Rv 36
Dienstag den 12. Februar
1901
Gießener Anzeiger
Keneral-Anzeiger
Zunahme von Anzeigen zu der nachmittags für kn folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.
Alle Anzeigcn-Vermittlungsstcllen de? In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Eichener Anzeio- entgegen. Zeilcupreis: lokal 12 Vs., auswärts 20 Li.
151 Jahrgang
Orschetnt ItgNÄ mit Ausnahme deS
MontagS.
®te Gießener At«mitieuvlätter »erden dem Anzeiger hn Wechsel mit „Heg. tzmdwirt" u. „Blätter ftlr bess. BolkSkunde" »ßch Ü. 4 mal beigelegt.
t)'.t4Sprrls
Ml 1. 2.20
ErAes Blatt
numnr;;d) <o
nut Brmarrladr:;
burd) die '.bbohüftlfn
Dicrtfli<il)i i. Mt 1.90 inonathd) ()5 Ltg
Bei 1'oiT vjiig
Mk. 2 oiericijährl. ohne Bestellgeld.
Amts- und Anzergeblatt für den ALeeis Gieszen.
Jkbattton, Expedition und Druckerei: Gratisbeilagen: Gießener Familienbtütter, Der hessische Landwirt, »ch-iür-s. nr. i. Klätter für hessische Volkskunde.
B--------'---------------------------------
z Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereiüigung in der Gemarkung Rüddingshausen.
In der Zeit vom 12. Februar l. I. bis einschließlich 25. Februar I. I. liegen auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Rüddingshausen folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. das topographische Güterverzeichnis des Feldbe. reinigungSbezirkS. In dem topographischen Güter Verzeichnis ist die Wahrung der Rechtsverhältnisse zur Darstellung gebracht. (Art. 25 des Feldbe- reiuigungsgesetzeS.)
2. das Verzeichnis derjenigen Grundstücke, welche infolge der Feldbereinigung an Stelle der verpfändeten alten Grundstücke getreten sind.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des AuS- fchlusieS innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei Großh. Bürgermeisterei Rüddingshausen anzubringen.
Friedberg, den 5. Februar 1901.
Der Großh. Bereinigungskommissär.
Spa wer. KreiSamtmann.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Rüddingshausen.
In der Zeit vom 12. Februar l. I. bis einschließlich 18. Februar I. I. liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Rüddingshausen die Rechnung über Einnahmen und Ausgaben rubr. Feldbereinigung nebst den dazu gehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen find bei Meidung des Aus- schluffeS innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Rüddingshausen schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 5. Februar 1901.
Der Großh. Bereinigungskommifsär.
Spa wer, Kreisamtmann.
Auswüchse im Ausverkaufswesen.
Der Abgeordnete Roeren hatte im Reichstag gelegentlich einer Kritik über die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes die Behauptung ausgestellt, daß nach dem Bekanntwerden des reichsgerichtlichen Urteils vom 21. September 1897, in dessen Begründung die sogenannte Nachschiebung neuer Waren bei Ausverkäufen als nicht schlechthin unzulässig hingestellt wird, das Ausverkaufswesen an Umfang und Gemeingeführ- lichkeit zugenommen habe.
Eingehende Erhebungen, die in Preußen hierüber angestellt worden sind, scheinen in der That dafür zu sprechen, daß die Auswüchse des Ausverkaufswesens unter der
Herrschaft des angeführten Gesetzes nur vorübergehend zurückgedrängt worden sind, in letzter Zeit aber wieder erheblich zugenommen haben. Ob diese Erscheinung mit dem Urteile des Reichsgerichts in ursächlichem Zusammenhänge steht, ist nicht mit Sicherheit zu erkennen. Sollte das Urteil, wie vielfach angenommen wird, in der That einen ungünstigen Einfluß ausgeübt haben, so würde dies auf die in beteiligten Kreisen weit verbreitete Annahme zurückgeführt werden müssen, daß das Reichsgericht Nachschübe neuer Waren bei Ausverkäufen schlechthin und ohne jede Beschränkung für zulässig erachtet, die sogenannten permanenten Ausverkäufe mithin gebilligt habe. Diese Annahme ist indessen irrig. Der Angeklagte, dessen Freisprechung das Reichsgericht bestätigte, hatte nach der thatsüchlichen Feststellung des Borderrichters zwar bei einzelnen der zum Verkauf bestimmten Artikel Nachschiebungen in geringem Umfange und in den kleinsten Quantitäten, in welchen sie von den Engrosgeschäften überhaupt geliefert wer,den, nämlich in viertel und halben Dutzenden, vorgenommen, hatte dies aber nur bei besonders gangbaren Artikeln und lediglich in der Absicht gethan, den Ausverkauf zu fördern. Nur in diesem geringen Umfange erklärte das Reichsgericht die sogenannten Nachschübe „nach, Belegenheit der Umstände für zulässig".
