begeisterten Worte, die der preußische Kultusminister stets sprach, wenn er seiner Schülertage in der Quedlinburger Volksschulen gedachte, wo er mit Kindern aller Stände <uif derselben Bank saß. Die Einrichtung einer vom -sonstigen Körper des unteren Bildungswesens losgelösten -Schule, wie sie uns in den Vorschulen beschert ist, hat -aber noch andere Bedenken, die ihre Schatten in die Organisation der heutigen höberen Unterrichtsanstalten werfen. 'Ihr gegenwärtiger Unterbau ist ein umstrittener Punkt, gind Professor Reiu fordert „die Freigabe für die Einrichtung seines gemeinsamen Unterbaues für die höheren Schulgattungen, wo solche gewünscht wird". Das hin und her der verschiedenen Systeme, die in dieser Richtung aufgestellt isind, würde sich viel eher nicht nur theoretisch, sondern 'auch- praktisch klären, wenn der gemeinsame Unterbau drei Schuljahre herabrückte und als einheitliche Volksschule festgelegt würde, womit den Vorschulen der Garaus gemacht wäre. Dadurch, daß unsere Höheren Schulen eigens für iie vorbereitete Schüler empfangen, gewöhnen sie sich an -Den Gedanken der Sonderstellung, die dann auch »berechtigt erscheint, diktatorisch in ihrem Hause zu gebieten. Dieser Gedanke des eigenen, streng abgeschlossenen Herdes wird der höheren Schulgattung dadurch genommen, Laß sie möglichst tief in das Volksleben eingesenkt wird, wie es die allgemeine Volksschule thun würde. Dadurch wäre sicher jenem starren Bureaukratismus ein gut ,Teil der Spitze abgebrochen. Die gesamte Fragestellung cher Schulreform würde dadurch auf einmal eine andere ^werden, indem die Konzessionen dem Bolksinteresse zu wachen sind. Dadurch könnte nur die Familie zu ihrem Mechte kommen, wenn die Rücksicht gilt, möglichst lange itiUe Kinder des Volkes auf derselben Bank zu vereinigen. lWer uns mit der allgemeinen Volksschule einen gemein- -samen elementaren Unterbau gießt, der giebt, gleichzeitig seine entsprechende Reform der Unterstufe unserer Gymnasien vorausgesetzt, vielen Kindern das Elternhaus wieder, Idas ihnen heute manch,mal recht kalte Pensionswände ersetzen müssen. Staat und Kommunen sollten diesen hohen .sittlichen Wert bedenken und nicht mit der Einrichtung von Vorschulen und Unterklassen Höherer Mädchenschulen Einsrichtungen schaffen, die diesen Prozeß befördern und gleich- föeitig neben ihrer vielfach unökonomischen Seite die antisoziale Neigung an der Stirn tragen. Nur keine Furcht vor dem „pädagogischen Radikalismus".________________
Schwurgericht.
Gießen, 12. Oktober.
Lin tieftrauriges Familienbild, das seinen Abschluß ourch den Dod einer 77 jährigen Frau fand, wurde in der gestrigen Verhandlung entrollt. Angeklagt der Ermordung der eigenen Schwiegermutter wurde die Witwe Lisette Schneider von Stammheim, die sich! t51 Jahre lang tadellos geführt hat. Ferner ist angeklagt der »Beihilfe zu dem Verbrechen, das der Großmutter das !Leben kostete, der 15 Jahre alte Dienstknecht August Schneider. Tie Staatsbehörde wurde von Staatsanwalt -Zimmermann vertreten, Verteidiger für beide Angeklagte jwar Rechtsanwalt Raab. Es sind 32 Zeugen geladen und der «Kreisarzt Medizinalrat Dr. Matthias-Friedberg. Der Zuhörerraum war ganz gefüllt, besonders die Tribüne für die «Frauen.
