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Mr. 153 Zweites Blatt
Mittwoch 3. Juli 1901
151* Jahrgang
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WGchruiUch beigelegt.
GietzeiierAnzeiger
General-Anzeiger **
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Volttische Tagesschau.
Aus Berlin, 1. Juli, wird uns geschrieben:
In den Verhandlungen des Deutschen Aerzte- tage§, der soeben zum Abschluß gelangt ist, sind die Juristen schlecht weggekommen. Besonders wurde bei dem Thema „Der Arzt als Gutachter" darüber geklagt, daß Die Gerichte in Strafprozessen sich über das Gutachten der Merzte häufig Hinwegsetzen, und in einer Resolution ent» schaden Verwahrung eingelegt gegen die „Art und Weise, Wk begutachtenden Aerzten bei den Elberfelder Militär- MrtiHtt^p^effen von gerichtlicher Seite entgegengetreten M-" W ist allerdings in Erinnerung, daß. im Laufe dieser Prozesse mehrfach erhebliche Meinungsverschiedenheiten Zwischen dem Gericht und den Aerzten entstanden. Aber in anderen Prozessen ist der Gegensatz noch drastischer Zutage getreten. Auch die ein für alle Mal vereideten Mrichtlichen Sachverständigen, die Gerichtsphysici, erfahren mitunter von den Staatsanwälten eine Kritik ihrer Gutlachten, daß kaum ein Satz daraus bestehen bleibt. Schlag txuf Schlag folgen die eindringlichen Gegenbemerkungen des Vertreters der Anklage: „-Ich frage Sie, Herr Physikus, lob" . ... Solche Fragen zu stellen, ist natürlich das Recht und die Pflicht des Staatsanwalts und ebenso der Richter, denn auch der Sachverständige kann in Einzelheiten irren, sein Gutachten kann eine Lücke haben. Mancher Staatsanwalt beweist übrigens bei solchen Gelegenheiten, daß -er über ganz achtungswerte Kenntnisse auf medizinischem 'Gebiete verfügt. Ein gewisser Eifer kommt nun auf dieser Seite unzweifelhaft dadurch hinzu, daß es eine verbreitete Auffassung ist, viele Aerzte seien geneigt, in manchem Verbrecher den Kranken, nicht Zurechnungsfähigen zu sehen. In neuerer Zeit ist ja nicht gelten die Frage „Verbrecher oder Irrer?" aufgeworfen worben — es sei nur auf den Attentäter Weiland, auf den Mörder Jänicke hingewiesen — und es haben sich an diese und andere Fälle, besonders an den letzteren, noch Nicht endgiltig entschiedenen, hier und da besorgliche Betrachtungen geknüpft, ob man nicht etwa auf dem Wege fei, durch eine „falsche Humanität" Missethäter unverdient vor Strafe zu schützen. Unso^os jmu uttgc oee
.fürchtimaen wenig begründet; denn man gewahrt ja doch — mid die Verhandlungen des Aerztetages nehmen darauf Bezug — wie kritisch sich die Gerichte den ärztlichen Gutachten gegenüber verhalten. Ferner wurde es immer noch! nicht so schlimm sein, wenn einmal jemand der irrtümlich als geistig unzurechnungsfähig befunden wird, dem Gesetz entschlüpft, als wenn ein wirklich Krauter der Strafe verfiele. Noch eine weitere Sicherheit ist vorhanden : die Gutachten der ärztlichen Sachverständigen gehen manchmal ziemlich weit auseinander. In diesem Falle mm; sich das Gericht aber in die höchste begutachtende Instanz halten. Zur deutschen Rechtspflege darf man ebenso das Vertrauen haben, daß sie mit größter Gewissenhaftigkeit die Frage der Zurechnungsfähigkeit prüft, wie zu den deutschen Aerzten, daß sie auf Grund bester Ueber»
zeugung ihr Gutachten abgeben Es wäre nicht angebracht, wollte sich in dem einzelnen Falle die öffentliche Mein- ung, der, abgesehen von allem anderen, das Material zur SeurteUung der Sache nicht zu Gebote steht, hineinmischen. Ao hl aber kann man mit den auf dem Aerztetag zum Ausdruck gebrachten Wünschen nur einverstanden sein, daß dem ärztlichen Gutachten vor dem Gerichte eine Behandlung zuteil wird, die ihm nicht zu nahe tritt. Es ist auch hier der Ton, der die Musik macht.
