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Nr. 84 Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Donnerstag 11. April 19*01
trf^eiwt täglich mit Lntnahme drS Montags.
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GietzenerAnzeiger
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Amtlicher Fell.
Bekanntmachung.
Die Proviuzial-Jungviehweiden zn Tiergarten bei Hungen und Werutugs im Kreise Büdingen.
Ich bringe hiermit zur Kenntnis der Viehzüchter, daß der Weidebetrieb auf den fragt, beiden Weiden den 1. Juni d. Js. seinen Anfang nimmt. Zugelaffen werden junge Rinder, Simmenthaler und Vogelsberger Raffe, im Alter von einhalb bis zwei Jahren, und Bullen von ein halb bis ein Jahr im Besitze von Zuchtvereinen, Gemeinden und Ginzellandwirten der Provinz, welche von in das Herdbuch eingetragenen Eltern abstammen. Sodann kann auf der Weide Tiergarten auch eine beschränkte Anzahl Fohlen im Alter bis zu zwei Jahren gegen ein Weidegeld von 55 Mk. pro Stück und Periode ausgenommen werden.
Tie Weide zu Tiergarten wird mit 60 Stück, zu Wernings mit 70 Stück besetzt. Das Weidegeld beträgt für Rinder per Weidezeit vom 1. Juni bis Anfang Oktober pro Stück 55 Mk., wozu der Provinzialverein einen Zuschuß von 20 Mk. leistet. Außerdem versichert der Verein sämtliche auf getriebenen Tiere gegen Unfall und Tod und trägt die Unkosten für tierärztliche Aufsicht.
Die Tiere müssen beim Auftrieb mit einem Gesundheits- schein der Bürgermeisterei der betr. Gemeinde oder eines apprvbiertev Tierarztes versehen sein. Die Einlieferung der Tiere findet auf beiden Weiden den 1. Juni d. Js. von morgens 8 Uhr bis mittags 1 Uhr statt. Tie sämtlichen Tiere werden beim Auftrieb auf die Weide gewogen.
Anmeldungen sind schriftlich bis zum 20. Mai d. Js. an die Geschäftsstelle des landw. Provinzialvereins in Alsfeld, oder für die Weide zu Tiergarten an den Geschäftsführer der Verwaltungskommisfion der betr. Weide, Herrn I. Wolf in Villingen, für die Weide zu Wernings an den Geschäftsführer dieser Kommission, Herrn Gutspächter Hahn zu Wernings, welchem Herrn die Leitung und Beaufsichtigung der betr. Weiden übertragen ist, zu richten, und können von den genannten Stellen auch Anmeldeformulare bezogen werden.
Hardt-Hof, den 4. April 1901.
Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. Schien ke.
Betreffend: Die Jungviehweiden zu Tiergarten bei Hungen und Wernings bei Gedern.
Der Direktor des Kreiszuchtvcreins für Mogeksöerger Mndviey
an die Herren Direktoren der Ortszuchtvereine.
Unter Bezugnahme auf die obige Bekanntmachung möchte ich Sie ersuchen, bei den Mitgliedern Ihrer Vereine auf eine zahlreiche und rechtzeitige Beschickung der Weide im Tiergarten bei Hungen hinzuwirken. Die Bedingungen sind außerordentlich billig und günstig, und die Kosten fallen gar nicht ins Gewicht gegenüber den Vorteilen, die der Viehzüchter durch eine mehrmonatliche Unterbringung seines Jungviehs auf der Weide erlangt. An den zahlreichen Vorteilen, die bei der staatlich unterstützten Reinzucht des Rindviehs geboten werden, kann nur derjenige hauptsächlich teilnehmen, der auf die Aufzucht des Jungviehs seine Aufmerksamkeit richtet. Seuchefestigkeit, Leistung in Milch Fleisch, Zug, Zucht, Futterverwertung kann nur dadurch gesteigert werden. Bei Rindvieh, das nur im Stalle groß geworden, hilft die beste Fütterung und Pflege nichts. Tie Wiegung beim Abtrieb von der Weide hat denn auch seither die besten Ergebnisse gezeigt. Die Weide ist nach dem Urteil Sach
verständiger von ausgezeichneter Güte und unter guter Leitung, sodaß jeder Züchter getrost sein Vieh hinschicken kann.