Tie Angeklagte bewohnte mit ihren 6 Kindern und lihrer ermordeten Schwiegermutter zu Stammheim ein zwei Zimmer enthaltendes Herrschen. Das Hintere Zimmer nach Lern Hofraum zu bewohnte die 77jährige Mte. Am 6. Juni Herren die Mitglieder der Familie Schneider nach» 4 Uhr jabweseud bis auf die Witwe Konrad Schneider. Um 6 Uhr jabends kam deren Enkelin, die 11jährige Rosa Schneider, finit einer Freundin vom Beerensuchen und sand Die alte sFrau regungslos im Bette, vor dem es eine Blutlache bemerkte .Erschreckt eilten die Kinder auf die Straße ifrib ^machten einigen Nachbarfrauen Mitteilung davon. Darauf »eilte Rosa ihrer Mutter, die in den Wald gegangen war, ^entgegen, um auch dieser ihre Wahrnehmung zu erzählen. Tie ersten Personen, tue das Zimmer der alten Frau betraten, waren die Nachbarinnen, der Bürgermeister und der Polizeidiener. Man fand die alte Frau tot vor. Aus- sällig war die Lage der Leiche, die den Eindruck machte, als wenn sie zur Schaustellung aufgebahrt sei. Ter rechte Arm lag halb ausgestreckt unter der Bettdecke, während der linke Arm angezogen war, so daß der Unterarm zum Ober- !arm einen rechten Winkel bildete. Das Betttuch des vorderen Bettrandes war in der Mitte völlig durchtränkt von Blut. Bei näherem Zusehen sand man an der inneren Seite des
Gelenkes des angezogenen Armes eine tiefe, schnittartige Verletzung, die von dem Aermel einer Jacke bedeckt war. Ein Instrument, mit dem die Verletzung verursacht worden sein konnte, fand sich zunächst nicht vor. Der inzwischen heimgekehrte älteste Sohn der Lisette Schneider brachte dem Bürgermeister ein Tischmesser, das er in der Küche aus dem Herd gefunden haben will, welches deutliche Spuren geronnenen Blutes aufwies. Auffällig war, daß die Leiche von der Bettdecke bis über die Hüste glatt zugedeckt war und der Aermel der Nachtjacke, der die Verletzung bedeckte, keinen Schnitt von einem Instrument aufwies. Noch am Sonntag abend spät erschien Oberamtsrichter Pullmann aus Altenstadt in Stammheim und nahm die Leichenschau vor, wobei man beim Aufheben der Bettdecke ein ebenfalls mit geronnenem Blut beflecktes Tischmesser fand, das auf der linken Seite der Leiche gelegen haben muß, weil es, als man diese von der Decke bloß machte, den Anwesenden entgegen fiel. Ter Richter vernahm die Angehörigen der Toten, wobei sich keinerlei Anhaltspunkte für ein Verbrechen ergaben. Alle Mitglieder der Familie Schneider erklärten, sie seien sämtlich abwesend gewesen. Tie 14 jährige Enkelin der alten Frau erklärt, kurz vor 4 Uhr mit dieser noch gesprochen zu haben, sie wollte dann noch einmal in das Haus zurückgekommen fein und wahrgenommen haben, daß die Großmutter schwer geatmet hat. Auch der 17 Jahre alte Enkel Franz Schneider erllärte, er habe um 4 Uhr die Großmutter noch gesprochen und sie habe ihm geantwortet. Ter Mitangeklagte 15 Jahre alte August Schneider deponierte, er sei um 5 Uhr von der Kegelbahn heimgekehrt und habe auch mit der alten Frau gesprochen. Es blieb nur die Annahme übrig, daß die alte Tote zwischen 5 und 6 Uhr selbst Hand an sich gelegt habe. Ties suchte die Witwe Lisette Schneider damit glaubhaft zu machen, daß sie erzählte, ihre Schwiegermutter sei seit einem Vierteljahr leidend gewesen, und sei wohl in den Dod gegangen aus Furcht vor längerem Leiden. Tas Amtsgericht Altenstadt ordnete am nächsten Tage wiederholt Leichenschau unter Zuziehung eines Arztes an, wobei aber durch den medizinischen Sachverständigen nur festgestellt wurde, daß das Ableben durch Verbluten infolge der Verletzung am Arm erfolgt sei, daß aber aus der Art der Verwundung ein Schluß nicht zu ziehen fei. Die Verdachtsmomente, daß gegen die alte Frau ein Verbrechen verübt fei, verdichteten sich» am zweiten Tage derart, daß der oienstthuende Amtsrichter zu der Ansicht gelangte, August Schneider wisse um die That, so daß dessen Abführung in das Amtsgerichtsgefängnis nach! Altenstadt vorgenommen wurde.
