Ausgabe 
11.8.1901 Drittes Blatt
 
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Mr. 187

Drittes Blatt

Sonntag 11. Auguft 1901

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Das Gewerbegerichtsgesetz

161. Jahrgang

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Buttermaschine. Herr Karl Buß in Wetzlar teilt uns unter Bezugnahme auf sein Inserat in unserer heutigen Nummer mit, daß durch die gütige Erlaubnis des Molkereibefitzeis Fink zu Wetzlar am 26. und 27. Juli zwei Probebuttern in der Molkerei vorgenommen wurden. Das Resultat war in beiden Fällen ein sehr günstiges, die ButterungSzeit dauerte 23 und das zweite Mal 21 Minuten- Der gesäuerte Rahm hatte eine Temperatur von 15° C.

Ldreffc für Deptsch««y Anzeiger Gieße,.

Fernsprcchanfchluß Stt.GU.

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UniversitAs Nachrichten.

Professor Alfred Philippson aus Bonn hat von Smyrna eine geologische Forschungsreise in das Innere angetreten und sich zunächst nach. Soma begeben. Nach­dem die Technische Hochschule zu Aachen ihren Dr. ing. zum erstenmul ehrenhalber an Krupp-Essen verliehen, hat jetzt als Erster rite Herr Jos. Pfeil aus Stolberg daselbst promoviert. Als e r ste Frau in H o l l a n d p r o mo­nierte an der medizinischen Fakultät der Universität Amsterdam Frl. Marie des Bouvrie, vom kommenden, Herbst an Assistentin des eifrigen Förderers der Frauen- ache Prof. Treub. Ter a. o. Professor der deutschen Uni- lersität in Prag Dr. G. Jaumann wurde zum o- Pro- essor für Physik an der deutschen Technischsen Hochschule in Brünn ernannt. Der Vizepräsident des Landesschul­rates für Galizien Dr. M. Bobrzynski ist zum o. Pro­fessor des allgemeinen und österreichischen Staatsrechtes an der Universität in Krakau ernannt worden.

'Eine russische Verfügung gegen jüdische Studenten. Aus Warschau wird gemeldet: Ter russi- che Unterrichtsminister hat verfügt, daß an den techni- chen Hochschulen in Warschau, Kijew und Odessa nur zwei Prozent der Studenten Juden sein dürfen. Es soll an*, gestrebt werden, daß. die Zahl der orthodoxen .Hörer der technischen Hochschulen sich erhöht, damit die Stellen der Techniker und Ingenieure in Rußland, die jetzt zum großen Teile mit Ausländern besetzt sind, an Russen vergeben werden können.

Theater, Kunst und Wissenschaft.

Paläontologische Funde in Griechenland. Aus London wird berichtet: Professor Woodward vom Na­turgeschichtlichen Museum in South Kensington ist von Athen nach London abgereist, da seine Ausgrabungen in

vrown & Polfons illoitbatnin ist unentbehrlich im Haushalt.

Zu haben in Paketen L 60, 30, 15 Pfg.

Landwirtschaft.

Deutsches landwirtschaftliches Genossen? schaftswesen. Der Allgemeine Verband der deutschen; landwirtschaftlichen Genossenschaften und der General-Ver­band ländlicher Genossenschaften für Deutschland veröffent­lichen folgende Erklärung:

Seit längerer Zeit sind der Allgemeine Verband» der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften und, der Generalverband der ländlichen Genossenschaften für Deutschland, beide geleitet von der Ueberzeugung, daA eine einheitliche, organische Gestaltung des deutschen; landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens sowohl für die weitere Ausbreitung und das Gedeihen dieses wichtigen Zweiges der Volkswirtschaft geboten, wie im Wunsche der beteiligten Kreise gelegen sei, in Verhandlungen eingetreten, welche die Einigung der erwähnten großen Genossenschaftsgruppen bezwecken. Die Grundlagen für diese Einigung sind beiderseits festgestellt. Dieselben Werden in Kürze den beiderseits zuständigen Körper- schuften 3tu Beschlußfassung unterbreitet werden, so daß; die Erwartung berechtigt ist, daß in aller Bälde ein be- beftiedigender Abschluß erfolgen, und der, die einheit­liche organische Verfassung des deutschen landwirtschaft­lichen Genossenschaftswesens wie in der Gesamtheit, so in den einzelnen Teilen des Vaterlandes herbeiführende Zusammenschluß demnächst sich vollziehen wird. Zu. dieser Kundgebung sind wir nicht nur aus allgemeinen Gründen, sowie zur Verständigung der beteiligten Kreise, sondern namentlich auch im Hinblick auf verschiedene, in der letzten Zeit in der Rheinprovinz erfolgte Ver­öffentlichungen veranlaßt. Mögen diese auch, wie wir gern annehmen, von bester Absicht geleitet, und rein sach­lichen Motiven entsprungen sein, so sind sie doch höch­stens geeignet, auf die erwähnten, in der Schwebe be­findlichen Verhandlungen störend und schädigend ein­zuwirken. Tas deutsche landwirtschaftliche Genossen­schaftswesen ist aus sich selbst heraus entstanden, ge­wachsen, und groß geworden, es besitzt infolgedessen! zweifellos auch die Fähigkeit, die zu seiner weiteren Ausbildung, Vervollkommnung und Vereinheitlichung er­forderlichen Reformmaßregeln und organischen Aender- ungen aus eigener Kraft selbständig in die Wege zn leiten, sowie zu gutem Ende zu führen. Ter Mitwirkung außerhalb der genossenschaftlichen Arbeit stehender Kör­perschaften oder rftcht berufener Persönlichkeiten bedarf es hierzu nicht.

