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9.7.1901 Drittes Blatt
 
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Kr. 158 Drittes Blatt.

151. Jahrgang.

Dienstag 9. Juli 1901

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Pslittsche Tagesschau.

Tie b ekgi schien Sozialisten verlangen das gleiche Stimmrecht für Frauen, sie verlangen es, wie wir nach, dem Wölfischen Bureau meldeten, unter Gewaltandrohung. Auf Seiten der Rechten scheint man jetzt zu einem Zuge­ständnisse bereit zrr sein. So schrieb vor vierzehn Tagen dieJndependance Belge":

Einige Blätter melden nicht ohne Erstaunen, daß die Stimmung für das Fr au en Wahlrecht in den Reihen der Rechten Fortschritte macht. Ter Bürgermeister und Deputierte für Ypern, Colaert, ist dafür, und ebenso eines der hervorragendsten Mitglieder der Rechten sowie ein ehemaliger klerikaler Minister. Wir können dieses Erstaunen nicht teilen. Sobald das Mehrstimmenrecht fällt, ist es natürliche daß die Klerikalen einen Ersatz in dem Frauenstimmrecht suchen; dieses würde ihnen einen sehr nutzbaren Ersatz geben.

So damals das liberale Blatt. Ter GenterBien Public", das katholische Blatt, das dem Ministerpräsidenten Te Smet wegen dessen Genter Herkunft nahe steht, sagt:

Tas den Frauen zu verleihende Recht, alle zwei oder vier Jahre einen Stimmzettel in die Wahlurne zu legen, würde sie in ihren häuslichen Pflichten nicht stören, ihnen jedoch anderfeits die Möglichkeit bieten, in politi­scher Hinsicht die Interessen ihrer Familien, die sie oft besser zu schützen verstehen als die Männer, zu ver­teidigen. Tie Behauptung, die Ausübung des Stimm­rechts durch, die Frauen könnte zu Streitigkeiten zwischen Männern und Frauen führen, ist kein hinreichender Grund, um letzteren das Stimrürecht zu verweigern. Es ist ja nicht erwiesen, daß die Frauen anders stimmen werden als die Männer. Was würde man von einem Gesetzgeber sagen, der den Frauen die Erfüllung ihrer Religionspflichten verbieten würde, weil zahlreiche Männer Freidenker sind? Wir sehen nicht ein, daß unverhei­rateten Frauen und Witwen nicht dasselbe Recht zuge­billigt werden sollte wie den verheirateten. Wenn also das Stimmrecht als ein natürliches Recht aufgefaßt wird, könnte der demütigende Ausschlußder Frauen vom politischen Leben durch keinerlei Rücksichten gerechtfertigt werden. Tie Liberalen wehren sich gegen das weibliche Stimmrecht unter dem Vorwande, das weibliche Element stimme klerikal. Für die Liberalen mag diese Begründung ihrer Gegnerschaft hinreichen, die kühle Vernunft kann sich damit nicht begnügen.

Man fieht hieraus, welchen Fortschritt der Gedanke in katholischen Kreisen Belgiens bereits gemacht hat.

Tas Frauenstimmrecht ist schon i seit Jahrzehnten Gegen­stand der Bestrebungen der Frauenrechtler in England gewesen. 1865 wurde dort lebhaft für das aktive Wahlrecht der Frauen agitiert, während die Wahl von Frauen zu Ab­geordneten wegen der damit verbundenen, den häuslichen entgegengesetzten Pflichten nicht erstrebt wurde. Seit 1867 ist die Forderung des politischen Stimmrechts für Frauen immer wieder auf die Tagesordnung des englischen Par­laments gekommen und die Zahl ihrer Gönner mehrte sich! sichtliche In Gemeindeangelegenheiten erhielten Frauen als Hausbesitzer schon vor mehr als 30 Jahren in England vktives Wahlrecht, unmittelbar darauf erhielten sie nicht nur das aktive, sondern auch! das passive Wahlrecht für die Schuldeputationen, weiterhin in der Armenverwaltung. Die Besetzung der Stellen in der lokalen Selbstverwaltung wird in Schweden und mehreren englischen Kolonien durch die Frauen mit bestimmt usw. Politisches Wahlrecht, auf das es im vorliegenden Zusammenhang hauptsächlich an- kommt, genießen die Frauen in Neuseeland, Südaustralien, sowie in mehreren Staaten der nordamerikanischen Union, wie Kansas, Utah, Wyoming, Colorado.

Tiefe ^Thatsache besteht, und es wird behauptet, daß in den Jahren, während drüben die Frauen in den an­gegebenen Staatswesen das aktive politische Wahlrecht bereits ausgeübt haben, nicht nur keine daraus herzu­leitenden MißMnde sich ergeben haben, sondern vielmehr eine gewisse moralische Hebung des politischen Lebens zu Her zeichnen ist,

Aus Stadt und Land.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist PU» unter genauer Quellenangabe:Gieß. Anz." gestattet.)