Gießen, 4. April 1901.
_______________Boeckmann._______________
Die Einfuhr von Zachtftut Sohlen durch den Landes-Pferdezuchtvereiu im Grohherzogtum
Hessen im Jahre 1905.
Ter Landes-Pferdezuchtverein beabsichtigt im Laufe des Sommers seinen Mitgliedern in direkter Verbildung mit dem Züchter Gelegenheit zur Erwerbung von Zuchtstut- Fohlen aus Oldenburg wie aus Belgien zu vermitteln.
Tie Großherzogliche Regierung hat sich bereit erklärt, den Ankaufspreis der Fohlen vorlegsweise und unverzinslich zu bestreiten und zwar in der Weise, daß der Besteller bei der Uebernahme des Fohlens nur ein Drittel des Steigpreises bar zu bezahlen, das zweite Drittel am 1. September 1902 und das letzte Drittel am 1. September 1903 an die Kasse des Landes-Pferdezuchvereins zurückzuzahlen hat. Für die Einfuhr gelten folgende Bestimmungen:
§ 1. Die Anmeldungen sind spätestens bis zum 15. Mai an die Geschäftsstelle des Landes-Pferdezuchtvereins in Darmstadt, Neckarstraße 10, einzuschicken. Anmeldungen nach dem 15. Mai können unter keinen Umständen mehr berücksichtigt werden. Die abgegebenen Bestellungen müssen klar und bestimmt sein und aelten als bindend. Etwaige Wünsche in Bezug auf Gespanne werden nach Möglichkeit berücksichtigt, bleiben aber den Verkaufsbedingungen einzeln unterworfen.
§ 2. Die allgemeinen Kosten der Kommissionen, des Zolles, des Transportes der Tiere bis zum Orte der Versteigerung, der Versteigerung selbst, sowie der Fütterung während dieser ganzen Zeit trägt der Landes-Pferdezuchtverein, sodaß die Besteller nur den Ankaufspreis für die Fohlen zu tragen haben.
§ 3. Die angekauften Fohlen werden unter den Bestellern an einem von der Ankaufs-Kommission noch näher zu bestimmenden Orte versteigert und die Besteller von dem Versteigerungstermin rechtzeitig benachrichtigt.
§ 4. a) Tas erstmalige Ausgebot erfolgt der laufenden Nummer nach zum Ankaufspreise — ausschließlich Zoll und allgemeine Kosten, b) Ter etwaige Mehrerlös wird nach Maßgabe der Steigpreise an die Steigerer zurückvergütet, einen etwaigen Minder erlös haben dieselben nach demselben Maßstabe wieder zu ersetzen, c) Jeder Bestseller ist verpflichtet, sich an der Versteigerung maßgeblich seiner Bestellung zu beteiligen, d) Die beiden letzten Tiere werden den durch die Versteigerung noch nicht versorgten Bestellern durch das Los zugewiesen, e) Bleiben bei der Versteigerung weitere Tiere übrig, so werden solche ebenfalls durch das Los denjenigen Bestellern zugeschlagen, welche an der Versteigerung sich nicht beteiligt, bezw. Fohlen in der bestellten Zahl nicht ersteigert haben, f) In den beiden Fällen d und e werden die durch Verlosung den Bestellern zugewiesenen Fohlen zum Ankaufspreis den in Betracht kommenden Bestellern vom Vorstand angesetzt.