Die von der Konkurrenz als unreelle Auswüchse des Ausverkaufswesens empfundenen Nachschiebungen sind hiernach vom Reichsgerichte keineswegs für zulässig erklärt, und die Beteiligten haben keinen Anlaß, sich durch das gedachte Urteil von Herbeiführung der Strafverfolgung gegen Machenschaften der in Rede stehenden Art abhalten zu lassen. Im öffentlichen Interesse kann es aber nur erwünscht sein, wenn die Beteiligten und namentlich Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen von ihrem Rechte der Privat klage gegenüber den in Rede stehenden Auswüchsen häufig und nachdrücklich Gebrauch machen.
Um die reellen Gewerbetreibenden in diesem Kampfe gegen unlautere Elemente im gegebenen Fall thunlichst zu unterstützen, sind in Preußen die zuständigen Behörden darauf hingewiesen worden, daß die Strafverfolgung der Ausverkaufsauswüchse in der Regel im öffentlichen Interesse liegt; sie sind zugleich zu energischem Einschreiten gegen alle in Betracht kommenden Ausschreitungen angewiesen worden.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 9. Februar.
Das Haus setzt die Beratung des Gesetzes betreffend den Verkehr mit Wein, weinhattigen und" weinähnlichen Getränken fort.
Abg. R ö s i ck e-Kaiserslautern (Bd. d. Ldw.) führt aus: Der Bund der Landwirte wünschte stets die Frage der Regelung des Verkehrs mit Wein in Fluß zu halten. Es handle sich um den Schutz eines inländischen Produktes gegen unlauteren Wettbewerb im Inland. Ter vorliegend^ Gesetzentwurf entspreche nicht den Interessen der Winzer. Eine grundlegende Regelung der Frage sei nicht versucht worden, man habe nur ausgeflickt. Ohne eine genügende Kontrolle sei das Gesetz ein Schlag ins Wasser. Tie Kon-
Adrcsse für Depeschen: Anzei ge ....
Fernsprecher Nr. 51.
trolle müsse nicht nur bei den Winzern, sondern vor allem bei den Händlern scharf sein. Eine Kontrolle durch Vertrauensmänner sei sehr bedenklich. Wirkungsvoller sei vielleicht eine Kontrolle über die Eingänge und Ausgänge. Bei einer so bedeutungsvollen Frage dürfte sich das Reich nicht auf den rein fiskalischen Standpunkt stellen. Das Reich habe die Pflicht, die Kosten für die Kontrolle und dergleichen zu tragen. Hoffentlich gelingt es in der Kommission, den Gesetzentwurf zu verbessern.
Abg. Ehrhardt (Soz.) hält die Vorlage des Schweißes der Edlen nicht für wert. Die kleineren und mittleren Winzer finden sich bedrängt durch die großen Winzer und Händler. Tie Not und die primitiven Betriebsmittel zwängen den kleinen Winzer, schnell und billig zu verkaufen und dem lieben Herrgott unter die Arme zu greifen. Die Definition des Weines in dem Gesetze sei nicht klar. Wollte man den Kunstwein verbieten, müsse man eine scharfe Kontrolle einführen. Seine Partei sei bereit, in der Kommission mitzuarbeiten zu einem Gesetze, das die Interessen der kleinen Winzer und der Konsumenten in gleicher Weise wahre. Der Kunstwein brauche nicht verboten zu werden. Er müsse nur deklariert werden.