^ie „Berl. Pol. Nachr." erklären, authentisch unter» nMet zu sein, wie man an maßgebender Stelle, o. h. dockj wohl, wie Herr Möller über den Bankkrach jc. denkt, und schreiben:
„Ohne Zweifel ist jene Katastrophe, insbesondere der Niederbruch eines so alten und gutfunbierten Bankinstituts, wie der Leipziger Bank, nicht leicht zu nehmen; sie mahnt dringend alle Kreise, welche an dem Geld- und Kreditwesen aktiv oder passiv beteiligt sind, zur Vorsicht und Besonnenheit. Tagegen liegt zu einem Eingreifen der Staatsgewalt nach Art des T-r. Eisenbarth auch nicht der mindeste Anlaß vor. Bei dem engen Zusammenhänge der sächsischen Banken mit der gewerblichen Thätigkeit ihres Landes und der Konzentration ihrer Geschäfte auf dieses ist, wenn auch die Folgen des Niederbruchs der Leipziger Bank noch nicht ganz zu übersehen sind, kaum zu befürchten, daß die übrigen Bankplätze Deutschlands, insbesondere Berlin, ernstlich in Mitleidenschaft gezogen werden. Im Interesse der beteiligten Gewerbetreibenden, Industriellen, wie Bankiers, ist aber auch von hier aus bereits eine Hilfsaktion eingeleiteft von der eine wesentliche Milderung der Folgen des Niederbruchs der Leipziger Bank zu erwarten ist. Diese Hilfsaktion konnte natürlich nicht in der Gewährung eines so hohen Diskontkredits bestehen, wie er zur Vermeidung des Konkurses notwendig gewesen wäre: darauf hätte sich! die Reichsbank auf keinen Fall einlassen können, und auch, die anderen hiesigen Großbanken haben sehr bald die Ungangbarkeit dieses Weges erkannt. Wohl aber konnte an die That- ^ack»e,^ daß die Leipziger Bank, aufjer der allerh.iggZ und gut^Kuudschaft' hatte, eine Hilfsaktion angeknüpft werden, bei der sich auch die Reichsbank beteiligt. Um für diese Kundschaft an Stelle der verkrachten Bank besser einspringen zu können, hat die Deutsche Bank alsbald eine Filiale in Leipzig errichtet, und die anderen Großbanken diskontieren die Wechsel dieser Kundschaft bis zu der mit den Anforderungen der Sicherheit vereinbarten Grenze. Tie Reichsbank kann dies um so leichter, als sie über einen ausnahmsweise hohen Metallbestand — beinahe 1 Milliarde Mark nach dem letzten Ausweise — verfügt und daher neben den anderen an sie jetzt heran» tretenden Anforderungen auch dem dadurch bedingten Anschwellen des Wechselportefeuilles völlig gewachsen ist. Wenn nun auch! zu optimistischer Auffassung des Leipziger Vorganges kein Anlaß vorliegt, so ist umgekehrt
auch feine Ursache zur Schwarzseherei vorhanden, toenrt man nur nicht blos in der Bankwelt, sondern auch int Publikum sich das nötige Maß von Ruhe und Besonnenheit bewahrt."
Die Abänderungen des Gewerbege eich ts- gesetzes, wie sie vom Reichstag beschlossen und vom Bundesrat angenommen worden sind, treten in den Vorschriften der Artikel 1 und 2 bereits am 1. Januar 1902 tn Kraft. Es ist für uns, die wir längst ein Gewerbegericht haben, von Wert, zu wissen, welche wesentlichen Veränderungen infolgedessen schon bald Platz greifen Paragraph 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Tie Gewerbegerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zuständig für Streitigkeiten: 1. über den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sowie über die Aushändigung oder: den Inhalt des Arbeitbuches, Zeugnisses, Lohnbuches^ Arbeitszettels oder Lohnzahlungbuchsss, 2. über die Leistungen aus dem Arbeitsverhältnisse, 3. über die Rückgabe von Zeugnissen, Büchern, Legitimationspapieren, Urkunden, Gerätschaften, Kleidungsstücken, Kautionen und dergleichen, welche aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses übergeben worden sind, 4. über Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, welche die unter Nr. 1 bis 3 .bezeichneten Gegenstände betreffen, sowie wegen gesetzwidriger oder unrichtiger Eintragungen in Arbeitsbücher, Zeugnisse, Lohnbücher, Arbeitszettel, Lohnzahlungsbücher, Krankenkassenbücher oder Quittungskarten der Invalidenversicherung.