Kleinindurstie zum Großbetrieb lasse sich' aber auf die Tauer durch steuerliche Maßregeln nicht aufhalten; immerhin sei die Handelskammer wie im Vorjahr für eine billigere Tarifierung von Getreide gegen Mehl. Tie Liqueur- und B r a n n t we i n in d u st r i e habe trotz guten Absatzes durch den wachsenden Einfluß des! Spiritusrings eine weitere Schädigung erfahren und ihre Selbständigkeit fast gänzlich ein gebüßt. Die neuerliche Parteinahme der Reichsregierung zu Gunsten des SpirituSrings und der Großindustriellen erscheine da geradezu unbegreiflich. Auch die Lack- sabriken litten unter den hohen Preisen des Spiritus­rings und verzeichneten bereits Rückgänge im Absatz, sowie Verluste. Die Mineralbrunnen klagten eben­falls durchgehends über die durch die Ueberproduk- tivn hervorgerufenen trotz Syndikat gedrückten Preise, wie über den verminderten Export nach Nordamerika und das völlige Eingehen des Exports nach Südafrika. Auch die von verschiedenen Brunnen erzeugte flüssige Kohlen­säure habe unter gedrückten Preisen gelitten.

Dagegen hätten sich günstig über Absatz und Preise folgende Industriezweige geäußert: Papierwaren- und Dütenfabrikation, Strumpfwarenfabrikation, chemische Fär­berei und Wäscherei, Chemische Fabrik und Eisengießerei, Bierbrauereien und Aepfelweinkeltereien, Buchdruckereien und Fabrik photographischer Papiere; eine Glasfabrik habe sogar der bestehenden Nachfrage nicht genügen können. Aus dem Handel seien günstige Berichte aus folgenden Branchen eingegangen: Manufakturen und Konfektion, Eifenwaren und Baumaterialien, Holzhandel, Kolonial­waren en gros, Obsthandel, Butterversand, Weinhandlungen; dagegen setze sich der Rückgang im Produften- und Futter­mittelhandel rapid fort und habe an manchen Orten die Interessenten bereits zum Ergreifen anderer Erwerbs­zweige genötigt. Auch die Kohlenhandlungen hätten unter dem rücksichtslosen Vorgehen des Kohlensyndikats und der zeitweiligen Ausbeute der Notlage durch die Kohlengroß­händler gelitten.

Die elektrische Zentrale auf Grube Ludwigshoff- nung sei nicht zu stände gekommen. Doch vertraue man der Einsicht der Regierung, daß sie das ihrige thun werde, um die in Oberhessen ruhenden bedeutenden Kohlenlager der Ausnutzung durch Industrie, Landwirtschaft und Ge­werbe zu erschließen.

Tie im Dezember stattgehabte Volkszählung habe für den Kreis Friedberg einen Zuwachs von etwa 5000, für den Kreis Büdingen von etwa 700, dagegen für den Kreis Schotten einen Rückgang von einxx 70 Gcctcn er­geben. Dadurch sei der Beweis geliefert, daß Gegenden mit entwickelteren Verkehrsmitteln eine größere Vermehrung der Bevölkerung aufwiesen, ein Sporn für die Negierung, verkehrsarme Gegenden durch Anlegung neuer Bahnen zu heben.