Am 21. Juni fand in Gegenwart des August Schneider die Sektion der Leiche in Friedberg statt. Der Angellogte hat damals seine Mutter derart belastet, daß deren Verhaftung erfolgte. Während der Untersuchung bezichtigte die Mutter den Sohn August der That. Vor dem Untersuchungsrichter in Gießen erklärte die Angellagte, sie habe den Sohn zu Unrecht belastet, und sie selbst sei schuld. Sie will am Tage der That gegen 4 Uhr in den Wald haben gehen wollen, und habe von dieser Absicht der Schwiegermutter Kenntnis gegeben. Diese habe ihr gesagt: „Du hast Dir wohl einen Kerl bestellt?" und ihr ins Gesicht geschlagen. Im Zorn darüber will sie die alte Frau mit dem Messer gestochen haben. Das Geständnis hat die Angellagte jedoch später widerrufen.
Tie Angeklagte führt als Motiv der That an, daß die alte Frau, der das Haus gehörte, lästig war. Die Kinder haben in der Voruntersuchung die eigene Akutter durch ihre Aussagen derart belastet, daß es feststehe, daß die Tötung der alten Frau mit Absicht und Ueberlegung ausgeführt sei, sich also als Adord qualifiziere.
Während der Untersuchung des August Schneider wird dessen Mutter aus dem Saal entfernt. Derselbe erklärt, er fei nicht schuldig, und habe die Mutter in der Voruntersuchung nur belastet, um möglichst auf freien Fuß zu kommen. Es müssen im Altenstadter Gerichtsgefängnis auffallende Verhältnisse fein, denn der Angeklagte hat mehrfache Gelegenheit gefunden, sich mit feiner Mutter, die ebenfalls dort in Haft war, zu unterhalten. Der Angeklagte bleibt dabei, als er vom Kegeln in die Wohnung gekommen fei, habe die Großmutter noch gelebt, sie habe sehr bleich ausgesehen und im Bette gelegen, eine Blutlache habe er nicht wahrgenommen. Er habe an dem Tage feinen Konfirmationsanzug angehabt, und sich um 5 Uhr um gezogen zum Dienst am Abend. Er bestreitet, am Todestage der Großmutter einen blauen Anzug getragen zu haben, wie ihn der Staatsanwalt aus den Ueber-
führungsftücken vorlegt. Staatsanwalt Zimmermann zeigt diesen Anzug den Geschworenen und erklärt, derselbe sei nach seiner Ansicht frisch gewaschen.