** Tie Landes-Versammlung des Waisen­schutz findet Sonntag, den 14. Juli, in Steins Garten statt. Aus allen Städten des Großherzogtums haben sich! Vertreter angemeldet. Tie Delegierten-Versammlung be­ginnt um 11 Uhr vormittags. Abends von 8 Uhr an ist Konzert und Ball.

S. Mainz, 5. Juli. Durch die hiesige Etsenbahn- birektion soll die Einrichtung getroffen lverden, daß bei dem Lösen einer Rückfahrkarte neben dem Tage der Ausgabe auch der letzte Tag der Giltigkeit zur Rück- ssahrt auf dieselbe gestempelt wird, sodaß die Schaffner sofort übersehen können, ob eine Fahrkarte noch Giltigkeit hat oder nicht. Als Kuriosum mag erwähnt werden, daß heute morgen auf dem hiesigen Zentralbahnhof ein Passa­gier beim Lösen die Frage an den Schalterbeamten ge­richtet hat, ob auch die Perronkarten eine 45tägige Giltig- Leitsdauer hätten, worauf von dem überraschten Beamten die Antwort erteilt wurde, das wisse er noch nicht.

Bad Homburg, 4. Juli. Heute kamen etwa sechzig englische Ingenieure hierher, um die elektrische Bergbahn nach der Saalburg zu besichtigen. Am Abend fand ein Festessen auf der Terrasse des Kurhauses statt, zu dem die Elektrizitäts-Aktien-Gesellschast vorm. Lahmeyer eingeladen hatte. Am nächsten Sonntag, 7. Juli, findet die Grundstein­legung für einen Aussichtsturm auf den Feldberg, dem Höchsten Gipfel des Taunus, statt. Ter Turm wird eines

der größten Bauwerke dieser Art, da er bis zur Spitze 35 Meter messen soll. Tie Kosten sind auf 60 000 Mark veranschlagt und bis auf einen geringfügigen Betrag, den der Frankfurter Taunusklub übernimmt, durch freiwillige Zeichnungen aufgebracht worden. Ter Entwurf rührt vom Architekten Adolf Haenle in Frankfurt her; die Ausführung des Baues erfolgt durch die Firma Philipp Holzmann daselbst. Tas für den Bau notwendige Gelände (15 Ar) auf dem Feldburg-Gipfel wurde von der preußischen Forst­verwaltung gegen eine jährliche Abgabe von 5 Mark packft- weise an dem Taunusklub überlassen. Ter Bauplan wurde dem Kaiser unterbreitet und erhielt am 1. April d. I. dessen Genehmigung. Tirektor Tr. Ernst Schulze vom Hom­burger Kaiserin Friedrichs-Gymnasium wurde vom Kaiser eingeladen, an der von der Hamburg-Amerika-Linie vom 18. August bis 10. September veranstalteten Nordlandfahrt teilzunehmen.

Vermischter.

* Berlin, 5. Juli. Justizrat Sello wird die aus Anlaß des Sternberg-Prozesses über ihn verhängten vier Wochen Festungshaft demnächst auf der Festung Weichsel- münde antreten. Tie Bestrafung erfolgte bekanntlich wegen Herausforderung des Staats an waltes Braut zum Duell; der Kartellträger Major a. T. Wag euer erhielt vier Tage Festungshaft.

* Berlin, 5. Juli. Eine der seltsamsten Gestalten aus dem Straßenleben Berlins ist jüngst auf dem Fried­höfe an der Seeshraße zu Grabe getragen worden, der stadtbekannteGraf Dalles". Der Verstorbene, ein ver­armter Edelmann v. St., lebte von einer sehr bescheidenen Leibrente und bewohnte in einem Hinterhause der Jnva- lidenstraße eine kleine Mansardenwohnung. Seine Wirt­schaft ließ er so erzählte er wenigstens seinen Bekannten von einem alten treuen DienerJopf" besorgen.Jopf" mußte ihm feinen Morgenkaffee aus einer Konditorei beim Stettiner Bahnhof holen und sein Mittag- und Abendessen aus einer Wirtschaft der Chausseestiraße.Graf Dalles" diesen Beinamen führte er im Volksmunde ließ pünktlich von seinem Diener die Miete- und Gastwirts­schulden begleichen, wozu seine knappen Zinsen oft nicht ausreichten, dann legte dertreue Josef" für seinen gnä­digen Herrn aus, wobei er etwasRabatt" für sich in Anspruchs nahm. Nun Pfiffen es aber die Spatzen schon seit Jahren von den Tüchern, daß der alte Kauz Graf und Tiener in einer Person sei; markierte er den Diener, so trug er eine goldbordierte Mütze und zog einen alten Livreerock an auf dessen vergoldeten Knöpfen die Grafen-, frone prangte, aber als Graf ging er mit Cylinder und tadellosem Gesellschaftsanzuge. v. St. hat ein Alter von 74 Jahren erreicht.