Abg. W i n t er m e y er (fr). Vpt.) meint, ein vollständiges Verbot des Zuckerns sei unmöglich; auch die Einrichtung der Grenzzahlen müßte vorläufig beibehalten werden. Bezüglich der Kontrolle decke sich der Wortlaut des Gesetzes nicht mit den Ausführungen des Staatssekretärs. Mit der Kontrolle durch Vertrauensmänner könne man einverstanden sein; im ganzen bedeute das Gesetz einen Schritt vorwärts, besonders durch das Verbot des Kunstweins. Ein zu scharfes Vorgehen würde das Gespenst der Weinstcuer an die Wand malen.
Abg. Deinhardt (nl.) ist mit den Ausführungen des Abg. Blankenhorn einverstanden; man müsse langsam vorgehen, betont Redner, und einheitlich im ganzen Reiche. In der Kommission könne man sich über das Erreichbare einigen. Redner erklärt schließlich, die Kontrolle solle jedenfalls nicht nur von Gendarmen ausgeübt werden.
Abg. Schuler (Ztr.) begrüßt das Gesetz mit Genug- thuung, wenn es auch einige Verbesserungen vertrage. Tas wichtigste sei eine scharfe Kontrolle. Bezüglich der sachverständigen Vertrauensmänner meine auch er, daß sich solche schwer finden werden. Es müßten vereidigte Sachverständige die Buch- und Kellerkontrolle obligatorisch ausüben.1
Abg. Schrempf (kons.) glaubt, der Entwurf werde keine gänzliche Abhilfe aller Mißstände bringen, denn er gehe nicht weit genug. Tte negativen Bestimmungen der Definition seien bedenklich. Die Zuckerung des Weins sei nicht allzu schlimm. Gegen Verlängerungen könnten die Vorschriften nicht streng genug sein.
Abg. Frhr. v. Schele (Hosp. d. Zentr.) hält es für zweifelhaft, ob das gänzliche Verbot des Kunstweins sich an der Hand der Vorlage werde durchführen lassen. Die vorgeschlagene Kellerkontrolle öffne der Chikane Thor und Thür und hindere dennoch die Fälschungen nicht.
Staatssekretär Graf Pofadowsky hält es für wichtig, festzustellen, daß die Fälschungen im allgemeinen sich auf den billigen Wein beschränken. Er sei überzeugt, daß Vertrauensmänner in genügender Anzahl gefunden werden
An Kermann Assmers.
Zum 80. Geburtstag. (11. Februar 1901.)
Die letzte Säule unsres alten Rom, Des Goethe-Rom, deS unentweihten schönen, — In Festesflammen strahlt St. Petri Dom, Erinnerung der Appia Gräber tönen.
Und wer heut der Fontana Wogen lauscht, Der kennt den Jubel-an des Tiber Borden, Der Lorbeer bis zum Apennin hin rauscht: Hell ihm, der achtzig heute ist geworden I
Der Festgruß dringt herauf zum Alpenland, Vom Myrthengrün zur Eiche der Barbaren;
Jc^send ihn Dir zum meerumrauschten Strand, Jn's freie Land der Friesen mög' er fahren:
O bleib' ein Vorbild uns, wie treu und wahr, Dein Rom zu lieben ist in Schutt und Scherben, Und segne es noch manch ein schönes Jahr, Und schütze es vor gänzlichem Verderben I
A. Breitner.
Hermann Allmers.
