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Mittwoch den 31. Januar
9lt. 25 Zweites Blatt
1900
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Meßmer Anzeiger
Heneral-Unzeiger
* Doetorin med. und Aerztin.
Gelegentlich ihres Vortrages im Verbände kaufmännischer Gehilfinnen über „Gesundheitspflege" in Leipzig teilte Fräulein Dr. med. Kuhuow der Versammlung mit, daß sie am 1. Februar Leipzig verlasse, um nach Berlin überzusiedeln. Sie knüpfte daran die sehr bedauerliche Mitteilung, daß es ihr nicht gelungen sei, eine Nachfolgerin zu finden, der sie mit gutem Gewissen ihre Leipziger Praxis übergeben könne. Eine minderwertige oder nur halbgebildete Kraft vermöge sie uicht zu empfehlen. Dabei machte sie auf den Unterschied zwischen einer approbierten und einer nur promovierten Aerztin aufmerksam, der für weiteste Kreise von Interesse ist, ja den kennen zu leruen für die auf ärztlichen Beistand hoffende leidende Frauenwelt eine Notwendigkei ist. Demzufolge gebe ich die Darlegung desselben durch Fräulein Kuhnow hier in Kürze wieder.
Die Vortragende leitete ihre Auslassungen mit der Bemerkung ein, daß sie nur im Interesse der Kranken und in dem einer ihr heiligen Sache, aber ohne jegliche persönliche Rancune Aufschlüsse darüber geben möchte, welchen Studiengang die Studentinnen in der Schweiz durchzumachen hätten, um die staatliche Berechtigung zum Praktizieren, die sogenannte Approbation, zu erlangen. Genau wie in Deutschland fordert man in der Schweiz ein Abitu- rientcn-Examcu, das entweder nach Absolvierung der Prima eines Gymnasiums abgelegt wird, oder für das man sich privatim vorbereitcn kann. Die Anforderungen
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sind denen des entsprechenden deutschen Examens fast gleich, nur ist es in der Schweiz gestattet, statt des Griechischen eine neue Sprache, Englisch oder Italienisch, zu wähle«, in der besonders gründliche Kenntnisse verlangt werden. Nach zirka drei Semestern inuß das erste, nach weiteren drei Semestern das zweite Physikum bestanden werden, d. h. ein Examen in Naturwissenschaften, das andere wesentlich in Anatomie und Physiologie. Nach weiteren etwa drei Semestern folgt das medizinische Staatsexamen. Dasselbe umfaßt dreizehn praktische und eine mündliche Prüfung. Die Studentin hat bei diesem Examen zirka 40—GO Stunden Einzelprüfungen in ca. 6 Wochen durchzumachen. Falls dabei nicht eine bestimmte Durchschnittsleistung erzielt wird, muß das ganze Staatsexamen noch einmal gemacht werden. Durch diese sehr eingehenden und gründlichen Examina wird in der Schweiz die „Approbation" als Arzt erlangt, das heißt, der Staat giebt einer Person das Recht, die ärztliche Praxis auszuüben.
Der medizinische Doktortitel ist, wie auch in Deutschland, Nebensache, eine Dekoration, die der approbierte Arzt dadurch erlangt, daß er eine sogenannte Dissertation schreibt. Leider legt man in den Laienkreisen diesem Titel viel zu viel Bedeutung bei, und hält diese so unwichtige Dekoration sür wichtig. Es entspringen aus dieser falschen Ansicht zum Schaden des Publikums allerlei Mißverständnisse uno Ueberschätzungen von Personen, die den Doktortitel erwarben, ohne die Staatsexamina gemacht zu haben. Das ist nämlich sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland Ausländern gestattet. Wenn die Betreffenden nur durch Diplome re. von ausländischen.Schulen die Bildung nachweisen, die etwa die zweite oder dritte Klasse einer höheren Töchterschule giebt, so werden sie an der Universität zum Studium zugelassen, bis sie die gewünschte Würde, den Doctor mediciuae, erlangt haben. Sind sie nicht im Besitze solcher Diplome, so müssen sie die sogen. Fremden-Maturität bestehen, die die vorbezeichneten Kenntnisse von ihnen verlangt, also ein durchaus minderwertiges Examen. Dann bestehen sie nach einiger Zeit, oft schon nach 5—6 Semestern, die Doktorprüfung, die neben einer Dissertation und zwei nicht sehr bedeutenden Klausurarbeiten nur ein kurzes, etwa eineinhalbstündiges mündliches Examen fordert. Solche Examina garantieren natürlich absolut kein gründliches medizinisches Wissen. Leute, die nur diese Prüfungen bestanden haben, sind halb im schlimmsten Sinne des Wortes.