Außerdem wird dem Paragraph 5 folgende Vorschrift als Absatz 2 hinzugefügt:
Schiedsverträge, durch welche die Zuständigkeit der Gewerbegerichte für künftige Streitigkeiten ausgeschlossen wird, sind nur dann rechtswirksam, wenn nach dem Schiedsverträge bei der Entscheidung von Streitigkeiten Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl unter einem Vorsitzenden mitzuwirken haben, welcher weder Arbeitgeber oder Angestellter eines beteiligten ArbeitaeLers Fassung: Zum Mitglied eines Gewerbegerichtes soll nur berufen werden, wer das dreißigste Lebensjahr vollendet und in dem der Wahl vorangegangenen Jahre für fick) oder seine Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Armenunterstützung erstattet hat. Als Beisitzer soll nur berufen werden, wer in dem Bezirke des Gerichts- seit mindestens zwei Jahren wohnt oder beschäftigt ist. Personen, welche zum Amt eines Schöffen unfähig sind, können nicht berufen werden.
Engländer und Buren.
In England herrscht immer noch große Erregung wegen der Veröffentlichungen der Miß Hobhouse. In London sowohl wie in Leeds wurden zum Protest gegen die Kriegs-
Kunst und Wissenschaft
- KÄnstler-Kolonie Darmstadt. Man schreibt uns: Im Darmstädter Spielhaus wird am Samstag, den 6. Jul: abends um 8 Uhr ein großes Orchesterkonzert unter Leitung des Komponisten Ernst Otto Nodnagel aus Königsberg stattfinden. Das Programm enthält ausschließlich Kompositionen von Nodnagel, darunter zwei größere symphonische Dichtungen „Adultera" und „Vom tapferen Schneiderlein", deren erstere bei dieser Gelegenheit ihre erste Aufführung erleben wird. „Vom tapferen Schneiderlein" ist schon in einer Reihe von Städten zur Aufführung gelangt, u. a. auch vor einigen Jahren in einem Symphome-Konzert der Darmstädter Hofmusik. Außer diesen umfangreichen Werken umfaßt das Programm zwei Zyklen von Gesängen mit Orchesterbeglertung. Den einen derselben, „Neurotika" betitelt, wird Opernsänger Franz Harres zum Vortrag bringen. Nodnagel wird den zweiten Zyklus, "3mPressionen sowie einige Lieder am Klavier nach Gedichten von Richard Dehmel per könlich singen. .
- Die Leitung der Ausstellung der Künstler-Kolonie zu Darmstadt teilt uns mit, daß am 9., 10. und 11. Juli Ernst von Wolzogen mit seinem „Ueberbrettl" im Spielhause der Ausstellung gastieren wird. rn
-k- Mainz, 1. Juli. Für das hiesige Stadttheater sind für die kommende Saison in der letzten Zeit noch folgende Mitglieder neu engagiert worden. Als Operettentenor Herr Günther-Braun vom Kgl. Theater m Stuttgart, für Soubrettenpartien Frl. Edda Conradi von Dresden und für jugendliche Gesangspartien Frl. Margareta Giers von Wiesbaden. Als zweite Altistin wurde Frl. Cläre Albrecht vom Stadsiheater in Köln gewonnen. Wie man wissen will, werde die nächstjährige Saison mit „Figaros Hochzeit" in vollständig neuer Ausstattung eröffnet werden.