Im Leipziger Krach verloren gegangene Erbschaft. Das Ereignis, das jetzt bei dem Zusammen­bruche der Leipziger Bank an die Oesfentlichkeit tritt, er­scheint beinahe wie ein Sensationsdrama. Der Gründer des Bankhauses M. Schie in Meißen machte für den Fall seines Todes ein Testament, nad) dem sein bedeutendes Vermögen in Aktien der Leipziger Bank angelegt werden sollte. Es sei hier gleich eingeschaltet, daß die Leipziger Bank damals als mündelsicher galt. Das Vermögen sollte immer in diesen Papieren liegen bleiben, und die Zinsen sollten allein den Erben des Testators übermittelt werden. Als der Erb­lasser starb, zählte seine Familie 32 Köpfe. Das Vermögen sollte sichergestellt bleiben, sodaß kein Familienmitglied je in schlechte Verhältnisse kommen konnte. Für den Fall, daß einmal kein Mitglied der Familie mehr am Leden war, sollte die jüdische Gemeinde das Kapital erhalten und verpflichtet sein, die Zinsen alljährlich an Arme zu verteilen. Der Vorsteher der Gemeinde wurde, nachdem die Notenprivilegien der Leipziger Bank aufgehoben waren, beim Ministerium vorstellig, mit dem Ersuchen, die Be­stimmung des Testaments, das Vermögen in Aktien der Leipziger Bank liegen zu lassen, aufzuheben. Dieses Er­suchen wurde aber abschlägig beschieden, mit der Moti­vierung, an dem Wunsche des Erblassers könne nichts ge­ändert werden. Der Vorstel)er hat dann noch einmal das­selbe Ersuchen an das Ministerium gerichtet, jedoch mit demselben negativen Erfolge. Nach dem Zusammenbruch der Leipziger Bank ist jetzt das große Kapital, das nach­dem alle Familienmitglieder des Herrn Schie gestorben waren an die Meißener israelitische Gemeinde über ge­gangen war, verloren.

*Tas mysteriöse Verschwinden eines Offi­ziers erregt in Klausenburg großes Aufiehen. Ter In­fanterie-Leutnant Paul Obendorfer ist vor mehreren Tagen plötzliche verschwunden, ohne bisher von sich ein Lebenszeichen zu geben. Tie Militärbehörde hat der Polizei die Deser­tionsanzeige erstattet. Trotz der eingeleiteten eifrigen Nach^- sorschungen gelang es bisher nicht, den Aufenthaltsort des jungen,beliebten Ofiiziers zu erkunden. Wie es heißt, soll Obendorfer das Opfer eines Verbrechens geworden sein. Wenigstens läßt das Ergebnis der in seiner Wohnung vor­genommenen Hausdurchsuchung dies vermuten.

* Ein japanisches Heiratsgesuch! finden wir in einem französischen Blatte übersetzt. Während bei uns diese Inserate von der grauesten Prosa erfüllt sind, sprüht die Annonce der Japanerin, die auf den romantisch klingen­den Namen Hofnijoshi hört, von duftiger Poesie. Sie schreibt in dem zu Yokohama erscheinendenKanarawa Schimbun": Ich bin eine sehr hübsche Frau mit dichten Haaren, die wie Wolken wogen; mein Gesicht hat den Seidenglanz der Blumen, mein WuchS ist biegsam wie die Weide und meine Augenbrauen haben die Krümmung des wachsenden Halb- mondes. Ich habe genug Vermögen, um Hand in Hand mit dem Geliebten durch das Leben zu schlendern, indem ich! am Tage die Blumen betrachte und nachts den Mond.

Wenn es einen netten, feinen Herrn giebt, der gebildet, klug, geschickt, hübsch und von gutem Geschmack ist, will ich! mich! mit ihm für dieses Leben vereinigen, und mit ihm das Vergnügen teilen, später in einem Grabe vow rosenrotem Marmor beerdigt zu lverden". Leider hat das französische Blatt vergessen, die nähere Adresse der holden Hofnijoshi anzugebeu, vielleicht genügt aber einfach: Yo­kohama in Japan.