Einen Dichter feiert man am heutigen Montag in deutschen Landen, einen knorrigen Deutschen von altem Schrot und Korn, von markiger Mannheit und tüchtiger Thatkraft, von kernigem Selbstgefühl und mutigem Worte, der seinen künstlerischen und politischen Ueberzeugungen sein langes Leben lang treu geblieben ist. Wenden wir unsere Augen zu ihm, so erfreuen wir uns immer aufs neue an dem stolzen Wachstum dieses schlichten Bauernsohnes, der 1821 am 11. Februar in Rechtenfleth bei Bremer
haven geboren wurde und noch heute als Bauer auf seinem Gütchen dort oben in Friesland lebt, in stiller Zurückgezogenheit, ein einsamer Junggeselle, der aber sein einsames Heim schmückte mit zahlreichen Kunstschätzen aus aller Herren Länder und aus allen Zeiten, der nicht nur draußen im Felde seinen Acker emsig bestellte, sondern auch Pflügte auf dem Acker der Dichtkunst und auch deren goldene Garben reichlich einheimste.
So schwankend und unsicher auch das Maß ist, mit dem wir die bekannten unserer zeitgenössischen Dichter messen, und so oft es scheint, als ob der Instinkt für das, was Dauer verspricht und das, was nur einen flüchtigen Reiz auf die Gegenwart ausübt, abhanden gekommen sei, so erheben sich unter dem auf- und niedergehenden Wogenschlag der öffentlichen Meinung, die bald diesen, bald jenen Held der Mode emporhebt, einzelne, die davon unberührt bleiben. Die Summe ihres Schaffens und Wirkens ist derartig, daß selbst nach mancherlei Abzügen noch ein unangreifbarer Rest für die Nachwelt übrig bleibt. Zu den Dichterköpfen, deren marmornes Relief eine ganz andere Bedeutung hat, als die Makalaturporträts von Tageshelden, die heute von aller Welt begafft und morgen von aller Welt vergessen werden, gehört Hermann Allmers.
Nicht nur in Lenbachs genialem Porträt und in Magnussens talentvoller Büste wird Allmers fortleben, die prächtigen Land- und Volksbilder aus den Marschen der Weser und Elbe, die er in seinem berühmten „M a r s ch e n- buche" mit kunstvoller Hand gezeichnet hat, die „Römischen Schlendertage", die köstlichen Früchte eines Winteraufenthaltes in Rom, seine „Dichtungen" und „Fromm und Frei", in denen die derbkräftige Gesundheit des Friesengeistes wahrhaft erquickend hervor
tritt und in denen sich der trotzigen Männlichkeit frischer) Humor, in denen sich der begeisterten Hingabe an das Schöne und Edle reiche Empfindung zugesellt, werden unvergessen bleiben. Seine dramatische Dichtung „Elektra^ eine würdige Fortsetzung von Goethes „Iphigenie", und auch seine Dichtungen zu den kulturgeschichtlichen Bildern H. v. Dörnbergs, das Zeit- und Menschenbild „Hauptmann Böse", wie die Abhandlung „Die P f lege desVolks- gefangen i in deutschen Nordwesten" erheben sich zu einem über die litterarischen Tageserscheinungen ragenden Werte.
Hermann Allmers ist, um seine Bedeutung kurz zusammen zu fassen, ein Dichter voll Schönheitsgefühl und Maß, ein Lehrer der Heimatsliebe und ein Führer zu allen männlichen Tugenden, der int Herzen des Einzelnen, wie der gesamten Menschheit die Flamme des Ideals hüten und nähren will, daß sie uns und der fernen Zukunft noch Licht und Wärme verleihe.
Danken wir ihm für feine Führung zum Reiche der Schönheit und Idealität an seinem Ehrentage Und wünschen wir ihm alles Gute und Schöne und eine weitere Tauer der rüstigen Kraft des Körpers und des schaffenfrohen Geistes, so wissen wir, daß jeder, der ihm persönlich nahe gekommen und die hinreißende Liebenswürdigkeit dieses prächtigen alten Herrn selbst genossen hat, der von seinem trotz beklagenswerten körperlichen Tefektes glänzende Rednertalent je sich hat packen lassen, und die Tausende, denen es nur vergönnt war, seine hohe Tichtergestalt aus seinen Schriften kennen zu lernen, freudig in unsere Wünsche einstimmen werden. Sei Hermann Allers ein sonnenumglänzter, ruhevoller Lebensabend bejdjteben.


