#*ttt.ge fdt ben
1«( trf4tintwbtn
*« ** Ww 10 Uhr fpdteftenl
|Ä*eÜU», eprtttion unb
•***<: rchottV ah« 7.
vezugrpreir t>iertei!*b<4 Mk. 2.20, monatl. 75 Bia mit Brii.gerlobn; burcb M Abholestellen vierteljjchtt. Mk. 1.90, monatl. 65 'K»
Bei Postbezug vierteljihtt. Mk. 2.00 ohne Bestell^*.
Alle 8n,etaen.-Bennittluiiee» stellen bt4 £tn- unb tcublenw nehmen Anzeigen für b«e »»ebener tin,eiger entgeew. getlenprelO. lokal 11 Wh».
au*Ȋrt8 SO Psg.
GietzenerAnzeiger
** Eeneral-Anzeiger "
Amts- und Anzeigeblatt sür den Kreis Eichen
♦rietet.tlilid *tt VH Montag!
*X**™«t fimtnen.
f Hxrbru de» Sn« 9*0* I* »echlrl mitff. B^wbwiK“ Mnb ^Blätter ;**> Mi- ••rtihinbe" »4er. W »GchttUuh beigelegt.
Kmllicher Feil.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Erdarbeiten wird die Liebigstraße, zwischen Frankfurter- und Ludwigstraße, vom 14. diS ein schließlich 20. I. MtS. für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Gießen, 13. Juni 1901.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hechler.
Die Abtretung des Aongostaates.
In Belgien steht die Kongofrage seit Wochen im Mittelpunkte des öffentlichen Interesses. Ter zwischen Belgien und jenem afrikanischen Staat im Juli 1890 geschlossene Vertrag läuft im Herbst d. I. ab. Bis dahin also hat sich die belgische Volksvertretung zu entscheiden, ob sie den Kongostaat, der bekanntlich Besitztum König Leopolds ist, als Staatskolonie übernehmen oder das bisherige Vertragsverhältnis nochmals verlängern will. Tie Frage hat tiefergehende Bedeutung insofern, als Belgien dem Kongostaat bereits 25 Millionen Franks zinsfrei geliehen hat. Eine Verzinsung und Rückzahlung soll erst dann eintreten, wenn das belgische Volk endgiltig darauf verzichtet, das afrikanische Territorium als Staatskolonie zu übernehmen.
Es sgab eine Zeit, wo die Abneigung gegen dessen Erwerb in Belgien allgemein war. Man sah in der Zueignung des damals von Unruhen fortgesetzt heimgesuchten Gebiets ein Tanaergeschenk. Es hat sich jedoch allgemach ein Umschwung der Meinungen vollzogen. Selbst die radikalen Politiker sind von ihrer grundsätzlich ablehnenden Stellung zurückgekommen. Auch praktische Erwägungen müssen diesen Frontwechsel nahelegen, da öffentliche Gelder Belgiens im Kongostaat investiert sind, und König Leopold überdies den belgischen Staat testamentarisch zum Erben seines afrikanischen Besitztums bestimmt hat. Begeisterung für dieses Unternehmen ist freilich auch heute auf keiner Seite vorhanden.
Tas Riesengebiet des Kongostaates stellt zunächst wirt- sck)astlicht unleugbar einen erheblichen Wert dar. Wenn auch die Eingeborenen, unmenschlichen Grausamkeiten seitens belgischer Offiziere ausgesetzt, unter den Elephantenhcrden stark aufgeräumt haben, so wird die Ausbeute von Elfenbein doch immer bedeutend bleiben. Nicht minder diejenige an Kautschuk und Palmnüssen. Auch verkehrspolitisch hat sich der Kongostaat gut entwickelt. Schienenstränge durchziehen das Land, Tampfer befahren den gewaltigen Strom bis tief ins Innere hinein. Tie Ostgrcnze bildet das zentralafrikanische Seengebiet, dessen Handelsverkehr schon jetzt seinen Weg zum Teil den Kongo entlang zum Atlantischen Ozean hin nimmt. Diese Entwickelung ist den d eu tsche n I n teress e n schädlich und soll durch die ostafrikanische Bahn über deutsches Gebiet zum Indischen Ozean hin abgelenkt werden. Schließliche entbehrt der Ävngostaat, iveil un Herzen des dunklen Erdteils gelegen und doch mit der See in Verbindung stehend, nickst der politischen Bedeutung. Deshalb interessierten fick) sowohl England wie Frankreich für den Besitz König Leopolds. Letzteres hat sich sogar durch Vertrag das Vorkaufsrecht auf den Kongostaat gesichert für den Fall, daß Belgien die königliche Erbschaft ablehnt. Doch dieser Fall wird Moerlich eintreten. König Leopold hat früher wiederholt den Wunsch ausgesprochen, noch bei seinen Lebzeiten dem belgischen Volk den Kongostaat übergeben zu können. In einem Brief, den er jüngst an den Rechtenführer Woeste richtete, und der in der Kongo-Kommission zur Verlesung gelangte^ steht u. a., der' König vermache Belgien eine Kolonie, die Belgien nichts gekostet. Ferner erklärt er, daß er Belgien gegenüber auf die Rückzahlung der für den Kongostaat verausgabten Summen verzichte, und er versichert, daß er uneigennützig und unerschütterlich loyal seinem Lande zugethan sei, dessen Dienst er sein Leben gewidmet habe, ohne Tank oder Beifall zu suchen. Er wolle seinem Lande die ganze Frucht seiner Arbeit sichern. Kenne Verleumdung werde ihn abhalten können, sich allem zu widersetzen, was der Verwirklichung dieses patriotischen chveckes in den Weg trete. Die Blätter melden, die Verlesung des Briefes habe auf den Staatsminister Beernaert tiefen Eindruck gemacht. Es heiße, daß er und die Mitunterzeichner des Antrags auf sofortige Uebernahme des Kongostaates diesen Antrag zurückziehen wurden.