— Der Erfinder Hermann Ganswindt hat an den Kaiser rach Kiel folgendes Telegramm gerichtet: „Kaiserliche und Königliche Majestät! Sorben habe ich Versuche betrefftnd die F l u g m a s ch i n e gemacht, welche ganz unzweifelhaft dir Lösung dieses Problems nach meinem System experimentell darlegen, wenn auch der endgilttge Apparat noch nicht ganz vollendet ist. Da mit diesem Moment eine neue Epoche der Weltgeschichte beginnt, halte ich es für meine Pflicht, Eure Majestät allerunterthänigst von diesem wichtigen Ereignis tn Kenntnis zu setzen. Ich würde hochbeglückt sein, wenn Ew. Majestät diese Experimente aüergnädigst in Augenschein zu nehmen geruhten. Morgen werde ich das Kriegsministerium zu der in Aussicht gestellten Besichtigung einladen. In tiefster Ehrfurcht verharrt (gez.) Hermann Ganswindt."
— Dir „Deutsche Littrratur Gesellschaft« hat es sich, wie rvan und schreibt, zur Aufgabe gestellt, durch wirtschaftliche Kräftigung des kath oltschen Schriftstellerst an des und durch die weiteste Verbreitung schöngeistiger Schöpfungen auf lttterarischem Gebiet den Vorwurf der Inferiorität unwahr zu fachen. Sie wünscht
baupt nicht mehr geschrieben wird. Man bat also künftig zu schreiben Tal, Taler, Ton (so daß sich die Uotersreidung zwischen Topfertou und Stimmton künftig aus Inhalt und Zusammrr Hang des Satzes ergeben mutz), Tor, Tran, Träne, A<«m, tun, tat u:.u Tat, Untertan. Tür. In Fremdwörtern bleibt th da, wo es auf griechisches oder lateinisches th zurückgeht. Also: Thermometer, These, Thron u. f. w. Von den weiteren Beschlüssen ist der wichtigste der, daß gibst, gibt und gib geschrieben werden soll, während die Schulorthogrophte in den angeführten Verbalformen noch ie hatte. Auch für diese Aen- deruna war die Thatsache maßgebend, daß, wenigstens nach der Ansicht der Konferenzmehrheit, der Selbstlaut in „gibt" u. s. w. von der überwiegenden Zahl der Deutschen (?) kurz ausgesprochen Ard. DaS Manchen so unangenehme e tn der Endung „irren bleibt. Der Name „Württemberg" behält sein Dopprl-t, auf welches die württembergtsche Regierung größeren Werth legt, als auf die besondere württembergische Briefmarke. Auch die Schreibung einer Anzahl von Fremdwörtern wurde Geregelt. Die Redaktion der gefaßten Beschlüsse übernahm Gymnafiatdtrektor Duden in Hersfeld.
München, 1.Juli. Der Deutsche Kunstgewerbetag wurde beute nachmittag tn Anwesenheit des Ministers v-§bi«tzsch erofiatt- Der Vorsitzende Dr. Brinkmann-Hamburg erklärte sich AMellung von Normen für die Beteiligung bei Kunstgewerbe - AuSstcllungm. Fabrikant Stösfler - Pforzheim sprach über den kunstgewerblichen Dilettantismus, und führte aus, daß dem Mangel ^ innerem Verständnis durch Planmäßige Pflege des kunstaewerbltchen DilettanttS. mu8 ad geholfen werden müsse. Darin liege keine Konkurrenz für di« Berufsleistungen. Za diesem Zwecke sollen ^'stätten fürden kunstgewerblichen Dilettantismus, und zwar thunlichst im Anschluß an die kunstgewerblichen Schulen, errichtet werden, drnch Zusammenschluß der Verbandsvereine eine Zentralstelle (München) geschaffen und Hentralausstellungen für die Dilettantenarbeiten in Verbindung mit einem Dilettanten - Kongreß ins Leben gerufen werden. Tnft alle Redner stießen sich an dem Wort Drlettantismus, erkannten ie- U to ÄbÖtit Uben Z-ichmunt-rricht °n allen Schulm zu«--, bessern und das kunstgewerbliche Verständnis zu heben, waren aber gegen die Arderung des Dilettantischen, gegen jede dilettantische Organisation, Ausstellungen u. s. w. Einige Redner suchten einen mittleren Standpunkt ,u gewinnen und daö Gute aus dem Antrag zu retten. Schließlich wurde auf Antrag Dr. Brinkmanns folgende Resolution angenommen: „Der Kunstgewerbetag findet in der häuslichen nicht unmittelbar auf Erwerb gerichteten Kunstpslege und kunstgewerblichen Arbeit (Dilettantismus) eine Förderung des Kunstgewerbes. Er empfiehlt daher, alle Einrichtungen und Unternehmungen, welche die häusliche Kunstpslege zu fordern geeignet sind, der wohlwollenden Beachtung des Verbandes, vorkommenden Falles der Förderung durch dessen Organe und die ihm angehörigen Vereine.