Am Schluß des Vorworts kennzeichnet die Handels­kammer ihre Stellung zu den Handelsverträgen. Industrie, Handel und Gewerbe repräsentierten heute be­reits etwa 70 Prozent der gesamten deutschen Bevölkerung und machten es unerläßlich, daß die seitherige stetige E n t - Wickelung infolge der bestehenden Handelsver- träge auch bei der Neuregelung der Zollverhältnisse nicht unterbrochen werde. Nur langfristige Handelsverträge mit möglichst niedrigen Zöllen auf die notwendigsten Lebensmittel verbürgten der wachsenden Industrie und der rapid zunehmenden Bevölkerung eine günstige Zu­kunft, während die Erfüllung einseitiger agrarischer Wünsche die Erlangung von Handelsverträgen in Frage stelle und durch drohende Zollkriege zumal bei rück- läusiger Konjunktur unbedingt eine allgemeine Krisis herbeiführen müsse.

_ Zu haben in Gießen auf der Fabrik - Sttederla-e bei Herrn Wilh. Textor, Wallthorstraße «. 8897

wßbeendigt sind. Einige Tage vor ißoot>nxirt) bie Einladung eines großerr brtttschen Grundbefttzers in Euböa, Frank Noel, angenom- HpPpVtX» ^rsuchsausgrabungen nach palaontologisck-en: Ueberresten auf seinem Besitztum in Aclunet Aga vorzu­nehmen. Nur ein Heiner Raum wurde geöffnet, und dorr ftind man die Kopfe und Sck)ienbeine von Nashörnern, die ^opfe gehörnter Pferde und die Ueberreste anderer prahiftorifcher Tiere. Von den sechs Orten in der Welt wo man solche Knochenüberreste sand, liegen merkwürdiger­weise drei in Griechenland und der vierte auf Samos im- griechischen Archipel.

Deutscher Gymnasial-Verein. DasHuma­nistische Gymnasium", Organ des Deutschen Gymnasial­vereins, bringt in seinem jüngst erschienenen Heft auch die Einladung zur zehnten Jahresversammlung dieses 1890 in Berlin gegründeten Vereins, die in Straßburg statt­finden, und der ebenda Anfang Oktober stattfindenden Phi­lologenversammlung unmittelbar voraufgehen wird. Wenn auch so wichtige Verhandlungsgegenstände die Vereinsmit­glieder jetzt nicht beschäftigen werden, wie bei der vari jährigen Versammlung in Braunschweig, wo man zur Re- fvrmschulfrage und zur Frage von der Gleichberechtigung der Abiturienten aller neunklassigen höheren Schulen Stell­ung nahm, so liegen doch auch in diesem Jähre Fragen von entschiedener Bedeutung vor.

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Jw dem Jahresbericht der Friedberger Handelskammer, n.

Im zweiten Teil des Vorworts bespricht der Jahres- b^richt der Friedberger Handelskammer den Geschäftsgang einzelner Geschäftszweige im Jahre 1900. Auf die Möbel- habe der Rückgang in der Industrie gegen! «nde des Jahres bereits nachteilig eingewirkt; ein trliueifer Ausgleich habe nur durch die gestärkte Kauf- Mil der ländlichen Bevölkerung stattgefunden. Die .juaer f a 6 rite n hätten, um der schon seit Jahren be- ssüeilden Ueberprodnftion und den unlohnenden Preisen Muern, im letzten Jahre ein Zuckerkartell ge- bistet. Eine radikale Gesundung sei aber nur durch 3erab|'e£ung der Zucker st euer, Abschaffung x: Ausfuhrprämie und wachsenden Konsum im Jn- aiide zu erwarten. Auch aus der h l e n in d u str ie wn im letzten Jahre verstärkt Klagen über die bedrückende kurrenz der Riesenmühlen am Main und j'Cjem laut geworden. . Tie zur Abhilfe vorgeschlagenen Mittel (staffelförmige Umsatzsteuer, Erhöhung der Getreide- gw, insbesondere der Mehlzölle, Verstaatlichung der Binnenschiffahrt) feien schwer durchführbar und in ihrer Dickung zweifelhaft. Tie moderne Entwickelung von

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ans der Fabrik von A.W.A n der nach in B eueJ am Rhem .Amüsier Anleitung, beweise über.ßeiPährung postfrei und umsonst.

Vom 1. Januar 1902 ab kann die Zuständigkeit des Gewerbegerichts durch Vereinbarung zwischen dem Arbeiter und Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Solche Vereinbar­ungen nennt man Schiedsverträge. Sie sind nur dann rechtsverbindlich, wenn inhaltlich ihrer bei Entscheidung Von Streitigkeiten Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl unter einem Vorsitzenden mitzuwirken haben, und der Vorsitzende weder aus den Arbeitgebern, noch aus An­gestellten des beteiligten Arbeitgebers, noch aus den Ar­beitern zu wählen ist.