Volltische Tagesschau.
Zu den amerikanischen Verhetzungsversuchen wird uns aus Berlin, 12. Juni, geschrieben:
Der amerikanische Botschafter in Berlin, Mr. White, fjat zwar Gelegenheit genommen, sich kräftig auszusprechen gegen die andauernden Versuche gewisser amerikanischer Zeitungen, mit Gewalt einen Streitfall zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten zu konstruieren; er hat erklärt, die beiden Regierungen be- f.änden sich in voller Uebereinstimmung. Von der Mar- aMrita-Jnsel an der Küste von Venezuela waren in den atzten Tagen und Wochen sensationelle Meldungen verbreitet worden. Es heißt, ein deutsches Kriegsschiff habe
dort auf besonderen Wunsch Kaiser Wilhelms manövriert und sei im Begriff, dort eine deutsche Kohlenstation zu errichten. Diese aus der Luft gegriffene Nachricht wurde widerrufen, und White erklärt diesen Zwischenfall für „längst erledigt" — trotzdem giebt man sich in hiesigen politischen Kreisen ebensowenig wie an amtlichen Stellen der Zuversicht hin, daß die Mahnung zur Beendigung der Zänkereien viel und auf die Dauer fruchten noerde. Seit dem Kriege mit Spanien beherrscht ein „Koller" gegen Deutschland breite Schichten der Union. Ob der Ingrimm vielleicht ein wenig dadurch veranlaßt worden ist, daß man in Deutschland die ameriranischen Erfolge und sonstigen mit der landesüblichen Reklame ausposaunten „Helden- thaten" kühler als erwünscht bewertete, mag dahingestellt bleiben. Ganz ohne Einfluß scheint diese Wahrnehmung nicht geblieben zu sein, denn man vermaß sich, und nicht etwa nur in amerikanischen Witzblättern, „das nächste Mal" Deutschland „beim Kragen zu nehmen", es „abzustrafen", womit doch jedenfalls gemeint war, daß es eine Kleinigkeit sei, Deutschlands Waffenruhm in den Schatten zu stellen. Die amerikanische „gelbe" Presse hat das ihrige redlich gethan, solchen Größenwahn zu nähren, denn sie fand dabei ihre Rechnung. Ter amerikanische Botschafter, der seine smarten Landsleute kennt, spielte auf diesen Zweck der Angriffe durch das Wort „Sensations-Kapital" an. Eben weil es ein Kapital ist, das amerikanische Blätter in der Schürung der Mißstimmung gegen Deutschland besitzen, ein Kapital, das den Massenabsatz von Zeitungen verbürgt, eben deshalb werden die Geschäftsleute der amerikanischen Presse nicht leicht darauf verzichten wollen. Eher isttzu erwarten, daß eine Entrüstungsbewegung inszeniert wird gegen Mr. Whites deutschfreundliche Gesinnungen. Dem Hetzunfug würde aber doch etwas Abbruch gethan worden sein, wenn die amerikanische R e g i e r u n g selbst nicyt zu den feindlichen Kundgebungen beharrlich geschwiegen hätte, wodurch der Anschein erweckt wurde, es bestünden thatsächlich Mißhellig- feiien zwischen Washington und Berlin. Ten Mitgliedern der amerikanischen Kolonie in Berlin sind diese Hetzversuche seit langem zuwider, und ähnlich wird auch an anderen Orten das Urteil gebildeter und besonnener Amerikaner lauten. Aber es ist die große Masse, die in den Vereinigten Staaten den Ton für die Presse angiebt, von wenigen Ausnahmen abgesehen. So wird man nur der Zeit die allmähliche Ernüchterung überlassen können. Schließlich wird auch das sensationellste Thema einmal bis auf den letzten Rest erschöpft sein und das Verlangen nach neuen Aufregungen sich geltend machen.