§ 5. a) Die Ueberweisung der Tiere erfolgt sofort nach Zuschlag bezw. nach Verlosung gegen Barzahlung von einem Drittel des Steigpreises und ohne irgend welche Haftverbindlichkeit seitens des Vereins, b) Für die richtige Einhaltung der Zahlungstermine ist ein zahlungsfähiger Bürge zu stellen, c) Der Besitzer eines ersteigerten Fohlens soll gehalten sein, das Fohlen nicht zu verkaufen und es möglichst bald zur Zucht zu benutzen. Erfolgt aber dennoch ein Verkauf des Fohlens vor Ablauf der gänzlichen Zahlung des Steigpreises, so mutz der Besitzer dies sofort unter Beifügung des noch reftiere'nben Kaufschillings dem Vorstände anzeigen, d) Die importierten Fohlen sollen alljährlich der Körkommission bei Gelegenheit der Stutenkörung vorgeführt werden.
§ 6. Die Ankaufskommissionen werden aus der General- Versammlung bestimmt werden.
Saugfohlen werden nicht eingeführt. Tie Einfuhr ist auf Jährlinge (d. h. 1900 geborene) und zweijährige (d. h. 1899 geborene) Fohlen beschränkt. Die Preise für im Jahre 1900 geborene Fohlen aus Belgien, sowie aus Oldenburg stellen sich auf etwa 1000 Mark — für im Jahre 1899 geborene Fohlen auf ca. 1200 bis 1400 Mark.
Die Uebergabe der bestellten Fohlen wird voraussichtlich int Laufe des Monats September stattfinden.
Darmstadt, den 1. April 1901.
Für den Vorstand: v. Westerweller. Naegele.
Notiz für die Herren Besteller von Fohlen aus Oldenburg und Belgien. Die schriftlichse Anmeldung hat wie folgt zu geschehen: Der Unterzeichnete bestellt hiermit ein (zwei) 1899 (1900) geb. Fohlen aus Oldenburg (Belgien) unter den vom Landes-Pferdezuchtverein für das Jahr 1901, betr.: die Einfuhr von Zucht- stutfohlen bekannt gegebenen Bestimmungen.
Gießen, 1. März 1901. Betr.: Frühjahrskontrollversammlungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Gr. Bürgermeistereien deS KreiseS.
Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weife zur öffentlichen Kenntnis bringen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Bei den diesjährigen Frühjahrs-Koutrollversammlunge« im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt Gießen gehörigen:
1. Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots (Kleiner Dienstanzug: Mütze, Waffenrock, Achselstücke, lange Hosen oder hohe Stiefel beliebig, bei schlechter Witterung Paletot).
2. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden Entlassenen aller Waffen.
3. Wehrleute 1. Aufgebots, die vom 1. Oktober 1888 ab eingestellt worden sind.
4. Ersatz-Reservisten, geübte und nicht geübte.
Nachstehend ist angegeben, wo und zu welcher Zeit die Kontrollpflichtigen anzutreten haben.
A. Zu Gietzen
im Oswalds Garte« für die Bewohner von Annerod, Allendors a d. Lahn, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Langgöns, Leihgestern, Oppenrod, Watzenborn und Steinberg, Hausen, und zwar:
Am 12. April 1901.
" 1. Appell vormittags 8 Uhr:
Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots;
Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1893 und 1894 eingetreten sind.
2. Appell vormittags 10 Uhr:
Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1895 und 1896 eingetreten sind.
3. Appell nachmittags 2 Uhr:
Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1897, 1898, 1899 und 1900 eingetreten sind, sowie sämtliche zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften der Infanterie.
Feuilleton.