Hierauf wird die Lisette Schneider in den Saal ge-» führt. Während August Schneider mit seinem freien Blick einen sympathischen Eindruck machte, präsentiert ficty dessen Mutter unvorteilhaft. Bon Figur llein und buckelig, zeigt deren Gesicht eine eisige Ruhe, lebhaft und unruhig sind nur deren Augen. Lisette Schneider erklärt sich für nidjjt schuldig. Sie habe ihr teilweises Geständnis vor dem Untersuchungsrichter abgelegt aus Mitleid um ihren Sohn. Die Angeklagte behauptet, sie habe mittags der alten Frau durch ihre 14 jährige Tochter Anna Mittagessen und Kaffee in das Zimmer gesendet. Kurz vor vier Uhr sei sie mit den drei jüngsten Kindern in den Wald gegangen. Äe alte Frau habe um diese Zeit gelebt. Sie fei Der Meinung, dieselbe habe Selbstmord verübt. Die Angellagte erzählt zungengewandt, daß ihre Schwiegermutter ihre beiden Söhne überlebt hat, welche beide in ihrem Beruf verunglückt seien. Ihr eigener Ehemann sei am 16. Juni 1900 in Frankfurt a. M. von einem Weißbindergerüst abgestürzt und habe dabei 'den Tod gefunden. Möglich^ daß die alte Frau an ihrem Todestage, an den Tod ihres Sohnes, der auf das gleiche Datum fällt, gedacht hat, jedenfalls aber habe die Wahnkrankheit und die Furcht vor längeren Leiden die Schwiegermutter zum Selbstmord getrieben. Sie selber und ihre Kinder habe diese stets gut behandelt. Tie Angellagte erklärt, sie habe am Vormittag einen gestreiften Unterrock getragen und erst nach dem Kasfee- trinfen einen schwarzen Rock übergezogen, mit dem sie in den Wald gegangen sei.
Staatsanwalt Zimmermann fragt, ob sie ihm nicht selber in Gegenwart von Zeugen zugestanden habe, daß sie im Hause bis zu ihrem Ausgang einen Rock getragen, den er aus den Ueberfühmngsstücken vorlegt. Tie Gefragte bestreitet dies in großer Erregung. ,Lch bin", so ruft sie in Extase, „unschuldig, so wahr Gott im Himmel lebt". Mit dem Fuße stampfend, ruft sie mit gesteigerter Stimme in den Saal: „Ich» lasse mich nicht verurteilen, ich bin unschuldig."
Ter Vorsitzende, Landgerichtsrat Müller, verweist der Angeklagten ihre Ungehörigkeit. Sie solle den Namen' Gottes nicht lästern, und bemerkt, daß, falls sie wieder einen solchen Austritt mache, er sie abführen lasse, dann werde in ihrer Abwesenheit verhandelt werden. Die Angeklagte, die sich sofort wieder beruhigt, entschuldigt ihre Erregtheit mit ihrer Verzweiflung, in die sie durch die vier Monate lange Haft versetzt sei. Der Rock wird den Geschworenen gezeigt. Der Staatsanwalt hält auch dieses Kleidungsstück für frisch gewaschen; es fehle aber auch ein Stück an demselben, das mutmaßlich herausgeschnitten fei, weil es Blut spur en enthalten habe.
Den Geschworenen wurden darauf als Beweisstücke Photographien vorgelegt, auf beneji das Zimmer in dem Zustand abgebildet ist, in dem es sich befand, als man die Leiche fand. Auf einem Bilde sind breite Blutstreifen» deutlich sichtbar, ein anderes zeigt den Boden des Zimmers mit blutigen Fußspuren usw. Weiter ist die Holzbekleidung der Hausthür Photographisch fixiert, an dem der Abdruck einer blutigen Hand wahrzunehmen ist.
Die Angeklagte bestreitet, daß die Fußspuren so-> wohl, wie der Abdruck der blutigen Hand von ihr herrühren, kann aber dafür feine Erklärung geben, wie der Handabdruck an die Holzbelleidung der äußeren Thür hinge-, kommen ist.
Staatsanwalt Zimmermann legt ein mit Blut getränktes, glatt zusammengelegtes Taschentuch vor, uitti fragt, ob die Schneider zugeftehen will, daß dies Tuch schön zusammengelegt unter einem Bündel Kleider gefunden worden sei, und wie sie erkläre, daß dies Tuch in dem Zustand unter die Kleider gekommen fei. Die Angellagte erklärt, das Tuch fei am Abend zusammengedrückt vor dem Bette gefunden worden. Amtsrichter Pullmann habe dasselbe am Mordabend dort liegen sehen. Das Tuch fei damals auch nicht so glatt zusammeng elegt gewesen, wie es sich heute nach langem Liegen präsentiere.