In den meisten Kantonen der Schweiz dürfen derartige Doktoren nicht als Arzt, resp. Aerztin praktizieren, und sich mit Recht nicht Arzt oder Aerztin nennen, denn diese Bezeichnung erwirbt man nur durch Ablegung des Staatsexamens. Leider kann man in Deutschland solchen Personen die Ausübung der ärztlichen Praxis nicht verbieten, da wir nach der Gewerbeordnung für das deutsche Reich
auch die „Kurfreiheit" haben, durch die es neben den eben charakterisierten halbgebildeten Doktoren auch allen möglichen Kurpfuschern gestattet ist, zu praktizieren.
Frl. Dr. Kuhnow schloß diese Erörterung dann wörtlich wie folgt: Um so mehr halte ich es für meine Pflicht, über diese im Publikum unklaren Begriffe Aufschluß zu geben, und nachdrücklich zu bemerken, daß nach meinem Fortgehen vorläufig keine in der Schweiz approbierte Aerztin mehr in Leipzig sein wird, das heißt, keine, die die Staats-Prüfungen bestanden hat, und durch diese Examiua die Garantie eines gründlichen medizinischen Wissens giebt. Wir wollen die Halbheit auch bei den Frauen in keiner Weise beschützen; auch von ihnen verlangen wir gründliches Wissen. Vor allem aber sollen wir unser höchstes Gut, unsere Gesundheit, nicht den Halbwissenden anvertrauen, sondern nur solche» Personen, die durch ihre Vorbildung Gründlichkeit des Wissens auf medizinischem Gebiet garantieren. U.
Lokales und Provinzielles.
(Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte», werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)
Gießen, 30. Januar 1900.
* * SeschichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 35 Jahren, «m 31. Januar 1865, erhielt in Nordamerika unter dem Präsidenten Abraham Lincoln da» Prinzip der Freiheit und dec Menichen- rechte feinen gesetzlichen Ausdruck durch die Abstimmung des Reprä- sentantenhauses in Washington, wo die allgemeine Abschaffung der Sklaverei von über zwei Dritteilen der Versammlung beschlossen und in die Verfassung ausgenommen wurde.
** Die Früchte des Südens machen jetzt in den Tagen, da die Herrschaft des Apfels zu Ende geht, besonders ihr Recht geltend. In den Schaufenstern perdrängen Edelkastanien, Bananen und Ananas, Datteln und Feigen, selbst frische Trauben (die kirschgroßen, blauen Malagabeeren) und vor allen Dingen die Apfelsinen unsere hei- nnschen Früchte und bieten für Augen und Gaumen neue Reize. Freilich sind verschiedene der genannten Früchte für viele unbekannte Dinge. Der Zehnte kann sie kaum genau unterscheiden, und genossen hat er sie auch noch nicht. Sie sind nur für teures Geld zu haben und bleiben daher immer Delikatesse. Volksnahrungsmittel, ähnlich unserem Apfel, wird aber nach und nach die Apfelsine werden. Bei der starken Einfuhr und der Billigkeit des Preises steigert sich der Verbrauch von Jahr zu Jahr, und das mit Recht, denn die Apfelsine ist ein willkommener Lückenbüßer im der Zeit, da unsere heimischen Früchte seltener und teurer werden. Lockende Bilder von dem Lande, wo im dunklen Laub die Goldorangen glüh'n, tauchen vor u nserem Auge auf, wenn wir die duftigen
Feuilleton.
Gin Sänger Gießens.
Von Carl Geißler.
(Fortsetzung.)
Mit einem Mahnwort an die „lieben Mädchen" schließt Henninger seinen Sang vom Teufelslustgärtchen.
Die folgenden Blätter sind den Chatten, den Römern und dem Christentume gewidmet; wir müssen jedoch davon absehen, Stellen aus diesen Gedichten zu eitleren, um den uns zugemessenen Raum nicht zu überschreiten.