Eine tragikomische P a l a st r e v o l u t i o n ist bei der großen Pariser Tageszeitung „Figaro" ausgebrochen. Ter Administrator dieses Blattes, Perivier, hat sich als Usurpator aufgespielt. Tie Generalversammlung der Aktionäre beschloß darauf die Absetzung Periviers und seines Kollegen de Rodays und ernannte den Vorsitzenden des Verwaltungsrats Prestat zum provisorischen Administrator. Perivier und de Rodays weigerten sich aber, die Geschäftsräume des „Figaro" zu verlassen, und alsbald wurde das zierliche Palais des Figaro in zwei feindliche Feldlager umgewandelt. An der Spitze des einen stand Direktor Prestat, der mit einigen Dutzend tapferen Aktionären im Figarogebäude eingedrungen war, obgleich Perivier Redaktionsdienern befohlen hatte, das Thor zu verrammeln und jeden Angriff abzuschlagen. Andere Feldlager kommandierte Perivier, um den sich einige persönliche Freunde sowie mehrere neu angeworbenen Mitarbeiter scharten. Es wurde viel parlamentiert, gestritten, ja, manchmal sah's aus, als ob's zu Tätlichkeiten kommen sollte. Erst als der Hunger die beiden Parteien überivältigte, wurde ein Waffenstillstand geschlossen. In den benachbarten Restaurants wurden an sechzig Tiners bestellt. Die Anhänger Prestats versammelten sich im Sitzungssaal des Aufsichtsrats, die Mannen Periviers in der Redaktionshalle, um sich zu stärken. Gegen Mitternacht wurden die Feindseligkeiten wieder ausgenommen. Perivier erklärte, daß seine Gegner nur über seine Leiche in den Setzersaal gelangen würden. Prestat ließ hierauf auf Grund einer gerichtlichen Ermächtigung den Friedensrichter und den Polizei-Kommissar des neunten Bezirks holen, die an die Bureaus Periviers und den eisernen Geldschränken und die Buchhaltung Siegel anlegten. Beide Amtspersonen wollten auch Setzkästen und die Maschinen versiegeln, doch verhinderte dies der verantwortliche Truckereileiter, in dem er nach wies, daß diese Eigentum des Herausgebers des Petit Journal, Marinoni, seien. Hierdurch blieb vorläufig wenigstens der Sieg auf Seite Periviers, der nunmehr den Befehl zur Herstellung einer Figaro-Nummer gab. Perivier schrieb einen „Ein Attentat" betitelten Artikel, worin schärfftens gegen das Vorgehen Prestats, des Aufsichtsrats und Generalversammlung protestiert. Er erklärt, er toerde bis zum Aeußersten Widerstand leisten, um die Traditionen des Figaro aufrecht zu erhalten, und das Blatt gegen die Manöver der Kosmopolitischen Syndikate zu verteidigen. Tas Zivilgericht, bei dein Prestat die Klage gegen Perivier angestrengt hat, wird-entscheiden, ob Perivier noch länger Herr des Figaro ist. Prestat erhob gegen Perivier eine Anklage, weil dieser sich dem Beschlüsse der Generalversammlung der Aktionäre, wodurch seine Absetzung ausgesprochen wurde, widersetzt hat. Am Mitt-
n?od} wurde die vorläufige richterlick)e Entscheidung ge- trofsen, daß die Siegel von den Bureaus Periviers und der Kasse abgenommen werden sollen, und der Name Periviers als • Direktor an der Spitze des Blattes verbleiben soll, bis das Handelsgericht am 2G. Juni sein Urteil gefällt hat.