* Vertreibung des Maulwurfs aus Tabak­feldern. Der Maulwurf richtet in Tabakfeldern ost großen Schaden dadurch an, daß er die Pflänzchen hebt, wodurch diese, namentlich bei trockener Witterung, rasch xu Grunde gehen. Wegen des trockenen Wetters bei tzett diesjährigen Verpflanzzeit mußten die Setzlinge fast ohne Ausnahme angegossen werden. Tie Schützlinge, auf die der Maulwurf Jagd macht, ziehen der Feuchtigkeit nach und halten sich- mit Vorliebe unter den frisch gesetzten und begossenen Tabakpftanzen auf. Bei der Vertilgung dieses Schädlings verdirbt aber der Maulwurf auch die Tabak­pflanzen. Ein erfahrener Tabakbauer hat folgendes gegen die fraglichen Schädigungen des Maulwurfs sehr wirksames Mittel genannt, das von ihm seit Jahren mit bestem Erfolge angewandt wird. Tem Gießwasser wird auf 1000 Liter etwas weniger als einhalb Liter Erdöl beigemengt und in ersterem durch Rühren gut verteilt. Mit diesem Wasser, das den Pflänzchen durchaus nicht schadet, werden diese begossen. Mit dem Wasser gelangt auch der Erdöl­geruch in den Boden, und wird dort ziemlich lange fest- gehalten. Dieser Geruch scheint dem Maulwurf nicht zu behagen, denn sobald er in die Nähe von mitErdöl­wasser" begossenen Pftanzen kommt, schwenkt er ab, wo­durch diese vor seinen unbeabsichtigten Schädigungen be­wahrt bleiben.

Kunst und Wissenschaft.

Der Er satz n n t er r icht für die vom Griechi­schen befreiten Gymnasiasten. Der preußische Kultusminister hat bezüglich des Ersatzunterrichtes für die vom Griechischen befreiten Schüler an Gymnasien und Pro- gymnasien in einem an die Provinizialschulkollegien ge­richteten Erlaß bestimmt, daß in nUtertertia, Obertertia und Untersekunda von dem Ersatzunterricht regelmäßig je drei Stunden bem Englischen zuzuweisen sind; von den übrigen Stunden kommen in der Regel in Untertertia und Obertertia je 2 auf Französisch und je 1 auf Mathematik, dagegen in Untersekunda nur 1 auf Französisch und 2 auf Mathematik und Naturwissenschaften. Ter Unterricht in diesen Fächern ist hinsichtlich der Lehraufgaben dem des Realgymnasiums in den entsprechenden Klassen möglichst anzugkeichen, auch da, wo die Nichtgriechen außer dem Eng­lischen nur in den je 3 übrigen Stunden des Ersatzuntetz-- richtes von den anderen Schülern der Klasse getrennt unterrichtet Werden. Die vom Griechischen befreiten Schüler einer Gymnasial-Untersekunda haben zur Erlangung der Berechtigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst die genügende Aneignung der für den Ersatzunterricht ge­stellten Lehranfgäben in einer besonderen Prüfung nachzu­weisen. In dieser Prüfung sind im Englischen und Franzö­sischen, sowie in der Mathematik im wesentlichen dieselben Anforderungen zu stellen, welche bei den Real­gymnasien für die Versetzung in die Obersekunda zu er­füllen sind. Wird die Prüfung nach regelmäßiger Teil­nahme an dem Ersatzunterrichte für bestanden erklärt, so ist dem Schüler bei einem Gymnasium in dem Abgangs­zeugnisse, bei einem Progymnasium in dem Zeugnisse über das Bestehen der Entlassungsprüfung ausdrücklich zu be­zeugen, daß er die Reife für die Obersekunda eines Real­gymnasiums besitzt. Ein solcher Schjüler darf alsdann un­mittelbar in die Obersekunda eines preußischen Realgym­nasiums übertreten, ohne daß von ihm noch eine besondere Aufnahmeprüfung zu fordern wäre.

Gerichtssaal.

Karlsruhe, 4. Juli. Vom Schwurgericht wurde der 44 Jahre alte praktische Arzt Damian Wagner, wohnhaft in Kuppenheim, zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt, weil er gegen die 24 Jahre alte Tochter eines Landwirts, die er ärztlich behandelte einen Notzuchtsversuch unternommen hat. Aus stier Verhandlung ergab sich auch, daß Wagner des öfteren verschiedenen seiner Patientinnen unsittliche Zumutungen ge» macht hat.

Leipzig, 5. Juli. Das Reichsgericht verwarf die Revision des Bankiers Paul Wend land in Berlin, der vom Landgericht I Berlin am 9. März wegen Unterschlagung in 15 Fällen, Vergehen gegen das Börsengesetz in 3 Fällen, Vergehen gegen das Depotgesetz m einem Falle und wegen Bankerotts zu 3 Jahren und 9 Monaten Gefängnis sowie 700 Mk. Geldstrafe verurteilt worden war.

Jeder Familienvater

sollte darauf sehen, daß seine Frau und Töchter im Interesse ihrer

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