AMTLICH GLÄNZEND BEGUTACHTET:
gezwungen wird, das Christentum anzunehmen, und zwar von den Vertretern des Idealismus in dem Stück, und daß .die eben noch so milde Gerechtigkeit ihr eisernes Siegel darauf drückt, das ist heute für Jeden, ob Jude oder Christ, unerträglich. Wäre Shylock, wozu ihn einzelne Interpreten immer haben machen wollen, der Repräsentant der alten jüdischen Ahasverus-Tragik, so müßte er hier das Mester, »das er für den Antonio geschliffen hat, lautlos aufheben und sich selbst damit die Brust durchstoßen. — Fände sich doch eine starke und behutsame Hand, die den Mut hätte, jene Stelle der Dichtung (vielleicht nur durch Ausmerzung einiger Verse) zu reinigen und ihr einen Zug auszulöschen, der vor 300 Jahren zustimmendes Gelächter erregen mochte, uns heute aber die Schamröte des verletzten Menschengefühls in die Wangen treibt.
Der Shylock ist eine so dankbare als schwierige Aufgabe für Charakterdarsteller, und er pflegt an kleineren Bühnen nur aufs Repertoire gesetzt zu werden, wenn ein solcher als Gast erscheint. Unsere Direktion beging das Wagnis ohne East, und zwar mit unerwartet gutem Gelingen. Bühnen- uirtuofen, wie Posiart, pflegen, effekthaschend, dem Juden eine Maste von Details, von ausgeklügeltem Kleinkram zu geben. Herr de ©iorgt, unser neuer Charakterdarsteller, ein noch sehr jugendlicher, aber zweifellos recht viel versprechender Künstler, schuf eine Gestalt aus einem Gusse. Er hatte den Charakter des Kaufmanns mit klarem Auge erschaut und mit sicheren Handgriffen ins Leben gestellt, immer aufs «ganze sehend und ohne kleine Arabesken zur Hauptsache werden zu lasten. Was einer unserer feinsten Bühnenkenner verlangt, daß der Darsteller des Shylock nicht die Tragik seines Leidens, sondern die Unschönheit seiner Leidenschaften 'betonen müsse, um uns seinen Sturz als eine ästhetische Notwendigkeit plausibel zu machen, — bei Herrn de Giorgi ist es Ereignis geworden, und die Wirkung, die er so erzielte, war nicht gering. Der köstlichen Maske entsprachen Rede und Spiel; die, nicht allzu starke, Tialektfärbung erschien durchaus berechttgt; die tückischen Blicke, die heiseren Kehllaute,
die eckigen, heftigen Bewegungen, der unruhige Gang, das ungestüme Drängen auf den Spruch, der satanische Jubel bei des Pseudo-Rechtsgelehrten ersten Ausführungen und der Zusammenbruch zum Schluß, das alles formte sich glücklich zu einem lebenswarmem Bilde. Allerdings wurde der mächtige Fluß der Gerichtsszene durch zaudernde »Spielpausen stellenweise bis zur Stockung gestaut, aber diese Hauptszene imponierte doch durch die Energie und Schärfe des Ausdrucks und verfehlte ihre Wickung auf die lebhaft interessierte Zuschauer- schaft nicht. Einen Shylock mit ernsthaftem Erfolg darstellen zu können, das will außerordentlich viel besagen bei einem so jungen Schauspieler. Dieses einzige Rollenheft ist ein ganzes Cornpendium der Psychologie, das mit heißem Bemühen studiert haben muß, wer es nur einigermaßen sein eigen nennen will. Herr de Giorgi ist über das „einigermaßen" so weit hinausgekommen, daß wir seiner Seelenkunde hohe Achtung zollen.