In Bezug auf das Verfahren mag Folgendes hervor- gehoben werden: Parteifähigkeit haben, d. h. Kläger oder Beklagter sein, kann jeder, der dem oben angegebenen Personenkreise angehört. Bor dem Gewerbegericht auf­treten, selbst verhandeln, kann nur, wer prozeßfähig ist, d. h. das 21. Lebensjahr hinter sich hat. Schon vor diesem Zeitpunkt kann jedoch derjenige austreten, der von seinem gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter, Vormund) ermächtigt wurde, in das Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu treten, aus dem sich der Rechtsstreit entwickelt hat. Letzteres findet aus Lehrlinge wiederum der Regel nach keine Anwendung.

^Alprozeßfähige (Nichtgroßjährige oder nicht ermäch­tigte Minderjährige) hat das Recht zu beantragen, daß rhui zur vorläufigen Wahrnehmung seiner Rechte ein be­sonderer Vertreter beigeordnet werde, und zwar bis zum Eintritt des gesetzlichen Vertreters. Ein besonderer Ver­treter kann dem Minderjährigen auf seinen Antrag auch dann beigeordnet werden, wenn sein gesetzlicher Vertreter an einem sehr entfernten Orte wohnt oder sich aufhält. Die Beiordnung erfolgt durch den Vorsitzenden. In allen Fallen hat aber die nicht prozeßfähige Partei das Recht, vor Gericht selbst gehört ru werden.

Die Vertretung oder Verbeiständung durch einen An­walt oder durch eine das Verhandeln vor Gericht ge* worbsmaßig betreibende Persönlichkeit (Rechtskonsulent) ist unzulässig. Die Klage kann man schriftlich bei Gericht ein­reichen, doch darf man das Unterschreiben nicht ver­gessen, oder vor dem Gerichtsschreiber zu Protokoll er­klären. Tie Zustellung an den Gegner veranlaßt sodann der Gerichtsschreiber. An ordentlichen Gerichts-(Sitzungs-) tagen können die Parteien gleichzeitig vor Gericht er­scheinen und ihre Sache mündlich vorbringen, doch wird dies selten zu bewerkstelligen sein, da der Kläger den Beklagten zu einem Mitgehen regelmäßig nicht wird be­wegen können. Endigt das Verfahren vor dem Gewerbe­gerichte mit Erlaß eines Urteils, so ist hiergegen das Rechtsmittel der Berufung an das Landgericht, in dessen Bezirk das Gewerbegericht seinen Sitz hat, zulässig, jedoch nur dann, wenn der Wert des Streitgegenstandes 100 Mk. übersteigt. Die Berufungseinlegung richtet sich nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung, desgleichen das nun folgende Verfahren.

Soweit ein Gewerbegericht nicht vorbanden ist vom 1. Januar 1902 ab muß jede Gemeinde, die nach der letzten Volkszählung mehr als 20 000 Einwohner hat, ein solches errichten kann jede Partei die vorläufige Entscheidung von gewerblichen Streitigkeiten durch Anrufen des Ge­meindevorstehers herbeiführen. Fühlt sich eine Partei durch die von dem Gemeindevorsteher getroffene Entscheidung beschwert, so muß sie dieselbe innerhalb einer Notfrist von 10 Tagen seit Verkündung ober, wenn sie bei Verkünd­ung nicht anwesend war, seit Behändigung durch Klageer­hebung vor dem zuständigen ordentlichen Gerichte an- fechten, andernfalls die Entscheidung die Rechtskraft be­schreitet.

Daraus hingewiesen sei noch, daß das Gewerbegericht auch als sogenanntes Einigungsamt angerufen werden kann zur .Vermittelung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern wegen Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsver­hältnisses. Wenden sich beide Teile an das Einigungs­amt, so liegt diesem die Pflicht ob, durch geeignete Er­hebungen, den Sachverhalt klarzustellen, und dann einen Einigungsversuch zwischen den Parteien zu machen. Ist dieser erfolglos, so giebt das Einigungsamt einen Schieds- spruch über t(ie streitigen Punkte ab.

Ruft nur ein Teil das Amt an, so soll nach der am 1. Januar 1902 in Kraft tretenden Vorschrift der Vorsitzende dein anderen Teile hiervon Kenntnis geben und dahin wirken, daß auch dieser sich an das Einigungsamt wendet. Geschieht dies, so ist zu verfahren, wie vorher angegeben.

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Eine köstliche Milchspeise

erfordert nur Mondamin und gute Milch. 75 Gramm Mondamhr werden einfach mit 1 Liter Milch gekocht und nach dem Erkalten gestürzt. Damit erlangt man die schönen, steifen Flammeris, zu welchen Vanille- oder Fruchtsaucen rc. genügen Erne solche nahr­hafte und leicht verdauliche Milchspeise nt auch eine köstliche Bei­gabe zu frischen gekochten Früchten und gesünder als manches Dessert.