für das katholische Deutschland auf christlicher Weltanschauung basierende und des katholische Empfinden nicht verletzende Werke, die frei von unkünstlerischer Tendenz sind, und hat sich »u einem Preisausschreiben für einen Roman entschlossen und dafür 10000 Mk. ausgesetzt und zwar: für den 1. Preis 5000 Mk., für den 2. Preis 3000 Mk., für den 3. Preis 2000 Mk. DaS Preisrichteraml haben übernommen: Vorsitzender: Hans Eschelbach in Köln a. Rh., äsident der „Deutschen Litteratur-Gesellschast", Dr. vhil. Joseph Weiß, kgl. Geheimsekretär im Geheimen Hausarchio in München, Dr. phil. Franz Schnürer, Bibliothekar der Privatbibliothek des Kaisers von Oesterreich, Redakteur deS „Allgemeinen Lttteraturblattes", der „Kultur" und der „Allgemeinen Bücherei", in Wien-Klosterneuburg, und Anton Lohr, Redakteur der „Lttterarischen Warte" in München. Die Sonder- dedtngungen für diese Preisbewerbung sind folgende: 1. SDie ein$m sendenden Roman« müssen durchaus Originalarbeiten sein die noch nirgends, auch nicht Abschnitte davon, im Druck veröffentlicht worden sind. 2 Der Umfang jedes Romans soll ungefähr 25 Bogm, ude Seite zu 30 Druckzeilen, umfassen 3. Die Einsendung der Arbeiten, in leicht lesbarer Schrift geschrieben, hat bis spätestens zum 1. Januar 1902 an Herrn Hans Eschelbach, Köln a. Rh., Vorgebirgftratze 41 zu erfolgen. 4. Jede Arbeit ist an Stelle des Namens des Verfassers mit einem beliebigen Merkwort zu versehen. In einem besonderen, geschlossenen Kouvert, auf dessen Außenseite dieses Merkwort wieder- kehrt, ist der Name und der Wohnsitz des Verfassers anzugeben. 5. DaS Preisgericht behält sich da« Recht vor, außer den preisgekrönten Arbeiten weitere Darbietungen zum Preise von je 1000 Mk. freihändig zu erwerben, wenn nicht dieser freihändige Erwerb durch einen besonderen Vermerk auf dem den Namen und Wohnsitz des Verfassers enthaltenden Kouvert ausdrücklich ausgeschlossen wird. 6. Die „Deutsche Litteratur-Gefellfchaft" erwirbt für die vorerwähnter. Beträge Vas uneingeschränkte Verlagsrecht, mit Ausnahme des Urder- sktzungSrechtes in fremde Sprachen, sowie des DramatisierungSrechttS, bie beide dem Autor verbleiben, und wird die preisgekrönten sowohl el8 auch die freihändig erworbenen Arbeiten ih würdiger Ausstattung und mit Jllustraltonen versehen erscheinen lassen. 7. Werden von den einzelnen Romanen mehr als 10 000 Exemplare in Buchform -dgefetzt, so erhält der Autor für je 3000 über 10 000 hinaus verkaufte Exemplare ein weiteres Honorar für je 1000 Mk. 8. Selbst wenn die Arbeiten nicht ganz den Erwartungen entsprechen sollten, gelangen trotzdem die Preise sofort nach ihrer Zuerkennung unbedingt und ungeteilt zur Auszahlung, falls wenigstens 12 Arbeiten eingelaufen sind. 9 Die Verkündigung des UrtrilS des Preisgerichts erfolgt im Aprilheft 1902 der „Literarischen Warte". 10. Die nicht pramiiertrn, bezw. nicht erworbenen Arbeiten werden franko an die Einsender zurück- öetd)icft. Beschlüsse der Rechtschreibupgs ° »onserenr
wird dem „Dortm. Tgdl." geschrieben: Der Ersatz des th durch t soll allgemein stattfinden, so daß th in deutschen Wörtern fortan über-
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