Den „königlichen" Kaufmann Antonio, den edlen Gegenpart des Wucherers, gab Herr Ramseyer, seiner Individualität gemäß, zu hart und rauh, ganz ohne den Zauber jener undefinierbaren Melodie, der uns den vom Unglück gezeichneten Sohn des Glückes erst poetisch interessant macht. Herr Ger lach war wohl ein prächtig qusgestatteter, aber ziemlich individualitätsloser Bassanio. Dagegen gab Fräulein Feige eine verdienstvolle, stilgerechte Nachbildung der Shakespeare'schen Porzia, ^ausgezeichnet durch Anmut und gefällige Heiterkeit, die in ihrer Renaissancetracht und ihrem blonden Haare wie eine „Bella di Tiziano" aussah. Sehr gut gelang ihr das Geplauder mit Nerista und das belustigende Spiel mit den Freiern, und auch das Plaidoyer der Gnade strömte frei und überzeugungsvoll von ihren Lippen. Dem weiteren Kampfe des jungen Rechtsgelehrten mit dem alten Fuchs fehlte es an der geistigen Beweglichkeit und dem Nachdruck, den das Organ der sympathischen Darstellerin wohl nicht herzugeben vermochte. Frl. F. schien obendrein den Handel gerade da, wo er am gefährlichsten wird, mehr als ein Spiel denn als bittere Wahrheit zu nehmen. Ein
frisch und gefällig wirkendes Pärchen war die Nerista und der Graziano des Frl. Brand au und des Hrn. Schneider, wobei sich die größere, vielleicht etwas zu starke Ntunterkeit auf feiten des Herrn, die überzeugendere Beredsamkeit auf feiten der Dame fand. Aus dem Chaos der Nebenrollen hob sich eigentlich nur Herr Woifch als Vater Gobbo vorteilhaft heraus. Auch Herr Sandor konnte sich sowohl als der dunkelfarbige Prinz von Marokko, wie als Doge noch sehen lassen, ebenso auch Herr Z o d e r als zweiter Freier von Arragon, der mit einem „Narrenkopf" heimgeschickt wird. Die Rolle des Lanzelot wäre wohl bei einer Dame besser aufgehoben gewesen. Frl. Hohenfels hätte gewiß einen famosen Jtalienerbuben abgegeben.
Das phantastische Komödienspiel verlangt und verträgt ein schillerndes, farbenprächtiges Kleid. Die geftrige Inszenierung »var, an unseren Verhältnissen gemessen, reich und gefällig. Die neuen Dekorationen, das Städtebild und das Innere des Dogenpalastes, machten sich gut, und es verdient Anerkennung, daß der Versuch gemacht war, dein Glanze der Dichtung szenisch nachzukommen. In der Gerichtsszene hätte sich mit den vorhandenen Mitteln ein wirkungsvoller Coup anbringen lassen: an den Thüren drängen sich mit orientalischer Neugier und Unruhe fortwährend Shylocks Glaubensgenossen, um sich über den Gang der Dinge zu vergewissern. Das hätte recht lebhaft gewirkt. Stimmungsvoll gedacht war von der Regie das schöne Nocturno des letzten Aktes, in dem das Märchen vom wllden Wucherer von Venedig wie in einem träumerischen Harfenton verklingen soll. Da aber dem Lorenzo - Darsteller die duftige Poesie des Liebesidylles in dem mondscheindurchwobenen Garten von Belmont noch nicht aufgegangen war und auch sonst manche Störungen eintraten — vorher schon war es manchmal recht laut hinter der Szene gewesen — so ging leider der so schön vorbereitete und in feinen Hauptleistungen auch alles Erwarten übertreffende Abend nicht in fo wohlthuender Harmonie aus, als unter den nämlichen Verhältnissen es ausführbar gewesen wäre. P. W.