Als gewissenhafter Dichter hat Henninger es nicht unterlassen, viele Stellen seiner Gedichte, soweit sie sich auf die Geschichte und Mythologie beziehen, mit erklärenden Noten zu versehen, ein Umstand, der wohl zum besseren Verständnisse einzelner Begebenheiten, nicht aber zur besseren Verdaulichkeit der Verse beiträgt.
Aus einem nun folgenden Gedichte: „Heldenmüthigkeit der Giesiener Bürger" (1327) erfahren wir, in welch großer Not und Bedrängnis sich unsere Vaterstadt befand, als der Erzbischof Mathias von Mainz, der mit dem Landgrafen Otto von Hessen in einen Lchensstreit geraten war, die Stadt vier Wochen lang belagerte. So heldenmütigen Widerstand auch unsere Vorfahren leisteten, so mußten sie sich doch zuletzt ergeben, und nun wütete das Kriegsvolk entsetzlich; doch —
Mitten in dem Drucke,
Auf blutgetränktem Raum, Da pfleget gern zu keimen, Der Freiheit grüner Baum! und unsere Väter schüttelten die Knechtschaft ab, indem sie zu den Waffen griffen, und sich ihrer Bedränger durch kräftiges Dreinschlagen entledigten.
Und Bürgerschwerter blitzten Und gaben einen Klang, Den nicht ertragen mochten Die Wütheriche lang, Die in dem Blute fanden Meist ihres Frevels Lohn, Theils dem gerechten Schwerte Der Rache noch entfloh'n.
Der ob dieser That hocherfreute Landgraf empfing nun wieder die Stadt aus der Bürger Hand als Pfand der Treue —
Und die Geschichte rühmt es Wohl manches Jahr noch nach, Wie wacker damals Giessen Das Joch der Knechtschaft brach.
Auch Eckhard Holzschuhers, des „getreuen Giessener Burgers", ist gedacht, der einen Mordanschlag vereitelte, der von dem Bunde der alten Minne und dem Sterner- bund der Ritter gegen das Leben des Landgrafen Hermann im Jahre 1377 geplant war.
Zum Danke für diese Treue, gewährte der Landgraf dem Bürger, der sich keine Gnade erbitten wollte, Befreiung seiner Hofstatt vor dem Seltersthor (vor der Seltirsstad- porten, wie es in der Urkunde heißt).
Längst verschwunden ist die Stätte Durch der Zeiten Sturm und Walten, Doch des edlen Bürgers Namen Hat die Kunde uns erhalten.
Der durch Blitzstrahl verursachte große Brand am 27. Mai 1560, von welchem Brandplatz und Brandgasse ihren Namen tragen, begeistert Henninger ebenfalls zu einem Gedichte und auch dem General Bernadotte (1796) hat er als Beschützer der Hochschule in den Drangsalen des Krieges, ein Denkmal gesetzt. Bekanntlich wurde dem
General von der Hochschule die philosophische Doktorwürde verliehen.
Wenn der Dichter des Brandplatzes erwähnt, so darf natürlich auch der Heidenturm, das alte Wahrzeichen Gießens, nicht vergessen werden.
Leider erfahren wir aus dem betreffenden Gedicht weiter nichts über dieses Namens Ursprung, als daß Heiden (Zigeuner) in diesem Turme saßen, „weil sie die Wahrheit nicht gesagt".
Sie trieben, wie Zigeuner Pflegen, Sich ringsumher durch Stadt und Land, Dem Volk die Karten aufzulegen Und wahrzusagen aus der Hand.
Doch was sie immer sagen mochten, So sprachen sie die Wahrheit nicht Und wurden so in Streit verflochten Und kamen endlich vor Gericht.
Was weiter mit den armen Heiden geschah, weiß Henninger nicht zu melden; dagegen schließt er sein Gedicht mit folgender Strophe:
Die guten Heiden müssen schmachten, Weil sie gesagt die Wahrheit nicht, Und andere wieder sieht man schlachten, Gerade weil ihr Mund sie spricht!
„DaS neue Gießen" nach Schleifung der Festungswälle ist es, das „Aloys, der Taunide", freudig begrüßt mit folgender Strophe:
Welche Wandlung ist gegangen, Heber deines Weichbilds Raum? Stadt der Gießen, mein Verlangen, Dich erkenn ich wieder kaum! Anders wardS an allen Enden, Seit ich ferne mich befand;