m. Aus Darmstadt wird uns geschrieben: Ueberall int Lande hat man mit Wort und Schrift das Gedächtnis Böcklins jetzt gefeiert, wo es sich nur hat ermöglichen lassen, sind der Allgemeinheit einzelne oder eigen- zusammen- getragene Bilder des toten Meisters zugänglich gemachst worden. So schlicht, so intim und so das innerste Gemüt bewegend wird sich kaum eine zweite solche Veranstaltung dargestellt habetr, wie die Ausstellung von Handzeichnungen Böcklitts im Museum des Darmstädter Schlosses. Dem Museumsdirektor Bäck hat der Freiherr M. v. Hehl seinen Schatz von Böcklin'schen Handzeichnungen zum Zweck des öffentlichen Ausstellens zur Verfügung gestellt, und ein vom Museumsdirektor herausgegebener und mit erläuternden Begleitworten versehener Katalog zeigt uns den Weg durch lange Jahre des Schaffens des großen Schweizers. Es ist ein Genuß, den man unentwegt wiederholt aufsucht, die Blätter zu betrachten. Nicht daß die darunter befindlichen Naturstudien Wunderwerke wären, derlei Arbeiten macht mancher Andere ebenso gut und besser; doch das Elementare, das aus Böcklins Skizzen uns entgegenweht, das ist's, was uns mit gleicher Frische und Eindringlichkeit immer wieder von neuem vor diese Blätter hinzieht. Diese Skizzen, welche
eine erste Idee zu einem künftigen Bilde flüchtig festhalten, sind die Grundbedingung zur Größe der späteren fertigen Bilder, und so meisterhaft diese immer sind, sie erheben sich nicht über das Maß von Größe, welche den ersten Skizzen innewohnt. Es ist schlechthin verblüffend, was alles in ein paar solchen Strichen und verwischten blassen Farbflecken liegt. Sv z. B. bei dem Blatt, der Skizze zur Venus genetrix. Tas ist die Personifikation des Werdens einer ganzen Welt. Aus der umrißlosen Ver- blasenheit einer Wasserwolke beginnt sich alles zu bilden, man ahnt, daß dem einzigen Begriff der Venus genetrix alles unterthan ist, man ahnt, man fühlt es aus den wenigen in diesem Anfangsstadium noch wirren Stichen, daß mit wenigem etwas Unendliches gesagt werden soll. Nicht weniger ergreift die Skizze zum Centaurenkampf. Auf diesem Blatt ist ein Leben, ein Stürmen und Dröhnen, eine schmetternde Wucht und bäumende Wildheit, eine Raserei, die ihresgleichen sucht. Es ist der Widerstreit von Naturgewalten, die im centaurischen Fabelwesen personifiziert sind. Und geht man alle diese Blätter mit solchen ersten flüchtig festgehaltenen Ideen durch, so findet man überall dieses selbe elementare Aussprechen eines Gedankens, der den Vorwurf zu einem gleichergreifenden Bilde giebt. Zwischen den Skizzen und Studien sind Reproduktionen von Böcklin'schen Bildern aus dem Besitze des Freiherrn M. v. Heyl eingestreut, an denen man zum Teil das Fertige mit dem ersten Entwurf vergleichen kann, und da beobachtet
man sehr leicht, wie der Meister verstanden hat, bei der Sache, auf dem innerlichen Niveau der Skizze zu bleiben. Was wir den Skizzen allein gegenüber empfinden, sehen wir da Thatsache werden, die vollendeten Bilder halten zwar die Höhe inne, aber sie gehen nicht über den geistigen Gehalt der Skizze hinaus, das ist bei deren Monumentalität nicht möglich. — Der Besitzer dieser Schätze hat sich zusammen mit der Museumsdirektion ein außerordentliches Verdienst erworben, indem er die Blätter für längere Wochen der Allgemeinheit zugänglich gemacht hat; es ist eine würdige Feier zum Gedächtnis des großen Schweizers.
Im Jabre 1902 — zwischen dem letzten Sonntage des Juli und dem ersten Sonntage des August — wird in Graz das sechste deutsche Sängerbundesfest stattfinden.
Tas wohlbekannte Frankfurter Trio, Professor Kwast, Redner und H e g a r, debütierte am 9. d. M. im Festsaale des „Figaro" in Paris vor geladenen Gästen aus der besten Pariser Gesellschaft. Ter Erfolg war sehr groß, der Beifall allgemein. Gespielt wurde das C-dur- Trio von Brahms, zwei Konzertetüden von Kwast und Solostücke, die Rebner und Hegar glänzend vortrugen.