Tie Bewegung gegen den börsen mäßigen Termin handel ist unleugbar im steten Wachsen. In Frankreich wird die Teputiertenkammer in nächster Zeit sich mit dieser Frage beschäftigen. Bei der starken agrarischen Strömung, ivelck)e in dieser Körperschast sich geltend macht, ist anzunehmen, daß es dort zu einem das Verbot des Blankoterminhandels fordernden Beschluß kommen wird. Freilich erscheint es sehr fraglich, ob der Senat einem dahingehenden Gesetz seine Zustimmung geben würde. Inzwischen macht sich in Oesterreich infolge der dort im vorigen Winter stattgehabten Börsenenqucte eine sehr lebhafte Bewegung gegen den börsenmäßigen Terminhandel mit landwirtschaftlichen Produkten geltend. Neuerdings hat auch der österreichische Landwirtschaftsrat zu dieser Frage Stellung genommen, und eine Resolution gefaßt, die nachstehende 16 Punkte festsetzt, die der Regierung als Grundprinzipien für die einzubringende Gesetzesvorlage empfohlen werden. Diese lauten:
1. Ter börsenmäßige Termin handel ist ohne Einschränkung des effektiven Zeitgeschäfts gesetzlich zu verbieten. 2. Tas Börsengesetz vom Jahre 1875 findet auf Börsen für landwirtschaftliche Produkte und auf den Handel mit diesen keine Anwendung. Tafür ist ein neues Gesetz über die Börsen für landwirtschaftliche Produkte zu erlassen. 3. Ter Fortbestand der Börsen- autonvmie ist an die Bedingung einer entsprechenden Vertretung aller Mrteressenkreise in der Börsenkammev zu knüpfen. Ein Fünftel der Mitglieder der Börsenkammer hat der Landwirtschaftsrat zu nominieren. 4. Alle Geschäfte mit Zuschußvereinbarung sind als null und nichtig zu erklären. Zu- und Nachischüsse können innerhalb der Verjährungsfrist zurückgefordert werden. Die Einrichtung von Liquidationskassen ist unzulässig. 5. Den Vorsitz bei den Schiedsgerichtsverhandlungen hat ein ordentlicher Richitcr zu führen. 6. Tas Amt eines Mitgliedes der Börsenkammer soll mit dem eines Schiedsrichters nicht vereinbar sein. 7. Sowohl zur Ausübung des Amtes eines Mitgliedes der Börsenkammer als auch zu dem eines Schiedsrichters soll die Eigenschaft eines österreichifchen Staatsbürgers erforderlich sein. 8. Urteile von Schiedsgerichten, die nicht mit den gleichen Garantien umgeben find, find in Oesterreich nicht vollstreckbar. 9. Zur Feststellung der Qualitütsmängel in Streitfällen ist an jeder Produktenbörse ein Beamter der Namen-Kontrollstation anzustellen. 10. Die Börsenusancen sind zu reformieren, und ihre Giltigkeit von der staatlichen Genehmigung abhängig zu machen. 11. Gegen alle von der Börsenkammer in ihrem auto- nomen Wirkungskreis in oder außerhalb der Börse getroffenen Verfügungen ist ein Beschwerderecht der Börsen- interessenten zu statuieren. 12. Das Regulativ für die amtliche Ermittelung der Warenpreise ist einer Revision zu unterziehen. Für die Richtigkeit des Vorganges bei Ermittelung der amtlichen Kurse sind die Kursfeststell- ungstommission und auch die Börsenkommissare verantwortlich. Auch sind die Regreßsätze im amtlichen Kursverzeichinisse zu veröffentlichen. 13. Die Bestimmungen über den Kommissionshandel sind einer eingehenden Revision zu unterziehen; der Abschluß eines Kommissionsgeschäfts „in ficty" ist an feststehende Bedingungen zu knüpfen, der Kursschnitt als Betrug zu qualifizieren. 14. Zur unmittelbaren Beaufsichtigung des Börsenverkehrs find zwei gleichberechtigte Börsen-Kom- missäre zu bestellen, deren einer vom Handels-, der andere vom Ackerbauminifterium zu ernennen ist. 15. Aus dem Industrie-, dem Landwirtschaftsrate und den Mitgliedern der Börsenkammer ist ein aus je acht, zusammen also aus 24 Mitgliedern bestehender Börsenausschuß für die Tauer der Funktionsperiode der oben genannten Körperschaften zu wählen, der dem Handels- und Ackerbauminifterium als Beirat in allen Börfenangelegen- heiten zu dienen hat. 16. Generalsekretäre der Produktenbörse und ihre Stellvertreter sind als Staatsbeamte zu erklären.
Außer diesen 16 für die Gesetzgebung als Grundlage bestimmten prinzipiellen Sätzen wurde beschlossen, die Regierung aufzufordern, ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß in Ungarn der börfenmäßige Terminhandel ebenfalls verboten werde. Toch soll dies Verbot für Oesterreich allein auch dann ausgesprochen werden, wenn ein Einvernehmen mit Ungarn nicht erzielt werden sollte. Alle diese Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. Ob sie seitens der Regierung die Berücksichtigung finden werden, st freilich zweifelhaft.
China.
Taß her kürzlich stattgehabte große Brand in der „verbotenen Stadt" Pekings, der u. a. die Bibliothek ein- äscherte, auf Anstiftung, vielleicht auf einen Befehl von hoher chinesischer Stelle, zurückzuführen sei: diese Vermutung wurde alsbald nach dem Eintreffen der Kata- trophe-Meldung von uns geäußert. Nun wird die "Annahme bestätigt, durch die Uebersetzung eines Edikts, im Besitze des amerikanischen Vertreters Rockhill in Peking.


